Sehr geehrter Herr FDP-Parteichef Christian Lindner,

mit Interesse las ich heute in der Schwäbischen Zeitung, einem in ganz BW gelesenen Blatt, über das FDP-Dreikönigstreffen in Stuttgart. Zum ersten Mal besinnt sich Ihre Partei offensichtlich auf ihre Mitglieder, die das „gemeine Volk“ repräsentieren. Das gemeine Volk, das sind wir, die Familien im Lande, die seit Jahren in allen vergangenen Koalitionen  Einbußen an unseren Rechten erleiden mussten. Weil die FDP aber für sich in Anspruch nimmt, für Freiheitsrechte der Bürger zu kämpfen, wendet sich die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT direkt an Sie, als die neue Führung der Freien Demokraten.

Wie Sie, Herr Lindner, wissen spricht unser Grundgesetz den Eltern in Art. 6 GG das Recht und die Pflicht zu, selbst für die Erziehung ihrer Kinder Sorge zu tragen. Es warnt sogar davor, dieses Elternrecht an Dritte (den Staat ) abzutreten. Der Staat habe die Verantwortung der Eltern zu respektieren und sein Möglichstes zu tun, um elterliche Autonomie zu schützen ( BverfG 10. 11. 1998).

Mit dem Elterngeldgesetz von 2007 ist aber ein verfassungswidriges Novum eingetreten, das Eltern in zwei Klassen teilt, weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern das vorangegangene Erwerbseinkommen. Damit werden alle Eltern missachtet, die wegen vorhandener Kinder vor der Niederkunft erwerbslos waren, oder in der Ausbildung, oder weil sie ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen wollen.  Hier greift der Staat massiv in die Persönlichkeitsrechte seiner Bürger ein. Nach Artikel 3 GG sind alle Bürger, also auch Eltern gleich zu behandeln.

Durch die massive Krippensubventionierung unter sträflicher Vernachlässigung der  Wertschätzung elterlicher Kinderbetreuung entstand eine neuerliche Ungleichbehandlung, weil die Krippenkinder erwerbstätiger Eltern dem Staat ein Zigfaches dessen wert sind, was er für Familienkinder übrig hat ( s. Flyer ) Die einseitige Krippenförderung verstößt gegen das Elternrecht, weil es die Wahlfreiheit der Eltern erheblich beeinflusst zugunsten einer Erwerbstätigkeit beider Eltern. Die Perspektive junger Eltern, mit ihren eigenen Kindern leben zu wollen, lässt sich immer weniger verwirklichen.

Des Weiteren krankt unser Sozialsystem daran, dass Familienarbeit lediglich als Hobby angesehen wird und nicht als gleichwertiger Beitrag zum Generationenvertrag. So zahlt ein Vater von 5 Kindern den gleichen Beitrag an die Sozialsysteme wie ein kinderloser Single ( minus 0,25 % zur Pflegeversicherung ) Das ist , Herr Lindner, UNRECHT! Der finanzielle Aufwand von Eltern für jedes ihrer Kinder beträgt weit mehr als 100 000 Euro! Dazu muss einkalkuliert werden, dass jedes geborene Kind im Laufe seines Lebens an die Solidargemeinschaft das Fünffache dessen zurückgibt, was es einst vom Staat als Transfer erhalten hat.

Mit den Verbrauchssteuern führen insbesondere Familien den Löwenanteil in die Staatskasse, den sich Bürger ohne Erziehungsverantwortung sparen. Je mehr Kinder desto mehr Steuern! Kann das RECHT sein? Bisher galt das Prinzip, dass stärkere Schultern mehr Lasten tragen sollen.

Sehr geehrter Herr Lindner, wir von der ELTERNINITIATIVE wenden uns explizit an die FDP als der Partei, welcher die Freiheitsrechte der Bürger ganz besonders am Herzen liegt.  CDU, SPD, GRÜNE, LINKE missachten weiterhin rücksichtslos  die Anliegen der Elternschaft, denn dem aktuellen Koalitionsvertrag sind die Forderungen von uns Eltern keine Silbe wert!  Wie wäre es, wenn die FDP künftig die Freiheitsrechte von Familien auf ihr Panier schriebe? Wahrscheinlich hätte sie einen enormen Zuwachs an Wählerstimmen zu verbuchen. Inzwischen hat nämlich auch die AfD erkannt, dass Familien zu den Verlierern der Nation verkommen sind, und will ihrerseits für Familienrechte kämpfen.

Sollten Sie Zweifel an unserer Argumentation haben, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre von „SOZIALSTAATSDÄMMERUNG“, Autor: Dr. Jürgen Borchert, vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt, Riemann-Verlag München 2013. Eindeutiger lässt sich die Misere deutscher Familien-und Sozialpolitik nicht beschreiben.

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT wünsche ich der FDP zu ihrer Regeneration viel Erfolg!

Bärbel Fischer

 

Kein Sozialstaat ohne Zuzug?

Schwäbische Zeitung, 30. Dezember 2013, Leitartikel:
„Ohne Zuzug kein Sozialstaat“

Leserbriefe

Der o.g. Leitartikel will den Leser beschwichtigen und ihm die Angst vor dem Zuzug von Südosteuropäern auf den deutschen Arbeitsmarkt nehmen. Trotzdem stellt sich die Frage: Kann unser Sozialwesen mangels Nachwuchs nur noch mit Zuzug ( nichts gegen Zugezogene!) funktionieren?
Die Wahrheit ist: Der deutsche Sozialstaat wird ohne Zuzug und mit Zuzug kollabieren. Denn unser deutsches System hat einen kardinalen Geburtsfehler, durch den sein Exitus bereits vorprogrammiert ist: Es schröpft über Steuern und Abgaben diejenigen am meisten, die sich für den generativen Erhalt des Gemeinwesens  überhaupt noch engagieren, nämlich die Eltern. Potentielle Eltern in Deutschland verzichten logischerweise auf Kinder, weil sie nicht zum Lastesel der Nation werden wollen.
Galt seit Generationen die Erkenntnis, ohne Nachwuchs keine soziale Absicherung, so scheint dieses Prinzip heute überholt, zumindest in den Augen unseres kurzsichtigen Gesetzgebers. Brauchen wir überhaupt noch Kinder, wenn wir doch mit Zuzug die künftigen sozialen Probleme lösen können?  Grenzen auf – alles paletti!
Ein Staat, der sich achselzuckend damit abfindet, dass ihm der Nachwuchs wegbricht, gleichzeitig aber hektisch nach dem Strohhalm Zuzug greift, der hat bereits verspielt. Anstatt den Zuzug als Wundermittel und „Chance des demographischen Wandels“ zu verkaufen, wäre es doch viel weitsichtiger und schlauer, sich um gedeihlichere Bedingungen für einen soliden, bestandserhaltenden Nachwuchs zu kümmern!
Bärbel Fischer
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Sich im oberen Stockwerk eines Hauses über neue Tapeten zu unterhalten während es im Erdgeschoss bereits brennt, ist etwa die demografische Situation in Deutschland. Die neuen Tapeten entsprechen dem Zuzug von Arbeitskräften  aus südlichen Ländern, von dem man sich, wie im Märchen, die Rettung unseres Sozialstaates verspricht, während inzwischen der ausbleibende Nachwuchs droht, den so genannten Generationenvertrag zu Fall zu bringen.

So wenig die neuen Tapeten den Einsturz aufhalten können, so wenig verhindert der Zuzug von Arbeitskräften den Ruin unseres Sozialsystems. Denn bis heute steckt der Gesetzgeber – aus wahltaktischen Gründen – den Kopf in den Sand und will nicht einsehen, dass allein ein ausreichender Nachwuchs das Sozialsystem am Laufen halten kann. Viel lieber sucht man nach bequemen Ausflüchten, um der nackten Wahrheit nicht ins Gesicht sehen zu müssen. Der Crash lässt nicht mehr lange auf sich warten!

Nachhaltige Bevölkerungspolitik war noch nie die Stärke deutscher Regierungen. Und das rächt sich – jetzt!

A.S.

 

 

Hier geht´s lang, Frau Ministerin!

Die Initiative Familienschutz will der neuen Ministerin gleich zu Beginn ihrer Amtszeit aufzeigen, welchen familienpolitischen Weg wir Familien wünschen. Bitte unterzeichnen Sie dafür unseren Forderungskatalog für die Familienpolitik (hier herunterladen) und senden Sie diesen per Brief, Fax oder Mail an uns zurück:

Initiative Familienschutz, Zionskirchstr. 3, 10119 Berlin
kontakt@familien-schutz.de
Fax: 030-3470 6264

Wenn Sie das o.g. Schreiben vervielfältigen und in Ihren Kreisen um Unterstützung bitten, dann haben wir eine größere Chance, wahrgenommen zu werden.

Ehre sei Gott in der Höhe!

„Ehre sei Gott in der Höhe, der herunter gekommen ist bis in meine Tiefe.“    Elmar Gruber

Allen unseren Freunden und Mitstreitern in Sachen Familiengerechtigkeit wünschen wir von der ELTERNINITIATIVE  eine gesegnete Weihnacht und fürs Neue Jahr ein gerüttelt Maß an Zuversicht und Beharrlichkeit.

Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien

i. A. Ihre Bärbel Fischer

Bildungsplanreform „von unten“

Auf die Anfrage eines Bürgers nach den Zielen der grün-roten Bildungsreform in Baden-Württemberg lieferte das Kultusministerium folgende Antwort:

 

Sehr geehrter Herr N.N.,

für Ihr oben genanntes Schreiben und Ihre Stellungnahme zur Bildungsplanreform im Hinblick auf die Themen „Sexuelle Orientierung“ bzw. „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ danke ich Ihnen. Herr Minister Stoch hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Thematik im Koalitionsvertrag der die neue Landesregierung tragenden Parteien explizit aufgegriffen wird, und zwar folgendermaßen:

„Durch die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern werden wir Baden-Württemberg künftig ein neues, tolerantes Gesicht geben und als Landesregierung respektvoll und weltoffen handeln. […] Aufklärung und Sensibilisierung sind entscheidend, um zu Verständnis und gegenseitiger Wertschätzung zu gelangen. […]“ (vgl. ebd, S. 76).

Die oben genannten Haltungen der Wertschätzung, Toleranz und Weltoffenheit bilden die Grundlage für die Verankerung der Thematik in den Bildungsplänen 2015/2016. Sie sind eine wichtige Basis für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Bei der Entwicklung der neuen Bildungspläne nehmen Aspekte wie Heterogenität/Diversität, Empathie, Respekt und Toleranz gerade auch angesichts der weiteren Pluralisierung von Lebensstilen einen wichtigen  Stellenwert ein. Das Thema „Lesben, Schwule, Transgender“ soll dabei im Zusammenhang mit der Frage nach sexueller Orientierung und nach Entwicklung einer sexuellen Identität junger Menschen altersgemäß in verschiedenen Fächern aufgegriffen werden.

In den neuen Bildungsplänen sind fünf Leitprinzipien – Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Prävention und Gesundheitsförderung und Verbraucherbildung – vorgesehen. Ein eigenes Leitprinzip zum Thema „sexuelle Vielfalt“ soll nicht eingeführt werden, jedoch enthalten die oben genannten Leitprinzipien Hinweise zur Verankerung der Thematik als Grundlage für die Arbeit der Bildungsplankommissionen.

Die Information über die Pluralität von Lebensentwürfen wie auch sexueller Ausrichtungen soll die Kinder und Jugendlichen darin bestärken, sich selbst, aber auch ihr Gegenüber mit Wertschätzung zu betrachten und so zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit zu werden.

Die Verankerung der genannten Aspekte ist also keine einseitige Berücksichtigung von Partikularinteressen. Sie ordnet sich vielmehr in den Kontext allgemeiner Erziehungsziele ein.

Bei der Weiterentwicklung der Bildungspläne ist der Landesregierung die Beteiligung ein wichtiges Anliegen, daher danke ich Ihnen für Ihr Interesse an bildungspolitischen Fragestellungen. Anregungen und Rückmeldungen der interessierten Öffentlichkeit werden unter Mitwirkung der zuständigen Schul- und Fachreferate des Kultusministeriums in einem sorgfältigen Auswertungs- und Abwägungsverfahren in den Reformprozess einbezogen und den Bildungsplankommissionen mit Hinweisen zur Verfügung gestellt.

Daneben erfolgt die Beteiligung durch verschiedene weitere Elemente. Zunächst ist hierbei das übliche Anhörungsverfahren zu nennen, bei dem die Beteiligten wichtige Impulse und Rückmeldungen zu allen Bereichen des Reformprojekts geben können.

Darüber hinaus ist ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik eingerichtet worden, der die Bildungsplanreform konstruktiv-kritisch begleitet und Leitimpulse einbringen kann.

Weitere Informationen zur Bildungsplanreform und zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie im Internet unter www.kultusportal-bw.de(Schule in Baden-Württemberg/Bildungspläne).

Mit freundlichen Grüßen  Carmen Vollrath, Referat 32, „Grundsatzfragen und Qualitätsmanagement allgemein bildender Schulen, Kultusministerkonferenz“

Kultusministerium

 

Hinweis auf die laufende Petition mit der Bitte um Beteiligung: Open Petition: Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens

„Sozi-Dreigestirn“ Merkel-Leyen-Schwesig am Koalitionshimmel

Die Besetzung des Amtes der Verteidigungsministerin mit Ursula von der Leyen bezeichnete die Bundeskanzlerin als „seit langem vorgedacht“. Dasselbe ist anzunehmen für die Berufung der SPD-Hardlinerin Manuela Schwesig zur Familienministerin. Damit gibt die vorgeblich konservative Kanzlerin zu erkennen, dass sie in Sachen Familienpolitik endgültig einschwenkt auf die Linie der Sozis zur Verstaatlichung der Kinder und Marginalisierung der Elternrechte. Die CSU, seither unter den etablierten Parteien die letzte Hoffnungsträgerin für Bürgerinnen und Bürger mit einer klassischen Vorstellung von Familie, wurde einfach kaltgestellt. Das von ihr veranstaltete „Gedöns“ mit Mütterrente und Betreuungsgeld war wohl entschieden zuviel des Guten? Schluss damit! Basta!

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V                        www.verband-familienarbeit.de                                                                                       Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Ein schwarzer Tag für Familien

„Frau Schwesig wird nun also Bundesfamilienministerin, und sie hat wie jeder und jede, die in der Politik Verantwortung übernehmen, ein Recht darauf, dass wir sie erst einmal ihren Job machen lassen, bevor wir sie kritisieren. Was ich allerdings bisher von ihr gelesen und gehört habe, macht mir wenig Hoffnung auf eine Politik, die den Bedürfnissen der Mehrheit unserer Familien entgegenkommen wird“, meint der Journalist Klaus Kelle im FOCUS.

Wenn aus dem schwarzen 14. Dezember nun vier schwarze Jahre werden?

http://www.focus.de/politik/gastkolumnen/kelle/spd-frau-uebernimmt-familienressort-mit-ministerin-schwesig-wird-die-erziehung-unserer-kinder-weiter-verstaatlicht_id_3481921.html

 

„Schwarz-rote Rentenwohltaten…“,

Leserbrief zu der grafischen Darstellung Gewinner contra Verlierer:                      „Schwarz-rote Rentenwohltaten…“, Schwarzwälder Bote, 13. 12. 2013

Der nicht genannte Autor dieser Darstellung hat entweder schlecht recherchiert oder er hat einen persönlichen Widerwillen gegen die Rentenerhöhung für die älteren Mütter.

1. Missgönnt er der Verkäuferin (64) die „Besserstellung (56 €) bis ans Lebensende“, für die sie „maximal noch für ein Beitragsjahr zur Kasse gebeten“ wird?

2. Den Facharbeiter (60) kostet der Verzicht auf die Absenkung des Rentenbeitrags monatlich 12 €. „Das ist sein Beitrag zur Mütterrente.“ Widerspruch!! Die Mütterrente wird aus den Steuermitteln bezahlt, die seit vielen Jahren vom Bund an die Rentenkasse überwiesen werden – in doppelter Höhe wie für die Berentung der Erziehungsleistung benötigt!

3. „Die Fachverkäuferin (31) hat von der verbesserten Mütterrente nichts, denn begünstigt sind nur ältere Frauen…“ Durch die Nicht-Absenkung des Rentenbeitrags verzichtet sie auf etwa 7.50 € monatlich, weil „Union und SPD die Mehreinnahmen für die Mütterrrente brauchen“. Warum diese hämische Ausdrucksweise, wenn doch diese jüngeren Mütter ohnehin drei Rentenpunkte pro Kind bekommen und nicht nur einen zweiten wie jetzt die „älteren Frauen“?

4. Der Student (21) muss „über den Rentenbeitrag die Mütterrente bezahlen“. Wie schon gesagt: das stimmt nicht! Und vielleicht hat der junge Mann ja noch eine alte Mutter, die jetzt phantastisch „profitiert“!

5. Der Facharbeiter (40) „ist bei der verbesserten Mütterrente als Beitragszahler mit monatlich 12 € auch dabei“. Hier gilt bezüglich der Mütterrente dasselbe wie bei dem Facharbeiter, der Fachverkäuferin und dem Studenten.

Der Grund, warum die fällige Rentenabsenkung nicht durchgeführt wird, liegt in der absehbar dramatisch sinkenden Anzahl der Beitragszahler. Sprich: wir haben zu wenig Nachwuchs = Kinder, mit einem in jeder Folgegeneration fehlenden Drittel an gebärfähigen Frauen. Die restlichen zwei Drittel haben inzwischen gemerkt, dass Kinderhaben in die Altersarmut führt und verhalten sich danach!

 

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Kein Bildungsplan unter dem sexuellen Regenbogen!

Gegen den neu erstellten „Regenbogen-Bildungsplan“ der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg läuft derzeit eine dringliche Petition, für die wir um Unterschriften nicht nur von Schwaben und Badener, sondern auch von Menschen aus anderen Bundesländern bitten, und um Weiterleitung werben.

Zu den “ Leitprinzipien “ des Bildungsplans 2015 

Im Jahr 2015 tritt in Baden-Württemberg der neue Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Kraft. Seit gut einem Jahr arbeiten die Bildungsplankommissionen an dessen Erstellung. Im November 2013 wurde in dem Arbeitspapier „Bildungsplanreform 2015 – Verankerung der Leitprinzipien“ (1) die Verankerung von fünf Leitprinzipien dargelegt: Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Prävention & Gesundheitsförderung sowie Verbraucherbildung. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass jedes dieser Leitprinzipien unter dem Gesichtspunkt der „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ umgesetzt werden soll. In der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ soll dies so aussehen, dass Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen und Intersexullen (LSBTTI) kennen und reflektieren sollen, wie schwule, lesbische, transgender Kultur und deren Begegnungsstätten. 

Die Pläne schießen über das Ziel hinaus.

Wir unterstützen das Anliegen, Homosexuelle, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle nicht zu diskriminieren. Bestehende Diskriminierung soll im Unterricht thematisiert werden. Die „Verankerung der Leitprinzipien“ und der Aktionsplan „Für sexuelle Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ (2) schießen jedoch über das Ziel der Verhinderung von Diskriminierung hinaus. Das vorliegende Papier „Verankerung der Leitprinzipien“ und die Ankündigung die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in ähnlicher Weise in den Bildungsstandards der einzelnen Fächer zu verankern, zielt für uns auf eine pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen. ……..

https://www.openpetition.de/petition/online/zukunft-verantwortung-lernen-kein-bildungsplan-2015-unter-der-ideologie-des-regenbogens