Gegen den neu erstellten „Regenbogen-Bildungsplan“ der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg läuft derzeit eine dringliche Petition, für die wir um Unterschriften nicht nur von Schwaben und Badener, sondern auch von Menschen aus anderen Bundesländern bitten, und um Weiterleitung werben.
Zu den “ Leitprinzipien “ des Bildungsplans 2015
Im Jahr 2015 tritt in Baden-Württemberg der neue Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Kraft. Seit gut einem Jahr arbeiten die Bildungsplankommissionen an dessen Erstellung. Im November 2013 wurde in dem Arbeitspapier „Bildungsplanreform 2015 – Verankerung der Leitprinzipien“ (1) die Verankerung von fünf Leitprinzipien dargelegt: Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Prävention & Gesundheitsförderung sowie Verbraucherbildung. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass jedes dieser Leitprinzipien unter dem Gesichtspunkt der „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ umgesetzt werden soll. In der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ soll dies so aussehen, dass Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen und Intersexullen (LSBTTI) kennen und reflektieren sollen, wie schwule, lesbische, transgender Kultur und deren Begegnungsstätten.
Die Pläne schießen über das Ziel hinaus.
Wir unterstützen das Anliegen, Homosexuelle, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle nicht zu diskriminieren. Bestehende Diskriminierung soll im Unterricht thematisiert werden. Die „Verankerung der Leitprinzipien“ und der Aktionsplan „Für sexuelle Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ (2) schießen jedoch über das Ziel der Verhinderung von Diskriminierung hinaus. Das vorliegende Papier „Verankerung der Leitprinzipien“ und die Ankündigung die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in ähnlicher Weise in den Bildungsstandards der einzelnen Fächer zu verankern, zielt für uns auf eine pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen. ……..