Sehr kritisch sieht der SPIEGEL – Redakteur Christoph Titz die zugesagte Bildungsmilliarde aus der Bundeskasse:
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Sehr kritisch sieht der SPIEGEL – Redakteur Christoph Titz die zugesagte Bildungsmilliarde aus der Bundeskasse:
Auf die Berichte der Schwäbischen Zeitung zu der Forderung seiner Mutter, Henri trotz seiner Trisomie ins Gymnasium aufzunehmen, antwortet eine Mutter mit folgendem Leserbrief. Dabei beklagt sie auch das leichtfertige Aufgeben der Errungenschaft Sonderschule zum Schaden behinderter Kinder.
Wahlfreiheit für alle
Als Mutter von Kindern ohne bisher festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf fühle ich mich in der aktuellen Inklusionsdebatte durch das politische Einbahnstraßendenken diskriminiert.
Wir können uns in Deutschland glücklich schätzen, ein hochqualifiziertes und spezialisiertes Schulsystem etabliert zu haben, das den Talenten und Möglichkeiten der Heranwachsenden passgenau entgegenzukommen versucht, Bildung für alle ermöglicht und die meisten Kinder zu einem ihrem Potential entsprechenden Schulabschluss führt mit dem Ziel sozialer Teilhabe und Unabhängigkeit von subsidiären Leistungen.
Sollte aber in Zukunft alles an allen Bildungsstandorten dank Inklusion eingefordert werden, der Wille der Eltern darüber entscheiden, wo ihr Kind zu welchen Konditionen beschult wird, so darf das nicht nur in eine Richtung gedacht werden. Warum sollte nur Eltern behinderter Kinder Wahlfreiheit zugestanden werden?
Vielmehr fordere ich das Recht, selbst auch den Schulort meiner Kinder frei wählen zu können. Ich würde dann z.B. eine Förderschule wählen mit kleinen Klassen von 5 Schülern, individualisiertem Lehren und Lernen, sonderpädagogischer Begleitung, einem organisierten Fahrdienst zur Schule und zurück, der helfenden Unterstützung von Sozialpädagogen und Psychologen… verbunden selbstverständlich mit der Forderung, dass Fachlehrer des Gymnasiums die Vorbereitung auf das Abitur sicherstellen, so wie umgekehrt Sonderpädagogen alle Henris am Gymnasium unterrichten.
Lioba Konrad, Friesenhofen
Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats, wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“! abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.“
Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:
1. Wie kann es sein, dass ein Verband, der laut Satzung anstrebt,
2. Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definitionvon Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?
Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:
Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet, nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?
Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.
Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF -, Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.
Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpfiichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht. Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind so lange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.
Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie kooperieren wollen, hintanstellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht?
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen Gertrud Martin Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.
Quellen:
1. Politischer Bericht zur Gesamtevaluation der ehe- und Familie~bezogenen Leistungen. Berlin, Juni 2013. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Im Internet zu beziehen unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/ Pdf-Anlagenlfamilienbezogene-leistungen.pdf
2. Presserneldung des DF vom 23.01.2014: .Ebegattensplitting. Alte Zöpfe endlich abschneiden“. ImIntemetveröffentlichtunterhttp://WW\v.frauenrat.de/deuts ch/pressel pressemeldungenlpressemeldunglarticlelalte-zoepfe-endlich-abschneiden.html
Das Antwortschreiben des Deutschen Frauenrates
Sehr geehrte Frau Martin,
Ihr o. g. Schreiben an den Vorstand des Deutschen Frauenrats ist bei uns eingegangen; ohne dass dies in diesem Schreiben kenntlich gemacht wurde, wurde das Schreiben bereits am 01.03.2014 als Offener Brief auf Ihrer Website veröffentlicht. Dies und der mehr als befremdliche Ton Ihres Schreibens veranlasst uns, auf Ihre Fragen nicht weiter einzugehen. Unser Vorstandsmitglied Mechthild von Luxburg hat sich zu der Prognosstudie auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Frauenrates geäußert, die Ihnen, wie wir vermuten, seit langem bekannt sind.
Richtigstellen möchten wir allerdings, dass wir unsere Ziele keineswegs – wie Sie unter den Ausführungen unter 1. behaupten – angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertreten, sondern im Namen der Mitglieder der im Deutschen Frauenrat zusammengeschlossenen Frauenverbände und -gruppen.
Mit freundlichen Grüßen Hannelore Buls, Vorsitzende Mechthild von Luxburg, Mitglied des Vorstandes
Antwortschreiben an den Deutschen Frauenrat
Ihr Schreiben vom 21. März 2014 – Unsere Antwort als OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats, sehr geehrte Frau Buls, sehr geehrte Frau von Luxburg,
mit Dank bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens vom 21. März 2014. Und mit einigem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie sich einer inhaltlichen Beantwortung unseres Offenen Briefes vom 1. März 2014 entziehen.
Ihre Behauptung, unser Offener Brief sei nicht als solcher kenntlich gemacht gewesen, trifft nicht zu. Diese Kennzeichnung finden Sie in Dickdruck direkt über der Anrede. Einräumen möchten wir, dass der Brief versehentlich auf unserer Website eingestellt wurde, bevor er bei Ihnen eingegangen sein konnte.
Den von uns angeschlagenen, von Ihnen als „befremdlich“ bezeichneten Ton dürfen Sie dem Umstand zurechnen, dass wir unsererseits seit Jahren mit wachsendem Befremden registrieren, wie ein Deutscher Frauenrat (DF) die Interessen einer Mehrheit von Frauen, nämlich der Mütter, nicht nur missachtet, sondern gegen sie arbeitet. Folgerichtig wurden die von unserer Organisation, damals unter dem Namen Deutsche Hausfrauengewerkschaft –dhg – mehrmals beim DF gestellten Aufnahmeanträge ohne Begründung abgelehnt. Allerdings zeigte sich inzwischen klar, dass unser Anliegen, Gleichberechtigung für Familienarbeit zu erstreiten, bei Ihnen nicht gut aufgehoben gewesen wäre. Insofern ist auch Ihre Feststellung, der DF vertrete nur die Ziele der darin zusammengeschlossenen Frauenverbände, logisch. Danke für diese Klärung!
Wir würden es für korrekt ansehen, wenn Sie – der Wahrheit entsprechend – die Satzung des DF in den Passagen richtigstellen würden, wo gesagt wird, der DF setze sich dafür ein, die Stellung der Frauen in der Familie zu verbessern bzw. die in Art. 3 des GG verankerten Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen. Gleichberechtigung ist nicht teilbar, wie Sie es in Ihrer Gruppierung offenbar für möglich halten. Gleichberechtigung mit entsprechender Anerkennung und Honorierung kann sich nicht auf Erwerbstätige beschränken, sondern muss in gleicher Weise für die in der Familie Arbeitenden (Mütter wie Väter) gelten.
Mit freundlichen Grüßen gez. Gertrud Martin Bundesvorsitzende Verband Familienarbeit e. V.
Villingen, 14. Mai 2014
Die Initiative Familienschutz hat deutsche Kandidaten aller Parteien für das Europaparlament anhand von 8 Grundsätzen zu ihrer Haltung befragt:
Hier finden Sie die Auflistung der EU-Kandidaten, die die acht Grundsätze unterzeichnet haben:
“Die eklatante Benachteiligung von Familien gegenüber Kinderlosen bei der Finanzierung der Sozialsysteme in Deutschland ist durch diverse wissenschaftliche Studien bewiesen und durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts festgestellt. Wie viele Bundesregierungen zuvor, scheut auch die aktuelle große Koalition aus rein wahltaktischen Gründen eine umfassende Reform des Sozialstaats, die mit dieser demografisch katastrophalen Ungleichbehandlung aufräumt, die seit 1965 zu einer Halbierung der jährlichen Geburtenrate auf nur noch 673.500 Geburten pro Jahr geführt hat. Wir brauchen in Deutschland keine weiteren Reförmchen mit Kindergelderhöhungen von 2 Euro pro Monat. Wir brauchen eine umfassende Beitragsfreistellung von Kindern in den Sozialversicherungssystemen und ein gemeinschaftliches Finanzierungssystem für Kinder und Alte. Es ist übrigens auch eine völlige Fehleinschätzung, dass die jahrzehntelangen Defizite der Familienpolitik mittels kurzfristiger Einwanderung kaschiert werden können”, so Frau Dr. Petry weiter.
Nach einer neuen Umfrage des INSA-Instituts im Auftrag der AfD ist die Unzufriedenheit mit der Familienpolitik riesig: 46 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die im Bundestag vertretenden Parteien ihre Politik nicht an den Bedürfnissen von Kindern ausrichten. Der Anteil Kinderloser beträgt in Deutschland bereits 26 Prozent, darüber hinaus sind 25 Prozent der Deutschen Rentner. Die Umfrage offenbart eine weitere massive Schieflage: Dreiviertel der Deutschen glauben, dass Familienarbeit in Deutschland zu wenig Wertschätzung widerfährt.
Oft wird behauptet, die EU-Wahl habe keine familienpolitische Bedeutung, da Familienpolitik noch nicht in den Kompetenzbereich der EU falle.
Aber das ist nur vordergründig so.
Im Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die Politik des „Gender Mainstreaming“ für die ganze EU und damit auch für Deutschland als verbindlich erklärt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die „Gleichstellungspolitik“, nach der eine Frau (oder ein Mann) nur als gleichberechtigt gelten kann, wenn sie/er eine gleiche Teilhabe am Erwerbsleben hat. Folge dieses Denkens ist, dass die Erziehung der Kinder so weit als möglich aus der Familie auszulagern ist (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen), so dass beide Eltern möglichst ganztags erwerbstätig sein können und sollen.
Ein Mittel, diese Verhaltensweise der Eltern durchzusetzen, ist eine großzügige Förderung von Krippen und anderen Ganztags-Betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung. Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird gar nicht mehr gefragt. So ist Familienpolitik per Gender Mainstreaming doch eine Angelegenheit auf EU-Ebene.
Auf diesem Hintergrund hat der „Verband Familienarbeit“ zusammen mit anderen Verbänden im Rahmen eines Bündnisses „Rettet die Familie“ einen Wahlprüfstein an die Parteien verschickt. Prüfstein und Antworten sind in der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung (1/2014) abgedruckt. Sie sind auch unter folgendem Link einsehbar, so dass Sie diesen Link auch an
Freunde, Bekannte, Verwandte usw. weiterleiten können:
http://familienarbeit-heute.de/?p=3782
Im Rahmen dieser EU-Politik sind in der Bundesrepublik schon eine große Anzahl von Instituten an Hochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, der Politik des „Gender-Mainstreaming“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Leitinstitut dafür ist in Deutschland das „Gender-Kompetenz-Zentrum“ an der Humboldt-Universität Berlin. Für diese familien- und elternfeindliche Propaganda werden bereits heute viele Millionen € ausgegeben, die bei jungen Familien sicher besser angelegt wären.
Im Internet gibt es eine Petition, die sich gegen die Finanzierung solcher Gender-Institute durch Steuergelder wendet, die unter folgendem Link erreichbar ist:
Eine praktische Konsequenz der Gender-Mainstreaming-Politik in Deutschland sind beispielsweise Regelungen im Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem Folgekind ein Elterngeld von 300 €.
Bringt sie dagegen das erste Kind nach 12 Monaten in eine Krippe, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält sie beim Folgekind 1800 € Elterngeld. Wer sich also nicht im Sinne des „Gender-Mainstreaming“ verhält, wird rücksichtslos benachteiligt. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Damit findet auch eine gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder statt, die gegen Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 GG (Schutz der Familie) verstößt. In der dem „Gender-Mainstreaming“ zugrunde liegenden Literatur wird die gezielte Benachteiligung von Müttern mehrerer Kinder tatsächlich mit der „Gleichberechtigung der Frau“ begründet. Diese abwegige Ideologie wird inzwischen sogar von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vertreten.
Eine besondere Form der Diskriminierung kinderreicher Familien hat sich die Österreichische Bundesbahn ausgedacht. Bis Ende 2013 war die Mitfahrt aller Kinder einer Familie kostenlos. Ab Jan. 2014 ist das auf 2 Kinder begrenzt, ohne dass es dafür einen logischen Grund gibt. Auch dagegen gibt es eine Petition, die wir auch aus Deutschland unterstützen sollten:
http://www.citizengo.org/de/1588-nein-zur-benachteiligung-von-mehrkindfamilien-durch-die-oebb
Freundliche Grüße
Gertrud Martin Vorsitzende Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de
Klaus Kelle warnt im FOCUS vor den Folgen der Brüsseler Einmischung in familiäre Lebensbereiche zum Zweck der Zerstörung:
OFFENER BRIEF Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!
Gleiche Rechte?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.
Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:
Eltern mit Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!
Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung! Gleiche Rechte?
Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurde. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder. Gleiche Rechte?
Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr. Gleiche Rechte?
Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen. Gleiche Rechte?
Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder! Dabei leisten sie den doppelten Beitrag – generativ und finanziell. Gleiche Rechte?
Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,
einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger ( Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ) und von diesen als bloße Leistungsempfänger verunglimpft, allein die oben erwähnte kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung GLEICHER RECHTE auch für Eltern sein. Bisher ist unserer Initiative jedoch nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionelle Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämt zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,
die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.
Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai, grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort
im Auftrag Bärbel Fischer
aus: Aktionstag: Akzeptanz & gleiche Rechte für Lesben und Schwule in Baden-Württemberg am 17. Mai 2014
http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp
Um Diskriminierungen gegenüber lesbischen und schwulen aber auch bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (LSBTTIQ) Menschen abzubauen, erstellt das Ministerium für Arbeit und Sozialordung, Familie, Frauen und Senioren derzeit den Aktionsplan »Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg«. Aus diesem Grund fanden von November 2013 bis Februar 2014 vier Beteiligungsworkshops in Stuttgart, Ulm, Freiburg und Mannheim statt. Über 600 Personen nahmen daran teil. Neben lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen beteiligten sich zahlreiche Teilnehmende aus Landesministerien, Kommunen, Kirchen, Unternehmen, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Vereinen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit der FamilienForschung im Statistischen Landesamt den Städten Stuttgart, Ulm, Freiburg und Mannheim sowie der Universität Mannheim statt.
Zudem fand in diesem Zeitraum eine anonyme Onlinebefragung statt, bei der LSBTTIQ-Menschen aus Baden-Württemberg nach ihrer Lebenssituation gefragt wurden. Rund 2 300 Personen nahmen an der Befragung teil. Die FamilienForschung im Statistischen Landesamt übernimmt nun im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Auswertung der Daten. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2014 veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Beteiligungsworkshops sowie der Onlinebefragung fließen in die Erarbeitung des Aktionsplan »Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg« ein, der im Frühjahr 2015 im Kabinett verabschiedet werden soll.