„Das G’schwätz von gestern“ der baden-württembergischen CDU

   PRESSEMELDUNG

zum Ergebnis der grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg

Gertrud Martin: „Das G’schwätz von gestern der baden-württembergischen CDU“

Thomas Strobl, der Chefunterhändler der CDU bei den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen lobt deren Ergebnisse dröhnend: Es sei der CDU zu verdanken, dass künftig mehr für die Familien getan werde, und er belegt dies mit den 75 €, die Eltern als monatlichen Zuschuss zu den Kindergartengebühren im letzten Jahr vor der Einschulung bekommen sollen. Kein Wort davon, dass im Wahlkampf den Eltern der Zwei- und Dreijährigen, die keinen öffentlichen Betreuungsplatz beanspruchen, der Erhalt des Betreuungsgeldes als so gut wie sicher in Aussicht gestellt worden ist!

Dazu nimmt Gertrud Martin, Bundesvorsitzende im Verband Familienarbeit e.V., Stellung: „Mit dem Zuschuss zu den Kita-Gebühren wurde von Grün-Schwarz ein zugleich fauler und raffinierter Kompromiss geschlossen. Als Ersatzlösung für ein Landesbetreuungsgeld erlaubt er der CDU, ihr angeblich familienfreundliches Gesicht zu wahren, ohne dass die grüne Betreuungsideologie dadurch beschädigt wird. Es wird Familienfreundlichkeit vorgetäuscht, aber an der Bevormundung der Eltern festgehalten. Die Wahlfreiheit für Eltern, die durch das Betreuungsgeld gestärkt werden sollte, spielt keine Rolle. Die außerfamiliäre Betreuung, das heißt die öffentlich organisierte und massiv subventionierte Trennung der Kinder von ihren Eltern ist die Fahne, hinter der – zusammen mit allen anderen etablierten Parteien – stramm marschiert wird. Auch die CDU hat nichts mehr am Hut mit einer am Grundgesetz orientierten Vorstellung von Familie, nach der nicht der Staat, sondern vorrangig die Eltern bestimmen, wie ihre Kinder erzogen werden.“

Verband Familienarbeit e. V. – Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

http://familienarbeit-heute.de

 

Rentenpolitik aus dem Tollhaus

Pressemeldung  des Verbands Familienarbeit                                                      27.04.2016                                                                                      

Rentenpolitik aus dem Tollhaus

Die aufgrund des 2004 eingeführten „Nachhaltigkeitsfaktors“ künftig sinkenden Renten sind wieder aktuelles Thema. Es wird die drohende Altersarmut, die vor allem weiblich sei, beklagt.

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Dr. Johannes Resch, dazu: “Von allen Bundestagsparteien sind heute Konzepte zu hören, die eigentlich nach Schilda gehören. So sollen Eltern, besonders Mütter, noch mehr voll erwerbstätig werden. Aber je mehr Eltern zu voller Erwerbstätigkeit gedrängt werden, desto weniger Kinder werden sie bekommen und desto brüchiger wird dann unser Rentensystem. Ebenso könnte auch den Bauern empfohlen werden, sie sollten ihre Saatkartoffeln essen, um satt zu werden. Nachhaltigkeit sieht anders aus.“

Resch weiter:“ Die Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit bei Überbewertung der Erwerbsarbeit ist eine Erfindung des Marxismus*, wurde aber durch die Rentenreform 1957 von der konservativen Adenauer-Regierung in Gesetzesform gegossen. Heute wird diese Erwerbsideologie vor allem von der neoliberalen Profitgier weniger Kapitalbesitzer gespeist. So besteht zur Zeit eine unheilige Allianz von marxistischem, konservativem und neoliberalem Denken zum Nachteil von Eltern und Kindern. Alle drei Denktraditionen wurzeln im überheblichen Denken von Männern, die die überwiegend von Frauen geleistete Erziehungsarbeit gering schätzen. Ein Gleichberechtigung von Eltern und besonders von Müttern wird erst möglich werden, wenn die elterliche Erziehungsarbeit der herkömmlichen Erwerbsarbeit gleichgestellt wird. Auch unser Rentensystem kann nur so wieder stabilisiert werden. Schließlich ist die Erziehungsarbeit der Eltern von heute der einzige echte Beitrag für die gesetzlichen Renten ihrer Generation. Denn: Die von den heute Erwerbstätigen eingezahlten Gelder werden im Umlageverfahren direkt an die heutigen Rentner ausbezahlt. Angespart wird nichts. Auch Alterssicherung durch Steuern muss von der nachwachsenden Generation bezahlt werden“.

Fazit: Eine „große Rentenreform“ kann nur bedeuten: Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit bei Lohn und Rentenanspruch. Auch Erwerbstätige ohne Kinder sollten sich an der Finanzierung ihrer eigenen Rente beteiligen. Beim heutigen Recht müsste ein Elternteil 9 Kinder erziehen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu „erwerben“, wobei aber im Gegensatz zur Erwerbsarbeit nicht einmal ein Lohn gezahlt wird.

* Marx, Engels, Werke (MEW), Band 4, S. 373, Nr. 8: „Erziehung sämtlicher Kinder, von dem Augenblicke an, wo sie der ersten mütterlichen Pflege entbehren können, in Nationalanstalten und auf Nationalkosten. Erziehung und Fabrikation zusammen.“

Link zur Pressemeldung: http://familienarbeit-heute.de/?p=4485

Gleichstellungspolitik verhindert Gleichberechtigung

Dr. Johannes Resch, 2. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit, erläutert auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbandes http://www.deutscherarbeitgeberverband.de    /aktuelles/2016/2016_02_15_dav_aktuelles_gleichstellung.html den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung.

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html

 

Wirtschaft dominiert Bildung

In seinem Artikel: „Frühkindliche Bildung – ein irreführender Begriff“                        ( ÖkologiePolitik 169, 2-16 ) zeigt der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch auf, wie neben dem Einfluss der Wirtschaft auf die Familienpolitik               ( einseitige Krippensubventionierung zur vollständigen Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials der Eltern ) wirtschaftsnahe Institute wie Bertelsmann oder die OECD auch die Schul- und Bildungspolitik beeinflussen, obwohl sie weder zuständig noch kompetent, oder von Nationalstaaten beauftragt wurden.

Folgende Zitate machen klar, welche Paradigmen unserer Politik zugrunde liegen:

 

Kindeswohl – Fehlanzeige

… „So wird der Wert der Familienpolitik besonders von wirtschaftsnahen Instituten am Nutzen für die Wirtschaft gemessen, ohne dass nach dem Kindeswohl gefragt wird. Im Hintergrund steht heute ( … ) die kurzfristig orientierte Profitideologie einflussreicher Teile der Wirtschaft. In deren Augen sind Kinder keine lohnende Investition, weil sie sich nicht innerhalb von 8 oder 10 Jahren „amortisieren“. Vor allem aber wollen sie ein übergroßes Arbeitskräfte-Reservoir, denn dann lassen sich niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen leichter durchsetzen“.

 

Erziehungsarbeit – ein Nullwert

… „Ein anschauliches Beispiel für diese elternfeindliche Politik ist ausgerechnet das seit 2007 bestehende Elterngeldgesetz. Wer vor der Geburt eines Kindes bereits vorher geborene Kleinkinder betreut hat, wird bei der Berechnung des Elterngeldes so behandelt, als hätte er „nicht gearbeitet“. Hier wird die rein wirtschaftsorientierte, die Erziehungsarbeit verachtende Ideologie klar erkennbar.“

 

Schul-und Bildungspolitik nach dem Taktstock der OECD

… „Das wirtschaftsorientierte Denken wirkt sich nicht nur in der Kleinkindpolitik aus, sondern auch in der Schulpolitik. So propagiert die OECD mit großem Aufwand ein neues Schulkonzept. Dabei ist sie als Wirtschaftsorganisation von 34 westlichen Staaten für Bildung weder zuständig noch kompetent, beeinflusst aber mit ihren PISA-Tests und -Studien die Schulpolitik maßgeblich. Der OECD geht es aber nur um die Bedürfnisse der Wirtschaft, nicht um das Kindeswohl. „Kompetenzen“ für das Berufsleben sollen vermittelt werden.“

 

Bildungspolitik muss sich wieder von der Wirtschaft emanzipieren

… „Der klassische Bildungsbegriff ist da wesentlich umfassender und zielt auf den „Lebenserfolg“ ab. Neben der Vorbereitung auf den späteren Beruf soll die Schule die Persönlichkeit formen und Werte vermitteln: soziale Verantwortung, demokratische Gesinnung, kritische Vernunft. Das eigene Leben und die gesellschaftlichen Verhältnisse zu reflektieren und zu hinterfragen, ist heute aber immer weniger erwünscht. Auch hier zeigt sich eine Parallele zur Kollektivierung der Kindererziehung in der DDR: Schule soll in erster Linie leistungsfähige Arbeitskräfte hervorbringen, die in der Erwerbswelt „funktionieren“. Lebenszufriedenheit ist mehr als beruflicher Erfolg. Bildungspolitik muss sich von der Wirtschaft emanzipieren und wieder mehr Eigenständigkeit zurückgewinnen. Das gilt für die frühe Kindheit wie für die Schule. Bildung heißt auch, die Eltern zu befähigen, ihren Kindern ein Gefühl der Geborgenheit zu vermitteln. Der Wert dieser elterlichen Erziehungsarbeit ist in vergleichbarer Weise zu würdigen wie der von klassischer Erwerbsarbeit. Das gilt einerseits, weil stabile Familien am ehesten Kindern die Sicherheit vermitteln können, die sie für eine befriedigende soziale Entwicklung brauchen. Das ist aber auch die Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Volkswirtschaft. Der dafür notwendige Erfindergeist gedeiht nicht bei unreflektiert dahinlebenden, nur funktionierenden Arbeitnehmern.“

 

 Wirtschaftspolitik auf dem Rücken der Kinder

… „Es mag durchaus sein, dass die elternfeindliche Politik zum gegenwärtigen Wirtschaftserfolg und Exportüberschuss Deutschlands beigetragen hat. Aber das geschah auf Kosten der Kindererziehung, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.“

 

Gleichstellungspolitik als Motor für patriarchalisches Denken

… „Der Geburtenrückgang hat bereits heute zu einem Mangel an Arbeitskräften geführt. Und das Bildungsniveau der Berufseinsteiger sinkt. Paradoxerweise wurzelt die Verachtung der Erziehungsarbeit ursprünglich in der unter Männern verbreiteten Glorifizierung von Erwerbsarbeit und beruflicher Karriere. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ gibt zwar vor, patriarchalisches Denken überwinden zu wollen, stärkt es aber in Wirklichkeit beträchtlich.“

 

 

Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Pressemeldung des Verband Familienarbeit e.V.                                      27. 01. 2016
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                      Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Und in Deutschland ?

Nach aktuellen französischen Pressemeldungen sank die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ in Frankreich (durchschnittliche Kinderzahl pro Frau) zwischen 2014 und 2015 von 2,1 auf 1,96. Das war Anlass zu einem Aufschrei der dortigen Familienverbände mit großem Widerhall in den französischen Medien. Das sei Folge von verminderten Familienleistungen der Hollande-Regierung.

Unser Verband fragt: Wie ist der Vergleich zu Deutschland ? Hier liegt die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ schon seit 1975 unter 1,5, ohne dass der Aufschrei der Familienverbände ein wesentliches Echo gefunden hat. In Deutschland haben Eltern – im Gegensatz zu Frankreich – keine einflussreiche Lobby. Auch hier ist die wirtschaftliche Benachteiligung der Familien als Hauptursache für die sinkende Kinderzahl anzunehmen – allerdings viel massiver als in Frankreich. Unter Wissenschaftlern, die sich mit der Lage der Familien in Deutschland beschäftigen, ist die wirtschaftliche Diskriminierung der Eltern unbestritten. Schon der 5. Familienbericht (1994) beschrieb ausführlich eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“. (S. 21 des Berichts) Gemeint war, dass die Alterssicherung als wirtschaftlicher Ertrag der Kindererziehung vergesellschaftet worden ist (Stichwort: Rentenreform 1957), ohne die Eltern dafür angemessen zu entschädigen.

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V.: „Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialrecht hat zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Eltern und Kindern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft geführt, die besonders Eltern mehrerer Kinder und alleinerziehende Eltern trifft. Der gesamte `Familienlastenausgleich` gleicht nur etwa 30 % des Nachteils aus, der durch Renten- und Krankenversicherungsrecht zu Lasten der Eltern geschaffen wurde. Das trug wesentlich zu dem bereits ab 1970 einsetzenden Geburtenrückgang bei. Die Pille mag ebenso dazu beigetragen haben, kann aber nicht den Rückgang des Kinderwunsches erklären, da sie nur unerwünschte Kinder vermeiden kann. Die grundgesetzwidrige Enteignung der Eltern hat inzwischen alle Wertvorstellungen, die sich mit Familie verbinden, verändert.“

Resch weiter:“In Deutschland vermissen wir Medien, die bei der Diskriminierung von Eltern vergleichsweise aufmerksam reagieren wie in Frankreich. Stattdessen nehmen sie kritiklos z.B. ein Elterngeldgesetz hin, das Eltern mehrerer Kinder systematisch benachteiligt und Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen, regelrecht bestraft. Verschleiert wird diese Diskriminierung durch eine regierungsamtliche Gleichstellungsideologie, die für Eltern eine `Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit` anstrebt, was nur bei Nichtbeachtung ihrer Erziehungsleistung möglich ist.

Übrigens: Aktuell soll der Deutsche Familienverband als einziger Vertreter der Familien aus der Versammlung der Medienanstalt in Niedersachsen ausgeschlossen werden – ein in Frankreich unvorstellbarer Vorgang. So soll den Familien der letzte Rest an Mitsprache genommen werden.

Dr. Johannes Resch                                                                                                        Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

www.familienarbeit-heute.de

 

Traumfamilie nach Art von Schwesig

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V. 

Schwesig degradiert Kinder zur Verfügungsmasse kurzfristiger Wünsche von Erwachsenen

Laut Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine Änderung der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Um „zeitgemäß“ zu agieren, gewährt Frau Schwesig künftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter „unerfülltem Kinderwunsch“ leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer künstlichen Befruchtung.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Auflösung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder: „Trotz der schönfärberischen Aussage: ‚ …. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen…‘ verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser „dauerhaften“ Übernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es genügt offenbar, aktuell ein Kind zu wünschen, zu zeugen und zu gebären. Bei völlig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu lösen und das Kind dem Vater Staat zu überlassen. Wie schon

  • im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht,
  • beim Elterngeldgesetz und
  • beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung,

jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verfügungsmasse verkommen.

Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu fördern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 € abzusprechen.“

Pressemeldung zum „Tag der Familie“

14.05.2015

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:

1. Freie Wahl der Geburtsbedingungen

Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.

und

2. Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“

Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.

Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.

 

Aufruf: FOCUS Nr. 20 / 15 kaufen!

Die neue Ausgabe des „Focus“ (im Handel seit  9.5.) nimmt den aktuellen Kita-Streik zum Anlass, sich in der Titelgeschichte ( siehe Anlage ) mit der Benachteiligung der Eltern auch unabhängig vom Kita-Streik zu beschäftigen. Bemerkenswert ist, dass dabei auch eine Honorierung der elterlichen Kinderbetreuung diskutiert wird, die den Eltern mehr Wahlfreiheit geben würde, statt nur auf Kinderkrippen angewiesen zu sein.

Für ein „Leitmedium“ wie den „Focus“ ist es mutig, gegen den „Mainstream“ in den Medien, der von Bundesregierung und  allen Bundestagsparteien gestützt wird, für die Rechte von Eltern einzutreten. Wir sollten das nach Kräften unterstützen.
Erfahrungsgemäß hat die Titelgeschichte einer Zeitschrift wesentlichen Einfluss auf die Verkaufszahlen im offenen Verkauf. Der Erfolg eines Beitrags bestimmt damit mit, ob das Thema auch später von der Redaktion wieder aufgegriffen wird. Durch den Kauf des Magazins können wir letztlich auch die künftige Berichterstattung beeinflussen. Das kommt dann dem Anliegen des Bündnisses automatisch zugute.

Der renommierte Experte Dr. Johannes Resch wurde kürzlich als Vertreter des Verbands Familienarbeit e.V. von der Redaktion des Focus angerufen und brachte das Erziehungsgehalt ins Gespräch.

Meine Anregung: Möglichst viele unserer Leser sollten in Leserbriefen (unter: leserbriefe@focus-magazin.de ) auf den Beitrag reagieren.

Es können auch Kommentare direkt im Internet abgegeben werden
(unter dem Beitrag mit dem Link: http://www.focus.de/politik/focus-titel-wie-viel-sind-uns-die-familien-uns-wert_id_4670983.html ).

Außerdem kann ein Video zu diesem Beitrag angesehen werden unter:
http://www.focus.de/politik/focus-titel-wie-viel-sind-uns-die-familien-uns-wert_id_4670983.html
Familien haben in unserer Gesellschaft nur eine sehr schwache Lobby, zu der auch die ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  zählt. Hier haben wir die Möglichkeit, direkt auf ein führendes Magazin Einfluss zu nehmen.

Ich halte es für wichtig und weiterführend, wenn auf den Focus-Beitrag möglichst rasch auf breiter Basis hingewiesen wird, so dass diese Focus-Ausgabe möglichst oft gekauft und darauf reagiert wird.

Bärbel Fischer

Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit des Gerichts

Pressemeldung des Verband Familienarbeit

Datum: 14.April

Betreuungsgeld:

Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit

des Gerichts

Am Dienstag, 14.April, fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung zum Betreuungsgeld statt. Der Hamburger Senat als Kläger hält es für verfassungswidrig. Bundesregierung und bayerische Landesregierung halten es für verfassungsgemäß. Der Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, der die Verhandlung vor Ort verfolgte, äußert sich zu deren Verlauf:

Schon die Auswahl der geladenen Verbandsvertreter/innen legt eine Voreingenommenheit des Gerichts nahe. Nur der Vertreter des Deutschen Familienverbandes konnte als einziger das Betreuungsgeld als grundsätzlich berechtigte Leistung verteidigen. Auf der anderen Seite durften ein halbes dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen.

Auch in den Fragen der Richter/innen wurde Voreingenommenheit erkennbar. Mehrmals wurde von ihnen eine „Anreizwirkung“ des Betreuungsgelds problematisiert, die Kinder nicht in öffentliche Betreuung zu geben. Dagegen wurde eine Anreizwirkung durch die weit höher dotierte öffentliche Krippenfinanzierung, die Kinder nicht selbst zu betreuen, nicht thematisiert. Eine solche einseitige Betrachtungsweise ist nur so erklärbar, dass das Richterkollegium die öffentliche Betreuung für förderungswürdiger hält als die elterliche Betreuung.

Diese Grundeinstellung zeigt, dass die Richter/innen kritiklos der von Wirtschaftslobby und anderen lautstark vertretenen Auffassung der Überlegenheit der Krippenbetreuung gegenüber der elterlichen Betreuung für unter dreijährige Kinder folgten. Diese Überlegenheit ist jedoch durch keinerlei seriöse Studien belegt und zwar auch nicht für Familien aus prekären Verhältnissen. Fachleute, die sich inhaltlich zu Vor- und Nachteilen der zur Diskussion stehenden Betreuungsformen von Kleinkindern hätten äußern können, kamen gar nicht zu Wort. Fachleute, die die Interessen der Kinder hätten vertreten können, waren offensichtlich gar nicht eingeladen.

Die regierungsamtlichen Befürworter des Betreuungsgeldes versuchten, es als Teil eines „Gesamtkonzeptes“ in Verbindung mit der staatlichen Krippenfinanzierung im Sinne einer Wahlfreiheit für die Eltern darzustellen. Das war allerdings insofern wenig überzeugend, da 150 € Betreuungsgeld im Vergleich zu einem mehrfachen Betrag zur Finanzierung eines Krippenplatzes keine tatsächliche Wahlfreiheit begründen können. Diesen Schwachpunkt in der Argumentation der Befürworter nutzten die Kläger denn auch zur Begründung ihrer These, dass Betreuungsgeld und Krippenfinanzierung völlig getrennt zu betrachten seien. So konnten sie das geringe Betreuungsgeld als einseitige Begünstigung eines Teils der Eltern darstellen und gleichzeitig die tatsächlich weit höhere Begünstigung anderer Eltern durch die viel kostenträchtigere Krippenfinanzierung unbeachtet lassen.

Aus einzelnen Fragen der Richter/innen war zu schließen, dass sie im Betreuungsgeld eine Begünstigung einer „überkommenen Rollenverteilung“ sehen, die angeblich zu überwinden sei. Dagegen war aus den gestellten Fragen nicht zu schließen, dass die Wünsche der Eltern für die Richter/innen überhaupt von Interesse sind.

Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist zu befürchten, dass es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt, das erstmals das Recht auf Gleichberechtigung von Müttern und Vätern ummünzt zu einem Gleichstellungsrecht des Staates im Sinne einer Bevormundung, ohne das Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 GG und das Recht auf Gleichberechtigung nach Art. 3 GG zu beachten. Diese Befürchtung drängt sich auch deshalb auf, weil die Umdeutung von Gleichberechtigung der Eltern zu Bevormundung durch staatlich verfügte Gleichstellung bereits in mehreren Beschlüssen von Kammern aus Richter/innen des gleichen Senats offen betrieben wurde (vergl. z.B. 1 BvR 1853/11, Rn 18). – Allerdings ging es bei diesen Kammerbeschlüssen „nur“ um die Grundrechte einzelner Beschwerde führender Eltern. Gesetzt den Fall, diese Logik würde zum Inhalt eines von einem ganzen Senat getragenen Urteils, so würde das bedeuten, dass fundamentale Elternrechte, die bisher zu den Grundrechten nach Art. 3 und Art. 6 GG gezählt wurden, praktisch außer Kraft gesetzt werden. Eine solches Urteil würde die Grundfesten unseres Rechtsstaats nachhaltig erschüttern.“

 

Was ist Deutschland die familiäre Versorgung von Kindern wert?

Verband Familienarbeit e.V.

                                                    Pressemeldung

Internationaler Welttag der Hauswirtschaft 21.03.2015

Zum internationalen Welttag der Hauswirtschaft 2015 macht der Verband Familienarbeit e.V. auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird:

Ersten Schätzungen zufolge beträgt deren Wert in Großbritannien ca. 3,8 Billionen Euro. Die Schweiz errechnete 2010 eine Haushaltsproduktion von rd. 44 % der Gesamtwirtschaft.

Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden für 2001 in einer Zeitbudgetstudie 56 Mrd. Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Mrd. Std. unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Leider wird nirgends differenziert, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. Schließlich kann nur dafür eine finanzielle Honorierung gefordert werden, weil er unter den in Westeuropa bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen der Gesamtgesellschaft zugute kommt. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf. Sie können sich dieses „Ehrenamt“ immer weniger leisten, weil die Rahmenbedingungen es nicht zulassen.

Im Gegensatz zur Kindererziehung in der Familie, kostet diese in einer Krippe in Deutschland ca. 1000 Euro und in der Kinder- und Jugendhilfe 3000 – 7000 Euro/ Monat. Diese Summen müssen von der Gesamtbevölkerung aufgebracht werden,während Eltern, die ihre Kleinkinder selbst aufziehen, mit 150 € Betreuungsgeld abgespeist werden.