Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

09.12.2014

Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Der Vorstand unseres Verbandes kritisiert einstimmig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer von der Sachlage her zwingend erforderlichen Klärung zu elterlichen Grundrechten ausweicht. Wir halten es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für nicht vereinbar, wenn auf in einer Verfassungsbeschwerde vorgebrachte neue Argumente nicht einmal eingegangen wird. Das gilt um so mehr, als deren Berechtigung heute viel deutlicher ist als zum Zeitpunkt einer früheren ablehnenden Begründung vor drei Jahren.

Hintergrund ist, dass eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Eltern mehrerer Kinder, die sich durch die Berechnung des Elterngeldes benachteiligt sehen, von einer Kammer des BVerfG zurückgewiesen wurden. Begründung: Die Benachteiligung dieser Eltern beruhe auf „Sachgründen, die hinreichend gewichtig sind, um die Ungleichbehandlung grundrechtlich zu rechtfertigen“ (1 BvR 1853/11, Randnummern 9,14,15).1

In einer weiteren auch von unserem Verband unterstützten Verfassungsbeschwerde  wurde im Einzelnen dargelegt, dass die zur Begründung des Gesetzes von der Bundesregierung angeführten „Sachgründe“ zumindest heute, nach 7-jährigen Erfahrungen mit dem Gesetz, schon bei einfachen, auch für Nicht-Juristen zugänglichen Überlegungen nicht überzeugen können (S. 16, 17 der Beschwerdeschrift). Die Kammer des BVerfG wies diese Beschwerde wiederum am 21. Nov. 2014 zurück, ohne überhaupt auf die neuen, bisher nicht vorgebrachten Argumente einzugehen.

Um der Öffentlichkeit eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen, veröffentlichen wir neben der Beschwerde auch die ohne Begründung ergangene Zurückweisung durch eine Kammer des BVerfG.3 Wir hoffen auf eine möglichst breite öffentliche Diskussion.

1. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

2. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/VF_Verf-Beschwerde_Elterngeld_Mehrkindfamilie_2014-09-15.pdf

3. http://familienarbeit-heute.de/wp-content/uploads/Beschluss_Verfassungsbeschwerde%20nicht%20zur%20Entscheidung%20angenommen_2014-11-25.pdf

EU-Wahl bedeutsam für Familien

Oft wird behauptet, die EU-Wahl habe keine familienpolitische Bedeutung, da Familienpolitik noch nicht in den Kompetenzbereich der EU falle.

Aber das ist nur vordergründig so.

Im Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die Politik des „Gender Mainstreaming“ für die ganze EU und damit auch für Deutschland als verbindlich erklärt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die „Gleichstellungspolitik“, nach der eine Frau (oder ein Mann) nur als gleichberechtigt gelten kann, wenn sie/er eine gleiche Teilhabe am Erwerbsleben hat. Folge dieses Denkens ist, dass die Erziehung der Kinder so weit als möglich aus der Familie auszulagern ist (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen), so dass beide Eltern möglichst ganztags erwerbstätig sein können und sollen.

Ein Mittel, diese Verhaltensweise der Eltern durchzusetzen, ist eine großzügige Förderung von Krippen und anderen Ganztags-Betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung. Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird gar nicht mehr gefragt. So ist Familienpolitik per Gender Mainstreaming doch eine Angelegenheit auf EU-Ebene.

Auf diesem Hintergrund hat der „Verband Familienarbeit“ zusammen mit anderen Verbänden im Rahmen eines Bündnisses „Rettet die Familie“ einen Wahlprüfstein an die Parteien verschickt. Prüfstein und Antworten sind in der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung (1/2014) abgedruckt. Sie sind auch unter folgendem Link einsehbar, so dass Sie diesen Link auch an

Freunde, Bekannte, Verwandte usw. weiterleiten können:

http://familienarbeit-heute.de/?p=3782

Im Rahmen dieser EU-Politik sind in der Bundesrepublik schon eine große Anzahl von Instituten an Hochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, der Politik des „Gender-Mainstreaming“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Leitinstitut dafür ist in Deutschland das „Gender-Kompetenz-Zentrum“ an der Humboldt-Universität Berlin. Für diese familien- und elternfeindliche Propaganda werden bereits heute viele Millionen € ausgegeben, die bei jungen Familien sicher besser angelegt wären.
Im Internet gibt es eine Petition, die sich gegen die Finanzierung solcher Gender-Institute durch Steuergelder wendet, die unter folgendem  Link erreichbar ist:

https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-bundesregierung-keine-%C3%B6ffentliche-finanzierung-von-genderismus-an-hochschulen-und-schulen

Eine praktische Konsequenz der Gender-Mainstreaming-Politik in Deutschland sind beispielsweise Regelungen im Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem Folgekind ein Elterngeld von 300 €.
Bringt sie dagegen das erste Kind nach 12 Monaten in eine Krippe, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält sie beim Folgekind 1800 € Elterngeld. Wer sich also nicht im Sinne des „Gender-Mainstreaming“ verhält, wird rücksichtslos benachteiligt. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Damit findet auch eine gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder statt, die gegen Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 GG (Schutz der Familie) verstößt. In der dem „Gender-Mainstreaming“ zugrunde liegenden Literatur wird die gezielte Benachteiligung von Müttern mehrerer Kinder tatsächlich mit der „Gleichberechtigung der Frau“ begründet. Diese abwegige Ideologie wird inzwischen sogar von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vertreten.

Eine besondere Form der Diskriminierung kinderreicher Familien hat sich die Österreichische Bundesbahn ausgedacht. Bis Ende 2013 war die Mitfahrt  aller Kinder einer Familie kostenlos. Ab Jan. 2014 ist das auf 2 Kinder begrenzt, ohne dass es dafür einen logischen Grund gibt. Auch dagegen gibt es eine Petition, die wir auch aus Deutschland unterstützen sollten:

http://www.citizengo.org/de/1588-nein-zur-benachteiligung-von-mehrkindfamilien-durch-die-oebb

Freundliche Grüße

Gertrud Martin                                                                                                        Vorsitzende Verband Familienarbeit e.V.                                                  www.familienarbeit-heute.de

 

 

Familien gehören offenbar nicht zur Gesellschaft

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.Pressemeldung

Kirchen fordern gerechte Gesellschaft

Familien gehören nicht dazu

09.04.2014

Die am 28.02.2014 vorgestellte Initiative der beiden großen deutschen Kirchen mit dem Titel Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft* liest sich, abgesehen von einigen eingangs erwähnten Bibelzitaten, wie eine Koalitionsvereinbarung der großen Koalition. Probleme, die auch von der Regierung erkannt wurden, werden erwähnt. Was von der Politik vernachlässigt wird, wird auch von den Kirchen nicht gesehen.

 

So werden zehn Thesen aufgestellt, die eine breite gesellschaftliche Diskussion anregen sollen. Die desolate Situation der Familie kommt dabei nicht vor. Familie wird nur zweimal am Rande erwähnt. Bei These 6 zum demographischen Wandel wird zwar Familienpolitik genannt, aber nur um festzustellen, dass auch eine engagierte Familienpolitik zur Problemlösung kaum etwas beitragen könne. Die Folgen der jahrzehntelang verfehlten Familienpolitik werden zwar erwähnt (z.B. Absenkung des Netto-Rentenniveaus), die verfehlte Politik selbst als Ursache aber nicht einmal thematisiert.

Richtig abenteuerlich wird es, wenn die Rentenreform 1957 als großer Erfolg gepriesen wird, der doch die Rentenhöhe spürbar angehoben habe (These 6).

 

Den Verfassern der Schrift ist offensichtlich noch gar nicht klar geworden, dass die Minderung der Altersarmut durch die Rentenreform mit der zunehmenden Familienarmut bezahlt wurde. Schließlich wurde gerade durch diese Reform der natürliche wirtschaftliche Kindernutzen in Form der Alterssicherung durch eigene Kinder den Eltern weggenommen und an Erwerbsarbeit gebunden. Nur die Kinderkosten wurden bei den Eltern belassen. Eine solche Politik musste nicht nur eine zunehmende Verarmung der Familien erzwingen, sondern auch Familie als Lebensform immer unattraktiver machen.

 

Unter These 8 wird eine breite Beteiligung an Erwerbsarbeit als wichtigem Ausdruck gesellschaftlicher Teilhabe gepriesen. Ignoriert wird, dass die Attraktivität der Erwerbsarbeit auch dadurch entstand, dass der von den Eltern erarbeitete Kindernutzen in Form der Alterssicherung an Erwerbsarbeit gebunden wurde. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während Elternarbeit seither keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr erbringt (weder Lohn noch Altersversorgung).

 

Unter These 9 werden frühkindliche Bildungsangebote gelobt, womit offensichtlich Kinderkrippen gemeint sind. Familie wird zwar auch als Bildungsort erwähnt. Die Tatsache, dass es der Staat den Eltern durch seine elternfeindliche Sozialgesetzgebung (Stichwort Rentenreform 1957) immer schwerer gemacht hat, ihre Kinder befriedigend zu erziehen, wird ignoriert. Ignoriert wird auch, dass alle Bildungsangebote in Krippen, Kindergärten und Schulen weitgehend nutzlos sind, wenn das Kind in den ersten Lebensjahren kein Vertrauensverhältnis zu engen Bezugspersonen gewinnt. Erst dann entsteht die persönliche Sicherheit als Voraussetzung eines Neugierverhaltens, das späteren Bildungswillen erst möglich macht.

 

Kurzum: Die Schrift wird von den gleichen Ideologien getragen, die seit Jahrzehnten durch eine verfehlte Gesellschaftspolitik die Familie an die Grenze ihrer Lebensfähigkeit geführt haben. An keinem Punkt der Schrift werden angemessene Lösungsansätze für die seit Jahrzehnten vernachlässigten gesellschaftlichen Probleme erkennbar.

* Im Internet veröffentlicht unter http://www.sozialinitiative-kirchen.de/Oekumenische-Sozialinitiative.pdf

 

 

Bundesvorstand

Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06349/963855, E-Post: jresch@familienarbeit.org. Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Post: bkelle@familienarbeit.org. Web-Seite: www.birgit-kelle.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Post: urau@familienarbeit.org

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Post: wbeckenbach@familienarbeit.org

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Post: ksimpfendoerfer@familienarbeit.org

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 07181/64596, E-Post: sbuergerkuehn@familienarbeit.org

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-Post: usteinheber@familienarbeit.org

Geschäftsstelle Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Post: geschaeftsstelle@familienarbeit.org, Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

Pressestelle E-Post: pressestelle@familienarbeit.org

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Rechtshilfefonds für Eltern, die Gleichberechtigung fordern

Pressemeldung 4. Dezember 2013

Der Verband Familienarbeit e. V. hat beschlossen, einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von Eltern zu gründen, die sich gegen ihre Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz wehren, die auch vom Verband Familienarbeit für grundgesetzwidrig gehalten wird.

Aktueller Anlass ist, dass eine Mutter bis 13. Dez. dieses Jahres eine Strafe von 500 € zahlen soll, weil sie die Berufung gegen ihren Elterngeldbescheid beim Landessozialgericht München nicht zurückgezogen hat. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 € erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt wegen Betreuung ihres zweijährigen Kindes nicht erwerbstätig gewesen war. Sie fordert Gleichberechtigung mit Müttern, die vor der Geburt ihres ersten Kindes erwerbstätig sein konnten oder bereits vorhandene Kinder in eine Krippe gaben, um voll erwerbstätig zu sein.

Der Richter am Landessozialgericht wertete die Aufrechterhaltung der Berufung als „rechtsmissbräuchlich“ und begründete das mit einem Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, in dem behauptet wird, die Bundesregierung habe die Pflicht, „überkommene Rollenverteilungen zu überwinden“ (1 BvR 1853/11, Rn 18).

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V. äußert sich dazu: „Im Klartext heißt das: Eltern, die sich das Recht herausnehmen, entgegen der regierungsamtlichen Ideologie ihre Kinder länger als 13 Monate selbst zu betreuen, dürfen finanziell ausgehungert werden. Das sind zwar DDR-Methoden. Aber (noch) können wir uns dagegen wehren. Alarmierend ist allerdings, dass schon heute die Forderung nach Gleichberechtigung mit Geldstrafen geahndet wird.“ Der Verband Familienarbeit will es nicht hinnehmen, dass eine selbst erziehende Mutter Strafe bezahlen muss, weil sie gleichberechtigt sein will. Die Strafe erging, obwohl der vom Landessozialgericht München zitierte Kammerbeschluss für andere Gerichte nicht bindend ist. Er verstößt vielmehr selbst gegen die bisherige ständige Rechtsprechung der Senate des Bundesverfassungsgerichts, die für alle Gerichte bindend ist. Damit ist auch der Kammerbeschluss als verfassungswidrig zu betrachten.

Der Verband ruft zur Solidarität mit der betroffenen Mutter auf und bittet um Spenden (Konto s. u. Stichwort „Elterngeld“). Soweit diese den Strafbetrag übersteigen, sollen sie zur Unterstützung weiterer Eltern, die gegen die Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz klagen, verwendet werden. Es wird auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Erwägung gezogen, falls vom Bundesverfassungsgericht weiterhin Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden. – Auch Kleinspenden zeigen Solidarität und sind willkommen.

Nähere Informationen zum Urteil und zur Strafe können bei Dr. Resch eingeholt werden.

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Bundesvorstand                                                                                                     Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de, Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-mail: ute.steinheber@web.de

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Purer Zynismus

Pressemeldung Verband Familienarbeit e. V.                                 11.03.2013

Zynismus gegenüber Eltern als Konsequenz des Armutsberichts

Im Rahmen der öffentlichen Präsentation des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung verstieg sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zu der Behauptung: „Die beste Armutsprävention ist Arbeit!“

Dazu die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin: „Die Arbeitsministerin dokumentiert mit dieser zynischen Aussage ihre Geringschätzung der elterlichen Erziehungsarbeit. Kinderreiche Eltern und Alleinerziehende arbeiten in der Regel in und außer Haus mehr als andere und sind trotzdem am häufigsten arm. Mit der Weigerung, die Familienarbeit als gleichwertige und zu honorierende Leistung anzuerkennen, untergräbt sie ihr eigenes Konzept der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, das nur funktionieren kann, wenn beide Arbeitsbereiche sich auch finanziell ergänzen. Arbeit ist Arbeit, hier wie dort!“

Martin erläutert näher: „ Mit der durch Adenauer 1957 eingeführten Rentenreform wurde der seit Adam und Eva geltende Anspruch, im Alter von den nachwachsenden Kindern versorgt zu werden, von der Erziehungsleistung abgekoppelt und an Erwerbsarbeit gebunden. Seither sind die erwerbsfähig gewordenen Kinder vorzugsweise denen zur Alterssicherung verpflichtet, die selbst keine Kinder aufgezogen und deshalb keine Lücken in ihrer Erwerbsbiographie haben. Die erziehenden Eltern werden gnadenhalber mit Minirenten abgespeist. Sie sind es aber, die das ganze System am Laufen halten, denn die bei Erwerbsarbeit eingezahlten Rentenbeiträge werden nicht angespart, sondern sofort an die aktuellen Rentner/innen ausbezahlt.“

55 Jahre habe dieses einseitige Umlagesystem auf Kosten der Eltern funktioniert. Aber heute verstünden immer mehr junge Leute, dass es für sie kontraproduktiv ist, Kinder aufzuziehen, weil es sich mit dem eingesparten Geld und der Rente, die von anderen erarbeitet wird, besser leben lässt. Kinderfreie trügen durch ihre Steuern zwar einen Teil der Kinderkosten. Der Löwenanteil bleibe aber bei den Eltern hängen. Zusammen mit ihrer eingeschränkten Erwerbsmöglichkeit seien Kinder so zum Armutsrisiko Nr. 1 geworden. Es sei, als wenn Eltern stetig auf ein Sparbuch einzahlten, von dem andere später abheben. Auch die mantrahaft zitierte „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ behebe den Schiefstand nicht. Kinder würden von den meisten Eltern nicht geboren, um sie alsbald wieder wegzuorganisieren. Vereinbarkeit und Wahlfreiheit entstehe erst, wenn Familien- und Erwerbsarbeit gleichermaßen honoriert würden. Allein so könne auch die Gleichberechtigung der Geschlechter verwirklicht werden.

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.

Offener Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB)

Sehr geehrter Herr Dr. Landsberg,

in einer Pressemeldung Ihres Verbandes vom 04. 02. 2013 wird behauptet, Deutschland zahle „eines der höchsten Kindergelder in Europa.“ Es wird dafür plädiert, diese Gelder in Ganztagsschulen und Kita-Plätze zu investieren, um die Kommunalhaushalte zu entlasten. Diese Behauptungen lassen ein schockierendes Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland erkennen.

Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 07. Nov. 2012 (Übersicht 6 auf S. 9) beziffert das jährliche Existenzminimum eines Kindes auf 7008 €. Das jährliche Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt 2208 €. Das sind 31,5 % des Existenzminimums und damit etwa der Betrag, den Eltern mit Durchschnittsverdienst an Einkommens- oder Lohnsteuern auf das Existenzminimum ihrer Kinder bezahlen. So ist das Kindergeld die Rückzahlung von Steuern, weil das Existenzminimum von Kindern wie bei Erwachsenen auch schon vom Grundgesetz her steuerfrei bleiben muss.

Aber selbst bei den weniger verdienenden Eltern ist der restliche Anteil des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) meist geringer als die Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Stromsteuer), die auch auf die Kinderkosten erhoben werden. So ist bei fast allen Familien das Kindergeld geringer als die gesamten Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich bezahlen müssen.

Im Übrigen bleibt völlig unbeachtet, dass alle tatsächlichen und vermeintlichen Leistungen des Staates für die Familien zusammengenommen nur einen Bruchteil dessen darstellen, was die Eltern für den Bestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft leisten. Dieses Missverhältnis ist Ursache der zunehmenden Verarmung der Familien und damit auch Ursache ihrer abnehmenden Erziehungsfähigkeit.

Die Presseerklärung Ihres Verbandes erstaunt durch die Erkenntnis, dass sich sogar hohe Funktionsträger der Kommunen durch eine irreführende Begrifflichkeit (Kindergeld statt Steuerrückerstattung) täuschen lassen und eine staatliche Familienförderung unterstellen, obwohl Eltern wegen ihrer Kinder tatsächlich zusätzlich besteuert werden.

Würde der in der Pressemeldung des DStGB gemachte Vorschlag verwirklicht, hieße das, dass sogar das Existenzminimum der Kinder versteuert werden müsste, also nur noch das Existenzminimum der Erwachsenen aufgrund des Grundfreibetrages steuerfrei bliebe. Damit würde die Lebensfähigkeit der Familien grundsätzlich einer Sanierung der Kommunalhaushalte untergeordnet.

Wir haben durchaus Verständnis für die prekäre Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden. Es kann aber in keinem Fall gerechtfertigt sein, eine Sanierung der Kommunalhaushalte auf Kosten der Existenzfähigkeit von Familien anzustreben. Schließlich sind funktionierende Familien auch die Grundlage funktionierender Kommunen.

Zudem fordern wir den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf, nicht nur die Geldströme zu betrachten, die vorgeblich oder auch tatsächlich den Familien zufließen, sondern im Gegenzug auch die Geldströme in Rechnung zu stellen, die infolge der elterlichen Erziehungsleistung zur staatlichen Gemeinschaft zurückfließen. In dieser Bilanz, gibt es gar keine Förderung der Familien durch den Staat, sondern der Staat lebt von der Unterstützung durch die Familien. Das gilt nicht nur für die Gesamtheit der Gesellschaft, sondern auch für jede Stadt und jede Gemeinde.

Die deutschen Kommunen sollten daher der Versuchung widerstehen, ihre Haushalte auf Kosten der Familien sanieren zu wollen. Jede weitere wirtschaftliche Schwächung der Familien geht zu Lasten ihrer Erziehungsfähigkeit. Zu glauben, dies sei durch kommunale Betreuungseinrichtungen zu kompensieren, ist entweder blauäugig oder zynisch. Jede Einsparung auf Kosten der Familien wird in Form zusätzlicher sozialer Lasten auf die Kommunen zurückfallen.

Kommunen und Familien sollten zusammen dafür eintreten, dass die Lebensgrundlagen der Familien nicht immer weiter zugunsten einer auf kurzfristigen Profit ausgerichteten wirtschaftsorientierten Politik zur Disposition gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Martin
Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.

 

Kindergeld abschaffen!

Pressemeldung                                                              21.02.2013

Städte- und Gemeindebund empfiehlt Abschaffung des Kindergeldes

In einer Pressemeldung vom 04.02.2013* empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Abschaffung des Kindergeldes und damit gleichzeitig sogar eine Besteuerung des Existenzminimums der Kinder, um kommunale Einrichtungen zu finanzieren und die Haushalte der Kommunen zu entlasten.

In einer scharfen Entgegnung in Form eines offenen Briefes beklagt die Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Gertrud Martin, das „schockierende Maß an Unkenntnis der wirklichen sozialen Verhältnisse in Deutschland“ und weist darauf hin, dass das Kindergeld bei Durchschnittsverdienern eine Rückerstattung von Lohn- bzw. Einkommenssteuern ist, die sich aus der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Steuerfreistellung des Existenzminimums ergibt. Damit entspreche das Kindergeld dem Steuerfreibetrag der Erwachsenen und sei keine Sozialleistung des Staates, deren Streichung möglich wäre.

Selbst bei Geringverdienern sei der Restbetrag des Kindergeldes (das „echte Kindergeld“) meist geringer als die Verbrauchssteuern, die auch auf die Kinderkosten zu entrichten sind (Mehrwertsteuer, Stromsteuer u. a.). Damit sei für fast alle Familien das Kindergeld sogar geringer als die Steuern, die Eltern wegen ihrer Kinder zusätzlich entrichten müssen.

Martin weist darauf hin, dass die Vorschläge des DStGB die Existenzgrundlage der Familien weiter untergraben und ihre Erziehungsfähigkeit weiter schwächen müssten. Die Folgen fielen dann als soziale Belastungen auch auf die Kommunen zurück. – Es sei „blauäugig oder zynisch“, wenn behauptet werde, die nachlassende Erziehungsfähigkeit von Eltern könne durch kommunale Betreuungseinrichtungen kompensiert werden.

Mit einem nachdrücklichen Appell wendet sich Martin an die Kommunen, zusammen mit den Familien einer lediglich auf kurzfristigen volkswirtschaftlichen Profit ausgerichteten Familienpolitik entgegenzutreten, wie sie etwa im kürzlich bekannt gewordenen Bericht der Prognos-AG befürwortet wurde. Stattdessen solle auf eine Stärkung der Familien und ihrer Erziehungsfähigkeit hingewirkt werden. Ohne stabile Familien sei mittel- und langfristig auch die Grundlage unseres Staates einschließlich der Kommunen in Frage gestellt.

http://www.presseportal.de/pm/53970/2409320/dstgb-reform-familienpolitischer-leistungen-unverzichtbar-buerokratie-abbauen-leistungen-auf

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.

 

Nahles ignoriert Freiheitsrechte der Eltern

Pressemeldung des Verbandes FAMILIENARBEIT e. V.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles kündigte an, die SPD werde eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, wenn das geplante Betreuungsgeld Gesetz würde (laut „Bild am Sonntag“ vom 04. 11. 2012). Als Begründung führte sie an, der Staat greife mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien ein, „indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohnt und somit seine gebotene Neutralität verletzt.“

Dazu äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V., Gertrud Martin: “Wird der verqueren Logik von Frau Nahles gefolgt, dann wäre die staatliche Krippenförderung mit mindestens 1000 € pro Monat und Kind , also mit dem im Vergleich zum Betreuungsgeld etwa siebenfachen Betrag, weit mehr verfassungswidrig, da der Staat die Abgabe eines Kindes in der Krippe einseitig finanziell subventioniert und somit seine gebotene Neutralität verletzt“.

Martin weiter: „Mit ihrer einäugigen Sichtweise zeigt Frau Nahles, dass sie das Recht der Eltern, über die Art der Kindererziehung zu entscheiden, nur dann gelten lässt, wenn sie sich an den ideologischen Vorgaben der SPD orientieren. Damit missachtet sie die Freiheitsrechte der Eltern. Es gibt sogar Stimmen in der SPD, die die Standards der Kinderkrippen herunterfahren wollen, um das SPD-Ziel der `Lufthoheit über den Kinderbetten` nicht zu gefährden.“

Der stellvertretende Vorsitzende und Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Dr. Johannes Resch meint: „Die Äußerung von Frau Nahles dient dem erneuten Schulterschluss von SPD und Wirtschaftslobby, die sich die eine `preiswerte` Verfügbarkeit möglichst aller Eltern und vor allem der Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt wünscht. Um die wahren Motive zu vertuschen, wurde besonders von der Wirtschaft und nicht zuletzt auch von SPD-Ideologen die Legende in die Welt gesetzt, Kinderkrippen hätten eine günstige Auswirkung auf die kindliche Entwicklung. Die am Kind orientierte Forschung zeigt dagegen, dass die Bindung zu Bezugspersonen für Kleinkinder (u 3) weit wichtiger ist als `Bildung` im schulischen Sinne. Dafür sind die Voraussetzungen bei den Eltern aber in der Regel weit besser als in einer Krippe.“ „Bildung“ stehe dann im Kindergarten und in der Schule stärker im Vordergrund.

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.


Bildungsmonitor tendenziös

Verband Familienarbeit e. V.

Pressemeldung

21.08.2012

Bildungsmonitor 2012“

des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist tendenziös

Der „Bildungsmonitor 2012“ wurde von Teilen der Wirtschaft in Auftrag gegeben. Offensichtlich geht es dabei aber weniger um einen objektiven Maßstab für Bildung als um die Verfügbarkeit von potentiellen Arbeitskräften für die Wirtschaft.

Dazu die Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Gertrud Martin: „Dieser Monitor wertet als ein Kriterium für Bildung zum Beispiel den Umfang des Besuchs von Kinderkrippen und Ganztagsschulen, obwohl deren positiver Effekt auf Bildung gar nicht nachgewiesen ist. So hatte Bayern bei Pisa Spitzenwerte, aber kaum Kinderkrippen und Ganztagsbetreuung. Dagegen war Bremen Schlusslicht bei Pisa, aber Spitzenreiter bei der Ganztagsbetreuung in den alten Bundesländern. Es wird deutlich, dass es hier nur um das Interesse der Wirtschaft geht, möglichst lückenlos das Arbeitskräftepotential der Eltern zu nutzen. Um das zu verdecken, wird einfach der unverfängliche Begriff `Bildung` so umdefiniert, wie es der Wirtschaft kurzfristigen Nutzen bringt und Zusammenhänge behauptet, die nicht der Wirklichkeit entsprechen.

Dieser `Monitor` zeigt erneut, dass die einseitige Krippenpolitik der Bundesregierung im Interesse und im Auftrag der Wirtschaft erfolgt. Es wird unterschwellig und in für Eltern herabsetzender Weise der Eindruck vermittelt, als könne Bildung nur außerhalb der Familie entstehen. – So soll die Benachteiligung aller Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, gerechtfertigt werden.“

Während ein günstiger Bildungseffekt von Krippen für Kleinkinder und von Ganztagsschulen nicht nachgewiesen sei, gebe es aber viele Hinweise darauf, dass die frühe Fremdbetreuung von Kleinkindern das Risiko für spätere soziale Fehlentwicklungen erhöht.

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.