Landesfrauenrat BW lässt Mütter im Stich

Pressemitteilung

 

Der Landesverband Familienarbeit e.V. Baden-Württemberg- http://familienarbeit-heute.de – kündigte zum Jahresende 2018 seine Mitgliedschaft im Landesfrauenrat mit folgender Begründung:

 

„Der Verband Familienarbeit e.V. sieht seine frauenpolitischen Ziele im LFR nicht vertreten. Im LFR  wird fast ausschließlich Politik für erwerbstätige Frauen und Minderheiten gemacht. Die Dekonstruktion und Verstaatlichung der Familie, die Ehe für alle, die Frühsexualisierung der Kinder in den Schulen scheinen wichtiger zu sein als die Leistungen der Frauen, die ihre Kinder erziehen wollen und für eine Anerkennung dieser Rund-um-die-Uhr-Arbeit kämpfen. Nicht einmal 150 € Betreuungsgeld wird ihnen gegönnt. Sie werden als nicht mehr zeitgemäß, als reaktionär und rückständig diskriminiert. Der LFR stellt sich dabei in den Dienst einer politisch gewollten  Gleichstellungsideologie, die dem vollwertigen Gleichberechtigungsanspruch von Müttern und Frauen, die sich aus eigener Überzeugung zumindest für einige Jahre vorrangig der Familie, sprich der Betreuung, Erziehung und Pflege von Angehörigen widmen wollen, diametral entgegensteht. Im gesamtgesellschaftlichen Kontext gesehen lassen sich die Folgen dieser Fehlentwicklung kaum noch aufhalten.

 

Milliarden an Folgekosten durch soziale Missstände, relative Armut, Verrohung und Gewalt ziehen nach. Letztlich wird der demografische Faktor die Zukunft und den Wohlstand Deutschlands bedrohen. Wen wundert die fortschreitende Armut von Kindern und Alleinerziehenden? Wen wundert, dass sich gut gebildete Frauen nicht mehr für Ehe, Mutterschaft und Familie interessieren, sondern nur noch nach dem eigenen Wohlergehen in Beruf, Politik und einem befreiten Privatleben mit guter Altersvorsorge streben? Wen wundert, dass anteilsmäßig immer mehr Kinder in prekären Verhältnissen mangelnde Zuwendung erfahren, weil den Eltern kein zeitlicher Spielraum bleibt? Frauen in die Vollerwerbsarbeit, Kinder in die Krippen, Alte in Pflegeheime, unerwünschte Ungeborene zum Abort. Ist das noch eine menschliche Gesellschaft? Zukunft gestalten steht auf der politischen Agenda. Aber wie wollen wir Zukunft gestalten ohne Familienarbeit ideell und finanziell anzuerkennen? Der Verband Familienarbeit e.V. verlässt den Landesfrauenrat, denn er fühlt sich von diesem nicht vertreten, sondern verraten.“

 

                                        Landesvorsitzende Baden-Württemberg     Ute Steinheber

 

 

 

Generationenvertrag? Eltern investieren – andere profitieren!

Auf diesen Missstand weist der Verband Familienarbeit seit seiner Gründung vor 40 Jahren hin. Eingeleitet wurde diese Perversion des natürlichen Generationenvertrages von der CDU-geführten Regierung unter Adenauer durch die Rentenreform 1957. Dabei wurde der Rentenanspruch nahezu ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten aller Empfänger allein von den Kindern dieser Rentnergeneration gezahlt werden müssen und daher ausschließlich nur von den Eltern erarbeitet werden. Spahn hat den Mut, diesen Fehler seiner eigenen Partei zu thematisieren. Wer das als „schräge Idee“ bezeichnet (Hubertus Heil von der SPD) hat auch heute noch nichts begriffen. 

PM Spahn

 

 

Gute Kitas oder gute Betreuung?

Pressemeldung

2.10.2018

Gute-Kita-Gesetz?   Besser wäre ein „Gute-Betreuung-Gesetz“ !

Am 19. Sept. hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ beschlossen. Darin wird angestrebt, die Qualität der „KiTas“ zu verbessern. Gemeint sind offensichtlich vor allem Kinderkrippen. Es liegt nahe, dass der rasche Ausbau der Krippenbetreuung zu einer beträchtlichen Einbuße an Qualität geführt hat. Dem soll jetzt durch das neue Gesetz entgegengewirkt werden.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbandes Familienarbeit, meint dazu: „Die Qualität der Kitas und die Qualität der Kinderbetreuung sind verschiedene Dinge. Werden nur die Kitas thematisiert, wird die Frage nach der elterlichen Betreuung gar nicht mehr gestellt. Wird dagegen nach `Qualität der Kinderbetreuung` gefragt, ist die Antwort ergebnisoffen. Aber wer soll nun entscheiden, was `gute Betreuung` ist? Unser Grundgesetz weist mit Art. 6 das Urteil darüber in erster Linie den Eltern zu und nicht dem Staat. Viele Eltern sind der Auffassung, die beste Betreuung von Kleinkindern erfolge durch sie selbst. Für den Regelfall ist das im Gegensatz zur Politik auch die überwiegende Meinung von Fachleuten, wie etwa Kinderpsychologen. Allerdings sehen sich immer mehr Eltern aufgrund der Nichtachtung und Nichthonorierung ihrer Erziehungsarbeit genötigt, auf die demgegenüber überwiegend staatlich finanzierte Fremdbetreuung in Krippen auszuweichen.

Das „Gute-Kita-Gesetz“ lenkt so von der Alternative „Gute Betreuung“ ab, die auch durch die Eltern erfolgen könnte. Voraussetzung wäre allerdings, diese hätten die Wahlfreiheit über die Verwendung des zur Kinderbetreuung bereit gestellten Geldes, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht gesehen wird.* Den politischen Akteuren geht es nicht um „gute Betreuung“, sondern lediglich um „gute KiTas“. Es geht nicht um die Kinder, sondern um die Interessen der einflussreichen neoliberalen Profiteure in Konzernen und Finanzindustrie. Wenn auch beide Eltern kleiner Kinder möglichst voll erwerbstätig sind, ist es aufgrund der größeren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt leichter, die Löhne niedrig zu halten. Die regierungsamtliche Gleichsetzung von Kita und Betreuung gängelt die Eltern. Sie sollen – quasi am Grundgesetz vorbei – übertölpelt werden.“

Der Verband Familienarbeit fordert:

In erster Linie haben die Eltern zu entscheiden, was „gute Betreuung“ ist. Dazu müssen sie das Geld zur Finanzierung der Kinderbetreuung selbst in die Hand bekommen. Erst dann haben sie echte Wahlfreiheit zwischen einem Krippenplatz, der Eigenbetreuung oder einer anderen Betreuungsform.

*..„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerGE 99, 216, Rn 64)

 

 

Eltern fordern familiale Vielfalt durch echte Wahlfreiheit

Pressemeldung                           

 Familiale Vielfalt durch echte Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung

Der Verband Familienarbeit  hat jüngst eine Erklärung von Psychotherapeuten veröffentlicht mit dem Ziel, das Bewusstsein für die individuellen Betreuungsleistungen der Eltern zu stärken.

 http://familienarbeitheute.de/?p=4965

 „Unser Verband fordert damit keineswegs ein Erziehungsmodell, das für alle gelten soll“, so Sabine Mänken, stellv. Vorsitzende, „auch wenn die Psychotherapeuten auf die Gefahren der Krippenbetreuung hinweisen. Als politischer Verband ist es unsere Aufgabe, darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig die individuelle elterliche Verantwortung ist, die gesunde seelische Entwicklung ihres Kindes zu schützen.“

 

Mänken weiter: „Gerade weil die Bundesregierung missverständlich und verharmlosend nur fremdbetreute Kinder als ´betreute Kinder´ bezeichnet (z.B. Pressemitteilung des BMFSFJ vom 20.6.2018), müssen wir deutlich darauf hinweisen, dass die pädagogischen Anforderungen an die Betreuung der Kleinsten mit höchster Sensibilität zu diskutieren sind.

 

Vor allem kleine Kinder sind in der Beantwortung Ihrer Bedürfnisse dem Denken, Fühlen und Handeln der Eltern und den Strukturen unserer Gesellschaft ausgeliefert. Deshalb kann die Aufgabe der Familienpolitik nur sein, Eltern als erste Bezugspersonen in ihrer grundgesetzlich geschützten Aufgabe zu stärken, selbst zu entscheiden, wann Fremdbetreuung für ihr Kind zu verantworten ist. Dies gilt genauso für Alleinerziehende, denen es heute oft unmöglich ist, ihre Kinder solange selbst zu betreuen, wie sie es für ihr Kind als sinnvoll erachten.“

 

„Wir sind uns noch viel zu wenig bewusst, wie sehr ein Kind nach seinem Ankommen auf dieser Welt von dem achtsamen Blick mindestens eines Erwachsenen abhängt“, sagt Sabine Mänken, die als Biographieberaterin praktiziert. „Jedes Kind ist in seinen Bedürfnissen individuell und braucht, um darin erkannt zu werden und die Welt als vertrauenswürdig zu erleben, die Zeit und Aufmerksamkeit seiner Eltern. Damit Eltern diese Erziehungsverantwortung für die Zukunft einer Gesellschaft, die Vielfalt ermöglichen will, nach bestem Gewissen gerecht werden können, ist eine viel weitreichendere politische und monetäre Akzeptanz dieser Fürsorgearbeit notwendig.“

 

„Eltern dürfen nicht aus finanzieller Not und gegen ihr Gewissen Kinder in die Fremdbetreuung schicken müssen, wenn sie wahrnehmen, dass ihr Kind für diesen Trennungsschritt noch nicht bereit ist. Es ist ein Recht des Kindes, selbst sichtbar machen zu dürfen, wann und in welchem Umfang es die sichere Bindung verlassen kann,“ erklärt Mänken. Dieser Zeitpunkt ergebe sich aus der achtsamen Wahrnehmung und Kommunikation der Bedürfnisse aller Mitglieder einer Familie.

 

Die Psychotherapeuten fordern in ihrer Erklärung ein Grundgehalt für alle Eltern. Genauso sieht der Verband Familienarbeit die individuelle Betreuungsarbeit der Eltern nur gewährleistet, wenn sie eine finanzielle Gegenleistung erfährt. Erst die monetäre Integration dieser jetzt unbezahlten Arbeit in den volkswirtschaftlichen Kreislauf macht den Wert der Familienarbeit sichtbar und ermöglicht den Eltern wirkliche Wahlfreiheit in der Betreuung.

 

„Ein für die Erziehungsleistungen gezahltes Entgelt kann den Bedürfnissen der Familie entsprechend frei verwendet werden und zwingt niemanden zu Hause zu bleiben“, so Mänken, die auch Volkswirtin ist. „Im besten Falle unterstützt die Politik den pädagogischen Auftrag der Eltern durch passende Bildungsangebote. Die bestehende einseitige finanzielle Förderung von Krippen und Kitas dagegen entmündigt die Eltern und höhlt die Fürsorge- und Regenerationsleistungen in den Familien aus. Es ist höchste Zeit, dass wir die Gewinne aus der elterlichen Sorgearbeit rückverteilen. Eine Gesellschaft, die nur die Leistungen auf dem Arbeitsmarkt als geldwerte Leistung anerkennt, untergräbt ihr soziales Miteinander und wird entprivatisiert.“

 

Jede Familie weiß, wie viel Selbst- und Fremdbetreuung für ihr Wohlergehen Sinn macht,“ sagt Mänken und ergänzt: „Auf dieser individuellen Grundlage können sich die sozialen Fähigkeiten eines Kindes gesund entwickeln. Nur wer als Kind selbst ausreichend wahrgenommen wurde, kann als erwachsener Mensch andere Menschen wahrnehmen.“ – Für ein demokratie- und kulturfähiges Deutschland sei deshalb diese familiale Vielfalt bei der Betreuung der Kinder durch echte Wahlfreiheit der Eltern eine entscheidende Grundlage.

 

Psychotherapeuten gegen staatliche Förderung der Fremdbetreuung von U3-Kindern:

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Verband Familienarbeit e.V.                                                                                 Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit http://familienarbeit-heute.de

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft

Das soziale Verhalten eines Erwachsenen wird wesentlich von den frühen Entwicklungsbedingungen geprägt. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse, die Bindungsforschung, die Säuglings- und Kleinkind- und die Hirnforschung geben wissenschaftlich gesicherte Auskunft über hilfreiche und schädigende Einflüsse auf die Kindesentwicklung.

Verkürzt gelten dabei die Aussagen:
Gute Beziehung verbessert die Chancen von Erziehung!
Bindung ist die wichtigste Voraussetzung für Bildung!
Die Fähigkeit für demokratisches, freiheitliches und tolerantes Verhalten wird durch die frühe Beziehungsqualität zwischen Eltern und Kind gewonnen!

Deshalb ist eine Politik zu fordern, die optimale Entwicklungsbedingungen für Kinder fördert. Wir treten daher für eine Familienpolitik ein, die es den Eltern erlaubt, ihre Kleinkinder selbst zu betreuen.

Wir fordern:

  • ein Grundgehalt für Eltern für die ersten drei Jahre eines Kindes (incl. sozialer Absicherung), das alternativ auch zur Finanzierung einer außerhäuslichen Betreuung nach Wahl der Eltern verwendet werden kann,
  • Erleichterung von Teilzeitarbeit von Eltern bei gleichzeitigem Karriereschutz, z.B. in Form von Home office-Arbeitsplätzen,
  • Kostenlose Angebote für „Eltern-Schulen“ zur Verbesserung der Beziehungsfähigkeit von Eltern und als Hilfe zur Konfliktbewältigung.
  • Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren sollten nur aus Not- und Ausnahmegründen vorgehalten werden mit optimalen Betreuungsmöglichkeiten durch einen hohen Personalschlüssel (2 – 3 Kinder/Krippenbetreuer).

Diese Stellungnahme haben unterzeichnet:

Diese Stellungnahme haben unterzeichnet:

Dr. Hans-Joachim Maaz, Psychoanalytiker und Psychiater
Dr. Rainer Böhm, Leitender Arzt Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Bethel
Dr. Gerald Hüther, Neurobiologe
Prof. Dr. Hans Sachs, Psychotherapeut, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Prof. Dr. Serge Sulz, Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut                                   sowie die Mitglieder des Bündnisses „Rettet die Familie“:
Antje Kräuter, Diplompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin Marlies Wildberg, Diplompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin


Die Beiträge o.g. Experten werden wir  Ihnen in den nächsten Tagen in Folge vorstellen.

Zum Muttertag

Pressemitteilung des Verbands Familienarbeit         

09.05.2018

Entgelt der Kleinkindbetreuung in Höhe der Krippenkosten gerechtfertigt

 

Jenniffer Ehry-Gissel, Mutter von zwei kleinen Kindern und Vorstandsmitglied im Verband Familienarbeit, zum Muttertag am 13. Mai: „Einmal im Jahr wird sie geehrt. Idealerweise darf die Mutter am sogenannten Muttertag, an ihrem Ehrentag, ausschlafen, Sie bekommt ein üppiges Frühstück ans Bett serviert, und ihre Familie hält Dankesreden und Lobpreisungen ob der täglichen Höchstleistungen, die sie gekonnt vollbringt. Selbstgebasteltes und Selbstgemaltes wird überreicht und sie darf sich wünschen, was an diesem Tag gemeinsam unternommen wird. Das tut der Mama-Seele gut.

Kein Wunder, vollbringen Mütter doch tatsächlich Großes: Sie müssen immer präsent sein, auf Abruf rund um die Uhr, egal an welchen Wochentagen. Sie haben keinen Anspruch auf Urlaub und Krankheitstage. Sie sind ständig auf den Beinen. Sie sind Krankenschwester, Lehrerin, Chauffeur, Köchin, Waschfrau, Putzfrau, Managerin, Entertainerin.

Wie sehen die restlichen 364 Tage des Jahres für diese Mütter aus? Die Arbeit, die eine Mutter leistet, wird in der Gesellschaft schlichtweg nicht anerkannt. Weder finanziell noch ideell. Betreut eine Mutter ihre Kinder selbst und ständig, wird sie müde belächelt. Gibt sie ihr Kind nach dem ersten Geburtstag in eine Kinderkrippe und geht einer Erwerbstätigkeit nach, erfährt sie Anerkennung.

Das gilt auch dann, wenn ihr Erwerbsarbeitsplatz eine Kinderkrippe ist. Wenn sie fremde Kinder betreut, ist das angesehen. Betreut sie eigene Kinder, gilt das als Nichtstun. Warum ist das so? Es ist so, weil das eine bezahlt wird und das andere nicht.“

Ehry-Gissel weist darauf hin, dass inzwischen nachgewiesen sei, dass sich ein Kind in den ersten Jahren zu Hause, meist bei der Mutter, am wohlsten fühlt und dort am ehesten eine feste Bindung zu den Eltern entwickelt, als beste Grundlage für eine stabile Psyche fürs ganze Leben. Durch Messung von Hormonspiegeln sei auch bekannt, dass die Fremdbetreuung in frühen Jahren meist ein gewaltiger Stress für das Kind ist, so dass es eher dazu neigt, Angstgefühle zu entwickeln, die die spätere Entwicklung belasten.

Ehry-Gissel: „Es besteht für den Staat kein sachlicher Grund, für eine Betreuung in der Krippe mehr Geld auszugeben als für eine Betreuung zu Hause. Eine Arbeit darf nicht danach bewertet werden, wie sie bezahlt wird, sondern muss danach bezahlt werden, was sie wert ist.

Ein Erziehungsentgelt in den ersten drei Jahren in Höhe der Krippenkosten, also etwa von 1000 €, ist sachlich gerechtfertigt und ermöglicht die Gleichberechtigung aller Mütter. Unsere Politik fordert dagegen die Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und verhindert so echte Gleichberechtigung. Und was noch schlimmer ist: Sie schadet in vielen Fällen den Kindern. – Das Erziehungsentgelt kann dagegen auch dazu verwendet werden, eine Fremdbetreuung eigener Wahl zu finanzieren.“

 

Was wird aus dem Elternrecht?

Der Verband Familienarbeit e. V. hat alternativ zum „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ ( bestehend aus UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind ) ergänzend einen Gesetzestext vorgeschlagen, der es Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl selbst zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Insbesondere bemängelt der Verband, dass künftig der Vorrang des natürlichen Elternrechts nach Art 6 GG gegenüber dem Staat verwässert wird, d. h. dass der Staat zu einem gleich – oder sogar bevorrechtigten Akteur aufgewertet werden soll. Wenn z. B. die U3-Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“( auf Bildung!!! ) erklärt würde, hätten Eltern keine rechtliche Handhabe mehr, ihre Kinder selbst zu erziehen. Dabei sind es gerade die staatlichen Gesetze ( Rentengesetz und Elterngeldgesetz), die das Kindeswohl gefährden, weil sie Eltern entrechten und enteignen und damit Kinder-und Familienarmut produzieren.

Lesen Sie die ausführliche Begründung zum Alternativvorschlag:

http://familienarbeit-heute.de/?p=4947

50 Jahre 68-er-Rebellion > Segen oder Fluch ?

„Wo Licht ist, ist auch Schatten“, meint Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit. Detailliert zeigt sie auf, dass die unbestrittenen Fortschritte durch die gesellschaftliche Revolution von 1968  eben auch gravierend schädliche Folgen nach sich zogen, die unser Gemeinwesen heute ernsthaft bedrohen.

http://familienarbeit-heute.de/?p=4956

 

Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Der folgende Leserbrief  zeigt in aller Deutlichkeit auf, welche Faktoren schon heute die Rechte der Kinder schwächen, weil sie die Familien als Ganzes schwächen. Um jedem Kind zu seinem Recht auf Leben, Gesundheit, Wohnraum, Bildung, Zuwendung und Akzeptanz zu verhelfen, müssen erst einmal die ideologisch verursachten Defizite heutiger Gesellschafts-und Bevölkerungspolitik behoben werden. 

Als Reaktion auf den Artikel in den Dresdener Neuesten Nachrichten „Sachsens Ministerpräsident Kretschmer will keine Kinderrechte im Grundgesetz“ (dnn-online) erschien folgender Leserbrief in den DNN 20./21.1.2018   S. 27

Für die Zukunft der Gesellschaft ist die heutige Situation entscheidend

Der öffentliche Disput zwischen Ministerpräsident Michael Kretschmer und seinem Stellvertreter M.Dulig über das zentrale Thema Kinderrechte offenbart, was den Bürgern von der Politik zugemutet wird: Es sind reine Ablenkungsmanöver anstatt langfristig tragfähigen politischen Handelns. Selbstverständlich ist für die Zukunft Sachsens und Deutschlands (wie für jedes Land) die heutige Situation der Kinder entscheidend, denn sie sind die einzigen Zukunftsträger der gesamten Gesellschaft. Jedoch ist selbst diese grundlegende Lebenswahrheit nicht mehr allgemein bewusst.

Was würde sich durch eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zum Wohle von Kindern ändern? Ein Vergleich zwischen dem Artikel 6 des Grundgesetzes und der aktuellen Realität in Deutschland macht deutlich, dass es vor allem darauf ankommt, ob und inwieweit der Gesetzestext mit den Rahmenbedingungen übereinstimmt, unter denen Eltern ihr Recht und ihre Pflicht gemäß Absatz 2 ausüben. Wie aber sind diese?

  • Das Pro-Kopf-Einkommen von Familien sinkt mit steigender Kinderzahl drastisch, dadurch sind Familien in allen Lebensbereichen strukturell benachteiligt (Wohnungsmarkt, Ernährung, Bildung und Kultur).
  • Ein perverser Arbeitsbegriff ist üblich: eine nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit zwei Kindern „arbeitet nicht“, aber ein Finanzspekulant oder ein Waffenproduzent haben hohe Profite.
  • Zehntausende Schwangere pro Jahr sehen sich im kinderarmen Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen und/oder dem geringen Ansehen von Müttern in der Gesellschaft zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt.
  • Die scheinheilig propagierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschieht meist zu Lasten der Zeit für Familie, überwiegend zu Lasten einer Doppelbelastung der Mütter – das komplette Gegenteil von Gleichstellung!
  • Die unentgeltlich im Privathaushalt meist von Frauen erbrachten Lebensleistungen (Essen zubereiten, kommunizieren, Kinder großziehen, Alte pflegen und so weiter bleiben unberücksichtigt, werden zu wenig geachtet oder gar diffamiert („Herdprämie“), obwohl sie die Grundlage für die Gesellschaft, ihre Kultur und ihren sozialen Frieden darstellen (siehe Statistisches Bundesamt zum Umfang bezahlter und unbezahlter Arbeit).
  • Vertreter eines traditionellen Familienbildes laufen Gefahr, als konservativ, als rechtskonservativ oder noch schlimmer diffamiert zu werden.
  • Hochbetagte Bürger dürfen (selbst wenn sie dement sind) über die Zukunft der Gesellschaft bei Wahlen mitentscheiden. Minderjährige sind vom allgemeinen Stimmrecht ausgeschlossen.
  • Elterliche Sorge für die eigenen Kinder wird durch die einseitige hohe Subventionierung von Fremdbetreuung, besonders von Kindern unter drei Jahren, massiv benachteiligt, obwohl der Betreuungsschlüssel besonders in Sachsen weit unter den Anforderungen liegt und  nachhaltige Spätfolgen infolge großer Zuwendungsdefizite sozialpädiatrisch erwiesen sind.
  • Verfassungsgerichtsurteile zum Rentenrecht werden seit Jahren nicht oder ungenügend umgesetzt, so dass die Rentenversicherung längst nicht mehr zukunftssicher ist. Der ihr zugrundeliegende Generationenvertrag ist praktisch aufgekündigt.

Soweit einige „Ergebnisse“ des jahrzehntelangen Verdrängens und Beschönigens zentraler sozialer Probleme durch ein einseitig wirtschaftsdominiertes, nicht langfristig tragfähiges politisches Denken und Handeln (aller Regierungsparteien der letzten Jahrzehnte).

Der Leser möge selbst entscheiden, was für unsere Zukunft wichtiger ist: konsequentes Handeln entsprechend dem Grundgesetz oder weiteres Ablenken durch einen weiteren verfassungsrechtlichen Disput über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, was zudem die Elternrechte gegenüber dem Einfluss wirtschaftlicher oder staatlicher Interessen weiter schwächen würde.

Dr. Heinrich Günther    01259 Dresden

Anm: Die Absicht, Kinderrechte im GG zu verankern, wurde trotz maßgeblichen verfassungs- rechtlichen Gutachtens und entgegen der Statements von Familienverbänden sowie aus CDU-Kreisen in den Koalitionsvertrag 2/2018 aufgenommen.

ANHANG                                                                                                           

Dazu der alternative Gesetzestext, wie ihn der Verband Familienarbeit e. V. vorschlägt:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325

Erklär-Video:

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

 

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.