„Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus.

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Kinderrechte und Grundgesetz

 

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:

 

Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder. Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.

 

Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.

 

Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:

https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/

„Sind wir noch zu retten?“

Der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs fordert in seinem Buch „Sind wir noch zu retten?“ eine gesellschaftliche Umkehr zugunsten unserer Kinder.

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Interview mit Prof. Dr. med. Hans Sachs

Hans Sachs: »Im Namen der Gleichstellung treibt man uns in die mutterlieblose Gesellschaft«

Häufig wechselnde Bezugspersonen bei einer permanent abwesenden Mutter können sich traumatisch auf die Entwicklung des Kleinstkindes auswirken. Die frühe Erfahrung des Mutterverlusts brennt sich ins kindliche Gehirn ein. Mit dem Ausbau der Krippenbetreuung riskiert der Staat deshalb massenhaft schwer gestörte Beziehungen in den Familien. Die negativen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen sind immens. Zeit umzudenken, fordert der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs.

Lesen Sie hier das ganze Interview:

https://www.freiewelt.net/interview/hans-sachs-im-namen-der-gleichstellung-treibt-man-uns-in-die-mutterlieblose-gesellschaft-10079213/

Das aktuelle Buch von Hans Sachs „Sind wir noch zu retten? Die politische Bedeutung der frühen Kindheit“ ist bestellbar beim Agenda Verlag: http://agenda.de/

Sollen Elternrechte abgeschafft werden?

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich mit großem Bedenken zu dem Vorhaben der Koalition samt SPD, GRÜNEN und LINKEN, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben. Es besteht die Gefahr, die grundgesetzlichen Elternrechte nach Art. 6 GG zugunsten staatlicher Autorität auszuhebeln. In Sachen BILDUNG z. B. hätten dann die Eltern das Nachsehen, weil damit linksideologische Doktrin gegenüber elterlichen Wertvorstellungen Vorrang bekommt. Eltern würden sich auch nur schwer gegen verpflichtende Ganztagsbetreuung wehren können etc. …. . Es gilt auch zu bedenken, dass eine solche Verfassungsänderung einen gefährlichen Keil zwischen Eltern und Kinder treibt.

Bitte lesen Sie:

PM Kinderrechte

Die heutige Situation der Familie aus drei Perspektiven

Pressemeldung des Verbandes FAMILIENARBEIT e. V.

 

Drei Stellungnahmen zum „Tag der Familie“

 

Zum „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai stellen wir drei Stellungnahmen gegenüber, die die Situation der Familie in unserer Gesellschaft charakterisieren:

 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages findet viele Worte für Allgemeinplätze. Weder wird Neues mitgeteilt noch werden konkrete Mängel benannt, geschweige denn notwendige Schritte zu einer Besserung für die Familien angeführt. Belastungen würden „ständig größer“, ohne dass nach den Ursachen oder Konsequenzen gefragt wird (1).

 

Der Deutsche Familienverband, der immer wieder auf die familienpolitischen Defizite hinweist, deutet eine Lösungsstrategie an, die darin besteht, dass auch den Kindern bei demokratischen Wahlen das Gewicht zugestanden werden sollte, das ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Für Kinder, die altersbedingt noch nicht wählen können, sollen die Eltern deren Interessen auch bei Wahlen wahrnehmen, zumal sie auch alle anderen Rechte der Kinder zu vertreten haben (2).

 

Der Familienbund der deutschen Katholiken zitiert den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, der seine Skepsis gegenüber der geplanten Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Die Rechte der Kinder seien am wirksamsten von ihren Eltern zu schützen. Um diese Aufgabe optimal erfüllen zu können, fordert Kirchhoff eine finanzielle und zeitliche Entlastung der heute finanziell und/oder zeitlich überlasteten Eltern. Das seien die erforderlichen „großen Maßnahmen“ (3).

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu: „Während die wenigen und wenig einflussreichen Interessenvertreter der Familien auf Defizite und Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Kinderrechte hinweisen, erschöpft sich die Kinderkommission als angebliche Fürsprecherin der Kinder im Bundestag in nichtssagenden Ausführungen. Wenn nicht einmal die parteiübergreifende Kinderkommission zu den kindbezogenen Mängeln Stellung bezieht, ist das auch ein Armutszeugnis für die Gesamtheit des Bundestages.

 

Quellen:

(1) https://www.jugendhilfeportal.de/politik/kinder-und-jugendpolitik/artikel/kinderkommission-zum-internationalen-tag-der-familie/

(2) https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/852-deutscher-familienverband-begr%C3%BC%C3%9Ft-aussagen-des-verfassungsjuristen-kirchhof-zum-wahlrecht-ab-geburt

(3) https://www.familienbund.org/presse/pressemitteilungen/paul-kirchhof-%E2%80%9Ewir-m%C3%BCssen-nicht-neue-grundrechte-ausdenken-sondern-wir

 

 

Klage: „Berechnung des Elterngeldes ist grundgesetzwidrig“

Eine vierfache Mutter aus Schwerin ist mit ihrer Klage gegen die Höhe des Elterngeldes bis vor das Landessozialgericht in Neustrelitz gelangt, weil ihre erbrachte und vom Grundgesetz geschützte Erziehungsarbeit nicht erwerbsarbeitsgleich angerechnet wird.

Die Klage  entspricht voll und ganz dem Ziel der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, des Bündnisses „Rettet die Familie“ und des „Verbands Familienarbeit“.

Elterngeldklage

Ausplünderung statt Rechtsstaatlichkeit?

Pressemeldung    30.04.2019

 

Relative Verarmung von Familien statistisch bestätigt

 

Der Verband Familienarbeit e.V. weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass unser Sozialsystem zu einer fortschreitenden Verarmung von Familien in einer reicher werden Gesellschaft geführt hat und weiterhin führt.

 

Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 23.4.2019 bestätigt das.* Das durchschnittliche Geldvermögen von Paaren mit Kindern beträgt nur 73 % des Geldvermögens kinderloser Paare. Das Geldvermögen alleinerziehender Eltern beträgt sogar nur 38 % im Vergleich zu alleinstehenden Personen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, kommentiert:

„Das geringere Geldvermögen von Eltern ist vor allem eine Folge unseres Sozialrechts, da die Investitionskosten in Kinder per Gesetz überwiegend von den Eltern zu tragen sind, während sich Nicht-Eltern nur in geringem Umfang daran beteiligen. Wer keine Kinder hat, spart dadurch viel Geld für die Vermögensbildung, obwohl er später von den heutigen Kindern meist höhere Renten erhält als deren Eltern selbst, da der Rentenanspruch anstatt an die Erziehung von Kindern sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbstätigkeit gebunden wurde. – In den Zahlen des Statistischen Landesamtes kommt die Benachteiligung von Familien allerdings nur unvollkommen zum Ausdruck, weil davon auszugehen ist, dass Eltern sich überwiegend sparsamer verhalten (müssen) als kinderlose Erwerbstätige, was den Unterschied im Geldvermögen mindert. Außerdemwächst das Defizit mit jedem weiteren Kind.“

 

Resch betont, dass vor allem unsere gesetzliche Rentenversicherung eine Verarmung der Familien geradezu erzwinge, weil die Kosten und der „Gewinn“ der Investition in Kinder zum Nachteil der Eltern verteilt sind, wobei dieser Nachteil mit jedem Kind wachse. Eine Vergesellschaftung der Alterskosten wie in unserem Rentenrecht könne nur funktionieren und sei auch nur dann gerecht, wenn auch die Investitionskosten in vergleichbarem Umfang vergesellschaftet würden. Deshalb fordere der Verband Familienarbeit ein Erziehungsgehalt, das zunächst vor allem bei den U3-Kindern zu zahlen sei, ohne dass dabei den Eltern vorgegeben werden dürfe, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden wollen.

 

Die Zahlen gelten zwar nur für Baden-Württemberg, sind aber aufgrund der Gesetzeslage auch bundesweit zu erwarten. Dr. Resch abschließend: „Eine Gesellschaft, die die Familie im Grundgesetz unter ´den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung´ stellt, in Wirklichkeit aber deren Ausplünderung betreibt, muss sich fragen lassen, ob hier noch von Rechtsstaatlichkeit die Rede sein kann.“

 

* https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2019090

Link: http://familienarbeit-heute.de/?p=5328

Leistungsgerechte Alterssicherung – Schlüssel zu nachhaltiger Bevölkerungsentwicklung

Wie könnte eine Entwicklungshilfe aussehen, die der Bevölkerung in Entwicklungsländern, speziell in Afrika, eine sichere Altersvorsorge, und damit den Verbleib im Heimatland ermöglicht?

Da das durch die Alterskosten für Kinderlose bereits enorm strapazierte deutsche Sicherungsystem die zusätzlichen Alterskosten für Migranten keinesfalls auf Kosten heimischer Eltern und deren Nachwuchs wird stemmen können, entwickelte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, ein Konzept, das in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ im Januar 2019 veröffentlicht wurde. Jetzt käme es darauf an, dass unsere Regierung, speziell das Arbeitsministerium, sich dieser Vorschläge als „Königsweg“ annähme und tätig würde, anstatt mit  Kleinklein wirkungslos an den Symptomen herum zu kurieren.

Artikel für Tagespost (2019)

Weltfrauentag – kein Grund zum Feiern!

In Anlehnung an die gestrige Pressemitteilung des Verbandes Familienarbeit e.V. nehmen wir Stellung zu den diversen Artikeln  zum Weltfrauentag in der heutigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung.

Leserbrief

In sechs Beiträgen und im Leitartikel weist die Schwäbische Zeitung zum Weltfrauentag darauf hin, in welch benachteiligter und auch gefährlichen Lage sich Frauen in Deutschland und auf der Welt heute noch befinden. Ob Herr Maas, Frau Brugger oder Frau Giffey sich medienwirksam empören, es geht immer darum, Frauen die gleichen beruflichen Chancen zu ermöglichen, sei es in der Wirtschaft oder in der Politik.  In keinem einzigen Artikel fand ich allerdings das Wort „Mutter“, so als zählten Mütter nicht zu Frauen. Dabei sind die Mütter bis heute die größte und am meisten diskriminierte Gruppe im Blick auf Einkommen, Altersvorsorge und politischer Wertschätzung. Davon gibt es hierzulande für Mütter nur trocken Brot. Darum verzichten immer mehr junge Frauen auf Kinder.

Die einfache Wahrheit ist doch, dass die Mütter in jeder Gesellschaft die Basis stellen für jegliche Zukunftsfähigkeit, egal ob dabei von unseren umlagefinanzierten Sozialsystemen die Rede ist oder von der Innovationskraft unserer Wirtschaft, vom Konsumvolumen im Binnenmarkt oder vom Nachwuchsmangel in allen Berufssparten. Wer soll in einer Gesellschaft ohne Nachwuchs am Ende das Licht ausmachen?

Eine ehrliche und ganzheitliche feministische Politik kann den Anspruch der Gleichberechtigung der Frauen nicht auf die Gleichstellung mit den Männern beschränken, sondern muss alle Optionen weiblicher Lebensgestaltung einbeziehen, fraglos also auch das Mutter-Sein.“ Im Gegensatz zu Frau Brugger fordern Elternverbände keine feministische Außenpolitik, sondern eine Familienpolitik, die Mütter, berufstätig oder nicht, im Blick hat und damit unser aller Zukunft.

So bleibt die Hoffnung, dass  die Schwäbische Zeitung einen Artikel nachreicht zum Thema: „Auch Mütter sind Frauen“.

Bärbel Fischer,
ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Nachtrag

Die Antwort des zuständigen Redakteurs kam überraschend zeitnah. Er teilte uns mit, dass unser Einwurf nicht seine Meinung spiegele. Vielmehr sei er überzeugt, dass sich viele der von uns angesprochenen Probleme lösen würden, wenn wir als Gesellschaft endlich sicher stellen könnten, dass Frauen auf allen Ebenen die gleichen Rechte haben wie Männer.

Antwort

Sehr geehrter Herr N., jetzt muss ich Ihnen doch noch antworten.

 „Die gleichen Rechte“, die Sie anmahnen, werden ja insbesondere bei Frauen sträflich missachtet, die ihr Lebensmodell in einer bindungsintensiven Nähe zu ihren Kindern sehen und nicht in einer beruflichen Karriere zugunsten wirtschaftlicher Prosperität ihres Betriebs.  Beide Modelle müssen hierzulande im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürger leb-bar sein. Keines darf zugunsten des anderen ökonomisch benachteiligt werden, wie es seit Jahrzehnten geschieht. Genau dies gehört der Öffentlichkeit kommuniziert. Deswegen sind wir ja so sauer, weil die Medien sich alle möglichen Diskriminierungen ansehen, nur die der Mütter nicht.

Zur Verdeutlichung sende ich Ihnen den Link zum „Horizontalen Vergleich über das frei verfügbare Einkommen“ von Familien bei gleichem Jahreseinkommen je nach Familiengröße. Dieser wird jährlich vom Deutschen Familienverband errechnet. Auf der roten Zeile können Sie ablesen wie Familien mit jedem weiteren Kind weiter ihr Existenzminimum opfern und in die Armut rutschen, obwohl das Kindergeld bereits berücksichtigt ist. Schuld daran sind die Sozialabgaben, die familienblind sind, weil sie die Familiengröße nicht abbilden. Die Folge ist, dass der Staat Eltern doppelte Abgaben abfordert, nämlich die des steuerbelasteten Kinderbedarfs einerseits, und andererseits gleich hohe Sozialabgaben wie sie der Single leistet. Die Differenz beim frei verfügbaren Einkommen zwischen dem Single und dem vierfachen Vater belief sich 2018 bei einem Jahreseinkommen von 35 000 € auf 25 382 €, monatlich auf 2 115 €.
 
Dieses diskriminierende Missverhältnis, werter Herr N., wollen die Familienverbände medial verbreitet sehen. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer

40 Jahre Verband Familienarbeit e.V.

Die Gründung des Verbandes Familienarbeit e. V. vor 40 Jahren hatte als Anliegen und Ziel war vor allem, die Enteignung der Eltern durch die Rentenreform 1957 und deren Folgen sichtbar zu machen und durch finanzielle Anerkennung der Erziehungsarbeit zu beheben. Seit der Rentenreform 1957 werden  die Eltern der wirtschaftlichen Rendite ihrer Investitionen in die Kinder beraubt, da die Renten fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gekoppelt sind.

12. 02. 2019   Pressemeldung                                 

40 Jahre Kampf für die finanzielle Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit

PM Jubiläum

Siehe auch:

https://www.n-tv.de/panorama/Der-Begriff-Hausfrau-hat-gelitten-article20838551.html

Kostenlose Kitas?

Der Verband Familienarbeit (s.u.) informiert heute über seine Einstellung zu den Plänen der SPD, über ein Volksbegehren die Kitagebühren abzuschaffen.

PM Volksbegehren.

Leserbrief > Schwäbische Zeitung

Sollte es der SPD um Gerechtigkeit gehen, dann ist die Frage nach den Elternbeiträgen höchst nebensächlich. Die SPD folgt vielmehr der sozialistischen Maxime: Der Staat ist der bessere Erzieher, er und nicht die Eltern, definiert Kindeswohl, er will den familiären Einfluss auf ein Minimum beschränken, er fordert die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz). Doch genau dies will unser Grundgesetz aus leidiger NS-Erfahrung verhindern und spricht deswegen in Art. 6,2 allein den Eltern Rechte und Pflichten bei der Erziehung ihrer Kinder zu.

Vielmehr muss es um die Wertschätzung der Erziehungsarbeit selbst gehen. Diese gehört nach Art. 3 GG gleich geschätzt, gleich behandelt und gleich subventioniert, egal ob sie von elterlichen oder außerfamiliären Fachkräften geleistet wird.

Erst hier entscheidet sich die Gerechtigkeitsfrage.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT