Kath. Theologin treibt Christen ungewollt in die AfD

Indem die kath. Theologin, Frau Sonja Angelika Strube „neurechtes Christentum“ auszumachen glaubt, das sie mit Falschbehauptungen über die DEMO FÜR ALLE stützt, https://demofueralle.wordpress.com/2017/11/08/demo-fuer-alle-weist-falschbehauptungen-von-katholischer-theologin-zurueck/ reitet sie missionarisch eine Genderattacke nach der anderen gegen Mitchristen, die zu Lebensrecht, Elternrecht, sexueller Selbstbestimmung eine andere Auffassung haben als sie selbst. In ihrem Wahn, „modernen Katholizismus“ zu fördern, erreicht sie mit ihren fragwürdigen Mitteln genau das Gegenteil dessen, was sie  beabsichtigt. Im Publik-Forum-Dossier < Die zerrissenen Gesellschaft > wettert sie gegen Christen mit konservativer Wertskala und unterstellt der AfD, diese Menschen für ihre Zwecke zu missbrauchen. Dass sie dabei der AfD einen wertvollen Dienst geleistet hat, kann man am Wahlergebnis ablesen.

Hier veröffentlichen wir das Antwortschreiben des FORUMS Familiengerechtigkeit an Frau Strube:

Sehr geehrte Frau Strube,

wie Sie im Publik-Forum – Dossier“ Die zerrissene Gesellschaft“ 8/17 behaupten, existiert die „Gender- Ideologie“, gegen die sich der Südwesten der Republik so heftig sträubt, gar nicht. Mag sein, dass Sie diese Einflussnahme „Gender- Theorie“ oder „Gender-Prozess“ nennen. Der Effekt bleibt derselbe. Zu Ihrer Information folgende Belege:

Einflussreiche Interessengruppen sorgten auf der Weltfrauenkonferenz 1995
dafür, dass die UN-Vollversammlung die Ziele der Gender-Theorie annahm und diese sich so immer stärker durchsetzen konnten. Dazu gehört die „Befreiung der Frau“ durch die gesellschaftspolitische Aushebelung der Mann-Frau-Ehe, denn die traditionelle Familie sei Ursprung aller Unterdrückung.

http://www.dijg.de/gender-mainstreaming/dale-o-leary-agenda-konzept-hintergrund

Die Teilnehmerin Dale O‘Leary fasste einige Thesen in ihrem Buch „The Gender Agenda“ so zusammen:

 

  • In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Abschaffung der Vollzeit-Mütter.
  • Es braucht freien Zugang zu Verhütung, Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zur Empfängnis kommt.
  • Es braucht einen Sexualkundeunterricht, der zu sexuellem Experimentieren ermutigt; es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder.
  • Die Welt braucht eine 50/50-Männer/ Frauen-Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst jeder Zeit einer Erwerbsarbeit nachgehen.
  • Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit preisgegeben werden.„Gender Mainstreaming“ wurde für alle öffentlichen Institutionen in der EU verbindlich. In Deutschland legte die rot-grüne Regierung 1999 die Gleichstellung „nach der Methode des Gender Mainstreaming“ per Kabinettsbeschluss fest.Ob Sie Gender-Mainstreaming nun Theorie, Prozess oder Ideologie nennen – völlig egal und völlig katastrophal, aber real! Im Übrigen hätten wir Eltern uns von einer Akademikerin mehr Sachlichkeit und weniger Unterstellungen gewünscht. Denn Artikel wie „Kreuzzug…“ sind hervorragend geeignet, Wähler in die Arme der AfD zu treiben.Mit freundlichem Gruß
    Bärbel Fischer                                                                                                          1. Mai 2017 FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT
  • P.S. Dieser Brief blieb bis heute unbeantwortet.

……………………………………………

Des Weiteren zeigt unser Schreiben an die Redaktion von Publik Forum auf, dass die Gegner der AfD mit genau jenen Mitteln in den Kampf ziehen, die sie der AfD vorwerfen: Dämonisierung, Schüren von Ängsten und Unterstellungen. Selbst wer der AfD kritisch gegenüber steht, schüttelt verzweifelt den Kopf über so viel Dummheit.

Dies ist ein persönliches Schreiben an die Publik Forum-Redaktion, kein Leserbrief.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bisher habe ich Ihre meist hervorragenden Dossiers nachbestellt und verteilt. Das tue ich mit diesem Heft nicht. Denn zu meinem Entsetzen argumentieren die Autorinnen mit den selben populistischen Methoden, die sie bei den Rechtspopulisten anprangern: Angstmachen ( Szenario 2015 ), Dämonisieren ( konservative Gruppen sind nur verführt und instrumentalisiert, also ohne eigenes Urteilsvermögen ), Verallgemeinerungen und Unterstellungen ( strategisches Entern neuer Milieus, Profilierungsabsichten etc. ) Damit wertet das Dossier die Meinung Andersdenkender von vornherein ab und beschmutzt sie. Das verständliche Ziel von PF ist die Enttarnung der AfD, genau wie es das verständliche Ziel der AfD ist, Neoliberalismus und Etablishment zu enttarnen. Es fragt sich nur, ob die Methoden zielführend sind.

Ich greife aus dem Artikel von S.A. Strube nur die einschlägigen Passagen auf, nämlich das „v e r m e i n t l i c h e“ Engagement rechter Gruppen für Familien und Lebensschutz. Meinungsäußerungen von konservativer Seite werden und wurden von Politik und Medien stets belächelt, besudelt oder aber ganz totgeschwiegen. Erstens hat es diese Gruppen und ihr Eintreten für die Sache längst vor der AfD gegeben und zweitens hat sich die christlich soziale Politik, so wenig wie die Kirchen, getraut, sich gegen Abtreibung ( akzeptierter Tod von jährlich mehr als 100 000 künftiger Bürger ) einzusetzen und sich um Familiengerechtigkeit zu kümmern.

Mit keinem Wort werden in Ihrem Dossier die Missstände neoliberaler Strukturen als Ursachen erwähnt, weshalb ( nicht nur dumme ! ) Menschen nach einer Wahlalternative suchen. Wie oft und wie eindringlich hat Herr Kessler in PF davor gewarnt und den Finger in die offenen neoliberalen Wunden gelegt. Nun also soll ein neoliberales WEITERSO mit all seinen Verwüstungen und Spaltungen, inklusive der defizitären Europapolitik plötzlich die bessere Wahl sein?

Was ich als aktives ÖDP-Mitglied verabscheue, sind undemokratische Propaganda und Abwertungen im Stil solcher Dossiers, weil gerade dies die Menschen nach rechts treibt. Ich habe mit genug Mitbürgern ohne fremdenfeindliche Gesinnung gesprochen, die nur deshalb AfD wählen werden, weil sie endlich eine Abkehr vom gierigen Wirtschaftssystem herbeiführen wollen.

Wahrscheinlich haben Sie sich mit diesem Heft sogar einen Bärendienst erwiesen. Wenn Sie fragen: Was tun gegen Rechtsextremismus?, so heißt meine Antwort: solche Dossiers unterlassen, statt dessen sachliche Beiträge publizieren.

Übrigens: Gibt es den Linksextremismus nicht mehr? Warum müssen friedliche Demonstrationen von Eltern und Kindern ( DEMO FÜR ALLE ) durch Hundertschaften von Polizisten vor der schnaubenden Antifa geschützt werden? Keiner Rede wert? Na dann….

Ich gebe zu, dass mich der Ärger über ein derart missratenes Dossier vor die Entscheidung stellte, PF nach mehreren Bezugsjahrzehnten zu kündigen. Ich habe mich aber für ein weiteres Abo entschieden in der Hoffnung, dass die Redaktion wieder zu Sachlichkeit und Demokratie zurückkehrt.

Mit freundlichem Gruß                                                                                                Bärbel Fischer                                                                                                          FORUM  FAMILIENGERECHTIGKEIT

P.S. Bitte reichen Sie angehängtes Schreiben an Frau Strube weiter. Danke!

P.S. Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet.

Einwände gegen die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen

Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL. M. verdeutlicht für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Risiken, Kinderrechte gesondert in die Verfassung aufzunehmen (Anhörung am 26. Juni 2013) und betont die besondere Verantwortung der ELTERN  VOR  DEM  STAAT.

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/8-PM-Kinderrechte-Prof.-Dr.-Gregor-Kirchhof.pdf

 

„Kinderrechte in die Verfassung“ – wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die „Hoheit über den Kinderbetten“ muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

 

Familienreport 2017 – Dokument familienfeindlicher Politik

Der Arzt und familienpolitische Experte der Ökologisch Demokratischen Partei ÖDP Dr. Johannes Resch äußert sich kritisch zum Familienreport 2017:

„Der „Familienreport“ wird im Abstand von drei Jahren vom Bundesfamilienministerium herausgegeben. Er soll über die Lage der Familien informieren. Tatsächlich macht der jetzige Bericht deutlich, dass die gegenwärtige Politik nicht eine Stärkung der elterlichen Erziehungsfunktion anstrebt, sondern eher darauf bedacht ist, dass öffentliche Einrichtungen die Erziehung der Kinder übernehmen.“  … >>

 https://www.oekologiepolitik.de/2017/10/22/familienreport-2017-dokument-familienfeindlicher-politik/

Kinder sind auch Menschen !!!

Wie uns unser Mitglied Christiane Lambrecht aus Bayern informiert, steht das Thema: „Kinderrechte in die Verfassung“ in zwei Wochen auf der Agenda der CSU. Aus diesem Anlass wollen wir Sie, liebe Nutzer, auf einen Artikel der vierfachen Mutter und Journalistin BIRGIT  KELLE zu diesem Thema aufmerksam machen mit der Bitte, ebenfalls aktiv zu werden und eine Botschaft an die CSU zu senden: https://www.csu-landtag.de/1_kontakt_Nehmen-Sie-Kontakt-auf.html 

Oder: csu@csu-landtag.de

Wir müssen einfach viele sein!

 

Lesen Sie den interessanten Artikel von Birgit Kelle: „Kinder sind auch Menschen“

Kinder sind auch Menschen 0157_03_00_05042017_2_0.PDF

Suchen Sie bitte selbst in der WELT vom Mittwoch, 5. April 2017 nach dem Artikel. Trotz mehrerer vergeblicher Versuche will es mir nicht gelingen, diesen Artikel über einen Link zu übertragen. Sorry!

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Die Schwäbische Zeitung berichtet am 22. September über den Aufruf von Frau Merkel und Herrn Schulz an die Nichtwähler, keine Parteien zu wählen, die nicht hundertprozentig zu unserem Grundgesetz stehen. Gemeint ist natürlich die AfD, die ihrerseits anprangert, dass sich die Regierungsparteien, genau wie die Oppositionsparteien selber nicht um das Grundgesetz scheren.

 

Aus der Sicht unserer Elterninitiative betrachtet:

 

Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Es musste selbst dem treuherzigsten Bürger auffallen, welche Panik das Erstarken der AfD bei den „Etablierten“ auslöste, je näher die Bundestagswahl rückt. Daher die Mahnung der Kanzlerin an die Nichtwähler, nur Parteien zu wählen, „die sich unserem Grundgesetz zu hundert Prozent verpflichtet fühlen“. Damit schließt sie ungewollt die Wählbarkeit all jener Parteien aus, die am 30. Juni 2017 einen Pfifferling auf unser Grundgesetz gaben, als sie im Hauruckverfahren mir nichts dir nichts den Artikel 6 des Grundgesetzes kippten. Der Begriff der generativen Ehe als Zukunftsgarantie für unsere Gesellschaft wurde von SPD, Linken, Grünen, FDP und selbst von Teilen der CDU in einer peinlich lächerlichen Show zum Abschuss freigegeben. Siehe Anmerkung unten  *)

Welche unserer Parteien basiert überhaupt noch auf dem Grundgesetz? Herr Kretschmann  behauptet gar, der Gesetzgeber sei verpflichtet, das Grundgesetz der aktuellen Mehrheitsmeinung anzupassen, wobei die  Meinung der Bürger bisher nicht einmal abgefragt wurde.

Doch leider ist das Debakel „Ehe für alle“ nicht das einzige. Denken wir nur an die fortschreitende Entrechtung der Eltern in Bezug auf Wahlfreiheit in Erziehungsfragen. Durch milliardenschwere Subventionierung von ganztägiger Fremdbetreuung vom Baby bis zur Pubertät, ohne entsprechenden Ausgleich für alternative Varianten, entzieht der Staat den Eltern ihr zugesichertes Recht, über die Form der Kindererziehung in freier Wahl und nachteilslos selbst zu befinden.

Denken wir zudem an das grundgesetzwidrige ELTERNGELD, das die Mütter in unserem Land spaltet. Bekommen Erstmütter monatlich 1800.- Lohnersatzleistung wegen Geburt, so erhalten erwerbslose Mütter weiterer Kinder monatlich nur 300.-. Die Jahresdifferenz beträgt 18 000.- Euro. Mehrkindfamilien werden abgestraft, weil die Mütter dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen können. Ein eindeutiger Verstoß gegen unser Grundgesetz!

Wäre es nicht klüger gewesen, wenn Frau Merkel ihre eigene Politik zuvor einer Selbstkritik unterzogen hätte, bevor sie die Nichtwähler auf ein Grundgesetz verpflichtet, das sie selbst und ihre „christliche“ Partei so offensichtlich verletzt?

Bärbel Fischer   i. A. ELTERNINITIATIVE  FÜR. FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

*)  Micha Schulze, LGBT-Aktivist und geschäftsführender Redakteur des Internetsportals quer.de, schreibt in einem Kommentar:

„… Wer glaubt oder hofft, dass die Homo-Lobby nun am Ziel ist und verstummt, der irrt gewaltig. Die Ehe für alle wird die LGBTI-Bewegung vielmehr beflügeln, ihre Forderungen gegenüber dem Deutschen Bundestag noch selbstbewusster zu vertreten – vor allem diejenigen Forderungen, die von der Ehe für alle bislang in den Hintergrund gedrängt wurden.

… auch die Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters müssen wir weiter vom Bundestag einfordern. Ebenso rechtliche Absicherungen für Menschen, die sich für Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden und dies wünschen.“ Vollständig ist diese Liste noch lange nicht, liebe Abgeordnete, wir werden euch weiter nerven! Ehe ist nicht alles!“

 http://www.queer.de/detail.php?article_id=29169

 

 

Keine Wahlfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung

Pressemeldung des Verband Familienarbeit e.V.                                       07.08.2017

Familienministerin Barley:

Keine Wahlfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung

In einer Pressemeldung vom 27.7. stellt Familienministerin Barley klar, dass von ihr kein neuer Impuls in Richtung zu mehr Wahlfreiheit für Eltern bei der Betreuung von U3-Kindern zu erwarten ist. Sie feiert, den zur Zeit höchsten Stand der Betreuung in Kitas und fordert deren weiteren Ausbau. Der Bund solle sich noch stärker an den Kosten beteiligen.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V., äußert sich dazu: “Für die Fremdbetreuung der U3-Kinder werden noch mehr staatliche Mittel gefordert, wobei ein Krippenplatz den Staat mindestens 1000 € im Monat kostet. Den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, wurde dagegen nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Das Urteil des BVerfG, das dem Bund die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld absprach, war kein Hinderungsgrund, es auf Landesebene weiter zu zahlen, wie es immerhin in Bayern geschieht. Das Verhalten der übrigen Landesregierungen zeigt deutlich, dass die Betreuung der Kleinkinder durch ihre Eltern nicht erwünscht ist. Die Kinder sollen in Krippen gedrängt werden, während die Eltern möglichst voll erwerbstätig sein sollen.“

Diese Politik erinnere an die Krippenpolitik der DDR, die ebenfalls unter dem Diktat eines größeren wirtschaftlichen Gewinns stand – damals im Dienste des sogenannten Sozialismus, heute im Dienste der Kapitaleigner. An die Gesundheit und das Wohl der Kinder oder die Rechte und die Wünsche der Eltern werde heute ebensowenig gedacht wie damals in der DDR.

Resch weiter:“Die regierungsamtliche Behauptung, bei der Betreuung Einjähriger handle es sich um „Bildung“ im schulischen Sinn, ist von Fachleuten längst widerlegt. In den ersten Lebensjahren kommt es darauf vor allem an, dass Kinder durch eine sichere Bindung an ihre Eltern ein Selbstvertrauen entwickeln. Es schafft die Grundlage für eine gesunde kindliche Neugier als Voraussetzung für die Lernbereitschaft im Schulalter.

Selbst die Zunahme psychischer Erkrankungen bei den Eltern, die aufgrund der politisch vorgegebenen Doppelbelastung durch gleichzeitige Erwerbs- und Erziehungsarbeit überfordert werden, wird nicht als Warnsignal verstanden. Stattdessen werden für kranke Eltern besondere Hilfsprogramme gefordert (1), die dann wesentlich teurer werden, als die Vorbeugung durch eine leistungsgerechte Bezahlung der elterlichen Kleinkindbetreuung.“

(1) http://www.spdfraktion.de/themen/kinder-psychisch-kranker-eltern-unterstuetzen

PS: Bitte beachten Sie auch die persönliche Stellungnahme einer aktuell betroffenen Mutter:

 

Nachdenkliches zum Muttertag

Darf man Mütter gegenüber ihrem eigenen Kind rechtlos machen?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) nimmt den Muttertag zum Anlass, auf einen Gesetzentwurf des  Familienministeriums hinzuweisen, über den der Bundestag jetzt im Schnelldurchlauf entscheiden soll. Danach können Mütter – Eltern – ganz legal rechtlos gemacht werden gegenüber dem eigenen Kind.

„Als Jurist ist mir jeder Eingriff des Staates in die Privatsphäre und damit in die Familie suspekt. Ich weiß, dass ein Eingriff manchmal zumindest vorübergehend notwendig sein kann. Ich lehne es aber unter rechtsstaatlichen, aber auch menschlichen Gesichtspunkten ab, dass einer Mutter auf Grund einer Prognose das Kind weggenommen und sie rechtlos gemacht wird“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk.

„Die beste Amme ersetzt keine Mutter“, lautet ein Sprichwort. Genau der umgekehrten Auffassung ist Familienministerin Manuela Schwesig. Eine vom Jugendamt ausgesuchte „Amme“ – Pflegemutter – ersetzt die Mutter. Wird der Entwurf mit dem wohlklingenden Motto „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ Gesetz, dann können Kinder der Mutter, den Eltern auf Dauer ganz legal entzogen und Pflegeeltern beziehungsweise Pflegeheimen zugeordnet werden. Grundlagen für diesen massiven Eingriff sind Prognosen des Jugendamtes und wohl in den meisten Fällen eines Gutachters. Gerade die Gegenwart zeigt, wie fragwürdig und stark risikobehaftet Prognosen sind, insbesondere wenn es um sozialpsychologische Fragen geht. Wer kann sich schon anmaßen in die Zukunft zu schauen? – Genau auf der Basis soll dann das Familiengericht den Eltern die Kinder auf Dauer entziehen. Im Übrigen stellt sich die grundsätzliche Frage: Ist die auch Identität stiftende Qualität der Beziehung zu der Mutter, zu den leiblichen Eltern einfach austauschbar?

ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fordert einen Paradigmenwechsel: „Starke Kinder und Jugendliche brauchen ihre natürlichen Eltern, sie sind nicht einfach austauschbar. Im Interesse des Kindeswohls müssen Mütter und Väter unterstützt, an die Hand genommen, durch die Krise geführt, Großeltern, das familiale Netz aktiviert werden. Statt beurteilen und urteilen, konkrete lösungsorientierte Hilfe im Alltag, das stärkt Eltern und Kinder – und ist zudem noch kostengünstiger.“

Muttertag – Kitsch – Klischees – Konsum – und tiefere Bedeutung

Der Muttertag hat in Deutschland eine ambivalente Tradition. Die geistige Grundlage für diesen „Feiertag“ lieferten zahllose Sprichwörter, die heute noch tief im Unterbewusstsein verankert sind: „Über Mutterliebe keine Liebe“ – „Eine Mutter versteht auch, was das Kind nicht ausspricht.“ – Albert von Chamisso stilisierte dieses Gedankengut geradezu zum Muttermythos: „Nur eine Mutter weiß allein, was lieben heißt und glücklich sein.“

Zuerst wurde der Muttertag aus anderen Ländern übernommen und ganz unpolitisch aber schon recht gesch.ftstüchtig 1922/23 durch den Verband der Blumengeschäftsinhaber als „Tag der Blumenwünsche“ eingeführt. Die Nazis erklärten den Muttertag zum Feiertag, zum „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“, sie sollten möglichst viele Kinder gebären, dafür wurde ihnen das „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter“ verliehen. Und Muttertag heute, eine „Event“, um den Konsum anzukurbeln. Weil vielfach die Kinder fehlen, wird „Mutti“ an diesem Tag von „Vati“ beschenkt.

In seiner unnachahmlichen Art stellte Mark Twain, befragt nach seiner Mutter, einmal fest: „Meine Mutter hatte einen Haufen Ärger mit mir, aber ich glaube, sie hat es auch genossen.“ – In diesem Sinne Dank und insbesondere auch Respekt den Müttern nicht nur am Muttertag.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk, Ludwigstr. 23, 97070 Würzburg, 0931/45 25 940, r.gurk@isuv.de

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de

 

Lesen Sie dazu auch die Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e. V. auf:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=7454

 

 

 

Maas macht sich für Kinderrechte stark

Der Justizminister will die Rechte von Kindern in der Verfassung verankern. Unterstützung bekommt er von Familienministerin Schwesig und SPD-Vize Kraft.

 

http://www.zeit.de/politik/2017-04/bundesjustizminister-heiko-maas-spd-kinderrechte-grundgesetz

 

Kommentar:

„Macht die Tür auf, liebe Kinder, euer Mütterlein ist da und hat jedem von euch etwas mitgebracht“, verstellt sich der listige Wolf im Märchen, und das Wasser läuft ihm im gierigen Maul zusammen. Die getäuschte Kinderschar öffnet arglos die Tür, und die Bestie verschlingt ein Geißlein um das andere.

Mit der wohlklingenden Parole „Kinderrechte in die Verfassung“ wirbt die SPD (Schwesig / Maas, Kraft ) derzeit für eine Verfassungsänderung und verspricht, dem Nachwuchs zu seinem „Recht“ zu verhelfen. Als ob Kindern je ihr Recht auf Versorgung, Unterhalt, Pflege, Erziehung und Bildung abhanden gekommen wäre. Denn in mehr als neunzig Prozent ist den Eltern das Wohl ihrer Kinder oberstes Gebot. Nach dem verhängnisvollen Zugriff der Nationalsozialisten auf die Jugend sprachen die Väter des Grundgesetzes ausdrücklich den Eltern, und  n u r  den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder zu. Lediglich in schwersten Fällen elterlichen Versagens soll der Staat eingreifen (Art. 6,2 Grundgesetz).

Die Frage ist: Wer definiert Kindeswohl? Wer definiert Versagen?

Versagen die Eltern, wenn sie ihre Kinder privat zuhause betreuen wollen, statt sie in öffentliche Kollektivbetreuung zu geben? Versagen sie, wenn sie sich gegen die zweifelhafte „frühkindliche Bildung“ wehren? Versagen sie, wenn sie gegen einen Lehrplan protestieren, den sie für schädlich halten?

Sobald sich die Politik das Definitionsrecht sichert, sind dem staatlichen Zugriff auf die Kinder, inklusive möglicher Denunziation, Tür und Tor geöffnet. „Kinderrechte in die Verfassung“ bedeutet eine verfassungswidrige Entrechtung der Eltern mit dem Ziel ideologischer Bemächtigung der nächsten Generationen.

Die Geißenmutter hätte wachsamer sein müssen, so wie wir Bürger, wenn es gilt, Gefahren von der Familie abzuwenden.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Herwig Birg: Für ein Wahlrecht ab Geburt

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie IDAF veröffentlichte als Aufsatz des Monats 4 / 2017 einen Beitrag des Demographie-Experten Prof. em. Dr. Herwig Birg zum Wahlrecht ab Geburt, das „die Politik dazu motivieren würde, sich mehr an den langfristigen Lebensinteressen der nachwachsenden Generationen zu orientieren und weniger am kurzfristigen Gewinn der Macht bei der jeweils nächsten Wahl.“ ….

„Entscheidend für die Stabilität unserer Demokratie ist, daß sich durch mehr Kinder die Versorgung der Eltern und aller anderen Älteren mit auskömmlichen Renten sowie mit Gesundheits- und Pflegeleistungen verbessern ließe“.

Lesen Sie weiter unter:

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2017/04/05/artikel/fuer-ein-wahlrecht-ab-geburt.html