FDP treibt ihre familienpolitische Verlogenheit auf die Spitze

 Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung

                                                                                                                                             Datum 27.09.2012

Einseitige Krippenförderung kontra Wahlfreiheit für Eltern

Familienministerin Christina Schröder berichtet in ihrer Pressemeldung vom 26.09.2012 (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=190182.html), dass für zusätzliche 30.000 Krippenplätze 580,5 Mio. € an Investitionszuschuss (pro Platz 19.350 € – nicht eingerechnet die Zuschüsse für den laufenden Betrieb) bereitgestellt werden.

Dazu erläutert die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. Gertrud Martin:

Die Verfassungskonformität des definitiv beschlossenen Rechtsanspruchs auf öffentlich finanzierte Krippenbetreuung für alle 1–2-Jährigen ist mehr als zweifelhaft, denn dieses Konzept schließt alle anderen Betreuungsformen, die Eltern als für ihre Kinder förderlicher ansehen, von der Bezuschussung aus. Es ist aber laut Grundgesetz das den Eltern vorrangig zustehende Recht, die Art und Weise der Betreuung für ihre Kinder zu bestimmen.“ Martin verweist auf das Bundesverfassungsgericht:

Die Eltern haben das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten und genießen insoweit, vorbehaltlich des Art. 7 GG, Vorrang vor anderen Erziehungsträgern.“(BVerfG 24, 119, S. 143)

Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienste des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ (BVerfGE 99, 216, S. 234)

Martin kritisiert: „Mit der einseitigen milliardenschweren Finanzierung nur der Krippenbetreuung werden diese verfassungsrichterlichen Vorgaben eindeutig unterlaufen. Für alle anderen Formen der Betreuung – einschließlich der durch die Eltern – ist eine gleichwertige Finanzierung zu fordern!“

Und im Blick auf den aktuellen schwarz-gelben Koalitionsstreit um das Betreuungsgeld macht die Bundesvorsitzende deutlich: „Die Blockadehaltung der FDP ist an Dreistigkeit und Verlogenheit nicht mehr zu überbieten. Seit jeher präsentiert sich die FDP als die Partei der persönlichen Freiheit und privaten Verantwortlichkeit. Wo bleibt diese Maxime im Zusammenhang mit der Freiheit der Eltern und ihrer privatesten Verantwortlichkeit für ihre Kinder? Es geht der FDP ganz offensichtlich nur um die Freiheit der Wirtschaftsunternehmen und deren Versorgung mit preisgünstigen Arbeitskräften. Deshalb hat für die FDP die gnadenlose Gängelung der Eltern und die Verhinderung des Betreuungsgeldes als Minimalansatz zur Verbesserung von Wahlfreiheit für Eltern oberste Priorität.“

Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.

Es geht den Parteien nicht um die Zukunft der Kinder, sondern…

Kommentar zum Betreuungsgeld

Der größte machbare Unsinn

Von Klaus Sturm, SWR, ARD-Hauptstadtstudio

Politik ist nicht immer nur die Kunst des Machbaren. Zurzeit erleben wir wieder einmal, dass Politik auch die Kunst des größten machbaren Unsinns sein kann.

Das Betreuungsgeld an sich war schon eine ziemlich unnütze Idee: Niemand braucht das Instrument, kaum ein potentieller Wähler findet es wirklich gut, und für den angeblich beabsichtigten Zweck könnte das Geld besser und effektiver ausgegeben werden. Aber wenn eine Idee schon so am Ende ist, heißt das offenbar noch lange nicht, dass aus einer ziemlich großen Dummheit nicht auch noch eine riesige Dummheit gemacht werden kann.

Es geht den Parteien nicht um die Zukunft der Kinder

Wir müssen uns bloß noch einmal ansehen, wie in dieser Koalition aus CDU, CSU und FDP jeder um alles schachert, feilscht und handelt, nur, um am möglichen Ende irgendetwas vorweisen zu können. Es geht dabei natürlich nicht mehr um die beste mögliche Zukunft der Kinder in diesem Land, denn dazu hätte ein Betreuungsgeld in einer besseren Welt als dieser politischen ja beitragen sollen. Es geht dann nur noch um die kleinlichen Befindlichkeiten der Regierungsparteien und um deren große Angst vor den nächsten Wahlen.

Die CDU hatte plötzlich nichts mehr gegen die CSU-Idee eines Betreuungsgeldes, wenn die so betreuten Kinder zu einer Vorsorge-Untersuchung geschickt werden müssen. Und die FDP hätte vielleicht nichts mehr dagegen, wenn im Gegenzug die Praxisgebühr für Kassen-Patienten gekippt würde. Oder wenn homosexuelle Eheleute weniger Steuern zahlen müssten. Oder wenn irgendeine Steuer gesenkt würde. Oder wenn sie einfach nur gefragt würde.

Nicht mehr Kompetenz als eine Kleinkindergruppe

Das alles und alle anderen möglichen FDP-Ideen haben natürlich klar erkennbar nichts mit Sinn, Unsinn oder Kosten des Betreuungsgeldes zu tun, aber sie haben etwas damit zu tun, dass die FDP auch irgendwas haben möchte, was sie ihren potentiellen Wählern als Erfolg präsentieren könnte. Da geht es CDU und CSU natürlich nicht anders, und deshalb geht es am Ende niemandem mehr um das Betreuungsgeld als gesellschaftspolitisches Instrument. Es geht, wie früher im Sandkasten der noch nicht betreuungsgeldlich-geförderten Kleinkinder, ums Rechthaben, ums Nicht-zu-kurz-kommen. Es geht bei dem, was sich große Politik nennt, um die ganz kleinen Förmchen. Wir sollten den Politikern, die sich darauf eingelassen haben, nicht mehr Kompetenz und nicht mehr Gestaltungswillen unterstellen als der Kleinkindergruppe vom Sandkasten nebenan. Und leider können diese Politiker auch genauso nerven.

Ehrennadeln heute wertlos!

An den CARITASVERBAND Diözesangeschäftsstelle, Strombergstr.1, 70188 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Laufe meiner Tätigkeit ( 01. 01. 1973 – 31. 08. 1999 ) als Lehrerin an der Heimsonderschule für Erziehungshilfe am Kinderheim St. Anna in Leutkirch hatte ich über den Stiftungsvorstand vom CARITASVERBAND  zweimal eine silberne Ehrennadel für meinen  langjährigen  Einsatz überreicht bekommen. Meine  Arbeit mit Heimkindern hat mir zu der Gewissheit verholfen, dass nichts so bedeutend für eine sicher gebundene und ungestörte Entwicklung  einer stabilen Persönlichkeit ist wie ein fürsorgendes Elternhaus, das dem Kind Geborgenheit, Sicherheit und  Nähe durch verlässliche Präsenz schenkt.

Dass es heute vielen Eltern gar nicht mehr möglich ist, ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Erziehung und Pflege ihrer Kinder ( Art. 6 GG ) wahrzunehmen, liegt an der immer prekärer werdenden finanziellen Lage von immer mehr Familien in Deutschland, welche junge Mütter wenige Monate nach der Geburt zurück in den Betrieb zwingt. Damit bleibt vielen Müttern gar keine andere Wahl, als ihr Kind in die Krippe zu geben.  Eine vorzeitige und stundenlange Trennung ist für Mutter und Kind erwiesenermaßen mit heftigem psychischen Stress verbunden und führt häufig zur Traumatisierung der Kinder und zum Burn-out der Mütter.

Selbstverständlich soll jede Familie ihre Kinderbetreuung nach ihren eigenen Bedürfnissen frei wählen können. Aber einer großen Zahl von Eltern wird diese Wahl zunehmend erschwert: friss oder stirb! Anstatt einer Politik der Defamilisierung entgegen zu treten, reiht sich die CARITAS nun auch noch in den Chor derer ein, die ein Betreuungsgeld für Eltern ablehnen, wenn diese ihr Kind selbst betreuen wollen ( PM 10. 05. 2012). Auch wenn ich das Betreuungsgeld in der geplanten Fassung wegen seiner skandalösen Unzulänglichkeit ablehne, bedaure ich, dass die CARITAS mit ihrer offiziellen Deklaration jenen 60 % der Eltern in den Rücken fällt, die täglich neu ihre mühe- und liebevolle Familienarbeit leisten. Nach meiner Ansicht sollte die CARITAS ihren Einfluss geltend machen, um den Eltern  ihr ureigenstes Recht nachteilsfrei zu erhalten. Ebenso müsste sie sich auf politischer Ebene für eine gleichwertige Anerkennung von Familienarbeit und eine humane und  gerechtere Familien- und Beschäftigungspolitik einsetzen. Familienpolitik ist nach meiner Einschätzung inzwischen zu einer stupiden Vereinbarkeitspolitik verkommen, weil die Gesellschaft, also auch die CARITAS, den gesellschaftlichen Wert einer gesunden Familie aus dem Blick verloren hat. Anstatt daran zu arbeiten, dass Heime überflüssig werden, indem man Familien professionell stützt, werden heute in großem Stil Heimkinder in Krippen  gezüchtet.

Mein Einsatz galt immer dem Wohl der Kinder. Empört über den Wertewandel der CARITAS, m. E.   zum Schaden von Kindern und Eltern, bedeutet mir Ihre Auszeichnung nichts mehr. Daher gebe ich heute meine Ehrennadeln an die CARITAS zurück.

Nach lebenslanger Treue zur CARITAS  grüße ich Sie tief enttäuscht

Bärbel Fischer

Gleichberechtigung aller Eltern

Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg
Pressemitteilung
03.09.2012 Nr.: 14
Familienbund fordert Gleichberechtigung aller Eltern
„Nur eine Gleichberechtigung aller Eltern schafft echte Wahlfreiheit“, sagt Ulrich Hoffmann, der Vorsitzende des Familienbundes im Bistum Augsburg. Er bezieht sich mit seinen Äußerungen auf ein aktuelles, von der von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten zum geplanten Betreuungsgeld.
Der SPD-Gutachter kommt zum Schluss, das Betreuungsgeld, das Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, bekommen sollen, sei verfassungswidrig. Als Begründung wird angeführt, das Betreuungsgeld bedeute einen „Anreiz“, ein Kind nicht in die Krippe zu geben und greife dadurch in die „Entscheidungsfreiheit“ der Eltern ein, über die Betreuungsform für ihre Kinder selbst frei zu entscheiden. Das Betreuungsgeld verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es nur einem Teil der Eltern zugute komme. „Diese Logik lässt sich punktgenau ebenso auf die öffentliche Finanzierung der Kinderkrippen anwenden, die wie das Betreuungsgeld durch Steuermittel erfolgt“, stellt Hoffmann fest. Zweifellos stelle auch die staatliche Krippen-Finanzierung einen erheblichen „Anreiz“ dar, ein Kind in die Krippe zu geben. Der geldwerte Vorteil und damit die Anreizwirkung sei sogar beträchtlich größer als beim Betreuungsgeld. Damit verstoße auch die staatliche Krippen-Finanzierung gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der Logik des Gutachters gefolgt werde, weil sie ebenfalls nur einem Teil der Eltern zugute komme, nämlich denen, die ihr Kind in eine Krippe geben. „Eine ‚Anreizwirkung’ besteht sowohl bei der staatlichen Krippen-Finanzierung als auch beim Betreuungsgeld“, so Hoffmann. Wenn darin eine verfassungswidrige Einflussnahme des Staates auf das Erziehungs-Verhalten der Eltern gesehen werde, bleibt aus Sicht des Augsburger Familienbundes nur ein Weg: Das Geld für die Kinderbetreuung ist den Eltern auszuhändigen. Erst dann können sie völlig frei entscheiden, ob sie es als Entlohnung für die eigene Betreuungsleistung behalten oder damit eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren wollen.

Gutachten für die SPD: Betreuungsgeld verfassungswidrig!

Die SPD-Bundestagsfraktion ließ in ihrem hartnäckigen Widerstand gegen das geplante Betreuungsgeld BG ein Gutachten erstellen, mit dem heute veröffentlichten Ergebnis, wonach das BG „gegen die Verfassung verstoße.“

Der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland aus Speyer „sieht in dem auch koalitionsintern umstrittenen Vorhaben unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zugleich greife es mit seinen finanziellen Anreizen in das Recht der Eltern ein, über die Betreuungsform ihrer Kinder selbst zu entscheiden – indem es für eine Gruppe finanzielle Anreize setze.“ (dpa)

Dem demokratischen Bürger verschlägt es die Sprache! Hier werden die Tatsachen genau auf den Kopf gestellt! Mit den gleichen Worten argumentieren nämlich seit Jahren die Verfechter des Betreuungsgelds für jene Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben wollen, sondern ihr verbrieftes Recht ( Art. 6 GG ) auf persönliche Betreuung wahrnehmen wollen. Es handelt sich übrigens um ca.65 % aller Eltern. Denn die staatliche Subventionierung von 1200 € mtl. pro Krippenplatz ist nur für 35% aller Unter-Dreijährigen vorgesehen. Ist nicht eher dieser  Anreiz verfassungswidrig, weil er die Gruppe erwerbstätiger Eltern um das Achtfache bevorzugt ? ( s.o.)

Vergleicht man zwei Familien, deren Jahreseinkommen mindestens  34 000 Euro beträgt, deren drei Kinder jeweils im Abstand von 2 Jahren geboren wurden, so erhält die Familie, die ihre Kleinkinder selbst betreut,  im Laufe der ersten 7 Jahre  110 500 Euro  w e n i g e r  als die Familie, die volles Elterngeld + drei subventionierte Krippenplätze beansprucht. Bei einem gesetzlichen Betreuungsgeld von mtl. 150 Euro beläuft sich die Differenz immer noch auf 99 720 Euro. Man braucht kein Rechenkünstler zu sein; jedem Grundschüler wird klar, welches Spiel hier gespielt wird. Man braucht auch kein Freund des  überaus dürftigen Betreuungsgeldes zu sein, um zu begreifen, wie sehr unsere linken Volksvertreter die mühevolle und aufwändige Familienarbeit liebevoller Eltern  missachten.

Es ist also genau umgekehrt: Die Krippenmilliarden für Erwerbseltern bieten einen achtfachen Anreiz, Kinder außer Haus betreuen zu lassen – eine verfassungswidrige Einmischung in elterliches Recht und eine ebenso verfassungswidrige achtfache Ungleichbehandlung von Bürgern.

Bärbel Fischer

Ein ordnungspolitischer Irrweg?

LESERBRIEF  AN  DEN  DEUTSCHEN  FAMILIENVERBAND

Ob man nun für oder gegen das Betreuungsgeld ist, der Beitrag von Renate Schmidt „Ein ordnungspolitischer Irrweg“ ( DFV Familie 4/12 ) schreit förmlich nach einer Erwiderung. Vorweg: Unsere einzige Übereinstimmung mit den Äußerungen der SPD-Politikerin: Ein Betreuungsgeld von 100/150 € kann niemals als Wertschätzung der Leistung von Familien gelten, weil es lächerlich gering und völlig unzureichend ist. Die Begründungen aber, die Frau Schmidt in o.g. Artikel anführt, können keinesfalls unwidersprochen hingenommen werden.

  • „Die Nichtinanspruchnahme einer (notwendigen) staatlichen Institution kann niemals eine finanzielle Leistung begründen“ Hier wird bewusst populistisch argumentiert, denn übertragen auf das zitierte Verkehrsmittel-Beispiel hieße das: der Busverkehr darf hoch subventioniert werden, der Straßenbahnverkehr aber mit o,oo Cent. Um an sein Ziel zu kommen heißt die Frage doch nicht: Busfahren oder zuhause bleiben, sondern: Busfahren oder Tramfahren? Beides muss dem Bürger freigestellt, und beides muss in gleicher Höhe subventioniert sein. In unserem Kontext heißt daher die Frage nicht: Kindererziehung ja oder nein, sondern Kindererziehung innerfamiliär oder außerfamiliär? Es geht überhaupt nicht um Nutzung oder Nichtnutzung, sondern um die verfassungsmäßige Gleichbehandlung verschiedener Betreuungsformen. Ein verfassungsgemäßer Ausgleich ist erst erreicht, wenn alle Formen der Betreuung in der gleichen Höhe subventioniert oder aber keinerlei Subventionen für Kinderbetreuung gezahlt werden. Die Subventionierung des Krippenausbaues mit 1500 € pro Krippenplatz und Monat stellt daher eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung verschiedener Betreuungsformen dar.
  • „.. die Betreuung in der Kinderkrippe, mit ausgebildetem Personal, von den Eltern mit nicht wenig Gebühren bezahlt, führt zum Verlust des Betreuungsgeldes“.  Wer versteht diese Logik? Sollen etwa Eltern einen hoch subventionierten Krippenplatz buchen und zusätzlich noch Betreuungsgeld kassieren? Zudem weiß auch Frau Schmidt, wie schlecht es um die  Professionalität und Qualität deutscher Krippen bestellt ist. Die Pläne ihrer Nachfolgerin,  heute Arbeitsministerin, arbeitslose Schleckerfrauen im Schnellverfahren als Erzieherinnen einzusetzen spricht eine deutliche Sprache, wie viel  dem Staat qualitative Kinderbetreuung und die andauernd beschworene „frühkindliche Bildung“ wert ist. Weshalb hat man nicht zu Kanzler Schröders Zeiten sofort damit begonnen, junge Leute auszubilden? Nein – so viel Engagement durfte man nicht erwarten. Nun sind die überfüllten Krippen mehrheitlich zu Verwahranstalten verkommen. Der Ruf nach Fachkräften verhallt solange, bis eine gerechte Bezahlung dieses verantwortlichen Dienstes gewährleistet ist.
  • „Zudem wird das Zuhause-bei-den-Kindern-bleiben durch steuerliche Erleichterungen (Ehegattensplitting), kostenlose Krankenversicherung der nicht erwerbstätigen Ehefrau anerkannt, oder sagen wir lieber berücksichtigt“. Hier haben wir es mit einer bewusst gewählten Verdummung der Bevölkerung zu tun. Zum einen wird das Ehegattensplitting  allen verheirateten Paaren unabhängig von eigenem Nachwuchs gewährt. Daher kann diese Leistung nicht als steuerliche Erleichterung für Eltern gelten. Zum anderen: Auch Frau Schmidt weiß, dass das Brutto-Einkommen eines Familienvaters sich sofort in die Anzahl seiner Familienmitglieder teilt. Verdient er  brutto 4000.- Euro, so hat bei einer fünfköpfigen Familie jedes Familienmitglied Anspruch auf  lediglich 800 Euro/ Monat. Würde der Vater wie ein Single sein Einkommen für sich allein beanspruchen und seine Familien darben lassen, so würde er strafrechtlich verfolgt! Also versichert sich auch die erwerbslose Ehefrau über ihr “Einkommen“ von 800 Euro selbst, wie jedes der drei Kinder auch, und sind somit mitnichten beitragsfrei mitversichert. Trotzdem wird die Lüge von der beitragsfreien Mitversicherung von Ehefrau und Kindern permanent weiter verbreitet. Dies ist Frau Schmidt sehr wohl bekannt. Ohne Skrupel aber  verwendet sie dieses Scheinargument für ihre zweifelhafte Rechtfertigung.
  • Als absolut unangemessen werten wir die Behauptung von Frau Schmidt, Eltern würden die 100 /150 Euro lieber in Unterhaltungselektronik oder Alkohol umsetzen, anstatt diese ihren Kindern zugute kommen zu lassen. Auch wenn es Eltern gibt, denen ihre Kinder schnurzegal sind, die Mehrheit wünscht sich eine gerechte, der Kinderzahl entsprechend verminderte Abgabenlast und keine Almosen!  In unserer Mitgliedschaft haben wir sehr viele Akademiker, die auf ein Einkommen zugunsten Ihrer Kinder verzichten, damit diese geborgen und stabil aufwachsen können. Die Frage bleibt: Legt der Staat überhaupt Wert auf eine wohlerzogene, disziplinierte und kulturell gebildete Jugend ?
  • Dass die OECD  natürlich Fremdbetreuung favorisiert, das verwundert niemanden, geht es ihr doch ausschließlich um Vollbeschäftigung  und Wachstum. Nicht das Kindeswohl hat Priorität, sondern das Wirtschaftswachstum. Dass die meisten Eltern bisher auch ohne Betreuungsgeld ausgekommen sind, ist doch kein Argument gegen diese Leistung! Man kann sich mit Obst oder ohne Obst ernähren. Die Frage ist, ob man sich das Obst noch leisten kann. Es geht doch um gerechte Gleichbehandlung! Dass Kleinkinder von einer außerfamiliären Betreuung profitieren, das ist aus ärztlicher und psychologischer Sicht wissenschaftlich bereits mehrfach widerlegt worden. Auch behauptet Frau Schmidt fälschlich, Thüringen wolle sein Erziehungsgeld ( Betreuungsgeld ) wieder abschaffen. Auf Anfrage beim Sozialministerium Thüringen  bestehen  keine derartigen Überlegungen.
  • Zum Thema Wahlfreiheit: Solange Eltern  finanziell benachteiligt werden, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen, solange ist weder Wahlfreiheit noch Gleichstellung gegeben. Subventionen haben immer  Lenkungsfunktion. Die Krippenmilliarden werden nur  gewährt, damit Eltern möglichst frühzeitig und möglichst ganztägig dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Der Hintergrund ist der demographische, strukturell aber selbst verschuldete Fachkräftemangel in Deutschland, sowie unsere Staatsverschuldung von 2 Billionen. Die Babies sollen nun dafür bezahlen. Man lässt sie zu Tausenden vergeblich nach ihrer Mama schreien. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34, 165 <184>).Und wenn die Eltern sich für die Betreuung durch die Nachbarin entscheiden, hat das der Staat zu akzeptieren. Keinesfalls kann die Betreuungsinfrastruktur als öffentliches Gut gelten, eher „als ein öffentliches Übel, das niemanden besser-, einige aber schlechter stellt“, wie der Ökonom Christian Müller darlegt.
  • „In den allermeisten Familien müssen heute meist beide Eltern erwerbstätig sein, damit es langt…!“ Dass sich eine Politikerin nicht schämt, diesen Satz zu Papier zu bringen. Genau hier liegt doch das Problem. Warum müssen eigentlich Eltern, als diejenigen, die sich zwar freudig, aber unter großen finanziellen Opfern  für ihren Nachwuchs krumm legen, aus materieller Not zusätzlich noch einem Erwerbsberuf nachgehen? Damit wird den Familien auch das noch gestohlen, wovon sie leben, nämlich von der verlässlichen Präsenz der Eltern.  Dass man den Familien gegenüber Kinderlosen viel zu hohe Abgaben abverlangt ( Sozialabgaben vom Brutto, mehrfache Unterhaltskosten, Verbrauchssteuern pro Kind mtl. ca. 220.-) hat bisher noch keinen Politiker ernsthaft interessiert. Wie kann es denn sein, dass den Eltern von drei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 30 000 € über 19 000 € an frei verfügbarem Einkommen gegenüber dem kinderlosen Arbeitnehmer fehlen? ( plus 11 179.- hier/ minus 8028.- dort)  Damit wird die Familie monatlich um 669.- € betrogen (s. Horizontaler Vergleich des frei verfügbaren Einkommens nach Familiengröße, DFV-Familie 1/2012 ) Hier hat die SPD samt den anderen Parteien komplett versagt, weil ihnen das Auskommen von Familien mit mehreren Kindern völlig egal ist. Längst hätten SPD, CDU, FDP Gelegenheit gehabt, Recht zu schaffen, aber es geht hier ja nur um „Gedöns“ ( Gerhard Schröder )! Wäre es nicht die vordringlichste Aufgabe der Politik, die grundgesetzlich garantierte materielle Basis für Familien mit mehreren Kindern endlich einzufordern?  Anstatt das Übel an der Wurzel zu packen werden Kleinstkinder brutal von den Eltern getrennt und in Kitas ausgelagert.
  • Das geplante Betreuungsgeld besser in die Qualifizierung der Kitas zu stecken oder das Elterngeld 18 Monate lang zu zahlen, entbehrt wiederum jeglicher rechtlichen Basis. Denn genau die Eltern, die ihre Kinder lieber selbst betreuen, müssen dann steuerlich für die Krippenplätze und das Elterngeld derjenigen aufkommen, die über zwei Einkommen verfügen und zusätzlich noch die Kinderbetreuung hoch subventioniert bekommen. Für Mütter von mehr als einem Kind hat Vater Staat sowieso nur den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld vorgesehen, wenn sie nicht oder nur teilweise erwerbstätig sein konnten. Schon bei 12-monatigem Bezug beläuft sich die Diskrepanz zwischen der gut verdienenden und der erwerbslosen Mutter auf 18 000 €, bei 18-monatigem Bezug bereits auf  27 000 € ! Junge Paare hören die Botschaft sehr wohl: Mehr als ein Kind  – unerwünscht und unerschwinglich!

Das Almosen Betreuungsgeld könnte man sich locker schenken, wenn endlich die Vielfachbelastung von Eltern per Gesetzesreform beendet würde. Doch daran denken weder Regierungsparteien noch oppositionelle grüne, rote oder dunkelrote Parteien. An der mehrfach staatlich verordneten Mehrbelastung lässt sich ablesen, welch geringen Stellenwert Familien gegenüber Vollerwerbstätigen einnehmen. Das ist das Werk aller unserer Regierungen seit Kanzler Schröder. Ihre fatale Rechnung ist leider aufgegangen, ohne dass sich die Verantwortlichen den „Erfolg“ auf ihr Butterbrot streichen dürften. Denn wenn man Familien zuerst aushungert, dann wundert es doch nicht, dass sie eiligst zum Futternapf Erwerbsarbeit laufen und nach einem Krippenplatz schreien.  Ein Ruhmesblatt ist dieser Run keinesfalls, eher ein Armutszeugnis und der Beweis, dass Familien in Deutschland zu einem Störfaktor verkommen sind. Diese Tatsache mit populistischen Argumenten zu verdrehen oder zu beschönigen ist inzwischen gängige Praxis  der Parteienpolitik geworden.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  im Lkr. Ravensburg

i. A. Bärbel Fischer

TV-Tipp: Tachelesrunde auf Phönix

Sonntag, 29. Juli um 13 Uhr zum Thema: „Frauen im Rollenstress: Kindersegen oder Berufserfolg?“  

In der Runde diskutieren: Margot Käßmann, Klaus Zeh, Bascha Mika, Birgit Kelle, Norbert Geis

http://tacheles.tv/aktuell/familienbilder/

Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT fragt:

Wird diese Tachelesrunde nur installiert, um die 1001. Debatte um das Betreuungsgeld über den Sommer am Köcheln zu halten? Wir kennen die Argumente PRO und CONTRA auswendig bis zum Erbrechen. Warum also die 1002. Auflage?

Soll die Bevölkerung mit dieser Einlullungsdebatte von bedeutenderen Fragen abgelenkt werden? ( Lass die mal über Peanuts quatschen. Inzwischen drehen wir unser Ding! ) Geht es im dritten Jahrtausend nicht eher um die Abschaffung der Familie als Institution überhaupt? Geht es nicht darum, die Interessen der Wirtschaft global durchzusetzen? Hat sich nicht der einstmals segensreiche Feminismus komplett vor den Karren des Wirtschaftswachstums spannen lassen, Frau Mika? Und die Kirchen dazu ( Diakonie, Caritas), Frau Käßmann?

Deshalb müssen Eltern von ihren Kindern getrennt und dem Arbeitsmarkt als Fast Food in den Rachen gestopft werden. Deshalb müssen die Kinder in staatlichen Institutionen auf Linie getrimmt werden, möglichst rund um die Uhr und möglichst vom Tag 1 an. Individualität, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, Kreativität, Willenskraft der jungen Menschen, die sie sich normalerweise im Elternhaus aneignen, müssen möglichst auf null gedimmt werden. Am Ende hat man dann den erwünschten Abnicker, den Täubling, den Kuscher.

Wo setzt man den Hebel an, damit die Entfamilisierung gelingt? Das zweckmäßigste Instrument ist das Einkommen immer weiter abzusenken. Das treibt beide Eltern ganz schnell in den Erwerb und die Kinder in die staatliche Betreuung. Auf diese Weise verlernen Eltern auch ganz schnell ihre Erziehungskompetenz, und die Kinder lernen elterliche Werte gar nicht erst kennen. Schluss – aus!

Darüber, meine Damen und Herren, sollten Sie tacheles reden!

Bärbel Fischer

Folgender Kommentar von „upjohn“ aus dem FORUM-tacheles, 14. 07. 2012, scheint uns wert, veröffentlicht zu werden, weil er unsere Vermutung nicht nur unterstreicht, sondern verschärft.

„Ich kann Ihre Reaktion ( als Mann mit mehreren Kindern ) durchaus verstehen, aber der Druck zur Arbeit, über den Sie sich beklagen, hat leider eine blütenreine Begründung: die Bundesrepublik Deutschland ist absolut pleite, wie es Prof. Sinn vom IFO-Institut hier sehr ausführlich beschreibt -> http://www.youtube.com/…i0NOk_lSbU Dies u.a. deshalb, weil unsere Regierung seit 40 Jahren haufenweise neue Schulden macht und wir als Gesellschaft überaltern und in verschobenen Finanzrisiken (Rente, Krankenkasse, Bankenschulden, Staatsschulden) ertrinken bzw. an einem massiven Kindermangel leiden. Sehen Sie sich mal den obigen Sinn’schen Vortrag in Ruhe an und denken Sie mal über Ihre und die Zukunft ihrer Kinder und (wie ich das tue) über die Zukunft des Landes nach … und denken Sie daran, das Szenario ist nicht mal mehr 20 Jahre weit weg. Und dann überlegen Sie schon mal, wie Sie mit Ihren Kindern Wohngemeinschaften bilden können … denn bis dahin hat unsere gemeinsame Generation keinerlei nennenswerte Rücklagen mehr. Und ich darf Ihnen versichern, die Diskussion über „Rollenstress“ ist ein blütenreines  A b l e n k u n g s m a n ö v e r  vor den realen Problemen, die wir wirklich vor der Nase stehen haben. Das Problem dabei ist, dass diese Probleme niemand hören will – Sie nicht, die Kirche nicht und sonst auch kaum jemand. Warum? Weil das ein Horrorszenario ist und davor steckt man als affenartiger Homo sapiens sapiens in typischem Fluchtverhalten den Kopf in den Sand und beschäftigt sich lieber mit Nebenschauplätzen. Dass dies das Problem nicht löst, weiß zwar der Bauch, aber das  Hirn will es nicht hören…“

pastedGraphic.pdf  pastedGraphic_1.pdf

Dr. Klaus Zeh: „Mutterliebe hängt nicht vom Geldbeutel ab“

Als Präsident des Deutschen Familienverbands kämpft Dr. Klaus Zeh für eine bundesweite Einführung des Betreuungsgeldes von 700 Euro und empfiehlt  eine Teilzeitregelung auch für den Bund.  Mit dem 59-jährigen CDU-Politiker sprach Miriam Hollstein.

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article107260161/Mutterliebe-haengt-nicht-vom-Geldbeutel-ab.html

Medienkonstrukt

Nichts ist den grün-roten Ideologen mehr heilig. An den Haaren herbei gezerrt wird jede noch so vermeintliche Kritik am Betreuungsgeld. Und wenn der Bildungsbericht 2012 schon keine Kritik hergibt, dann muss sie eben konstruiert werden, Hauptsache, die Kritikerliste wird länger. Diesmal ging die Sache aber ins Auge!

http://www.freiewelt.net/blog-4471/kritik-am-betreuungsgeld-durch-bildungsbericht-war-medienkonstrukt.html