Fragwürdiges Urteil

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Betreuungsgeld

Keine Gleichberechtigungfür selbst betreuende Eltern 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärtund dies damit begründet, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Eine inhaltliche Stellungnahme wurde vermieden. Die Begründung wirkt jedoch konstruiert und ist teilweise widersprüchlich. Möglicherweise wurde die Zuständigkeitsfrage nur vorgeschoben.

Dr. Johannes Resch ( www.johannes-resch.de ), der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales und Gesundheit der ÖDP zeigt auf, mit welchen zweifelhaften Tricks das o.g. Urteil zustande kam.

https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/    aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-168.pdf

 Seiten 38 bis 41 ÖP

Zitate:

„Es wird argumentiert, das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung stehe allen Eltern offen, sodass ein Betreuungsgeld nicht erforderlich sei. Ebenso könnte gesagt werden, das Betreuungsgeld stehe allen Eltern offen, sodass eine Krippenförderung nicht erforderlich sei.“

„Das sich aus Art. 6 GG ergebende Grundrecht auf Wahlfreiheit wird einfach übergangen“. 

„Das Urteil zeigt, dass beim BVerfG eine grundlegende Wandlung im Sinne einer Angleichung an die Bundespolitik erfolgt ist.“

Bravo, Herr Hofreiter!

Bravo, Herr Hofreiter! Man muss Ihnen fast dankbar dafür sein, dass Sie bei Plasberg (Hart aber Fair, 7. 9. 2015) die hirnrissigste aller Erklärungen für die grüne Ablehnung des Betreuungsgelds (BG) noch einmal öffentlich wiederholten. „Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem  Schauspiel wäre längst korrigiert.

Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend  unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als  Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein „Win-win“ für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse!

Indem er lediglich die staatlichen Anstalten extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett verweigert, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>). 

Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies weiterhin, solange er elterliche Erziehung schmäht.

Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen, auf das Kindeswohl bedachte Variante. Sofort wurde das BG als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Falsch, weil die 150 Euro die Mütter nun  womöglich an die Wiege binden, anstatt an den Betrieb. Jetzt mussten von der Opposition  nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen  Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.

Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter  überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch zumindest logische Kapazität zugetraut.

Bärbel Fischer

Verheerende Botschaft!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

07.09.2015

Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenenBundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.

Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu: 

„Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher: 

Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen.

Pressesprecher:
Dr. Johannes Resch
Johannes.Resch@t-online.de
www.johannes-resch.de

 

AfD: Freiräume für Familien schaffen!

Für die AfD in Sachsen hat FAMILIE Priorität vor allen anderen gesellschaftlichen Kriterien. Darum beginnt  ihr Wahlprogramm  mit dem Blick auf die Familie als der Keimzelle der Gesellschaft. Während Familienministerin Schwesig das Familienmodell der ehemaligen DDR zugunsten des Arbeitsmarktes beibehalten will, möchte umgekehrt die AfD in Sachsen dieses Modell endgültig überwinden. Hören und urteilen Sie selbst:

http://afdsachsen.de/download/programm/mp3/01%20familie.mp3

 

Nie wieder GRÜN!

Auch wenn die Flüchtlingsfrage momentan alle Kräfte des Landes beansprucht, so soll dem Ministerpräsidenten signalisiert werden, dass die Regierungspolitik der GRÜNEN in BW lediglich ein Intermezzo in der Geschichte des Landes bleiben wird, sollten sie ihre Einstellung  nicht in Richtung nachteilsloser Wahlfreiheit für Eltern ändern.

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                  Staatsministerium

Richard-Wagner-Straße
70184 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann.                                           sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

wir von der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT hätten es nicht für möglich gehalten, dass die GRÜNEN mit ihrem umweltfreundlichem Programm, die wir vor wenigen Jahren als Alternative zur Fast-Alleinherrscherin CDU wählten, uns 2015 als Familieneltern derart in den Rücken fallen und das minimale Betreuungsgeld auf unerträglich ideologische Weise schmähen und sogar bekämpfen.

Nicht nur das Grundgesetz, sondern auch das Bundesverfassungsgericht betonten die völlige Wahlfreiheit der Eltern bei der Art der Kinderbetreuung. Nur weil die Wahl vieler Eltern ( in BW z.B. 110 000 Elternpaare ) sich gegen eine kollektive Krippenanstalt, statt dessen aber für eine seit Jahrtausenden bewährte, biologische Form der persönlichen  1:1 – Betreuung/Bindung entscheiden, sollen sie nun abgestraft werden, obwohl das minimale Betreuungsgeld von 150 € bereits per se eine Demütigung darstellte, verglichen mit einer fast zehnfachen Subventionierung von Krippen. Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die GRÜNEN eine Mutter-Kind-Bindung im Tierreich mit  erheblichem Pathos würdigen. Tiereltern sollen ungestört ihre Brut /ihren Nachwuchs bis zur biologischen Reife füttern und erziehen und lehren dürfen. Wie hätten wir Menscheneltern annehmen können, dass die GRÜNEN ausgerechnet die menschliche Gattung von ihrem biologischen Konzept streichen würden? Widersprechen sich hier nicht Wort und Tat, Herr Kretschmann?

Weil wir uns einen derart extremen Sinneswandel der GRÜNEN  nicht erklären können, vermuten wir, dass sie sich zum Zweck einer möglichen Regierungsbeteiligung prinzipienvergessen an den neoliberal -materiellen Trend der CDU und SPD einschließlich der Linken angepasst haben. Mütter finden nur noch Beachtung unter dem Aspekt ihrer „Arbeitsmarktverwertbarkeit“. Ihre Kinder dienen lediglich als künftige Steuer- und Beitragsbeschaffer, was sich ja in den unzähligen Talkshows deutlich erkennen lässt. Anspruch auf liebevolle Achtsamkeit, Zeit und Zärtlichkeit durch ihre eigenen Eltern haben Kleinkinder heute nicht mehr. Sie müssen als Störfaktor des Arbeitsmarktes umgehend und frühzeitig von den Eltern eliminiert werden. Dabei hilft natürlich eine Arbeitsmarktpolitik, die dafür sorgt, dass ein Alleinverdiener mit seinem Einkommen keine Familie mehr ernähren kann. Nur so schafft man es, dass nicht nur Väter, sondern auch Mütter die Staatskasse mit Steuern füllen. Kinder tragen, gebären, nähren, erziehen, bilden, begleiten, fördern – all das verliert seinen Wert gegenüber Steuern und Abgaben an die Finanzverwaltung.

Herr Kretschmann, wie fühlen Sie sich als Repräsentant einer solchen schizophrenen Partei? Ist Ihnen noch wohl in Ihrer grünen Haut?

Außer der ÖDP ( www.oedp.de ), die sich seit Jahren für eine familiengerechte Politik einsetzt, gibt es seit 2015 auch noch die AfD, die, wenn sie sich keine weiteren Eskapaden mehr erlaubt, eine echte Alternative zu SPD und GRÜNEN sein dürfte. Im Gegensatz zu den bis zur Unkenntlichkeit schwammig gewordenen GRÜNEN bieten diese Parteien scharfe Konturen und differenzierte Konzepte, zumindest in Sachen Familie.

Herr Kretschmann, vielleicht haben Sie noch nicht bemerkt, dass sich die Wählerschaft zum großen Teil aus Groß-/Eltern von Kindern generiert. Was Sie den Eltern aber 2015 bieten ist ein totales Abschreckungskonzept. Ich will meine bittere Enttäuschung über die Bundes- und Landesgrünen nicht verhehlen. Meine Wahlentscheidung und die unzähliger Eltern steht seit Juli 2015 fest. Nie wieder GRÜN!

Einen einzigen Ausweg aus dem Dilemma sehe ich allerdings noch. Sollten Sie sich als Vater von drei Kindern, wie Sie bereits deutlich bewiesen haben, in punkto FAMILIE gegen Ihr grünes Parteiprogramm positionieren und für nachteilslose Wahlfreiheit  a l l er   Eltern plädieren, so könnten wir uns doch noch geneigt sehen, GRÜN vor allen anderen Parteien  zu bevorzugen. Aber diese Vorstellung grenzt vermutlich an Illusion.

So grüße ich Sie im Auftrag der INITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT ziemlich desillusioniert und resigniert

Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben geht mit gleicher Post auch an alle Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg und wird im Internet weiter verbreitet.

Finden 110 000 Familien in BW Gehör?

Der Pforzheimer Verein HILFE  ZUM  LEBEN e. V. wendet sich an dem Ministerpräsidenten von BW und alle Landtagsabgeordneten mit der Bitte, das gekippte Betreuungsgeld durch ein Landesbetreuungsgeld für den betroffenen Personenkreis zu ersetzen.

 

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                         Staatsministerium                                                                                                           Richard-Wagner-Straße

70184 Stuttgart

 

17.08.2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

das Bundesverfassungsgericht hat die Zahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund für verfassungswidrig erklärt. Dabei hätte es aus unserer Sicht auch eine andere Entscheidung geben können. Das höchste Gericht hatte noch 1998 eine eindeutige familienfreundlichere Entscheidung getroffen, in dem es sich zum Betreuungsbedarf äußerte. Dort hieß es u.a.: „.. ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art.6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern… Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise oder zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“ Die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 machte deutlich, dass eine die Wahlfreiheit respektierende Politik darauf ausgerichtet sein muss, die institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Familien anzupassen, nicht umgekehrt, wie dies heute der Fall ist.

Gerade deshalb muss die Wahl der angemessenen Betreuung den Eltern überlassen bleiben und ist die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form vom Staat zu unterstützen. Und genau dies leistete das Betreuungsgeld – wenn auch nur ansatzweise im Blick auf die Höhe. Jedes Kind hat Anspruch auf die individuelle zu ihm passende Betreuung, über die nur die Eltern entscheiden können. Die tatsächlichen Gegebenheiten machen aber aus der verfassungsrechtlich den Familien zugesicherten Wahlfreiheit die Vorgabe, sich so frühzeitig wie möglich, am besten bereits während des Elterngeldjahres, den Zwängen des Arbeitsmarktes anzupassen und sich sofort dort wieder einzugliedern.

Das Betreuungsgeld sollte eine Kompensation für die Mütter/Familien sein, die keine Kinderkrippen in Anspruch nehmen, sondern ihre Kinder in den ersten zwei bis drei Jahren selbst versorgen, erziehen und betreuen wollen und dafür sogar auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Für die berufstätigen Mütter, die ihr Kind in eine Krippe geben wollen, soll der Staat Plätze zur Verfügung stellen.

Ein Krippenplatz kostet den Staat je nach personeller Ausstattung zwischen 15 und 20.000 Euro im Jahr. Damit wird Müttern ermöglicht, ihre noch sehr kleinen Kinder in die Betreuung/Erziehung fremder Personen zu geben, um einer Berufstätigkeit nachzugehen. Diejenigen Mütter, die aber ganz für ihre Kinder da sind und sich für sie einsetzen, sind jetzt nun wieder bewusst von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Desweiteren fällt uns auf, dass in der öffentlichen Diskussion in Stellungnahmen Politiker die Frauen als Mütter zweiter Klasse degradieren, die vorübergehend zu Gunsten ihrer Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, weil ihnen das Wohl ihrer Kinder wichtiger ist. Eine solche Ungleichbehandlung ist unsozial, ungerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, sie ist diskriminierend und gegen Familien gerichtet. Das hat nichts mit Familienförderung zu tun. Mütter, die die ersten drei Lebensjahre ihren Kindern widmen, erbringen einen ganz wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft und die Erziehungsleistung müsste honoriert werden. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Mit Erschrecken müssen wir die ideologischen Aussagen von Personen z.B. wie Katrin Göring-Eckardt (..unsinnigen und teuren Maßnahme, die am Familienbild des letzten Jahrhunderts festhält.“) zur Kenntnis nehmen. Wer hat das Recht, Menschen vorzuschreiben, wie sie leben sollen? Welche Verachtung gegenüber Andersdenkenden spricht aus solchen Worten. Wenn Frauen nun einmal nicht wie Frau Göring-Eckardt und andere Grüne leben wollen, ist das ihre persönliche Entscheidung. Aber die Grünen wollen unbedingt über Jahrhunderte in der Regel positive Erfahrungen zerstören, weil es nicht in ihr Weltbild passt. Von Ihrer Parteikollegin, der grünen Familienministerin in Nordrhein-Westfalen, Frau Sylvia Löhrmann, ist zu lesen: „Die Anti-Bildungs-Prämie ist vom Tisch.“ Das zeugt von einer menschenverachtenden Einstellung, denn damit diffamiert sie alle Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, sie würden ihren Kindern keine Bildung vermitteln können.

Zu diesen genannten Politikern zählen u.a. neben der Sozialministerin Altpeter leider auch Sie. Sie selbst werden in diesem Zusammenhang zitiert, dass die Leistung eher Mitnahmeeffekte ausgelöst habe, die den Zielen guter Bildung und Betreuung nicht dienten. So etwas aus Ihrem Munde zu hören ist enttäuschend und schmerzt. Eine solche Argumentation zeigt, wie weit Sie von der Realität entfernt sind. Dabei ist die Anzahl der Bezieher des Betreuungsgeldes in BW recht hoch und spricht für sich. Wir kennen sehr viele Frauen und Familien, die auf den Betrag – wenn er auch viel zu niedrig ist – angewiesen sind. Darüber, dass sehr gut Verdienende über den Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer wesentlich höhere Beträge zur Verfügung haben wie ein Normalverdienender an Kindergeld erhält, gibt es keine Aufregung. Das gleiche gilt für das Elterngeld, von dem vorwiegend die Personen mit sehr hohem Einkommen profitieren. Außerdem werden hier die Mütter diskriminiert, die wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig sind. Sie werden mit einem lächerlichen Betrag von 300 Euro abgespeist. Vielleicht können Sie mir einmal erklären, wie Säuglingen und Kleinstkindern Bildung vermittelt werden kann. Kinder in diesem Alter brauchen noch keine Bildung, sondern zuallererst Bindung, nämlich an ihre Eltern, damit sie einmal gesunde Beziehungen aufbauen können. Wer eine gute Bindung aufbauen kann, wird auch eine gute Bildung erfahren.

Deshalb sind auch die ständig wiederholten Aussagen, wie die von der Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), aus Baden-Württemberg, völlig fehl am Platz: „Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten.“ Sie lassen sich nicht nachweisen. Es gibt dazu keine Erfahrungswerte. Sie sind lediglich ideologische Schutzbehauptungen, um das Betreuungsgeld schlecht zu reden. Eine Kinderkrippe, in der Säuglinge untergebracht sind, als vorschulische Bildungseinrichtung zu bezeichnen, klingt schon mehr als abenteuerlich und deutet auf fachliche Inkompetenz hin.

Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, wie wichtig es bei vielen Familien war, dass für sie eine ausreichende, stabile finanzielle Unterstützung zur Verfügung stand. Das Betreuungsgeld war eine äußerst sinnvolle Hilfe und sie sollte in ähnlicher Form weitergeführt werden.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie geben sich jetzt gerade wieder bei Ihrer Tour durchs Ländle sehr bürgernah. In Ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren.“ Auf Ihrer Homepage habe ich gelesen: „Der Ministerpräsident auf Sommertour sucht den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Auf seinen Wanderungen durch unser schönes Baden-Württemberg möchte er mit den Menschen ins Gespräch kommen und erfahren, was sie bewegt.“ Da wir uns nicht treffen werden, möchte ich auf diesem Wege das Gespräch mit Ihnen suchen. Gern nehme ich Sie beim Wort und lade ich Sie nach Pforzheim ein, um uns Gehör zu schenken. Bitte überdenken Sie Ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes und öffnen Sie sich dieser Forderung. Sie sind Ministerpräsident für alle Baden-Württemberger und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis. Rund 110.000 Familien in BW haben von dem Anspruch auf Betreuungsgeld Gebrauch gemacht. Wie viel  sind Ihnen diese ca. 300.000 Personen wert?

Wir fordern die Landesregierung auf, für den genannten Personenkreis eine Ersatzlösung in Form eines Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes zu schaffen und sich mit uns dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die eingesparte fast eine Milliarde Euro den Ländern nur für diesen gleichen Zweck zur Verfügung stellt. Ich bin gespannt, ob Sie mit uns in einen offenen Dialog, den Sie propagieren, treten werden.

Diesen Brief erhalten auch alle Landtagsabgeordneten.

Viele Grüße aus Pforzheim                                                                                         Reinhard Klein                                                                                                       Vorsitzender

 

Von Sachleistungen und Menschenwürde

Einschnitte bei den Leistungen für Flüchtlinge lehnt die Opposition ab. Sie kritisiert den Vorstoß von Bundesinnenminister de Maizière, Flüchtlingen mehr Sachleistungen statt Bargeld zu geben.

http://meta.tagesschau.de/id/101822/sachleistungen-fuer-fluechtlinge-kritik-an-de-maiziere

Kommentar

Während  unsere links-grün-roten Oppositionspolitiker heute Zeter und Mordio schreien bei dem Vorschlag, den Flüchtlingen anstatt 143.- Taschengeld mehr Sachleistungen zu gewähren, hatten genau die selben Politiker vor knapp drei Wochen keinerlei Problem damit, Müttern das bare Betreuungsgeld von 150.- als Herd-, Schnaps-, Verdummungs-oder Fernhalteprämie respektlos aus der Hand zu schlagen zugunsten der Sachleistung kollektive Krippenbetreuung.

Leiden denn besagte Damen und Herren an Amnesie oder gar an Schizophrenie? O nein, die Diagnose lautet schlicht: feministisch rot-rot-grüne Mütterphobie.

„Am Taschengeld sparen heißt an der Menschenwürde sparen“,  so tönt es von links. Flüchtlingen wird also in Deutschland Menschenwürde zugestanden, zu Recht. Vollzeitmüttern hingegen wird dieses Recht im selben Land  verweigert. Obwohl sie durch das Aufziehen einer neuen Generation dafür sorgen, dass das  Sozialsystem funktioniert, werden sie abqualifiziert zu einer Gattung ohne Anspruch auf Menschenwürde.

Bärbel Fischer

 

 

Familienpolitischer Scherbenhaufen

Der Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Bernhard Huber, hält dem Bundesverfassungsgericht  in der TAGESPOST vor Augen: Die Entscheidung zum Betreuungsgeld  darf nicht das letzte Wort sein!

Nicht das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat.

Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären.

Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt – und nebenbei die Wirtschaft als mächtige Gegenspielerin auf den Plan gerufen. Mit Engelsgeduld hat es dem Gesetzgeber wiederholt deutlich gemacht, dass das Grundgesetz auch in Sachen Ehe und Familie nicht nur Papier, sondern ernst zu nehmen ist. Nun, nach der Betreuungsgeld-Entscheidung, besteht nicht einmal mehr Grund zur Hoffnung, dass bereits ergangene, aber weithin ignorierte familienpolitische Urteile aus Karlsruhe irgendwann umgesetzt werden. Welchen Politiker kann man jetzt noch an das familienpolitische Subsidiaritätsprinzip erinnern, das Karlsruhe 1998 formulierte? Wonach die Eltern „höchstpersönlich“ über das erzieherische Leitbild entscheiden? Wonach sie der Staat in Erziehungsfragen nicht bedrängen darf? Wonach es dessen Aufgabe ist, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“? Gewiss: Das Betreuungsgeld wäre nur ein kleiner Meilenstein auf dem Weg in diese Richtung gewesen, aber eben doch ein Meilenstein.

Nun stehen viele Eltern, die mit der Erziehung nicht nur einer in ihrem Herzen, sondern auch im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen, vor der paradoxen Situation, dass ihnen weiterhin sehr viel Geld in Form von Krippen vor die Nase gesetzt wird, sie aber zugleich Ebbe in der Familienkasse haben. Und die Politik steht vor einem familienpolitischen Scherbenhaufen. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein. Wenn der Bund Krippenplätze ohne „Kapazitätsvorbehalt“ subventionieren darf, dann darf er erst recht die natürlichen Betreuungsplätze in den Familien subventionieren. Es wäre doch gelacht, wenn sich dafür kein grundgesetzkonformes Verfahren finden ließe.

 

Dipl.-Theol. Bernhard Huber ist Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern.

www.familienbund-bayern.de

„The Betreuungsgeld“

Murat Altuglu ( Achse des Guten ) kann´s nicht fassen! Die deutsche Intelligenz im moralischen Kollaps! Das Betreuungsgeld abzuschaffen – wie  rücksichtslos muss man sein, einen solchen  “ moral breakdown“  zu bewerkstelligen!

Wir fügen hinzu: Nur „vaterlandslosen Gesellen“ gelingt eine solche „Großtat“, und sie sind auch noch stolz darauf!

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/the_betreuungsgeld

 

 

Es geht um unsere freiheitliche Grundordnung

Das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.
 
Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der familienfeindlichen Profitideologie der Konzerne entgegenzukommen oder ob sie die Zuständigkeitsfrage für Die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig halten. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend.
Auf diesem Hintergrund bleibt wieder nur, mit Nachdruck die elternfeindliche Politik, die nun neuerdings auch vom BVerfG flankiert wird, zu verurteilen.  Viele Eltern haben angesichts dieser Politik schon resigniert. Viele junge Leute verzichten gleich ganz auf Kinder, um sie nicht schon ein Jahr nach der Geburt aus finanziellen Gründen wieder abgeben zu müssen.
Immerhin haben wir in unserem Land (noch) die Freiheit, beispielsweise über Petitionen eine Beachtung der im Grundgesetz garantierten Freiheiten einzufordern. Dazu gehört auch eine Gleichberechtigung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Da diese Gleichberechtigung durch den Wegfall des Betreuungsgeldes wieder ein Stück weiter eingeschränkt wurde, sollten Petitionen dagegen von allen freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.
Es geht nicht mehr nur um das Betreuungsgeld und um die Wahlfreiheit der Eltern. Es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung überhaupt !
Eine möglichst breite Unterstützung folgender Petitionen kann immerhin ein Zeichen sein, dass die gegenwärtige von mächtigen Wirtschaftskonzernen gepuschte neoliberale Familienpolitik in der Bevölkerung auf Widerstand stößt. Natürlich können beide Petitionen gleichzeitig unterstützt werden, da sie sich nicht widersprechen.

https://www.change.org/p/die-bundesfamilienministerin-schaffen-sie-eine-m%C3%B6glichkeit-das-betreuungsgeld-zu-ersetzen?recruiter=347665164&utm_source=share_petition&utm_medium=copylik

 

und

 

Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.

Dr. Johannes Resch – Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE   www.rettet-die-familie.de