Mütter – die neuen Kinderschädlinge!

Jetzt tobt ein neuer Krieg – zwischen Müttern, die ihre Kinder in der Kita abgeben, und denen, die sie zu Hause großziehen. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht 150 € Betreuungsgeld für zu-Hause-Mütter gestrichen – aber 1.500 Staatszuschuss für jeden Krippenplatz ist ok. Das versteht zwar keiner, aber das Gericht hat entschieden und die Weichen gestellt. Die Frage ist nur noch: Soll das Betreuungsgeld in noch mehr Kitas investiert werden? Möglichst in 24-Stunden-Kitas, wie sie etwa Familienministerin Manuela Schwesig bejubelt?

Lesen Sie weiter bei Vichy´s Einblick:

http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/betreuungsgeld-der-stumme-protest-der-muetter/#more-15208

Warum wollen nur 5% der Väter ihre Babys stillen?

Leserbrief zu der „Besorgnis erregenden“ Feststellung, dass es fast ausschließlich Frauen sind, die das Betreuungsgeld (BG) beantragt hätten ( 95%). Daraus schließen die Hamburger Kläger, dass das BG „falsche Anreize setzt“, was dazu führt, dass die Mütter dem Arbeitsmarkt zwei lange Jahre den Rücken kehren. Noch schlimmer: das BG „verfestige alte Rollenmuster“!   

Warum, um Himmels willen, wollen nur 5% der Väter ihre Babys stillen?                 ( zu: „Jetzt wird um die Millionen gerungen“, Schwäbische Zeitung 23. 07. 2015 )

 

Dreimal dürfen Sie raten, liebe Leser, weshalb fast ausschließlich Frauen das „illegale“ Betreuungsgeld von  sagenhaften 150 € beantragten.

 

  • Wollten sie sich einen zweijährigen schlauen Lenz im Kinderzimmer machen ?
  • Beugten sie sich willenlos der Dominanz ihres Partners?
  • Ließen sie sich kampflos in veraltete Rollenmodelle pressen?
  • Hätten sie nicht ihren Partner zwingen können, die Mutterrolle zu übernehmen?
  • Wussten sie denn nicht, dass ihre Entscheidung Ungleichheiten zwischen Mann und Frau verfestigt?

 

Und Ungleichheiten, die allerschlimmsten Übel unserer Zeit, gehören rigoros ausgemerzt, und sei es durch das höchste deutsche Gericht! Die Bundesrepublik Deutschland wird sich doch nicht dem abscheulichen Moder aussetzen, dass Mütter, wie einst  ihre Ahnen, einfach in der Nähe ihrer Kinder bleiben wollen, solange diese sich noch nicht biologisch von ihnen gelöst haben. Das altmodische Getue um Mutterliebe, Bindung und Präsenz stört das Image der modernen, arbeitmarktkompatiblen Gesellschaft gewaltig. Schließlich sind wir einem Europa verpflichtet, das auf globalisiertes Wachstum setzt. Was schert uns denn noch Kindeswohl?

Bärbel Fischer

 

Hat sich die SPD ein Eigentor geschossen?

Mit dem Urteil über das Betreuungsgeld muss auch die Krippenbetreuung auf den Prüfstand. Denn für die so hochgelobte „frühkindliche Bildung“ (?)  ist nicht der Bund zuständig, sondern die Länder.

Der Verband Familienarbeit schreibt dazu:

Pressemeldung

23. 07. 2015

Bundesverfassungsgericht: Bund für U3-Betreuung nicht zuständig

Mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut.

Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1998 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `dieKinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz.

Familienminsterin Schwesig hat diesen Zusammenhang offenbar nicht verstanden, wenn sie frohlockt, dass das eingesparte Geld jetzt in die Betreuungseinrichtungen gesteckt werde. Dafür ist sie jetzt nicht mehr zuständig.

Zwar rechtfertigt das BVerfG die Bundesgarantie für einen Krippenplatz mit dem Argument, diese liege auch im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft, was beim Betreuungsgeld nicht der Fall sei. – Allerdings muss für das Betreuungsgeld das Kindeswohl ins Feld geführt werden, für das laut Grungesetz in erster Linie die Eltern zuständig sind. Das bedeutet, das sie frei zu entscheiden haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Dieses Recht hat Verfassungsrang und damit Vorrang gegenüber vordergründigen Profitinteressen der Wirtschaft. Die Entscheidung, die eigenen Kinder um des Kindeswohls willen selbst zu betreuen und zu erziehen, wurde durch das Betreuungsgeld in der Tendenz gefördert. – Jetzt ist es eine Herausforderung für die Bundesländer, das gescheiterte U3-Konzept der Bundesregierung durch stimmige Lösungen zu ersetzen, die selbst betreuende Eltern nicht mehr benachteiligen und die auch Ungerechtigkeiten des Elterngeldgesetzes gegenüber Mehr-Kind-Eltern und jungen noch in Ausbildung befindlichen Eltern beseitigen.

Im Übrigen ist zu hoffen, dass sich eine Landesregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens findet, das bei der U3-Betreuung die Bedeutung des Kindeswohls zum Thema macht, das im jetzigen Urteil des BVerfG gar keine Erwähnung findet.“

 

Karlsruher Urteil – Chance zum Umsteuern!

Zum abgeschmetterten Betreuungsgeld fand sich heute in der Schwäbischen Zeitung ein Kommentar im Leitartikel, der alle Ressentiments gegen diese Leistung erneut aufwärmt.

Dazu diese Antwort:

Sehr gehrte Frau L.,

ich bin es so leid, Ihnen erneut widersprechen zu müssen, aber Ihren heutigen Kommentar  „Chance zum Umsteuern“ unwidersprochen stehen zu lassen, das geht gar nicht.

Über  Ihre übliche Abwertung vieler Eltern, die das Betreuungsgeld BG als minimale Honorierung ihrer Kinderbetreuung schätzen, will ich gar nicht reden. Als ob Mütter mit Hauptschulabschluss oder Migrantinnen ihre Kinder liebloser betreuten als Akademikerinnen. Kommen Sie mir bloß nicht mit verpasster Bildung! Wer Kinder hat, weiß, dass in den ersten Jahren die emotionalen Voraussetzungen für spätere Bildung gelegt werden – oder auch nicht!

Auch Ihre unerschütterliche Ansicht, dass auf persönliche Betreuung eigener Kinder logischerweise Altersarmut folgen muss, stimmt nur solange, als dem deutschen Gesetzgeber krippenferne Kindererziehung verfassungswidrig (Art. 6 GG )als  N u l l w e r t  gilt. Das aber dürfte gar nicht sein. Denn der Staat ist per Verfassung verpflichtet, die von den Eltern gewählte Betreuungsform gleichwertig zu stützen. Das hieße also: 600 € : 600 € und nicht 1200 € : 0,00 € ! Die seit 2007 bestehende Regelung ließe sich ohne Weiteres justieren, sie ist kein Naturgesetz! Aber auch das wissen Sie.

Was ich aber auf´s Schärfste kritisiere ist Ihre im Verein mit Medien, Politik und Wirtschaft vertretene dreiste Forderung, die 900 Millionen nun frei werdender Mittel in den weiteren Ausbau von Krippen -und Ganztagsbetreuung zu stecken. Damit werden alle Eltern, die ihre Kinderbetreuung privat schultern, gezwungen zusätzlich Krippen mit zu finanzieren.

Nun bemängeln Sie, dass 95% der BG-Bezieher Frauen sind, und Sie schließen daraus, dass mit dem BG ein Familienmodell gefördert wird, das  u n e r w ü n s c h t   ist. Eine gute Mutter ist demnach nur, wer sich wegen eines Mindestlohns seiner Kinder entledigt. Wer bestimmt eigentlich welches Familienmodell erwünscht ist? Frau Schwesig, Frau Lennartz oder Frau Merkel? Hat es jemals eine demokratische Abstimmung darüber gegeben?

Sie sehen das Karlsruher Urteil demnach als Chance zum Umsteuern im Sinne des Arbeitsmarktes.  Künftig werden also noch mehr Mütter auf der Betriebsmatte stehen und noch mehr Kinder sich vergeblich nach ihrer Mama sehnen – ein Grund zum Jubel?

Auch ich sehe im Karlsruher Urteil eine Chance zum Umsteuern. Wenn nämlich das BG nicht aus der Bundeskasse kommen darf, dann gilt dies auch für die Kosten der Kita-Betreuung.  Denn wenn schon von interessierter Seite  so laut die „frühkindliche Bildung“ besungen wird, dann sind logischerweise die Länder zuständig, diese Bildungskosten zu stemmen.

Ja, Umsteuern ist angesagt!

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Bärbel Fischer

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Sehr geehrte Frau Fischer,
auch ich habe den Eindruck, dass unsere Mail-Wechsel nicht besonders fruchtbar sind.
Ich weiß nicht, welchen Kommentar Sie gelesen haben, aber ich werte keine Eltern ab, ich behaupte auch nicht, dass Migrantinnen ihre Kinder liebloser betreuen und bin auch nicht der Ansicht, dass Betreuungsgeld-Mütter in der Altersarmut enden. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass gerade Kinder ohne Deutschkenntnisse besser früh gefördert werden und dass Mütter, die ihrem Beruf nachgehen wollen, aber dies auf Grund fehlender Plätze nicht können, später schlechter gestellt sind. Es geht auch nicht um sein unerwünschtes Familienmodell, sondern um die Möglichkeit und die Förderung der Gleichberechtigung von Männer und Frauen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Lennartz

 

 

 

Wie wird Karlsruhe urteilen?

Am Dienstag, 21. Juli wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg zum  Betreuungsgeld und Betreuungsbudget sprechen.

Dazu hat der Deutsche Familienverband, die größte deutsche Vereinigung zur Wahrung von Interessen der Familien, eine Pressemitteilung verfasst, die den gegnerischen Standpunkt vertritt und das Betreuungsgeld als überaus wichtige Maßnahme im Sinne echter Wahlfreiheit für Eltern befürwortet.

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/481-betreuungsgeld-der-ausbau-zum-betreuungsbudget-ist-verfassungsvorgabe

Selbst bei der skandalös minimalen Höhe des Betreuungsgeldes zeigt die Statistik, dass die Leistung bereits 455 000-fach in Anspruch genommen wird, eine Steigerung von 212 % innerhalb eines Jahres. Ein Erfolgsmodell!

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/476-wahlfreiheit-betreuungsgeld-auf-erfolgskurs

Dr. Stefan Sell deckte auf, dass Frau Schwesig eine „Studie“ aus der Mottenkiste nutzte, um Stimmung gegen das Betreuungsgeld zu machen.

http://deutscher-familienverband.de/component/content/article/11-aktuelles/335-hat-das-bundesfamilienministerium-eine-studie-gegen-das-betreuungsgeld-lanciert

 

 

 

Viel Betreuung – viele Bildungsverlierer

Der Familienbund der Katholiken in Bayern sieht eine deutliche Relation zwischen der Quote familienferner Kinderbetreuung und der Quote von Schulabbrechern in den einzelnen Bundesländern. Ostdeutschland Spitzenreiter bei Schulabbrechern. Sachsen-Anhalt 11,1% – Bayern 4,6%

Pressemitteilung vom 29. Juli 2014

München – Die Bundesländer mit dem üppigsten Ganztags- und Krippenangebot haben in Deutschland die meisten Schulabbrecher. Das zeigt eine Länderauswertung des Familienbundes der Katholiken in Bayern auf Basis der deutschen Bildungsstatistik. Die ostdeutschen Bundesländer haben die höchsten Raten an Schulabbrechern. Jedes einzelne ostdeutsche Bundesland liegt über dem deutschen Durchschnitt von 5,6%. Spitzenreiter ist Sachsen-Anhalt mit 11,1% der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 10,8%. Am anderen Ende der Skala liegen Baden-Württemberg (4,9%) und Bayern mit 4,6%.

Der Familienbund hat die Quoten der Schulabbrecher von 2012 neben die Quoten für Ganztagsgrundschulen von 2006 und die Quoten für Krippenplätze von 1998 gestellt. Das entspricht realen Bildungsbiografien. Es gab auffällige Unterschiede bei der Krippenversorgung (Ost: 34,8% / West: 1,9%) sowie beim Angebot von Ganztags-Grundschulplätzen (Ost: 38,9% / West 4,9%). Bei einem erheblichen Mehr an außerfamiliären Bildungsangeboten sind die Raten der Schulversager im Osten fast doppelt so hoch wie im Westen (Ost: 9,0%; West: 5,2%).

Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter: „Betreuungsangebote sind in vieler Hinsicht prima: mehr erwerbstätige Eltern, rekordmäßige Steuern und Sozialabgaben, neue Rollenmodelle für Männer und Frauen. Nur die bessere Chancengerechtigkeit für Kinder ist nicht zu finden. Viel Betreuung – viele Bildungsverlierer. Das ist Faktum in Deutschland.“

Schlecht betreut? Ansichten einer Journalistin

Zum Leitartikel der Schwäbischen Zeitung vom 15. April 2015 : „Schlecht betreut“ erreichten uns die Kopien mehrerer Leserbriefe, welche die unsachliche Voreingenommenheit der Autorin gegen das Betreuungsgeld und deren Nutzer beanstanden. Für diese Dame gelten Kinder, die nicht in die Krippe müssen, als „schlecht betreut“.

Das Betreuungsgeld „zementiere“, dass Frauen bei ihrem Kleinkind zuhause bleiben, so der Vorwurf des Leitartikels.  Welch ein Verbrechen! Wie kann eine Mutter nur so arbeitsmarktvergessen sein und sich dem Anspruch von Politik und Wirtschaft zugunsten ihres Säuglings widersetzen! Wie kann kann eine Migrantin nur so freveln, ihrem Kind zuerst die Muttersprache zu vermitteln, bevor es später im Kindergarten zusätzlich Deutsch lernt! Wer seine Muttersprache beherrscht, lernt die Fremdsprache leichter, so die sprachwissenschaftliche Erkenntnis.

Tatsächlich, das Betreuungsgeld wirft verfassungsrechtliche Fragen auf: Darf man Steuergelder verplempern an Leute, die staatliche Angebote ablehnen? Es macht m. E. einen gewaltigen Unterschied, ob ich das Angebot der Bibliothek nicht nutze, oder ob ich die Kita für mein Kind ablehne. Bei meinem Kind geht es um personale Bindung, bei Leihbüchern nicht. Hier werden gebetsmühlengleich Äpfel mit Birnen verglichen, je öfter umso verbissener. Dass aber Steuergelder in zehnfacher Höhe des Betreuungsgeldes erwerbstätigen Eltern zugute kommt, das scheint offenbar o.k. zu sein. Die Frage ist: Wer darf uns diktieren, wie wir mit unserer Familie leben wollen, die Wirtschaft, die Politik, die Medien oder das Bundesverfassungsgericht?

A. Q.

Das Betreuungsgeld (BG) verstößt nach Ansicht der Hamburger SPD gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, verfestigt alte Rollenbilder und hält Frauen davon ab, nach der Geburt schnell wieder in den Beruf einzusteigen.

Ganz recht! Das BG verstößt massiv gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, aber nur weil es um 1000 € zu niedrig ist. Damit schafft der Staat eine Bevorzugung jener Mütter / Väter, die ihre Betreuungspflicht delegieren und disqualifiziert jene Eltern, die ihr grundgesetzliches Recht auf persönliche Betreuung ihrer Kinder wahrnehmen wollen. Eine Ungleichbehandlung von Eltern untereinander ist verfassungswidrig. Wer Art. 6 GG missachtet, der setzt sich früher oder später auch über andere Grundrechte hinweg. Demokratie adieu!

Der Staat hat auch niemandem ein Rollenbild vorzuschreiben, sei es alt oder nicht. Wer entscheidet, was als veraltet zu gelten hat? Wer darf uns vorschreiben, welches Familienmodell zu wählen ist? Wo steht geschrieben, dass sich Mütter möglichst bald nach der Geburt dem Diktat des Arbeitsmarktes zu unterwerfen haben? Sind wir denn schon wieder unter der Knute von Demagogen?

U.R.

Wir lesen, dass vor allem Eltern mit geringen Schulabschlüssen ihre Kinder von der Kita fern halten. Der Vorwurf: Gerade Kinder dieser Eltern hätten eine „professionelle“ Förderung am nötigsten. Arrogant unterstellt man, arme Eltern wären unfähig, Kinder zu erziehen. Abgesehen davon, dass solche Behauptungen längst widerlegt sind, hält man arme Eltern für primitive Schmarotzer, wenn sie Betreuungsgeld beantragen. Dabei brauchen auch arme Akademiker diese Leistung, wenn sie sich für ein Kind entscheiden. Auch Familien mit mehreren Kindern sind auf den Almosen BG angewiesen, selbst wenn die Eltern gebildet sind. Wer wegen seiner Kinder unter dem Existenzminimum leben muss, hat keinen Hunderter mehr übrig für eine Kita, er muss die Kinder zuhause betreuen oder günstigere Alternativen suchen. Betreuungsgeld  steht auch denen zu, die für ihre Kinder eine staatliche Betreuung ablehnen, weil sie diese für schädlich halten. Der eigentliche Skandal ist, dass man junge Leute und deren Familien mit einer familienblinden Politik in die Armut treibt.

In unerträglicher Überheblichkeit werden in der Schwäbischen Zeitung Leute abqualifiziert, ja diskriminiert, nur weil sie nicht dem Format entsprechen können oder wollen, das ihnen Politik und Medien vorschreiben.

A. S.

 

Zechprellerei, Schmarotzerei oder Diebstahl?

Wer Gemüse einkaufen will, kann entweder zum Supermarkt oder zum Hofladen gehen. Beim Bauern bekommt er die Ware garantiert biologisch. Beide Angebote stehen zur Verfügung. Weshalb wohl sollte die Bäuerin ihren Salat im Supermarkt kaufen, wenn sie ihn, ökologisch erzeugt, im eigenen Garten ernten kann? Die Bäuerin ist Erzeugerin, nicht Kundin. Sie bietet ihre gute Ware zum Kauf an. Ein Dummkopf, der meint, er würde im Hofladen die Ware geschenkt bekommen. Was wäre aber, wenn der Kunde das schmackhafte Gemüse einfach mitnimmt, ohne dafür zu bezahlen? Die Bäuerin wäre um den Lohn ihrer Mühe gebracht.

Mit der Kinderbetreuung ist es ähnlich. Eltern, die ihre Kinder selbst großziehen, brauchen das Kita- Angebot nicht. Die Gesellschaft aber braucht einen gut betreuten Nachwuchs. Der Staat als Kunde bedient sich sowohl am individuell-familiären wie am kollektiv-öffentlichen  Angebot ( Kita ). Anders als vereinbart erwartet er jedoch, dass er das biologische Angebot zum Nulltarif bekommt. Er nimmt die familiäre Betreuung mit, ohne dafür zu bezahlen. Die Anbieter bleiben auf den Kosten ihrer Investitionen sitzen. Dann wirft der Kunde Staat den Eltern noch ein paar Groschen Betreuungsgeld als Almosen hinterher, bevor er grinsend verschwindet.

Zechprellerei, Schmarotzerei oder Diebstahl?

An diesem Beispiel möchte ich deutlich machen, wie grotesk das übliche „Argument“ von Parteien und Medien ist, das Betreuungsgeld sei die unsinnige Bezahlung für ein nicht genutztes, staatliches Kita-Angebot. Hier werden ( absichtlich? ) Anbieter und Nachfrager verwechselt. Denn die Eltern selbst sind es, die ein hochwertiges Produkt anbieten! Indem Kunde Staat sie jedoch um den Lohn ihres Dienstes prellt, werden Eltern systematisch arm gemacht. Während für Kitas Milliarden locker hingeblättert werden, bekommen Eltern für ihr Betreuungsangebot nichts als ein lächerliches Almosen. Und selbst dieses will man ihnen noch wegnehmen.

Obwohl  die Sachlage eindeutig ist, schämt sich die Hamburger SPD nicht, mit besagter irreführenden Floskel vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Und auch die Medien greifen genüsslich und völlig unkritisch diese billige Phrase auf und dreschen damit auf immerhin zwei Drittel aller Eltern ein ( maximal 40% nutzen Kinderkrippen ).

Für ein Land, dem der Nachwuchs ausgeht, ein kaum nachvollziehbarer Vorgang!

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Wo bleibt die Logik?

Der Autor des Leitartikels: „Arbeit mit großer Verantwortung“ plädiert in der Schwäbischen Zeitung vom 20. 04. 2015 dafür, dass Erzieherinnen für ihren verantwortungsvollen Dienst auch angemessen entlohnt werden sollen, was er jedoch Eltern für ihre Erziehungsleistung abspricht.

Sehr geehrter Herr Redakteur!

„Dafür, dass Eltern eine staatliche Leistung  n i c h t  in Anspruch nehmen, soll der Staat auch kein Geld ausgeben“ so die permanent verbreitete mediale Parole, die an Unlogik kaum zu überbieten ist. Denn die Kinder , die nicht in eine Krippe verbracht werden, bleiben ja nicht ohne Betreuung, sondern sie werden vielmehr 1:1  von ihren eigenen Eltern, und in der Regel höchst liebevoll betreut. Die Eltern machen dem Staat also ein exklusives Angebot. Die Alternative heißt demnach nicht: öffentliche Betreuung oder keine Betreuung, sondern sie heißt: öffentliche oder private Betreuung. Beide Angebote müssten dem Staat ( Steuerzahler ) gleich viel wert sein. Doch für einen Krippenplatz gibt der Finanzminister  monatlich 1200 € aus, für elterliche Erziehung klägliche 150 €.

Im Schulwesen dagegen agiert die öffentliche Hand angemessen und korrekt. Privatschulen mit je eigenem Profil werden vom Saat genauso gefördert wie öffentliche Schulen, weil er deren Bildungsleistung als wertvoll anerkennt.

Dieser Gegensatz kann einerseits bedeuten, dass der Staat elterliche Betreuung sehr viel geringer einschätzt als kollektive Betreuung. Andererseits liegt dem Projekt eine ganz simple Rechnung zugrunde: Die Milliarden an Ausgaben für Krippen fließen als Steuern aus Müttererwerbsarbeit x-fach in die Staatskasse zurück. Niemals gäbe ein Herr Schäuble Milliarden aus, wenn es sich nicht üppig lohnte! Kindeswohl und Elternrecht sind jedoch Kategorien, die in dieser Bilanz nicht die geringste Rolle spielen.

Infam, dass sowohl Politik als auch Medien diese  garstig-banale Seite der Medaille absichtlich verbergen, dafür aber den Schwarzen Peter denjenigen Eltern zuschieben, die noch immer den Erziehungsauftrag erfüllen wollen, den das Grundgesetz aus gutem Grund ihnen, und nicht dem Staat  überträgt.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Nachtrag

Das Geld, also 900 Millionen €, wären da, um Erzieherinnen im öffentlichen Dienst anständig zu entlohnen, wenn man das „von der CSU durchgedrückte“ ( unverschämt geringe ) Betreuungsgeld den selbst betreuenden Eltern entzöge, so Ihr Vorschlag,  werter Herr Redakteur. Wurde denn nicht auch die Krippenfinanzierung „von SPD und CDU einfach durchgedrückt“? In beiden Fällen geht es um die Betreuung ein-bis dreijähriger Kinder. Welchen Grund gibt es, beide Leistungen so unterschiedlich zu bewerten?

Man kann sich zur CSU stellen, wie man will. Aber sie ist die einzige demokratisch gewählte Partei, die sich einer Minderbewertung elterlicher Kinderbetreuung widersetzte. Dies muss man ihr hoch anrechnen, denn sie achtet noch den Art. 3 GG, nach dem Ungleichbehandlung untersagt wird. Alle anderen Parteien treten die Hoheitsrechte von Eltern mit Füßen. Und damit schaden sie der Gesellschaft dramatisch.

Wollten die Damen und Herren Abgeordneten aller Parteien nicht Schaden vom Volk abwenden?

Bärbel Fischer

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Antwort des Leitartiklers

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Dass ich insbesondere für den letzten Absatz meines Leitartikels nicht nur Zustimmung (die übrigens auch!) bekommen würde, war mir schon beim Schreiben klar.

Vielleicht  für Sie zum Hintergrund: Ich bin Vater einer Tochter im Kita-Alter und wie meine Frau berufstätig. Wir waren sehr froh, dass wir eine Kita für unsere Tochter gefunden haben – sogar eine mit erweiterten Öffnungszeiten. In unseren Eltern- und Erziehungsrechten fühlen wir uns nicht eingeschränkt, auch wenn ein Teil der Erziehung nicht von uns übernommen wird.

Ich weiß von vielen anderen jungen Eltern – weniger in Oberschwaben, eher in Ballungsräumen – die noch größere Probleme haben, eine Krippe zu finden. Diese Eltern entscheiden sich dann nicht freiwillig dafür, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Insofern ist die Wahlfreiheit für Eltern, die die Politik als Ziel ausgegeben hat, noch nicht erreicht.

Die Eltern, für die Sie sprechen, haben offenbar die Wahl, und sie haben sich für die Erziehung zu Hause entschieden. Das ist ihr gutes Recht. Wenn Sie einwenden, deren Wahl sei eingeschränkt, weil die Eltern aus finanziellen Gründen zur Arbeit gezwungen seien, würde ich dem entgegnen, dass daran auch das Betreuungsgeld nichts ändert, so wie es aktuell angelegt ist. Schließlich ist der – wie Sie schreiben, unverschämt geringe – Satz von 150 Euro kein Ersatz für einen Erwerbslohn.

Da der Staat jeden Euro nur einmal ausgeben kann (und sich im Interesse unserer Kinder hoffentlich nicht noch weiter überschuldet), sollte er das für diesen Bereich bereit gestellte Geld so nutzen, dass Wahlfreiheit wirklich erreicht wird, sprich, dass auch jene Eltern eine Wahl und haben, die bislang keinen Krippenplatz finden.

Sie kritisieren zudem die Formulierung „von der CSU durchgedrückt“. Die habe ich im kommentierenden Leitartikel bewusst gewählt, in einem nachrichtlichen Text hätte ich sie vermieden. Ich gebe Ihnen recht, dass das wertend ist. Warum? Der Kita-Ausbau wurde im Großen und Ganzen von allen Parteien im Bundestag mitgetragen, auch von der CSU, die in Bayern in dieser Sache ja viel geleistet hat. Da ist also nichts von einer einzelnen Partei gegen den Willen einer Parlamentsmehrheit durchgesetzt (eben: durchgedrückt) worden. Das Betreuungsgeld dagegen – Sie werden es sicher verfolgt haben – ist einzig das Projekt der CSU. Sie konnte damit nur wegen der Koalitionsräson erfolgreich sein, und diese Koalitionsräson hat sie genutzt. Machtpolitisch kann man das durchaus anerkennen, unabhängig davon, wie man zu dem Projekt inhaltlich steht. Den Begriff durchgedrückt“ empfinde ich angesichts dessen als sehr passend.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                     Ulrich Mendelin

Politikredakteur

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Entgegnung

Sehr geehrter Herr Mendelin,

Ihre freundliche Entgegnung beantwortet leider nicht die Frage, weshalb der „Staat“ die Erziehungsleistung der Eltern so extrem unterbewertet. So, als ob allein die Wünsche erwerbstätiger Eltern den Blick der Politik verdienten.

Egal, welche Beweggründe die CSU für die Einführung des Betreuungsgeldes hatte, für Eltern sind die 150 € eine, wenn auch kleine, Erleichterung. Daher ist es auch so beliebt. Das ändert natürlich so gut wie nichts an der pekuniären Situation von Eltern, die eine alternative Kinderbetreuung wählen. Sie haben es nur zehnmal so schwer, die Kosten aufzubringen.

Vor vierzig Jahren stemmten wir die Betreuungskosten selbst, ohne nach dem Staat zu schreien. Seit dieser sich aber der Kinderbetreuung angenommen hat ( die Gründe dafür habe ich dargelegt ) wird die Elternschaft  in wert und unwert gespalten.

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Richtig. Nach Ihrer Ansicht soll dieser deshalb ausschließlich den Krippeneltern zugute kommen. Was hielten Sie davon, wenn Vater Staat  a l l e n  Eltern mit mtl. 600 € unter die Arme griffe? Die restlichen Krippenkosten wären dann entsprechend höher für Paare, die zwei Gehälter beziehen, aber  dem Verfassungsauftrag  ( Art. 6 GG und Art. 3 GG ) wäre Genüge getan. Der Staat müsste nicht einen Cent mehr berappen und würde sich daher auch nicht überschulden.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Selbstverständlich müssen Erzieherinnen in Kindergärten und Kitas einen angemessenen Lohn erhalten, denn die Betreuung von Kleinkindern ist Schwerstarbeit. Aber auch die häusliche Betreuung bedeutet einen 16-Stundentag für Mütter. Den Vorschlag, das Geld den Familieneltern wieder wegzunehmen, halte ich für eine saftige Ohrfeige. Denn diese Väter / Mütter helfen mit ihren Steuern ja paradoxerweise sogar mit, Krippen zu finanzieren. Offensichtlich ist der Kostenfaktor Gehälter bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf Krippenbetreuung zu wenig berücksichtigt worden.  Wer hat versagt?

Wer einen Krippenplatz braucht, soll ihn auch bekommen. Dieser Anspruch rechtfertigt aber keineswegs den Tritt in den Hintern anderer Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Fischer

 

Dazu erreichte uns folgender Leserbrief:

Leserbrief zum Leitartikel „Arbeit mit großer Verantwortung“, Schwäbische Zeitung vom 20.4.2015

Dieser Leitartikel könnte mal als „klassischer Beispieltext“ für die Epoche gelten, die alle Lebensbereiche von der Wiege bis zur Bahre durch ökonomisiert hat.  Selbst die Kleinkindbetreuung wird entsprechend betriebswirtschaftlichen Erfordernissen „out-ge-sourct“. Insbesondere auf junge Frauen wird dadurch   der ohnehin große Druck weiter erhöht, dass sie ihren Lebenssinn ausschließlich durch ihren ökonomischen Wert und Karriereerfolg definieren. Dabei  befriedigen gerade die Mütter, denen man genügend Zeit für die Kinderbetreuung einräumt die Tiefenbedürfnisse des Kindes,  schaffen Urvertrauen und festigen so auch die Fundamente der Gesellschaft.

Beispielhaft seien aufgeführt:

  • s t r e i k f r e i e Dauerpräsenz und Zuverlässigkeit
  • Zuwendung und Betreuung auch an K r a n k h e i t s t a g e n
  • Vormachen, Erklären, Ermutigen, Trösten und Grenzen setzen nach  individuellem Bedarf und nicht routinemäßig nach Schema F

Für all diese Wertschöpfungen scheint der Autor blind und taub zu sein. Kaltschnäuzig und mit  großer V e r a n t w o r t u n g s l o s i g k e i t   fordert er  das ohnehin nur symbolische Betreuungsgeld zu streichen, um es der Kinderbetreuungsindustrie zukommen zu lassen. Man reibt sich die Augen, wie einig sich in diesem Punkt Kapitalisten und Sozialisten sind. Weil man Kinder entweder als Produktionshemmnis betrachtet oder weil man nach der Oberhoheit über die Kinderbetten heischt.

Ich fühle mich an all die Märchen erinnert in denen die Seele für kurzlebige Güter an den Teufel verkauft wird.

Eduard Grabherr, Ziegelstrasse 47, 88456 Ingoldingen, eduardgrabherr@web.de

 

 

 

 

 

 

 

SWR – linientreu!

An den SWR                                                                                                                      Betr. Kommentar Ihrer Mitarbeiterin Christine B. zur Karlsruher Anhörung                           in Sachen  BETREUUNGSGELD                                                                                        ARD – Tagesthemen, 14. 04. 2015 um 22.15 Uhr

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Kommentar Ihrer o.g. Mitarbeiterin hinterlässt in mir noch heute einen eisigen Schauder. So uninformiert, kaltherzig und ideologisch kam selten ein Kommentar auf meinen Bildschirm. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Dame auf Plattitüden verzichten würde, die längst widerlegt sind, selbst von ernsthaften Journalisten elitärer Medien.

Nirgendwo ist erhoben worden, dass Eltern in prekären Verhältnissen ihre Kinder weniger lieben, oder sie von Bildung fern halten. Vielmehr verzichten die meisten armen Eltern auf jeden Komfort, nur um ihren Kindern bessere Chancen zu ermöglichen. Das o.g. überhebliche Argument ist eine bloße, aber völlig unbewiesene  Annahme. Frau C.B. aber stützte ihren gestrigen Kommentar aber genau auf diese Hypothese. Außerdem verschwieg sie die Tatsache, dass Eltern aus gehobenen Bildungsschichten von einer staatlichen Kita-Betreuung gar nichts halten, und deswegen ihre 2,3,4 oder mehr Kinder nach eigener Wertvorstellung erziehen und bilden wollen, koste es, was es wolle.  Dies ist aber den fanatischen Gleichstellern ein schmerzhafter Dorn im Auge. Was nicht dem sozialistischen Gleichmacherprinzip entspricht, muss bestraft werden – basta!

Autonome Familien, die sich nicht drangsalieren lassen, wird es auch weiterhin geben, auch wenn das Betreuungsgeld gestrichen wird. Eltern in prekären Verhältnissen oder Familien, in denen die heimatliche Muttersprache gepflegt wird ( übrigens ein Menschenrecht !) werden auch ohne Betreuungsgeld überleben, nur eben noch schlechter.

Doppelzüngig  werden Migranten in Deutschland einerseits wegen ihres Beitrags zur Prosperität unseres Arbeitsmarktes geschätzt, andererseits aber für ihr humanes Familienverständnis  angeprangert. Hat sich Ihre flotte Kommentatorin schon einmal darüber Gedanken gemacht?

Wir TV-Nutzer fragen uns ernsthaft, wie Sie als SWR-Redaktion der ARD-Tagesthemen einen solchen kaltschnäuzigen Kommentar überhaupt durchgehen ließen. Warum gaben Sie das Wort nicht Herrn Dr. Klaus Zeh vom Deutschen Familienverband ( http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden )?

Überhaupt schien die Besetzung in Karlsruhe äußerst unausgewogen, denn gegenüber dem Deutschen Familienverband allein durfte ein halbes Dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen. Das nennen wir übelste Parteilichkeit.

Um es kurz auf einen Nenner zu bringen: Der SWR hat gestern nicht zur demokratischen Ausgewogenheit beigetragen, sondern (wieder einmal) politisch korrekt und linientreu anstatt kritisch, die sozialistische Position der Großen Koalition gestärkt. Das zahlt sich für den SWR offenbar bestens aus! Diese  Ausrichtung veranlasst mich als Demokratin, den SWR künftig als Mitläufersender zu meiden. „Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom“.

Mit freundlichem Gruß in der Hoffnung auf gründliche Reflexion Ihrer Sender-Philosophie

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                       P.S. Dieser Brief wird auf unserem Blog veröffentlicht.