Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit des Gerichts

Pressemeldung des Verband Familienarbeit

Datum: 14.April

Betreuungsgeld:

Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit

des Gerichts

Am Dienstag, 14.April, fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung zum Betreuungsgeld statt. Der Hamburger Senat als Kläger hält es für verfassungswidrig. Bundesregierung und bayerische Landesregierung halten es für verfassungsgemäß. Der Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, der die Verhandlung vor Ort verfolgte, äußert sich zu deren Verlauf:

Schon die Auswahl der geladenen Verbandsvertreter/innen legt eine Voreingenommenheit des Gerichts nahe. Nur der Vertreter des Deutschen Familienverbandes konnte als einziger das Betreuungsgeld als grundsätzlich berechtigte Leistung verteidigen. Auf der anderen Seite durften ein halbes dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen.

Auch in den Fragen der Richter/innen wurde Voreingenommenheit erkennbar. Mehrmals wurde von ihnen eine „Anreizwirkung“ des Betreuungsgelds problematisiert, die Kinder nicht in öffentliche Betreuung zu geben. Dagegen wurde eine Anreizwirkung durch die weit höher dotierte öffentliche Krippenfinanzierung, die Kinder nicht selbst zu betreuen, nicht thematisiert. Eine solche einseitige Betrachtungsweise ist nur so erklärbar, dass das Richterkollegium die öffentliche Betreuung für förderungswürdiger hält als die elterliche Betreuung.

Diese Grundeinstellung zeigt, dass die Richter/innen kritiklos der von Wirtschaftslobby und anderen lautstark vertretenen Auffassung der Überlegenheit der Krippenbetreuung gegenüber der elterlichen Betreuung für unter dreijährige Kinder folgten. Diese Überlegenheit ist jedoch durch keinerlei seriöse Studien belegt und zwar auch nicht für Familien aus prekären Verhältnissen. Fachleute, die sich inhaltlich zu Vor- und Nachteilen der zur Diskussion stehenden Betreuungsformen von Kleinkindern hätten äußern können, kamen gar nicht zu Wort. Fachleute, die die Interessen der Kinder hätten vertreten können, waren offensichtlich gar nicht eingeladen.

Die regierungsamtlichen Befürworter des Betreuungsgeldes versuchten, es als Teil eines „Gesamtkonzeptes“ in Verbindung mit der staatlichen Krippenfinanzierung im Sinne einer Wahlfreiheit für die Eltern darzustellen. Das war allerdings insofern wenig überzeugend, da 150 € Betreuungsgeld im Vergleich zu einem mehrfachen Betrag zur Finanzierung eines Krippenplatzes keine tatsächliche Wahlfreiheit begründen können. Diesen Schwachpunkt in der Argumentation der Befürworter nutzten die Kläger denn auch zur Begründung ihrer These, dass Betreuungsgeld und Krippenfinanzierung völlig getrennt zu betrachten seien. So konnten sie das geringe Betreuungsgeld als einseitige Begünstigung eines Teils der Eltern darstellen und gleichzeitig die tatsächlich weit höhere Begünstigung anderer Eltern durch die viel kostenträchtigere Krippenfinanzierung unbeachtet lassen.

Aus einzelnen Fragen der Richter/innen war zu schließen, dass sie im Betreuungsgeld eine Begünstigung einer „überkommenen Rollenverteilung“ sehen, die angeblich zu überwinden sei. Dagegen war aus den gestellten Fragen nicht zu schließen, dass die Wünsche der Eltern für die Richter/innen überhaupt von Interesse sind.

Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist zu befürchten, dass es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt, das erstmals das Recht auf Gleichberechtigung von Müttern und Vätern ummünzt zu einem Gleichstellungsrecht des Staates im Sinne einer Bevormundung, ohne das Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 GG und das Recht auf Gleichberechtigung nach Art. 3 GG zu beachten. Diese Befürchtung drängt sich auch deshalb auf, weil die Umdeutung von Gleichberechtigung der Eltern zu Bevormundung durch staatlich verfügte Gleichstellung bereits in mehreren Beschlüssen von Kammern aus Richter/innen des gleichen Senats offen betrieben wurde (vergl. z.B. 1 BvR 1853/11, Rn 18). – Allerdings ging es bei diesen Kammerbeschlüssen „nur“ um die Grundrechte einzelner Beschwerde führender Eltern. Gesetzt den Fall, diese Logik würde zum Inhalt eines von einem ganzen Senat getragenen Urteils, so würde das bedeuten, dass fundamentale Elternrechte, die bisher zu den Grundrechten nach Art. 3 und Art. 6 GG gezählt wurden, praktisch außer Kraft gesetzt werden. Eine solches Urteil würde die Grundfesten unseres Rechtsstaats nachhaltig erschüttern.“

 

Grandios gescheitert!

Als besonders erfolgreich Nachwuchs verhindernd hat sich die Familienpolitik einer Frau von der Leyen und deren Nachfolgerinnen erwiesen. Mit dem einkommensabhängigen einjährigen Elterngeld bis zu 1800 Euro wollte man seit 2007 Akademikerinnen zu Karriere+Kind bewegen, während erwerbslose Vollzeitmütter mit mehr als zwei Kindern mit einem Betreuungsgeld von 150 Euro abgespeist werden. Dazu lässt Vater Staat monatlich noch 1000 Euro oder mehr pro Krippenplatz springen. Das Ergebnis ist, dass im Westen mittlerweile 30% der Akademikerinnen kinderlos sind. Wo bleibt Deutschlands so genannte Elite? Gibt das nicht zu denken? Die arbeitsmarkt-kompatible  Familienpolitik scheint grandios gescheitert zu sein. Obwohl besonnene Demographen dieses Dilemma haarscharf voraussahen, galt sie als „alternativlos“. Umdenken? Fehlanzeige! Lieber betreibt man in Deutschland Kolonialismus von Humanressourcen per Einwanderung!

http://www.kinderreichefamilien.de/tl_files/vkrf/bilder/1kind.pdf

http://www.familienbund-wuerzburg.de/nachrichten/kinderreichtum-macht-arm/40d76b85-bc5b-4296-85a8-2fbf82618702?mode=detail

 

Wem nutzt es?

Ein Beitrag von Birgit Kelle, Frau2000plus

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat aktuell gefordert, das Betreuungsgeld abzuschaffen und stattdessen in die Qualität der Kinderbetreuung zu investieren. Damit reiht es sich ein in die Riege all der Institutionen von Diakonie über Caritas, Unicef usw. die alle sehr bemüht um Kinder sind, aber seltsamerweise die Eltern nicht als Erziehungsfaktor sehen. Die Frage ist, wem will das Kinderhilfswerk mit solchen Forderungen helfen? Den Kindern, oder sich selbst? Es fällt ja auf, dass all diese Institutionen eines gemeinsam haben: Sie profitieren von staatlichen Geldern, die in pädagogische Arbeit in Institutionen fließen. Geld das an Eltern fließt, kommt bei ihnen nicht an, gefährdet ihre Budgets und Arbeitsplätze. Wenn Erziehung von den Eltern ausgelagert wird, verdienen all diejenigen, die die Ersatzstrukturen schaffen. Kein Wunder also, dass man beim Kinderhilfswerk selbst erziehende Eltern nicht finanziell unterstützen will.

Diakonie hält an der Diffamierung der Eltern fest

Pressemeldung  

                                                                                                                                             Die Diakonie der Evangelischen Kirchen in Deutschland hat sich schon mehrmals gegen das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, gewandt.*

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit und Facharzt für Psychiatrie, Dr. Johannes Resch, meint dazu:

„Die Ablehnung des Betreuungsgelds wurde bisher auch von der Diakonie mit dem von der Wirtschaftslobby in die Welt gesetzten Märchen begründet, die Betreuung in Kinderkrippen diene der `frühkindlichen Bildung`, was angeblich für Kinder aus `prekären` Verhältnissen besonders wichtig sei.

Dieses `Märchen` wurde neuerdings vom Sprecher des Diakonischen Werks in Rheinland-Pfalz, Pfarrer Albrecht Bähr, wieder aufgewärmt.**

Bähr ignoriert offensichtlich die zahlreichen seriösen wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Trennung von den vertrauten Bezugspersonen für Kinder unter drei Jahren ein erhebliches Risiko für die spätere soziale Entwicklung bedeutet. Solange sich das `Urvertrauen` von Kleinkindern noch nicht gefestigt hat, werden Trennungen als Gefahr erlebt, die die Entwicklung von persönlicher Sicherheit erschwert. Die Folgen sind oft mangelndes Neugierverhalten, was Bildungsfähigkeit und in der späteren Jugend den Bildungswillen („Null Bock auf Schule“) beeinträchtigt bis hin zu Lebensunzufriedenheit und Depression. – Namentlich für Kinder aus prekären Verhältnissen, die ohnehin schon einer stärkeren Belastung ausgesetzt sind, bedeutet der zusätzliche Krippenstress eine besonders hohe Gefährdung.

Wer wie Bähr – der herrschenden, von der Wirtschaft diktierten Staatsideologie folgend – behauptet, die 150 € Betreuungsgeld seien in einer Krippe besser aufgehoben als bei betreuenden Eltern, sieht offensichtlich nur noch die Interessen der dortigen Arbeitnehmer/innen und hat die Empathie für Kinder und Eltern verloren. – Aus der Diakonie, die einmal Helfer für Menschen in Not sein wollte und es lange Zeit auch war, ist ein Sozialkonzern geworden, der zunehmend von der Zerstörung der Familie und auf Kosten von Eltern und Kindern lebt.“

* vgl. Pressemeldung des Verband Familienarbeit vom 7. Mai 2012 („Diakonie diffamiert die Eltern!“):http://familienarbeit-heute.de/?p=2141
** Evangelischer Kirchenbote der Pfalz vom 17.8.2014, S. 3

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Mein Kind braucht MICH!

MÜTTER FÜR MÜTTER                                                                                                      Eine starke Gemeinschaft                                                                                          Johanna-Kinkel-Straße 13, 17033 Neubrandenburg                                Ansprechpartnerin: Sabine Wüsten                                                                              Autorin: Gundula Tews Telefon: 0395 / 555 30 52                                                                E-Mail: info@muetter-fuer-muetter.de                                                                          Internet: www.muetter-fuer-muetter.de

Neubrandenburg, 29.07.2014

PRESSEMITTEILUNG 

In unserer über 5-jährigen Arbeit mit Familien in Mecklenburg begegnen wir zunehmend Müttern, die ihre Kinder über den ersten Geburtstag hinaus selbst betreuen möchten. Diese Frauen kommen aus allen Bildungsschichten und Kulturkreisen. Oft geht dieser Entscheidung eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit voraus, wobei die negativen Erinnerungen an die Krippenzeit meistens den Anstoß dafür geben. Auch verbreiten sich langsam die Erkenntnisse der Bindungs- und Hirnforschung und viele Eltern erkennen die Übereinstimmung mit den Gefühlen ihren Kindern gegenüber. Bei der Entscheidung, das eigene Kleinkind nicht in eine Betreuung zu geben, spielt das Betreuungsgeld keine Rolle. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: bei den Hartz-IV-Empfängern wird das Betreuungsgeld vom Hartz-IV abgezogen und ist deshalb bedeu-tungslos. Bei den Frauen mit mittleren oder akademischen Abschlüssen spielt dieser geringe Betrag keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Es ist zu beobachten, dass Müttern immer wichtiger ist, ihren Job länger zurückzustellen um ihren Kindern die Liebe, Zuneigung und Bindung zu geben, die für ein gesundes Aufwachsen so entscheidend ist und die sie selbst so schmerzlich vermissten. Das ist sehr zu begrüßen, denn Kinder zwischen 0 und 3 Jahren brauchen keine sogenannten Bildungsangebote, sondern einfühlsame und prompte Reaktionen auf ihre Bedürfnisäußerungen, viel direkte Ansprache mit Blickkontakt, ungeteilte Aufmerksamkeit, altersentsprechende Kommunikation, das Kommentieren ihrer Gefühle und ihres Tuns durch die konstante Bezugsperson und bedingungslose Liebe. Das ist in einer Krippe mit fünf bis acht U3-Kindern pro Erzieherin schlichtweg unmöglich. Um eine kindgerechte und pädagogisch sinnvolle Betreuung zu gewährleisten, darf der Schlüssel nicht über 1:3 liegen (siehe aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung). Dem Steuerzahler kostet die Subvention eines Krippenplatzes monatlich ca. 1200 € pro Kind und wird scheinbar durch niemanden in Frage gestellt. Würden stattdessen alle Kinder in Deutschland, für die aktuell ca. 15 Mio € Betreuungsgelder gezahlt werden, in eine Krippe gehen, hätten wir Mehrkosten von mindestens 175 Mio € im Monat. Es wäre sehr empfehlenswert, Eltern so zu unterstützen, dass alle, die ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen möchten, auch den finanziellen Rahmen bekommen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Katrin Altpeter!

OFFENER  BRIEF

Auch wenn wir uns im Klaren darüber sind, dass dieser Einwurf Sie nicht überzeugt, so will unsere Elterninitiative doch Ihren Beitrag als baden-württembergische Sozialministerin zu dem von Ihnen als „Herdprämie“ diffamierte Betreuungsgeld (BG) http://www.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sozialministerin-altpeter-kritisiert-herdpraemie/ kommentieren.

  1. handelt es sich zwar um die jüngste, aber, weil sie vor dem 1. 8. 2013 erstellt wurde, nicht um eine  n e u e  Studie. Sie konnte also gar nicht die tatsächliche Nutzung des BG abbilden.
  2. Sie sehen also ohne jeglichen Beweis Ihre fragwürdige Befürchtung bestätigt, dass Babys im Elternhaus verblöden und ihre Mütter obendrein am häuslichen Herd integrationspolitisch  auf dem Irrweg sind. Allerdings vergessen Sie, dass junge Eltern noch immer spüren, was ihr Kind wirklich braucht, nämlich die sichere Präsenz von Vater/ Mutter und deren ungeteilte Achtsamkeit.
  3. Ohne mit der Wimper zu zucken, diffamieren Sie nicht nur Eltern mit ausländischen Wurzeln, sondern auch jene Eltern als  b i l d u n g s f e r n , die bewusst und aus Achtsamkeit ihre Kinder vor drittklassiger Kita-Massenbetreuung verschonen wollen. Dabei müssen derzeit lediglich 40% der 1-3-jährigen Wickelkinder täglich 5-8 Stunden in die Kita, 60% müssen zum Glück aber nicht. Wollen Sie wirklich diese 60% in die Schublade BILDUNGSFERN stecken?
  4. Die von Ihnen so geschätzte Studie hatte neben einem kardinalen Rechenfehler         ( 54% statt  23%) auch noch den Mangel, dass sie nicht nach verschiedenen Gründen fragte, aus welchen Eltern eine Kita für ihre Wickelkinder ablehnen: weder der skandalöse Betreuungsschlüssel, noch die defizitäre Qualifizierung der Betreuerinnen, noch die unpassenden Öffnungszeiten, noch die Kosten, noch der Vorzug alternativer 1:1- Betreuung  z. B. durch die Oma oder die Nachbarin, noch ….. Nein, die Mitnahme des Betreuungsgeldes war die einzige der „multiple choice“- Möglichkeiten! Solche fragwürdigen  „Studien“, Frau Altpeter, können Sie künftig wegen mangelnder Professionalität gut und gern vergessen.

Was uns, Frau Altpeter, als baden-württembergische Eltern am meisten zu denken gibt, ist Ihre hektisch-bedenkenlose Akzeptanz  medialer Propaganda, und sei sie noch so hirnrissig. Irritiert fragen wir uns, was ist los mit dem grundgesetzlich verbrieften Recht, dass Eltern autonom entscheiden, wann, von wem, und in welcher Weise sie ihre Kinder betreut und erzogen wissen wollen. Niemals in der westdeutschen Geschichte war der politische Druck auf uns Eltern so stark, unsere Kinder nach sozialistischem Vorbild in externen Anstalten abliefern zu müssen. Niemals zuvor wurde so hemmungslos das emotional-stabile Aufwachsen unserer Kinder  ökonomischem Profit geopfert.

Dieser verhängnisvolle Wandel vollzog sich in den letzten Jahrzehnten neoliberaler Politik. Dass sich aber gerade die SPD diesem Diktat beugt, lässt tief blicken und enttäuscht uns Eltern als Wähler ungemein. Gerade von den Sozialdemokraten hätten wir uns gewünscht, dass sie diesem Trend massiven Widerstand entgegensetzt und sich nicht vor den Karren menschenverachtender Ideologie spannen lässt.

Wahrscheinlich haben Sie nicht damit gerechnet, dass der Klacks  BG so ein Renner wird. Wahrscheinlich sind Sie enttäuscht darüber, dass viele junge Eltern es vorziehen, ihre Kinder in eigenen Armen zu wiegen, als sie in fremde Arme zu legen. Wahrscheinlich macht Ihnen Angst, dass die inzwischen massenhaft bereitgestellten Krippenplätze ungenutzt bleiben könnten und dass sich die sozialistische Hoheit über Kinderbetten nicht so einfach bewerkstelligen lässt.

Kurzum, Frau Altpeter, wir Eltern halten es für ein blamables Schauspiel, was die baden-württembergische Regierung hier jüngst abgeliefert hat. Hektisch aufzuspringen auf einen Zug, der nicht einmal eine Fahrerlaubnis hat – das verheißt für die nächste LT-Wahl nichts Gutes für die SPD!

In diesem Sinne grüßt im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT freundlich

Bärbel Fischer

Teurer Pfusch – erfolgreiche Propaganda!

Nach Studie

Wissenschaftler korrigieren Angaben zum Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld ist schlecht für die Chancengleichheit, sagt eine neue Studie. Eine wesentliche Zahl mussten die Wissenschaftler nun aber korrigieren.

29.07.2014

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/betreuungsgeld-wissenschaftler-korrigieren-angaben-in-studie-13070428.html

und

http://www.freiewelt.net/was-nicht-passt-wird-passend-gemacht-10038108/

 

 

Angestaubte Klischees aus der Mottenkiste

Der Deutsche Familienverband DFV wehrt sich gegen die Verunglimpfung des Betreuungsgeldes ( BG ) und die skandalöse Verschiebung der überfälligen Krippenqualifizierung in die nächste Legislaturperiode durch Manuela Schwesig. 

Mit den plumpsten Tricks versucht die SPD derzeit, das begehrte BG zu diffamieren und greift zu diesem Zweck in die Mottenkiste angestaubter Studien. Kein  Klischee ist ihr zu abgegriffen, zu schäbig, um nicht damit noch die bereitwilligen Medien für ihre Ablehnung zu instrumentalisieren. 

Die SPD scheut sich auch nicht, Migranten und selbsterziehende Eltern in die Schublade BILDUNGSFERN zu stecken. Dieser hektische Schuss wird  für die SPD jedoch mit Sicherheit nach hinten losgehen!

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/333-betreuungsgeld-und-qualitaet

und

http://frau2000plus.net/presseinformation-der-grosse-bluff-es-gibt-keine-neuen-zahlen-zum-betreuungsgeld/

 

Einfalt oder Vielfalt?

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die heute medial hochgepushte Studie zum Betreuungsgeld nichts weiter ist als die Aufwärmung altbekannter Argumente aus einem SPIEGEL-Artikel. Die Studie selbst widmete sich nur am Rande dem Sinn oder Unsinn des Betreuungsgeldes.

Die Schwäbische Zeitung fand dieses Detail jedoch für so bedeutungsvoll, dass sie gleich auf drei verschiedenen Seiten diese Hetze verbreitet.

Abgelehnter Leserbrief

Wer kann es schon gut heißen, dass sich  unsere Familienpolitik darauf beschränkt, Eltern kleckerlesweise winzige Almosen, wie z. B. das Betreuungsgeld (BG), vor die Füße zu schmeißen?

Aber wenn jetzt – sommerlochfüllend – auch noch das Deutsche Jugendinstitut und die Uni Dortmund für teures Geld in Anspruch genommen werden, um zu ermitteln, dass das BG Mütter von Erwerbsarbeit und Wickelkinder von „Bildung“  fernhält, dann darf lauthals gelacht werden, wurde diese Zuwendung ja nur deswegen eingeführt,  d a m i t   Eltern alternative Betreuung jenseits der Massenhaltung nutzen können.

Eine Gesellschaft, die „Vielfalt“ zum Götzen macht, sollte es aushalten können, dass nicht alle Mütter ihr Kind in eine zweit-oder drittklassige KITA geben wollen, sondern eben ein 1:1-Modell bevorzugen, das nicht  fragwürdige Bildung, sondern bestmögliche Bindung verspricht.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Schluss mit der Mamiphobie!

Täglich lassen wir sie spüren, dass sie stören, diese Mütter. Denn die kluge Frau entscheidet sich für die Karriere und gegen das Kind. Wir sind ein Land der Kinder- und Mütterhasser geworden. Von Milosz Matuschek

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article127851480/Schluss-mit-der-Mamiphobie.html