Was von der Streichliste des Steuerzahlerbundes zu streichen ist oder wie wirklich Milliarden einzusparen sind, erläutert Dr. Albert Wunsch.
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“Die eklatante Benachteiligung von Familien gegenüber Kinderlosen bei der Finanzierung der Sozialsysteme in Deutschland ist durch diverse wissenschaftliche Studien bewiesen und durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts festgestellt. Wie viele Bundesregierungen zuvor, scheut auch die aktuelle große Koalition aus rein wahltaktischen Gründen eine umfassende Reform des Sozialstaats, die mit dieser demografisch katastrophalen Ungleichbehandlung aufräumt, die seit 1965 zu einer Halbierung der jährlichen Geburtenrate auf nur noch 673.500 Geburten pro Jahr geführt hat. Wir brauchen in Deutschland keine weiteren Reförmchen mit Kindergelderhöhungen von 2 Euro pro Monat. Wir brauchen eine umfassende Beitragsfreistellung von Kindern in den Sozialversicherungssystemen und ein gemeinschaftliches Finanzierungssystem für Kinder und Alte. Es ist übrigens auch eine völlige Fehleinschätzung, dass die jahrzehntelangen Defizite der Familienpolitik mittels kurzfristiger Einwanderung kaschiert werden können”, so Frau Dr. Petry weiter.
Nach einer neuen Umfrage des INSA-Instituts im Auftrag der AfD ist die Unzufriedenheit mit der Familienpolitik riesig: 46 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die im Bundestag vertretenden Parteien ihre Politik nicht an den Bedürfnissen von Kindern ausrichten. Der Anteil Kinderloser beträgt in Deutschland bereits 26 Prozent, darüber hinaus sind 25 Prozent der Deutschen Rentner. Die Umfrage offenbart eine weitere massive Schieflage: Dreiviertel der Deutschen glauben, dass Familienarbeit in Deutschland zu wenig Wertschätzung widerfährt.
Oft wird behauptet, die EU-Wahl habe keine familienpolitische Bedeutung, da Familienpolitik noch nicht in den Kompetenzbereich der EU falle.
Aber das ist nur vordergründig so.
Im Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die Politik des „Gender Mainstreaming“ für die ganze EU und damit auch für Deutschland als verbindlich erklärt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die „Gleichstellungspolitik“, nach der eine Frau (oder ein Mann) nur als gleichberechtigt gelten kann, wenn sie/er eine gleiche Teilhabe am Erwerbsleben hat. Folge dieses Denkens ist, dass die Erziehung der Kinder so weit als möglich aus der Familie auszulagern ist (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen), so dass beide Eltern möglichst ganztags erwerbstätig sein können und sollen.
Ein Mittel, diese Verhaltensweise der Eltern durchzusetzen, ist eine großzügige Förderung von Krippen und anderen Ganztags-Betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung. Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird gar nicht mehr gefragt. So ist Familienpolitik per Gender Mainstreaming doch eine Angelegenheit auf EU-Ebene.
Auf diesem Hintergrund hat der „Verband Familienarbeit“ zusammen mit anderen Verbänden im Rahmen eines Bündnisses „Rettet die Familie“ einen Wahlprüfstein an die Parteien verschickt. Prüfstein und Antworten sind in der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung (1/2014) abgedruckt. Sie sind auch unter folgendem Link einsehbar, so dass Sie diesen Link auch an
Freunde, Bekannte, Verwandte usw. weiterleiten können:
http://familienarbeit-heute.de/?p=3782
Im Rahmen dieser EU-Politik sind in der Bundesrepublik schon eine große Anzahl von Instituten an Hochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, der Politik des „Gender-Mainstreaming“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Leitinstitut dafür ist in Deutschland das „Gender-Kompetenz-Zentrum“ an der Humboldt-Universität Berlin. Für diese familien- und elternfeindliche Propaganda werden bereits heute viele Millionen € ausgegeben, die bei jungen Familien sicher besser angelegt wären.
Im Internet gibt es eine Petition, die sich gegen die Finanzierung solcher Gender-Institute durch Steuergelder wendet, die unter folgendem Link erreichbar ist:
Eine praktische Konsequenz der Gender-Mainstreaming-Politik in Deutschland sind beispielsweise Regelungen im Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem Folgekind ein Elterngeld von 300 €.
Bringt sie dagegen das erste Kind nach 12 Monaten in eine Krippe, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält sie beim Folgekind 1800 € Elterngeld. Wer sich also nicht im Sinne des „Gender-Mainstreaming“ verhält, wird rücksichtslos benachteiligt. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Damit findet auch eine gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder statt, die gegen Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 GG (Schutz der Familie) verstößt. In der dem „Gender-Mainstreaming“ zugrunde liegenden Literatur wird die gezielte Benachteiligung von Müttern mehrerer Kinder tatsächlich mit der „Gleichberechtigung der Frau“ begründet. Diese abwegige Ideologie wird inzwischen sogar von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vertreten.
Eine besondere Form der Diskriminierung kinderreicher Familien hat sich die Österreichische Bundesbahn ausgedacht. Bis Ende 2013 war die Mitfahrt aller Kinder einer Familie kostenlos. Ab Jan. 2014 ist das auf 2 Kinder begrenzt, ohne dass es dafür einen logischen Grund gibt. Auch dagegen gibt es eine Petition, die wir auch aus Deutschland unterstützen sollten:
http://www.citizengo.org/de/1588-nein-zur-benachteiligung-von-mehrkindfamilien-durch-die-oebb
Freundliche Grüße
Gertrud Martin Vorsitzende Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de
Klaus Kelle warnt im FOCUS vor den Folgen der Brüsseler Einmischung in familiäre Lebensbereiche zum Zweck der Zerstörung:
OFFENER BRIEF Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!
Gleiche Rechte?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.
Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:
Eltern mit Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!
Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung! Gleiche Rechte?
Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurde. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder. Gleiche Rechte?
Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr. Gleiche Rechte?
Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen. Gleiche Rechte?
Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder! Dabei leisten sie den doppelten Beitrag – generativ und finanziell. Gleiche Rechte?
Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,
einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger ( Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ) und von diesen als bloße Leistungsempfänger verunglimpft, allein die oben erwähnte kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung GLEICHER RECHTE auch für Eltern sein. Bisher ist unserer Initiative jedoch nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionelle Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämt zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,
die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.
Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai, grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort
im Auftrag Bärbel Fischer
Das Bündnis „Rettet die Familie“ bietet auf seiner Seite http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014 einen Wahlprüfstein zur Wahl des Europäischen Parlaments 2014
Wie lauten die Antworten der einzelnen Parteien auf die Frage: „Wie wird Ihre Partei im Europäischen Parlament den Auftrag zur „Gleichstellungspolitik“ verstehen? Als „Gleichberechtigungspolitik“ oder als „Angleichungspolitik“?
Der Unterschied zwischen Toleranz und Akzeptanz mag im alltäglichen Sprachgebrauch winzig sein – rein rechtlich fällt er ziemlich groß aus. Das zumindest meint Ulrich Palm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim. Und damit wird aus einer juristischen vielleicht eine landespolitische Frage: denn im Bildungsplan 2015 für die Schulen in Baden-Württemberg ist eine Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ vorgesehen.
Täglich lassen wir sie spüren, dass sie stören, diese Mütter. Denn die kluge Frau entscheidet sich für die Karriere und gegen das Kind. Wir sind ein Land der Kinder- und Mütterhasser geworden. Von Milosz Matuschek
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article127851480/Schluss-mit-der-Mamiphobie.html
Anlässlich einer kürzlichen PANORAMA-Sendung zur möglichen Diskriminierung Homosexueller („Die Schwulenheiler“) drängt sich die Frage auf, welchen Zweck dieser Hype um sexuelle Spielarten verfolgt und wem er nützt.
Dazu Dr. Johannes Resch:
„In diesem Zusammenhang warne ich davor, Fragen der Elternrechte mit Fragen der Homosexualität zu vermischen. Im Rahmen der Gender-Mainstreaming-Ideologie wird genau das getan, indem durch die Thematisierung einer vorgeblichen oder echten Diskriminierung von Homosexualität von der tatsächlichen Diskriminierung von Elternschaft abgelenkt wird.
So wird das Nebenthema Homosexualität bewusst zum Hauptthema gemacht und das viel wichtigere Thema Elternrechte an den Rand gedrängt bzw. gezielt ignoriert. Wir haben es hier nicht mit Dilettanten zu tun. Das Gender-Mainstreaming ist eine wohl durchdachte Ideologie mit dem Ziel, die familiäre Bindung zwischen Eltern und Kindern zu schwächen und letztlich aufzulösen. Die Verlagerung des Gewichts auf die Rechte der Homosexuellen ist ein geeignetes und auch erfolgreiches Mittel, von den Elternrechten abzulenken.
Auf diesen bewussten Trick sollten wir nicht hereinfallen. Die Initiative geht dabei nicht in erster Linie von den Homosexuellen aus. Das sind viel zu wenige, um aus eigener Kraft einen entsprechenden Einfluss ausüben zu können. Die Gruppe der Homosexuellen wird vielmehr von anderen Kräften instrumentalisiert, zu dem Zweck, familiäre Bindungen zu zerstören. Familiäre Bindungen sind der Feind aller Ideologien, weil sie Meinungsbeeinflussung durch interessengruppengeleitete Indoktrination erschweren. Deshalb werden sie auch von allen Ideologien von rechts bis links einschließlich der aktuellen Profit-Ideologie der Finanzwirtschaft bekämpft.
Ich plädiere dafür, Homosexuelle nicht als „Gegner“ von Eltern zu betrachten. Das ist eine überflüssige Front, die das Eintreten für die Rechte der Eltern nur schwächt. Im Übrigen gibt es auch homosexuelle Eltern (z.B. mit Kindern aus früheren Ehen), deren Rechte wir genauso verteidigen sollten wie die Rechte der Mehrheit der Eltern.
Die Frühsexualisierung von Kindern (z. B. im Kindergarten) ist sicher auch ein Thema, das die Elternrechte betrifft. Hier muss auf den Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern bestanden werden. Allerdings wird das in dem Maße schwieriger werden, indem Eltern aus wirtschaftlichen Gründen zunehmend auf Fremdbetreuung angewiesen sind. Nur wenn es gelingt Kinderkosten und Kindernutzen für Eltern wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und damit ihnen ihre natürlichen wirtschaftlichen Rechte wieder zurückzugeben, die ihnen durch unsere Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entzogen wurden, werden sie künftig in der Lage sein, sich gegen staatliche, in der Regel ideologisch begründete Bevormundungsbestrebungen, wehren zu können.“
Johannes Resch Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de www.johannes-resch.de