Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

Wer definiert „Kindeswohl“, der Staat oder die Eltern?

Der Verband Familienarbeit e. V. befürchtet, dass die Aufnahme von „Kinderrechten ins Grundgesetz“, die von UNION und SPD unterstützt wird, die erhebliche Gefahr birgt, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde. Deshalb stellt der Verband einen alternativen Vorschlag zur Diskussion:

Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist. 

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

„Kinderrechte“ schmälern Elternrechte und damit das Kindeswohl

“Kinderrechte” ins Grundgesetz! So schön das klingt, sehen wir dabei aber auch 
die erhebliche Gefahr, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde.
 
Aufgrund unserer Bedenken haben wir ein Video gemacht, um die Problematik anschaulich zu schildern. Und zum Zweiten wollen wir als Verband selbst eine Formulierung der “Kinderrechte” für das Grundgesetz vorschlagen, die den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder noch deutlicher zum Ausdruck bringt, als das bereits bisher im Grundgesetz festgelegt ist, um einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern durch den Staat entgegenzuwirken. 
 
Hier das Video mit dem Link:
 
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Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist.

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Abtreibung – wer bietet sie günstiger an?

Dennis Riehlewiderspricht vehement Frau Stokowski, die sich im SPIEGEL für die Legalisierung bisher verbotener Werbung von Ärzten für Abtreibungen stark macht. Lebensschützer „quälten“ Frauen, wenn sie sich für das werdende Leben einsetzten, so behauptet die Autorin.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/werbung-fuer-abtreibung-219a-ist-anti-feministisch-a-1195600.html

 

Leserkommentar  zur SPIEGEL-Kolumne  von Margarete Stokowski: „Zellen schützen, Frauen quälen“

 

Nicht selbstbestimmt, sondern eigenverantwortlich!

 

Menschen, die sich gegen die Abtreibung und damit gegen das Töten eines heranwachsenden Kindes stellen, „quälen Frauen“? Welches Weltbild steckt hinter solch einer Aussage, die in ihrer Absurdität kaum zu überbieten ist?

 

Nein, werte Frau Stokowski, Lebensschützer haben durchaus verstanden, was sie da fordern, wir sind nicht blöd, wir sind nicht realitätsfern und wir brauchen auch Ihrerseits keine Belehrung darüber, ob wir Frauen das Leben dadurch schwer machen, weil wir ihnen Schwangerschaftsabbrüche weniger schmackhaft machen wollen, als Andere es tun. Und genauso wenig sind wir interessiert an Ihrer Haltung darüber, ob wir die Werbung für Abtreibungen Ärzten überlassen wollen oder nicht.

 

Denn in einer Ideologie, die den Körper der Frau über alles stellt – und dabei vergisst, dass darin oftmals ein neues Leben heranreift, das ebenso seine Rechte hat –, wird es kaum Platz geben für eine differenzierte Darstellung des Anspruchs von beiden Seiten, der sich überdies gut miteinander vereinbaren lässt. Denn: Abtreibungen sind kein Heilsgeschenk, das Probleme in Luft auflöst. Im Gegenteil: Oftmals beginnen sie erst mit dem ach so erlösenden Schwangerschaftsabbruch, der in Frauen nicht nur ein dauerhaftes Trauma, sondern auch eine beständige Verlustangst hinterlassen kann.

 

Ja, Sie haben zweifelsohne recht: Wir als Lebensschützer fürchten uns vor jeder Abtreibung, weil wir wissen, dass damit nicht nur einem werdenden Leben völlig rechtlos das Ansinnen auf ein Dasein in dieser Welt versagt wird. Wir sorgen uns mindestens genauso stark um die Konsequenzen, die Schwangerschaftsabbrüche für Frauen mit sich bringen. Vielleicht mag sich auf den ersten Blick ein sozialer Konflikt entspannen, wenn das Kind „weg“ ist. Niedergeschlagenheit und Traurigkeit werden aber nicht lange auf sich warten lassen.

 

Und warum überhaupt sollten wir, die Leben schützen wollen, mit unserem Anliegen „Frauen quälen“, wie Sie es in Ihrer SPIEGEL-Kolumne schreiben? Quälen, weil wir werdende Mütter ermutigen möchten, die Schwangerschaft zu durchstehen, nicht vorher aufzugeben, auch manchen Schmerz und eine nicht immer einfache Geburt über sich ergehen zu lassen?

 

Ein Kind, das ist – glücklicherweise – für viele Eltern noch immer ein Geschenk. Da entsteht etwas Neues. Und natürlich muss sich manche Frau auch durch gewisse Unwägbarkeiten in der Schwangerschaft hindurch winden. Doch ist es das nicht wert? Sie meinen wahrscheinlich viel eher, wir quälten Frauen deshalb, weil wir ihnen das Recht auf Selbstbestimmung nehmen. Nein, das tun wir wahrlich nicht. Gott sei Dank werden die meisten Frauen noch immer freiwillig schwanger. Sie haben es eigenmächtig in der Hand, ob sie Nachwuchs zeugen wollen oder nicht. Sie wissen im Vorfeld um die Verantwortung, die sie mit dem Geschlechtsverkehr eingehen.

 

Wollen Sie Frauen in Deutschland etwa die Kompetenz abstreiten, gebildet und wissend selbst darüber befinden zu können, schwanger zu werden? Wir trauen es Frauen zu, dass sie in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln und sich aus reiner Selbstüberzeugung für eine Schwangerschaft zu entscheiden. Ja, in dieses Konzept passt kein Seitensprung, kein „One-Night-Stand“, in dem man Spaß haben kann, ohne den Blick auf die Folgen. Wir möchten, dass Sexualität bewusst gelebt wird – denn Kinder sind kein Gegenstand wilder Experimente. Sie sind wahrlich etwas Einzigartiges, mehr als der von Ihnen dargestellte „Zellhaufen“, der nur darauf wartet, endlich zerstört zu werden.

 

Wäre Ihr Denken mehrheitsfähig geworden, wir müssten uns um unsere Zukunft ernsthaft Sorgen machen. Ich bin allerdings recht überzeugt davon, dass es in diesem Land genügend Anhänger der Lebensschützer gibt, die Frauen übrigens nie alleine lassen. Doch wir glauben an die Kraft der Mütter, eine Schwangerschaft als Herausforderung zu sehen, die wir gemeinsam bewältigen können. Denn wir nehmen die Gesellschaft in die Pflicht, werdende Eltern mehr denn je zu unterstützen. Finanziell, sozial, im Ansehen. Würde sich diese Verantwortung noch viel stärker in unseren Breiten herumsprechen, würde die Teilnahme am Schicksal manch einer schwierigen Schwangerschaft wachsen, würden nicht immer mehr Mitmenschen wegsehen, wenn Frauen Not leiden, dann wäre unsere gesamte Debatte obsolet. Doch gerade der Anspruch, sein Leben mit sich auszumachen, wie er im 21. Jahrhundert „Mainstream“ geworden ist, er verhindert, dass die Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch im Bewusstsein vieler hilfloser Frauen auch wirklich ankommen.

 

Und lassen Sie mich zum Schluss noch kurz auf die „Werbung“ kommen, die aus Ihrer Sicht auch die Ärzte betreiben sollen, die selbst an der Abtreibung Geld verdienen: Mir persönlich ist es unverständlich, wie würdelos eine Diskussion verlaufen kann, die das Leben kommerzialisiert. Denn schlussendlich geht es um die Frage, welche Verpflichtung Ärzte in ihrem Berufsethos vorrangig eingegangen sind. Sie sollen Menschen helfen, Schmerzen lindern, Krankheit nehmen. Keiner dieser Prämissen kann durch den Schwangerschaftsabbruch Genüge getan werden.

 

Und sollte ich all Ihre Positionen nun falsch verstanden haben, so bitte ich um Verständnis, dass auch Lebensschützer einen Diskurs auf den Höhepunkt treiben können, wenn ein Anhänger einer Weltanschauung, die der Würde des werdenden Lebens abgewandt scheint, seine Standpunkte zumindest derart suggestiv zu verkaufen versucht, dass am Schluss trotz des Beteuerns auf „Anti-Feminismus“ nur der Eindruck bleibt: Im Mittelpunkt, da steht die Frau – und neben ihr, da kommt nichts mehr…

 

Dennis Riehle | Martin-Schleyer-Str. 27 | 78465 Konstanz

Was bedeutet „christlich-sozial“ für die CDU und Angela Merkel?

Die Schwäbische Zeitung ( Kommentar von SL ) bescheinigt am 24. 02. 2018 der Kanzlerin, das „christlich-soziale und liberale Element ihrer Partei“ zu verkörpern. Doch für den Leser wirft diese Behauptung elementare Fragen auf:

EINWURF

Sehr geehrte Frau Redakteurin, Sie sind aber mutig!

In Ihrem Kommentar schreiben Sie, Angela Merkel habe „das christlich-soziale und liberale Element in der CDU verkörpert“. Liberal lasse ich gelten. Aber wo erkennen Sie christliche *) oder gar soziale Elemente? Warum laufen die Wähler der CDU denn scharenweise davon? Eine deutliche Sprache sprechen die völlig vernachlässigte Infrastruktur, unterbezahlte und zu Tausenden fehlende Pflegekräfte in Kliniken und Altenheimen, die steigende Altersarmut und Obdachlosigkeit, ein steigender Bedarf an Tafeln, wachsende Kinder-und Familienarmut, kaum bezahlbare Wohnungen, Personalnot im Handwerk wegen einer verfehlten Akademisierung, Lehrer am Rande ihrer Kräfte wegen Überfrachtung der Schulen mit Inklusion, Migration, Erziehungsaufgaben, anstatt sich der Bildung widmen zu können….

Sie geben zu, dass Frau Merkel die konservativen Wähler übergangen hat. Das stimmt! Doch alle die o.g. Versäumnisse haben nichts, aber auch gar nichts mit konservativ oder liberal zu tun, sondern mit einer groben Missachtung des einst geschworenen Eides, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen. Dabei müsste sie auch das Wohl künftiger Generationen im Auge haben. Denn die 0,6 bis 0, 9 Kinder pro Frau, die heute fehlen, werden künftig keine Beiträge bezahlen mit der Folge, dass die heute geborenen Kinder die Renten-und Migrationslast nicht mehr werden stemmen können. Was hat die christlich-soziale Kanzlerin unternommen, um Familien mehr als zwei Kinder zu ermöglichen, ohne ins Prekariat zu fallen? Nichts! Denn jedes dritte und weitere Kind wäre nötig, um die wachsende deutsche Kinderlosigkeit abzufedern. Dazu wäre allerdings eine Politik nötig, welche die jahrzehntelange Benachteiligung von Familien gemäß Art. 3 GG beendet. Die im vagen Koalitionsvertrag vorgesehene 10.- + 15.- Euro Kindergelderhöhung verringern nur für wenige Wochen den von unserer Regierung „legalisierten“ illegalen Abmangel im Familienbudget.

O ja, Frau Merkel hat sich verdient gemacht: für Europa, für eine rechtswidrige „Rettungspolitik“ auf Kosten deutscher Steuerzahler, für eine EZB-Enteignung deutscher Sparer, für illegale Rüstungsexporte in Krisenregionen, für die Nato und damit für rechtswidrige Bundeswehreinsätze in „rentablen“ Regionen der Welt und für den globalen Welthandel auf Kosten von Entwicklungsländern – nur nicht für das deutsche Volk, dem es heute zu 40% schlechter geht als vor Jahren.

Daher, Frau L., halte ich es für äußerst gewagt, Frau Merkel christlich-soziale Verdienste zu bescheinigen.

*) Eine sterile gleichgeschlechtliche Paarung juristisch gleichzustellen mit der Ehe von Mann und Frau mit der Option auf staatstragenden Nachwuchs, widerspricht deutlich nicht nur dem christlichen, sondern auch dem Anspruch der Staatsbürger. Denn sie alle haben das Recht auf einen auskömmlichen Ruhestand. Doch dieser Gesichtspunkt scheint für AM und die CDU unerheblich zu sein. Damit hat sich das C = christlich restlos erübrigt. Mit der von der  CDU-gebilligten  „Öffnung der Ehe“ werden inzwischen auch die Zweit-und Drittehen von Migranten und deren Kinder sozial, aber illegal vom deutschen Steuerzahler gestützt.

https://www.youtube.com/watch?v=FAwZu63ebg0

Fragen Sie noch nach den Gründen, warum die AfD wächst?

Mit besten Grüßen                                                                                                      Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Vom Trojanischen Pferd namens GENDER

Der Gynäkologe und Psychotherapeut Dr. Hans Sachs nimmt Stellung zu der Gender-Vielfalts-Broschüre „Murrat spielt Prinzessin und Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“, die neuerdings en masse in Berliner Kindergärten verteilt wird. Er erkennt in der Sexualisierung von Kleinstkindern, Kindern und Jugendlichen den gar nicht so neuen, aber perfiden Plan, Ehe und Familie zu zerstören, um eine neue kommunistische Gesellschaft zu schaffen. Die Genderideologie hält er für ein Trojanisches Pferd, das die Angreifer verbirgt.

 

Wem nutzt die Sexualisierung und die Erziehung zu sexueller Vielfalt von Kleinstkindern, Kindern und Jugendlichen? Etwas vereinfacht gesagt, den politischen Kräften, die Europas Weltgeltung gewaltig schmälern wenn nicht gar weitgehend beseitigen wollen.

 

Es ist alles schon einmal da gewesen: Aristippos, zu den Epikureern gehörend, hielt es für das Ziel des Lebens, soviel sinnlichen Genuss wie möglich zu erlangen. Das höchste Gut sei die Lust. Sich zu beteiligen an der politischen Gestaltung des Staates, dafür bliebe keine Zeit, keine Kraft übrig.

 

Rund 2000 Jahre später sah Kant die  Freiheit des Menschen gerade darin, sich über die eigenen Lüste und Laster zu erheben. Diese Freiheit macht uns zu Menschen, denn Tiere kennen sie nicht. Als reine Sinnenwesen können sie keinem Moralgesetz folgen. Es sei allen Menschen angeboren!

 

Im Laufe der Jahrhunderte hat sich eine demokratische Staatsform liberaler und sozialer und internationaler Prägung mehrheitlich durchgesetzt, die das Zusammenleben der Bürger regelt. Darin geht es natürlich auch ungleich und ungerecht zu. Utopisch und revolutionär wurde deshalb von Wilhelm Reich (1897-1957) eine sog. sexuelle Revolution in Gang gesetzt, die unterdrückende Machtstrukturen bürgerlich-kapitalistischer Art beseitigen wollte.

 

Ehe und Familie hielten nur die Macht des Kapitals aufrecht. Wird beides weitgehend aufgelöst und die Jugend so früh wie möglich sexualisiert, fördere man z.B. Homosexualität und entferne die Kleinstkinder so früh wie möglich aus der Obhut ihrer Eltern, dann komme man einer kommunistischen Gesellschaft näher, in der alle gleich seien. Genitale Unterschiede zwischen den Geschlechtern seien dann auch bedeutungslos.

 

Reich beschrieb ganz offen in seinem Buch „Die sexuelle Revolution“ (1936), die Zerstörung der Sexualmoral sei notwendig zum Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft. Die Sexualisierung der Kinder sollte wirksam helfen, Ehen und Familien aufzulösen, denn die seien das Haupthindernis für den Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft.

 

Diese Reich’schen Ideen wurden von der sog. Frankfurter Schule vor und nach dem II. Weltkrieg aufgegriffen, in der z.B. Marcuse nie einen Hehl daraus machte, dass er Reich seine freudomarxistische Position verdanke. Er forderte:                                                 Wir wollen eine Gesellschaft, in der das Lustprinzip Staatsräson sein wird!

Anders gesagt, der Umsturz in der Gesellschaft sollte erreicht werden über eine völlig neue Auffassung der Sexualität. Vor allem die früh im kindlichen Leben einsetzende Sexualerziehung wirke politisch bildend und emanzipatorisch. Lebe deine Triebe aus und trage so zur Bildung einer herrschaftsfreien Gesellschaft bei, das ist eine von Reich’s Thesen, die in die Statements der Frankfurter Schule einging.

 

Ihre Wissenschaftler sprachen noch nicht von Gender.Dieser Begriff wurde erst 1994 auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo und 1995 auf der Pekinger Weltfrauenkonferenz als politischer Leitbegriff popularisiert und den Regierungen auch der EU als Leitschnur empfohlen.

 

Der Zusammenbruch der DDR und des kommunistischen Ostblocks muss für die Mächtigen dieses Netzwerkes eine ungeheure Kränkung gewesen sein. In Deutschland liefen die Menschen zu 100 tsd. vor den Segnungen eines real existierenden Sozialismus davon und mussten daran mit einer 28 Jahre lang stehenden Mauer gehindert werden.  Der Schauspieler Manfred Krug beurteilte dies so: was ist das für eine Weltanschauung, die mir das Weltanschauen (Reisefreiheit) verbieten will. Die Stasi sorgte überdies dafür, dass es auch keine Meinungsfreiheit gab.

 

Es ist wie im Märchen vom Rotkäppchen, jetzt kommt mit der Gender-Ideologie der alle umfassende Machtanspruch verkleidet zurück. Der amerikanische Psychiater Ronald David Laing meinte, politische Revolutionen, oft eine linksradikale Forderung, sind eigentlich unnötig, weil unter enormen Opfern in irgendeinem imposanten Namen Hinz von Kunz die Macht übernimmt und ansonsten alles weitgehend beim Alten bleibt.

 

Gender-Ideologie soll hier nicht breit dargestellt werden. Soviel ist aber sicher: Mann und Frau und Pubertät sind keine Krankheiten, sie markieren eine objektive biologische Norm mit den XY- und XX-Chromomen. Facts not ideology determine relality sagen Präsidentin und Vizepräsidentin des amerikanischen College of Pediatricians Cretella und Meter am 17.8.2016 in einer Stellungnahme. Und weiter- „Glaubt eine Person, sie oder er sei etwas Anderes als er oder sie real sei, dann sei dies ein Zeichen konfusen Denkens. Das Problem liegt dann in der Seele und nicht im Körper und sollte auch so behandelt werden“. Votum zusammen mit dem Chefpsychiater der Johns Hopkins Clinic/B./USA.

 

Deshalb ist Gender-Dysphoria neuerdings als Gender-Identy-Disorder (GID) in die Liste des Diagnostic and Statistical Manual of the American psychiatric association (DSM-V-edition) aufgenommen worden.

 

Reich’s Biografin, Frau Ollendorf-Reich (1969), hat ihn beschrieben als einen Wissenschaftler, der deutliche Zeichen einer Paranoia entwickelt habe und bei seinem Ableben manifest an Schizophrenie erkrankt war.

 

In der Einleitung der Petition gegen die indoktrinierende Gender-Vielfalts-Broschüre schreibt der Autor „der Irrsinn geht weiter“. Und Otte (2010) spricht von einem außerordentlichen Wahnsinn, der unsere Gesellschaft erfasst hat: dem Virus der Desinformation! 

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Desinformation zersetzt unsere Gesellschaft                                                            und nutzt in erster Linie den Kadern in Großunternehmen, Banken, Parteien und anderen Interessenverbänden. 

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Freud hat uns systematisiert auch die Übertragungsphänome interpersonal beschrieben. Wenn ich wütend bin, kann das meine Wut sein, es kann aber diese Gefühlsschwingung, wenn es bei mir keinen Grund gibt, Diagnostikum der Verfassung meines Gegenübers sein. Und dann geht der Therapeut dem nach oder auch nicht.

 

Wie wahrscheinlich auch Freud’s These vom Wiederholungszwang beim Entstehen der Gender-Ideologie wegweisend war, habe ich in „Freud und der Gender-Plan (2017) im vorletzten Kapitel über die emotional roots dieser Weltanschauung beschrieben. Schwer traumatisierte Kinder wiederholen als Erwachsene das in ihrer Kindheit Erlebte, inszenieren es gleichsam in dem sie es anderen zufügen! Das ist wahnhaftes Geschehen allerdings unbewusst!

 

Hoffentlich greifen dann Petitionen, Gesetze, Verfassung bzw. Gerichte, um die Freiheit der Menschen zu schützen und demokratische Gemeinwesen zu stabilisieren. ( Vgl. Kuby, 2014, 5. Auflage. Die globale sexuelle Revolution, Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit). Bitte sehen Sie sich folgendes Video an:

 https://www.youtube.com/watch?v=JmWKYssqo90

 

 

 

 

 

 

Was lange währt ….

Der heutigen Presse konnte man entnehmen, dass die katholischen Bischöfe in Baden-Württemberg eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen  mit heterogenen Partnerschaften deutlich ablehnen. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass das Ehesakrament eine natürliche Offenheit für Kinder vorsieht.

In einem offenen Brief spricht die ELTERNINITIATIVE vom FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT den Bischöfen ihre Anerkennung aus:

Den 20. 02. 2018

An die Bischöfe                                                                                                               der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart

OFFENER BRIEF

Hochwürdigster Herr Erzbischof Stephan Burger!                                        Hochwürdigster Herr Bischof Dr. Gebhard Fürst!

 

Mit großer Freude entnahmen wir der heutigen Presse, dass die katholischen Bischöfe von Baden-Württemberg sich in aller Deutlichkeit gegen eine kirchliche Segnung homosexueller Paare ausgesprochen haben. Immerhin gilt den Gläubigen die Ehe als ein Sakrament, weil sie das Gott geschenkte Leben weitergibt. Auch der staatliche Schutz der Ehe bezog sich, bis 2017 unangefochten auf den künftigen Nachwuchs, ohne den ein Sozialstaat zugrunde geht.

 

Zu lange warten die Gläubigen schon darauf, dass sich die katholische Kirche positioniert. Gerade für die mit unserer Initiative ( s.o.) verbundenen Eltern galt es bis heute als Katastrophe, dass die Kirche sich in dieser Frage bedeckt gehalten hat. Daher freuen wir uns sehr über Ihre Entscheidung. Im Gegensatz dazu will die Leitung der Evangelischen Landeskirche sogar das mehrheitliche Votum ihrer Synode kippen, nur um doch noch eine „Gleichstellung“ von fertilen und sterilen Paaren zu bewirken!

 

Die am 30. 06. 2017 im Hauruckverfahren gefällte Entscheidung zur „Ehe für alle“ im Bundestag ist demokratisch nicht zu rechtfertigen. Daher müssen wenigstens die Kirchen Flagge zeigen. Zudem ist der Begriff juristisch so schwammig, dass auch Kinderehen und Vielehen mit diesem Begriff leicht möglich sein werden.

 

https://demofueralle.wordpress.com/2018/01/30/videos-aller-vortraege-unseres-symposiums-oeffnung-der-ehe-folgen-fuer-alle-am-20-jan-in-kelsterbach/

 

Mit der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare als Eheleute verschleudert der Staat das Adoptionsrecht mit der Folge, dass Kindern von vornherein Vater oder Mutter versagt bleiben – ein Leben lang! Mit diesem Recht auf Adoption verbindet sich gesellschaftlich bereits ein so genanntes „Recht auf ein Kind“. Schon heute finden sich bei FDP und Grünen Forderungen nach der Legalisierung von Leihmutterschaft. Die Büchse der Pandora steht seit dem 30. Juni 2017 weit offen!

 

Begründet wurde die Gesetzesänderung mit dem „veränderten Zeitgeist“. Tatsächlich hat sich der Zeitgeist in den letzten Jahrzehnten stark geändert, was den mehrheitlich linken Medien und der zunehmend linksideologischen Unionspolitik  zu verdanken ist. Diese  haben zusammen mit dem staatlich verordneten GENDERWESEN ganze Arbeit geleistet. Von konservativen Kräften und gerade von den Kirchen kam viel zu wenig selbstbewusster Widerstand. Vielmehr beklagen wir mangelnden Mut und feiges Stillhalten statt deutlichem Protest.

 

Daher ziehen wir Eltern den Hut vor Ihrer Entscheidung und                                      grüßen Sie mit neuer Hochachtung

 

Bärbel Fischer                                                                                                   http://forum-familiengerechtigkeit.de                                                                  www.rettet-die-familie.de

 

 

 

Abzocke Mehrwertsteuer – KRFD fordert 7% auf Kinderbedarf

Verband der Kinderreichen fordert Mehrwertsteuersenkung für Kinderprodukte.

 

Steigende Verbraucherpreise, starre Mehrwertsteuer – wann werden Kinderprodukte endlich geringer besteuert?

Mönchengladbach, den 15.02.2018 „Nur wenn wir es wiederholen, besteht Aussicht auf Besserung.“ Mit diesen Worten kommentiert Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Forderung des Verbandes, bei Kinderprodukten zumindest den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Seit Erhebung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 werden Baby-Strampler, Kinderwagen und Schulranzen immer noch mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt. „Gerade für Familien mit vielen Kindern, die hohe Konsumausgaben haben, ist eine entsprechende Ermäßigung gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Hundefutter mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, Windeln aber nicht“ erklärt Müller. 

Auch der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf seiner Sitzung im Januar noch einmal bekräftigt, dass viele Familien weiterhin auf eine Verbesserung dieser Situation warten. „Wir wissen,“ so der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, „dass wir den Stand bei der Mehrwertsteuer nicht über Nacht verändern können. Dies bedeutet aber nicht, dass wir das Thema nicht weiter verfolgen. Gerade weil familien- und steuerpolitischen Maßnahmen in der Diskussion sind, weisen wir noch einmal auf den Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Kinderprodukten hin“ so Brich. Um seine dauerhafte Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Kinderprodukte zu unterstreichen, wird der KRFD Bündnispartner bei der Kampagne „7% für Kinder“, die bereits vor einiger Zeit von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und der JAKO-O GmbH ins Leben gerufen wurde.

Pressekontakt
Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Florian Brich
Korschenbroicher Str. 83 
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-3030953
Mobil: 0152 548 230 44
presse@kinderreiche-familien.de

Zur Info:

https://www.smartsteuer.de/blog/2016/11/22/7-oder-19-mehrwertsteuer/

 

 

 

 

 

DFV: Aufbruch für Familien?

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.

Wir fragen: Aufbruch oder Schlag ins Wasser?

http://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/799-aufbruch-fuer-familien-analyse-des-koalitionsvertrages-aus-familiensicht

 

Kinderrechte in die Verfassung? Wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die “Hoheit über den Kinderbetten” muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf