Bayern beispiellos: Taten statt Worte!

Bayern setzt Maßstäbe in der Familienpolitik

Das Bayerische Familiengeld kommt! Die Bayerische Staatsregierung hat Anfang Mai den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht für Bayerns neue Familienleistung!

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Die CSU ist der Überzeugung: Eltern wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist. Aus diesem Grund führen wir in Bayern das Familiengeld ein:

  • Familiengeld heißt: 250 Euro pro Monat für alle ein- und zweijährigen Kinder, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro
  • Das Bayerische Familiengeld erhalten alle Familien, denn es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
  • Die Leistung wird unabhängig davon gewährt, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht.
  • Das Familiengeld wird unbürokratisch ausbezahlt.
  • Das Familiengeld wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, daher profitieren insbesondere auch Geringverdiener und Alleinerziehende.
  • Gleichzeitig treiben wir den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten weiter voran.

https://www.csu.de/familiengeld/

Von allen guten Geistern verlassen?

Der katholische Aalener Gemeindepfarrer Wolfgang Sedlmeier schämte sich nicht, am hochheiligen Pfingstfest seinen Gottesdienst mit einem Kopftuch zu zelebrieren. Was war der Grund? Frau Alice Weidel AfD hatte in der jüngsten Bundestagsdebatte prophezeit, dass „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht werden sichern können“. Diese Tatsache hätte Frau Weidel wohl diplomatischer äußern können, obwohl alle Statistiken ihr Recht geben. Dass dieses Zitat aber katholische Geistliche zu fragwürdigen Demonstrationen hinreißt, lässt doch sehr zweifeln am christlichen Selbstbewusstsein.

 

FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                                                   i. A. Bärbel Fischer

22. Mai 2018

OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Herr Pfarrer Wolfgang Sedlmeier!

Angenommen, Ihre dümmliche Kopftuch-Demonstration, von der die Schwäbische Zeitung an oberster Stelle auf Seite 2 euphorisch und mit Foto berichtet, soll eine Solidaritätsbekundung für muslimische Frauen bedeuten, sogar noch beklatscht von katholischen Kirchgängern, so halte ich diesen Auftritt für einen Schlag ins Gesicht all jener muslimischen Frauen, die sich heute im Westen endlich von der Diktatur des Islam befreien wollen, der ihnen freie Entscheidung über ihre Kleidung, ihre Partnerwahl, ihre Berufsfindung, ihren Lebensstil verwehrt – eben alle Errungenschaften in Bezug auf Frauenrechte, die wir uns in Deutschland  in vielen Jahrzehnten mühsam erstritten haben.

Mag sein, dass der eine oder andere katholische Priester die Unterdrückung von Frauen gutheißt, mag sein, dass ein Diener der Kirche die Totalverschleierung von Frauen apart findet. Gedankenlose klerikale Auftritte mag man ja entschuldigen, keinesfalls aber am hochheiligen Pfingstfest, dem Fest, an dem der liebende göttliche Geist der Freiheit, der Weltoffenheit, der Völkerverständigung gefeiert wird. Eine Entgleisung, die zweifellos muslimische Männer in ihrer Frauenverachtung bestärken wird.

Als Ihr zuständiger Bischof würde ich Sie sofort Ihres Amtes entheben. Neben vermeintlicher Solidarität haben Sie vergessen, welche  Qualen Christen in muslimischen Ländern auszuhalten haben. Aber nein, das interessiert europäische Christen nicht. Wenn in Brüssel über den Schutz christlicher Minderheiten abgestimmt wird, lehnen kurz vor Ostern 2018 die C-Parteien im EU-Parlament in namentlicher Abstimmung die Aufforderung ab, religiöse Intoleranz und Gewalt gegen Christen zu bekämpfen. Warum? Weil der Antrag von Herrn Meuthen AfD kam!!! Noch so sinnvolle  Anträge fallen der Parteiraison zum Opfer. Jede Diskussion über christliche Leitkultur hat sich damit endgültig erübrigt .Ideologie statt Sachlichkeit

Ja, Herr Sedlmeier, Ihnen ging es eigentlich nur darum, Frau Weidel AfD eins auszuwischen wegen ihrer Vokabel „Kopftuchmädchen“. Dabei hätte Ihnen auffallen müssen, dass es nur darum ging, ob die Verschleierten und ihre männlichen, mit Messern bewaffneten Männer unseren Wohlstand, unser Wirtschaftswachstum und unseren Sozialstaat würden sichern können, was wohl kaum anzunehmen ist, obgleich 2015 von Herrn Maas und anderen Politikern euphorisch beschworen. Inzwischen hat sich aufgrund statistischer Erhebungen Ernüchterung breit gemacht, weil von Analphabeten eben im günstigsten Falle erst nach 20 Jahren magere Wertschöpfung zu erwarten ist.

Was sich 2015 als Humanität maskierte, ist inzwischen entlarvt als hemmungslose Wertschöpfungsphantasie wegen unseres spärlichen Nachwuchses. Die Willkommenskultur ist entzaubert, der Frust entsprechend groß.

Herr Sedlmeier, wie wäre es denn gewesen, wenn Sie zu Pfingsten statt mit einem Kopftuch Ihre Gemeinde mit einem Täufling auf dem Arm gesegnet hätten? Denn mit unseren Kindern, wenn wir sie denn in behüteter elterlicher Geborgenheit aufwachsen lassen, haben wir eine reelle Chance, dass unser Gemeinwesen auch künftig nicht nur wirtschaftlich prosperiert. Diese Chance haben Sie verpasst.

Dieses Schreiben werde ich als OFFENEN BRIEF an 

Herrn Bischof Gebhard Fürst                                                                                      die Deutsche Bischofskonferenz                                                                                die Redaktion der Schwäbische Zeitung                                                                  und im Internet verbreiten.

Mit freundlichem Gruß                                                                                                Bärbel Fischer                                                                                                          FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT

Was wird aus dem Elternrecht?

Der Verband Familienarbeit e. V. hat alternativ zum „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ ( bestehend aus UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind ) ergänzend einen Gesetzestext vorgeschlagen, der es Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl selbst zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Insbesondere bemängelt der Verband, dass künftig der Vorrang des natürlichen Elternrechts nach Art 6 GG gegenüber dem Staat verwässert wird, d. h. dass der Staat zu einem gleich – oder sogar bevorrechtigten Akteur aufgewertet werden soll. Wenn z. B. die U3-Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“( auf Bildung!!! ) erklärt würde, hätten Eltern keine rechtliche Handhabe mehr, ihre Kinder selbst zu erziehen. Dabei sind es gerade die staatlichen Gesetze ( Rentengesetz und Elterngeldgesetz), die das Kindeswohl gefährden, weil sie Eltern entrechten und enteignen und damit Kinder-und Familienarmut produzieren.

Lesen Sie die ausführliche Begründung zum Alternativvorschlag:

http://familienarbeit-heute.de/?p=4947

Wie das EU-Parlament die Grundrechte einordnet

Grundrechte? Welche Grundrechte?

Das Institut für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF informiert seine Leserschaft über die namentliche Abstimmung zur Entschließung des EU-Parlaments vom 1. März 2018 zur „aktuellen Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“ (2017/2125(INI)).

Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Ein gutes Jahr vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament (26. Mai 2019) hilft eine genauere Auswertung der Abstimmungsergebnisse der Europa-Abgeordneten.

Die Änderungsanträge zur Grundrechte-Entschließung können in sechs große Kategorien eingeteilt werden:

1) Respekt der EU-Verträge und des Subsidiaritätsprinzips;

2) Migrationskrise;

3) Meinungs- und Gewissensfreiheit;

4)  Gender-Ideologie und Homo-Ehe                                                                           im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EU;

5) Abtreibung als Menschenrecht;

6) Schutz christlicher Minderheiten.                        

Die Ergebnisse sind demaskierend.  Sie zeigen, dass die Bekenntnisse unserer Politiker (CDU/CSU und SPD)  zu christlichen Grundwerten zu weiten Teilen nur Geplapper sind. – Außerdem verraten sie, dass unseren EU-Abgeordneten die bloße Gegnerschaft zur AfD, für die Herr Meuthen die meisten der o.g. Änderungsanträge eingebracht hatte, Grund genug war, diese abzulehnen. – Drittens wird die „christlichen und sozialen“ Parteien dieses Abstimmungsergebnis noch die restlichen Wählerstimmen kosten. Aber offenbar reicht Parlamentarierverstand nicht weit genug, um die Konsequenzen solchen Handelns abzuwägen.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/04/01/artikel/grundrechte-welche-grundrechte-wie-das-eu-parlament-die-grundrechte-einordnet.html

 

Neue Dynamik für Deutschland mit WEITERSO?

Mit freundlicher Genehmigung veröffentlichen wir das Schreiben, in dem ein langjähriges CDU-Mitglied seine Parteimitgliedschaft aufkündigt. Wir hoffen, dass seine Begründungen auch in Berlin ankommen.

 

Eduard Grabherr                                                                                              Ziegelstrasse 47                                                                                                         88456  Ingoldingen                                                           16. März 2018

 

CDU Kreisverband                                                                                                             z. Hd. Herrn  Rief                                                                                                  Braithweg 27                                                                                                              88400 Biberach

 

Sehr geehrter Herr Rief,

 

ich muss einräumen, dass mich Ihr Leitartikel in „CDU intern – Ausgabe 1/2018“ doch sehr enttäuscht. Angesichts der Lage, in der sich die „Merkel-Partei (vormals CDU)“ und unser Land befindet, finde ich solche Schönfärberei nicht gerechtfertigt. Ich bin sicher, dass viele CDU Mitglieder auch so empfinden.

Neue Dynamik für Deutschland ?

Gute Politik hat nicht den nächsten Wahltermin, sondern das Wohl der nächsten Generation im Auge.“ Nehme ich diese sehr treffende Aussage des Journalisten Wolfram Weimer zum Maßstab, dann vermag ich weder im Koalitionsvertrag noch bei der neuen Regierungsmannschaft neue Dynamik für Deutschland erkennen. Im Gegenteil! Die wirklich zukunftsrelevanten Themen werden von Kanzlerin Frau Merkel und ihrer Dienerschaft weiterhin verschleiert, verschoben oder verdrängt. Der Koalitionspartner SPD hat ja auch nichts anderes im Sinn. Deshalb kann ich dem Gerede von den nötigen Kompromissen wenig glauben schenken.  Es tut richtig weh feststellen zu müssen, wie die wirtschaftliche und kulturelle Zukunft unserer Enkel „ver-vespert“ wird.

Beispielhaft möchte ich anführen:

1. Das Paradebeispiel schlechthin für IGNORIEREN UND VERDRÄNGEN ist die sich anbahnende Demographische Katastrophe. Ihre Ursache war und ist die mangelnde mentale Wertschätzung und materielle Förderung von Mehrkindfamilien. Um zu dieser plausiblen, jedem Hausverstand zugängliche Erkenntnis zu gelangen, kreiert nun die neue Koalition allerdings eine wohl gut dotierte Expertengruppe.  Bleibt nur zu hoffen, dass in dieser „Expertengruppe“ die Zahl der Mütter und Väter wenigstens in etwa äquivalent der Zahl der Gender-Expert*Innen ist. Dann könnte sich diese „Expertengruppe“ Zeit und Kosten sparen. Sie bräuchte nur das Familienprogramm katholischer Familienverbände oder sogar der AfD  abzuschreiben. Aber dazu reicht die zeitgeistige Tinte der CDU nicht mehr aus.

Im übrigen hätte sich das Familienministerium spätestens unter Frau van der Leyen sorgfältig und profund mit dem Thema Demographie beschäftigen müssen.  Das Gegenteil geschah: unter hohen Kosten werden die Mütter von der Familie weg an die Arbeitsplätze gedrängt, ob das zu ihrer Situation und ihren Wünschen passt  oder nicht. Das alles natürlich zur überschwänglichen Freude der Linken, die sich so die Oberhoheit über die Kinderbetten (Olaf Scholz) sichern wollen und der Wirtschaft, die sich so einer verlässlichen und günstigen Arbeitsmarktresource gewiss ist. Selbst der schüchterne Versuch des Betreuungsgeldes, für den Sie sich lobenswerter Weise einsetzten, ist gescheitert. Übrigens habe ich mich wegen van der Leyens Familienpolitik schon an ihren Vorgänger, Herrn Romer, gewandt und eine sehr schroffe Abfuhr erhalten.  Die Motivation von Frau van der Leyen sich anschließend ins Verteidigungsministerium zu drängen, ist ja mittlerweile psychologisch treffend analysiert worden. Trotzdem hat Kanzlerin Merkel diese Fehlbesetzung nicht korrigiert.

 

2. bezüglich Euro und Europa geht der Zug Richtung Transferunion, dank geschickter Etikettenänderung.  Im Koalitionsvertrag werden ja schon den anderen EU Partnern die Mittel zum Abruf angeboten. Die Südeuropäer dürfen auf deutschen Geldsegen hoffen, den Macron und Juncker verteilen werden. Die Osteuropäer samt Österreich wird man an den rechten Pranger stellen, weil sie u.a. wenig Bereitschaft zeigen, Flüchtlinge aufzunehmen. Dabei ist doch eines klar: Ein Flüchtling, den man nach Polen oder die Slowakei schickt, wird auf der Stelle umdrehen und versuchen sein Wunschland Germany zu erreichen. Wer uns diese Verteilungstheorie als Schlüssel zur Lösung des Migrationsproblems verkauft, hält die Wähler wirklich für dumm. Das alles wird eher zu einer Spaltung Europas statt zu seiner Erneuerung führen. Schlussendlich ist es ja auch ein offenes Geheimnis, dass Kanzlerin Merkel  am Brexit nicht ganz unschuldig ist.

 

3. im November 2017 hat das europäische Parlament mit den Stimmen der Unionsabgeordneten(!) die Dublin II Vereinbarungen beerdigt und durch Lösungen ersetzt, die weitere riesige Migrationsströme  erwarten lassen. Angesichts der obigen Tatsachen wird eine Obergrenze gewiss zu Schall und Rauch. Da darf man mal gespannt sein, ob Seehofers Gegacker auch wirklich mal zu mehr Eiern führt.

 

4. Nur kurz erwähnt seien noch weitere unglückselige, nachhaltig wirkende Entscheidungen von Frau Merkel, wie die Ehe für alle, die doppelte Staatsbürgerschaft, dazu die blauäugige Förderung und der Umgang mit dem Islam im Namen der Religionsfreiheit, obwohl diese von dessen Anhängern abgelehnt wird! Der Islam denkt gar nicht daran sich kulturell anzupassen, sondern erwartet umgekehrt, dass wir uns bis in wenigen Jahrzehnten islamisiert haben. Wahrheiten, die die herrschende „political correctness“ verschweigt.  Einem ehemaligen CDU-Mitglied, das wagte diese Wahrheit auszusprechen, wird auch von der CDU der Zugang zum Bundestagsvize verwehrt. Kleinlich wie peinlich! Bei Antifa-Sympathisanten und kreischenden Abtreibungsförderern wie Petra Pau und  Claudia Roth hatten die CDU Abgeordneten keinerlei Skrupel. An an ein Islamgesetz wie in Österreich ist bei uns laut Herrn Kauder nicht zu denken. Da ist die Angst und Unterwürfigkeit  vor DITIB und die finanzielle Unterstützung von Herrn Mayzik schon viel zu groß. Übrigens, mit ein Grund warum Unternehmensberater raten bei Investitionen Österreich gegenüber Deutschland vorzuziehen.

 

Wie Herr Eugen Abler richtig feststellt, fährt die Merkel-CDU mit profillosen Reifen durch  das „Land, in dem wir gut und gerne leben“ . Und es sind immerhin Wirtschaftsexperten wie Professor Otte, die äußerten, dass Kanzlerin Frau Merkel unser Land ruiniere. Gerade, weil ich mit Herz und Hirn jahrzehntelang der CDU anhing, kann ich diese „Fahrt ins Blaue mit Frau Merkel am Steuer“ vor meinen Kindern und Enkeln nicht mehr weiter verantworten und unterstützen. Die endlosen Ovationen der Delegierten bei den letzten Parteitagen konnte ich nur als unehrliches hilfloses Pfeifen im Walde deuten. So bleibt mir nichts anderes übrig als mit diesem Schreiben meine CDU Mitgliedschaft erneut zu kündigen. Der Vertrauensverlust in meine jahrelange politische Heimat schmerzt einerseits. Ich hoffe aber, dass alle jene, die in meiner CDU-Zeit persönliche Freunde geworden sind,  auch weiterhin meine Freunde bleiben.

 

Sie hatten ja bei Ihrer erstmaligen Kandidatenaufstellung versichert: „Bei Rief steht nicht nur CDU drauf, sondern da ist auch CDU drin.“ Entsprechend habe ich ihnen auch zugetraut, dass Sie in die Fußstapfen eines Wolfgang Bosbach oder Hans Peter Wilsch treten könnten. In Ihrem Leitartikel von „CDU-intern“ vermag ich allerdings noch keine Schritte in dieser Richtung zu erkennen. Aber was noch nicht ist, kann vielleicht doch noch werden. Das wünsche ich Ihnen jedenfalls und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Eduard Grabherr

 

PS. ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung!  Denn auf meine eigentlich schon erfolgte Kündigung erfolgte keine Bestätigung und so ist ein formaler Vollzug ausgeblieben. Möglicherweise weil ich den Parteiausweis nicht beigefügt habe, deshalb ist er diesem Schreiben beigefügt.

 

 

 

Sehr geehrte Frau Familienministerin Franziska Giffey …

Die neue SPD-Familienministerin Dr. Franziska Giffey, ehemals Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln, schreibt auf ihrer Homepage  www.franziska-giffey.de:

„Wir brauchen eine Kindergartenpflicht ab dem dritten Lebensjahr und wenn möglich, auch davor“.

Hanne Kerstin Götze, Autorin des Buches „Kinder brauchen Mütter“ (Ares Verlag), schrieb u.a. Brief an die frisch gekürte Ministerin und warnt dringend davor, Kindern in so frühen Jahren ein Trennungstrauma mit allen fatalen psychischen und intellektuellen  Folgen zuzumuten.

Dieser Brief könnte Vorlage für unsere Leser sein, sich selbst an Frau Giffey zu wenden.

 

Betr.: Kita-Pflicht

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Giffey,

Sie plädieren für eine Kindergartenpflicht ab 3. Lebensjahr, wenn möglich noch davor. Dazu möchte ich folgendes anmerken:

Dass die Verhältnisse in Berlin-Neukölln schwierig sind, ist seit längerem bekannt. Sie sind in erster Linie auch eine Folge von völlig verfehlter Politik, insbesondere in Sachen Integration.

Das zu benutzen, um alle Eltern und Familien in Deutschland faktisch für erzieherisch unfähig zu erklären – und das tun Sie mit diesem Vorstoß – ist nicht nur ungeheuerlich, es widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Elternrecht auf Erziehung. (Art. 6)

Entwicklungsverzögerungen bei Kindern haben ihre Ursache vor allem in mangelnder Bindung, z. B. durch Vernachlässigung oder auch durch vorzeitige Trennung der Kinder unter drei Jahren von ihrer Hauptbindungsperson. Zugewandte Eltern sind indes der Hauptfaktor für die seelische und körperliche Gesundheit von Kindern, aber auch für ihre kognitive Entwicklung. Der Trennungsstress für unter Dreijährige in Einrichtungen wirkt wie Gift auf alle emotionalen und sozialen Bereiche des Kindergehirns. Deren mangelnde Ausreifung führt später nicht nur vermehrt zu seelischen und psychosomatischen Erkrankungen, sondern zu Härte, Gewalt, zu mangelnder Empathie und Lernbereitschaft. Die Bindung kommt vor der Bildung! Und seit Jahren setzt die Politik auf Trennung statt auf Bindung! Die neusten Erkenntnisse der Bindungs- und Hirnforschung werden ignoriert. (s. www.fachportal-bildung-und-seelische-Gesundheit.de )

Ihr Parteigenosse Olaf Scholz sagte schon vor Jahren, man brauche die „Lufthoheit über die Kinderbetten“. Sie wollen das anscheinend vollenden. Seit Sparta ist der staatliche Griff nach den Kindern ein untrügliches Zeichen für Diktatur. Für jemand, der wie ich in der DDR großgeworden ist, schrillen da sämtliche Alarmglocken. Ich protestiere deshalb gegen ihren Vorstoß. Ich bitte Sie: Lassen Sie von einem solchen Vorhaben ab und tun Sie als Familien-Ministerin etwas für die Eltern-Kind-Bindung.

Hochachtungsvoll

Hanne K. Götze

Weltfrauentag 2018: „Das Weibliche verschwindet“

Zum Internationalen Weltfrauentag hat die bekannte Journalistin, Autorin und Mutter von  vier Kindern, Birgit Kelle, im vergangenen Jahr einen Text bei „DIE WELT“ veröffentlicht: „Das Weibliche verschwindet“. Heute, ein Jahr später, ist er noch immer aktuell.

 

http://www.fontis-verlag.com/birgit-kelle-die-entwertung-der-weiblichkeit/

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

„Kinderrechte“ schmälern Elternrechte und damit das Kindeswohl

“Kinderrechte” ins Grundgesetz! So schön das klingt, sehen wir dabei aber auch 
die erhebliche Gefahr, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde.
 
Aufgrund unserer Bedenken haben wir ein Video gemacht, um die Problematik anschaulich zu schildern. Und zum Zweiten wollen wir als Verband selbst eine Formulierung der “Kinderrechte” für das Grundgesetz vorschlagen, die den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder noch deutlicher zum Ausdruck bringt, als das bereits bisher im Grundgesetz festgelegt ist, um einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern durch den Staat entgegenzuwirken. 
 
Hier das Video mit dem Link:
 
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Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist.

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Was lange währt ….

Der heutigen Presse konnte man entnehmen, dass die katholischen Bischöfe in Baden-Württemberg eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen  mit heterogenen Partnerschaften deutlich ablehnen. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass das Ehesakrament eine natürliche Offenheit für Kinder vorsieht.

In einem offenen Brief spricht die ELTERNINITIATIVE vom FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT den Bischöfen ihre Anerkennung aus:

Den 20. 02. 2018

An die Bischöfe                                                                                                               der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart

OFFENER BRIEF

Hochwürdigster Herr Erzbischof Stephan Burger!                                        Hochwürdigster Herr Bischof Dr. Gebhard Fürst!

 

Mit großer Freude entnahmen wir der heutigen Presse, dass die katholischen Bischöfe von Baden-Württemberg sich in aller Deutlichkeit gegen eine kirchliche Segnung homosexueller Paare ausgesprochen haben. Immerhin gilt den Gläubigen die Ehe als ein Sakrament, weil sie das Gott geschenkte Leben weitergibt. Auch der staatliche Schutz der Ehe bezog sich, bis 2017 unangefochten auf den künftigen Nachwuchs, ohne den ein Sozialstaat zugrunde geht.

 

Zu lange warten die Gläubigen schon darauf, dass sich die katholische Kirche positioniert. Gerade für die mit unserer Initiative ( s.o.) verbundenen Eltern galt es bis heute als Katastrophe, dass die Kirche sich in dieser Frage bedeckt gehalten hat. Daher freuen wir uns sehr über Ihre Entscheidung. Im Gegensatz dazu will die Leitung der Evangelischen Landeskirche sogar das mehrheitliche Votum ihrer Synode kippen, nur um doch noch eine „Gleichstellung“ von fertilen und sterilen Paaren zu bewirken!

 

Die am 30. 06. 2017 im Hauruckverfahren gefällte Entscheidung zur „Ehe für alle“ im Bundestag ist demokratisch nicht zu rechtfertigen. Daher müssen wenigstens die Kirchen Flagge zeigen. Zudem ist der Begriff juristisch so schwammig, dass auch Kinderehen und Vielehen mit diesem Begriff leicht möglich sein werden.

 

https://demofueralle.wordpress.com/2018/01/30/videos-aller-vortraege-unseres-symposiums-oeffnung-der-ehe-folgen-fuer-alle-am-20-jan-in-kelsterbach/

 

Mit der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare als Eheleute verschleudert der Staat das Adoptionsrecht mit der Folge, dass Kindern von vornherein Vater oder Mutter versagt bleiben – ein Leben lang! Mit diesem Recht auf Adoption verbindet sich gesellschaftlich bereits ein so genanntes „Recht auf ein Kind“. Schon heute finden sich bei FDP und Grünen Forderungen nach der Legalisierung von Leihmutterschaft. Die Büchse der Pandora steht seit dem 30. Juni 2017 weit offen!

 

Begründet wurde die Gesetzesänderung mit dem „veränderten Zeitgeist“. Tatsächlich hat sich der Zeitgeist in den letzten Jahrzehnten stark geändert, was den mehrheitlich linken Medien und der zunehmend linksideologischen Unionspolitik  zu verdanken ist. Diese  haben zusammen mit dem staatlich verordneten GENDERWESEN ganze Arbeit geleistet. Von konservativen Kräften und gerade von den Kirchen kam viel zu wenig selbstbewusster Widerstand. Vielmehr beklagen wir mangelnden Mut und feiges Stillhalten statt deutlichem Protest.

 

Daher ziehen wir Eltern den Hut vor Ihrer Entscheidung und                                      grüßen Sie mit neuer Hochachtung

 

Bärbel Fischer                                                                                                   http://forum-familiengerechtigkeit.de                                                                  www.rettet-die-familie.de