Abzocke Mehrwertsteuer – KRFD fordert 7% auf Kinderbedarf

Verband der Kinderreichen fordert Mehrwertsteuersenkung für Kinderprodukte.

 

Steigende Verbraucherpreise, starre Mehrwertsteuer – wann werden Kinderprodukte endlich geringer besteuert?

Mönchengladbach, den 15.02.2018 „Nur wenn wir es wiederholen, besteht Aussicht auf Besserung.“ Mit diesen Worten kommentiert Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Forderung des Verbandes, bei Kinderprodukten zumindest den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Seit Erhebung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 werden Baby-Strampler, Kinderwagen und Schulranzen immer noch mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt. „Gerade für Familien mit vielen Kindern, die hohe Konsumausgaben haben, ist eine entsprechende Ermäßigung gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Hundefutter mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, Windeln aber nicht“ erklärt Müller. 

Auch der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf seiner Sitzung im Januar noch einmal bekräftigt, dass viele Familien weiterhin auf eine Verbesserung dieser Situation warten. „Wir wissen,“ so der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, „dass wir den Stand bei der Mehrwertsteuer nicht über Nacht verändern können. Dies bedeutet aber nicht, dass wir das Thema nicht weiter verfolgen. Gerade weil familien- und steuerpolitischen Maßnahmen in der Diskussion sind, weisen wir noch einmal auf den Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Kinderprodukten hin“ so Brich. Um seine dauerhafte Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Kinderprodukte zu unterstreichen, wird der KRFD Bündnispartner bei der Kampagne „7% für Kinder“, die bereits vor einiger Zeit von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und der JAKO-O GmbH ins Leben gerufen wurde.

Pressekontakt
Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Florian Brich
Korschenbroicher Str. 83 
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-3030953
Mobil: 0152 548 230 44
presse@kinderreiche-familien.de

Zur Info:

https://www.smartsteuer.de/blog/2016/11/22/7-oder-19-mehrwertsteuer/

 

 

 

 

 

»Öffnung der Ehe – Folgen für alle« – Symposion schafft Klarheit

Am Samstag den 20. Januar 2018 fand im Congresium in Ke​l​sterbach bei Frankfurt am Main ein vielbeachtetes Symposium zur Umdefinierung der Ehe durch eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages statt. Um  zu verhindern, dass sich Gegendemonstranten organisieren, musste der Tagungsort bis kurz zuvor geheim gehalten werden. Einen  ausführlichen Überblick finden Sie unter:

https://demofueralle.wordpress.com/

 

Unter dem folgenden Link werden in den nächsten Tagen weitere Videos zu finden sein:  http://viertuerme.blogspot.de/2018/01/umdefinierung-offnung-der-ehe-folgen.html

 

Heute zwei Videos von den Vorträgen:

 

Prof. Dr. Jörg Benedict
Ehe für alle – ein stiller Verfassungswandel oder offener Verfassungsbruch.
https://www.youtube.com/watch?v=19UyLXw99Zg
Prof. Dr. Jörg Benedict hat einen Lehrstuhl für Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock.

Vita:
Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Soziologie. Er hat seit 2010 den Lehrstuhl an der Universität Rostock inne. Beim Deutschen Bundestag verfasste er 2015 eine gutachterliche Stellungnahme zum Thema „Gleichgeschlechtliche Ehen“ für den Rechtsausschuss.

Birgit Kelle
Leihmutterschaft: Wie Menschenhandel wieder salonfähig gemacht wird
https://www.youtube.com/watch?v=gtEUt6p_qyc
Birgit Kelle ist Autorin für verschiedene Tageszeitungen und Internetportale. Sie ist Vorsitzende des Vereins „Frau 2000plus“ und  im Vorstand von „New Women For Europe (NEWFE)„. Sie hat mehrere Bücher geschrieben zu Themen wie Sexismus, Gender Mainstreaming und Mutterschaft. Sie ist immer wieder Gast in Diskussionssendungen im Rundfunk.

Links:

Dr. Jörg Benedicts Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
https://www.bundestag.de/blob/389540/b56c575bfa97d78fa82c7b8f4e95c991/benedict-data.pdf

Frau 2000plus
http://frau2000plus.net/

New Women For Europe (NEWFE)
http://www.newwomenforeurope.org/

Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?

Heribert Prantl, der bekannte Journalist plädiert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten Süddeutschen Zeitung für eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt  verbeten hätte.

Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er

1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und

2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).

http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974

Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017  von Dr. Johannes Resch

Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz    

 

„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:

 

1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.

 

2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):

 

„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.

 

4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.

 

Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen.   Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.

 

Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.

 

Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?

 

Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.

 

Beispiel 1:

Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):

„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“

Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.

 

Beispiel 2:

Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.

 

Fazit: 

Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

Petition: Sehr geehrte Frau Familienministerin Barley,……..

Sehr geehrte Frau Familienministerin Barley,

ich fordere Sie auf, Kindererziehung endlich als Arbeit anzuerkennen, indem von der Politik ein Fürsorge-Gehalt mit allen Sozialleistungen eingeführt wird. Dieses soll für einen Elternteil in angemessener Höhe, für mindestens 12 Jahre pro Kind gezahlt werden und flexibel mit Teilzeitarbeit kombinierbar sein. 
Darüber hinaus sollte das Fürsorge-Gehalt auch an pflegende Angehörige gezahlt werden, denn diese landen auch oft in der Altersarmut, wenn sie Vater, Mutter oder auch kranke, behinderte Kinder Jahre oder Jahrzehnte gepflegt haben.

………….

Mit diesem Schreiben will eine neue Petition Frau Barley auffordern, Care- Arbeit entsprechend finanziell zu honorieren, denn ohne diese bisher renten-mindernde Arbeit wird unser Sozialsystem zusammenbrechen, teils, weil nicht mehr genug Kinder geboren werden, teils weil die Kosten für die Versorgung alter Menschen nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Daher bitte ich unsere Nutzer herzlich, über folgenden Link sich dieser Forderung anzuschließen:

Mit bestem Dank
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

60 Jahre Rentenreform – auf Kosten der FAMILIE!

Der zweite Vorsitzende des Bündnisses RETTET DIE FAMILIE (www.rettet-die-familie.de) Dr. Johannes Resch hielt am 25.  November 2017 anlässlich des 2. Stiftungstags der Hans-Joachim -Maaz-Stiftung  einen Vortrag zur Gefährdung der Familien heute – 60 Jahre nach der für Familien ruinösen  Adenauer´schon Rentenreform.

Zitat:

„….  Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“ …

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/60-J.-Rentenreform-Adenauer.pdf

Bildmaterial zum Vortrag

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/12/PPP-Rettet.pdf

 

 

 

 

Wer hat das SAGEN – die Eltern oder der Staat?

Mit dem Anschreiben des Bündnisses RETTET DIE FAMILIE an alle neu gewählten Abgeordneten zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ warnt das Bündnis davor, grundgesetzliche Elternrechte der Willkür des Staates zu opfern.              http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

Dagegen verficht die „Deutsche Liga für das Kind“  aggressiv parteiübergreifende Bestrebungen, die Verfassung zugunsten von Kinderrechten, aber  deutlich zulasten von Elternrechten zu ändern. Damit erklärt sie Eltern ganz allgemein zu Widersachern ihrer Kinder, und damit verfasssungswidrig den Staat zur übergeordneten Macht über den Nachwuchs.

Das Bündnis RETTET DIE FAMILIE widerspricht heftig dem Anliegen der „Liga für das Kind“ ( > Herr  Prof. Jörg Maywald ) mit folgendem Schreiben:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/Brief-Liga.pdf

Unsere Frage: Wie würde der Staat entscheiden, wenn ein 13-jähriger Schüler nach erfolgreicher schulischer Indoktrination sich einer Geschlechtsumwandlung mittels Hormonbehandlung dazu entschlösse, künftig als FRAU zu leben? Würden die Vorbehalte und Bedenken der Eltern zählen, oder würde ihm der Staat die Umwandlung entgegen elterlicher Einwände ermöglichen? Mit den neuen KINDERRECHTEN hätten die Eltern keinerlei Mitsprache mehr, auch wenn sie ihr Kind noch so inbrünstig vor Schaden bewahren wollen.

Instabile Regierungsverhältnisse nach einer  Bundestagswahl ohne klare Mehrheiten machen Standpunkte fraglich. Bleibt die SPD bei ihrem NEIN zu einer Merkel-Koalition, so würde uns zumindest ein destruktiv SPD-geführtes Familienministerium erspart bleiben. Doch was käme danach? Hat nicht die CDU mit U.v.d.Leyen die grandiose Entfamilisierung in Gang gesetzt? Auf welche Koalition sollte man denn noch hoffen?

Solange man politischerseits Eltern als Feinde betrachtet, weil sie entgegen staatlicher Ansprüche ihre verfassungsrechtlichen Pflichten und Rechte gewahrt wissen wollen, solange müssen sich Eltern auf weiteren Widerstand einstellen, gleich welche Konstellationen sich für eine neue Regierung ergeben.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Kinder sind auch Menschen !!!

Wie uns unser Mitglied Christiane Lambrecht aus Bayern informiert, steht das Thema: „Kinderrechte in die Verfassung“ in zwei Wochen auf der Agenda der CSU. Aus diesem Anlass wollen wir Sie, liebe Nutzer, auf einen Artikel der vierfachen Mutter und Journalistin BIRGIT  KELLE zu diesem Thema aufmerksam machen mit der Bitte, ebenfalls aktiv zu werden und eine Botschaft an die CSU zu senden: https://www.csu-landtag.de/1_kontakt_Nehmen-Sie-Kontakt-auf.html 

Oder: csu@csu-landtag.de

Wir müssen einfach viele sein!

 

Lesen Sie den interessanten Artikel von Birgit Kelle: „Kinder sind auch Menschen“

Kinder sind auch Menschen 0157_03_00_05042017_2_0.PDF

Suchen Sie bitte selbst in der WELT vom Mittwoch, 5. April 2017 nach dem Artikel. Trotz mehrerer vergeblicher Versuche will es mir nicht gelingen, diesen Artikel über einen Link zu übertragen. Sorry!

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

Herzliche Einladung zum „Familienpolitischen Abendgebet & Dialog Familie“

Familienbund der Katholiken                                     
im Bistum Augsburg                                                                     
Familienpolitisches Abendgebet
& Dialog Familie
 
 
Wenige Tage vor der Bundestagswahl lädt Sie der Familienbund noch einmal ganz herzlich zu einem familienpolitischen Abendgebet und im Anschluss daran zu einem Vortrag im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Dialog Familie“ ein:
 
Birgit Kelle: „Ehe und Familie – einfach unersetzlich“
       
Donnerstag, 21. September 2017
Beginn um:  19.00 Uhr mit einem familienpolitischen Abendgebet
in der Hauskapelle Haus St. Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg.
 
Im Anschluss an das Abendgebet beginnt um ca. 19.45 Uhr der Vortrag ebenfalls im Haus St. Ulrich. Referentin ist die bekannte Journalistin und Kolumnistin Birgit Kelle.
Anschließend steht die Referentin für Rückfragen und Diskussion zur Verfügung.
 
Über Ihre Teilnahme am familienpolitischen Abendgebet und an der Veranstaltung „Dialog Familie“  würden wir uns sehr freuen.
Das Abendgebet und die Veranstaltung sind öffentlich. Wenige Tage vor der Bundestagswahl sind das Abendgebet und das Referat besonders wichtig. Daher rühren Sie gerne und kräftig die Werbetrommel und geben Sie den Termin unbedingt an alle Interessierten weiter.
 
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen!
 
 
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Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg
Kappelberg 1 | 86150 Augsburg
Tel. 0821 3166-8851 oder -8852 | Fax 0821 3166-8859
 
 

 

Kindeswohl und Elternrechte spielen beim Wahl-O-Mat keine Rolle

Liebe Nutzer unserer Seite,

um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich darüber zu informieren, was die einzelnen Parteien auf die Wahlprüfsteine des Bündnisses  RETTET-DIE-FAMILIE antworten,  habe ich deren Wahlprüfsteine auf Platz 1 gehoben.  

Doch ich möchte Sie darauf hinweisen, dass weitere aktuelle und lesenswerte Beiträge  u n t e r h a l b  des TOP-Artikels auf Ihr Interesse stoßen könnten. Bitte lassen Sie Ihrem Interesse freien Lauf!

Bärbel Fischer

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Pressemitteilung des Bündnis “Rettet die Familie”

Wahl-O-Mat? Familienpolitik kommt nicht vor!

 

Der zur Bundestagswahl von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) entwickelte Wahl-O-Mat wird auch vom Bündnis „Rettet die Familie“ grundsätzlich als eine gute Idee angesehen, die die Meinungsbildung der Wähler/innen erleichtern kann.

Kritik wird allerdings an der sehr einseitigen Themenauswahl geübt. Der stellv. Vorsitzende des Bündnisses, Dr. Johannes Resch, äußert sich dazu: „Die einseitige Themenauswahl, wie z.B. das Weglassen der Familienpolitik, ist offensichtlich auch dadurch bedingt, dass die Bundeszentrale auf solche Fragen verzichtet hat, die zwischen den etablierten Parteien nicht strittig sind. Familienpolitik gehört dazu. Aber unfair ist das gegenüber den restlichen Parteien, die z.T. durchaus abweichende Akzente in der Familienpolitik setzen, die jedoch im Wahl-O-Mat nicht erkennbar werden, aber für Eltern wichtig sind.

So wird das BAFÖG angesprochen, das Kindergeld aber nicht. Studenten sind eben Wähler und Kinder nicht. Die Thematisierung der Ganztagsbetreuung der Kinder lässt den Anspruch des Finanzkapitals durchschimmern, das möglichst alle Eltern zwecks Lohnsenkung in Vollerwerbstätigkeit sehen will. Vom Anspruch selbstbetreuender Eltern auf Gleichberechtigung ist dagegen nicht die Rede. Wie sollen Eltern zu einer vernünftigen Wahlentscheidung kommen, wenn sowohl die zunehmende Familienarmut als auch die Bevormundung der Eltern mit keiner einzigen Frage angesprochen wird?

  • Diskriminierung der Eltern im Rentenrecht – kein Thema!
  • Diskriminierung junger Eltern und Mehr-Kind-Eltern beim Elterngeld -kein Thema!
  • Bevormundung statt Wahlfreiheit bei der Kindererziehung – kein Thema!

Der Wahl-O-Mat demonstriert, wie berechtigt es war, dass das Bündnis den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt hat, die im Gegensatz zum Wahl-O-Mat eine echte Entscheidungshilfe für Eltern sind.“

Die Wahlprüfsteine sind nachzulesen unter den Links:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/WPS_BTW_2017_Antworten.pdf 

und

http://familienarbeit-heute.de/?p=4817