Klage: „Berechnung des Elterngeldes ist grundgesetzwidrig“

Eine vierfache Mutter aus Schwerin ist mit ihrer Klage gegen die Höhe des Elterngeldes bis vor das Landessozialgericht in Neustrelitz gelangt, weil ihre erbrachte und vom Grundgesetz geschützte Erziehungsarbeit nicht erwerbsarbeitsgleich angerechnet wird.

Die Klage  entspricht voll und ganz dem Ziel der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, des Bündnisses „Rettet die Familie“ und des „Verbands Familienarbeit“.

Elterngeldklage

Familienblinde Sozialbeiträge erzeugen Kinderarmut und Kinderschwund

Mit freundlicher Genehmigung des Autors  verbreiten wir einen Gastbeitrag des Präsidenten des Familienbundes der Katholiken Ulrich Hoffmann, der zuerst in der Würzburger Tagespost erschien.

Familienarmut verhindern: Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung

Der Skandal ist bekannt: Kinder sind ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder, desto größer die Gefahr, von Armut betroffen zu sein. Weniger bekannt ist der wesentliche Grund für diesen Missstand: Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge. Der vom Familienbund der Katholiken und vom Deutschen Familienverband jährlich herausgegebene „Horizontale Vergleich“ zeigt im Jahr 2019 erneut, dass es nicht die Steuern, sondern die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Familien arm machen. Denn im Gegensatz zum Steuersystem bleibt die Anzahl der Kinder bei der Erhebung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt. Und das, obwohl es die Familien sind, die durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler die Zukunftsfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige sichern. Die familienblinde Beitragserhebung ist auch deswegen fatal, weil die in den letzten Jahrzehnten abgestürzte Geburtenrate dazu geführt hat, dass die Löhne die Kosten für Kinder typischerweise nicht mehr enthalten. Dass Beschäftigte Kinder haben, ist eben nicht mehr der Regelfall. Während früher ein einziges Einkommen für eine Familie mit mehreren Kindern ausreichte, werden heute viele Familien in eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt. Familien, denen das nicht möglich ist – insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien – landen häufig in der Armut und im Sozialleistungsbezug. Der Gesetzgeber muss daher reagieren und die familienblinden Löhne durch eine familiengerechte Beitragserhebung korrigieren. Wie im Steuerrecht muss es auch in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag geben. Das ist nicht nur gerecht, sondern nach dem bisher nur unzureichend umgesetzten Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 auch verfassungsrechtlich erforderlich. Der Staat muss den Familien endlich ermöglichen, von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen zu leben.

Ulrich Hoffmann

Präsident des Familienbundes der Katholiken

Ausplünderung statt Rechtsstaatlichkeit?

Pressemeldung    30.04.2019

 

Relative Verarmung von Familien statistisch bestätigt

 

Der Verband Familienarbeit e.V. weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass unser Sozialsystem zu einer fortschreitenden Verarmung von Familien in einer reicher werden Gesellschaft geführt hat und weiterhin führt.

 

Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 23.4.2019 bestätigt das.* Das durchschnittliche Geldvermögen von Paaren mit Kindern beträgt nur 73 % des Geldvermögens kinderloser Paare. Das Geldvermögen alleinerziehender Eltern beträgt sogar nur 38 % im Vergleich zu alleinstehenden Personen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, kommentiert:

„Das geringere Geldvermögen von Eltern ist vor allem eine Folge unseres Sozialrechts, da die Investitionskosten in Kinder per Gesetz überwiegend von den Eltern zu tragen sind, während sich Nicht-Eltern nur in geringem Umfang daran beteiligen. Wer keine Kinder hat, spart dadurch viel Geld für die Vermögensbildung, obwohl er später von den heutigen Kindern meist höhere Renten erhält als deren Eltern selbst, da der Rentenanspruch anstatt an die Erziehung von Kindern sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbstätigkeit gebunden wurde. – In den Zahlen des Statistischen Landesamtes kommt die Benachteiligung von Familien allerdings nur unvollkommen zum Ausdruck, weil davon auszugehen ist, dass Eltern sich überwiegend sparsamer verhalten (müssen) als kinderlose Erwerbstätige, was den Unterschied im Geldvermögen mindert. Außerdemwächst das Defizit mit jedem weiteren Kind.“

 

Resch betont, dass vor allem unsere gesetzliche Rentenversicherung eine Verarmung der Familien geradezu erzwinge, weil die Kosten und der „Gewinn“ der Investition in Kinder zum Nachteil der Eltern verteilt sind, wobei dieser Nachteil mit jedem Kind wachse. Eine Vergesellschaftung der Alterskosten wie in unserem Rentenrecht könne nur funktionieren und sei auch nur dann gerecht, wenn auch die Investitionskosten in vergleichbarem Umfang vergesellschaftet würden. Deshalb fordere der Verband Familienarbeit ein Erziehungsgehalt, das zunächst vor allem bei den U3-Kindern zu zahlen sei, ohne dass dabei den Eltern vorgegeben werden dürfe, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden wollen.

 

Die Zahlen gelten zwar nur für Baden-Württemberg, sind aber aufgrund der Gesetzeslage auch bundesweit zu erwarten. Dr. Resch abschließend: „Eine Gesellschaft, die die Familie im Grundgesetz unter ´den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung´ stellt, in Wirklichkeit aber deren Ausplünderung betreibt, muss sich fragen lassen, ob hier noch von Rechtsstaatlichkeit die Rede sein kann.“

 

* https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2019090

Link: http://familienarbeit-heute.de/?p=5328

Selbstbetreuung – Rückfall in alte Rollen?

Die Schwäbische Zeitung brachte am 24. April 2019 auf ihrer Sonderseite FAMILIE unter dem Titel: „Rückfall in alte Rollen – Die Geburt des ersten Kindes setzt der Gleichberechtigung oft ein Ende“ einen Überblick des Evangelischen Pressedienstes epd über die Veränderungen der finanziellen und beruflichen Situation des Paares nach der Geburt des ersten Kindes. Eine beklagenswerte „Re-traditionalisierung“ sieht der Kindheits-und Familienforscher Dominik Krinninger vom Institut für Erziehungswissenschaft der Uni Osnabrück nach der Erfüllung des Kinderwunsches. Kein Gedanke dazu, dass Mütter ihrem Kind meist das schenken  w o l l e n , wonach ihr Kind biologisch verlangt, nämlich nach dauerhaft sicherer Präsenz. Ideologische Hirngespinste spielen für Mütter nach der Geburt plötzlich keine Rolle mehr, wenn sie ihr Kind in Armen halten. Ein Neugeborenes gilt anthropologisch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres als Nesthocker, ist also total auf elterliche Zuwendung angewiesen. Es verträgt eine Abschiebung in Fremdbetreuung nur unter neurologischen Einbußen an emotionalem und intellektuellem Potential.

 

Abgelehnter Leserbrief

 

Für ein starkes Stück Dreistigkeit halte ich, wenn der Ev. Pressedienst die Entscheidung von Müttern, die ersten drei Jahre bei ihrem Kind zu bleiben als „Rückfall in alte Rollen“ bezeichnet. Der Titel suggeriert, solch einen Rückfall tunlichst zu vermeiden, will man nicht als total zurückgeblieben gelten. „Mütter in die Betriebe!“ so hieß schon die sozialistische DDR-Parole. Die Kinder, denen ihre Mama schmerzlich fehlt, werden ja nicht gefragt. Sie finden es nämlich gar nicht so prickelnd, sich jeden Morgen von der Mama trennen zu müssen, und die Mütter an der Ladenkasse oder am Schreibtisch vermutlich auch nicht.

 

Tatsächlich: Die Geburt eines Kindes bedeutet hierzulande das Ende der Gleichberechtigung und der Anfang der Einkommensverluste. Dafür tragen aber nicht die Mütter die Verantwortung, sondern unsere Politik. Denn sie ist es, die Beziehungs-und Pflegearbeit gegenüber Erwerbsarbeit total missachtet. Für Fremdbetreuung in der Kita macht der Staat  monatlich 1300 Euro locker, für die mütterliche Betreuung aber null Cent. Für Mütter ist es nicht erstrebenswert, nur als männliche Kopie gleichberechtigt zu gelten. Nein, sie wollen in ihrer ureigenen weiblichen Kompetenz als Garanten für den Fortbestand unseres Gemeinwesens  g l e i c h  wertgeschätzt und honoriert werden.

Für mich ist die Entscheidung, sein ersehntes Kind selbst zu betreuen, kein Rückfall in alte Rollen, sondern höchst human, mutig und modern.

 
Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Verfassungswidrige Sozialabgaben sorgen auch 2019 für zunehmende Armut

Nun ist der „Horizontale Vergleich 2019 über das frei verfügbare Einkommen von Arbeitnehmern bei gleichem Jahreseinkommen je nach Familiengröße, erstellt vom Deutschen Familienverband, verfügbar.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/848-horizontaler-vergleich-2019-sozialversicherung-treibt-familien-weiterhin-in-die-armut

Der Horizontale Vergleich 2019 steht hier (PDF)zum Download bereit.Er zeigt eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber dem letzten Jahr.

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/222-horizontaler-vergleich-2018

Es tritt deutlich zutage, dass familienblinde Sozialabgaben für die stetige Familienarmut verantwortlich sind. „Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“, sagt Stephan Schwär, Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg. „Darauf muss die gesetzliche Sozialversicherung reagieren, wenn der Generationenvertrag noch Zukunft haben soll. Die Lasten der Sozialversicherung müssen familiengerecht verteilt werden.“

KINDER für ALLE nach der EHE für ALLE

Die Journalistin und Mutter von vier Kindern, Birgit Kelle, blickt skeptisch auf das Vorhaben links-grüner Parteien, die natürliche Elternschaft zugunsten einer „sozialen Elternschaft“ abzulösen. Selbst eine Justizministerin Katarina Barley, will „Mit-Mutterschaft“ in Geburtsurkunden von Kindern legalisieren. Leibliche Väter haben demnach ausgedient. Sie spielen einfach keine Rolle mehr in einer feministischen Gendergesellschaft.

Kinder für wirklich alle

Wer das deutsche Leihmutterschafts-Verbot mit Hilfe einer angeheuerten Ukrainerin umgeht, und anschließend das Kind nach Deutschland bringt, wird nicht bestraft, sondern mit legaler Adoption belohnt, entschied gerade das Oberlandesgericht Frankfurt. Als Krönung dient das laut Urteilbegründung dem Kindeswohl, weil das Kind ja nun schon mal da sei. Man nennt das auch Fakten schaffen, die einem dann in die Hände spielen.
Die erste Instanz hatte noch zurecht auf ein sittenwidriges Geschäft verwiesen, das Kind sei hier in zu einem reinen Kaufobjekt degradiert worden. Man könnte anfügen: Und die Ukrainerin zu einem reinen Brutkasten. Es scheint vor deutschen Gerichten nicht mehr Konsens, dass Menschenhandel allen unseren Rechtsprinzipien, unserer Ethik und Moral widersprechen. Was bei einzelnen Organen weltweit als Handel geächtet, löst sich bei ganzen Menschen offenbar ethisch in Luft aus. Niere nein, Baby ja?

Das OLG argumentiert, dass Leihmutterschaft und ihre Inanspruchnahme zwar verboten seien, ihre Vermittlung wiederum nicht. Auf deutschem Boden schon. Laut Paragraf 13 des Adoptionsvermittlungsgesetz ist es verboten, öffentlich Leihmutterschaft anzubieten oder zu vermitteln. Lerne: Ihr müsst die Straftat einfach hinter die Grenze verlegen. Das OLG Frankfurt hat gerade eine Einladung an den Leihmutterschafts-Tourismus ausgesprochen. Freuen werden sich all die Schausteller, die erst letzte Woche in Berlin auf einer sogenannten Reproduktionsmesse ihre in Deutschland illegalen Dienste fürs Ausland anboten. Niemanden störte es in Berlin. Weder Staatsanwaltschaft, noch Politik.

Im zweiten Schritt wird man die Legalisierung auch in Deutschland fordern, weil es ja sowieso schon passiert und warum sollen die armen Eltern erst ins Ausland? Die FDP hat die Ermöglichung „nichtkommerzieller“ Leihmutterschaft schon im Programm. Kinderhandel als altruistischer Akt. Irrer Weise wäre es demnach in Ordnung, dass Agentur, Klinik und Arzt für ihre Dienste bezahlt werden, nur nicht die schwangere Frau. Sie ist ja auch nur der Brutkasten. Man kann so eine offene Degradierung von Müttern nur mit Sarkasmus ertragen. Irritierend, dass es die liberalen Frauen nicht stört.

Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel in einem Abstammungsverständnis, dass seit Bestehen der Menschheit in allen Kulturen Verwandtschaft definiert hat: Blutslinien, Stammbäume. Folgt man den Empfehlungen, die eine Expertenkommission im vergangenen Jahr im Auftrag der Regierung ausgearbeitet hat, soll die biologische Elternschaft schrittweise durch die „soziale Elternschaft“ abgelöst werden. Nüchtern betrachtet ist es die konsequente Fortführung des Genderkonzeptes. Wer Geschlecht vom biologischen Fakt zur sozialen Konstruktion wandelt, tut es mit Verwandtschaft analog. Eltern ist, wer sich selbst dazu ernennt. Nach der „Ehe für Alle“ folgt gerade die Umsetzung des Konzeptes „Kinder für Alle“.

Am Mittwoch forderte Justizministerin Katarina Barley, „Mit-Mutterschaft“ in Geburtsurkunden von Kindern zu legalisieren. Statt Vater und Mutter, die das Kind zeugten, stünden zwei Frauen als zwei Mütter drin. Der Vater wird nicht nur von der Bettkante, sondern auch aus Abstammung und Bewusstsein getilgt. In konzertierter Aktion sendet die ARD am selben Abend einen Spielfilm mit hanebüchenem Plot: Sohn fungiert als Samenspender für die Freundin seiner eigenen, inzwischen lesbisch geouteten Mutter. Am Ende schwängert er auch seine eigene Freundin und wird gleichzeitig zweimal Vater, einmal mit eigener, einmal mit Muttis Freundin. Alle glücklich. Abspann. Perfektes Timing beim öffentlich- rechtlichen Framing. „Zufällig“ nächsten Montag berät der Rechtsausschuss des Bundestages den Gesetzesentwurf der Grünen zur Legalisierung genau jener „Mit-Mutterschaft“. Männerverbände klagen jetzt schon öffentlich, ihre Interessen seien sowohl bei Anhörung, als auch im Gesetzesentwurf nicht adäquat berücksichtigt. Von Dritten und weiteren Geschlechtern wollen wir gar nicht erst anfangen. Es wird ein Fest für Juristen in den kommenden Jahrzehnten. Die „Mit-Väter“ werden kommen, sie werden Brutkästen, pardon, Frauen brauchen, um das zu realisieren.

Überall gilt die Frau als unverzichtbar: in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft – gleichzeitig nimmt man ihr eine inhärente weibliche Domäne gerade aus der Hand: Das Kinderkriegen. Dieselben Leute, die sogar bereit sind, das Verfassungsrecht auf freie, demokratische Wahlen anzusägen, um im Bundestag eine 50:50 Parität von Männern und Frauen zu erzwingen, halten die natürliche Parität bei der Elternschaft für Kinder für verzichtbar. Wir schützen den natürlichen Lebensraum von Käfern besser, als jenen der Kinder. Dieselben, die „Kinderrechte“ in die Verfassung fordern, nehmen ihnen im Tausch das Recht auf Wissen und Umgang mit ihren leiblichen Eltern. Mit Spannung erwarten wir den nächste ARD-Blockbuster: Nach schwulem Comingout des Sohnes trägt seine Mutti als Leihoma mit Samen seines Freundes ein Kind aus. Bleibt ja in der Familie.

Dieser Text erschien erstmals am 15.03.2019 in der Tageszeitung “Die Welt”.

Auf heuchlerische Debatten verzichten

Die Schwäbische Zeitung sprach ( Ausgabe 11. April 2019 ) mit JUSO-Chef Kevin Kühnert über dessen Anliegen, Rente sei kein „Alte-Leute-Thema“, sondern eine Zukunftsfrage, welche die jetzige Erwerbs-und Jugend-Generation betreffe. Darin liegt er goldrichtig. Nur dass die Jugend das ziemlich spät, ja sogar viel zu spät erkennt. Viel zu lange haben sich die linksgrünen Parteien einschließlich ihrer Jugendorganisationen damit beschäftigt, die Gesellschaft in ihrem sozialistischen Sinne zu verändern ( Gender Mainstreaming, Ehe für Alle, Legalisierung von Abtreibung, Frühsexualisierung in Kita und Schule, Ganztagsbetreuung von 1 bis 12, etc. ) Doch wie immer wird auch in diesem Interview die Ursache dezimierter Renten, nämlich die Nachwuchsverweigerung, nicht thematisiert. Wie lange wollen wir uns solche heuchlerischen Debatten noch anhören?

Leserbrief

Jeder Bürger weiß, dass unsere Renten seit 1957 auf einem Umlagesystem basieren. Jede Erwerbsgeneration gibt über die Rente der Elterngeneration zurück, was diese vormals an ihren Kindern geleistet hat. Es ist ein Irrtum zu glauben, unsere Beiträge lägen für unser Alter auf der hohen Kante. Nein. Jeder Euro, heute erwirtschaftet, ist morgen ausgegeben. Mithin kommt es für unsere Gesellschaft darauf an, genügend Nachwuchs zu haben, will man im Alter eine ausreichende Rente beziehen. Mit halbiertem Nachwuchs kann man eben nur halbe Renten zahlen.

Dass ein JUSO-Chef sich traut, über künftige Renten zu lamentieren, wenn sein Club sich lauthals für die Legalisierung von Abtreibungen bis vor die Geburt in Szene setzt, ist wohl ein Witz mit Ansage. Je weniger Kinder wir haben, desto geringer werden die Renten ausfallen. Schon jetzt wird  fast ein Drittel der Renten über Steuern finanziert, wie zum Hohn auch über hohe Verbrauchssteuern, die allein Eltern zu stemmen haben, weil nur sie es sind, die noch künftige Beitragszahler großziehen.

Man fragt sich ernsthaft, warum in keiner einzigen medialen Debatte thematisiert wird, dass unsere Politik es seit Jahrzehnten versäumt, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen. Solange sich unsere Parteien weigern, zugunsten der nächsten Generation Korrekturen am System  vorzunehmen, sollten sie doch bitte schön, auf heuchlerische Debatten verzichten.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Die Gleichstellungslüge

Der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch stellt klar, dass die grundgesetzliche GLEICHBERECHTIGUNG ein Recht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat nicht vereinbar ist mit GLEICHSTELLUNG – einem vermeintlichen Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. GLEICHSTELLUNG erweist sich als Bevormundung, also dem Gegenteil von GLEICHBERECHTIGUNG , was Resch anhand der gängigen Praxis von Elterngeld und Krippenförderung eindeutig nachweist, wenn sich die Differenz zwischen elterlicher und außerfamiliärer Kinderbetreuung  in 12 Monaten auf 19 260 Euro beläuft. Außerdem sieht Dr. Resch eine frappierende Parallele zur marxistisch-leninistischen Ideologie des Sozialismus der untergegangenen DDR – neoliberal umgemünzt nach marktwirtschaftlicher Logik durch geringere Löhne. „Hier wie dort ist und war das Schicksal und die Gesundheit der Kinder und der gesamten Familie kein Thema“.

Der Beitrag von Herrn Dr. Johannes Resch erschien auf RUBKON.

https://www.rubikon.news/artikel/die-gleichstellungs-luge

Weltweiter Familienkongress in VERONA

Der internationale Familienkongress “World Congress of Families” fand am vergangenen Wochenende mit großer Beteiligung im norditalienischen Verona statt.  Als absolut gelungen bezeichneten die Veranstalter dieses Ereignis, während die Mainstream-Presse sehr gegensätzlicher Meinung ist.

Machen Sie sich selbst ein Bild.

https://www.suedtirolnews.it/italien/familienkongress-in-verona-demo-auch-mit-suedtiroler-beteiligung

https://www.fr.de/politik/antifeministische-allianzen-12074991.html

http://www.taz.de/!5584335/

Wie die Sozialversicherung Kinderarmut produziert

Die grassierende Kinderarmut ist einer der größten Schandflecken Deutschlands. Viele machen die Hartz-Reformen dafür verantwortlich, nicht ganz zu Unrecht. Aber der Hauptverantwortliche wird selten genannt: das System der Sozialversicherungen, das entscheidend zur Verarmung von Familien mit Kindern beiträgt. Sozialrichter a.D. Jürgen Borchert erklärt beim Deutschen Familienverband, worin der eklatante Konstruktionsfehler besteht.

https://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/833-wie-die-sozialversicherung-kinderarmut-produziert