Auf der Agenda der Mächtigen: der konturlose Einheitsmensch!

Es ist, wie Herr Dr. Resch sagt. Statt einer Diktatur mit Waffengewalt herrscht bei uns eine Meinungsdiktatur mit etwas Peitsche und sehr viel Zuckerbrot. Die Meinungsmacher katzbuckeln einträchtig vor den finanziellen Mächten, die sie lenken. So werden die Parteien ebenso wie die Medien immer konturloser, sprechen zunehmend mit der gleichen Stimme und die Justiz steuert mit ihren Entscheidungen in die dieselbe Richtung. Begriffe wie „korrupt“ oder gar „mafiös“ scheinen da nicht fehl am Platze.

Herr Dr. Resch erwähnt auch die vielen Pseudo-Gutachten, die auffallend stark zunehmen und Zweifler von der gewünschten Linie überzeugen sollen. Man weiß: was mit wissenschaftlicher Beweiskraft daherkommt, stellt fast niemand mehr außer Frage.

Welche Linie bei dem Ganzen verfolgt wird, kann man nur mutmaßen. Mir stellt sie sich so dar, dass die Menschen  immer abhängiger werden von einem Kreis weniger Mächtiger, die übergreifend tätig sind und die Welt nach ihren Vorstellungen umgestalten. In ihr soll jeder gleich dem anderen sein – egal welchem Geschlecht, welchem Volk oder auch welcher Kultur er angehört. Der besitz- und gesichtslose Massenmensch scheint Ziel dieser Ideologie – ausgedacht von wenigen, aber befolgt von einer wachsenden Schar internationaler Helfershelfer, die oft selbst nicht wissen, was sie da tun und welchem Herrn sie dienen.

Die Bewegung hat inzwischen eine erhebliche Eigendynamik entwickelt, bei der es anscheinend immer weniger Anstöße von „oben“ braucht, weil der Karren längst von alleine rollt.

Doch wer sind die da „oben“, die eigentlichen Drahtzieher einer unseligen Massenbewegung, die nicht zuletzt auch die Familien und Kinder im Visier hat. Kinder, die schon frühzeitig auf die gewünschte Linie gebracht und zu Massenmenschen erzogen werden, die sich ihrer individuellen Wurzeln, ihrer Stärken und Schwächen, ihrer persönlichen Charaktere und Lebensziele  kaum  mehr bewusst sind und wahrscheinlich auch eine weniger starke Bindung an ihre Eltern haben als die Generationen vor ihnen.

Wer sind sie, diese Mächtigen?

Ich würde es gern wissen, weiß es aber nicht. Ich weiß noch nicht einmal, ob und inwieweit meine Theorie der Wahrheit entspricht, obwohl sie sich förmlich aufdrängt.

Interessant sind auf jeden Fall die sog. „Bilderberger“, zu deren relativ wenigen, aber ständigen Mitgliedern Angehörige der internationalen Hochfinanz und Politik gehören. Demnächst kommen sie wieder zu einem ihrer alljährlichen Treffen zusammen, über dessen Verlauf so gut wie nichts nach außen dringt. Geladene Gäste sind jedes Mal einflussreiche Leute aus Politik und Wirtschaft – so auch deutsche Politiker. Diesmal soll Jürgen Trittin zu den „Ehrengästen“ gehören.

 Ursula Prasuhn

Recht und Freiheit 2012?

Beim Hambacher Fest 2012 sprach der Vertreter der Ökologisch-Demokratischen Partei ÖDP, Dr. Johannes Resch, über das Thema: „Ist unser Rechtsstaat in Gefahr?“

Anhand des Elterngeldgesetzes weist Resch nach, wie  durch die Einflüsse der Wirtschaft das Recht der Eltern auf freie Wahl der Erziehungsform unter die Räder kommt.

Liebe Festteilnehmerinnen und Festteilnehmer,

beim Hambacher Fest 1832 spielte die Pressefreiheit eine große Rolle. Die damalige Obrigkeit übte Zensur aus, um missliebige Beiträge zu verhindern.

Heute gibt es keine formale Zensur mehr. Aber die Massenmedien sind mehr oder weniger im festen Griff der Wirtschafts- und Finanzlobby. Die Redaktionen der großen Zeitungen und Zeitschriften haben schon die Schere im Kopf, weil sie bei missliebigen Beiträgen eine Minderung lukrativer Werbe-Einnahmen fürchten. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden über die Rundfunkräte von den politischen Parteien beherrscht, die ihrerseits unter dem Einfluss von Wirtschaft und Banken stehen.

Die Einflussnahme der Wirtschaftslobby ist längst nicht mehr auf Politik und Medien beschränkt. Auch die früher unabhängige Wissenschaft wird zunehmend unterwandert. So werden gezielt Pseudo-Studien bestellt und bezahlt, die den wirtschaftsfreundlichen Ideologien einen wissenschaftlichen und damit glaubwürdigen Anstrich geben sollen. Auf diese Weise nimmt z. B. die Bertelsmann-Stiftung durch die Hintertür massiven Einfluss auf die Gesetzgebung. – Es sind sogar Versuche erkennbar, die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürger im Sinne der Wirtschaftsinteressen umzudeuten.

In Diktaturen werden Grundrechte der Bürger durch Zuckerbrot und Peitsche eingeengt. Gefängnis für die Widerspenstigen und Vergünstigungen für die Mitläufer. In unserer Gesellschaft kommt die Bevormundung der Bürger auf leiseren Sohlen daher. Auf direkte Gewalt wird verzichtet. Dafür wird das Zuckerbrot um so konsequenter eingesetzt. Wer sich nach den wirtschaftskonformen Vorgaben verhält, wird belohnt. Wer das als Zwangsjacke empfindet und sich dagegen wehrt, wird ausgehungert.

Ein anschauliches Beispiel hierfür ist das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz. Das zuvor bestehende Erziehungsgeldgesetz, berücksichtigte soziale Gesichtspunkte und begünstigte Mehr- Kind-Familien. Das Elterngeldgesetz ist dagegen ein steuerfinanziertes Mittel der Bevormundung der Eltern. Es wird als „Familienförderung“ getarnt, soll aber in Wirklichkeit dazu dienen, Eltern so zu dressieren, dass sie nach der Pfeife der Wirtschaftslobby tanzen. Ziel ist die Optimierung des Arbeitsmarkts, um die Profitgier zu befriedigen.

Beispiel 1:
Eine Lehrerin bekommt ein erstes Kind und erhält 1800 € monatlich Elterngeld für ein Jahr. Bekommt sie nach zwei Jahren ein zweites Kind und hat ihr erstes ab dem 13. Monat in eine Krippe gegeben, um wieder erwerbstätig zu sein, erhält sie wieder 1800 €/Monat.- Hat sie aber ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut, erhält sie beim zweiten Kind nur 375 € monatlich, also insgesamt 17100 € weniger. Das ist für ein junges Paar sehr viel Geld. – Woher nimmt der Staat das Recht, die Entscheidung einer Mutter (oder eines Vaters), das eigene Kind länger als ein Jahr selbst zu betreuen, mit einer Minderleistung von 17100 € zu bestrafen? Dafür gibt es keine sachlichen Gründe außer einer Gewinnmaximierung der Wirtschaft durch Erzielung eines höheren Arbeitskräfteangebots und einer Beschäftigungsgarantie für die Diakonie und ähnliche Konzerne.

Beispiel 2:
Bekommt die Lehrerin ihr erstes Kind schon direkt nach dem Examen oder noch während des Studiums, z. B weil sie nicht abtreiben wollte oder weil sie bewusst eine junge Mutter sein wollte,

dann wird sie ebenfalls mit einer Minderleistung bestraft, in diesem Fall um 18000 €, weil sie nur den Mindestbetrag von 300 € monatlich erhält. – Woher nimmt der Staat das Recht, die Entscheidung, nicht abzutreiben oder einfach nur eine junge Mutter sein zu wollen, mit der Minderleistung in dieser Höhe zu bestrafen?

Diese beiden Beispiele zeigen, dass es beim Elterngeldgesetz weder um einen sozialen Ausgleich noch um eine „Familienförderung“ geht. Die Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr betreute und die studentische Mutter sind stärker auf das Geld angewiesen, bekommen aber nur einen Bruchteil im Vergleich zur Mutter, die vor der Geburt erwerbstätig war. Soziale Absichten des Elterngeldgesetzes scheiden also aus. Auch eine „Familienförderung“ kann nicht Ziel des Gesetzes sein, weil die Leistung bei einem zweiten Kind meist geringer ist als bei einem ersten und bei weiteren Kindern in der Regel weiter geringer wird, weil das Elterngeld vom Verdienst vor der Geburt abhängt. – Es kann kein Zweifel sein: Das Elterngeldgesetz hat zum Ziel, Eltern zu willfährigen Werkzeugen der Wirtschaft zu machen, unabhängig davon, ob sie das wollen oder nicht.

Dabei haben die verantwortlichen Regierungsvertreter sogar die Frechheit zu behaupten, Eltern hätten ja Wahlfreiheit. Es werde niemand gezwungen, schon nach dem ersten Lebensjahr voll erwerbstätig zu sein. Aber es ist eine Wahlfreiheit nach dem Motto „Friss oder stirb!“ bzw „Nimm 1000 € für die Krippe oder geh leer aus!“ Wer das Letztere wählt, wird bei einem nächsten Kind dann nochmal mit einem Nachteil von 17100 € (oder bei dreijährigem Abstand von 18000 €) bestraft.

Sogar das Bundesverfassungsgericht scheut davor zurück, sich mit dem Machtkonglomerat Wirtschaft / Regierung / Medien anzulegen, obwohl das Elterngeldgesetz in klarem Gegensatz zu älteren Entscheidungen des Gerichts steht. Bisherige Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz, darunter eine, die von der ÖDP unterstützt wurde, wurden „nicht zur Entscheidung angenommen“. Solche „Nichtannahmebeschlüsse“ einer aus drei Richter/innen bestehenden Kammer brauchen nicht näher begründet zu werden. Es genügt die lapidare Behauptung, eine Beschwerde habe keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).
Wenn aber der systematischen Benachteiligung von bis zu 18000 € für Mehr-Kind-Familien und für junge Eltern keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ zugeordnet wird, dann ist zu fragen, ab welchem Geldbetrag diese Bedeutung beginnt.

Wenn das Bundesverfassungsgericht der verfassungsrechtlichen Würdigung des Elterngeldgesetzes weiter ausweicht, ist zu fragen, welchen Stellenwert die vom Grundgesetz geforderten Grundrechte in unserem Land überhaupt noch genießen. Grundrechte, die selbst vom zuständigen Gericht nicht mehr hinterfragt werden, verlieren ihren Wert. Unser Rechtsstaat ist in Gefahr!

Infos zum Hambacher Fest: www.hambacherfest.de Weitere Informationen zum Elterngeldgesetz unter:

http://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/gerechtes-elterngeld/

oder (einschließlich dieses Manuskripts) unter: www.johannes-resch.de (Karteikarte: Elterngeldgesetz – ein Angriff)

Dort finden Sie auch weiterführende Links mit weiteren Informationen zum Elterngeldgesetz, u. a. ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thorsten Kingreen

V. i. S. d. P.:
Dr. Johannes Resch, Bahnhofstr. 20, 76872 Winden

Bitte bedenken Sie, Herr Hilgers,

arme Kinder stammen aus armen Familien.

Wir von der Elterninitiative behaupten: In Deutschland werden Familien durch ein fehlerhaftes Sozialsystem arm gemacht.

Gerade in einer Phase weitreichender familialer Entscheidungen verfügen kinderlose Ehepaare über ein deutlich höheres monatliches Nettoeinkommen.

Die Einkommenslage von Familien kann generell nicht als schlecht bezeichnet werden, aber es bestehen strukturelle Ungleichgewichte zwischen Paaren mit und ohne Kinder(n). Diese strukturellen Nachteile konnten auch mit dem Ausbau familienpolitischer Leistungen in den letzten 20 Jahren nicht beseitigt werden. Es konnte nur ein weiteres Abrutschen verhindert werden.

Familien erreichen in allen Familienphasen ein niedrigeres Wohlstandsniveau als der Durchschnitt aller Haushalte. Der Anteil von Familien im Niedrigeinkommensbereich ist überdurchschnittlich hoch.

Wesentliche Ursache für das starke Einkommensgefälle ist der Verzicht oder die Reduzierung der Erwerbstätigkeit der Mutter zugunsten der nicht bezahlten, gleichwohl gesellschaftlich hoch bedeutsamen Erziehungsarbeit.

Sozialhilfebedürftig sind vor allem allein erziehende Mütter mit kleinen Kindern und mit mehreren Kindern. Dahingegen ist das Sozialhilferisiko von Ehepaaren mit Kindern vergleichsweise niedrig, allerdings gerade mit steigender Kinderzahl höher als bei kinderlosen Ehepaaren. Der Anteil der Kinder an den Sozialhilfeempfängern steigt. Das Sozialhilferisiko von Kindern liegt deutlich über dem Durchschnitt der Bevölkerung.

Das niedrige Geburtenniveau in Deutschland hängt mit dem wachsenden Wohlstand der Gesellschaft und dem strukturellen ökonomischen Ungleichgewicht zwischen Kinderlosen und Familien zusammen. Es gibt zunehmend mehr Anreize auf Kinder zu verzichten. Hier ist die Politik gefordert, Gegengewichte zu setzen.

Wir bitten Sie, Herr Hilgers, ihre Amt dafür zu nutzen, die Öffentlichkeit (Medien) und die Bundesregierung  über die wahren Ursachen von Kinderarmut zu informieren. Die Bevölkerung urteilt nämlich naiv:

arm = selbsverschuldet, sozial schwach, erziehungsunfähig, Sozialschmarotzer

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer


@ Diakonie

Sehr geehrte Frau Loheide,

besten Dank für Ihre freundliche Antwort auf unser Schreiben vom 11. 05. 2012. Gerne werde ich Ihr Angebot nutzen und Ihnen unsere Ansicht der Sachlage im Einzelnen erläutern.

  • Für die Diakonie schließen sich Elternbindung/-verantwortung und Kinderbetreuung ( gemeint ist familien-ferne Betreuung ) nicht aus, und Sie bestätigen, dass die Qualität der Eltern-Kindbeziehung ein entscheidender Faktor für die Entwicklung von Bindung ist. Die Diakonie aber übersieht den Faktor Zeit. Ein 1-3-jähriges Kind kann sich erst binden, wenn es – wissenschaftlich erwiesen – an die hundertmal täglich sich der Präsenz, der Aufmerksamkeit, der Zuneigung, des Trostes seiner Eltern vergewissern darf.   Hierzu braucht es 24 Stunden am Tag, was keine Generation von Eltern jemals bezweifelt hat. Fehlen die Eltern, ist das Kind irritiert und fühlt sich verschaukelt. Bindung? Fehlanzeige! Vielleicht bindet sich das Kind in der Krippe aus Not an die mütterliche Erzieherin, wird dann aber wiederum gezwungen, sich abends mit Schmerzen von ihr zu trennen. Der Trennungsschmerz und das Gefühl, nirgendwo bedingungslos erwünscht zu sein, macht Kinder fertig. Ich kann das nach drei Jahrzehnten Arbeit im Kinderheim bestätigen. Die Schäden der frühen „Auslagerung“ werden die Kinder und ihre künftigen Partner und deren Kinder wieder unter Schmerzen auszubaden haben. Zeit miteinander wünscht sich jedes Liebespaar. Ohne Zeit stirbt die Bindung, stirbt die Liebe. Wie viele Ehen sterben aus Mangel an Zeit füreinander?

Warum begreift das ausgerechnet die Diakonie nicht?

  • „Uns geht es in erster Linie darum, allen Kindern gute Bildungschancen  und qualitativ hochwertige Bildungsangebote von Anfang an zu ermöglichen“. Jeder Kinderarzt sagt Ihnen, dass Kinder in diesem frühen Alter alles andere als Bildung brauchen, sondern Nestwärme und die Präsenz ihrer Bezugsperson    ( Stimme, Geruch, Hautkontakt, steter Blickkontakt, Trost ). In jedem normalen Haushalt findet das Kind genügend Anregungen, sein Interesse zu entfalten. Die 1:1-B i n d u n g  des Elternhauses kann keine Krippe leisten. Also, man sollte nicht familienferne Betreuung schönfärberisch als „frühkindliche Bildung“ verkaufen. Und man sollte umgekehrt den Elternhäusern ihre Bildungskompetenz nicht absprechen.  Auch die Diakonie weiß, wie schlecht die Krippenbetreuung in Deutschland beurteilt wird. Eine kollektive Kinderbetreuung kann ja schon rein rechnerisch nicht so effektiv sein, wie die personalintensive elterliche  Betreuung
  • Die Diakonie wünscht sich für Familien verlässliche Betreuungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Voraussetzung für  „Wahlfreiheit“. Hier geht es wiederum nicht um das Kind, sondern um die Wahlfreiheit der Mutter.  Diese Wahlfreiheit soll von Staats wegen allerdings nur für ein Drittel aller Mütter gelten, denn nur für ein Drittel aller Babys ist eine Ganztagsbetreuung vorgesehen. Auch wenn  ab 2013 dann 34% aller ein-bis zweijährigen Kinder mit Krippenplätzen versorgt sein werden, haben 66% aller Mütter noch immer keine Wahlfreiheit. Denn sie machen ihre Erziehungsarbeit unter gewaltigen finanziellen Einbußen sozusagen ehrenamtlich. Wahlfreiheit für Mütter sehen wir erst dann gegeben, wenn selbst geleistete Erziehung vom Steuerzahler genauso honoriert wird wie Betreuung außerhalb der Familie.  Dass ausgerechnet die Diakonie diese Gerechtigkeitslücke ausblendet, befremdet Familien sehr. Wir reden hier nicht einem Betreuungsgeld, das noch nicht einmal geregelt ist, das Wort. Uns geht es um G e r e c h t i g k e i t.  Für einige unserer europäischen Nachbarn ist diese Debatte nur noch grotesk und lächerlich. Ohne bürokratische Kopfstände zahlen sie an Familieneltern bis 550 Euro bar bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Frankreich bietet Eltern zusätzlich noch ein ganzes Spektrum an  finanzieller Entlastung – und kein Aufschrei der Nation!
  • Die Diakonie plädiert dafür, dass die Gelder, die für die elterliche Kinderbetreuung als Betreuungsgeld vorgesehen sind, in die qualitative Ausstattung der Krippen investiert werden. Unsere Ansicht: Ein Staat, der flächendeckende Kinderbetreuung für ein Drittel aller Kinder verordnet, sie aber qualitativ nicht leisten kann ( Personalgehälter wie Müllmänner, unzureichender Betreuungsschlüssel, unzureichend ausgebildetes Personal etc.), der hat sein Ansehen verspielt. Zum anderen: Was hat der deutsche Staat mit dem Geld getan, das er seit 1970 durch den immensen Geburtenmangel ( seither hat sich die Geburtenzahl halbiert) einspart?  Mit der so genannten „demographischen Rendite“ könnte man heute eine Luxuskinderbetreuung und ein gleichwertiges Erziehungsgehalt an Eltern bezahlen. Die Frage nach der Finanzierbarkeit hat sich somit erledigt.
  • Werte Frau Loheide, wenn die Kirchen nun auch noch mit den Mainstream-Wölfen heulen, verraten sie doch ihr eigenes soziales Ethos. Nach unserem Verständnis müssten die Kirchen Sand im Räderwerk der Entfamilisierung sein und der ökonomischen „Verwertbarkeit“ von Eltern und Kindern Widerstand entgegensetzen. Inzwischen haben Wirtschaft und Politik längst  aufgehört, das Hohelied der Selbstverwirklichung zu singen, um Mütter in die Erwerbsarbeit zu locken. Heute werden Mütter übelst diffamiert, wenn sie  als selbstbestimmte emanzipierte Frauen ihren Kindern ein paar Jährchen Geborgenheit schenken wollen. Arbeit zählt nur noch als Erwerbsarbeit. Familienarbeit ist in ihren Augen verplemperte Zeit. Fast jede Frau will wieder zurück in ihren Beruf,  z u v o r  aber will sie nicht nur Mutter werden, sondern für einige Jahre ohne finanzielle Benachteiligung auch Mutter sein. Sie will ihre Familie selber organisieren und nicht unter Zeitmangel und der Knute des Arbeitsmarktes vereinbarkeitskompatibel funktionieren müssen. Sklaverei haben wir emanzipierten Mütter nicht verdient!

Damit grüße ich Sie im Namen der mit uns in der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT verbundenen Eltern in der Hoffnung, dass ich Ihnen unsere Sicht auf die unsägliche BG-Debatte vermitteln konnte. Bitte reichen Sie diesen Brief an die Chefetage weiter!

i. A. Bärbel Fischer

Sehr geehrter Herr Präsident des Kinderschutzbundes!

Sehr geehrter Herr Hilgers,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  IM  LKR.  RAVENSBURG kritisiert Ihr Interview mit der Schwäbischen Zeitung, 30. 05. 2012, auf das Schärfste. Nicht nur, dass die Schwäbische Zeitung auf den Armutsbericht der UNICEF  überhaupt nicht eingeht, wiederholt sie zum 100. Mal so beliebt wie abgedroschen ihre Ablehnung zum Betreuungsgeld. Offenbar hat die SZ in Ihnen einen prominenten Gegner des BGs gefunden. Die Leserschaft der SZ hat aber ein Recht darauf, angemessen informiert zu werden. Im Anhang sende ich Ihnen unser Schreiben an die Schwäbische Zeitung.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Bärbel Fischer

Auch nach dreimaliger Lektüre Ihres Interviews mit Kinderschutzpräsident Heinz Hilgers finde ich nicht ein einziges Mal das Wort „Kinderarmut“ oder eine Stellungnahme zu dem Skandal, dass es in Deutschland viel mehr arme Kinder gibt als in vielen anderen Industrieländern. Und um dieses Thema geht es doch bei der UNICEF-Untersuchung. Statt dessen wird auf den beliebten Reizthemen Krippenausbau und Betreuungsgeld herumgeritten. Es findet sich in Ihrem Beitrag kein Wort zu der Tatsache, dass immer mehr Eltern mit mehreren Kindern, sowie immer mehr allein erziehende Eltern in Armut geraten, obwohl sie vollbeschäftigt sind und vor Jahren noch ein ausreichendes Einkommen hatten. Das heißt, dass unser Sozialsystem ein strukturelles Armutsgefälle aufweist, auf dem immer mehr Familien abrutschen. Es findet sich kein Wort zu der Entwicklung, dass das frei verfügbare Einkommen einer Familie mit jedem weiteren Kind dramatisch bis unter ihr Existenzminimum schrumpft. Es wird auch nicht auf die paradoxe Entwicklung hingewiesen, dass bei schwindenden Geburten ( also trotz staatlicher Einsparungen durch fehlende Kinder, der so genannten „demographischen Rendite“ ) die Armut der Kinder in einem der reichsten Länder der Welt ansteigt. Bemerkenswert wäre auch gewesen, dass Länder, die ein üppiges Betreuungsgeld an selbst erziehende Eltern zahlen (Schweden, Finnland. Frankreich bis über 500 Euro), in puncto Kinderarmut weit besser abschneiden als Deutschland.

Die Leserschaft  reibt sich die Augen: Wurden die falschen Fragen gestellt? Wird das Thema Kinderarmut hier etwa zur Polemik gegen das Betreuungsgeld missbraucht? Was soll verschwiegen werden? Hat die Schwäbische Zeitung es nötig, ihre Leser zu täuschen?

Bärbel Fischer

„Jedes Alter zählt!“ – wirklich?

Wer kümmert sich um die Alten? lautet die immer wieder aktuelle Frage in Politik und Gesellschaft. Hier „kommt auch zukünftig der Familie eine tragende Rolle zu, die die Bundesregierung stärken will“, heißt die Antwort aus Berlin. (Bundesministerium des Innern: Jedes Alter zählt, S. 28)

Warum finden Politiker eine familiäre Betreuung für Senioren wichtig, für kleine Kinder aber nicht? fragt man sich da. Gerade sie brauchen doch die Familie, weil der Nachwuchs am besten in der Obhut der Eltern gedeiht und Entwicklungsstörungen insbesondere dann auftreten, wenn er zu früh das Nest verlassen muss. Und ausgerechnet diese Menschen sollen später die Angehörigen pflegen, obwohl viele vermutlich mit dem eigenen Leben zu kämpfen haben, weil in den ersten Lebensjahren wichtige „Nährstoffe“ für ein gesundes Aufwachsen fehlten?

Diesen Widerspruch kann nur verstehen, wer die Motive politischer Entscheidungen bedenkt. In der Rangfolge ganz oben steht – wie wir alle wissen – der  Wunsch nach Macht und Einfluss, also nach guten Wahlergebnissen. Was den Nachwuchs glücklich oder unglücklich macht, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, denn Kinder haben im Gegensatz zu Senioren kein Wahlrecht und Eltern lassen sich leicht hinters Licht führen, wenn Krippen und Ganztagsbetreuungen als Inbegriffe guter Förderung gelten.

Für ältere Menschen sieht die Sache besser aus. Sie können ihren Wunsch nach familiärer Betreuung in Worte fassen und begründen, was Kinder nicht so gut können – besonders nicht die allerkleinsten. Ihr Ausdrucksmittel sind „nur“ Tränen, die aber gern als Zeichen kleiner Gewöhnungsprobleme gedeutet werden. „Das ist normal und geht bald vorüber“, ist eine typische Floskel der Verharmlosung. Der entscheidende Faktor für die unterschiedliche Bewertung der Fremdbetreuung bei Alt und Jung ist jedoch die Tatsache, dass die wachsende Zahl älterer Menschen großen Einfluss hat auf Wahlen. Darum nehmen Politiker diese Generation ernst und hüten sich davor, deren Leid durch Massenabfertigung beiseite zu schieben. Sie unterstreichen es sogar und empören sich darüber, weil jeder wissen soll, welches politische Lager dafür eintreten wird, dass möglichst viele ältere Menschen in Familien statt Heimen umsorgt werden.

Leider tritt erst in vielen Jahren offen zutage, wie sich eine fremdbetreute Kindheit auf die jungen Menschen auswirkt – ob sie als Erwachsene überhaupt bereit sind und fähig, die politisch geplante „tragende Rolle“ in der Pflege ihrer Eltern oder Großeltern zu übernehmen. Dann erst wird feststehen, welche Auswirkungen die leichtsinnige Trennung von der Familie – besonders die von der Mutter – sowohl auf die menschliche Verbundenheit hat als auch auf die psychische und physische Stabilität.

Wie Warner in der Wüste erscheinen da jene Stimmen, die mit guten Gründen erhebliche Zweifel an einer zu frühen oder zu langen institutionellen Betreuung anmelden. Diese werden jedoch regelmäßig ignoriert, verhöhnt und verspottet. Was aus scheinbar kundigem Mund kommt, ist übermächtig – besonders dann, wenn alle ins gleiche Horn stoßen. Jeder rechnet sich auf dem Rücken der Kinder Vorteile aus und weiß, wie er sie als Gewinn für Mutter und Kind vermarktet.

Viele glauben naiv die neue Lehre und präsentieren sich stolz als Anhänger der Krippen- oder Ganztagsbetreuung. Wer zeigen möchte, dass er fortschrittlich denkt und ein moderner Mensch ist, reißt am besten noch Witze über „mittelalterliche“ Vorstellungen von Erziehung und Familie. Dieses Ritual gehört fast schon zum guten Ton, wenn man zum Kreis derer zählen will, die anerkannt werden, weil sie nicht hinter der Zeit stehen geblieben sind.

Wer weiß, vielleicht werden sie eines Tages wünschen, sie hätten es getan.

Ursula Prasuhn

Pressemitteilung des EAK zum Betreuungsgeld

Gute Entscheidung

Der Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr nahm in seiner letzten Vorstandsitzung mit großer Freude die Mitteilung der Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Einführung des Betreuungsgelds für selbst erziehende Eltern zur Kenntnis.

„Wir vom EAK Rems-Murr setzen uns seit über zwei Jahren innerparteilich, in Netzwerken und in der Öffentlichkeit für diese familienfördernde Leistung ein“, berichtet EAK-Vorsitzender David Müller. Von Anfang an sei der EAK Rems-Murr davon überzeugt gewesen, dass erst mit diesem Betreuungsgeld – in der Form der Barauszahlung  – Eltern in die Lage kommen, sich frei zu entscheiden, ob sie ihr Kleinkind selbst betreuen oder in eine Fremdbetreuung geben wollen. Mit dem Betreuungsgeld werde anerkannt, dass Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, für die Gesellschaft nicht weniger leisten als Eltern, die auch in dieser frühen Lebensphase ihrer Kinder einer Berufstätigkeit nachgehen müssen oder wollen und deshalb Betreuungsangebote brauchen.

Der EAK Rems-Murr, so David Müller weiter, unterstütze auch den bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher oder privater Betreuungsangebote für Kleinkinder. Dies könne aber nicht die einzige Form der Kinderbetreuung sein, die von der öffentlichen Hand subventioniert werde. Auch Eltern, die sich in ihrer Verantwortung dafür entscheiden, ihre Kleinkinder selbst zu betreuen, hätten Anspruch auf Unterstützung. Dies sei ein Gebot der Gleichbehandlung und der Gerechtigkeit zwischen den Familien.

Krippensubventionen in der Kritik

Steffen J. Roth ist Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Kölner Universität. In einem ordnungspolitischen Kommentar hat Roth gefordert, lieber die Krippensubventionen auf den Prüfstand zu stellen, als das Betreuungsgeld „aus den falschen Gründen“ zu kritisieren. Was seiner Meinung nach die richtigen Gründe dafür sind, verrät er im Interview mit FreieWelt.net

http://www.freiewelt.net/nachricht-9956/betreuungsgeld-aus-zweifeln-an-anderen-staatlichen-wohltaten-geboren—interview-mit-steffen-j.-roth.html

Originaltext:

 

Direkt zu Angela Merkel

Frau Merkel hat offensichtlich ein Forum eröffnet, in dem Bürger ihre Anfragen direkt an sie richten können. Oliver Meineke will Antwort auf seine Frage: „Inwiefern können – aus Ihrer Sicht – Art 6 (2) GG i.V.m. möglichen langfristigen gesundheitliche Folgen einer Krippenbetreuung die Wahlfreiheit bei der Betreuungsform einschränken?“

Auf die Antwort der Kanzlerin darf man gespannt sein. 

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/krank-durch-krippenbetreuung-40656

Dieses Forum bietet auch uns die Gelegenheit, Fragen ans Kanzleramt zu stellen.