Leserbrief zu: „Eltern müssen sich gedulden“ und Tabelle zu Kindergeld und Kinderfreibeträge, Schwarzwälder Bote vom 12. März 2014
Danke für den Beitrag! Noch informativer wäre es, wenn erklärt würde, wie Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag definiert sind bzw. wie sie genau ineinandergreifen. Ergänzend sei angemerkt: Das Existenzminimum von 4368 €, das die Eltern für ein Kind steuerlich geltend machen, soll ihren Aufwand für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung abdecken. Wenn für diesen Bedarf ein fiktiver Mehrwertsteuersatz von 10 % (gemischt aus 7% für Nahrung und 19 % für nonfood) veranschlagt wird, sind in dem Betrag 398 € an Mehrwertsteuer enthalten, eine Steuer, die Eltern nur zahlen, weil sie Kinder aufziehen. Ebenso fließen von einem monatlichen Kindergeld in Höhe von184 € über die Mehrwertsteuer 16,72 € direkt an den Staat zurück. Diese Zahlen tauchen nie auf, wenn von 200 Milliarden familienpolitischen Leistungen pro Jahr geschwafelt wird. Noch weniger werden die Leistungen in Anschlag gebracht, die Eltern für die Sozialkassen und die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft erbringen, indem sie eine nachwachsende Generation aufziehen.
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