„1200 Euro pro Kind“

Familienexperte Kostas Petropulos plädiert dafür, Erziehungsarbeit zu bezahlen. Kapital statt Kinder sei die Leitlinie der aktuellen Politik, sagt Kostas Petropulos, der Leiter des Heidelberger Büros für Familienfragen und Soziale Sicherheit. Am Samstag referiert er auf der Benediktushöhe in Retzbach (Lkr. Main-Spessart) zum Thema Erziehungsgehalt. Im Interview spricht Petropulos über seine Ideen.

„Was Familien leisten wird ignoriert“

Pressemeldung der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP): Die ÖDP kritisiert angeblichen Zwischenbericht zu familienpolitischen Leistungen. Resch: „Was Familien für die Gesellschaft leisten, wird ignoriert“. „Wer den Wert der Familienpolitik nach dem Profit für die Wirtschaft beurteilt, handelt wie ein Gutachter, der den Wert einer Operation am Profit für das Krankenhaus statt am Nutzen für den Patienten misst.“ Diese Aussage trifft Dr. Johannes Resch, Sprecher des Bundesarbeitskreises Familie und Soziales in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Resch beruft sich in seiner Aussage auf einen aktuellen Bericht des Magazins Spiegel, in dem aus einem angeblichen Zwischenbericht einer Studie zitiert wird, die vom Finanz- und Familienministerium in Auftrag gegeben worden sei. Dabei werden „ehe- und familienpolitische Leistungen“ „auf den Prüfstand“ gestellt. Sie werden dabei als „wenig effektiv“ (Kindergeld), als „ziemlich unwirksam“ (Ehegattensplitting) und als „besonders unwirksam“ (beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die Kinder erziehen, in der Krankenversicherung) beurteilt. Nur der Krippenabbau wird als „effektiv“ gelobt.

Dazu der ÖDP-Politiker: „Es wird z. B. völlig übersehen, dass das Kindergeld zu etwa zwei Dritteln gar keine Leistung des Staates ist, sondern sich aus der Steuerfreistellung des Existenzminimums ergibt, die für Erwachsene ebenso gilt. Auch der Grundfreibetrag ist keine „Leistung des Staates“.“

Inzwischen habe sich Familienministerin Kristina Schröder von diesen „Ergebnissen“ der Studie distanziert und sie mit Recht als „unseriös“ bezeichnet. Es bliebe aber die Frage, wie solche „Gutachter“ überhaupt mit steuerfinanzierten Gutachten beauftragt werden konnten, so Resch. „Die Auffassung der Gutachter und die Presseberichte darüber sind charakteristisch für das familienfeindliche Klima in Deutschland. Leistungen für die Familien werden als nutzlose „Wohltaten“ abgetan. Was von den Familien für die Gesellschaft geleistet wird, wird aber ignoriert,“ bringt es der ÖDP-Politiker auf den Punkt

„Ganz offensichtlich handelt es sich hier um eine billige Stimmungsmache gegen Eltern. Maßnahmen, die die Kindererziehung erleichtern, werden als ‚kontraproduktiv‘ beschrieben. Nur was die Nutzung der Arbeitskraft der Eltern im Sinne der Profitmaximierung von Aktionären fördert, wie der Ausbau der staatlichen Kinderkrippen, wird als ‚effektiv‘ gelobt. Nach den Wünschen der Eltern oder gar nach dem Kindeswohl wird nicht mehr gefragt. – Erschreckend ist, dass nahezu die ganze Presse dieser von der Wirtschaftlobby gesteuerten Polemik unkritisch folgt,“ so Resch weiter.

Dr. Resch beziffert die Leistungen der erwachsen gewordenen Kinder, die heute in Form der Alterssicherung an die Gesamtgesellschaft zurückfließen, wozu auch die Krankheitskosten der Rentner gehören, auf mindestens 420 Mrd. €/Jahr. Selbst wenn die staatliche Jugendsicherung mit 200 Mrd. € angesetzt werde, wie im Bericht des Spiegel behauptet, verbleibe immer noch ein Netto-Transfer von etwa 220 Mrd. €/ Jahr von den Familien zur Gesamtgesellschaft. Dieser Vorgang erkläre die zunehmende Verarmung von Familien. Das werde aber vertuscht, wenn nur der Geldfluss vom Staat zu den Familien gesehen, der weit umfangreichere Geldfluss in umgekehrter Richtung aber ignoriert werde, so Resch abschließend.

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Familie unter DRUCK

Angesichts der demographischen Problematik steht das Thema „Faire Familienpolitik“ in diesem Jahr vor der Bundestagswahl an oberster Stelle der Agenda.

Der ÖDP-Kreisverband Württembergisches Allgäu und die bürgerschaftliche ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT laden daher ein zu einem Vortrag am Freitag, 8. März um 19:30 Uhr im Bocksaal in Leutkirch. Herr Michael Bloch vom Familiennetzwerk FAMILIE  IST ZUKUNFT spricht zum Thema: „FAMILIE  UNTER  DRUCK“.

Dabei kommen die vielfältigen Belastungen zur Sprache, die unser Generationenvertrag, unsere Sozialgesetzgebung und die momentane Familienpolitik Familien mit Kindern abverlangen. Herr Bloch wird die Ursachen von Kinderarmut, Defamilisierung und Geburtenschwund verdeutlichen und Wege aus dem Dilemma aufzeigen.

Im Anschluss an den Vortrag ist Gelegenheit zur Diskussion.

Familie unter Druck

 

Familienförderung? Wie die Bürger hinters Licht geführt werden

Leserbrief zum Artikel „Was Kinder kosten“ in der „Sonntag Aktuell vom 24. Juni 2012

Ich danke Ihnen, dass Sie mit diesem Artikel ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen haben.

Geärgert habe ich mich darüber, dass Sie mit dem Hinweis auf „noch einmal 195 Milliarden Euro“ für die staatliche Familienpolitik den entweder viel zu hohen oder auch schlicht falschen Zahlen, die immer mal wieder durch die Deutsche Bundesbank oder ein Wirtschaftsforschungsinstitut gestreut werden, folgen.

Diese „195 Milliarden“ setzen sich etwa aus steuerlichen Maßnahmen zusammen, zu denen dann u.a. Kindergeld und Kinderfreibetrag im Familienlastenausgleich gerechnet werden. Dabei handelt es sich beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag zum großen Teil lediglich um Rückerstattung der verbotenen Besteuerung des kindlichen Existenzminimums!

In den „195 Milliarden“ sind auch enthalten die Transfers der Gebietskörperschaften, zu denen dann zum Beispiel auch die Sozialhilfe und das Wohngeld gehören. Beides stellt allerdings die Grundsicherung für alle Menschen dar und ist folglich keine Familienförderung.

Auch der in den „195 Milliarden“ enthaltene Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst ist als tarifliche Leistung nicht Familienförderung.

Besonders skandalös ist, dass in den „195 Milliarden“ bei den Sachleistungen der Gebietskörperschaften auch Kindergärten, Schulen und Hochschulen als Familienförderung bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich zum einen um wechselseitig für Familie, Staat und Wirtschaft sinnvolle Infrastrukturmassnahmen, aber keine Geldleistung an Familien! Mit dieser Logik wären sonst auch Alten- und Pflegeheime einzubeziehen. Zum anderen hat der Staat einen Bildungsauftrag und die Ausbildung von Akademikern ist im originären Interesse des Staates und der Wirtschaft.

In den „195 Milliarden“ sind dann auch noch die Sozialversicherungsleistungen wie die entgeltfreie Krankenversicherung enthalten. Auch das ist nicht legitim, denn hier wird der generative Beitrag der Eltern in der GKV durch die Beitragsfreiheit der Kinder berücksichtigt. D.h. Eltern erbringen eine entsprechende Gegenleistung. Auf das Erwerbseinkommen wird zudem der volle Beitrag – ohne Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums – erhoben. Diese Summe steht den Eltern nicht direkt zur Verfügung.

Leider berücksichtigen die „195 Milliarden“ auch nicht, dass Familien erhebliche volkswirtschaftliche Leistungen erbringen, indem sie Humanvermögen schaffen. Diese Leistungen, die von Familien erbracht werden, müssen in einer ordentlichen Bilanz den Ausgaben des Staates für „Familienförderung“ gegenüber gestellt werden. Zudem sind auch Familien Steuerzahler, sodass ein Teil der vermeintlichen Förderung schlicht ein In-sich-transfer ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn „Sonntag Aktuell“ einen sachlich fundierte Beitrag zur familienpolitischen Diskussion leisten würde – Ihr Beitrag vom 24.Juni war dazu ein Schritt in die richtige Richtung. Darf ich auf weitere Schritte hoffen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hoffmann, Weißenhorn, Engelkellerstrasse 23a

ÖDP-Ortsvorsitzender Weißenhorn / Pfaffenhofen, Familienpolitischer Sprecher der ÖDP Bayern und Beirat im Landesvorstand, Vorsitzender des Familienbundes im Bistum Augsburg und stellvertretender bayrischer Landesvorsitzender im Familienbund

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Zur Ergänzung sei hier ein Artikel von IDAF wiederholt, der aufschlüsselt, welche Beträge Eltern in die Schaffung des so genannten Humankapitals wirklich investieren. Diese Gegenleistung wird verschwiegen. Sie passt nicht ins Konzept.

http://www.wertepolitik.de/?p=2021

 

 

 

Ein Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaats

Eine von der ÖDP unterstützte Verfassungsklage gegen das 2007 eingeführte Elterngeld-Gesetz wurde November 2011 von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts „nicht zur Entscheidung angenommen“. Die Begründung steht im Widerspruch zum Grundgesetz und zu bisheriger Rechtssprechung. 

von Dr. Johannes Resch

Haben Grundrechte eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“? Dumme Frage, sollte man den- ken. Schließlich gehört es zu den Aufgaben der Verfassung, die Grundrechte zu schützen. Aber mit der Behauptung, es bestehe keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (gemäß § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz) wurde im November 2011 die Verfassungsbeschwerde einer Mutter von einer aus drei Richtern bestehenden Kammer „nicht zur Entscheidung angenommen“. Es ging um Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuvor als eine „Leitidee unserer Verfassung“ bezeichnet hatte.

Bei Nichtannahmebeschlüssen ist eine inhaltliche Begrüdung zwar nicht nötig, trotzdem hat sich die Kammer zu Aussagen hinreißen lassen, die der Rechtsprechung des BVerfG widersprechen und seine bisherige Auffassung zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf stellen. Das ist ein klarer Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaates, der nicht ernst genug genommen werden kann, da er ausgerechnet von einem Teil des BVerfG ausgeht. Seither folgen Sozialgerichte und Landessozialgerichte dieser Sichtweise wie die Lem- minge, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Nichtannahmebeschlüsse sind nur für die jeweiligen Verfahren „unanfechtbar“.

Nichtannahmebeschluss widerspricht BVerfG-Urteilen

Eine vierfache Mutter hatte gegen den Berechnungsmodus des Elterngeldes geklagt. Sie erhielt nur deshalb den Mindestbetrag, weil sie wegen Betreuung ihrer älteren Kinder – darunter ein zweijähriges – vor der Geburt nicht erwerbstätig war. Im Nichtannah- mebeschluss vom 9. November 2011 (1BvR 1853/11), Randnummer 18, steht dazu: „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG ge- rechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

In einem Urteil vom 17. Janu- ar 1957 (BVerfG 6, 55 [81]) waren die damaligen Richter noch einer ganz anderen Auffassung gewesen: „Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die An- erkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (BVerfGE 5, 85 [200, 204]; 7, 32). Zu dem Gehalt solcher privaten Entschei- dungsfreiheit der Ehegatten gehört auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmet, ob sie dem Manne im Beruf hilft oder ob sie eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt.“

Die Aussagen der Kammer stellen die bisherige Auffassung des BVerfG zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf. 

Damit widerspricht die Kammer ganz offen dem bereits 1957 als „Leitidee unserer Verfas- sung“ definierten Grundrecht der Eltern, ihre innerfamiliäre Aufgabenverteilung ohne Ein- flussnahme des Staates zu regeln. Der von der Kammer zitierte Grundgesetzsatz soll eigentlich die Gleichberechtigung der Geschlechter stärken, wird hier aber benutzt, um eine zusätzliche Benachteiligung der von der Beschwerdeführerin vertretenen Gruppe ohnehin schon benachteiligter, kinderreicher Mütter zu rechtfertigen. Das ist eine absur- de Argumentation, die bei einer „Annahme zur Entscheidung“ nicht haltbar gewesen wäre.

Auch ein Urteil vom 10. November 1998 (BVerfG 99, 216, 1. Leitsatz) zeigte eine andere Auf- fassung: „Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungs- verbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft.“

Die Beschwerdeführerin wurde nur deshalb massiv benachteiligt, weil sie ihr Elternrecht, ihre älteren Kinder länger als ein Jahr selbst zu betreuen, wahrgenommen hatte. Das Urteil des BVerfG verbietet eine solche „belastende Differenzierung“. Die Kammer setzte sich über dieses Verbot hinweg.

Kammer übernimmt Auffassung der Bundesregierung  

Der Nichtannahmebeschluss zeigt, dass die Kammer kritiklos die Auffassung der Bundesregierung übernahm, ohne die bisherige Rechtsprechung des BVerfG noch die dazu vorliegende wissenschaftliche Fachliteratur zu beachten. Einer Entscheidung des BVerfG wurde dadurch ausgewichen, dass der Beschwerde keine „grundsätzliche verfas- sungsrechtliche Bedeutung“ zuerkannt wurde.

Wenn fundamentale Grundrechte, die das BVerfG zu einer „Leitidee unserer Verfassung“ erklärt hatte, auf diese Weise einfach beiseite geschoben wer- den, sollten bei allen Bürgern, denen der Rechtsstaat lieb ist, die Alarmglocken läuten. Dann gelten die Grundrechte nur noch für die, die das Geld haben, sie mit Hilfe teurer Rechtsanwälte auch durchzusetzen. Kinderreiche Familien wie die der Beschwerdeführerin haben da von vornherein schlechte Karten.

Der Kammerbeschluss zeigt: Der Trend unserer von Wirtschaftsinteressen geprägten Ge- sellschaft, kinderreiche Familien rücksichtslos verarmen zu lassen, obwohl sie den Rentenreichtum der Kinderlosen erarbeiten, hat inzwischen auch die Justiz ergriffen. Die Hoffnung, dass zumindest noch das BVerfG – wie es in der Vergangenheit öfters geschehen ist – auch in Zukunft die Grundrechte der Eltern verteidigt, droht am politischen Horizont zu verschwinden.

www.johannes-resch.de

johannes.resch@t-online.de

 

 

 

Hände weg von der Elternzeit!

Die Ökologisch Demokratische Partei ÖDP setzt sich explizit für den Lebensschutz und das Kindeswohl ein. Daher die Warnung ihres familienpolitischen Sprechers Dr. Johannes Resch an die Regierung, die Vorschläge umzusetzen, mit welchen unsere Wirtschaftstechnokraten Familien „arbeitsmarktverwertbar“ machen wollen.

http://www.familien-schutz.de/?p=7478#more-7478

Familien in der Zwangsjacke

Die Glorifizierung von Erwerbsarbeit und die Verachtung der Erziehungsarbeit – diese Schablonen verbinden sozialdemokratisches und neoliberales Denken und zerstören mehr und mehr die Existenzgrundlage von Familien. Dr. Johannes Resch deckt die gravierenden Mängel in unserem Sozialsystem auf und stellt fest, dass auch die jungen Leute unter 35 Jahren in einem ähnlichen Dilemma stecken wie Eltern von Kindern. Beide Gruppen sind heute in der Minderheit. Gibt es einen Ausweg?

 zur Studie hier klicken!

"Babyboom"2010 ?

Kaum werden in Deutschland ein paar Kinder mehr geboren(+0,03 pro Frau!), jubelt die Presse und preist das Elterngeld als Ursache des „Babybooms“ in höchsten Tönen. Dabei ist das Elterngeld bereits Gegenstand mehrerer Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil es

1. noch in Ausbildung befindliche junge Eltern (z. B. Studenten) benachteiligt und damit gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt,

2. weil es Mehr-Kinder-Familien benachteiligt und damit gegen das im Grundgesetz verankerte Schutzgebot gegenüber Familien verstößt,

3. weil es dazu anregt, Geburten hinauszuschieben, bis ein höheres Einkommen erzielt wird und damit Kinder und Mütter zusätzlichen gesundheitlichen Risiken aussetzt.

http://www.freiewelt.net/blog-3346/%D6dp%3A-das-elterngeldgesetz-ist-verfassungswidrig-%28teil-ii%29.html

Unterschiedliche Höhe des Elterngeldes verfassungswidrig!

Mehrere Mütter, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt eines Kindes wegen der Betreuung eines oder mehrerer bereits vorhandener Kleinkinder nicht erwerbstätig waren, und deshalb nur ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhielten, klagten mit Unterstützung der ÖDP gegen die gesetzliche Regelung zur Höhe des Elterngelds.
http://www.ödp.de/aktuelles/aktionen/gerechtes-elterngeld/

Kinder haben als hätte man keine

Eine andere Familienform als „Eltern im Erwerb – Kind in der Krippe“ können sich Münchener Familien heute weder vorstellen noch leisten. Dass es jedoch auch in der Großstadt noch Familien mit mehreren Kindern gibt, denen die Eltern einerseits die Krippe ersparen wollen, andererseits die Beiträge dafür sowieso nicht aufbringen könnten, das liegt jenseits der Vorstellungskraft der Initiatoren eines Bürgerbegehrens um mehr Betreuungsplätze. Daher gibt es auf der Unterschriftenliste gar keine Alternative, wie z. B. ein Erziehungsgehalt für a l l e Eltern, wie es die ÖDP vorsieht, um die gesetzliche Wahlfreiheit der Familienform zu garantieren. Genau damit wäre ein erster Schritt zu mehr Familiengerechtigkeit getan. Mit der Zustimmung zur Münchener Krippenoffensive zementiert sich jedoch die Ausbeutung von Familien, indem 1. Eltern die Zeit beschnitten wird, zu ihren Kindern eine stabile Bindung aufzubauen und 2. die Erziehungsleistung von Eltern aufs Übelste diskriminiert wird.

Sie können kommentieren auf der Seite: http://www.buergerbegehren-muenchen.de/unterschriftenliste-runterladen/