„1200 Euro pro Kind“

Familienexperte Kostas Petropulos plädiert dafür, Erziehungsarbeit zu bezahlen. Kapital statt Kinder sei die Leitlinie der aktuellen Politik, sagt Kostas Petropulos, der Leiter des Heidelberger Büros für Familienfragen und Soziale Sicherheit. Am Samstag referiert er auf der Benediktushöhe in Retzbach (Lkr. Main-Spessart) zum Thema Erziehungsgehalt. Im Interview spricht Petropulos über seine Ideen.

35 Gedanken zu „„1200 Euro pro Kind“

  1. Herr Petropulos hat gut argumentiert.
    Dennoch ist mir bei der Forderung nach einem Erziehungslohn unwohl, weil ich schon förmlich höre, wie sie in der Luft zerrissen und mit Hohn und Spott übergossen wird.

  2. Wenn wir immer einen Rückzieher machen aus Furcht vor Hohn und Spott, kommen wir auch nicht weiter, liebe Frau Becker. Niemand regt sich über 1200 Euro Zuschuss für mangelhafte Krippen auf. Das scheint finanzierbar zu sein. Solange wir nicht Krawall machen, sagt der renommierte Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert, wird sich nie etwas ändern. Also stehen wir auf!

  3. Liebe Frau Becker,
    das ist typisch für uns Familienmenschen: wir haben nicht das Selbstbewusstsein z.B. eines Herrn Steinbrück, der für eine Rede 25000 € kassiert. Wir glauben immer noch selber nicht, dass unsere Arbeit Lohnes wert sei.
    Wir kommen einer Frau von der Leyen und einer Frau Schröder nicht auf die Schliche, die von Vereinbarkeit schwafeln, darunter aber nichts mit fifty-fifty verstehen, sondern in der Tendenz die Vollerwerbstätigkeit beider Eltern und Kasernierung der Kinder. Die elterliche Erziehungsarbeit soll in der Freizeit stattfinden – oder eben gar nicht, auch wenn die Schulen noch so oft die immer mangelhaftere elterliche Zuarbeit beklagen. Wirkliche Vereinbarkeit gibt es nur, wenn die elterliche Erziehungsarbeit tatsächlich als der Erwerbsarbeit gleichwertig erachtet und finanziell entsprechend honoriert wird.
    Nur so wird auch die viel bemühte Gleichberechtigung von Mann und Frau zu einer Sache mit Hand und Fuß. Es hat doch keinen Sinn, die Mütter per Erwerbsarbeit zu beglücken und den Vätern die Familienarbeit zu denselben Minusbedingungen zuzumuten, die seither für die Mütter galten. Das funktioniert einfach nicht! Es ist ein Programm zur Abschaffung der Familie und damit unserer Zukunft. Herr schmeiß Hirn ra! Z’erscht auf uns Mütter!
    Gertrud Martin
    Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.
    http://www.verband-familienarbeit.de

  4. Ihren Worten, Frau Fischer und Frau Martin stimme ich absolut zu.
    Wenn ich aber an die scheußlichen Diffamierungen der Familien ( insbesondere der Hausfrauen und Mütter) im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld denke, ist mir noch immer unwohl und ich frage mich: War dieser u.U. kurzfristige „Sieg“ es wert, dass die Meinungsmacher im Lande Hinz und Kunz auf ihre Seite brachten und sich alle Welt über die „dummdreisten“ Mütter am heimischen Herd aufregte und dies in stillerer Weise vielleicht noch immer tut.
    Ich wünschte mir eine Möglichkeit, der Forderung nach größerer finanzieller Unterstützung der Familien zu mehr Rückenwind seitens der öffentlichen Meinung zu verhelfen, so dass nicht wieder „moralische Isolierung“ stattfindet, die sich in einem demokratischen Staat tödlich auf Wünsche auswirkt, seien sie auch noch so berechtigt. Diese Berechtigung muss nach außen klar werden, sonst bin ich wenig hoffnungsfroh.
    Vielleicht gelingt das ja und es stellt sich heraus, dass ich zu schwarz gesehen habe. Auf jeden Fall ist Tun besser als Nichts-Tun.
    In diesem Sinne wünsche ich den Familienverbänden und ihren Verbündeten auf jeden Fall Erfolg.

  5. Liebe Frau Becker und alle, die ähnlich wenig hoffnungsfroh sind,
    wenn man eine Weile „im Geschäft“ ist mit der gängigen „Familien“politik (bzw. gegen sie) und den weitgehend gleichgeschalteten Medien, muss man erkennen, dass die Kräfte, gegen die man ankämpft, weitaus stärker sind, als angenommen und optimal vernetzt.
    Ich bin froh, dass der Streit um das Betreuungsgeld Anlass gegeben hat, Stellung zu beziehen – sowohl für die Gegner/innen als auch für die Befürworter/innen. Ohne solche Diskussionen sind Änderung in der öffentlichen Wahrnehmung und „Rückenwind“, den Sie sich wünschen, nicht zu haben. Aus Ihren Worten spricht eine – mit Verlaub und ohne Ihnen meinerseits zu nahe treten zu wollen – mimosenhafte Verletzbarkeit und Harmoniebedürftigkeit, denen ich bei den Müttern leider sehr oft begegne. Sie sind keine gute Voraussetzung dafür, die Dinge zu verändern. Es hilft nichts: wir müssen aufstehen, zusammenstehen und furchtlos sein.

  6. Soweit mir bekannt ist, hält auch der renommierte Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert ein Instrument sozial- und steuerpflichtiges Erziehungsgehalt für einen absoluten Irrweg. Mit „ Krawall machen“ meint er ganz bestimmt nicht diesen familienpolitischen Selbstmord. Aus meiner Sicht und nachdem ich das für mich quälend oft und in diversen Beispielen hoch und runter gerechnet habe, läuft ein Erziehungsgehalt darauf hinaus, ein Plan B der von den Ungerechtigkeiten im S o z i a l s y s t e m profitierenden lebenslang unterhaltpflichtfreien die Kindererziehung meidenden Lobby zu sein. Die würde das spätestens dann mittragen, wenn eine Maßnahme für Familien unabwendbar wäre. Sie müsste im Verhältnis zum Problem sehr wenig dazu beitragen.

    Über die steuerlichen Progressionsmechanismen würde eine vertikale Umverteilerei auch zwischen Eltern in Gang gesetzt. Unter anderem würden Eltern zeitversetzt, vor und nach der Kindererziehung, das Ganze zum Großteil selbst mitfinanzieren. Riesige Brutto-Summen böten Anlass, ideologisch missbraucht zu werden. Unsere Kinder würden im gewissen Sinn zum staatlichen Eigentum und das wollen Eltern auf keinen Fall. Die notwendigen vor allem vom Sozialsystem her rührenden horizontalen N e t t o -Ungerechtigkeiten würden nicht angegangen und dadurch echte Lösungen auf Jahrzehnte hin blockiert, sollte ein Erziehungsgehalt mal Realität werden.

    Diese festgefahrene Karre mit dem Erziehungsgehalt ist außerordentlich tragisch. Bei den meisten Eltern kann man damit keinen Blumentopf an Zustimmung gewinnen und deswegen geht es familienpolitisch auch nicht vorwärts. Das Erziehungsgehalt ist meines Erachtens gewollt von einem bestimmten Klientel, das Kindererziehung zum zentralen Einkommensmodell machen will bzw. dies für die Gesellschaft als einen in der Breite gangbaren Weg betrachtet. Aber ebenso wenig wie derzeitig das Primat der Wirtschaft vor der Sorge um den Nachwuchs funktionieren kann, wo alles am Erwerbsleben festgemacht wird, kann genauso wenig das gegenteilige Extrem funktionieren. Früher, vor der Zeit parasitärer Sozialsysteme musste beides gleichwertig erfüllt werden, Erwerbsarbeit und Kindererziehung, und das ist auch sehr logisch.

  7. Soweit mir bekannt ist, hält auch der renommierte Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert das Instrument eines sozial- und steuerpflichtigen Erziehungsgehalts für einen absoluten Irrweg. Mit „ Krawall machen“ meint er ganz bestimmt nicht diesen familienpolitischen Selbstmord. Aus meiner Sicht und nachdem ich das für mich quälend oft und in diversen Beispielen hoch und runter gerechnet habe, läuft ein Erziehungsgehalt darauf hinaus, der Plan B einer von den Ungerechtigkeiten im S o z i a l s y s t e m profitierenden lebenslang unterhaltpflichtfreien die Kindererziehung meidenden Lobby zu sein. Die würden das spätestens dann mittragen, wenn eine Maßnahme für Familien unabwendbar wäre. Sie müssten im Verhältnis zum Problem sehr wenig dazu beitragen.

    Über die steuerlichen Progressionsmechanismen würde eine vertikale Umverteilerei auch zwischen Eltern in Gang gesetzt. Unter anderem würden Eltern zeitversetzt, vor und nach der Kindererziehung, das Ganze zum Großteil selbst mitfinanzieren. Riesige Brutto-Summen böten Anlass, ideologisch missbraucht zu werden. Unsere Kinder würden im gewissen Sinn zum staatlichen Eigentum und das wollen Eltern auf keinen Fall. Die notwendigen vor allem vom Sozialsystem her rührenden horizontalen N e t t o -Ungerechtigkeiten würden nicht angegangen und dadurch echte Lösungen auf Jahrzehnte hin blockiert, sollte ein Erziehungsgehalt mal Realität werden.

    Diese festgefahrene Karre mit dem Erziehungsgehalt ist außerordentlich tragisch. Bei den meisten Eltern kann man damit keinen Blumentopf an Zustimmung gewinnen und deswegen geht es familienpolitisch auch nicht vorwärts. Das Erziehungsgehalt ist meines Erachtens gewollt von einem bestimmten Klientel, das Kindererziehung zum zentralen Einkommensmodell machen will bzw. dies für die Gesellschaft als einen in der Breite gangbaren Weg betrachtet. Aber ebenso wenig wie derzeitig das Primat der Wirtschaft vor der Sorge um den Nachwuchs funktionieren kann, wo alles am Erwerbsleben festgemacht wird, kann genauso wenig das gegenteilige Extrem funktionieren.

    Früher, vor der Zeit parasitärer Sozialsysteme musste beides gleichwertig erfüllt werden, Erwerbsarbeit und Kindererziehung, und das ist auch sehr logisch.

    • Sehr geehrter Herr Bellmann, die Einführung der parasitären Sozialsysteme war den Nachwehen des verlorenen zweiten Weltkrieges geschuldet, das viele Witwen und Waisen unversorgt durch Männer und Väter zurückgelassen hat. Der Fehler „Kinder werden die Leute immer kriegen“ privatisierte die „Aufzucht der Kinder“ und sozialisierte die Kosten der Alten durch die Rentenversorgung. Das konnte auf Dauer einfach nicht gut gehen, besonders dann, wenn immer mehr Menschen sich der „Fortpflanzung verweigerten“. Ein Erziehungsgehalt würde die Kosten der Erziehung teilweise abfedern und das fehlende Teil in den Sozialsystemen ergänzen. Ich gebe Ihnen recht, dass viele Eltern das Ganze umlagefinanziert selbst bezahlen würden, aber das tun sie heute für die ausserhäusliche Kinderbetreuung auch.

  8. Sehr geehrter Herr Bellmann,
    Ihre Hoch- und Runterrechnungen zum Erziehungsgehalt (EZG), mit denen Sie belegen, dass es ein „absoluter Irrweg“ und „familienpolitischer Selbstmord“ ist, würden mich brennend interessieren.
    Für mich steht außer Frage, dass die Behebung der „vom Sozialsystem herrührenden horizontalen Ungerechtigkeiten“ auf einer Linie steht mit der Einführung des EZG. Schon für den „Erfinder“ der Rentenreform von 1957, Wilfried Schreiber, war klar, dass es ergänzend eine Familienkasse geben muss, aus der ein EZG – oder wir immer wir es nennen wollen – zu bezahlen ist, für diejenigen, die mit ihrer Erziehungsarbeit den Fortbestand der umlagefinanzierten Sozialkassen sichern. Dieses EZG wird als normales Erwerbseinkommen steuer-und sozialabgabepflichtig sein und so auch den Rentenanspruch der Eltern im System garantieren.
    Ihrer Annahme, ein EZG würde die Kinder „zum staatlichen Eigentum machen“, setze ich die Frage entgegen, ob es ein effizienteres Modell der Verstaatlichung der Kinder geben kann als sie zunächst zu verpflichten, vorzugsweise die Alterssicherung der Kinderfreien zu finanzieren und dann sie mithilfe einer millionenschweren, einseitigen Subventionierung staatlicher Betreuung und Erziehung aus den Familien herauszunehmen? Wie wir leider erleben, wollen das viele Eltern „auf jeden Fall“. Diejenigen aber, die das wirklich nicht wollen, sollten auf einer adäquaten Finanzierung (EZG) elterlicher Betreuung bestehen.

    Gertrud Martin

    • Sehr geehrte Frau Martin,

      danke für Ihre Anmerkungen. Dass im Rahmen dieses Blogs nicht gleich eine große Rechnerei abgehandelt werden kann, ist sicher verständlich. Soviel aber im allgemeineren Teil vorab:

      Das EZG enthält, da es als Brutto eingeht, über den Progressionsmechanismus eine völlig unzulässige Komponente der vertikalen Umverteilung, für die Familienpolitik einfach nicht zuständig ist. Familienpolitik, das ist meine Auffassung, hat in erster Linie dafür zu sorgen, dass auf allen Einkommensebenen die horizontale Gerechtigkeit zwischen denen mit und ohne Kindern wieder hergestellt wird, vor allem zum Zweck, die Mitte der Gesellschaft wieder zu stabilisieren und überhaupt erst dadurch Umverteilungstransfers als AUSNAHMEN und zwar nachhaltig und nicht auf Pump möglich zu machen. Und genau das macht ein EZG nicht. Die Ausnahme wird zur Regel und Bestandteil des Systems. Es will gleich umverteilen. Der Teil Eltern, der das entscheidend mit finanzieren soll/muss und der im Vergleich zum befreundeten kinderlosen Ehepaar mit demselben Einkommen ohnehin schon beim verfügbaren pro Kopf-Netto potentiell benachteiligt ist, steht einmal mehr dumm da, wenn er diese Idee auch noch stemmen soll. Stemmen heißt in dem Fall kaum partizipieren, wo ein anderer Teil unverhältnismäßig stark partizipiert. Sie können nicht einfach Absolut-Beträge betrachten, die ein Plus ausweisen mögen, wenn doch damit das ganze Gefüge verzerrt wird.
      Sie spalten die Elternschaft!

      • Herrn Bellmann ist insofern zuzustimmen, als die Besteuerung eines Erziehungsgehalts (EZG) sowohl die horizontale wie die vertikale Geldverteilung betrifft. Das EZG selbst dient dem horizontalen Ausgleich in Abhängigkeit von der Kinderzahl. Von „Umverteilung“ würde ich hier nicht sprechen. Richtiger ist „Rückverteilung“, des über die Altersversorgung den Eltern entzogenen Geldes. Noch richtiger ist, das EZG als Gegenleistung (oder als Lohn) für die Erarbeitung der Altersversorgung für die gesamte Gesellschaft zu bezeichnen.

        Die Steuerprogression ist keine „Umverteilung“ sondern eine stärkere steuerliche Belastung höherer Einkommen, worüber weitgehender Konsens besteht. Wer wirtschaftlich leistungsfähiger ist, ist in der Lage, einen höheren Anteil als Steuern zu zahlen. Das rechtfertigt auch, dass Eltern steuerlich entlastet werden, was bisher teilweise durch das Ehegattensplitting geschieht. Wenn aber der heutige Nachteil der Eltern durch ein EZG gemindert wird, dann wird auch die Entlastungswirkung durch das Splitting gemindert, wie das bei jedem anderen Lohn einer Partnerin/ eines Partners auch der Fall ist.

        Wenn die Progression im Steuerrecht akzeptiert wird, dann hat das sowohl für Kinderlose wie für Eltern zu gelten. Wenn ein EZG eine Anerkennung für Leistung ist, dann ist es auch wie jeder andere Lohn zu behandeln und damit auch so zu besteuern. Nur wenn es als Sozialleistung eingeordnet wird, hätte Bellmann Recht. Aber wir wollen ja kein Almosen, sondern Lohn für Arbeit.

        Wenn Herr Bellmann der Auffassung ist, eine Besteuerung des EZG spalte die Elternschaft, dann müsste er auch in der Steuerprogression überhaupt eine Spaltung der Gesellschaft sehen und sie ablehnen. Aber das wäre dann eine steuerpolitische und keine familienpolitische Diskussion.

        Die Auffassung Bellmanns kann ich nur so verstehen, dass er immer noch das EZG als eine Art Sozialleistung versteht, als „Hilfe“ für Familien im Sinne einer Fürsorgeleistung. Nur dann wäre eine Besteuerung nicht gerechtfertigt. Familienpolitik sollte aber keine „Förderung der Familien“ sein, die dann jederzeit wieder zurückgeführt werden kann, wie wir das z. B. beim Erziehungsgeld gesehen haben. Familienpolitik sollte vielmehr die Gleichberechtigung der Eltern im Sinne von mehr Gerechtigkeit zum Ziel haben.

        Die Besteuerung des EZG hat mit Familienpolitik so viel bzw. so wenig zu tun wie die Besteuerung jeden anderen Lohns oder Gehalts, sondern folgt aus dem gültigen Steuerrecht, das für alle gilt. .

  9. Sehr geehrter Herr Bellmann,
    der Kommentar von Herrn Resch bestärkt mich in der Annahme, dass Sie einem Missverständnis aufsitzen in Sachen Erziehungsgehalt (EZG). Dieses soll nicht als „Sozialtransfer“ irgendwelche Umverteilung bewirken bzw. gesellschaftliche Entwicklung fördern. Sondern es ist ein ganz normaler Lohn für die elterliche Erziehungsarbeit, ohne die der Staat nicht fortbestehen kann. Wir sehen jeden Tag deutlicher, was aus dieser Arbeit wird, wenn sie nicht als solche anerkannt und entlohnt wird: sie verschwindet vom Markt. (Freie Marktwirtschaft: Waren oder Dienstleistungen, die nicht bezahlt werden, gelten als „nicht nachgefragt“ und werden eliminiert) Allerdings: wir reden hier nicht von 100 oder 150 € /monatl.
    Das steuer- und sozialabgabepflichtige EZG wird aus Steuern bezahlt. Insofern zahlen steuerpflichtige Eltern selbstverständlich daran mit. Es gibt dafür keinen „Pump“ und keine Schulden, die von nachkommenden Generationen abzutragen wären. Es wird nichts „verzerrt“, sondern endlich zurechtgerückt. Die Forderung des Feminismus nach individueller Unabhängigkeit aller Menschen, auch der Ehefrauen, wird nicht mehr aus der Welt zu schaffen sein. Nicht mehr eigener Herd ist Goldes wert, sondern eigenes Einkommen. Wenn es uns nicht gelingt, die Mütter in dieses Modell zu integrieren, gibt es für sie keine Zukunft.
    Das EZG stärkt vorzugsweise die Binnennachfrage, jedenfalls eher als das Geld, das „Kinderfreie“ für Auslandsreisen .ausgeben. Und falls Sie zufällig auch „Lebensschützer“ sein sollten: das EZG ist der einzig erfolgversprechende Ansatz zur Senkung der Abtreibungszahlen. Solange eine junge Frau für sich und ihr ungeborenes Kind keine Existenzmöglichkeit sieht, hat sie oft keine Wahl!
    Freundliche Grüße,
    Gertrud Martin

  10. Sehr geehrte Frau Martin,
    auf Ihre Argumente und die von Herrn Resch näher einzugehen, benötigt etwas mehr Zeit, daher hier nur ein Beispiel zum Steuersatz (Zahlen dürften von 2012 sein):

    a) Ehepaar 3 Kinder mit Bezugsrecht für EZG 30T, einmal ohne und einmal mit zusätzlichem Erwerbseinkommen:

    30T Euro EZG / kein Erwerbs-EK ca. 1186 € Steuern = 4,0%
    30T Euro EZG + 30T Euro Erwerbs-EK ca. 8655 € Steuern = 14,4%

    Rechnet man die auftretende Mehrbesteuerung bei zwei Einkommensarten von
    8655€ – 1186€ = 7469€
    zur Demonstration des Effektes einmal rein dem Erwerbseinkommensanteil zu und belässt die Steuer beim EZG-Einkommensteil zur besseren Verdeutlichung bei 4,0% ergäbe sich für die 30T paralleles Erwerbseinkommen der Eltern ein Steuersatz von 24,9%!

    Ein Unding – nur weil Eltern am parallelen System EZG wegen Kindern teilnehmen, zahlen Sie auf einen hinzukommenden Erwerbseinkommensteil dann den Steuersatz von 24,9%.

    b) Zum Vergleich ein kinderloses Paar:

    Kinderlose Paare zahlen bei 30T Erwerbseinkommen 1793 € Steuern, d.h. 5,8% und nicht im Entferntesten 24,9%.

    Erwerbsarbeit wird für eine zahlenmäßig relevante Gruppe von Eltern so verteuert, dass sich Erwerbsarbeit nicht selten von selbst verabschieden dürfte. Lustig, wer denkt sich denn so was aus, gesellschaftliche Selbstzerstörung, diesmal zur Abwechslung mal anders herum.

    Die Frage lautet zudem: Sind Kinderlose weniger leistungsfähig, weil sie kein paralleles EZG beziehen brauchen, da sie keine Familienarbeit für Kinder leisten müssen, wenn Erwerbsarbeit so unterschiedlich behandelt wird? Das ist nur ein Beispiel für sehr eigenartige Effekte des Konstrukts EZG.

    Familienarbeit für Kinder ist zudem eine extensive Ausweitung der elterlichen Arbeitszeit. Höhere Leistungsfähigkeit wie beim Erwerbsleben, wo jemand in derselben Zeit mehr Nutzen generiert, diese Analogie, passt hier doch gar nicht. Familienarbeit ist doch ein völlig paralleles und oft zusätzliches Feld, zudem existenziell für die Gesellschaft, die zumindest theoretisch den verfassungsrechtlichen Grundsatz hat, existenzielle Aufwendungen (wie sie auch Kindergroßziehen darstellen dürfte) gerade nicht zu besteuern. Damit wird doch alles Mögliche miteinander vermischt.

    Dabei liegen doch eigentlich fertige BGH-Urteile rein zum Sozialsystem auf dem Tisch liegen, die die Beseitigung der gravierendsten Benachteiligungen fordern und die gerade dazu einladen, weitere Anknüpfungspunkte und Felder daran festzumachen. Und auch das hat überhaupt nichts mit Almosen und Fürsorge zu tun. Deren Umsetzung wäre ein direkter und transparenter Rücktransfer.

    Dumpinglöhne sind an anderer Stelle zu lösen, nicht durch den Verschleiß familienpolitischer Instrumente. Auch die zersplitterten Vorstellungen von Familienorganisationen tragen bei, die Umsetzung der BVG-Urteile mit zu verhindern.

  11. Sehr geehrte Frau Martin,
    im Moment bin ich etwas irritiert, wenn Sie im Beitrag vom 28.April eine Familienkasse nach Schreiber-Modell zur Finanzierung eines EZG anführen und dann aber am 7.Mai schreiben: „Das steuer- und sozialabgabepflichtige EZG wird aus Steuern bezahlt.“

    Die Inanspruchnahme des Schreiber-Modells einer Renten- und Kinderkasse für das Instrument EZG passt sicher nur oberflächlich betrachtet. Bei der Rentenkasse, also dem Teil davon, der realisiert wurde, richtet sich die Höhe der Einzahlung direkt nach der Höhe des Einkommens und die Leistungen daraus gestalten sich zumindest nicht umgekehrt proportional dazu sondern entsprechend der geleisteten Zahlungen. Wer viel Beitrag gezahlt hat, erhält höhere Rentenzahlungen. Mit Kinderkasse und einem daraus finanziertem Erziehungsgehalt wäre das genau umgekehrt, allerdings hier in mehrfacher Hinsicht wachsend benachteiligend für die, mit (bereits wenig höheren) Erwerbseinkünften:

    1. Wer mehr Einkommen hat, zahlt analog der Rentenbeiträge auch entsprechend mehr Beiträge in die Kinderkasse – Beitrag nach Leistungsfähigkeit (soweit so gut)

    2. Wer mehr Einkommen hat und Anspruch auf ein EZG, erhält dann allerdings über die steuerlichen Progressionseffekte teils extrem weniger und nicht (entsprechend seines im Regelfall höheren geleisteten Beitrags in die Kinderkasse) daraus mehr als Nettoleistung. Ein zweites Mal, zudem umgekehrt proportional, abkassieren wegen höherer Leistungsfähigkeit – das geht sicher nicht, ohne einen Teil Eltern vor den Kopf zu stoßen! Wurden doch schon einkommensbezogen Beiträge eingezahlt, und der Beitrag ist ja keine Steuer!

    3. Wer gleich gar nicht am System Kindererziehung teilnimmt und lebenslang ein unterhaltspflichtfreies Lebensmodell pflegt, zahlt zwar auch nach Leistungsfähigkeit entsprechend seines Einkommens die Beiträge in die Kinderkasse, bei höherem Einkommen also entsprechend mehr (analog Punkt Eins). Beantworten Sie uns Eltern aber bitte die Frage: Wann zahlt der Kinderlose mit höherem Einkommen auch den adäquaten Beitrag, den die Eltern mit demselben höheren Einkommen wie der Kinderlose durch das vertikale Element der Umverteilung wegen steuerprogressivem Effekt einbüßen, und zwar in zweifacher Hinsicht, beim EZG-Einkommensanteil und beim Einkommensanteil aus parallelem Erwerbseinkommen (und das über die gesamten Erziehungsjahre).

    Insofern enthält das EZG nur bei bestimmten Eltern, nie aber bei Kinderlosen diese zusätzliche vertikale Umverteilungskomponente. Das EZG erweist sich als eine Art Kuckucksei, das man Eltern mit schon wenig mehr Erwerbseinkommen – und das sind keine Reichen – hier ins Nest legt. Die besondere Krux dabei: Umso mehr Kinder, umso größer ist das Kuckucksei pro Kopf bezogen. Bei Kinderlosen bleibt diese zusätzliche Pro-Kopf-Last stets Null, da sie sich diesem Doppelsystem nie aussetzen müssen.

    Wer sich gleich gar nicht am System Kindererziehung beteiligt, spart sich diesen Vertikal-Beitrag vollends. Über ein EZG kann man dieses Kuckucksei auch nicht dort ins Nest legen, wo es eigentlich hingehört. Das EZG löst die horizontalen Ungerechtigkeiten nicht auf. Besagter Plan B der Kinderlosenlobby wäre aufgegangen.

    4. Profitieren darf bei EZG der am meisten, der seine Erwerbstätigkeit während der Kindererziehungszeit möglichst umfassend einschränkt oder gar einstellt, auch über die nötigen Umfang wegen Kinderbetreuung hinaus. Bei jenen, wo kein reguläres Erwerbseinkommen mehr „stört“, bringt das die maximale Rendite aus dem EZG – ohne jeden Bezug zum eingezahlten Beitrag. Ist das nach Eigentumsrecht überhaupt möglich? Eine Kinder- oder Familienkasse ist doch kein Steuertopf.

    Auch ein mögliches Argument, das „EZG sei nur gedacht als Ersatz für ausfallendes Erwerbseinkommens und nicht zur Ausweitung des Einkommens“ dürfte für diejenigen, die Wahlfreiheit predigen, völlig obsolet sein. Eltern sollten stets selbst bestimmen können, ob und in wie weit sie während der Kindererziehungsjahre ihr Erwerbsleben organisieren. Solcherlei Vorbedingungen im Zusammenhang mit rechtlichen Leistungen aus einer Kinderkasse wären inakzeptabel. Dem System EZG mangelt es auch in sich schon an fehlender Statik. Es driftet weg zu mehr Einkommen (EZG+ErwerbsEK) oder gar keinem Erwerbseinkommen und ist somit ein echter Spaltpilz zwischen Eltern.

    Sehr geehrte Frau Martin, in der Kritik steht keinesfalls die berechtigte Forderung, die Ungerechtigkeiten gegenüber Familien zu beseitigen, wo vor allem auch die Familienarbeit mehr Wertschätzung erhalten muss. Lediglich das ganz konkrete Instrument Erziehungsgehalt scheint dabei sowohl von der Gestaltungsmöglichkeit, als auch unter ideologischem Aspekt her betrachtet ungeeignet, auch vom allgemeinen Empfinden vieler Eltern her schon. Eltern haben da einen ganz guten Riecher und jubeln den Erfindern des EZG weiß Gott nicht zu.

    Eine Finanzierung des EZG aus Steuern würde wohl noch fragwürdiger sein.

  12. Kritik macht nur dann einen Sinn, wenn eine Alternative angeboten wird. Solange Kinder die Renten für alle bezahlen müssen, bleibt gar nichts Anderes übrig, als ein Erziehungsgehalt als Gegenleistung zu fordern. Bellmann sagt kein Wort dazu, wie die Gegenleistung sonst aussehen soll.
    Wenn sich Besserverdiener an der Finanzierung des Erziehungsgehalts etwas stärker beteiligen, ist das nur konsequent, da sie später von den Kindern auch höhere Renten erhalten.
    Ob herkömmliche Erwerbsarbeit stärker mit Steuern oder Sozialabgaben belastet wird, um das Erziehungsgehalt zu finanzieren, ist ein sekundäre Frage und kann nur im Zusammenhang mit den Rentenanwartschaften gelöst werden.

    Bellmann befürchtet offensichtlich eine stärkere Belastung der bisher gut bezahlten Erwerbsarbeit. Er übersieht dabei, dass das der einzig mögliche und auch richtige Lösungsweg ist. Schließlich beruht unsere gesellschaftliche Schieflage im Wesentlichen darauf, dass herkömmliche Erwerbsarbeit zugunsten der Erziehungsleistung überbezahlt und die Erziehungsarbeit unterbezahlt bzw. gar nicht mehr bezahlt wird.
    Wenn die Eziehungsarbeit wieder den Rang erhalten soll, der ihr von Natur aus zusteht (familiärer Generationenvertrag), dann gibt es gar keinen anderen Weg als den von Bellmann kritisierten Weg einer stärkeren Belastung der herkömmlichen Erwerwerbsarbeit. Der Rückverteilungseffekt zugunsten der Eltern, tritt dann von ganz allein ein, weil der Anteil von Erziehungsarbeit zunimmt, je größer die Kinderzahl ist.

  13. Herr Resch schreibt in seinen Beiträgen: „Das EZG selbst dient dem horizontalen Ausgleich in Abhängigkeit von der Kinderzahl.“ bzw. „Der Rückverteilungseffekt zugunsten der Eltern, tritt dann von ganz allein ein, weil der Anteil von Erziehungsarbeit zunimmt, je größer die Kinderzahl ist.“

    Auch wenn dies das Ziel ist, kann das leider nicht losgelöst vom Gesamtzusammenhang betrachtet werden: „In Abhängigkeit von der Kinderzahl“ – bei der Auszahlung mag das noch stimmen. Hingegen beim Einsammeln, also vom Finanzierungsaspekt aus betrachtet, sieht es eben hinsichtlich der Kinderzahl ganz anders aus. Das wird allerdings einfach unter „allgemeinem Konsens einer Steuerprogression“ verbucht, ohne genauer hinzuschauen. Und da behaupte ich, Kinderlose sind beim Einsammeln eindeutig wieder im Vorteil zu den Parallel-Familien mit Kindern. Und deshalb geht das so nicht. Es wird dann dort nicht mehr Kinder geben.

    Herr Resch sagt: „Wenn sich Besserverdiener an der Finanzierung des Erziehungsgehalts etwas stärker beteiligen, ist das nur konsequent, da sie später von den Kindern auch höhere Renten erhalten.“ Aber wo ist denn bitte bei diesem Satz die Differenzierung Besserverdienende m i t Kindern und Besserverdienende o h n e Kinder? Das Allerwesentlichste wird unter den Tisch gekehrt. Sollen wenig mehr Verdienende mit Kindern bereits mehr beitragen als Besserverdienende ohne Kinder? Dann steht das Instrument hier Kopf. Für Veränderungen benötigt man aber alle Eltern und nicht nur die, die erheblich profitieren und keinen Kollateralschaden erleiden.

    „Rückverteilung“ wäre ein geeigneter Begriff, wenn sich die Rückverteilung tatsächlich auf allen horizontalen Ebenen bewahrheiten würde. In Wirklichkeit gerät Rück-Zu-Verteilendes erheblich aus der horizontalen Bahn. Und dieses Rück-Zu-Verteilende, daran muss offenbar noch einmal besonders hingewiesen werden, ist ja bereits als Netto-Ungerechtigkeit n a c h Steuern und Abgaben transparent herausgearbeitet und liegt offen auf dem Tisch, zudem teils gerichtlich bestätigt. Wenn Elemente fehlen, liegen insofern die Präzedenzfälle an Urteilen vor, an die es anzuknüpfen gilt.

    Herr Resch hat recht, wenn er schreibt: „Die Steuerprogression ist keine „Umverteilung“ sondern eine stärkere steuerliche Belastung höherer Einkommen, worüber weitgehender Konsens besteht.“
    Nur besteht eben nicht der geringste Zwang, diese schon offen da liegenden und bezifferbaren horizontalen Netto-Ungerechtigkeiten für Familien nochmals mittels eines neuen zusätzlichen Brutto-Instruments EZG erneut v o r Steuern einzuspeisen und durch diese Mühle zu drehen, wenn klare rechtsgültige Urteile des BVG (das Sozialsystem betreffend) danach schreien, dass Eltern für sie Krawall machen und von der Politik dazu wegen Unterlassung Rechenschaft fordern. An der momentan wichtigsten Stelle wird die Familienpolitik vom Kern abgelenkt, Krawall wird verhindert.

    Ein Erziehungsgehalt als Brutto-Instrument verlagert einen wesentlichen Teil bereits transparent herausgearbeiteter Netto-Ungerechtigkeiten vom Sozialsystem einfach erneut wieder um auf die vorsteuerliche Ebene.

  14. Bellmann schreibt:
    „Herr Resch sagt: ‚Wenn sich Besserverdiener an der Finanzierung des Erziehungsgehalts etwas stärker beteiligen, ist das nur konsequent, da sie später von den Kindern auch höhere Renten erhalten.‘ Aber wo ist denn bitte bei diesem Satz die Differenzierung Besserverdienende m i t Kindern und Besserverdienende o h n e Kinder?“
    Antwort: Die Differenzierung liegt darin, dass Besserverdienende ohne Kinder noch wesentlich mehr verdienen können als Besserverdienende mit Kindern, da sie beide voll erwerbstätig sein können.
    Übrigens:
    1. Das BVerfG mahnt nur eine Korrektur der Ungerechtigkeit im Sozialsystem an. Einen bestimmten Weg schreibt es nicht vor. So kann der Weg auch über ein Erziehungsgehalt erfolgen.
    2. Eine bloße Minderung der Sozialabgaben für Eltern würde dort am wenigsten wirken, wo die Benachteiligung heute am größten ist (bei kinderreichen Familien und bei Alleinerziehenden)
    3. Eine Arbeit, die für andere geleistet wird, sollte auch direkt bezahlt werden. Eine nur indirekte Anerkennung durch Senkung von Abgaben ist keine echte Anerkennung einer Leistung.

  15. @Herr Resch: „Die Differenzierung liegt darin, dass Besserverdienende ohne Kinder noch wesentlich mehr verdienen können als Besserverdienende mit Kindern, da sie beide voll erwerbstätig sein können.“

    So einfach ist das nicht. Besserverdienende sind nicht gleich Besserverdienende. Bereits o h n e Kinder kann das Einkommen der Partner sehr unterschiedlich sein. Es ist die Regel und nicht die Ausnahme, dass es innerfamiliär unterschiedliche Einkommen gibt [so gesehen findet bereits innerfamiliär ein völlig normaler vertikaler Ausgleich zwischen Partnern statt]. Herr Resch scheint von der sehr einseitigen Vorstellung auszugehen, als träfe „Elitepartner“ immer „Elitepartner“ und nimmt nur dieses Modell bei Besserverdienenden als Grundlage. Das entspricht nicht der Realität, insbesondere nicht in den bodenständigen realwirtschaftlichen Bereichen. Dort sind die Einkommen der Partner oft sehr unterschiedlich. Und gerade in dieser Mittelschicht, wo oft nur ein Partner ein höheres Erwerbseinkommen erzielt, verteuert sich dessen Erwerbseinkommen durch eine höhere Steuerlast infolge eines hinzukommenden EZG merklich [zur ohnehin bestehenden innerfamiliären kommt also eine weitere vertikale Komponente beim Erwerbsteil hinzu].

    Bei den b e i d s e i t s gut verdienenden „Elitepartnern“ hingegen trifft eher das Gegenteilige zu. Die Steuerlast des erwerbstätigen Partners wird in der Regel sinken [somit entsteht sogar eine vertikale Komponente nach „oben“]. Das EZG wird zur Groteske. Könnte es gar dazu führen „Elitepartnerschaften“ zu fördern, innerfamiliäre Kompensationen gingen dann weiter zurück? Die Einkommensschichten separieren sich dann noch mehr!

    Nicht dass jetzt wieder unterstellt wird, man sei gegen die steuerliche Progression und gegen diesen allgemeinen gesellschaftlichen Konsens, wenn auf solche wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit dem EZG hingewiesen wird. Leider wird wieder und wieder nicht detailliert berücksichtigt, dass ein EZG nicht nur verteilt, sondern auch finanziert werden muss, vor allem wie:

    Finanziert wird es letztlich r e i n aus der Erwerbsarbeit, es kann nicht vom Himmel fallen. Den Focus auf Wirkungen bei der Erwerbsarbeit zu richten, ist daher zwingend erforderlich und keine Nebensächlichkeit.
    Dort, wo sich Erwerbsarbeit w e g e n dem EZG verteuert, dort kommt letztlich mehr her zu dessen Finanzierung, und dort, wo sich Erwerbsarbeit verbilligt, entsprechend weniger. Warum will das nicht verstanden werden. Die Mittelschicht finanziert sich ihr EZG so gesehen großteils selbst. Hinzu kommt noch (ich wiederhole mich/siehe Beitrag vom 8.Mai) die Singularität einer Erwerbsklippe im niederen Einkommensbereich, wo die Verteuerung von Erwerbsarbeit ab erstem Euro so stark wirkt, dass sich ein Teil EZG-Bezieher die Klippe von der Erwerbsarbeit gleich ganz herunterstürzen, um diesem Effekt zu entgehen. Wer weniger schlau ist und nicht ausweicht, trägt vom Finanzierungsaspekt aus betrachtet die wesentlichste Hauptlast [bezogen auf seine Leistungsfähigkeit].

    Und deshalb ist dieser Weg, die BVG-Urteile umzusetzen, der unvorteilhafteste überhaupt. Es profitieren „Elitepartner“ und „Nur-EZG-Bezieher“ unterhalb der Erwerbsklippe. Das ist bereits mehrfach in ähnlicher Weise hier festgestellt worden.

    @Herr Resch: „Eine bloße Minderung der Sozialabgaben für Eltern würde dort am wenigsten wirken, wo die Benachteiligung heute am größten ist (bei kinderreichen Familien und bei Alleinerziehenden)“.

    Zum einen ist festzustellen, dass die Konzentration kinderreicher Familien in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen sich statistisch dadurch verschoben hat, da die langjährigen Benachteiligungen in der Mittelschicht nun Wirkung zeigen und es dort schlicht rein zahlenmäßig immer weniger Kinder gibt. Gäbe es noch eine stabile Mittelschicht, wäre das in der Tat eine staatliche Aufgabe. Erstes Ziel kann somit nur sein, diese stabile Mittelschicht wiederherzustellen. Der Sozialstaat ist demokratisch am Ende, sobald mehr nehmen wollen als geben können. Von dem Zeitpunkt an ist auch jede Art Vernunft abgeschaltet und der Niedergang wird mangels Korrektiv irreversibel. Bauern können auch nicht ihr Saatgut verfrühstücken.

    @Herr Resch: „Eine Arbeit, die für andere geleistet wird, sollte auch direkt bezahlt werden. Eine nur indirekte Anerkennung durch Senkung von Abgaben ist keine echte Anerkennung einer Leistung.“

    Das unterstellt allen Eltern, sie wollten ihre Familienarbeit an andere verkaufen, um ihre Kinder dann diesen schrägen Zwecken zur Verfügung stellen. Das ist mitnichten so. Eltern wollen den direkten Ausgleich und Gerechtigkeit und verbitten sich staatliche Einmischungen jeder Art. Eltern hätten für immer verloren, ließen sie sich dazu hinreißen, ein Modell abzusegnen, bei dem sie auch noch vertraglich abgesegnet nicht mehr Herr über die eigene Familienarbeit und deren Ergebnisse sind. Das dürfte doch fast jedem einleuchten.

    • Nein, lieber Herr Bellmann, das leuchtet eben nicht ein, denn die Kinder sind bereits seit der Rentenreform von 1957 vom Staat vereinnahmt, weil sie verpflichtet sind, die Alterssicherung der Erwerbstätigen ihrer Vorgeneration, NICHT aber – wie es seit Menschengedenken gewesen war – ihrer eigenen Mütter, die die Erziehung an ihnen geleistet haben, zu finanzieren. Tragisch genug, dass die allermeisten Eltern (auch Sie, Herr Bellmann offenbar nicht) diese „Enteignung“ zwar fühlen, sich aber nicht bewusst machen, sonst würden sie um ein EZG kämpfen So aber beschließen immer mehr Frauen, ihr Heil lieber in eigener Erwerbstätigkeit als in unbezahlter Kindererziehung zu suchen. Leider bin ich steuerrechtlich nicht so versiert, wie Sie und Herr Resch. Nur meine ich, dass es für jeden Haushalt mit Kindern ebenso zwei Erwerbseinkommen geben sollte wie (normalerweise) in kinderfreien Häusern. Die Frage ist also nur, ob das 2. Erwerbseinkommen (der Mutter) durch außerhäusliche Arbeit (unter Hintanstellung der Kinder) oder durch ein ebenso ganz normales Erwerbseinkommen in Form eines steuer- und abgabepflichtigen EZG (das die Kinder berücksichtigt) ins Haus kommt. Ich kann mir keine Begründung denken, warum Eltern, die die Verantwortung für ihre Kinder selbst übernehmen und nicht früh in andere Hände abgeben wollen, lieber weiterhin mit einem Einkommen wirtschaften wollten als mit zweien. Dass die Eltern – egal in welcher Einkommensschicht – über die Steuerpflicht dann auch entsprechend an der Finanzierung des EZG beteiligt sind, ist völlig klar und richtig. Sie sind ja ganz normale Bürger/innen.

      • Frau Martin hat mit ihrer Behauptung Recht, dass das Ergebnis der Familienarbeit vom Staat schon vereinnahmt worden ist. Eltern haben also gar nicht mehr die Möglichkeit, ihre Arbeit „zu verkaufen“, was Bellmann befürchtet. Sie sind ja schon enteignet. So lange das so ist, bleibt ihnen nur, eine Entschädigung, d. h. einen Lohn für ihre Arbeit, zu fordern. Die Disskussion darüber, ob Eltern noch die Freiheit haben, den Ertrag ihrer Arbeit „verkaufen“ zu können oder auch nicht, kommt 55 Jahre zu spät.

        • Zur Stn. von Herrn Bellmann vom 20. Mai 2013

          Herr Bellmann hat insofern Recht, als ein Erziehungsgehalt nicht nur die horizontale Verteilung (zwischen Eltern und Kinderlosen), sondern auch die vertikale Verteilung (zwischen höheren und geringeren Einkommen) berührt.

          Das ist aber sachgerecht, wenn die Ursache der Benachteiligung der Eltern berücksichtigt wird. Die Ursache liegt ja vor allem in der Enteignung der Eltern über das Sozialsystem, da der Ertrag der Kindererziehung (in Form der Alterssicherung) an Erwerbsarbeit gebunden wurde. Diese Aufwertung der Erwersarbeit auf Kosten der Eltern kam höheren Einkommen stärker zugute als geringeren, weil die Renten an das Erwerbseinkommen gebunden wurden. Daher ist es sachgerecht, wenn bei der erforderlichen Rückverteilung höhere Einkommen wieder mehr zurückgeben müssen.

          Auch erwerbstätige Elternteile haben von der Abwertung der Kindererziehung ihrer Partner/innen profitiert und zwar desto mehr, je höher ihr Einkommen ist. – Aber unterm Strich besteht für beide Eltern von zwei und mehr Kindern immer ein Verlust und für Kinderlose immer ein Gewinn.

          Der Effekt, der Herrn Bellmann offensichtlich Kopfschmerzen bereitet, ist nur die Korrektur eines ebenfalls ungerechtfertigten Nebeneffektes der Enteignung der Eltern, denn diese erfolgte ja zugunsten der Erwerbsarbeit, wobei der ungerechtfertigte Profit mit dem Einkommen stieg.

          • Es liegt in der Natur der Sache, dass auch Eltern unterschiedliche Einkommen haben. Das ist so, war schon immer so und wird immer so bleiben.

            Glaubwürdige Familienpolitik hat sich hier so wenig einzumischen, wie der Staat selbst.

            Wenn alle Kinder hätten, müsste nach der Logik dennoch ein Erziehungsgehalt erfunden werden, damit zwischen den Einkommensschichten umverteilt werden kann. Der Ertrag der Kindererziehung (in Form der Alterssicherung) bliebe auch dann an die Erwerbsarbeit gebunden.

            Meine Kritik am EZG richtet sich dahin, dass es das Ziel verfehlt, von Kinderlosen aller Einkommensklassen eine adäquate Kompensation zu erreichen und stattdessen Familien mit Kindern trifft, sobald deren Eltern wenig mehr Einkommen haben.

  16. ERZIEHUNGSGEHALT – DER TRUGSCHLUSS
    Man könnte verzweifeln, weil viele Kämpfer für Familien in der Tat nicht in der Lage sind, die erdachten Instrumente zur Herstellung von Familiengerechtigkeit auf ihre Brauchbarkeit hin zu überprüfen. Man sieht stets nur die Auszahlungsseite, nie aber das gesamte große Ganze, zu dem das Einsammeln der dafür notwendigen Mittel zwingend dazugehört.

    Daher noch eine andere recht verständliche Betrachtungsweise. Nimmt man einfach mal den horizontalen Vergleich Jahresbrutto 30T des Deutschen Familienverbandes zur Hand:
    http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2012/01/Frei-verfügbares-Einkommen2.pdf

    und schaut, was die Familien als NETTO zur Verfügung haben:
    DIE ZAHLEN hier stammen aus der Version 2013, für die ich z.Zt. keinen funktionsfähigen Link finde:

    Kinderloses Paar Paar mit 5 Kindern
    Netto 22.237, 34.289,-
    Lohnsteuer 1.514,- 1.514,-
    Mwst 7% 168,- 420,-
    Mwst 19 % 3769,- 5375,-
    Steuerbelastung 5451,- 7309,-

    Bei weniger Kindern liegt dieser Beitrag zum Steuertopf irgendwie dazwischen.

    Leute, die Kinder großziehen, sind im Staat aber immer noch mit ca.2/3 die Mehrheit. Selbst wenn die kinderlose Minderheit mehr Einkommen erzielt und so höhere EK-Steuern zahlt, bleibt dennoch der Beitrag derjenigen mit Kindern zum Steuertopf schon durch die viel höhere Anzahl Familien extrem hoch. Sie zahlen zudem auch wie Kinderlose, bevor sie Kinder hatten und wenn die Kinder aus dem Haus sind.

    Hinzu kommt der wesentliche Fakt, dass Kinderlose sich häufiger als Familien mit Kindern im Ausland vergnügen dürften und für mehr Teile des Netto gar keine Inland-Umsatzsteuer zahlen. Zudem besteht eine Zweckbindung bei deren Steuern in Form einer Vorleistung in die Infrastruktur mit der sie überhaupt erst das Recht erwerben, die staatliche Infrastruktur im Alter nutzen zu können. All das schmälert den Beitrag zur Finanzierung eines EZG. Die mit Kindern finanzieren also erheblich und somit ihr EZG so gut wie selbst!

    Wie bitte soll ein steuerfinanziertes EZG es auf die Weise fertigbringen können, den horizontalen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Leuten mit Kindern zu realisieren, wo doch Familien selbst (nimmt man die Mehrwertsteuer hinzu) den Steuertopf in Größenordnung befüllen? Die Befürworter eines EZG lügen sich und all uns Familien in die Tasche, wenn sie so ein Ziel vorgeben und versuchen, Eltern in diese Richtung treiben.

    Ein parasitäres Rentensystem wird auf diese Weise niemals korrigiert!

  17. Bellmann übersieht, dass die Enteignung der Erziehungsarbeit durch unser Rentenrecht zugunsten der Erwerbsarbeit erfolgte. Daher fließt bei besserverdienenden Eltern in Form der einkommensabhängigen Renten etwas mehr wieder zurück als bei geringer Verdienenden. Daher ist es sachgerecht, wenn besser verdienede Eltern von einem Erziehungsgehalt etwas weniger profitieren als geringerverdienede. Unterm Strich würde sich aber ein Erziehungsgehalt zumindest für Eltern von zwei und mehr Kindern in jedem Fall auszahlen. Das gilt auch für Eltern mit hohen Einkommen, da der Gewinn der Erwerbstätigen aus der Enteignung der Erziehungsarbeit durch die Einkommensbemessungsgrenze ebenfalls begrenzt ist.

    • Herr Resch übersieht wieder, dass es ein „Unterm Strich“ erst dann geben kann, wenn ideologiefrei klar ist, wie ein Erziehungsgehalt finanziert wird. In der Hinsicht kam in der ganzen Diskussion trotz Nachfrage leider nichts Konkretes.

      Selbst Familienexperte Kostas Petropulos, um zum Ausgangspunkt zurückzukehren, wagt keine Festlegungen. Die deutsche Einheit nebulös als Beispiel anzuführen, die voll auf Pump und zudem was Einmaliges war, das ist auch dürftig und nicht ernst zu nehmen.

      Es fehlt jeglicher Nachweis für die Eignung eines EZG zur Kompensation horizontaler Ungerechtigkeiten. Weil sich Familien das EZG letztendlich doch selbst finanzieren, ist dieser leider auch nie zu erbringen.

      Wer aber ohnehin nur vertikal umverteilen will, wofür es allerlei und zum Teil auch gute Gründe geben mag, handelt außerhalb des Feldes von Familienpolitik und braucht dazu kein EZG. Dafür eignen sich besser Steuererhöhungen. In dem Fall zahlten sogar die Kinderlosen in brauchbarem Umfang mit, z.B. für die Studentin mit Kind, was ohnehin originär staatliche Aufgabe ist.

      Familienfeindliche Parteien, die Steuern erhöhen wollen, haben wir zur Zeit reichlich zur Auswahl.

  18. Ich stimme Herrn Resch zu. Das zugunsten des Elterngeldes abgeschaffte Erziehungsgeld war einkommensabhängig – aber nicht an Erwerbsarbeit gekoppelt – und je mehr jemand verdiente, um so geringer fiel das Erziehungsgeld aus – man mag es kaum glauben!

    • Sehr geehrte Frau Erdmann, es war so, wie Sie es beschreiben. Nur was soll uns das sagen?

      Dieses ehemalige zum Einkommen reziprok ausgezahlte Erziehungsgeld hat die Mittelschicht leider ebenso wenig stabilisiert, wie das ein EZG tun würde. Der gesellschaftliche Handlungsspielraum nahm mit fortschreitendem demografischem Verfall dennoch weiter ab, genauso, wie auch der Anteil von Kindern in soliden Verhältnissen abnahm und sich der Anteil derer in ungünstigen Lebensverhältnissen erhöhte, im Resultat mit steigenden Kosten für die Gesellschaft.

      Und das ist sehr logisch, geht man der Sache nach, wer finanzieren musste. Es sind genau diese Eltern mit
      bereits w e n i g mehr Einkommen
      durch deren Einkommenssteuer plus Umsatzsteuer (der gesamten mehrköpfigen Familie) plus weniger Teilhabe am Erziehungsgeld. Die Kinderlosen waren auch dort schon nur minimalst beteiligt.

      Wenn Sie darüber hinaus nicht bereit sind, zu erkennen, dass immer auch der Vergleich zum befreundeten Ehepaar und der Netto-Pro-Kopf-Absturz, wenn bei den einen Kinder hinzukommen, eine entscheidende Rolle spielt, werden Sie auch mit gut gemeintem Willen nicht erreichen können, dass diese Gesellschaft sich einmal im Gleichgewicht wiederfindet.

      Leider ist das Thema sehr komplex. Obwohl ich vorher schon sehr viele Überlegungen und Untersuchungen dazu angestellt hatte, ist mir auch hier bei den Abhandlungen noch das eine oder andere klarer geworden. Dennoch möchte ich das Portal nicht weiter damit strapazieren. Danke!

  19. Herr Bellmann hat insofern Recht, als in den letzten Jahrzehnten immer mehr Familien in prekäre Verhältnisse geraten sind. Aber er übersieht, dass das die Folge einer Enteignung ist, die eine Entschädigung verlangt. Bellmann lehnt zwar ein Erziehungsgehalt ab, zeigt aber keinen Weg, wie sonst ein Gleichgewicht wieder hergestellt werden kann. Die prekäre Lage von Familien als Argument zu benutzen, ihnen eine faire Gegenleistung zu verweigern, weil sie angeblich besser gestellte Eltern zu sehr belaste, halte ich für absurd.

    Tödlich für jede Familienpolitik ist es, Interessenunterschiede zwischen verschiedenen Elterngruppen zu konstruieren, die im Grunde gar nicht bestehen. Unter der Enteignung durch unser Sozialrecht haben alle Eltern zu leiden. Das mag zwar unterschiedlich sein. So wirkt sich der Enteignungseffekt bei Eltern mt einem Kind und bei besser verdienenden Eltern weniger stark aus als bei Eltern mit mehreren Kindern oder mit nur mittelmäßigem Verdienst. Wenn aber diese Unterschiede in den Vordergrund gestellt werden, wird sich nie ein Elternbewusstsein entwickeln können, dass zur Verteidigung der Elternrechte erforderlich ist.
    Es ist ja gerade die Taktik der Bundesregierung und von familienfeindlichen Ideologien, unterschiedliche Elterngruppen gegeneinander auszuspielen, nach dem Motto „Teile und Herrsche!“. Auf diesen Leim sollten wir nicht auch noch gehen.

  20. Zitat von Herrn Bellmann: „Wenn Sie darüber hinaus nicht bereit sind, zu erkennen, dass immer auch der Vergleich zum befreundeten Ehepaar und der Netto-Pro-Kopf-Absturz, wenn bei den einen Kinder hinzukommen, eine entscheidende Rolle spielt, werden Sie auch mit gut gemeintem Willen nicht erreichen können, dass diese Gesellschaft sich einmal im Gleichgewicht wiederfindet.“
    Herr Resch meint dazu: „Es ist ja gerade die Taktik der Bundesregierung und von familienfeindlichen Ideologien, unterschiedliche Elterngruppen gegeneinander auszuspielen, nach dem Motto “Teile und Herrsche!”. Auf diesen Leim sollten wir nicht auch noch gehen.“
    Beide Meinungen leuchten mir ein, wobei ich mich allerdings ebenso wie Herr Bellmann frage, wie man ohne Vergleiche der verschiedenen Elterngruppen für Gleichbehandlung und Gleichgewicht sorgen will, wenn man ein schlagendes Argument außen vor lässt.

  21. Festzuhalten ist, dass in den letzten Jahren eine Umverteilung von unten nach oben stattgefunden hat, begonnen mit der Streichung der Eigenheimleistung, Ersatz des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld mit weitreichenden Folgen, Subventionierung der U3 Betreuung ohne entsprechenden Ausgleich für selbstbetreuende Eltern (das aktuelle Betreuungsgeld erreicht nicht im Ansatz eine finanzielle Gleichstellung)
    Auch wenn vielleicht nicht von Anfang an ein Gleichgewicht durch das Erziehungsgehalt hergestellt wäre, aber es wäre zumindest ein ausbaufähiger ANFANG!!!!!!! So aber diskutieren wir weiter über Ungerechtigkeiten und weil uns die ultimative Lösung nicht einfällt, lassen wir es ganz sein.
    So geht’s natürlich auch!!!

  22. Spielt man durch Vergleiche wirklich verschiedene Elterngruppen gegeneinander aus oder spielt man nicht verschiedene Behandlungsweisen gegeneinander aus? Wenn eine Gruppe bevorzugt dasteht, dann kritisiert man doch nicht diese Gruppe, sondern die Ungleichbehandler.

  23. Hallo, allerseits, speziell liebe/r H. Wagner,
    es ist bei den Familien wohl nicht anders als bei den meisten unserer Mitbürger: das eigene Hemd sitzt näher als der Rock des Nächsten. Insofern würde (falls sich von den Betroffenen überhaupt jemand engagiert) immer der eigene Vorteil vorrangig verteidigt und in unserem Fall so die Familien gegeneinander ausgespielt.

    Es tut mir leid, dass Herr Bellmann sich aus unserem Meinungsaustausch ausklinkt, bevor er uns erläutert hat, WIE seine familienpolitischen Reformvorschläge konkret aussehen. Erhöhung der Kinderfreibeträge? Warum nicht, aber das ist immer eine fiskalpolitische Manövriermasse, ebenso wie die schon vielfach geforderte Senkung der Mehrwertsteuer auf Kinderbedarfe. „Familiengerechte Sozialabgaben“? Auch gut, aber die lächerliche Anpassung der Pflegeversicherung und der Streit um die „beitragsfreie“ Kranken-Mitversicherung der Nur-Mütter und der Kinder zeigen, welche Effiizienz bei diesem Kampf zu erwarten steht. Wie hoch würden wir die Anerkennungsjahre pro Kind in der Rentenversicherung ansetzen wollen? Außer im Programm der ÖDP habe ich dazu noch nirgends eine Zahl gelesen.(Sollen 5 Kinder eine Durchschnittsrente bringen? Dann wären es 9 Anerkennungsjahre pro Kind.) Auch der Verband der Kinderreichen sagt nichts Konkretes dazu. Der Vorschlag „weniger Steuern“, den dessen Vorsitzende, Frau Dr. Müller, bei Jauch gemacht hat, war doch an vager politischer Samtpfötigkeit nicht zu überbieten. Meinte sie die Einführung eines Familiensplittings, das ganz klar die Besserverdiener-Eltern begünstigt und die, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern zahlen, außen vor lässt? (Wer spricht da von gegeneinander ausspielen??)
    Aus meiner Sicht wäre es völlig in Ordnung, wenn gut situierte Familien zu einem EZG ihrer Leistungsfähigkeit gemäß beitrügen. Es gibt ja auch viele Kleinverdiener bei den Kinderfreien, sogar solche, die sich Kinder wünschten, wenn sie es sich leisten könnten.
    Die Abschaffung des (parasitären Rentensystems) zu erhoffen, scheint mir jedenfalls weit unrealistischer als für ein steuer- und sozialabgabepflichtiges EZG zu kämpfen, auch unter dem Aspekt, dass das EZG dem feministischen Anspruch individueller Autarkie und damit auch der tatsächlichen Gleichberechtigkung von Mann und Frau Rechnung trägt.

  24. Sehr geehrte Frau Martin, ich hatte mir eigentlich auferlegt, kürzer zu treten, damit andere Themen hier nicht unter die Räder kommen.

    Ihre Annahme mit Hemd und Rock scheint naheliegend, ist aber grundfalsch. Es geht mir einzig um nachhaltige Lösungen und keine, wo nach kurzer Zeit schon die Netto-Zahler ausgehen, und das vor allem liegt im Interesse der Jüngeren.

    Grundlegend falsch finde ich beim EZG den Ansatz, der mir hier nun bereits mehrfach bestätigt wurde, dass die Eltern mit etwas mehr Einkommen angeblich zu Recht zur Umverteilung beizutragen hätten. Da niemand bisher eine plausible Variante der EZG-Finanzierung anzubieten hat, wo auch die Profiteure der „Enteignung“ maßgeblich mit beitragen, ist es zur eigenen Beruhigung und mit beharrender Rechtfertigung nun anscheinend gewollt, dass allen Ernstes die „Enteigneten“ selbst die Ungerechtigkeiten unter sich abmildern sollen. Alles im Zusammenhang mit dem EZG läuft letztlich auf eine Art Solidarausgleich zwischen den Eltern selbst hinaus. Nichts anderes ist das Resümee der bisherigen Diskussion.

    Warum aber kann man sich das sehr wahrscheinliche Szenario nicht vorstellen, dass dies zwangsläufig zur weiteren Dezimierung der Elternzahlen führen wird, und zwar genau dort, wo man diese Solidarität über das EZG einfordert, bei den Zahler-Eltern. Diese wurden aber mindestens genauso „enteignet“ wie die Nehmer-Eltern. Sie müssen sich einmal mehr missbraucht vorkommen, diesmal sogar noch durch die eigene Lobby, da diese es nicht schafft, zielgerichtet von den Profiteuren den notwendigen Ausgleich zu verlangen. Ich hab versucht, das aus verschiedensten Perspektiven zu beleuchten und zu begründen.

    Sehr geehrte Frau Martin, Sie verlangen zu Recht alternative Möglichkeiten. Es gibt ganz sicher solche, bei denen die Zielrichtung zumindest stimmt:

    – Umsetzung der BVG-Urteile (gerade jetzt, wo die Gleichstellungsurteile durchgewinkt werden, wäre eine sehr geeignete Gelegenheit, dem Nachdruck zu verleihen)
    – Kinderfreibeträge wie bei Erwachsenen (entsprechende Kindergelderhöhung für Eltern mit wenig Einkommen)
    – Freistellung zumindest dieses Existenzminimums von den Beiträgen zur Sozialversicherung und einhergehend Regelungen für den AG-Anteil, der ja vorenthaltener Lohn ist und in dem Zusammenhang mit frei würde, dieser soll natürlich zweckdienlich gebunden bleiben; im selben Zug globale Erhöhung der Sozialbeiträge oberhalb des ExMin für alle (Kinderlose mit großem Anteil oberhalb des ExMin würden e r h e b l i c h zur Kompensation herangezogen, d.h. die Zielrichtung stimmt endlich! – Eltern mit Kindern haben kaum Freiraum oberhalb des Existenzminimums!) = Eines der Ziele vom „Aktionsbündnis Familie“
    – Rentengerechtigkeit durch Rentenkürzung für Kinderlose (das Trümmerfrauenurteil hebt Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Eigentumsrecht an der Stelle auf) und mehr Entgeltausgleich für Mütter; Mütter haben ein Recht auf durchschnittliche Rentenhöhen
    – Mehr Gleichklang bei Familienverbänden in den Zielen

    Zum vorletzten Punkt ist anzumerken, dass wir ja einerseits Ehe und Familie als wirtschaftliche Einheit vom Staat behandelt sehen wollen. Dann muss man im Alter auch die g e m e i n s a m e n Renten der Partner für Betrachtungen und Vergleiche zugrunde legen. Die Abschaffung der Versorgungspflichten ehemaliger Ehepartner durch neueste Gesetzgebungen gehört so gesehen nochmals auf den Prüfstand und korrigiert.

    Die Aufklärung der Bevölkerung über die Zusammenhänge reicht nicht aus und wird von unseren gleichgeschalteten Medien mit immer häufiger massiv verhindert. Darüber besteht überhaupt kein Zweifel mehr.

    Die Schaffung eines eigenen unabhängigen Mediums wäre wünschenswert. Wenn z.B. die Urchristen vom Universellen Leben VIER! deutschsprachige Fernsehkanäle betreiben können, wieso sollten Familienverbände nicht wenigstens einen unabhängigen Weg zur Information und Aufklärung der Bevölkerung finden können! Es gäbe sicher auch Unterstützer, würde man mal an einem Strang ziehen und nicht derlei Irrwege predigen, die die Hälfte des (zugegeben begrenzten) Potentials bei Familien von Beginn an abschrecken.

  25. Es kann familienpolitisch sehr destruktiv sein, wenn gegenläufige Interessen verschiedener Elterngruppen in den Vordergrund gestellt oder überhaupt erst konstruiert werden.

    Aber wenn Herr Bellmann schon darauf hinweist, dass besserverdienende Eltern sich an einer Finanzierung eines Erziehungsgehalts mehr beteiligen müssten als geringverdienende – gleichgültig, ob das nun über Steuern oder Sozialabgaben geschieht – dann ist ihm entgegenzuhalten, dass besserverdienende Eltern auch durch die rentenrechtsbedingte Enteignung weniger geschädigt wurden. Werden beide Seiten beachtet, stehen die Finanzströme bei einem Erziehungsgehalt durchaus wieder im Gleichgewicht. Es ist also völlig überflüssig, unterschiedliche Interessen zwischen besser und weniger gut verdienenden Eltern zu konstruieren. Das lenkt vom Kernproblem ab. Das Kernproblem ist: Die Enteignung der Erziehenden zugunsten der Erwerbstätigen durch unsere gesetzlichen Versicherungen. Erst „unterm Strich“ ergibt sich dabei eine Diskriminierung der Eltern. Die kann aber nur dort ausgeglichen werden, wo sie entstanden ist, nämlich bei der Aufwertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit.

    Die von Bellmann vorgeschlagenen Maßnahmen (Befreiung des Existenzminimums von Sozialabgaben, höhere Renten für Mütter) sind richtig. Aber sie reichen noch nicht aus. Das zeigt sich schon darin, dass ausgerechnet diejenigen am wenigsten davon profitieren, die heute am stärksten benachteiligt sind, nämlich die kinderreichen und die alleinerziehenden Eltern. Wer wegen der Kindererziehung ohnehin schon wenig verdient, profitiert auch kaum von einer Minderung der Sozialabgaben.

  26. Das war eine sehr interessante und detaillierte Diskussion mit 33 Kommentaren. Wir haben viel gelernt.

    Ich rechne mit Ihrem Einverständnis, dass ich die Debatte nun abschließen möchte mit herzlichem Dank an alle Teilnehmer, die sich mit Herzblut eingebracht haben. Gerne lesen wir von Ihnen weitere Kommentare zu anderen einschlägigen Themen auf diesem Blog.

    Mit herzlichem Gruß
    Bärbel Fischer

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