Die Erzieherin Katrin Bauer kapituliert. Sie beschreibt den trostlosen und stressigen Alltag in einer KRIPPE in Mecklenburg-Vorpommern. Fortan will sie Kleinkinder nicht mehr schädigen.
Vielleicht macht ihr Beispiel Schule?!
Die Erzieherin Katrin Bauer kapituliert. Sie beschreibt den trostlosen und stressigen Alltag in einer KRIPPE in Mecklenburg-Vorpommern. Fortan will sie Kleinkinder nicht mehr schädigen.
Vielleicht macht ihr Beispiel Schule?!
Berlin, den 6.11.2015 |
www.familien-schutz.de |
Zehn Abgeordnete jetzt anschreibennoch erhalten fast 450 000 Familien 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat, statt einen mit etwa 1.200 Euro staatlich finanzierten Krippenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch zu nehmen. Das soll nun ein Ende haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld gekippt. Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden die für das Betreuungsgeld im Haushalt ja vorgesehenen Mittel auf Länderebene dem Krippenausbau oder sogar dem allgemeinen Haushalt zugeschlagen. Denn wenn der Bund das Geld an die Länder transferiert, wird er ihnen die Verwendung freistellen. Anders gesagt: Das Betreuungsgeld ist noch nicht verloren, aber akut in Gefahr. Wenden wir uns also fortan an die einzelnen Bundesländer. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und verwendet die Mittel des Bundes wie vorgesehen: Bayern zahlt das Betreuungsgeld weiter aus. Damit die häusliche Betreuung nicht wieder vollständig diskriminiert wird, darf das – ohnehin geringe! – Betreuungsgeld nicht gestrichen werden. Sorgen Sie zusammen mit uns dafür, daß andere Länder wie Baden-Württemberg folgen. Teilen Sie zehn familienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen indem Sie hier die Petition zeichnen mit, daß das Betreuungsgeld auch in Zukunft gebraucht wird. Das Betreuungsgeld muß eine Landesleistung werden.
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Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Betreuungsgeld
Keine Gleichberechtigungfür selbst betreuende Eltern
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärtund dies damit begründet, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Eine inhaltliche Stellungnahme wurde vermieden. Die Begründung wirkt jedoch konstruiert und ist teilweise widersprüchlich. Möglicherweise wurde die Zuständigkeitsfrage nur vorgeschoben.
Dr. Johannes Resch ( www.johannes-resch.de ), der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales und Gesundheit der ÖDP zeigt auf, mit welchen zweifelhaften Tricks das o.g. Urteil zustande kam.
https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/ aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-168.pdf
Seiten 38 bis 41 ÖP
Zitate:
„Es wird argumentiert, das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung stehe allen Eltern offen, sodass ein Betreuungsgeld nicht erforderlich sei. Ebenso könnte gesagt werden, das Betreuungsgeld stehe allen Eltern offen, sodass eine Krippenförderung nicht erforderlich sei.“
„Das sich aus Art. 6 GG ergebende Grundrecht auf Wahlfreiheit wird einfach übergangen“.
„Das Urteil zeigt, dass beim BVerfG eine grundlegende Wandlung im Sinne einer Angleichung an die Bundespolitik erfolgt ist.“
Hier ein FAZ-Beitrag, der sich kritisch damit auseinandersetzt, ob das Angebot zur Fremdbetreuung ein Mehr oder ein weniger an Freiheit für Eltern erzeugt. Nach der Freiheit für die entsorgten Kinder allerdings wird nicht gefragt.
Auch folgender Artikel auf ZEIT-online passt unter obige Überschrift. Sie können kommentieren.
http://www.zeit.de/kultur/2015-09/eltern-glueck-kinder-10nach8
Bravo, Herr Hofreiter! Man muss Ihnen fast dankbar dafür sein, dass Sie bei Plasberg (Hart aber Fair, 7. 9. 2015) die hirnrissigste aller Erklärungen für die grüne Ablehnung des Betreuungsgelds (BG) noch einmal öffentlich wiederholten. „Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem Schauspiel wäre längst korrigiert.
Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein „Win-win“ für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse!
Indem er lediglich die staatlichen Anstalten extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett verweigert, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>).
Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies weiterhin, solange er elterliche Erziehung schmäht.
Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen, auf das Kindeswohl bedachte Variante. Sofort wurde das BG als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Falsch, weil die 150 Euro die Mütter nun womöglich an die Wiege binden, anstatt an den Betrieb. Jetzt mussten von der Opposition nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.
Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch zumindest logische Kapazität zugetraut.
Bärbel Fischer
Auch wenn die Flüchtlingsfrage momentan alle Kräfte des Landes beansprucht, so soll dem Ministerpräsidenten signalisiert werden, dass die Regierungspolitik der GRÜNEN in BW lediglich ein Intermezzo in der Geschichte des Landes bleiben wird, sollten sie ihre Einstellung nicht in Richtung nachteilsloser Wahlfreiheit für Eltern ändern.
Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann Staatsministerium
Richard-Wagner-Straße
70184 Stuttgart
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann. sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,
wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT hätten es nicht für möglich gehalten, dass die GRÜNEN mit ihrem umweltfreundlichem Programm, die wir vor wenigen Jahren als Alternative zur Fast-Alleinherrscherin CDU wählten, uns 2015 als Familieneltern derart in den Rücken fallen und das minimale Betreuungsgeld auf unerträglich ideologische Weise schmähen und sogar bekämpfen.
Nicht nur das Grundgesetz, sondern auch das Bundesverfassungsgericht betonten die völlige Wahlfreiheit der Eltern bei der Art der Kinderbetreuung. Nur weil die Wahl vieler Eltern ( in BW z.B. 110 000 Elternpaare ) sich gegen eine kollektive Krippenanstalt, statt dessen aber für eine seit Jahrtausenden bewährte, biologische Form der persönlichen 1:1 – Betreuung/Bindung entscheiden, sollen sie nun abgestraft werden, obwohl das minimale Betreuungsgeld von 150 € bereits per se eine Demütigung darstellte, verglichen mit einer fast zehnfachen Subventionierung von Krippen. Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die GRÜNEN eine Mutter-Kind-Bindung im Tierreich mit erheblichem Pathos würdigen. Tiereltern sollen ungestört ihre Brut /ihren Nachwuchs bis zur biologischen Reife füttern und erziehen und lehren dürfen. Wie hätten wir Menscheneltern annehmen können, dass die GRÜNEN ausgerechnet die menschliche Gattung von ihrem biologischen Konzept streichen würden? Widersprechen sich hier nicht Wort und Tat, Herr Kretschmann?
Weil wir uns einen derart extremen Sinneswandel der GRÜNEN nicht erklären können, vermuten wir, dass sie sich zum Zweck einer möglichen Regierungsbeteiligung prinzipienvergessen an den neoliberal -materiellen Trend der CDU und SPD einschließlich der Linken angepasst haben. Mütter finden nur noch Beachtung unter dem Aspekt ihrer „Arbeitsmarktverwertbarkeit“. Ihre Kinder dienen lediglich als künftige Steuer- und Beitragsbeschaffer, was sich ja in den unzähligen Talkshows deutlich erkennen lässt. Anspruch auf liebevolle Achtsamkeit, Zeit und Zärtlichkeit durch ihre eigenen Eltern haben Kleinkinder heute nicht mehr. Sie müssen als Störfaktor des Arbeitsmarktes umgehend und frühzeitig von den Eltern eliminiert werden. Dabei hilft natürlich eine Arbeitsmarktpolitik, die dafür sorgt, dass ein Alleinverdiener mit seinem Einkommen keine Familie mehr ernähren kann. Nur so schafft man es, dass nicht nur Väter, sondern auch Mütter die Staatskasse mit Steuern füllen. Kinder tragen, gebären, nähren, erziehen, bilden, begleiten, fördern – all das verliert seinen Wert gegenüber Steuern und Abgaben an die Finanzverwaltung.
Herr Kretschmann, wie fühlen Sie sich als Repräsentant einer solchen schizophrenen Partei? Ist Ihnen noch wohl in Ihrer grünen Haut?
Außer der ÖDP ( www.oedp.de ), die sich seit Jahren für eine familiengerechte Politik einsetzt, gibt es seit 2015 auch noch die AfD, die, wenn sie sich keine weiteren Eskapaden mehr erlaubt, eine echte Alternative zu SPD und GRÜNEN sein dürfte. Im Gegensatz zu den bis zur Unkenntlichkeit schwammig gewordenen GRÜNEN bieten diese Parteien scharfe Konturen und differenzierte Konzepte, zumindest in Sachen Familie.
Herr Kretschmann, vielleicht haben Sie noch nicht bemerkt, dass sich die Wählerschaft zum großen Teil aus Groß-/Eltern von Kindern generiert. Was Sie den Eltern aber 2015 bieten ist ein totales Abschreckungskonzept. Ich will meine bittere Enttäuschung über die Bundes- und Landesgrünen nicht verhehlen. Meine Wahlentscheidung und die unzähliger Eltern steht seit Juli 2015 fest. Nie wieder GRÜN!
Einen einzigen Ausweg aus dem Dilemma sehe ich allerdings noch. Sollten Sie sich als Vater von drei Kindern, wie Sie bereits deutlich bewiesen haben, in punkto FAMILIE gegen Ihr grünes Parteiprogramm positionieren und für nachteilslose Wahlfreiheit a l l er Eltern plädieren, so könnten wir uns doch noch geneigt sehen, GRÜN vor allen anderen Parteien zu bevorzugen. Aber diese Vorstellung grenzt vermutlich an Illusion.
So grüße ich Sie im Auftrag der INITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT ziemlich desillusioniert und resigniert
Bärbel Fischer
P.S. Dieses Schreiben geht mit gleicher Post auch an alle Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg und wird im Internet weiter verbreitet.
und
Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.
Dr. Johannes Resch – Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE www.rettet-die-familie.de
Jetzt tobt ein neuer Krieg – zwischen Müttern, die ihre Kinder in der Kita abgeben, und denen, die sie zu Hause großziehen. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht 150 € Betreuungsgeld für zu-Hause-Mütter gestrichen – aber 1.500 Staatszuschuss für jeden Krippenplatz ist ok. Das versteht zwar keiner, aber das Gericht hat entschieden und die Weichen gestellt. Die Frage ist nur noch: Soll das Betreuungsgeld in noch mehr Kitas investiert werden? Möglichst in 24-Stunden-Kitas, wie sie etwa Familienministerin Manuela Schwesig bejubelt?
Lesen Sie weiter bei Vichy´s Einblick:
http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/betreuungsgeld-der-stumme-protest-der-muetter/#more-15208
Die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet am Samstag, 13. 6. 2015 in Mainz ab 10:00 ein Seminar mit dem Titel „Wieviel Mutter braucht ein Kind?“ Vorträge aus dem Blinkwinkel verschiedener Aspekte zur aktuellen familienpolitischen Debatte.
Link zum Flyer http://www.kas.de/wf/doc/kas_15830-1442-1-30.pdf
Der Kabarettist Bruno Jonas nimmt auf die Schippe, was die Politik uns zu bejubeln vorschreibt: Kinderkrippen und das Haus Europa!
Ein glänzendes Plädoyer für „reaktionäre“ Gesinnung!
Lesenswert!
Kommentare erwünscht!
http://blogs.faz.net/whatsleft/2015/05/13/hoppla-bin-ich-jetzt-reaktionaer-203/