„Ich kann und will das nicht mehr!“

Die Erzieherin Katrin Bauer kapituliert. Sie beschreibt den trostlosen und stressigen Alltag in einer  KRIPPE in Mecklenburg-Vorpommern. Fortan will sie Kleinkinder nicht mehr schädigen.

Vielleicht macht ihr Beispiel Schule?! 

 

http://www.fuerkinder.org/kinder-brauchen-bindung/aus-erfahrung-praxisbeitraege/601-ich-kann-und-will-das-nicht-mehr

 

Aktion: Abgeordnete anschreiben!

 

Berlin, den 6.11.2015
www.familien-schutz.de

Zehn Abgeordnete jetzt anschreiben

noch erhalten fast 450 000 Familien 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat, statt einen mit etwa 1.200 Euro staatlich finanzierten Krippenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch zu nehmen. Das soll nun ein Ende haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld gekippt.

Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden die für das Betreuungsgeld im Haushalt ja vorgesehenen Mittel auf Länderebene dem Krippenausbau oder sogar dem allgemeinen Haushalt zugeschlagen. Denn wenn der Bund das Geld an die Länder transferiert, wird er ihnen die Verwendung freistellen. Anders gesagt: Das Betreuungsgeld ist noch nicht verloren, aber akut in Gefahr. 

Wenden wir uns also fortan an die einzelnen Bundesländer. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und verwendet die Mittel des Bundes wie vorgesehen: Bayern zahlt das Betreuungsgeld weiter aus.

Damit die häusliche Betreuung nicht wieder vollständig diskriminiert wird, darf das – ohnehin geringe! – Betreuungsgeld nicht gestrichen werden. Sorgen Sie zusammen mit uns dafür, daß andere Länder wie Baden-Württemberg folgen. Teilen Sie zehn familienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen indem Sie hier die Petition zeichnen mit, daß das Betreuungsgeld auch in Zukunft gebraucht wird. Das Betreuungsgeld muß eine Landesleistung werden.

 

 

 

Fragwürdiges Urteil

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Betreuungsgeld

Keine Gleichberechtigungfür selbst betreuende Eltern 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärtund dies damit begründet, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Eine inhaltliche Stellungnahme wurde vermieden. Die Begründung wirkt jedoch konstruiert und ist teilweise widersprüchlich. Möglicherweise wurde die Zuständigkeitsfrage nur vorgeschoben.

Dr. Johannes Resch ( www.johannes-resch.de ), der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales und Gesundheit der ÖDP zeigt auf, mit welchen zweifelhaften Tricks das o.g. Urteil zustande kam.

https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/    aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-168.pdf

 Seiten 38 bis 41 ÖP

Zitate:

„Es wird argumentiert, das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung stehe allen Eltern offen, sodass ein Betreuungsgeld nicht erforderlich sei. Ebenso könnte gesagt werden, das Betreuungsgeld stehe allen Eltern offen, sodass eine Krippenförderung nicht erforderlich sei.“

„Das sich aus Art. 6 GG ergebende Grundrecht auf Wahlfreiheit wird einfach übergangen“. 

„Das Urteil zeigt, dass beim BVerfG eine grundlegende Wandlung im Sinne einer Angleichung an die Bundespolitik erfolgt ist.“

Freiheit von Kindern oder Freiheit mit Kindern?

Hier ein FAZ-Beitrag, der sich kritisch damit auseinandersetzt, ob das Angebot zur Fremdbetreuung ein Mehr oder ein weniger an Freiheit für Eltern erzeugt. Nach der Freiheit für die entsorgten Kinder allerdings wird nicht gefragt.

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/kinderbetreuung-bis-spaetnachts-13250031.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Auch folgender Artikel auf ZEIT-online passt unter obige Überschrift. Sie können kommentieren.

http://www.zeit.de/kultur/2015-09/eltern-glueck-kinder-10nach8

 

Bravo, Herr Hofreiter!

Bravo, Herr Hofreiter! Man muss Ihnen fast dankbar dafür sein, dass Sie bei Plasberg (Hart aber Fair, 7. 9. 2015) die hirnrissigste aller Erklärungen für die grüne Ablehnung des Betreuungsgelds (BG) noch einmal öffentlich wiederholten. „Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem  Schauspiel wäre längst korrigiert.

Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend  unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als  Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein „Win-win“ für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse!

Indem er lediglich die staatlichen Anstalten extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett verweigert, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>). 

Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies weiterhin, solange er elterliche Erziehung schmäht.

Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen, auf das Kindeswohl bedachte Variante. Sofort wurde das BG als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Falsch, weil die 150 Euro die Mütter nun  womöglich an die Wiege binden, anstatt an den Betrieb. Jetzt mussten von der Opposition  nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen  Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.

Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter  überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch zumindest logische Kapazität zugetraut.

Bärbel Fischer

Nie wieder GRÜN!

Auch wenn die Flüchtlingsfrage momentan alle Kräfte des Landes beansprucht, so soll dem Ministerpräsidenten signalisiert werden, dass die Regierungspolitik der GRÜNEN in BW lediglich ein Intermezzo in der Geschichte des Landes bleiben wird, sollten sie ihre Einstellung  nicht in Richtung nachteilsloser Wahlfreiheit für Eltern ändern.

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                  Staatsministerium

Richard-Wagner-Straße
70184 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann.                                           sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

wir von der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT hätten es nicht für möglich gehalten, dass die GRÜNEN mit ihrem umweltfreundlichem Programm, die wir vor wenigen Jahren als Alternative zur Fast-Alleinherrscherin CDU wählten, uns 2015 als Familieneltern derart in den Rücken fallen und das minimale Betreuungsgeld auf unerträglich ideologische Weise schmähen und sogar bekämpfen.

Nicht nur das Grundgesetz, sondern auch das Bundesverfassungsgericht betonten die völlige Wahlfreiheit der Eltern bei der Art der Kinderbetreuung. Nur weil die Wahl vieler Eltern ( in BW z.B. 110 000 Elternpaare ) sich gegen eine kollektive Krippenanstalt, statt dessen aber für eine seit Jahrtausenden bewährte, biologische Form der persönlichen  1:1 – Betreuung/Bindung entscheiden, sollen sie nun abgestraft werden, obwohl das minimale Betreuungsgeld von 150 € bereits per se eine Demütigung darstellte, verglichen mit einer fast zehnfachen Subventionierung von Krippen. Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die GRÜNEN eine Mutter-Kind-Bindung im Tierreich mit  erheblichem Pathos würdigen. Tiereltern sollen ungestört ihre Brut /ihren Nachwuchs bis zur biologischen Reife füttern und erziehen und lehren dürfen. Wie hätten wir Menscheneltern annehmen können, dass die GRÜNEN ausgerechnet die menschliche Gattung von ihrem biologischen Konzept streichen würden? Widersprechen sich hier nicht Wort und Tat, Herr Kretschmann?

Weil wir uns einen derart extremen Sinneswandel der GRÜNEN  nicht erklären können, vermuten wir, dass sie sich zum Zweck einer möglichen Regierungsbeteiligung prinzipienvergessen an den neoliberal -materiellen Trend der CDU und SPD einschließlich der Linken angepasst haben. Mütter finden nur noch Beachtung unter dem Aspekt ihrer „Arbeitsmarktverwertbarkeit“. Ihre Kinder dienen lediglich als künftige Steuer- und Beitragsbeschaffer, was sich ja in den unzähligen Talkshows deutlich erkennen lässt. Anspruch auf liebevolle Achtsamkeit, Zeit und Zärtlichkeit durch ihre eigenen Eltern haben Kleinkinder heute nicht mehr. Sie müssen als Störfaktor des Arbeitsmarktes umgehend und frühzeitig von den Eltern eliminiert werden. Dabei hilft natürlich eine Arbeitsmarktpolitik, die dafür sorgt, dass ein Alleinverdiener mit seinem Einkommen keine Familie mehr ernähren kann. Nur so schafft man es, dass nicht nur Väter, sondern auch Mütter die Staatskasse mit Steuern füllen. Kinder tragen, gebären, nähren, erziehen, bilden, begleiten, fördern – all das verliert seinen Wert gegenüber Steuern und Abgaben an die Finanzverwaltung.

Herr Kretschmann, wie fühlen Sie sich als Repräsentant einer solchen schizophrenen Partei? Ist Ihnen noch wohl in Ihrer grünen Haut?

Außer der ÖDP ( www.oedp.de ), die sich seit Jahren für eine familiengerechte Politik einsetzt, gibt es seit 2015 auch noch die AfD, die, wenn sie sich keine weiteren Eskapaden mehr erlaubt, eine echte Alternative zu SPD und GRÜNEN sein dürfte. Im Gegensatz zu den bis zur Unkenntlichkeit schwammig gewordenen GRÜNEN bieten diese Parteien scharfe Konturen und differenzierte Konzepte, zumindest in Sachen Familie.

Herr Kretschmann, vielleicht haben Sie noch nicht bemerkt, dass sich die Wählerschaft zum großen Teil aus Groß-/Eltern von Kindern generiert. Was Sie den Eltern aber 2015 bieten ist ein totales Abschreckungskonzept. Ich will meine bittere Enttäuschung über die Bundes- und Landesgrünen nicht verhehlen. Meine Wahlentscheidung und die unzähliger Eltern steht seit Juli 2015 fest. Nie wieder GRÜN!

Einen einzigen Ausweg aus dem Dilemma sehe ich allerdings noch. Sollten Sie sich als Vater von drei Kindern, wie Sie bereits deutlich bewiesen haben, in punkto FAMILIE gegen Ihr grünes Parteiprogramm positionieren und für nachteilslose Wahlfreiheit  a l l er   Eltern plädieren, so könnten wir uns doch noch geneigt sehen, GRÜN vor allen anderen Parteien  zu bevorzugen. Aber diese Vorstellung grenzt vermutlich an Illusion.

So grüße ich Sie im Auftrag der INITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT ziemlich desillusioniert und resigniert

Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben geht mit gleicher Post auch an alle Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg und wird im Internet weiter verbreitet.

Es geht um unsere freiheitliche Grundordnung

Das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.
 
Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der familienfeindlichen Profitideologie der Konzerne entgegenzukommen oder ob sie die Zuständigkeitsfrage für Die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig halten. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend.
Auf diesem Hintergrund bleibt wieder nur, mit Nachdruck die elternfeindliche Politik, die nun neuerdings auch vom BVerfG flankiert wird, zu verurteilen.  Viele Eltern haben angesichts dieser Politik schon resigniert. Viele junge Leute verzichten gleich ganz auf Kinder, um sie nicht schon ein Jahr nach der Geburt aus finanziellen Gründen wieder abgeben zu müssen.
Immerhin haben wir in unserem Land (noch) die Freiheit, beispielsweise über Petitionen eine Beachtung der im Grundgesetz garantierten Freiheiten einzufordern. Dazu gehört auch eine Gleichberechtigung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Da diese Gleichberechtigung durch den Wegfall des Betreuungsgeldes wieder ein Stück weiter eingeschränkt wurde, sollten Petitionen dagegen von allen freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.
Es geht nicht mehr nur um das Betreuungsgeld und um die Wahlfreiheit der Eltern. Es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung überhaupt !
Eine möglichst breite Unterstützung folgender Petitionen kann immerhin ein Zeichen sein, dass die gegenwärtige von mächtigen Wirtschaftskonzernen gepuschte neoliberale Familienpolitik in der Bevölkerung auf Widerstand stößt. Natürlich können beide Petitionen gleichzeitig unterstützt werden, da sie sich nicht widersprechen.

https://www.change.org/p/die-bundesfamilienministerin-schaffen-sie-eine-m%C3%B6glichkeit-das-betreuungsgeld-zu-ersetzen?recruiter=347665164&utm_source=share_petition&utm_medium=copylik

 

und

 

Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.

Dr. Johannes Resch – Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE   www.rettet-die-familie.de

Mütter – die neuen Kinderschädlinge!

Jetzt tobt ein neuer Krieg – zwischen Müttern, die ihre Kinder in der Kita abgeben, und denen, die sie zu Hause großziehen. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht 150 € Betreuungsgeld für zu-Hause-Mütter gestrichen – aber 1.500 Staatszuschuss für jeden Krippenplatz ist ok. Das versteht zwar keiner, aber das Gericht hat entschieden und die Weichen gestellt. Die Frage ist nur noch: Soll das Betreuungsgeld in noch mehr Kitas investiert werden? Möglichst in 24-Stunden-Kitas, wie sie etwa Familienministerin Manuela Schwesig bejubelt?

Lesen Sie weiter bei Vichy´s Einblick:

http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/betreuungsgeld-der-stumme-protest-der-muetter/#more-15208

„Wieviel Mutter braucht ein Kind?“

Die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet am Samstag, 13. 6. 2015 in Mainz ab 10:00 ein Seminar mit dem Titel „Wieviel Mutter braucht ein Kind?“  Vorträge aus dem Blinkwinkel verschiedener Aspekte zur aktuellen familienpolitischen Debatte. 

 Link zum Flyer     http://www.kas.de/wf/doc/kas_15830-1442-1-30.pdf

 

 

Bruno Jonas reaktionär? Klare Worte!

Der Kabarettist Bruno Jonas nimmt auf die Schippe, was die Politik uns  zu bejubeln vorschreibt: Kinderkrippen und  das Haus Europa!

Ein glänzendes Plädoyer für „reaktionäre“ Gesinnung!

Lesenswert!

Kommentare erwünscht!

http://blogs.faz.net/whatsleft/2015/05/13/hoppla-bin-ich-jetzt-reaktionaer-203/