Zum Muttertag

Pressemeldung 08.05.2014

„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung

Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke.

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie  1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt. Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort: Elterngeld (Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013

** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18)

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de

 

 

Bauer STAAT

Die Erwerbstätigkeit junger Mütter nimmt zu. Insofern sieht sich die Bundesregierung bestätigt, dass ihre „Familienpolitik“  a u f g e g a n g e n  ist.

http://www.focus.de/familie/erziehung/familie/muetter-arbeiten-immer-mehr-und-immer-frueher-gestern-erster-geburtstag-heute-geht-mama-wieder-ins-buero_id_3795760.html

http://www.hannover-zeitung.net/aktuell/wirtschaft/47220830-familienpoltik-funktioniert-in-deutschland

http://www.rp-online.de/politik/fast-jede-zweite-mutter-eines-einjaehrigen-kindes-arbeitet-aid-1.4194107#comment-list

Wir sehen das anders:

Wenn ein Bauer vor lauter Sammeln von Vorräten für sein Alter vergisst, seinen Acker neu einzusäen, wird es im nächsten Jahr schlecht um seine Ernte stehen.

Aber vielleicht hat besagter Bauer bewusst den Acker nicht mehr bestellt, weil ihm die Kosten für Saatgut, Düngung, Bewässerung zu aufwendig erschienen. Die Ernte wird ausbleiben.

Mag sein, der Bauer hat in der Hoffnung auf noch üppigere Erträge zwar gesät, aber den Acker anstatt mit Nährstoffen  mit Banknoten gedüngt, und ihn, anstatt mit Wasser mit Geldstücken begossen. Die Saat ging daher nur sehr spärlich auf und viele der Keimlinge verkümmerten.

Fraglos sollen die Menschen auskömmlich und in Würde altern dürfen. Nur – wenn wir versäumen, die Eltern ( den Acker ) so auszustatten, dass sich auch die nächste Generation ( die Saat ) reichlich und in ebensolcher Würde entfalten  kann, dann steht es schlecht um unser Fortbestehen. Das Sparen an der nächsten Generation  wird sich übel rächen. Weder so üppige monetäre Subventionen ( der Dung ) wie Elterngeld und Krippenfinanzierung, noch eine steigende Müttererwerbsquote werden eine zahlreiche und stabile Jugend schaffen, wenn dem Nachwuchs die einzig naturgemäße Nahrung fehlt, nämlich die präsente Liebe und Zuwendung ihrer Eltern.

Wenn sich eine alternde Gesellschaft darauf verständigt, sich nur noch um sich selbst zu kümmern, anstatt gleichermaßen an das Wohl der Nachkommen zu denken, dann hat sie bereits verloren.

Bärbel Fischer

Familien gehören offenbar nicht zur Gesellschaft

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.Pressemeldung

Kirchen fordern gerechte Gesellschaft

Familien gehören nicht dazu

09.04.2014

Die am 28.02.2014 vorgestellte Initiative der beiden großen deutschen Kirchen mit dem Titel Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft* liest sich, abgesehen von einigen eingangs erwähnten Bibelzitaten, wie eine Koalitionsvereinbarung der großen Koalition. Probleme, die auch von der Regierung erkannt wurden, werden erwähnt. Was von der Politik vernachlässigt wird, wird auch von den Kirchen nicht gesehen.

 

So werden zehn Thesen aufgestellt, die eine breite gesellschaftliche Diskussion anregen sollen. Die desolate Situation der Familie kommt dabei nicht vor. Familie wird nur zweimal am Rande erwähnt. Bei These 6 zum demographischen Wandel wird zwar Familienpolitik genannt, aber nur um festzustellen, dass auch eine engagierte Familienpolitik zur Problemlösung kaum etwas beitragen könne. Die Folgen der jahrzehntelang verfehlten Familienpolitik werden zwar erwähnt (z.B. Absenkung des Netto-Rentenniveaus), die verfehlte Politik selbst als Ursache aber nicht einmal thematisiert.

Richtig abenteuerlich wird es, wenn die Rentenreform 1957 als großer Erfolg gepriesen wird, der doch die Rentenhöhe spürbar angehoben habe (These 6).

 

Den Verfassern der Schrift ist offensichtlich noch gar nicht klar geworden, dass die Minderung der Altersarmut durch die Rentenreform mit der zunehmenden Familienarmut bezahlt wurde. Schließlich wurde gerade durch diese Reform der natürliche wirtschaftliche Kindernutzen in Form der Alterssicherung durch eigene Kinder den Eltern weggenommen und an Erwerbsarbeit gebunden. Nur die Kinderkosten wurden bei den Eltern belassen. Eine solche Politik musste nicht nur eine zunehmende Verarmung der Familien erzwingen, sondern auch Familie als Lebensform immer unattraktiver machen.

 

Unter These 8 wird eine breite Beteiligung an Erwerbsarbeit als wichtigem Ausdruck gesellschaftlicher Teilhabe gepriesen. Ignoriert wird, dass die Attraktivität der Erwerbsarbeit auch dadurch entstand, dass der von den Eltern erarbeitete Kindernutzen in Form der Alterssicherung an Erwerbsarbeit gebunden wurde. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während Elternarbeit seither keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr erbringt (weder Lohn noch Altersversorgung).

 

Unter These 9 werden frühkindliche Bildungsangebote gelobt, womit offensichtlich Kinderkrippen gemeint sind. Familie wird zwar auch als Bildungsort erwähnt. Die Tatsache, dass es der Staat den Eltern durch seine elternfeindliche Sozialgesetzgebung (Stichwort Rentenreform 1957) immer schwerer gemacht hat, ihre Kinder befriedigend zu erziehen, wird ignoriert. Ignoriert wird auch, dass alle Bildungsangebote in Krippen, Kindergärten und Schulen weitgehend nutzlos sind, wenn das Kind in den ersten Lebensjahren kein Vertrauensverhältnis zu engen Bezugspersonen gewinnt. Erst dann entsteht die persönliche Sicherheit als Voraussetzung eines Neugierverhaltens, das späteren Bildungswillen erst möglich macht.

 

Kurzum: Die Schrift wird von den gleichen Ideologien getragen, die seit Jahrzehnten durch eine verfehlte Gesellschaftspolitik die Familie an die Grenze ihrer Lebensfähigkeit geführt haben. An keinem Punkt der Schrift werden angemessene Lösungsansätze für die seit Jahrzehnten vernachlässigten gesellschaftlichen Probleme erkennbar.

* Im Internet veröffentlicht unter http://www.sozialinitiative-kirchen.de/Oekumenische-Sozialinitiative.pdf

 

 

Bundesvorstand

Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Post: bundesvorstand@familienarbeit.org

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06349/963855, E-Post: jresch@familienarbeit.org. Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Post: bkelle@familienarbeit.org. Web-Seite: www.birgit-kelle.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Post: urau@familienarbeit.org

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Post: wbeckenbach@familienarbeit.org

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Post: ksimpfendoerfer@familienarbeit.org

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 07181/64596, E-Post: sbuergerkuehn@familienarbeit.org

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-Post: usteinheber@familienarbeit.org

Geschäftsstelle Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Post: geschaeftsstelle@familienarbeit.org, Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

Pressestelle E-Post: pressestelle@familienarbeit.org

Internet http://familienarbeit-heute.de

Bankverbindung Volksbank Schwarzwald Baar Hegau , IBAN: DE47 6949 0000 0025410904 BIC: GENODE61VS1

Leserbrief zur Weiterverbreitung

Der katholische Familienbund Freiburg bittet um die Veröffentlichung des folgenden Leserbriefes. Bitte kopieren Sie den Wortlaut und schicken Sie ihn als Leserbrief unter Ihrem Namen plus Postadresse an Ihre Regionalzeitung und weitere Zeitungen und an politisch Verantwortliche!

Herzlichen Dank! Bärbel Fischer

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„Nur Kinder reicher Leute sind der Bundesregierung etwas wert“

Das Kabinett hat den Haushaltsentwurf gebilligt und der Finanzminister lobt sich. Weniger neue Schulden und im nächsten Jahr gar keine mehr. Wie das finanziert wird? Der Griff in die Rentenkasse und in die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Bruch des Wahlversprechens einer Kindergelderhöhung machen es möglich. Beides belastet die zukünftige Generation.

Aber halt, ein Teil der Gesellschaft wird locker mal ausgespart: Wer ein hohes Einkommen hat und Steuerfreibeträge geltend macht statt Kindergeld, der wird entlastet. Bei den Wohlhabenden, bei den Bürgern ohne Unterhaltsverpflichtung und bei den Diäten für die Abgeordneten wird nicht gespart, wohl aber bei der Normalfamilie bis hinunter zu den noch Bedürftigeren. Das bedeutet: die Entschuldung des Bundeshaushalts tragen allein die Arbeitnehmer ohne Steuervorteile. Merke: Wer Kinderfreibeträge geltend machen kann oder lieber erst gar keine Kinder aufzieht, ist fein heraus. Normalfamilien mit zwei und mehr Kindern schauen wieder mal in die Röhre.

  • Wen wundert‘s, dass viele Wissenschaftler ein immer weiteres Auseinanderdriften der Einkommen und der Vermögen feststellen?
  • Wen wundert‘s, dass  ausgerechnet die dringend benötigten Kinder in unserer Gesellschaft für ihre Eltern ein absolutes Armutsrisiko darstellen?
  • Wen wundert´s, dass Paare unter diesen Umständen auf Nachwuchs gerne verzichten?
  • Mit welchem Recht nennen sich unsere Regierungsparteien „christlich“ und „sozial“?

Auf Kosten der Schwächsten den Haushalt sanieren – eine wahrhaft  „christlich-soziale “ Glanzleistung!

Vor-und Familienname                                                                                                        Straße, Hausnummer                                                                                                          PLZ und Wohnort

 

Elterngeld auf dem Prüfstand

Gestern hatte ich Gelegenheit, dem Klagetermin einer Familie G. beim Landessozialgericht Stuttgart gegen die unterschiedliche Behandlung von Eltern beim Elterngeld beizuwohnen.

Die Mutter erhielt für ihr drittes Kind den Mindestbetrag von 300.-, obwohl sie zugunsten dreier Nachkommen auf ihr vorausgegangenes, akademisches Gehalt verzichtet hatte. Hätte sie ihre 2 älteren Kinder in Krippenverwahrung gegeben und ihren Beruf weiterhin ausgeübt, so würde sie sich um weit mehr als 1000.- besser stellen. Genau darin sehen sich die Eltern betrogen, denn laut Art. 6 GG steht es ihnen frei, ob sie ihre Kinder selbst betreuen, oder ob sie sie in öffentlichen Einrichtungen durch Dritte betreuen lassen wollen. Die Eltern G. klagten also gegen die massive Ungleichbehandlung von Müttern, welche die Konstruktion des Elterngeldgesetzes bewirkt.

Nur 25 Minuten brauchten der Richter, die Beisitzer und die beiden Schöffen, um das Anliegen abschlägig zu bescheiden. Sie könnten keine Verfassungswidrigkeit feststellen, das Elterngeld sei in seiner einkommensabhängigen Struktur verfassungskonform. Schließlich sei in den letzten Jahren ein politisch beabsichtigter Paradigmenwechsel vollzogen worden, nach dem Frauen sich aus ihrem Muster als Familienmutter  zugunsten einer Erwerbskarriere ( zur Alterssicherung, da der generative Beitrag durch Kinder keine Rentenzahlung rechtfertige! ) verabschieden sollen. Ob dieser Paradigmenwechsel mit Art 3 und 6 GG vereinbar sind, stand überhaupt nicht zur Debatte, ebensowenig wie die Rechte der Kinder auf elterliche Pflege und Erziehung.  Umsonst auch die Bitte des Familienvaters, Gleichstellung und Gleichberechtigung nicht zu verwechseln. Familienarbeit müsse gleichberechtigt mit Erwerbstätigkeit gewertet werden ( wie es auch Urteile des BverfGs in den letzten Jahrzehnten vorsahen ), während Gleichstellung  bedeute, Frauenarbeit ausschließlich  als Erwerbsarbeit zu definieren. Kurzum – in nullkommanix war die Klage abgehakt ohne Revisionsmöglichkeit.

Es bleibt die Frage nach dem Recht des Bürgers, Gesetze anzufechten, wenn sie allem Anschein nach gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Wie steht es mit der demokratischen Gewaltenteilung , wenn sich die Rechtsprechung mit dem Gesetzgeber gemein macht?

Ausführlich legt Herr Dr. Johannes Resch dar, warum das Elterngeldgesetz von 2007 gegen unsere Verfassung verstößt.

Bärbel Fischer

Lesen Sie: http://familienarbeit-heute.de/?p=3378

Kindergeld – eine Lachnummer!

Unrechtmäßig besteuert der Finanzminister die Existenzminima der Kinder,  bevor er den Eltern, vom BverfGericht verordnet,  in Gönnerpose 184.- als so genanntes „Kindergeld“ zurückerstattet. Das deutsche Durchschnittskind kostet die Eltern monatlich 100.- direkte Steuer plus mindestens 120.- an Verbrauchssteuern. Somit zahlen die Eltern pro Kind und Monat über das Kindergeld hinaus den Betrag von monatlich 36.- allein dafür, dass sie überhaupt ein Kind aufziehen. Einen Vater von 3 Kindern  kostet demnach sein generativer Beitrag zum Sozialstaat monatlich zusätzlich  108.-, jährlich also fast 1 300.-! Merke: Je mehr Kinder eine Familie aufzieht, um so mehr Strafsteuer zahlt sie.

Weil das so genannte Kindergeld reine Rückerstattung bereits entrichteter Steuern ist, darf es nicht zur staatlichen „Familienförderung“ gezählt werden, wie das in zweifelhaften Studien und in den Medien genüsslich und wider besseres Wissen behauptet wird. Wollte der Staat, wie in Frankreich, Eltern von Steuern entlasten, so wären pro Kind und Monat 220.- nötig.

Nicht nur die irreführende Bezeichnung, sondern auch die erbärmliche Dürftigkeit des Kindergelds sind an sich schon eine Lachnummer, für die sich leider niemand schämt. Wer keine Kinder erzieht spart sich neben Kinderkosten auch diese 36.- Luxussteuer. Mit der geringeren Erhöhung des Kinderfreibetrages als bei Erwachsenen und dem Verschieben der Kindergelderhöhung vergrößert sich der Einkommensnachteil für Familien noch weiter.

Herr Schäuble, wo bleibt Ihr überfälliges Dankeschön an uns Väter und Mütter? Oder könnten Sie sich evt. dazu durchringen, Familien das Lasteseljoch  endlich abzunehmen?
Bärbel Fischer
für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Kinder als Armutsrisiko

Pressemeldung

DFV fordert Ende der Transferausbeutung von Familien

(Berlin). Familien brauchen eine angemessene Anerkennung ihrer Erziehungsleistung und finanzielle Sicherheit. Stattdessen tragen vor allem familienblinde Beiträge zur Sozialversicherung, die den Aufwand der Kindererziehung nicht berücksichtigen, dazu bei, dass Eltern am Monatsende kaum genug Geld im Portemonnaie haben. „Das Existenzminimum der Kinder wird in der Sozialversicherung nicht beitragsfrei gestellt“, kritisiert Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Dass Familien neben dem finanziellen Beitrag auch einen generativen Beitrag durch Kindererziehung erbringen, wird trotz einschlägiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts noch immer nicht berücksichtigt.“

Die Ungerechtigkeit betrifft Alleinerziehende ebenso wie Paarfamilien, wie die neue Studie der Bertelsmann Stiftung „Alleinerziehende unter Druck“ untermauert. Der Deutsche Familienverband streitet seit Jahren für die politische Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsurteile. „Kindererziehung ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Sozialversicherungssysteme“, betont Zeh. Wird das Existenzminimum der Kinder bei der Beitragsberechnung nicht freigestellt, kommt es zu einer doppelten Belastung von Eltern zu Gunsten Kinderloser. „Es muss jetzt gehandelt werden, um die Situation der Menschen, die mit Kindern leben, zu verbessern“, fordert der DFV-Präsident.

Die Öffentlichkeit nimmt offenbar den Alltag von Familien verschleiert wahr. „Erst wenn der Blick auf besonders belastete Situationen gelenkt wird, werden Schieflagen registriert“, sagt Zeh mit Blick auf die Bertelsmann-Studie. Mit dem Fokus auf Alleinerziehende gelingt es der Untersuchung, auf einen besonderen Brennpunkt von Familien hinzuweisen. Wer die Untersuchung genau liest, wird feststellen, dass es an vielen Stellen um Menschen geht, die mit Kindern leben – egal, in welchem Familienmodell.

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

10.03.2014

Deutscher Familienverband
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
Luisenstraße 48
10117 Berlin

Tel: 030 / 30 88 29 60 / Fax: 030 / 30 88 29 61

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/258-dfv-fordert-ende-der-transferausbeutung-von-familien

 

Dicker Brocken: Beitragsfreie Mitversicherung!

Sehr geehrte Frau Lennartz,
Anlässlich Schäubles Griff in die Krankenkassenrücklagen zur Haushaltssaniereung kommentierten Sie in der Schwäbischen Zeitung heute, die Krankenkassen müssten doch „als dicksten Brocken“ die Milliardenkosten der „beitragslos mitversicherten Familienangehörigen“ stemmen. Dabei ist erst 2013 durch eine Bertelsmannstudie ( Dr. Frank Niehaus ) eindeutig und ohne Widerspruch klargestellt worden, dass es gerade die Familien sind, die als Nettozahler mit ihren Beiträgen die Krankenkosten der älteren Generation stemmen, ohne selbst wesentliche Kosten zu verursachen.
Ohne die Beiträge der Familien sähe es in der gesetzlichen Krankenversicherung ziemlich mau aus, was sich leicht an den statistischen Grafiken ablesen lässt.
Zum Anderen empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag des Deutschen Familienverbandes zur Haltlosigkeit des Begriffes “Beitragslose Mitversicherung“. http://www.youtube.com/watch?v=EdiimwJ-Scc
Mit der Gründung einer Familie verpflichtet sich das Paar zum gegenseitigen Unterhalt und zu dem seiner Kinder. Damit teilt sich ein Familieneinkommen  bereits bei der Auszahlung in die Anzahl der Mitglieder, so dass Eltern von 3 Kindern nur noch je 1/5, also 20 % ihres Verdienstes zusteht, während ein Single seine 100 % zur Verfügung hat. Wenn also alle Familienmitglieder Beiträge aus ihrem 20 %-igen Anteil abführen, dann kommen die 100% wieder zusammen. Mithin zahlen alle ihren Beitrag, Eltern wie Kinder.
Die Vokabel „beitragsfreie Mitversicherung“ ist, gelinde gesagt, eine bewussteTäuschung“ der Bevölkerung. Auch gegen besseres Wissen wird in den Medien eben dieser trügerische Begriff gedankenlos und ohne Recherche weiter transportiert. Auf diese Zusammenhänge habe ich Sie, Frau Lennartz, in der Vergangenheit bereits mehrmals hingewiesen. Trotzdem wird der Leserschaft vermittelt, Familien seien Schmarotzer – obwohl  das Gegenteil ist der Fall ist ! Sowohl die nachwuchslose, als auch die ältere Bevölkerung profitiert von Familien mit Kindern. Nur: Zum Dank dafür wird Eltern das Mehrfache dessen, was sie an staatlicher Förderung erhalten, über Verbrauchssteuern und Sozialabgaben wieder abgeknöpft, so als seien sie Singles.
Sehr geehrte Frau Lennartz, aus der Erfahrung, dass solcher Klartext von der Schwäbischen Zeitung nicht abgedruckt wird, sende ich  Ihnen diesen persönlich, allerdings als offenen Brief, der im Internet aufzurufen ist.
Mit freundlichem Gruß
Bärbel Fischer
für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Raffelhüschens Worthülsen

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V.                 17.02.2014

Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge (FZG) kritisiert den Generationenvertrag

Zitat aus einem Interview mit Prof. Raffelhüschen, Direktor des FZG in Freiburg laut Focus-Magazin Nr. 2/2014:

Wir geben den Müttern ein Geschenk, und die Kinder müssen zahlen. Ich glaube, dass die Mütter mit dem Geschenk nicht so froh wären, wenn sie das verstehen würden.“

Raffelhüschen bezog sich dabei auf die Anerkennung eines zweiten Rentenentgeltpunktes für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für ab 1992 geborene Kinder werden schon drei Entgeltpunkte pro Kind angerechnet.

Der Stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. Dr. Johannes Resch meint dazu:

Raffelhüschen scheint das Wesen des Generationenvertrages nicht begriffen zu haben, das in der Altersversorgung der Eltern durch ihre Kinder besteht. Das ist kein Geschenk sondern Gegenleistung für erbrachte Kindererziehung. Dazu gehört selbstverständlich die Leistung der Mütter. Weder Mütter noch Väter brauchen ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn ihre Renten von den Sozialbeiträgen ihrer Kinder bezahlt werden. Wenn Renten als ‚Geschenk‘ der Kinder betrachtet werden, dann kann das am ehesten für kinderlose Rentner gelten, denen die Kinder nichts Vergleichbares verdanken. Durch ihre Sozialbeiträge wurden ja lediglich die Renten von deren Elterngeneration finanziert, aber nichts für die eigene Rente angespart.“

Nach Auffassung unseres Verbandes zeigt die Äußerung des als Rentenexperte geltenden Professors, wie weit sich unsere Gesellschaft vom Grundgedanken des Generationenvertrages entfernt hat und den Begriff nur noch als irreführende Worthülse benutzt.

Mehr Leistungen von Familien als Leistungen für Familien

Der Darmstädter Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert müsste die Verdienstmedaille bekommen für sein unermüdliches Engagement. Er räumt auf mit dem Märchen, Familien schmarotzten in unseren Sozialsystemen und zeigt auf, dass das Gegenteil der Fall ist. Familien werden nirgendwo in Europa dermaßen ausgebeutet wie in Deutschland.

http://www.freiewelt.net/mehr-leistungen-von-familien-als-leistungen-fur-familien-10024406/