Frauentag? Auch Mütter sind Frauen!

Der Verband Familienarbeit e. V. veröffentlicht eine

Pressemeldung  zum Internationalen Frauentag am 8. März

 

Auch Mütter sind Frauen!

 

In jedem Jahrgang werden fast gleich viele Mädchen wie Jungen geboren. Allerdings sind es unterm Strich ein Drittel Kinder zu wenig, um den Bestand und auf lange Dauer auch den Wohlstand in einer Gesellschaft zu erhalten. So fehlt in jeder Generation auch ein Drittel gebärfähiger Frauen. Die Mütter werden immer rarer.

 

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verband Familienarbeit e.V. nimmt den Internationalen Frauentag zum Anlass, darüber nachzudenken, ob unsere Gesellschaft wirklich gut beraten ist, wenn die Frauen ganz gezielt und einseitig auf die Erwerbstätigkeit gepolt werden, während die „Mutterrolle“ als Lebensmodell „von gestern“ gilt und in vielfacher Hinsicht diskriminiert wird:

 

„Die elterliche Reproduktions- und Erziehungsarbeit schlägt im Bruttoinlandsprodukt mit null zu Buche. Neben ehrenamtlicher Tätigkeit, die freiwillig im Dienst des täglichen Füreinander-Da-Seins geleistet wird, ist sie die einzige Arbeit, die der Staat als Nutznießer unentgeltlich abfordert. In sich verstärkender Eigendynamik hat das zur Folge, dass diese Arbeit zunehmend gemieden wird: Immer mehr junge Frauen entschließen sich, kinderlos zu bleiben. Eltern geben die Verantwortung für ihre Kinder immer früher in die Hände Dritter, auch wenn sie diese lieber selbst wahrnehmen wollten, falls die finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben wären. Aber auch bei optimal strukturierten Betreuungsangeboten bleiben die Eltern über ca. 16 Stunden täglich für ihre Kinder zuständig, nächtliche Rufbereitschaft und eingeschränkte Urlaubsgestaltung inclusive. Das Allheilmittel der modernen Gleichstellungspolitik, nämlich die Forderung, die Väter sollten sich gleichberechtigt an der Familienarbeit beteiligen, ist reiner Zynismus, solange die Familienarbeit unbezahlt bleibt, während z.B. die Rente der Kinderfreien von anderer Leute Kindern zu finanzieren ist.

 

Die einfache Wahrheit ist doch, dass die Mütter in jeder Gesellschaft die Basis stellen für jegliche Zukunftsfähigkeit, egal ob dabei von unseren umlagefinanzierten Sozialsystemen die Rede ist oder von der Innovationskraft unserer Wirtschaft, vom Konsumvolumen im Binnenmarkt oder vom Nachwuchsmangel in allen Berufssparten. Wer soll in einer Gesellschaft ohne Nachwuchs am Ende das Licht ausmachen?

 

Das Schlagwort ‚Kinder sind Zukunft‘ bedeutet in die tiefere Wirklichkeit übersetzt: ‚Mütter sind Zukunft‘.

 

Eine ehrliche und ganzheitliche feministische Politik kann den Anspruch der Gleichberechtigung der Frauen nicht auf die Gleichstellung mit den Männern beschränken, sondern muss alle Optionen weiblicher Lebensgestaltung einbeziehen, fraglos also auch das Mutter-Sein.“

Zur Original Pressemitteilung: PM Frauentag

 

Weihnachtsgrüße an Frau Giffey

Die Vorsitzende des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE, Frau Sabine Wüsten, bezweifelt in ihrem Schreiben an Frau Familienministerin Giffey, dass diese sich überhaupt für Familien und Kinder interessiert, nachdem sie es abgelehnt hatte, die Resolution des Bündnisses https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-content/uploads/2018/08/Resolution-Endfassung-3.pdf in Empfang zu nehmen.

 

Hier das Schreiben von Frau Wüsten: RdF Wüsten : Giffey



Sehr geehrte Frau Familienministerin Franziska Giffey,

es ist nicht das erste Mal, dass sich unsere ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  an Sie wendet. 

Voller Hoffnung, dass sich mit Ihrer Amtsübernahme nach Frau Schwesig und Frau Barley  für Familien in diesem Lande etwas zum Besseren wendet, sehen wir unsere Hoffnungen mehr als enttäuscht. Sie brachten das „Gute-Kita-Gesetz“ zur erfolgreichen Abstimmung, doch ohne die berechtigten Ansprüche jener Eltern zu berücksichtigen, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse elterlich-emotionale Bindung für die ersten Jahre ihrer Kinder fordern und gewähren. Dafür zeigten Sie keinerlei Verständnis, obwohl Sie wissen, dass besagte Eltern, meist mit bereits mehreren Kindern, über Steuergelder monatlich um ca.1200 € bis 1400 € gegenüber erwerbstätigen Eltern betrogen werden. Damit widerspricht Ihr Gute-Kita-Gesetz ganz offensichtlich Art. 3 GG: Vor dem Gesetz sind alle Menschen (Kinder) gleich (viel wert)!

Eine 1: 8-Kita-Betreuung ziehen Sie der elterlichen 1:1-Betreuung vor.

Dass diese finanzielle Bevorzugung unserer Verfassung widerspricht, die in Art. 6 GG den Eltern das alleinige Recht auf Erziehung ihrer Kinder zuweist, werden Sie wissen. Bewusst übergehen Sie daher das Grundgesetz. Die Ansprüche des Arbeitsmarktes auf die Arbeitskraft junger Eltern liegen Ihnen offenbar weit mehr am Herzen als die biologisch-psychischen Ansprüche unserer Kleinstkinder auf die dauerhafte Präsenz ihrer Eltern während der ersten drei Jahre.

Jedes Jahr nehmen die sprachlichen, intellektuellen und psychischen Defizite bei unseren Kindern bis zur Behandlungsbedürftigkeit zu, weil sie jahrelang auf die Anwesenheit ihrer Eltern und deren Zuwendung verzichten mussten. Doch das scheint Sie überhaupt nicht zu beunruhigen. Hauptsache, Kitas werden optimiert mit dem zweifelhaften Placebo-Versprechen, Babys zu „bilden“!

Wir sagen Ihnen: Keine noch so optimierte Kita ersetzt Kindern die tägliche Sehnsucht nach ihren fernen Eltern. Vielleicht dauert es wieder 40 Jahre bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass man seit Renate Schmidt auf dem Holzweg unterwegs war. Aber dann sind fast zwei Generationen beschädigt worden. 

Nehmen Sie , Frau Giffey, dann die Konsequenzen auf sich? Sie selbst werden die dauerhaft psychischen Schäden niemals heilen können.

Wie gerne hätten wir Eltern mehrerer Kinder Ihnen zu Weihnachten für Ihr Engagement zu mehr Familiengerechtigkeit gedankt. Missachtung dankt Ihnen niemand.

Enttäuscht grüßen wir Sie zur Weihnacht im Blick auf das göttliche Kind in der schäbigen Futterkrippe im Stall von Bethlehem. Auch 2018 liegen unsere Kinder schon wieder und noch immer auf schäbigem Kita-Stroh anstatt geborgen daheim in einer Wiege.

Familie ist nicht dort, wo Kinder sind, sondern dort, wo Kinder  d a h e i m  sind.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Familien leiden unter verfassungswidrigen Beiträgen

Gesundheitsminister Jens Spahn will Kinderlose in der Rente und Pflege stärker zur Kasse bitten. Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt dieses Anliegen und fordert Beitragsentlastungen für Familien. Die bisherige Beitragsgestaltung ist verfassungswidrig.

https://www.deutscher-familienverband.de

ARD-Presseclub: Ist Abtreibung Auftragsmord? – Die katholische Kirche in der Kritik

Papst Franziskus definiert heute Abtreibung als „Auftragsmord“- eine Formulierung, die unsere Medien in Aufruhr versetzt. Allerdings haben unsere Qualitätsmedien sich nie die Frage gestellt, welche  Auswirkungen jährliche Abtreibungen von mehr als 100 000 Föten ( abgesehen von genereller Nachwuchsverweigerung junger Paare ) auf den Erhalt unserer sozialen Gesellschaftsordnung in Bezug auf künftige Renten  hat.
ZUSCHRIFT
Werter ARD-Presseclub, da Ihr Gästebuch aus technischen Gründen vorzeitig bereits um 13:30 geschlossen ist, möchte ich auf diesem Wege noch eine Anmerkung machen, ganz unabhängig von kirchlichen oder moralischen Vorschriften.
Zum Thema Abtreibung:
Dass Frauen, die bereits Mütter mehrerer Kinder sind, keine Möglichkeit sehen, ein weiteres Kind auszutragen, und sich schweren Herzens für eine Abtreibung entscheiden, liegt doch daran, dass mit jedem weiteren Kind eine Familie, selbst bei mittlerem Einkommen weiter in die Armut getrieben wird. Siehe „Horizointaler Vergleich 2018“ des Deutschen Familienverbandes:
Ein zweiter Grund: Angst vor Altersarmut wegen entgangener Rentenpunkte, solange das Baby auf die Präsenz der Mutter angewiesen ist. Würde unser verkorkstes Generationengesetz Familienarbeit mit gleichwertigen Rentenanwartschaften wie für Erwerbstätige honorieren und Familien mit mehreren Kindern gemäß Art. 3 GG ausstatten, so hätten wir weit weniger Abtreibungen wie die skandalösen 101 209 registrierten Abtreibungen von 2017! Die Zahl der Abtreibungen korellieren mit der parteiübergreifenden  juristischen, politischen und medialen Missachtung von Mutterschaft und Familie, obwohl jedes geborene Kind  für unsere Gesellschaft ein ökonomischer und kultureller Hauptgewinn wäre. Jetzt importieren wir Jugend aus aller Welt und schädigen deren Staaten.
Solange die BRD behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, müsste sie sie Allerschwächsten vor Gefahren für Leib und Leben schützen. Und die Allerschwächsten sind unsere Embryonen als künftige Väter, Mütter, Wissenschaftler, Altenpfleger, Ingenieure Musiker, Ärzte, Köche, Lehrer etc. Den Verlust dieser Fachkräfte bejammern wir tagein-tagaus und holen uns Analpabeten von woher auch immer ins Land. Hätten wir vor Jahrzehnten unsere antiquierte Familienpolitik von 1957 aktualisiert, hätte unsere stockende Wirtschaft heute kein Problem. Will sagen: Unser Rentenproblem, unser Fachkräftemangel, die Nachwuchsverweigerung junger Paare beruht auf unserem rücksichtslosen Sozialsystem, das total demografievergessen zulässt, dass seit 1992 heute über 2 600 000 Fachkräfte allein durch Abtreibung fehlen. Aber nicht nur Fachkräfte fehlen, sondern auch ganze Sippen, die den Erhalt unseres Sozialsystems über viele weitere Generationen stabilisiert hätten.
Nein, dieses Dilemma ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist allein einer blinden Politik zuzuschreiben, die auf kurzfristige ökonomische Gewinne aus ist, welche jungen Eltern ihre Kinder mit Elterngeld abkauft, um sie tagsüber  oder sogar in Nachtschichten in die Betriebe zu zwingen. Der Wirtschaft und der Politik sind hirnschädigende Verlustängste und Kindertränen in Kitas doch völlig egal – Hauptsache es springen Milliardenüberschüsse heraus.
Fazit: Abtreibungen aus dramatischen persönlichen Gründen wird es immer geben. Keine Mutter treibt ihr Kind aus Jux und Laune ab. Aber Abtreibungen aus ökonomischen Gründen könnte die Politik summa summarum  s o f o r t  verhindern, wenn sie Familienpolitik nicht als verkappte Arbeitsmarktpolitik betreiben würde, sondern vorausschauend im Sinne demografischer Notwendigkeiten zum Erhalt unserer Gesellschaft.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Gute Kitas oder gute Betreuung?

Pressemeldung

2.10.2018

Gute-Kita-Gesetz?   Besser wäre ein „Gute-Betreuung-Gesetz“ !

Am 19. Sept. hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ beschlossen. Darin wird angestrebt, die Qualität der „KiTas“ zu verbessern. Gemeint sind offensichtlich vor allem Kinderkrippen. Es liegt nahe, dass der rasche Ausbau der Krippenbetreuung zu einer beträchtlichen Einbuße an Qualität geführt hat. Dem soll jetzt durch das neue Gesetz entgegengewirkt werden.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbandes Familienarbeit, meint dazu: „Die Qualität der Kitas und die Qualität der Kinderbetreuung sind verschiedene Dinge. Werden nur die Kitas thematisiert, wird die Frage nach der elterlichen Betreuung gar nicht mehr gestellt. Wird dagegen nach `Qualität der Kinderbetreuung` gefragt, ist die Antwort ergebnisoffen. Aber wer soll nun entscheiden, was `gute Betreuung` ist? Unser Grundgesetz weist mit Art. 6 das Urteil darüber in erster Linie den Eltern zu und nicht dem Staat. Viele Eltern sind der Auffassung, die beste Betreuung von Kleinkindern erfolge durch sie selbst. Für den Regelfall ist das im Gegensatz zur Politik auch die überwiegende Meinung von Fachleuten, wie etwa Kinderpsychologen. Allerdings sehen sich immer mehr Eltern aufgrund der Nichtachtung und Nichthonorierung ihrer Erziehungsarbeit genötigt, auf die demgegenüber überwiegend staatlich finanzierte Fremdbetreuung in Krippen auszuweichen.

Das „Gute-Kita-Gesetz“ lenkt so von der Alternative „Gute Betreuung“ ab, die auch durch die Eltern erfolgen könnte. Voraussetzung wäre allerdings, diese hätten die Wahlfreiheit über die Verwendung des zur Kinderbetreuung bereit gestellten Geldes, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht gesehen wird.* Den politischen Akteuren geht es nicht um „gute Betreuung“, sondern lediglich um „gute KiTas“. Es geht nicht um die Kinder, sondern um die Interessen der einflussreichen neoliberalen Profiteure in Konzernen und Finanzindustrie. Wenn auch beide Eltern kleiner Kinder möglichst voll erwerbstätig sind, ist es aufgrund der größeren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt leichter, die Löhne niedrig zu halten. Die regierungsamtliche Gleichsetzung von Kita und Betreuung gängelt die Eltern. Sie sollen – quasi am Grundgesetz vorbei – übertölpelt werden.“

Der Verband Familienarbeit fordert:

In erster Linie haben die Eltern zu entscheiden, was „gute Betreuung“ ist. Dazu müssen sie das Geld zur Finanzierung der Kinderbetreuung selbst in die Hand bekommen. Erst dann haben sie echte Wahlfreiheit zwischen einem Krippenplatz, der Eigenbetreuung oder einer anderen Betreuungsform.

*..„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerGE 99, 216, Rn 64)

 

 

WerteUnion – Glück auf!

Sehr geehrter Herr Mitsch,

über das Portal  RETTET DIE FAMILIE, zu dessen Bündnis auch unser  FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT zählt, bin ich auf die WerteUnion (WU) gestoßen. Soeben habe ich mir Ihr VIDEO https://www.youtube.com/watch?v=awtyobFInhQ vor einem Berliner Publikum angesehen und war sprachlos, dass sich innerhalb der CDU erfolgreicher Widerstand formiert. Die Tatsache, dass die AfD mit ähnlichen Forderungen auftritt wie Sie, zeigt doch, wie sehr die Merkel-CDU ihre angestammte Wählerschaft vernachlässigt hat. Dass Frau M. die WU ganz und gar  nicht schätzt, zeichnet Ihr Bündnis aus. Die AfD scheut sich nicht, Klartext zu reden in ihren Statements im Bundestag. Und die linken Reaktionen sind entsprechend mehr als primitiv. Aus Ihrem Bündnis  habe ich bisher leider kein Beitragsvideo. Können Sie mir Links von Beiträgen Ihres Bündnisses in Bundestagsdebatten schicken?

Ich selbst als geschäftsführendes Mitglied der  ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT gehöre politisch aktiv zur erfolglosen ÖDP, die sich  im Grunde stets als die wertorientierte  CDU und die konservativere Grünen verstand. CDU-Mitglied zu werden, kam für mich angesichts der Generationenvergessenheit der CDU nie in Frage. Ohne die ÖDP wäre ich zum Nichtwähler geworden. Statt dessen stand ich vor jeder Wahl auf der Straße, um für das optimale ÖDP-Programm zu werben.

Unser Anliegen in der Rentenpolitik ist eine gerechte finanzielle Anerkennung von Familien-und Erziehungsarbeit bei der Berechnung der Rente. Für uns ist Familien- und Erziehungsarbeit gleichwertig mit Erwerbsarbeit und entsprechend zu honorieren. Schließlich schaffen Familien den Fortbestand unseres Sozialsystems. Daher gehört endlich  das generations- und demografieblinde Adenauer´sche Rentensystem von 1957 familiengerecht  reformiert im Sinne unseres Grundgesetzes nach Art. 3 GG und Art. 6 GG. Aber die Kanzlerin sieht – wahltaktisch – kein Problem darin, dass Kinderlose den Reibach machen, während  Familien mit jedem weiteren Kind weiter unter ihr Existenzminimum getrieben werden. Umverteilung wäre endlich angesagt. Aber Angela Merkel befördert alle einschlägigen Vorschläge von Familienverbänden in den regierungsamtlichen Papierkorb. Sie können sich selbst davon überzeugen:

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/222-horizontaler-vergleich-2018

Dass wir dafür kämpfen, dass Eltern in Eigenregie nachteilslos ihre Kinder selbst betreuen und erziehen dürfen, versteht sich. Gegenwärtig aber subventioniert der Staat, seit U.v. d. Leyen die außerhäusliche  Kinderbetreuung mit mindestens 1200.- € pro Kind und Monat, die eigenen Eltern aber bestraft er mit dem selben Verlust, wenn sie das staatliche Krippenangebot ( 1. bis 3. Lebensjahr ) nicht nutzen, weil sie ihren Kindern das minderwertige Ghetto ersparen wollen. Dabei bleibt Niedriglöhnern gar keine andere Wahl. Der koalitionären Familienpolitik geht es weder um Kinder noch um Familien, sondern allein um Schaffung von Arbeitsplätzen und eine externe Kinderbetreuung möglichst wenige Monate nach der Geburt und möglichst ganztags, egal wie sehr Neurobiologen vor der  Schädlichkeit zu früher und zu langer Fremdbetreuung warnen.

Ebenso sehen wir das staatliche Elterngeld als ein gesetzliches FEHL-Konstrukt der CDU. Es honoriert die Karriere einer Mutter mit 1800.- € monatlich, während erwerbslose Mütter mit 300.- € abgespeist werden, weil sie zuhause bereits vorhandene Kleinkinder zu versorgen hatten. Ein Geschwisterkind ist der Regierung monatlich 1500.- € , jährlich also 18 000.- € weniger wert als das einzige Kind von Karriereeltern. Wundert es die CDU noch, dass ihre Mitglieder, speziell Eltern mehrerer Kinder, Reißaus nehmen? Wundert es die CDU noch, dass diese zur AfD wechseln, weil in deren Programm Familiengerechtigkeit noch eine Rolle spielt?

Wussten Sie, dass  sich die Differenz staatlicher Zuwendungen von Familie A  ( 3 Kinder, selbsterziehend ) und Familie B ( 3 Kinder, ab dem 13. Monat in der Krippe ) bei einem Jahreseinkommen von je 34 000.- € innerhalb von 7 Jahren  auf ca. 100 000 € beläuft? Die Erwerbsfamilie bekommt 100 000 € mehr als die Familienfamilie ( 41 400.- €  vs. 141 120.- € )

Quelle: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

All dies, werter Herr Mitsch, macht uns Eltern wütend, besonders gerade  deshalb, weil solche fatalen Gesetze von einer familien- und generationsvergessenen CDU kommen ( Ursula von der Leyen ). Meine persönliche Ansicht: Wo diese Frau Zugriff hat, ob als Familienministerin oder als Verteidigungsministerin im symbiotischen Einvernehmen mit Angela Merkel, da hinterlässt sie nichts als verbrannte Erde! Oder wie hat man einzuordnen, dass die Lüftung in Panzern so zu regeln sei, dass sie schwangeren Soldatinnen  Erleichterung verschafft? Meine Frage: Was haben schwangere Soldatinnen überhaupt in Panzern zu suchen?

Daher stimmt es mich zuversichtlich, werter Herr Mitsch, dass sich die CDU endlich intern zur Wehr setzt. Dass Sie sich gegen den linken Block in der CDU werden durchsetzen können, bleibt zu hoffen. Jedenfalls finde ich Ihr Engagement wunderbar und hoffe, dass Sie niemals aufgeben, bevor wir eine Regierung haben, die auch uns Eltern mitnimmt.

Voller Zuversicht grüßt Sie geschwisterlich

i. A. für die  ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

www.forum-familiengerechtigkeit.de

Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Bayern 2018

Für die bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern  hat das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de ) den dortigen Parteien Wahlprüfsteine zur Stellungnahme vorgelegt, um deren familienpolitische Haltungen und Vorhaben zu erfragen. Bitte informieren und orientieren Sie sich an folgender

Zusammenstellung Bayern

Die Stellungnahmen der hessischen Parteien zu den gestellten Fragen folgen gesondert.

 

 

Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland?

Wie jährlich haben der Familienbund Freiburg und der Deutsche Familienverband im Horizontalen Vergleich 2018 nachgerechnet, was den einzelnen Familie an frei verfügbarem Einkommen monatlich / jährlich bleibt oder fehlt. Die Übersicht zeigt deutlich, wie stark Familien durch Abgaben und Steuern belastet werden.

www.deutscher-familienverband.de

www.familienbund.org

Die Rechenbeispiele beziehen sich auf ein durchschnittliches Jahresentgelt von

  • 35.000 Euro (Seite 2)
  • 30.000 Euro (Seite 3)
  • 50.000 Euro (Seite 4)

Es folgt ein Vergleich des frei verfügbaren Haushaltseinkommens mit den vorangegangenen Jahren:

  • 35.000 Euro, Entwicklung 2014 – 2018 (Seite 5)
  • 30.000 Euro, Entwicklung 2009 – 2018 (Seite 6)
  • 50.000 Euro, Entwicklung 2013 – 2018 (Seite 7)

In der Vergangenheit haben sie mit einem durchschnittlichen „Facharbeiterlohn“ von 30.000 Euro gerechnet. Eine grafische Übersicht der Entwicklung von 2002 bis 2018 finden Sie auf Seite 8.

Sollte die Abgaben- und Steuerlast nicht sinken, je mehr Kinder Eltern haben? Auch 2018 ist das Gegenteil der Fall!

 

 

Baden Württemberg auf der Überholspur zugunsten von U3-Betreuung

„ Die Zuweisungen des Landes zur Kleinkindbetreuung werden in diesem Jahr erstmals deutlich über 900 Millionen Euro liegen,“ teilte das baden-württembergische Finanzministerium am Sonntag mit. „2019 werde sich das Land voraussichtlich mit mehr als einer Milliarde Euro an den Betriebskosten beteiligen. Man will den Ausbau der Betreuung von Unter-Dreijährigen voranbringen. 2016 betrugen die Zuweisungen gut 724 Millionen Euro, 2017 bereits 824 Millionen. „2018 werden sie auf knapp 932 Millionen Euro steigen. Davon stammen 124 Millionen aus Bundesmitteln. Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg 89 320 Unter-Dreijährige in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut“. So die Schwäbische Zeitung vom 5. März 2018

 

Bei ca. 100 000 Lebendgeborenen pro Jahr seit 2015 waren in BW also 300 000 Unter-Dreijährige zu versorgen. Aber nur knapp 90 000 Babys wurden im Land in staatlichen Einrichtungen betreut, dagegen durften mehr als 200 000 Babys in den Armen ihrer eigenen Mutter groß werden. Das Land BW, vielmehr der Steuerzahler, berappt also mehr als 1000 Euro pro Kind in den Betrieb von Tagesstätten, während  zwei Drittel aller Mütter in die Röhre schauen, obwohl sie dieselbe Arbeit tun, allerdings human 1:1 und nicht kollektiv 1: 8.

 

Nein, so das Land BW, erwerbslose Mütter brauchen überhaupt keine Hilfe!. Seit dem Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung ab 8/2013 werden alle Mütter um viel Geld betrogen, die aus gutem Grund das staatliche Angebot nicht nutzen, denn ein Krippenplatz kostet den Steuerzahler monatlich 1200.- bis 1500.- Euro. Eine Mutter, die erwerbslos ihr drittes oder weiteres Kind zuhause betreut, hat dadurch hierzulande  jeden Anspruch auf Teilhabe verwirkt. Kein müder Cent kommt auf ihr Konto, obwohl sie drei oder mehr künftige Beitragszahler erzieht. Unser familienfeindlicher Gesetzgeber                ( Parlament ) macht diesen Skandal möglich.

Her mit den Kindern! Nur kosten sollen sie uns nichts!

Der Staat spaltet uns Frauen verfassungswidrig in berechtigte, weil erwerbstätige und in unberechtigte, weil erwerbslose Mütter, ohne danach zu fragen, was Elternhäuser für den Bestand des Generationenvertrags leisten, die ihren Kindern die biologisch erforderliche   Bindungszeit an die Eltern von wenigstens drei Jahren noch immer zugestehen.

 

Der neue Koalitionsvertrag sieht unter dem euphemistischen Pseudonym BILDUNG für die kommende Legislaturperiode einen enormen Ausbau von Kindertagesstätten vor, der unsere „Wunschbabys“ fünf bis  acht oder zwölf  Stunden täglich von ihren Müttern trennt, damit diese dem Betrieb vollzeitig zur Verfügung stehen. Die lebenslang psychischen Folgen von Bindungsängsten werden in Politik und Medien ignorant totgeschwiegen. Hauptsache mütterliche Steuern und Abgaben füllen heute die Staatskasse!  Inwieweit diese aktuell den Kindern gebärfreudiger Migrantinnen zugute kommen, mag dahingestellt sein.

 

Würden Bund und Länder ihre Beiträge nicht nur erwerbstätigen Müttern zukommen lassen, sondern auch jenen, die ihren Kindern noch gönnen, im Elternhaus aufzuwachsen, so genügten sie zumindest unserem Grundgesetz, das einseitige Förderung von Erziehungsmodellen aus berechtigten historischen Gründen strikt untersagt. Staatliche Lenkung, und sei es durch monetäre Zuschüsse, verbietet unser Grundgesetz ganz bewusst, um ideologischer Manipulation einen Riegel vorzuschieben. Doch ökonomisches Wachstum scheint die Priorität des Grundgesetzes auszuhebeln. Das GOLDENE KALB fordert seinen letalen Tribut.

 

Nachwort: Im Internet kursieren Nachrichten, nach denen das europäische Geburtendefizit durch die Migration und deren üppige Nachwuchsbereitschaft ausgeglichen werden soll. Von einem geplanten Experiment zum Austausch von Völkern und Kulturen ist die Rede. Eine mono-ethnische Kultur soll in eine multi-ethnische Kultur umgewandelt werden.

 

https://www.youtube.com/watch?v=BF2GoMajI3Y

 

In diesem Fall würden die vielen Milliarden, die die bundesdeutsche Familienpolitik aufgrund des Geburtenschwundes, auch „demographisches Defizit“ genannt, an Familien seit 1965 eingespart hat, nun an Migranten ausgeschüttet. Frau Merkel macht´s möglich. Ihr wahltaktisches NEIN zur Demographie-Abgabe, die 2012 junge CDU-Abgeordnete aus Sorge um die Belastungsfähigkeit der heutigen Generation einforderten, spricht Bände. Keine Rentendebatte artikuliert bis heute die Notwendigkeit, Familien gerecht zu behandeln, sie nämlich von der doppelten Abgabenlast zu befreien um sich ein oder zwei Kinder mehr „leisten“ zu können. Außer den Kinderkosten zahlen Eltern bis heute fast die gleichen Sozialabgaben wie Arbeitnehmer ohne Kinder.

 

Ob beabsichtigt oder nicht – das Experiment Generationengerechtigkeit haben unsere Regierungen der letzten Jahrzehnte gründlich vermasselt!

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

„Kinderrechte“ schmälern Elternrechte und damit das Kindeswohl

“Kinderrechte” ins Grundgesetz! So schön das klingt, sehen wir dabei aber auch 
die erhebliche Gefahr, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde.
 
Aufgrund unserer Bedenken haben wir ein Video gemacht, um die Problematik anschaulich zu schildern. Und zum Zweiten wollen wir als Verband selbst eine Formulierung der “Kinderrechte” für das Grundgesetz vorschlagen, die den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder noch deutlicher zum Ausdruck bringt, als das bereits bisher im Grundgesetz festgelegt ist, um einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern durch den Staat entgegenzuwirken. 
 
Hier das Video mit dem Link:
 
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Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist.

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“