Der Staat hat die Pflicht, sich zu regenerieren!

Die gesetzlichen Renten steigen ab Juli so stark wie seit 23 Jahren nicht mehr. Der Leitartikel zur Rentenerhöhung in der heutigen Schwäbischen Zeitung  warnt vor Euphorie und sieht die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform und Stabilisierung, damit Altersarmut künftig nicht zur Normalität wird. Oberstes Prinzip wird Familiengerechtigkeit sein müssen.

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihr  heutiger Leitartikel in der Schwäbischen Zeitung zeigt wieder einmal realistisch auf, dass unser Sozialsystem dabei ist zu kollabieren. Wie unter dem Damoklesschwert droht in den kommenden Jahren einem Großteil der gesetzlich Versicherten bittere Altersarmut. Ohne Einzahler keine Auszahlung – logisch!

Die Hauptursache für den Crash ist das demographische Defizit. Unsere Regierungen haben trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten versäumt, für eine stabil nachwachsende Generation zu sorgen, d. h. Familien von ungerechten Abgaben zu entlasten, die es Eltern schwer machen, sich für weitere Kinder zu entscheiden. http://deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen    /Horizontaler_Vergleich_2015_PDF_fr_Website0.pdf

„Die umlagefinanzierte Gesetzliche Renten- Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland prämiert Kinderlosigkeit, bestraft, wie Sie sehen, Familien mit Kindern und sorgt auf diese Weise dafür, dass das Niveau der Geburtenrate auf Dauer zu niedrig bleibt. Durch die Privilegierung des kinderlosen Teils der Gesellschaft wird das oberste Verfassungsprinzip jeder Demokratie, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, verletzt. Dies gefährdet den sozialen Frieden und diskreditiert die Demokratie als Gesellschaftsform.“     ( Herwig Birg )

Ich verfolge seit vielen Jahren die Berichterstattungen  zu diesem Thema. So gut wie nie folgt der medialen Klage die einzig logische Forderung, Eltern von verfassungswidrigen Abgaben zu befreien, damit sie nachwuchsbereit sind. Denn mit Kindererziehung und Kindesunterhalt leisten Eltern einen Beitrag in die nächste Generation, der die monetären Abgaben lediger Arbeitnehmer weit übersteigt. Trotzdem müssen die Eltern, egal wie viele Kinder sie groß ziehen, zusätzlich die monetären Beträge in die Sozialversicherungen abführen, so als hätten sie keine Kinder. Hinzu kommt, dass Unterhaltspflichtige den Löwenanteil an Verbrauchssteuern in die Staatskasse spülen. Will sagen: Der Staat bereichert sich an Familien, indem er sie systematisch knebelt.

Wundern wir uns noch über unser weltweit beschämendstes demographisches Defizit?

„Immer noch gibt es Wirtschaftsfunktionäre und Politiker ( z.B. Ex-Bundespräsident Köhler , Angela Merkel u.v.a.), die glauben, mit der Zuwanderung könne man die demographischen Probleme Deutschlands lösen, insbesondere die rapide steigende Alterung (Rentenproblematik) und den Fachkräftemangel. Das ist eine Illusion“, wie der Demograph und Volkswirt, Professor Herwig Birg darlegt. http://idaf.org/fileadmin/Newsletter-Druckversionen/2016/Aufsatz_des_Monats/iDAF_Aufsatz_03_III_2016.pdf                   Hinzu kommt: Die Zuwanderung verursacht neue, gravierende Probleme in den Herkunftsländern.

Hätte man bereits in den Neunzigerjahren, als sich die Misere bereits abzeichnete, im Sinne des BverfGs  g e h a n d e l t , so müssten sich die heute Fünfzigjährigen und Jüngere keine Angst um ihre Zukunft machen, denn dann gäbe es einen stabilen Nachwuchs, weil sich auch jene Paare Kinder leisten könnten, die aus Abstiegsängsten heute auf Kinder verzichten. Und das sind inzwischen fast 25% aller jungen Erwachsenen. Ein Staat hat die Pflicht, sich zu regenerieren, damit das Wohlergehen seiner Bürger gesichert ist. Das müsste doch  eigentlich Konsens sein!

Wir Leser, Herr Redakteur, haben den Anspruch, zur Rentenproblematik nicht nur die längst bekannte Analyse vorgesetzt zu bekommen.  Die Medien machen einen großen Bogen um  den Ausweg aus dem Dilemma, so als hätten sie einen Maulkorb bekommen. Ich hoffe indes, dass die Schwäbische Zeitung als unabhängiges Blatt sich ihrer Leserschaft verpflichtet weiß.

Damit grüße ich Sie zuversichtlich als langjährige Leserin

Bärbel Fischer

 

Wo bleibt die familienpolitische Alternative?

Die CDU – Landesfraktionen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gaben ein gemeinsames Positionspapier zur „Familienpolitik für kinderreiche Familien“ heraus, in welchem sie die gegenwärtige Vernachlässigung dieser Gruppe beschreiben und  Vorschläge zur Verbesserung der Situation machen. Nach unserem Dafürhalten ein lobenswertes, aber völlig unzureichendes Unterfangen!

Dazu unser Schreiben an den CDU – Kandidaten für den künftigen Ministerpräsidenten:

 

Sehr geehrter Herr Wolf!

 

Herzlichen Dank für die Zusendung Ihres Positionspapiers zur „Familienpolitik für kinderreiche Familien“!

Das lobenswerte Unterfangen der CDU in RP, H und BW hat zum Ziel, Mehrkinderfamilien mit ihren besonderen Bedürfnissen in den Blick zu nehmen und zu stärken. In der Tat sind sie als eigenständige Gruppe im Spektrum von Familienvarianten seit Jahrzehnten aus dem Blick geraten wie die traditionelle Familie überhaupt. Das eifrige Engagement der Damen Schmidt, v.d.Leyen, Schwesig Mütter in den Erwerb zu locken, indem man ihnen half, sich ihrer Kinder zu entledigen, hat natürlich dazu geführt, dass sich Frauen weitgehend ihren Wunsch nach einer großen Familie abschminkten. Damit wurde die häusliche Familienarbeit  der Erwerbsarbeit als nichtswürdig untergeordnet. 11 % aller Familien haben immerhin drei und mehr Kinder. Doch unseren Vielfaltsfanatikern entging, dass gerade Familien mit mehreren Kindern die optimale Vielfalt bieten.

Mit der Einleitung und den Präambeln zu jeder der 5 Belange trifft Ihr Positionspapier ins Schwarze. Offenbar ist der CDU sehr wohl klar, wo  der familienpolitische Hund begraben liegt. Nur ziehen Sie aus dem desaströsen Befund die falschen Schlüsse. Mit kleinen Pflästerchen ist es nicht getan. 

Denn seit 1957 ( Konrad Adenauer ) besteht der grundlegende Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems darin, dass  im Rentenrecht der wirtschaftliche Gewinn der Kindererziehung (transferbereinigt pro Kind im Lebensverlauf 77 000 € – ifo ) vergesellschaftet wird, d. h. auch denen zugute kommt, die keine Kinder großzogen, die Kosten für die Kinder aber von den Eltern privat zu stemmen sind. Diese Enteignung hat inzwischen dazu geführt, dass Kinder das Armutsrisiko Nr. 1 geworden sind und immer mehr Eltern ihre Kinder aus Zeit-oder Geldmangel vernachlässigen (müssen ). Eine Million Kinder lebt in Deutschland heute von der Sozialhilfe, im Osten bereits jedes vierte Kind. 1965 war nur jedes 75. Kind arm, obwohl wir damals noch doppelt so viele Kinder hatten wie heute! Eine der reichsten Nationen der Welt lässt ihren Nachwuchs verkommen!

Und auch dies: Die Bundesregierung fördert jeden Krippenplatz mit sagenhaften 1000 €. Wer seine Kinder selbst erziehen will geht leer aus. Das ist einerseits eine üble Bevormundung, die mit verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten unvereinbar ist, und andererseits eine durch nichts gerechtfertigte Bevorzugung erwerbstätiger Eltern.

Sprechen wir noch vom einjährigen Elterngeld, das wiederum Erwerbstätigkeit vor der Geburt üppig belohnt. Mütter, die vor der Geburt eines weiteren Kindes wenig oder nichts verdienten, bekommen den Mindestsatz, gut verdienende Akademikerinnen den höchsten. Das kann in 12 Monaten zu einer Differenz von 18 000 €  führen.

Nicht zu vergessen die Benachteiligung von Müttern bei der Rente wegen fehlender Punkte. Sie sind die Deppen der Nation, obwohl ohne sie unser Rentensystem bereits kollabiert wäre.

Die permanente Benachteiligung dieses Familienmodells hat zur Diskriminierung von Familienmüttern in der Gesellschaft geführt. Wen wundert das?

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG bestraft Diskriminierungen aller Art. Die jahrzehntelange finanzielle und politische Diskriminierung von Eltern wird allerdings durch dieses Gesetz nicht geahndet, denn Benachteiligung wegen eigener Kinder fehlt im Katalog der Diskriminierungen. Einem alleinstehenden Afrikaner darf eine Wohnung nicht verweigert werden, wohl aber einem Familienvater.

Eigentlich sind diese Zustände in Deutschland sehr wohl bekannt. Wie spotten die Franzosen über unser System! Doch alle politischen Parteien halten sich Augen und Ohren zu und lassen den Karren an die Wand fahren. Helfen kann nur, was Experten seit Jahren predigen: ein neues familiengerechtes Sozialsystem. Solange dieses nicht auf den Weg gebracht ist, sehen wir von der Elterninitiative im ÖDP-Modell „Erziehungsgehalt“ eine generationengerechte und mütterfreundliche Alternative, weil es steuer-und abgabenpflichtig konstruiert ist,  a l l e n  und besonders kinderreichen Familien hilft und  echte Wahlfreiheit bietet.

Einerseits, Herr Wolf, imponiert uns das Positionspapier der CDU, weil es in die richtige Richtung weist. Andererseits aber lässt sich damit kaum die miserable Situation so vieler Familien spürbar verbessern. Ich lege Ihnen die Tabelle des Deutschen Familienverbandes bei, aus der ersichtlich wird, dass sich mit jedem weiteren Kind das disponierbare Einkommen bis weit in den Minusbereich verringert.

Mit bestem Dank grüße ich Sie freundlich in der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

Geht doch!

CDU-Beschluss zu Beitragsentlastung – DFV-Präsident: Großer Schritt in Richtung Familiengerechtigkeit

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Gladskih(Berlin). Als zukunftsweisend begrüßt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh den Beschluss des CDU-Bundesparteitags, Familien bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten.„Eltern erbringen durch die Kindererziehung die entscheidende Leistung für die Zukunft der Sozialversicherung, denn die Kinder von heute sorgen morgen als zukünftige Beitragszahler für ein funktionierendes Sozialversicherungssystem. Aber weil der generative Beitrag Kindererziehung nicht beachtet wird, zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern verfassungswidrig doppelt in die Sozialversicherung ein. Das Bekenntnis der CDU zur Beitragsgerechtigkeit für Familien ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Politik endlich wach geworden ist“, so Zeh.

Der CDU-Bundesparteitag hat sich dafür ausgesprochen, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung auf der Beitragsseite zu entlasten – mit Wirkung zu einem Zeitpunkt, wenn sie auf finanzielle Spielräume am meisten angewiesen sind.

Mit der Beitragsentlastung greift die CDU eine zentrale Forderung des Deutschen Familienverbandes auf, der gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken unter den Motto „Wir jammern nicht, wir klagen!“ derzeit Tausende Familien auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht begleitet.

Die klagenden Eltern wehren sich gegen die Beitragsgestaltung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und fordern die konsequente Umsetzung des Pflegeversicherungsurteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht 2001 entschieden hat, dass Eltern bei den Sozialbeiträgen verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige generative Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Zur Entlastung von Familien fordern die beiden größten deutschen Familienverbände einen Kinderfreibetrag für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

„Wegen der familienblinden Sozialversicherungsbeiträge kann sich heute schon ein Facharbeiter keine zwei Kinder mehr leisten, ohne unter die Armutsgrenze zu rutschen. Der Beschluss zur Beitragsgerechtigkeit gehört sobald wie möglich an den Kabinettstisch – und zwar auch bezogen auf die Krankenversicherung. Denn Rente, Pflege und Krankenversicherung sind Generationenverträge und leben von der Erziehungsleistung der Eltern“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Weitere Informationen zur Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ finden Sie unter www.elternklagen.de.

 

 

Bitte unterschreiben!

Echte Wahlfreiheit für Familien: Ja zum Betreuungsgeld!
Helfen wir mit, echte Wahlfreiheit für junge Familien in Deutschland zu schaffen, damit sie sich frei dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben:
UNTERZEICHNEN
Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in allen deutschen Bundesländern außer Bayern von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es deren Regierungen – anders als der Freistaat Bayern – unterlassen haben, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird hunderttausenden jungen Familien (zuletzt bezogen ca. 450.000 Familien das Betreuungsgeld) ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Wussten Sie schon, dass…

  • …Ergebnisse der neuesten Hirnforschung belegen, wie unersetzlich die elterliche Fürsorge in der frühkindlichen Entwicklungsphase sind?
  • …Wissenschaftler warnen, dass die Stressbelastung für Kleinkinder in Krippen tendenziell zu Übergewicht, schweren psychischen Störungen, späteren Herzerkrankungen führt und auch mit sozial negativen Auffälligkeiten wie Streiten, Kämpfen, Prahlen, Lügen und Sachbeschädigung einhergehen kann? Dies sind weitreichende und unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft.
  • …ein Krippenplatz leicht das Zehnfache (bis zu EUR 1.500) des Betreuungsgeldes (zuletzt 150 Euro) kosten kann?
  • …sich die meisten jungen Mütter wünschen, selbst für ihr Kind zu sorgen, sich das aber oft nicht leisten können?
  • …die Betreuer in Kindertagesstätten zeitlich und personell mit den Kindern meist überfordert sind?
  • …sich in Kitas durchschnittlich eine Betreuerin um neun Kleinkinder kümmern muß?

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir ersuchen deshalb mit dieser Petition die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Schaffen wir echte Wahlfreiheit für junge Familien, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben. Die Familienminister der 15 anderen Bundesländer sollen sich endlich der Lebensrealität von jungen Familien in Deutschland stellen. Hunderttausende junge Familien lehnen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang ab und sehnen sich nach fairer, freier und gerechter Unterstützung!

Vielen Dank für Ihre Unterzeichnung im Namen all jener Familien.

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre treue Unterstützung, Ihre

Ruth Staiger und das gesamte Team von CitizenGO

P.S.: Bitte „teilen“ Sie diese Petition auch auf facebook.com/CitizenGO.Deutsch und schenken Sie uns ein „Gefällt mir“, damit Sie zeitnah über Neuigkeiten und Erfolge unserer Petitionen informiert werden.

Laut schreien!

Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, schreibt in seinem neuesten Newsletter:

Lieber Familienfreund! 

stresing„Eltern wehrt euch! Eltern werdet aktiv!“, muss man ganz laut schreien!

Als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld anstand, haben wir bereits gewarnt, dass es auch Auswirkungen auf das Elterngeld haben könnte. Nun ist es soweit!

Es gibt interne Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Sockelbetrag des Elterngeldes zu streichen! Das sind 300 Euro, den Familien weggenommen werden würde! Das wäre ein Frontalangriff auf den Mindestbetrag des Elterngeldes, den beispielsweise Eltern mit mehreren Kindern bekommen, die vor der Geburt wegen der Kindererziehung weiterer Kinder keinen gut bezahlten Arbeitsplatz hatten.

Der Deutsche Familienverband nimmt ganz klar Stellung: FINGER WEG VOM ELTERNGELD!

Auf die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, haben wir im Deutschen Familienverband e.V. mit scharfer Kritik reagiert, denn das Elterngeld soll Familien ermöglichen, sich in der ersten Lebensphase Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Wenn nach dem Aus für das Bundes-Betreuungsgeld für 1- und 2-jährige Kinder jetzt auch noch Hand ans Elterngeld gelegt wird, nimmt der Staat Eltern mit geringerem Einkommen vollends die Entscheidungsfreiheit und drängt sie kurz nach der Geburt des Kindes in die Erwerbstätigkeit.


Es gibt 10 gute Gründe, um Fördermitglied im Deutschen Familienverband e.V. zu werden.


Die Devise muss lauten: Familiengerechte Arbeit, statt arbeitsmarktgerechter Familie!

Die finanzielle Absicherung der Elternzeit darf nicht den Anforderungen der Wirtschaft und einer rein arbeitsmarktorientierten Politik geopfert werden, die Mütter und Väter nur noch als Arbeitskräfte sehen und das Wohl der Kinder in einer möglichst frühzeitigen staatlichen Betreuung. Erziehungsleistung wird dann nur noch bei möglichst nahtloser, umfangreicher und gut bezahlter Erwerbstätigkeit anerkannt. Klarere Signale gegen Kinder kann man nicht setzen!

 

Künftig Gerontokratie in BW? Missverstandene Demografie!

Sehr geehrter Herr Wolf,

mit Zufriedenheit  las ich in der heutigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung, dass Sie  im Falle eines CDU-Wahlsiegs als neuer Ministerpräsident einen Demografie-Beauftragten einsetzen wollen. Endlich – obwohl es dafür schon reichlich spät ist, denn der demografische Karren steckt bereits tief im Dreck. Die Alterspyramide steht nicht deshalb auf dem Kopf, weil die Leute älter werden, sondern weil uns der Nachwuchs wegbricht – die logische Folge familienvergessener Politik.

Und als ich lesen musste, welche Aufgaben dieser Obmann zu erledigen hat, da kam ich ernsthaft ins Grübeln. Alle von Ihnen vorgesehenen Maßnahmen drehen sich um das Wohlergehen der alt gewordenen Bevölkerung. Nirgends entnehme ich dem Katalog, was die künftige Regierung unternehmen will, um das Leben junger Familien zu erleichtern. Nirgendwo lese ich, wie das Land wieder zu mehr Nachwuchs kommen will. Wo soll bezahlbarer Wohnraum für Mehrkinderfamilien herkommen? Welchen Plan haben Sie, um der Verarmung von Kindern entgegenzuwirken? Denn mittlerweile befindet sich jedes 6. Kind in Deutschland im Prekariat. Was wollen Sie tun, damit junge Paare sich ihren Kinderwunsch ohne finanzielle Einbußen erfüllen können? Würden Sie sich für eine Rückerstattung der Verbrauchssteuern für Kinder einsetzen?

http://deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/solidarpakt_fuer_familien.pdf,   Seite 8 ff.

Demografie muss sich nach unserem Verständnis zuallererst um ausreichenden und stabilen Nachwuchs kümmern, denn in wenigen Jahren wird es viel zu wenige Beitragszahler geben und die Altersarmut wird zum größten Problem unseres Landes werden.

So erstrebenswert Ihre Vorhaben auch sein mögen, Herr Wolf, es scheint tatsächlich so zu sein, dass man mit dem Engagement für Kinder und Eltern weniger Stimmen gewinnen kann als mit einem Füllhorn für die immer zahlreicher werdenden Rentner. Fachleute sprechen bereits von einer deutschen Gerontokratie, in der die über Sechzigjährigen das Sagen haben.

Die baden-württembergischen Familien warten seit Jahrzehnten auf eine Verbesserung ihrer Situation. Sie würden eine Regierung wählen, die demografiefest umsetzen will, was in ihrer Macht steht. Von GRÜNROT erwarten wir uns diesbezüglich nichts mehr. Herr Wolf, unsere Hoffnungen lagen bereits auf einer künftigen Regierung. Werden auch Sie uns enttäuschen?

Damit grüße ich Sie im Auftrag unserer Elterninitiative sehr, sehr nachdenklich

Bärbel Fischer

 

Grandios gescheitert!

Als besonders erfolgreich Nachwuchs verhindernd hat sich die Familienpolitik einer Frau von der Leyen und deren Nachfolgerinnen erwiesen. Mit dem einkommensabhängigen einjährigen Elterngeld bis zu 1800 Euro wollte man seit 2007 Akademikerinnen zu Karriere+Kind bewegen, während erwerbslose Vollzeitmütter mit mehr als zwei Kindern mit einem Betreuungsgeld von 150 Euro abgespeist werden. Dazu lässt Vater Staat monatlich noch 1000 Euro oder mehr pro Krippenplatz springen. Das Ergebnis ist, dass im Westen mittlerweile 30% der Akademikerinnen kinderlos sind. Wo bleibt Deutschlands so genannte Elite? Gibt das nicht zu denken? Die arbeitsmarkt-kompatible  Familienpolitik scheint grandios gescheitert zu sein. Obwohl besonnene Demographen dieses Dilemma haarscharf voraussahen, galt sie als „alternativlos“. Umdenken? Fehlanzeige! Lieber betreibt man in Deutschland Kolonialismus von Humanressourcen per Einwanderung!

http://www.kinderreichefamilien.de/tl_files/vkrf/bilder/1kind.pdf

http://www.familienbund-wuerzburg.de/nachrichten/kinderreichtum-macht-arm/40d76b85-bc5b-4296-85a8-2fbf82618702?mode=detail

 

Keine Kinder – keine Kinderarmut!

Unter dem Titel „Wenn Windeln zu viel kosten“ prognostiziert der Deutsche Kinderschutzbund, dass 2030 die Hälfte der Kinder in Deutschland arm sein wird  ( Publik Forum  5 /2015 ). Für die  Ursache von Kinderarmut hat er allerdings eine skurrile Erklärung.
LESERBRIEF
Herr Hilgers vom Kinderschutzbund erklärt die rasante Zunahme der Armut von Kindern in unserem reichen Land  mit der größeren Bereitschaft sozial schwacher Bürger, (noch) Kinder zu bekommen. Zynisch! Nach dieser Logik hätten wir keine Kinderarmut, wenn auch diese Leute sich endlich das Kinderkriegen abgewöhnten! Keine Kinder – keine Kinderarmut! Obwohl sich die Geburtenzahl seit 1965 von 1,3 Mill. auf 650 000 jährlich halbiert hat, lebt heute jedes fünfte Kind in Armut (1965 war es jedes 75. Kind ). Je weniger Kinder wir haben, desto schlechter behandeln wir sie.
 
Kinderarmut ist Elternarmut.  Mit jedem neuen Kind gerät eine Familie weiter unter ihr Existenzminimum. Anstatt die Schwächeren in unserer Gesellschaft zu entlasten, müssen gerade diese prozentual am meisten von ihrem kargen Lohn abgeben, wie der Sozialrichter Jürgen Borchert in seinem Buch „Sozialstaatsdämmerung“ vorrechnet. Solange Elternschaft per Gesetz durch ungerechtfertigte Abgaben bestraft wird und sich Kinderlosigkeit per Gesetz „rentiert“, solange wird Familienarmut noch weiter zunehmen.
 
Nicht dass dieser Skandal unserer Politik neu wäre! Trotzdem ignoriert eine gnadenlose Allianz aus allen Bundesparteien standhaft den dringenden Handlungsbedarf. In Anbetracht der Milliarden, die der Finanzminister durch die seit Jahrzehnten nicht mehr geborenen Kinder einspart ( demographische Rendite ), ist die deutsche Kinderarmut sogar eine doppelte Schande!
Bärbel Fischer

Kleiner Grundkurs KINDERGELD

Kindergeld – Kein Geschenk, sondern Rückgabe von Diebesgut

Von Jürgen Borchert

Für das mit 38,8 Milliarden Euro gelistete Kindergeld gilt: Es ist zu größten Teilen kein Geschenk, sondern die Rückgabe von Diebesgut. Zugegebenermaßen ist das Verständnis der diesbezüglich zuständigen Grundlage des Kindergeldes im Einkommenssteuergesetz nicht ganz einfach, weil der Gesetzgeber in Paragraf 31 Satz 2 EStG  gleichzeitig eine Steuervergütungs- sowie eine Subventionsfunktion geregelt hat. Hier bietet sich zum besseren Verständnis die Lektüre einschlägiger Karlsruher Entscheidungen an. In seinem Beschluss vom 25. Mai 1990 hat das BVG nämlich festgestellt, daß das Existenzminimum der Bürger vom Zugriff der Einkommen- bzw. Lohnsteuer zu verschonen ist; da auch Kinder Bürger sind, ist folgerichtig das Existenzminimum der gesamten Familie insoweit steuerfrei zu halten. Das BVG hat in jener Entscheidung dem Gesetzgeber allerdings gestattet, auf das Existenzminimum von Kindern dann zuzugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das hat der Gesetzgeber, der ja aus Abgeordneten besteht, die wiedergewählt werden wollen, sich natürlich nicht zweimal sagen lassen, denn das Schenken von Kindergeld in Omnipotenz- und Spendierhosenpose ist den Wählern politisch ungleich angenehmer zu verkaufen als nur das bloße Nicht-Nehmen.

Etwa zwei Drittel der von den sogenannten Wissenschaftlern aufgelisteten ominösen 38,8 Milliarden Euro Kindergeld entfallen auf diese Kompensation der eigentlich verfassungswidrigen Steuererhebung. Wegen des restlichen Drittels empfiehlt sich die Lektüre des Karlsruher „Beamtenkinder“-Beschlusses vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) sowie des Nichtannahmebeschlusses zur Mehrwertsteuerbelastung von Familien vom 23. August 1999 (1 BvR 2164/98). In Ersterem ist zu lesen, daß die mit den höheren Aufwendungen für Kinder einhergehende stärkere indirekte Steuerbelastung durch das einheitliche Kindergeld nicht aufgefangen wird. Und in letzterem Beschluss, betreffend die Mehrwertsteuererhöhung von 1998, findet sich folgende einschlägige Passage: „Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose. Diese Belastung ist jedoch im Binnensystem der indirekten Steuern unvermeidlich und gesetzessystematisch folgerichtig. Sie muss aber eine diesen Belastungsfaktor kompensierende Entlastung bei der direkten Besteuerung, das heißt bei der Einkommensteuer zur Folge haben. Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, daß eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind.“

Im Klartext: Bei jeder Erhöhung indirekter Steuern (gleich Verbrauchssteuern, zum Beispiel die Mehrwertsteuer) müssen die Steuerfreibeträge und/oder das Kindergeld ebenfalls erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den zurückliegenden Jahrzehnten die Verbrauchssteuern vielfach erhöht wurden, ohne dass der Gesetzgeber die ihm aufgegebene Kompensation unmittelbar vornahm, sowie ferner der Tatsache, daß das Aufkommen aus Verbrauchssteuern mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Fiskus ausmacht, bleibt auch von dem „üppigen“ Kindergeldgeschenk demnach so gut wie nichts übrig. Es reduziert  sich nahezu in toto als Ablieferung der verfassungswidrigen Beute aus der Besteuerung des Kinderexistenzminimums.

Leicht redigierte Fassung des Kindergeld-Kapitels aus dem Buch des Autors: Sozialstaatsdämmerung, München 2013, S. 94 – 97

 

Schwesig will Alleinerziehende entlasten

„Als Frau zuhause zu bleiben und einen reichen Mann zu haben“, soll sich am steuergünstigsten auswirken, meint unsere Familienministerin medienwirksam. Ob die besagte Frau Kinder hat, erwähnt sie nicht. Mit dieser dümmlichen Bemerkung entlarvt Frau Schwesig ihre totale Unkenntnis der Struktur bundesdeutscher Steuer- und Sozialpolitik. Denn sie übersieht, dass nicht nur Alleinerziehende, sondern auch Elternpaare, nicht etwa wegen ausschweifenden Lebenswandels,  sondern allein wegen ihrer Kinder ins ökonomische Hintertreffen geraten, und zwar mit jedem weiteren Kind dramatischer.      http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/

Bevor Frau Schwesig bei Herrn Schäuble ausschließlich für Alleinerziehende eine bessere Entlastung erstreitet, sollte sie begreifen, dass die Verarmung  aller  Familien in Deutschland die logische Konsequenz aus einem, um den Faktor Jugend amputierten Sozialgesetz ist. Ohne intellektuellen Spagat könnte die Familienministerin den drei Grundübeln auf die Spur kommen, die unserem Sozialsystem zugrunde liegen.

  • Erstens begünstigt das Umlageprinzip in der  Altersversorgung vor allem diejenigen, die keine Kinder großziehen. Als Senioren profitieren sie von den Beiträgen ihrer Nachbarskinder, ohne jemals selbst Kinderkosten aufgebracht zu haben.
  • Zweitens ignoriert unser Sozialsystem, wie viele Mäuler ein unterhaltspflichtiger Arbeitnehmer zuhause zu stopfen, bzw. an wie viele Familienmitglieder er sein Einkommen aufzuteilen hat. Denn die Beiträge in die Sozialversicherungen werden familienblind aus dem Brutto errechnet, so als sei das Paar, bei vergleichbarem Lohn, kinderlos.
  • Weil drittens sich in Haushalten mit Kindern die Belastung durch die Mehrwertsteuer vervielfacht, bestreiten vor allem  Familien den Löwenanteil in der Steuerkasse. Dies bedeutet eine Umverteilung von unten nach oben. Sollte das Herrn Schäuble noch nicht aufgefallen sein?

Der Einwand, das Kindergeld sei Lastenausgleich genug, zieht absolut nicht. Denn das so genannte Kindergeld ist zum größten Teil die Rückerstattung bereits (zu Unrecht) entrichteter Steuern auf das Existenzminimum der Kinder.  So, als ob das Existenzminimum von Erwachsenen zuerst besteuert, und anschließend als Lastenausgleich gönnerhaft wieder ausbezahlt würde!                                                Anders ausgedrückt: Die Eltern zahlen sich das Kindergeld größtenteils selbst.

Ein Sozialsystem, das nicht mehr solidarisch ist, hat ausgedient.

Weshalb sahen und sehen denn ausgerechnet Sozialdemokraten wie Frau Schwesig hier keinen Handlungsbedarf? Wenn sich die Sozialdemokratin also Verdienste als Familienministerin erwerben will, so müsste sie vordringlich dafür sorgen, dass endlich umgesetzt wird, was das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten fordert:

ein Ende der finanziellen Benachteiligung von Familien,

  • nämlich durch die längst überfällige Beteiligung von Singles an den Kosten für die nachwachsende Generation,
  • durch familiengerechte Abgaben in die Sozialversicherungen und
  • durch die Rückerstattung von Steuern auf den Verbrauch von Kindern.

Also keine Minilösung per Almosen für 19 % Alleinerziehende, sondern eine solidarische, generationengerechte Maximalsanierung, die auch die 70% Paarfamilien einbezieht. Zugegeben, eine Herkulesaufgabe!

Dass unsere Gesetze ausgerechnet diejenigen schröpfen, die das System überhaupt noch am Laufen halten, mag als Treppenwitz in die deutsche Sozialgeschichte eingehen! Als NachwuchsVerhinderungsProgramm mit einer Quote von 1,38  Kindern pro Frau schreibt unser System international bereits seit Jahren blamable Erfolgsgeschichte.

Für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

Dieses Schreiben geht in Briefform an Frau Familienministerin Schwesig.