Jetzt Steuern runter ?

Der grandiose Überschuss von 18,5 Milliarden in der Steuerkasse von Herrn Schäuble wecke Begehrlichkeiten, so die Äußerung der Leitartiklerin der Schwäbischen Zeitung.            

Dazu unser Einwand:

 

Sehr geehrte Frau Stoss,

als Beispiel für Begehrlichkeiten erwähnen Sie in Ihrem heutigen Leitartikel die Rente mit 63 und die Familienpolitik: „Hier gibt der Staat nach dem Gießkannenprinzip viel Geld aus, statt Prioritäten zu setzen. Die Folge: Mit den Staatseinnahmen wächst der Sozialstaat kontinuierlich“. Mit Sozialstaat verbinden Sie vermutlich den Versorgungsstaat, der Pflästerchen für alle möglichen Misslagen bereit hält.

Im Falle der Familienpolitik hinkt Ihre Annahme. Zwar rühmt sich die Politik, jährlich 200 Milliarden für Familien auszugeben, obwohl nur rund 50 Mrd. bei Familien mit unselbständigen Kindern direkt ankommen. Der Rest sind Ausgaben, die allen Staatsbürgern zugute kommen und mit dem Unterhalt von Kindern nichts zu tun haben. Aber 200 Mrd. klingt besser als 50 Mrd.! Beim Kindergeld ( 38 800 000 000 ) z. B. zahlen sich die Eltern die Hälfte 19,5 Mrd. selbst, weil das Existenzminimum der Kinder zuvor besteuert wurde. Der Familienbund Freiburg hat einen überschaubaren Überblick über das 200-Milliarden-Märchen aufgelistet:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Die sog. beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse ist ein ähnlicher Bluff.  Denn das Einkommen eines Vaters von 3 Kindern und Gatte einer erwerbslosen Mutter teilt sich im Moment der Auszahlung in 5 Teile. Er, wie alle anderen Familienmitglieder verfügen also nur über 20% seines Lohns.  Wem nur 20% seines Lohnes zustehen, der muss auch nur 20% des Beitrags abführen. Der Vater bezahlt aber 5 mal 20% des geforderten Beitrags an die Krankenkasse und versichert somit seine ganze Familie. Mithin zahlen Eltern wie Kinder je ihren Beitrag und sind keineswegs beitragsfrei mitversichert.

 

Weil aber die Eltern neben den Beiträgen zusätzlich die Erziehungsarbeit leisten und die Unterhaltskosten stemmen, werden sie faktisch doppelt zur Kasse gebeten. Sie erziehen auf eigene Kosten die Kinder, die später mit ihren Beiträgen die Altersrente nicht nur ihrer eigenen Eltern, sondern auch die der bereits 25% nachwuchsloser Zeitgenossen erwirtschaften sollen. Kinderkosten werden in unserem Sozialsystem privatisiert, deren Nutzen aber sozialisiert.

 

Trotz dieser formidablen „Förderung“ verarmen immer mehr Eltern und Kinder. Familien leisten den Löwenanteil an Verbrauchssteuern, brauchen größere Wohnungen, mehr Energie, Nahrung, Kleidung etc. An eine zusätzlich private Altersvorsorge können Eltern gar nicht denken. Ihre Altersarmut ist vorprogrammiert. Das ist im Übrigen auch meine Kritik an der heutigen Rentenpolitik: Wer die größten Anstrengungen zugunsten der Gesellschaft erbringt wird, nicht nur im Alter, am härtesten bestraft.

 

Ich gebe Ihnen vollkommen recht, wenn Sie dafür plädieren, den Bürgern mehr Geld in der Tasche zu belassen. Nur müsste es gerecht zugehen. Denn von einer Steuerentlastung hätten die Spitzenverdiener den allergrößten, die Familien mit geringerem Einkommen und den höchsten Ausgaben nur einen minimalen Nutzen. Das heißt umgekehrt: Von den heutigen Überschüssen müssten jene am meisten profitieren, die die nachhaltigste Leistung erbringen, nämlich die Familien.

 

Sollten Sie, werte Frau Stoss, an dieser Thematik interessiert sein, so empfehle ich Ihnen, sich über www.eltern-klagen.de zu informieren. Eine Klage zur doppelten Abgabenbelastung von Familien liegt bereits beim Bundesverfassungsgericht.

 

Sehr geehrte Frau Stoss, weil unser Sozialgesetz von 1957 ( Ära Adenauer ) Familien mit Kindern massiv benachteiligt, hat sich unser Nachwuchs seit 1965 von 1,3 Millionen auf jährlich 660 000 halbiert. Das bedeutet, dass immer weniger Kinder immer mehr Alte alimentieren müssen. Würde also unser Sozialgesetz  Familienleistungen so honorieren, dass Nachwuchs kein Armutsrisiko mehr bedeutet, dann könnten sich Paare auch mehr Kinder leisten und somit auch nachwuchslose Bürger problemlos mitversorgen. Aber alle Vorstöße von Familienverbänden in diese Richtung werden von unseren Regierungen standhaft ignoriert.

 

Es wäre an der Zeit, dass sich unser CDU-Finanzminister mit der Realität der deutschen Familien befasst. Solange in Deutschland Politik für erfolgreiche Singles zulasten von Eltern gemacht wird, solange sieht es rabenschwarz mit den Renten aus.*) Aber so weit reicht der politische Weitblick von Herrn Schäuble bislang nicht.

 

Ihr heutiger Leitartikel, Frau Stoss, geht zwar in die richtige Richtung, ohne allerdings die langfristigen Konsequenzen zu berücksichtigen. Der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert prägte einmal den Satz: „Der Staat klaut den Familien die Sau vom Hof und gibt ihnen in Gönnerpose zwei Schnitzel zurück!“

 

Damit grüße ich Sie in der Hoffnung, dass Sie sich vertieft mit der aktuellen Gesellschafts- und Sozialpolitik auseinander setzen, im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

*) Der erhoffte Zugewinn durch die Sozialabgaben der Migranten, wird mangels deutschem Nachwuchs durch die immensen Integrationskosten bereits relativiert.

Umgehende Antwort von Frau Stoss:

Liebe Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Anregungen. Ich werde diese gerne bei Gelegenheit aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Stoss                                                                                                                   Ressort Wirtschaft

 

 

Die SPD schafft sich ab!

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung

19.08.2016

Die SPD schafft sich ab

SPD-Chef Gabriel will unterhaltssäumigen Eltern den Führerschein entziehen. SPD-Justizminister Heiko Maas will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Sogar SPD-Familienministerin Schwesig meint: „Wer das Geld für ein Auto hat in Deutschland, der muss auch das Geld für sein Kind haben.“

Wir sagen: „Wer Unterhalt zahlen muss, ist – um das Geld dafür verdienen zu können – in Deutschland meist auf ein Auto angewiesen.“

Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Dr. Johannes Resch, meint dazu: „Die SPD ist vor 150 Jahren angetreten, um für mehr soziale Gerechtigkeit zu kämpfen und war damit lange Zeit erfolgreich. Aber damals stand die Ausbeutung der Arbeiter im Vordergrund. Die sozialen Probleme von heute sind dagegen vor allem durch die Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung verursacht, wie die Armut von Familien mit mehreren Kindern und von Alleinerziehenden zeigt. Für diese neue Armut ist nicht nur, aber auch die SPD verantwortlich, weil sich ihr Denken fast ausschließlich auf die Erwerbsarbeit ausrichtet, während der elterlichen Erziehungsarbeit kein Wert zuerkannt wird.

Durch die Rentengesetzgebung wurde die Wertschöpfung aus der familiären Kindererziehung vergesellschaftet, da die erwachsen gewordenen Kinder die Alterssicherung für alle bezahlen müssen, ohne dass die Eltern eine angemessene Entschädigung erhielten. Hier liegt die Hauptursache für die zunehmende Familienarmut. Was früher die Ausbeutung von Arbeitern war, ist heute die Ausbeutung von Eltern.

Kommt es z.B. aufgrund finanzieller Probleme zum Streit zwischen den Eltern und zur Trennung, werden die finanziellen Belastungen durch doppelte Haushaltsführung weiter verstärkt und sind oft kaum mehr zu bewältigen. In dieser Situation auch noch den Führerschein zu entziehen, ist so abwegig, wie einem Bauern wegen Überschuldung das Saatgut wegzunehmen. Wer so denkt, hat den Kontakt zur sozialen Wirklichkeit in Deutschland völlig verloren. Das Wort `sozial` im Parteinamen ist nicht mehr berechtigt.“

Der SPD kann nur geraten werden, sich um die sozialen Probleme von heute zu kümmern, indem sie z.B. eine Grundsicherung für Kinder und Kindererziehende fordert. Dann würde aller Streit um Unterhalt entschärft. – Im Übrigen ist eine Pfändung immer noch ein besserer Weg, als durch Führerscheinentzug die Erfüllung einer Unterhaltspflicht zusätzlich zu erschweren.

 

Zehn Jahre AGG ohne Wirkung auf Familien

In Berlin wird gefeiert. Zehn Jahre „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ AGG. Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert. Dass im Auftrag der Regierung gröbste Verstöße gegen die geforderte Gleichbehandlung an der Tagesordnung sind, scheint Frau Christine Lüders, Chefin der Antidiskriminierungsstelle, noch nicht bemerkt zu haben.

Leserbrief

Ganz abgesehen von den täglichen Diffamierungen, denen Eltern wegen ihrer Kinder ausgesetzt sind, wäre es für die Chefin der Antidiskriminierungsstelle eine lohnende Aufgabe, derjenigen Diskriminierung nachzugehen, welche der Staat selbst, und deutlich an der Verfassung vorbei Eltern und ihren Kindern antut. Denn was hierzulande geschieht ist alles andere als Gleichbehandlung.

 

Obwohl das Grundgesetz den Eltern die Organisation ihrer Familie völlig freistellt ( Art. 6 GG ), schüttet der Staat seit U.v.d. Leyen in lenkender Absicht Milliarden für die Betreuung von Kindern erwerbstätiger Mütter aus, ohne dass Vollzeitmüttern für die Betreuung eigener Kinder auch nur ein einziger Euro zugestanden wird. Ebenso erhalten Mütter, die wegen bereits vorhandener Kinder vor der nächsten Entbindung nicht erwerbstätig waren, den geringsten Satz an Elterngeld, während Mütter, die bis zur Entbindung gut verdienten, den Höchstsatz bekommen. Auch diese Regelung soll Mütter aus dem Haus in die Betriebe zwingen. Die finanzielle Diskrepanz kann sich in einem Jahr bis auf 18 000 Euro belaufen – eine eindeutige verfassungswidrige Ungleichbehandlung! Dass ein Arbeitnehmer ohne Familie im Jahr 15 000 Euro mehr zur freien Verfügung hat als ein Vater von 2 Kindern bei gleichem Jahresgehalt von 35 000 Euro, müsste ebenfalls ein unübersehbarer Stolperstein für Frau Lüders sein.

http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

Wenn der Staat vorgibt, „Intoleranz zu missbilligen“ (Brigitte Zypras), dann soll er endlich bei sich selbst damit anfangen.

 

Bärbel Fischer

 

Familienförderung = Augenwischerei

In den letzten Jahren wurden durch das Ministerium ( verantwortlich für das Wohl der Familien ) immer neue fragwürdige Fördermaßnahmen erfunden, anstatt Familien zu belassen, was ihnen verfassungsgemäß zusteht. Es kann nicht sein, dass Eltern von drei Kindern am Ende des Jahres 19 920 Euro weniger haben als ein Single bei gleichem Jahresbruttolohn von 35 000 Euro ! Der Grund ist, dass das Kinderexistenzminimum zwar bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird, nicht aber bei den Sozialabgaben. Daher bezahlen die Eltern pro Kind monatlich 238.- zuviel in die Sozialversicherungen. Dies summiert sich pro Jahr auf 8 568 Euro und in 20 Jahren auf 171 360 Euro – eine verpuffte Altersvorsorge für die Eltern.

 

Hinzu kommen die Steuern auf den Verbrauch der Familie. Zwei Drittel aller Einkünfte aus Verbrauchssteuern bezahlen Eltern für ihre Familie. So gesehen sind Familien  d i e  Melkkuh der Nation.

 

Alle staatlichen Fördermaßnahmen zusammen decken nur einen winzigen Bruchteil dessen ab, was Eltern über ihre zwanzigjährige Sorgearbeit hinaus in die Sozialkassen abzuliefern gezwungen werden. Ergo: Die so genannte Familienförderung ist  eine einzige Augenwischerei! Der Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert formulierte es drastisch: „Unser Staat klaut den Familien die Sau vom Hof und gibt ihnen in Gönnerpose zwei Schnitzel zurück“.

 

Nun erschallt allenthalben der Aufschrei derer, die keine Kinder erziehen: „Schließlich sind  Kinder und erwerbslose Ehepartner in der Krankenkasse doch „beitragsfrei mitversichert“.

 

Denkste!

 

Da sich das Einkommen einer fünfköpfigen Familie bereits bei der Auszahlung in fünf Teile aufteilt,  stehen dem Vater wegen seiner Unterhaltsverpflichtung selbst nur noch 20 %  zu, während der Single über volle 100 % verfügt. Der Vater muss aber fünf Fünftel ( also 100 % ) an die Krankenversicherung abliefern, also für sich, die Frau und drei Kinder je ein Fünftel. Damit ist kein einziges Familienmitglied beitragsfrei versichert, sondern wird zu je einem Fünftel zur Kasse gebeten. Der Trugschluss besteht darin, dass ein Familienvater eben Unterhaltsverpflichtungen hat und der Single keine. Obwohl dieser Vorgang keine mathematischen Strapazen erfordert, wird unverfroren und unablässig durch die Medien transportiert, dass Familien von Beiträgen verschont seien.

 

Man kann es drehen und wenden wie man will – die so genannte „Familienförderung“ ist eine einzige Farce. Sie soll verdunkeln, dass Eltern und Familien zu Verlierern der deutschen Gesellschaft geworden sind.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Familien fördern???

„Ich möchte die Mütter ermutigen, trotz der Zeit für die Kinder weiter berufstätig zu bleiben,  so dass sie ihre eigene Existenz sichern können“, meint Frau Schwesig (SPD) und erfindet das „Familiengeld“ für Eltern, die 28 bis 36 Wochenstunden außer Haus arbeiten. Kann man noch klarer, bzw. schamloser bezeugen, welch geringen Wert man heute Müttern noch beimisst, dass sie zusätzlich zu ihrer generativen Leistung auch noch ihre „eigene Existenz“ sichern müssen, wo doch gerade sie die Existenz der nächsten Generation sichern! Zu früheren Zeiten wäre eine solche Aussage Grund genug für eine Amtsenthebung gewesen. Das geplante „Familiengeld“  sieht die Ministerin als zusätzliche „Familienförderung“, die allerdings wieder einmal nur erwerbstätigen Eltern zukommen soll – verfassungswidrige Lenkung / Bevormundung durch den Staat!

 

An dieser Stelle muss auch einmal gefragt werden, weshalb in Deutschland Familien überhaupt „gefördert“ werden müssen. Fördern muss man doch nur, wenn Defizite dies erfordern. Damit gibt das Familienministerium offen zu, dass in Deutschland die Ausstattung für den Nachwuchs skandalös defizitär ist, und zwar strukturell bedingt. Nicht ohne Grund lachen unsere europäischen Nachbarn über die deutsche Nachwuchs -verhinderungspolitik. Auch die wachsende Kinderarmut hierzulande stört Frau Schwesig wenig. Blind und taub für Korrekturen an unserem Sozialgesetz geht es ihr ausschließlich darum, dass sich Mütter von Babys ihre „eigene Existenz“ außer Haus erarbeiten!

 

Familien brauchen keine „Förderung“.                                                                        Sie  s i n d   s e l b s t  die Förderer unseres Gemeinwesens.                                Man muss ihnen nur belassen, was ihnen verfassungsgemäß zusteht!

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Rabeneltern?

In der aktuellen Ausgabe von Publik Forum ( kritisch – christlich – unabhängig ) bezeichnet die Redakteurin L. ihre Familie als „Rabenfamilie“, weil sie wie Hunderttausende deutscher Familien ein Modell lebt, das unter gegebenen sozialpolitischen Gegebenheiten „normal“ ist. Der Begriff Rabeneltern trifft vielmehr auf jene Familien zu, die sich Vollzeit um ihre „Brut“ kümmern. Denn Rabeneltern verlassen das Nest nicht, bevor die Jungen flügge sind.

 

Sehr geehrte Frau L.,

bei jeder Neuerscheinung von PF lese ich zuerst die politischen Beiträge von Wolfgang Kessler, und zur Erholung Ihre Kolumne. Diesmal bezeichnen Sie sich
und Ihre Familie als Rabenfamilie mit Rabenvater, Rabenmutter und Rabenkindern. Warum eigentlich? Sie organisieren ihre Familie doch wie die meisten deutschen Familien auch. Niemand verachtet Sie dafür. Es ist doch heute üblich, und wegen unserer elternfeindlichen Sozialgesetze sogar höchst notwendig, dass beide Eltern erwerbstätig sind. Demzufolge müssen die Kinder doch außerhalb des Elternhauses betreut werden. Wo ist das Problem?

 

Ich selbst, Frau L., war vor 50 Jahren eine echte Rabenmutter. Meine vier Kinder, geboren zwischen 1966 und 1972, wurden während meiner Unterrichtstätigkeit von einem Kindermädchen im Elternhaus selbst betreut. Kitas gab es damals noch nicht. Nur dass mich damals Vollzeitmütter auf der Straße geschnitten haben, meine ledigen Kolleginnen die Nase rümpften, die männlichen Kollegen ihre Witze machten – kurz ich bekam das Missfallen der „anständigen“ Gesellschaft deutlich zu spüren.

 

In den Achtzigern wendete sich das Blatt. Man sprach immer weniger von Schlüsselkindern und Rabenmüttern, denn Müttererwerbstätigkeit wurde mehr und mehr hoffähig. Ja man bekam sogar öffentliche Anerkennung für Organisationstalent und berufliches Engagement – heute heißt das „Vereinbarkeit“.

 

Daher stößt mir schmerzlich auf, dass Frauen noch heute mit dem Begriff „Rabenmutter“ kokettieren, obwohl heute umgekehrt jene Mütter die Angeschmierten sind, die sich entschließen, zugunsten ihrer Babys auf Erwerbstätigkeit zu verzichten. „Und, was tust du so den ganzen Tag?“ Ja, sie müssen sich sogar dafür rechtfertigen, dass sie für einige Jahre dem „heiligen Arbeitsmarkt „den Rücken kehren. Dafür werden sie mitleidig belächelt und für ziemlich einfältig gehalten. Sie profitieren weder von den staatlichen Krippenmilliarden, noch vom staatlichen Elterngeld ( Differenz zu erwerbstätigen Müttern bis zu 18 000 €/Jahr ). Sogar die läppischen 150 Euro Betreuungsgeld wurden ihnen gestrichen. Sprich: Wer sein Wunschkind in den eigenen Armen wiegen will bekommt die harte Faust staatlicher Benachteiligung / Bestrafung zu spüren.

 

Aus leidvoller Erfahrung, Frau L., wehre ich mich vehement gegen den Missbrauch des Begriffs RABENMUTTER. Heute werden Vollzeitmütter als „Glucken“, als „Heimchen am Herd“, als Schnaps trinkende Looserinnen degradiert.

 

Meine zehn Enkelkinder konnten in den ersten Kinderjahren die 24 -Stunden-Präsenz ihrer Mütter / Väter genießen. Aber der staatliche Subventionssegen ging den jungen Familien verloren. Nein, sie sind nicht verhungert. Schließlich gibt´s ja auch noch Großeltern, die ihnen unter die Arme greifen, wenn es klemmt. Die Elternschaft ist heute gespalten in Arbeitsmarkt kompatible und Arbeitsmarkt resistente  Eltern. Die einen werden mit Subventionen belohnt, die anderen mit deren Entzug bestraft.

 

Fazit: Nur noch begüterte Eltern können sich heute den Luxus erlauben, ihre Kinder zuhause in eigener Regie zu betreuen und zu bilden. Allen anderen sind die Hände gebunden. Mütter müssen sich seit der Adenauer´schen Rentenreform von 1957  ihre Altersversorgung ausschließlich über den Erwerb selbst erwirtschaften. Kindererziehung, früher hoch geschätzt und von der Nachkommenschaft honoriert,  bringt heute nur minimale Punkte. Am besten kommen nach unserem Sozialgesetz jene Mitbürger davon, die sich Kinderkosten überhaupt ersparten. Sie können über unser Umlagesystem im Alter darauf setzen, nach einer lückenlosen beruflichen Karriere von Kindern fremder Eltern üppig alimentiert zu werden. Für Eltern mehrerer Kinder eine schallende Ohrfeige!

 

Sehr geehrte Frau L., vielleicht gehen Sie künftig nachdenklicher mit dem Begriff Rabenmutter um. Vielmehr wünschte ich mir, dass die PF-Redaktion sich des Themas VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT annähme. Es kann nicht sein, dass Familien mit geringem Einkommen mehr belastet werden als besser gestellte Familien, bzw. als kinderlose Paare. Die Umverteilung von unten nach oben läuft dem verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgebot  ( § 6 GG ) extrem zuwider.

 

Damit grüße ich Sie von Großmutter zu Mutter herzlich                                                 Bärbel Fischer, seit Jahrzehnten mit PF verbunden, für die

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Schluss mit der deutschen EIN-KIND-POLITIK !

Der Deutsche Familienverband DFV  wirbt mit seinem 10-Punkte-Plädoyer für eine Politik, die es Eltern ermöglicht, mehr als ein Kind nachteilslos groß zu ziehen. Der Verband FAMILIENARBEIT ergänzt aus seiner Sicht diese Forderungen.

 

Deutscher Familienverband: Zehn Punkte für eine gute finanzielle Mehr-Kind-Politik

Mehr Kinder zum Glck1. Mehr-Kind-Politik ist mehr als Nachteilsausgleich: Sie muss Anreize und Spielräume schaffen, damit mehr Menschen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können.

2. Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Eltern zahlen für jedes Kind verfassungswidrige Strafsteuern und Strafabgaben aufs Existenzminimum. Das macht auch erwerbstätige Familien arm. Der DFV fordert, den steuerlichen Kinderfreibetrag pro Kind auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene (8.652 Euro) anzuheben und einen Kinderfreibetrag in gleicher Höhe in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen. Das entlastet das Familienportemonnaie direkt und spürbar – ganz ohne milde Gaben.

3. Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine existenzsichernde Höhe von 330 Euro mitziehen. Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

4. Erhalt des Ehegattensplittings: Denn das Splitting ist keine „Eheförderung“, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

5. Mehrwertsteuer, Energiesteuern & Co. belasten große Familien besonders stark. Als ersten Schritt fordert der DFV einen ermäßigten 7%-Mehrwertsteuer-Satz für Kinderprodukte. Perspektivisch muss es für Familien eineRückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen.

6. Finanzielle Absicherung der dreijährigen gesetzlich geschützten Elternzeit: Viele Mehr-Kind-Familien erhalten nur den kleinen Elterngeld-Sockelbetrag und stehen nach einem Jahr finanziell im Regen. Der DFV fordert einBetreuungsbudget von 700 Euro bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, das als Subjektförderung direkt und in bar bei den Familien statt wie jetzt bei den Institutionen ankommt. Erst dann haben Familien Wahlfreiheit und können selbst über die passende Betreuungsform entscheiden – sei es häusliche Betreuung, familiennahe Kindertagespflege oder ein guter Krippenplatz.

Familie luft Kzenon7. Gleichwertigkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit: Mehr-Kind-Familien brauchen neue Optionen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zu ihren Bedürfnissen passen – z.B. familienflexible Lebensarbeitszeitmodelle und die besondere Anerkennung von Kindererziehung als Pluspunkt bei Einstellungen und Beförderungen.

8. Familiengerechtes und bezahlbares Wohnen: Der DFV fordert die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkomplizierten Wohneigentumsförderung für Familien und eine gezielte Mehr-Kind-Förderung im Sozialen Wohnungsbau.

9. Gerechte Elternrente für Erziehungsleistung: Die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten müssen von 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind verlängert werden. Auch bei weiteren Renteninstrumenten wie den Kinderberücksichtigungszeiten muss sichergestellt sein, dass sie pro Kind wirken und nicht per Zufall – abhängig vom Abstand und Zeitpunkt der Geburten.

10. Alle Gesetze und Verordnungen gehören auf einen Familien-TÜV, der prüft, ob Regelungen und Leistungen zu Mehr-Kind-Familien passen und der Fehlentscheidungen aus dem Verkehr zieht.

………….

Ergänzend bemerkt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands FAMILIENARBEIT e. V., dass mit „Mehr-Kind-Familien“ nicht nur kinderreiche Familien, sondern alle Familien mit mehr als einem Kind gemeint sind ( Punkt 6 ), denn bereits ab dem zweiten Kind werden Eltern mit einem Mindestbetrag des „Elterngelds“ diskriminiert,  wenn sie nach der Geburt des ersten Kindes zugunsten von dessen elterlicher Betreuung auf Erwerbsarbeit verzichtet haben. Auf diese Weise, so Resch, betreibt die bundesdeutsche Regierung eine eindeutig (marktorientierte) EIN-KIND-POLITIK.

Die Formulierung „Anreize schaffen“ ( Punkt 1 ) hält Resch für unglücklich. Der Staat sollte überhaupt keine Anreize schaffen. Vielmehr sollten die Eltern echte Entscheidungsfreiheit haben. Diese wäre aber durch den Abbau von Benachteiligungen nahezu erreicht. 

Umgekehrt schafft das Elterngeldgesetz, so wie es von U.v.d. Leyen konzipiert wurde, Anreize, auf ein zweites oder weitere Kinder zu verzichten. Zitat aus FAMILIENARBEIT -heute 2/2016, Resch: „Grundsätzlich stellt die elternfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialrechts  (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) einen gewaltigen „Anreiz“ dar, auf Kinder überhaupt zu verzichten.“

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anmerkung: Der Verband Familienarbeit e. V. verbreitet ein Faltblatt, das unter den Fragen:

– Was wird heute verdrängt?                                                                                                   – Was sind unsere Ziele?                                                                                                         – Was ist zu tun?

seine Forderungen an die Politik formuliert. Das Faltblatt kann bestellt werden bei:

Verband Familienarbeit e. V.                                                                                        Gertrud Martin                                                                                                          Sebastian-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

 

 

Kinderarmut hausgemacht!

1,54 Millionen der unter 15-Jährigen  sind abhängig von Hartz IV. Dreißigtausend Kinder mehr als im Vorjahr sind in Deutschland auf Hartz IV angewiesen, berichtete die Schwäbische Zeitung am 1. Juni. Jürgen Heraeus, der Vorsitzende von UNICEF Deutschland, nennt das ein „Alarmsignal“angesichts guter Konjunktur und gefüllter Staatskassen.  Schnell  machen die Medien die Schuldigen für dieses Dilemma aus: die Arbeits-und Perspektivlosigkeit der Eltern, die sich dann auf die Kinder vererbt. Ein pfiffiger medialer Schachzug! Denn verschwiegen wird der wahre Grund für Kinderarmut, nämlich die staatliche Abzocke der Eltern, die mit Wucht auch alle Familien mit mehr als einem Kind trifft. Als ob Familienarmut nur Alleinerziehende und Arbeitslose beträfe! Wie der „Horizontale Vergleich“, den der Deutsche Familienverband jährlich erstellt, deutlich zeigt, wachsen die Abgaben mit der Kinderzahl und damit der Einkommensverlust, den jedes weitere Kind verursacht. http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/      Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf                                                                         

Je größer der Einsatz von Eltern für die künftige Erwerbsgeneration, desto mehr bluten sie. Solange unser Sozialgesetz nicht vom Kopf auf die Füße gestellt wird helfen auch keine Notpflästerchen wie Bildungspakete oder das Schrauben an den Regelsätzen für Hartz IV. Deutschland muss endlich Erziehungsleistung als geldwerten Beitrag zu den Sozialversicherungen anerkennen. Die einzige Lösung, Kinderarmut zu verringern, ist Familien autark zu machen.

Leserbrief

Nicht ein „Alarmsignal“, wie Herr Heraeus von UNICEF naiv meint, ist die enorme Zunahme von Kinderarmut, sondern vielmehr ein handfester „Skandal“. Denn nicht erst seit gestern, sondern schon seit vielen Jahren nimmt trotz wachsender Konjunktur die Kinderarmut=Familienarmut in Deutschland zu. War 1965 nur jedes 75. Kind auf staatliche Leistungen angewiesen, hat sich dieser Anspruch seither verzehnfacht. Und das bei einer Halbierung der Geburtenzahl von einst 1,3 Millionen auf heute 650 000. Fazit: Je weniger Kinder wir haben, desto schlechter behandeln wir sie. Eine der reichsten Nationen der Welt lässt ihren Nachwuchs verkommen! Das lässt darauf schließen, dass unsere Sozialgesetze das Gegenteil dessen bewirken, was sie eigentlich sollten,  nämlich Familien-, und damit  Bildungsarmut verhindern.
 Anstatt die Vernachlässigung unseres Nachwuchses zu beheben werden im Wahlkampf, unter bewusster Missachtung demographischer Fakten Rentenkonzepte diskutiert, die nur bis morgen greifen. Schließlich muss ja das alternde Wählerklientel besänftigt werden! Dass dabei aber das humane Potential für künftig auskömmliche Renten wegbricht, scheint unseren Regierungen völlig egal zu sein.
Familien, egal in welcher Konstellation, haben darauf Anspruch, dass ihre Erziehungsleistung als Beitrag zur Generationengerechtigkeit finanziell gewürdigt wird. Leider aber prämiert unser bundesdeutsches Sozialgesetz Kinderlosigkeit mit üppiger Ersparnis, während Familien unter doppelter Abgabenlast stöhnen.
Bärbel Fischer

Wiesbadener Entwurf ( Dr. Jürgen Borchert )

Dienstag, 12.Januar 2010

 

 

Wiesbadener Entwurf


Auszüge

Wiesbadener Entwurf

von Dr. J. Borchert
Download des gesamten Textes (ca. 100 Seiten) von:
http://www.familienatlas.de/ca/b/bsf/

Versuch eines Extrakts (11 Seiten) durch
R.Woldag, Kiel

 

Einleitung

Kinder sind die wichtigste Zukunftsressource eines Landes. Ihre Begabung, Ausbildung, Leistungsfähigkeit und Zahl sind von entscheidender Bedeutung. Das gilt erst recht für das rohstoffarme Deutschland. Familien- und Bevölkerungspolitik müssten in der Hierarchie der Politiken deshalb einen Spitzenplatz einnehmen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Obwohl sich die Geburtenzahlen seit den Wirtschaftswunderjahren fast halbierten und der Anteil der Sozialausgaben verdoppelte, hat sich die materielle Situation vieler Familien nicht etwa verbessert, sondern erheblich verschlechtert. Schon eine vierköpfige Familie mit Durchschnittsgehalt lebte im Jahr 2000 am Existenzminimum. Seit 1965 hat sich der Anteil der Kinder im Sozialhilfebezug auf nahezu das 16-fache erhöht. Besonders prekär ist die Einkommenslage bei Alleinerziehenden. Weiterhin zeigen uns die OECD-Statistiken, dass Deutschland bei den Bildungsanstrengungen unter den entwickelten Ländern weit abgeschlagen ganz hinten liegt!

Soziales Chaos vorprogrammiert

Durch die Familienarmut und die fehlenden Bildungsanstrengungen wird das Humanvermögen, dem für die wirtschaftliche, die soziale, die kulturelle und die wissenschaftliche Qualität der Gesellschaft grundlegende Bedeutung zukommt, nachhaltig beschädigt. Parallel dazu altert die Bevölkerung Deutschlands trotz hoher Zuwanderungszahlen. In Kürze wird sie, sich beschleunigend, schrumpfen. Der Verlust an Innovationsfähigkeit und der als Produktivkraft eigener Art angesehenen Risikobereitschaft wird immens. Während die sozialen Belastungen durch die Alterung und die notwendigen Integrationsanstrengungen wachsen, verliert die Wirtschaft an Dynamik. Die rapide Verschärfung gesellschaftlicher Verteilungskonflikte ist damit vorprogrammiert. Die wesentliche Ursache ist in dem falsch konzipierten Sozialstaat zu suchen, der zugleich die Lasten der Kindererziehung weitgehend privatisiert, obwohl der Nutzen, nämlich das von den Kindern später erwirtschaftete Sozialprodukt, über die „Generationenverträge“ der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sozialisiert ist. Statt den von der Verfassung verlangten sozialen Ausgleich herbeizuführen, verstärken die Sozialsysteme auf diese Weise sogar noch die Ungleichheiten zwischen Familien und Nichtfamilien, Jung und Alt und Arm und Reich. Statt den Ausfall an Humanvermögen bei Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern durch die Einschränkung von Konsum, Luxus und Freizeit und entsprechende Investitionen in Bildung, Kinderbetreuung und Infrastruktur wettzumachen, passiert durch diese Fehlverteilungen genau das Gegenteil. Das schmälert das reale Wachstumspotential und damit die Finanzierungsbasis des Sozialstaats noch mehr.

Ursachen der Deklassierung der Familien
Notwendigkeit familienpolitischer Strukturreform des Sozialstaats

Die einfachste und wirksamste Strategie zur Behebung der „strukturellen Rücksichtslosigkeiten“ des gesellschaftlichen und staatlichen Systems besteht in der konsequenten Anwendung der grundgesetzlich normierten Verteilungsregeln, an welche das Bundesverfassungsgericht seit 1990 bereits mehrfach nachdrücklich erinnert hat. Familien müssen in den Stand versetzt werden, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu unterhalten, statt in die Rolle von Almosenempfängern gedrängt zu werden. Es ist ersichtlich sinnlos, in Spendierhosenpose ein immer größeres Umverteilungsrad zu drehen, wenn der Zug, wie die letzten Jahrzehnte zeigten, in die vollkommen falsche Richtung fährt. Die verfassungsrechtlich gebotene Familienförderung setzt vielmehr zunächst die Beseitigung der verfassungsrechtlich verbotenen Benachteiligungen der Familie voraus. Deshalb besteht die vorrangige Aufgabe darin, das parafiskalische System der Sozialversicherungsbeiträge ebenso grundsätzlich neu zu justieren wie das fiskalische der Einkommens- und Verbrauchssteuern. Genauso lässt sich überhaupt erst dann sinnvoll über Finanzierungsfragen und -techniken reden, wenn die Verteilungsziele definiert sind.

Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen

Im Steuersystem sind vorrangig die immer schärferen Asymmetrien zu Lasten der Familien zu beseitigen, welche durch die wachsenden indirekten Steuerlasten entstehen. Hier dürfte nur eine Erstattung der auf dem durchschnittlichen Kindesunterhalt lastenden indirekten Steuern in Form von Kindergeld als Lösung in Frage kommen.
Auf der Leistungsseite der Altersversorgungssysteme ist dem konstitutiven Charakter der Kindererziehung schließlich durch Herstellung einer intragenerationellen Balance der Rentenleistungen zwischen Kinderlosen und Eltern Rechnung zu tragen. Die in nennenswertem Umfang nur für Geburten ab 1992 geltenden „Babyjahre“, die erst in fernerer Zukunft rentenwirksam werden und überdies als Mehraufwand intergenerationell von den Kindern der bedachten Eltern selbst zu finanzieren sind, leisten dies nicht.
Notwendig erscheinen in der Familienförderung nicht nur andere materielle Weichenstellungen, sondern ebenso grundlegende Veränderungen im formellen staatlichen und gesellschaftlichen System. So verdient der Vorschlag eines Familienwahlrechts, welches Eltern bis zur Volljährigkeit stellvertretend für ihre Kinder ausüben, sicher eine gründliche Auseinandersetzung. Diese Forderung könnte zumindest einen gesellschaftlichen Dialog zur Frage der schwindenden Repräsentanz von Familien im demokratischen System fördern. In die Gesetzgebungsverfahren sollte endlich generell eine Familienverträglichkeitsprüfung eingebaut werden. Zu diskutieren wäre auch ein neuer ministerialer Zuschnitt etwa im Sinne eines „Ministeriums für Familie und Ökologie“. Statt der sog. „Frauenquote“ dürfte endlich eine „Elternquote“ zur Erreichung von Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Erziehung deutlich zielführender sein.

Neue Rangordnung sozialer Ansprüche und Pflichten notwendig

Diese Reformaufgaben sind ihrer Natur nach reine Verteilungsfragen. Finanzierungseinwände greifen deshalb grundsätzlich nicht. Es geht um die Rangfolge der gesellschaftlichen Prioritäten, welche sich prinzipiell fiskalneutral festlegen lässt. Was ist wichtig, wichtiger, am wichtigsten? Zum Beispiel: Kindertagesstätten oder die 13. Pension? Wie viele bestausgestattete Kindergärten lassen sich finanzieren, wenn wir den Ruheständlern das Weihnachtsgeld streichen würden, welches Rentnern der GKV ohnehin versagt bleibt?11 Allerdings ist nicht zu übersehen, dass die falschen und grundgesetzwidrigen Weichenstellungen von 50 Jahren bundesdeutscher Verteilungspolitik sich zu strukturellen Bestandteilen des gesellschaftlichen Systems selbst verfestigt haben. Die eingetretene Schlagseite in der gesellschaftlichen Verteilung zu Lasten der Familien und der Jüngeren wird nämlich von den privilegierten Mehrheiten der Senioren und der sonstigen Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen längst als Besitzstand wahrgenommen und verteidigt. Die Mehrkinderfamilie hingegen, die von der Fehlverteilung am meisten betroffen ist, hat in diesem Verteilungskampf keine Lobby. Zudem verleitet die Kürze der Legislaturperioden Regierung und Legislative immer wieder dazu, den notwendigen, aber schmerzhaften Entscheidungen mit Rücksicht auf vermeintliche Wahlnachteile auszuweichen.

Drohender Legitimationsverlust des politischen Systems

Vielleicht ist die Tatsache, dass die jeweils herrschende politische Mehrheit seit 1990 die einschlägige Verfassungsjudikatur ignoriert, unterläuft oder/und konterkariert, bereits der Ausdruck einer finalen Krise. Ein übriges werden die rapide wachsenden Probleme im Bereich der sozialen Sicherungssysteme bewirken. Was beispielsweise der Krankenversicherung bei der absehbaren Erhöhung von 23 auf ca. 36 v. H. des Altenanteils bevorsteht, ist angesichts der Tatsache, dass heute schon rd. 50 v. H. der Ausgaben für Senioren über 60 benötigt werden und ka um 5 v. H. an unter 17 jährige gehen, einfach auszurechnen.

Demografische Entwicklung

Seit 1972 liegt die Geburtenrate in Deutschland konstant unter jener der schlimmsten Kriegsjahre 1917/18 und 1944/45. Bis 2030 wird der Anteil junger Frauen an der Gesamtbevölkerung gegenüber 1971 um etwa 60 Prozent gefallen sein. Im weltweiten Vergleich der Geburtenraten lagen wir lange an letzter Stelle; inzwischen haben uns Italien und Spanien diesen „Rang“ abgelaufen. Während hierzulande auf jede Frau im Lebenslauf nach dem Stand von 1999 durchschnittlich noch rund 1.35 Geburten entfallen, sind es in Italien 1.27, in Spanien 1.20. Dagegen zählt man in Frankreich 1.77, in Großbritannien und Dänemark 1.70 und in den USA sogar 2.0 Geburten je Frau. Noch bis in die Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts lag Deutschland mit 2.5 Kindern je Frau in Europa auf einem Spitzenplatz (hinter Irland und Frankreich). Um 1965 wurden pro Jahr noch rund 1.3 Millionen Kinder geboren; im Jahr 2000 waren es – einschließlich der ausländischen Kinder – nur noch 767 000, obwohl die stark besetzte Generation des Babybooms noch im Elternalter stand. Erstmals hat das 58-Millionen- Land Frankreich im letzten Jahr mit 779 000 Geburten mehr Nachwuchs bekommen als Deutschland mit seinen 82 Millionen Einwohnern. Deutschland ist derzeit das am schnellsten alternde Land der Welt.

Kinder- und Familienarmut

Der Anteil der Familien und der Kinder an den stetig wachsenden Zahlen der Sozialhilfeempfänger (Hilfe zum Lebensunterhalt) steigt deutlich überproportional. Seit 1965 hat sich der Anteil der Kinder im Sozialhilfebezug auf nahezu das 16-fache erhöht. Etwa alle zehn Jahre verdoppelte sich der Anteil der Kinder in der Sozialhilfe gemessen an ihrer Altersgruppe. Wuchs beispielsweise 1965 nur etwa jedes 75. Kind unter sieben Jahren zeitweilig oder auf Dauer in einem Sozialhilfehaushalt auf, war es 1990 schon jedes elfte Kind, 1992 jedes neunte, 1994 jedes siebte. Die jüngsten Studien zu diesem Thema sprechen davon, dass 1998 sogar jedes siebte Kind insgesamt von Armut betroffen war. 24 Jeder dritte Sozialhilfeempfänger ist ein Kind unter 18 Jahren (37,2 v. H.). Von den ca. 2,8 Millionen überschuldeten Haushalten (= 7 v.H. der bundesdeutschen Haushalte insgesamt/1999) waren ca. 45 Prozent Familienhaushalte, deren Anteil an den Haushalten insgesamt aber nur noch bei knapp 30 Prozent liegt. Bis zu 500000 Kinder, so manche Schätzung, sind von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht. Familienarmut expandiert und unstreitig ist das Kinderhaben, insbesondere in Verbindung mit niedrigen Einkommen oder der Arbeitslosigkeit von Eltern, in Verbindung mit Trennung und Scheidung oder der Entscheidung allein zu erziehen, zur kardinalen Armutsursache geworden. Lag 1998 die Sozialhilfequote bei unter 3-jährigen Kindern, die mit beiden Eltern aufwuchsen, zum Beispiel in Baden –Württemberg bei 2 vH, steigerte sich der Anteil auf 62 v.H., wenn sie bei allein erziehenden Eltern lebten.

Beschädigung des Humanvermögens

Hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen aus verarmten Familien gilt dabei jedoch, dass Lebensverhältnisse wie enger Wohnraum, schlechte Ernährung, gesellschaftliche Stigmatisierung, Perspektivlosigkeit der Familien etc. insgesamt die Gefahr einer defizitären, wenn nicht ausgesprochen neurotisierenden Sozialisation der Heranwachsenden sowie auch gesundheitliche Beeinträchtigungen erhöhen, die sich nicht selten in Fehlentwicklung und Krankheitsanfälligkeit äußern. Hier wurden und werden durch zunehmende Familienarmut die Qualifikationsprobleme der Zukunft vorbereitet, deren Lösung gesamtwirtschaftliche Ressourcen verbrauchen wird.

Rückgang der Arbeitslosigkeit ungewiss

Es fehlen Schätzungen hinsichtlich der Beitragsentwicklung in der Arbeitslosenversicherung. Für die herrschende Auffassung, dass die Arbeitslosigkeit aus Gründen der negativen Entwicklung der Bevölkerung im Erwerbsalter nach 2010 von selbst verschwinden wird, spricht bei einer Beibehaltung des gegenwärtigen Systems wenig. Denn es ist zum einen nicht zu übersehen, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge auch den Rationalisierungsdruck erhöhen. Andererseits ist wegen der Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung nicht ersichtlich, wo her die Produktivitätszuwächse kommen sollen, die nicht ohne ausreichenden und qualifizierten Nachwuchs zu erreichen sind. Nach allem, was aus der Vergangenheit zu lernen ist, muss deshalb mit einer weiteren Zunahme der Massenarbeitslosigkeit in den mittleren und unteren Lohnsegmenten sowie dem Ausweichen in Schattenwirtschaft und neuen Formen der Selbständigkeit gerechnet werden, womit sich die Problemspirale dynamisch weiter dreht. Im übrigen entfallen wegen der sinkenden Kinderzahlen viele kinderbezogene Arbeitsplätze.

Verlust an wirtschaftlicher Dynamik

Fast allen Zukunftsprognosen hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme ist gemeinsam, dass sie ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum zugrunde legen. Nüchtern betrachtet besteht jedoch für diesen Optimismus wenig Anlass, denn die Wachstumsraten der zurückliegenden Epoche gingen über viele Jahre mit einem Bevölkerungswachstum und einer Verjüngung der Bevölkerung einher. Diese Zeiten sind vorbei. Bereits heute hinterlässt der zunehmende Fachkräftemangel deutliche Bremsspuren in der Wirtschaft. In Schlüsselwissenschaften fallen Deutschland und Europa zurück und für die qualifiziertesten Nachwuchskräfte sind nicht Deutschland oder Europa, sondern vor allem die USA attraktiv. Hier, an dieser entscheidenden Stelle, ist heute schon ein negativer Wanderungssaldo zu konstatieren, der mit den zu erwartenden, demografisch bedingten Verlusten an Nettorealeinkommen in Zukunft weiter wachsen dürfte. Mindestens genauso wahrscheinlich sind deshalb eine dauerhafte Stagnation und eine weiter hohe Arbeitslosigkeit.

Zuwanderung

Dass wir den absehbaren „brain-drain“, den der Exodus der besten Nachwuchskräfte mit sich bringt, durch Zuwanderung ausgleichen könnten, ist nach den Erfahrungen mit der „Green-card“ fraglich. Im übrigen sind die Humanressourcen im gegenwärtigen Kerneuropa erschöpft. In fast allen EU – Kandidatenländern war die Geburtenrate noch geringer als im EU -Durchschnitt. Zuwanderung kann in nennenswertem Umfang nur noch aus außereuropäischen Regionen und damit vor allem aus Schwellenländern erfolgen. Das verschärft die Integrationsanforderungen und wirft die Gefahr ethnischer und religiöser Segregation auf. Schon heute zeichnet sich statt der erwarteten oder erwünschten multikulturellen – eher eine Multiminoritätengesellschaft mit räumlichen Trennungsmustern ab.

Kapitaldeckung kein Ausweg

Spätestens ab dem Jahr 2015 wird eine dramatische Verschlechterung im Verhältnis von Entsparern zu Sparern eintreten. Für die entsparenden Senioren wird es zunehmend schwieriger, ihre Finanztitel zu verkaufen. Dabei dürfte der Aktienmarkt wegen der Risikoaversion der Seniorenschaft und der Umschichtung in risikoärmere Anlageformen schon weit vor diesem Zeitpunkt unter Druck geraten. Ferner kommen zu den Währungsrisiken noch politische hinzu, dass fremde Länder unter allen Bedingungen, also auch im Falle schwerer eigener ökonomischer Krisen, rückzahlbereit wären, kann nicht erwartet werden (Asienkrise). Weitere Probleme der (ergänzenden) Einführung der Kapitaldeckung ist zum einen die Frage, ob die Bevölkerung angesichts der stagnierenden oder sogar rückläufigen Einkommensentwicklung den erforderlichen Konsumverzicht überhaupt leisten will und kann; und zum anderen, ob die Kapitalmärkte derart gigantische Summen – die Rede ist von bis zu zehn Billionen Mark –überhaupt aufnehmen können. Oft wissen die Verfechter der Kapitaldeckung nicht einmal, dass diese scheinbar so sichere Anlage in den gegenwärtigen Portfolios zu 70 – 80 v. H. aus Anleihen der öffentlichen Hand besteht. Genaugenommen handelt es sich um “Investitionen” in Staatsschulden. Statt aus Beiträgen wird die Alterssicherung also letztlich aus Steuermitteln erfolgen. Da die Steuern, die für die Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden aufzubringen sind, aber genauso wie die Rentenbeiträge vom Volkseinkommen der jeweils laufenden Periode abgezweigt werden müssen, sind die volkswirtschaftlichen Konsequenzen von Kapitaldeckung und Umlageverfahren hier sehr ähnlich.

Verschärfung der Verteilungskonflikte

Die Asymmetrie zwischen Jung und Alt schlägt sich nicht zuletzt in den Sozialhilfestatistiken nieder: Während Sozialhilfebedürftigkeit bei jüngeren Kindern und Familien zunimmt, nimmt sie bei den Senioren ab. Gleichzeitig beschränkt das zunehmende Wahlgewicht der Seniorenschaft die politischen Gestaltungsspielräume. Es spricht für die Weitsicht des Wirtschaftsnobelpreisträgers von 1974, Friedrich August von Hayek, dass er diese Entwicklung bereits im Jahr 1960 voraussah und davor warnte, da die „Mehrheit über 40 bald versuchen werde, die jüngeren Jahrgänge für sich arbeiten zu lassen.“ Dem stehen bei Gesamtausgaben der GKV (1999) von 130 Mrd. EUR (254 Mrd. DM) und einem Anteil der Gesundheitskosten der 60plus -Generation von ca. 50 v. H. (= 65 Mrd. EUR = 127 Mrd. DM) sowie einem Anteil der Kinderlosen an der Seniorenschaft von ca. 20 v. H. somit Ausgaben in Höhe von rund 13 Mrd. € (rd. 26 Mrd. DM) an diesen Personenkreis gegenüber, welche ausnahmslos von den Kindern anderer Leute erwirtschaftet werden müssen.

Entkoppelung von Einkommen und Bedarf

Bei Singles und Senioren, deren Bedarf geringer oder sogar weitgehend gedeckt ist, entstehen Einkommensüberhänge, während junge Familien ihren hohen Bedarf schon bei durchschnittlichen Einkommen nicht mehr decken können.

Fazit: Destabilisierung des gesellschaftlichen Systems

Bereits diese wenigen Überlegungen lassen erkennen, dass eine Vielzahl von Belastungsfaktoren aus der demographischen Entwicklung und der Beschädigung des Humanvermögens kumulieren, welche sich dynamisch und wechselwirkend verstärken und zur Gefährdung der Stabilität und des sozialen Friedens des gesellschaftlichen Systems führen werden. Über drei Jahrzehnte führten die bei der Humanvermögensbildung ersparten Aufwendungen zu entsprechend überhöhtem Konsum. Für die fehlenden Investitionen in das Humanvermögen muss nun der Preis entrichtet werden. Der Raubbau an den biologischen und sozialen Grundlagen der Gesellschaft lässt die „Kraftquelle Familie“ versiegen. Wegen der groben Verletzung der „Baugesetze der Gesellschaft“ –Solidarität und Subsidiarität- durch den falsch konzipierten Sozialstaat rieselt die Gesellschaft wie loser Sand auseinander. Der extreme Individualismus schließlich untergräbt die Fundamente des Gemeinwesens.

Die „Transferausbeutung“ der Familie

Der entscheidende Schritt zur Verdrängung der familiären Altenversorgung und dem Wechsel zum sozialen „Generationenvertrag“ wurde in Deutschland mit der Rentenreform des Jahres 1957 unternommen. Bis dahin war die Alterssicherung überwiegend noch auf familiärer Basis erfolgt, die Renten hatten allenfalls Taschengeldcharakter. Von einem Tag zum anderen wurden die Renten jedoch auf ein lohnersetzendes und lebensstandardsicherndes Niveau angehoben. Weil hierfür allerdings die Beitrags – und Steuerlast der Nachwuchsgeneration enorm gesteigert werden musste, verringerte sich in entsprechendem Maße ihre Fähigkeit zur Leistung innerfamiliären Unterhalts an die Eltern. Während Kinderlose, deren Renten realwirtschaftlich ausnahmslos von den Kindern anderer Leute aufzubringen sind, so die großen Gewinner der Reform waren, wurden vor allem die Mütter durch das neue System um ihre originären und genuinen Ansprüche auf Altersunterhalt geprellt. Folgerichtig zeichnete sich ab Ende der 50er Jahre die Altersarmut speziell von Müttern scharf als neues Phänomen und kardinales Problem der Sozialpolitik ab. Die Asymmetrie zwischen der Privatisierung der Kinderlasten und der Sozialisierung des Kindernutzens, die sich über mehr als fünf Jahrzehnte zunehmend verschärft hatte, war durch dieses System der „Transferausbeutung der Familien“ gravierend geworden.

Politik contra Sachverstand

Es ist eine Ironie der bundesdeutschen Sozialgeschichte, dass die der Rentenreform 1957 zugrunde liegenden Konzepte genau das Gegenteil bewirkt haben. Schon 1958  bezeichnete der Arzt und Ökonom Ferdinand Oeter das Rentensystem als „Frondienst der Eltern für Kinderlose“. Daher wurde in dieser Zeit diskutiert, ein Jugendrentensystem mit einem nach Kinderzahl gestaffelten Beitragssatz zu schaffen. Ausgehend vom wirtschaftlichen Grundprinzip, dass immer die mittlere Aktiven-Generation die beiden unproduktiven Generationen der Kinder und Alten versorgen müsse, sei dies notwendig, um parasitäre Verteilungsverhältnisse zwischen Familien und Kinderlosen zu verhindern und intergenerationellen Ungleichgewichten der Lastenverteilungen vorzubeugen. In der Politik fanden diese Vorschläge jedoch aus mehreren Gründen kein Gehör. Zum einen stand jede Form von Familienpolitik im Zwielicht nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik, zum anderen war kurz zuvor (1954) nach erbitterten ideologischen Auseinandersetzungen gerade das „Gesetz zur Einführung von Familienausgleichskassen“ verabschiedet worden, drittens hielt Bundeskanzler Konrad Adenauer die Jugendrente für zu teuer, viertens seien Kinder (im Gegensatz zu den Alten) keine Wähler und fünftens endlich meinte er: „Kinder bekommen die Leute immer!“ Kürzer fasste sich der Abgeordnete Schmücker: „ Wir lassen uns auch durch besseren Sachverstand nicht überzeugen!“ Dadurch war ein System etabliert, in welchem individuellen Rationalverhalten zu kollektivem Fehlverhalten führt – ein System „mit eingebauter Selbstzerstörung“

Vom Stillstand zum Rückschritt

Die Tatsache, dass das politische System der jungen Bundesrepublik Deutschland die Familienfrage nicht erkannte oder erkennen wollte, dürfte noch mindestens drei weitere Gründe gehabt haben: Zum einen kletterte die Geburtenrate seit Ende der 40er Jahre steil nach oben und katapultierte Deutschland im europäischen Vergleich auf einen Spitzenplatz hinter Irland. Zum anderen lag der Anteil lebenslang Kinderloser an der Gesamtbevölkerung bei nur knapp zehn Prozent. Unter diesen Bedingungen war bei oberflächlicher Betrachtung allenfalls eine geringe Notwendigkeit für einen Familienlastenausgleich zu erkennen. Zudem bestand kein Anlass, sich über eine nachteilige Veränderung der Bevölkerungsstruktur Gedanken zu machen, denn aufgrund der Geburtenausfälle in und nach dem Ersten Weltkrieg sowie der Todesfälle im Zweiten Weltkrieg und dem „Babyboom“ der Nachkriegszeit stand Deutschland vor einer Epoche außerordentlich niedriger Altenlasten.

1983 – 1990: Perplexe Familienpolitik

Ein Beispiel für eine durch die Politik herbeigeführte drastische Verschlechterung der relativen Einkommensposition von Familien ist schließlich die Steuerreform 1985/90, welche seinerzeit Familienministerin Süßmuth als „besonders familienfreundlich“ etikettierte. Tatsächlich waren die Kinderlosen aber die klaren Gewinner dieser Reform: Bei einem Bruttolohn von 30.678 € (60.000 DM) erfuhr der Single z. B. eine Entlastung von 2.326,93 € (4.551 DM), die vierköpfige Familie aber nur von 1.327,33 € (2.596 DM).
Folge: Die Einkommenskluft zwischen Familien und Nichtfamilien wuchs rasant. Vor diesem Hintergrund hätte sich für die ökonomische Familienwissenschaft eine Auseinandersetzung mit der Frage aufdrängen müssen, welche Einflüsse die wachsende Marktkonkurrenz durch den zunehmenden Anteil Alleinstehender und wohlhabender Senioren auf die Marktposition von Familien habe; es dürfte nämlich einleuchten, dass deren Einkommensüberhänge infolge fehlender Unterhaltsverpflichtungen das Preisniveau vieler Güter zum Nachteil der Familien beeinflussen, z. B. auf dem Wohnungsmarkt. Tatsache ist jedenfalls, dass die Situation der Familien umso schlechter wurde, je geringer die Kinderzahlen ausfielen und je stärker der Anteil der Kinderlosen.

Familienpolitik aus Karlsruhe ohne durchschlagenden Erfolg

Knapp ein Jahr nach dem „Trümmerfrauenurteil“ findet sich in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD „Entwicklung des Kinderlastenausgleichs und des Bundeserziehungsgeldgesetzes“ vom 17.6.1993 die Feststellung, der Verfassungsauftrag, die Benachteiligung von Familien gegenüber Kinderlosen Schritt für Schritt abzubauen, beziehe „sich auf alle Elemente der Familienförderung gleichermaßen“ und habe „Bedeutung nicht nur für den Bund, sondern für alle staatlichen Ebenen“. In ihrer Stellungnahme zum Fünften Familienbericht, der erneut die strukturelle Rücksichtslosigkeit des gesellschaftlichen Systems für die Familien und ihre desolate Lage dokumentiert hatte erklärte die Regierungskoalition am 15.6.1994 mit Rücksicht auf die Verfassungsrechtsprechung zudem auch unumwunden den “Abbau der wirtschaftlichen Benachteiligung von Eltern im Vergleich zu Kinderlosen” zu ihrem vorrangigen Politikziel.

Deklassierungsursachen:

Sozialabgaben: Wenn starke Leistungssteigerungen zugunsten von Familien im Transfersystem ohne Erfolg blieben, ja der Anstieg der Sozialhilfebedürftigkeit im Kindesalter in den 90er Jahren sogar besonders steil verlief, müssen gleichzeitig konterkarierende Entwicklungen mit einem Negativsaldo eingetreten sein, welche nur auf der Einnahmeseite der Systeme stattgefunden haben können. Dass diese Hypothese richtig ist, ist angesichts der enormen Abgabensteigerung in den 90er -Jahren vor allem bei den Sozialversicherungsbeiträgen und den Verbrauchssteuern leicht zu erkennen. Hinzu kommen noch die Abgaben, Gebühren und Beiträge sowie Kostensteigerungen im Bereich der Daseinsvorsorge, welche die heutige Deklassierung der Familie erklären.
Steuern: Für Beiträge, Einkommens -/Lohnsteuern und Verbrauchssteuern gilt, dass sie die niedrigen Einkommen überproportional belasten, da sie relativ um so einschneidender werden, je höher die Anteile des Verbrauchs an der Einkommensverwendung sind.
Indirekte Steuern: Indirekte Steuern treffen Familien wegen des zwangsläufig höheren Verbrauchs viel härter als Haushalte ohne Kinder. Hier ist in den letzten Jahrzehnten ebenfalls ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. So ist allein die Mehrwertsteuer seit 1982 bis zum 1. April 1998 in drei Schritten von 13 v. H. auf 16 v.H. angehoben worden; der ermäßigte Tarif stieg in diesen Zeiträumen auf 7 v. H.. Als Fazit ergibt sich somit, dass die relative Einkommenslage der Familien schlechter ist denn je.

Einkommensteuer

Mit steigendem Einkommen sinkt die Steuerlast relativ stärker. Dies beruht vor allem darauf, dass sich mit steigender Einkommenshöhe immer weitere Spielräume zur völlig legalen Vermeidung direkter Steuern öffnen. Infolge der steuerlichen Privilegierung von Kapitalbildung sowie der unvollkommenen Erfassung von Kapitalerträgen und dem Zinseszinseffekt klafft die Einkommensschere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Tatsächlich wurden in den letzten Jahrzehnten die Abgaben im Steuersystem nicht nur stetig erhöht, sondern diese Entwicklung ging in besonderer Weise auf Kosten von Familien vonstatten, weil der Gesetzgeber sowohl das Gebot der Belastungsgleichheit wie das Gebot, bei der Steuergestaltung zwangsläufige Unterhaltsverpflichtungen realitätsgerecht zu berücksichtigen, fortlaufend missachtet hat. Das Ergebnis ist eine exponentiell zunehmende Belastung von Familien. Dies – und nichts anderes – ist der harte Ursachenkern der dramatischen Familienverarmung hierzulande. Eine familiengerechte Belastung wäre nur dann erreicht, wenn Abgabenerhöhungen die frei verfügbaren Familienbudgets nicht härter belasten als die von Haushalten ohne Kinder. Davon sind wir im Bereich der indirekten Steuern und der Sozialversicherungsabgaben jedoch weit entfernt, weil dort das Existenzminimum derzeit überhaupt noch nicht berücksichtigt wird. Alle derzeit diskutierten Einkommensteuermodelle stellen im Vergleich die Steuerersparnis eines Singlehaushaltes dem einer 4-köpfigen Familie bei gleichem Einkommen gegenüber, ohne die Aufteilung dieses einen Einkommens auf 4 Personen(Haushaltsvorstand 1.0, Ehegatte 0.8,Kinder je 0.65) überhaupt zu erwähnen. Jegliche familienpolitische Korrektur fehlt. Familien sind nicht nur arm, sondern werden darüber hinaus noch deklassiert.

Solidarwidrige Verteilungsmechanismen der Rentenversicherung

Das Rentensystem leistet in keiner Weise das, was es leisten muss – nämlich gesellschaftliche Kohäsion zu schaffen. Die Verteilungswirkung des Systems wird durch eine Konzentration von weiblichen Rentenempfängern bei den Niedrigrenten und von männlichen bei den höheren Rentenbeträgen und ein großes Loch in der Mitte der Empfängerkreise charakterisiert. Diese Spreizung wurde in den letzten Jahren stetig größer. Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in ihrer gegenwärtigen Ausprägung spaltet nach allem die Gesellschaft: Alt und Jung, Männer und Frauen, Singles und Familien, Besserverdienende und Minderbemittelte. Die sog. „Riester-Rente“ verschärft die Polarisierung dabei nicht unerheblich, da Familien kaum zur Aufbringung der Mittel in der Lage sind. Nicht zu vergessen ist schließlich der Umstand, dass die Bewertung der Kindererziehungszeiten von der –aus demografischen Gründen erfolgenden!- Absenkung des Rentenniveaus voll erfasst wird. Das bedeutet im Klartext, dass Eltern hier also für das generative Verhalten Kinderloser mitverantwortlich gemacht werden. Umgekehrt werden diejenigen, welche ihre Arbeit und den Lohn nicht teilen, noch mit besonders überproportionalen Rentenansprüchen belohnt.

Fazit:

Eine grundlegende Rentenstruktur-Reform ist überfällig. Sie hat anzusetzen bei einer Neudefinition des erfassten Personenkreises (gesamte Wohnbevölkerung), bei den pflichtigen Einkommen (sämtliche personengebundenen Einkommen), bei der Lastengerechtigkeit (ohne Beitragsbemessungsgrenzen, keine intransparente Mischfinanzierung), bei der Leistungsgerechtigkeit (insbesondere der Behandlung der Kindererziehung) und bei der Durchsetzung des Solidargedankens auch bei der Anspruchsbegrenzung (Maximalrente). Das Modell der Schweizer AHV bietet in wesentlichen Teilen eine brauchbare Vorlage

Familienpolitische Strukturreform des Sozialstaats

Dem Ziel einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erziehungsarbeit steht in der Praxis bekanntlich der Umstand entgegen, dass es ausgerechnet die Familienväter sind, die wegen der drückenden Finanznöte zur Ableistung von Überstunden gezwungen sind; hieran würde ein Teilzeitverdienst, der gegebenenfalls selbst mit weiteren Aufwendungen oder Leistungskürzungen (erhöhte Kindergartenbeiträge, Zuzahlungspflichten in der GKV, Verlust der Erziehungs – und Wohngeldberechtigung, des Baukindergeldes, ferner zweites Kfz und dergl.) verbunden wäre, unter den gegebenen Bedingungen nur wenig ändern. Zum anderen haben längere Teilzeitperioden, wie oben dargestellt, höchst negative Konsequenzen für die spätere Alterssicherung. Drittens fehlt es – nach hier vertretener Ansicht gerade wegen der Abgabenstruktur! – an der Grundvoraussetzung eines funktionierenden Arbeitsmarkts. Empirisch belegt zudem die Situationen in den neuen Bundesländern sowie die schwedische Entwicklung der letzten Jahre, dass selbst beste elternrechtliche und infrastrukturelle Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Kinderwunsch und Erwerb keine durchschlagende Wirkung ( mehr) zeigen. Die Vereinbarkeit von Erwerb und Kindererziehung ist kein Ersatz für eine verfassungskonforme, familiengerechte Sozial- und Abgabenordnung. Aus diesen Gründen ordnet der Wiesbadener Entwurf die Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der „Vereinbarkeit“ in der Reformhierarchie nachrangig ein.

Grundzüge der Reform

Ohne weiteres beheben lässt sich der fundamentale Defekt unserer Sozialordnung, den die Verlängerung der individualistischen Engführung des Arbeitsverhältnisses in den Bereich sozialer Sicherung beinhaltet. Hier ist ein einheitliches soziales Sicherungssystem für die gesamte Bevölkerung auf der Grundlage sämtlicher personengebundener Einkommen zu schaffen. Diesem Konzept einer „Volksversicherung“ folgen ohnehin die meisten europäischen Systeme, wobei die Akzente entweder mehr steuerfinanziert (z. B. Niederlande, Skandinavien) oder mehr beitragsfinanziert (z. B. Schweiz) gesetzt werden. Die bestehenden Sonderversorgungssysteme ( Selbständige, Beamte) sind als Zusatzsysteme auszugestalten. Besonderes Gewicht kommt dabei einer familiengerechten und solidarischen Gestaltung des Beitragssystems der Sozialversicherung zu, dessen Indifferenz gegenüber familiären Unterhaltsverpflichtungen sich als die wirkmächtigste Ursache der Deklassierung herausstellte. Es wird dafür plädiert, die Beiträge zur Sozialversicherung nach dem Muster des „Solidaritätszuschlags“ an der Einkommensteuer auszurichten. Der rechtsstaatliche Skandal der Behandlung der Kindererziehung in den Alterssicherungssystemen lässt sich – entsprechend der neueren Rechtsprechung des BVerfG – nur dadurch verfassungskonform beseitigen, dass Kindererziehung tatsächlich als eigenständige Beitragsleistung auch zu einer eigenständigen, originären Altersversorgung führt. Hinsichtlich der Korrektur der Überlasten im Steuersystem wird hier für die Einkommensteuer alternativ die Einführung eines Familiensplittings oder Familienrealsplittings und für die Verbrauchssteuern deren Erstattung durch einen Rücktransfer in Form von Kindergeld vorgeschlagen. Im Bereich der Familienförderung sind die Voraussetzungen für die Wahlfreiheit bzw. die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerb vor allem durch eine Lohnersatzleistung bei zeitweisem oder teilweisem Erwerbsverzicht zugunsten der persönlichen Kinderbetreuung sowie durch Abbau der Defizite im Bereich der Kinderbetreuungsangebote und Ganztagsschulen zu schaffen. Grundregel dabei muss sein, die Erwerbsbedingungen den Bedürfnissen der Familien anzupassen und nicht umgekehrt. Empfohlen wird die Förderung von Modellen der intergenerationellen Kinder- und Altenarbeit nach dem Vorbild des Mütterzentrums Salzgitter. Ferner wird zu überlegen sein, ob nicht die sog. „Frauenquoten“ in „Elternquoten“ umzuwandeln sind. Der prekären Situation der Familien, vor allem der Frauen, bei Scheidung oder Wiedereintritt in den Erwerbsberuf, ist durch Einbeziehung der Kindererziehungszeiten in die Arbeitslosenversicherung zu begegnen. Schließlich wird dafür plädiert, die Pflegeversicherung durch ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz mit einer Bedürftigkeitskontrolle nach dem Muster der Sozialhilfe zu ersetzen sowie die „Riester-Rente“ entweder durch ein familienverträgliches Modell zu verbessern oder sie abzuschaffen. Erhoben wird schließlich dieForderung nach einem Familienwahlrecht sowie einer Familienverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzgebung; empfehlenswert scheint überdies die Schaffung eines Ministeriums für Familien und Ökologie. Die bestehenden Sonderversorgungssysteme (Beamte, Selbständige) sind als Zusatzsysteme auszugestalten. Gleichzeitig sind die übrigen umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme, die intergenerationell Zwecken der Alterssicherung dienen, darauf hin zu überprüfen, ob sie nicht ebenfalls für Kinderlose zu systemspezifischen Vorteilen führen, die zugunsten der Eltern auszugleichen wären. Dafür wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2004 gesetzt. Dass einer umfassenden Reform jedenfalls keine verfassungsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen dürften, hat die Verfassungsjudikatur der letzten Jahre in mehreren Entscheidungen signalisiert: So wurde die Ungleichbehandlung freiwillig und gesetzlich versicherter Rentner mit Beschluss v. 15.3.2000 –1 BvL 16/96 e.a. beanstandet und dem Gesetzgeber freigestellt, die erweiterte Bemessungsgrundlage auch für die gesetzlich versicherten Rentner anzuwenden. Im Pflegeurteil v. 3.4.2001 wurde sodann eine Volksversicherung für zulässig gehalten und im „Rentenbesteuerungsurteil“ vom 6.3.2002 der Versuch aufgegeben, durchgreifende normative oder faktische Unterschiede zwischen der GRV und der Beamtenversorgung als Rechtfertigung ihrer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung zu finden; bei beiden Gruppen sei die dominierende Übereinstimmung vielmehr, dass sie „nichtselbständige Tätigkeiten“ ausübten. Damit dürften die Zeiten, in denen sich fehlender sozialpolitischer Reformernst hinter verfassungsrechtlichen Beamtenprivilegien verstecken konnte, vorbei sein.

Beendigung der Transferausbeutung in den Altersversorgungssytemen

1. Duales System aus Eltern- und Geldbeitragsrenten
Weil Kindererziehung für alle Systeme der Alterssicherung monetären Beiträgen (mindestens) gleichwertig ist, müssen auch die Rentenansprüche aus Kindererziehung den monetär erworbenen Ansprüchen gleichwertig sein. Da die gesamte Altersversorgung der vorangegangenen Generation immer und ausschließlich von der Nachwuchsgeneration erbracht wird, lässt sich die Gleichwertigkeit der beiden Teilleistungen am besten durch einen hälftiges Splitten der Beiträgen auf ein Elternrentenkonto einerseits und ein Geldbeitragsrentenkonto anderseits zum Ausdruck bringen. Für Kinderlose hat dieses „Duale Modell “ eine (leistungsgerechte) Halbierung ihrer Rentenansprüche zur Folge; die bei der Kindererziehung ersparten Aufwendungen geben in der Regel aber mehr als genug Spielraum, um diese Lücke durch Eigenvorsorge zu füllen. Ein Seiteneffekt hiervon wäre dann, dass die Konsumkraft Kinderloser investiv abgezogen würde und ihre Einkommensüberhänge Familien auf den Gütermärkten, namentlich dem Wohnungsmarkt, nicht mehr so wie derzeit in Bedrängnis bringen könnten.
Diskussion gängiger Einwände
Dagegen wird vor allem eingewendet, diese Vorstellung sei “ letztlich archaisch, weil sie auf Fertilitätsmotiven aus früheren Phasen der Menschheitsgeschichte fuße“. Dabei wird allerdings übersehen, dass Renten in Deutschland nur auf Grund der „Enteignung“ der genuin erworbenen Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern und deren Überleitung auf die Sozialsysteme gezahlt werden können und dies einen Verstoß gegen die Grundrechte der Eltern beinhaltet. Ferner wird der Gleichbewertung der Kindererziehung in den Alterssicherungssystemen entgegen gehalten, sie überbewerte den generativen Faktor. Die Vergangenheit beweise nämlich, dass in den zurückliegenden Jahrzehnten die Arbeitsproduktivität und damit das Realkapital sich als viel entscheidender als der demografische Faktor erwiesen hätten. So sei das reale Bruttosozialprodukt um ein Vielfaches mehr gestiegen als die Zahl der Erwerbspersonen. Dem ist schon die einfache Tatsache entgegenzuhalten, dass auch der Produktivitätsfortschritt seine humanen Akteure braucht, die ihn schaffen. Im übrigen dürfte die –u.a. vom VDR vertretene Auffassung- einem gängigen Trugschluss erliegen, der aus einer systematischen Überschätzung der Fließgröße „Einkommen“ und einer ebenso systematischen Unterschätzung der Bestandsgröße „Vermögen“ und einer vollkommen fehlenden Wahrnehmung der Bedeutung des Humanvermögens beruht. Es liegt nämlich zudem auf der Hand, dass der von der herrschenden Meinung wie vor beschriebene Zusammenhang gerade auf dem Raubbau am Humanvermögen in den letzten Jahrzehnten beruht. Je weniger Kinder aufzuziehen waren, in desto größerem Umfang konnten Ersparnis und Erwerbsarbeit zunehmen. Würde man die Verluste am Humanvermögen jedoch ähnlich betriebswirtschaftlich abschreiben wie dies bei Kapitalgütern geschieht, würde die Selbsttäuschung der herrschenden Sichtweise offenbar und zugleich deutlich, dass unsere Volkswirtschaft durch den jahrzehntelangen Abbau des Humankapitals „künstlich aufgeblasen“ wurde. Die hierdurch induzierte Expansion der Erwerbswirtschaft suggerierte einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung und der Wohlfahrt, der in krassem Widerspruch zur Entwicklung des Volksvermögens steht, dessen wesentliche Determinante das Humanvermögen ist. Der dritte häufig zu vernehmende Einwand lautet, dass nach diesen Vorstellungen durch eine relativ kurze Zeit der Kindererziehung ein Rentenanspruch entstehe, welcher einer 45jährigen Erwerbszeit entspreche. Dieser Einwand wendet sich bei genauerer Betrachtung freilich gegen sich selbst: eine 45jährige Erwerbszeit wird nämlich nur in Höhe des Rentenbeitrags, also derzeit zu rund 20 v. H., dem Erwerb eines Versorgungsanspruchs gewidmet, mithin dienen nur neun von 45 Jahren diesem Zweck, wodurch sich also umgekehrt genau die Gleichwertigkeit der Kindererziehung bestätigt.
Gegenwärtige Rechtslage fortdauernder Verfassungsverstoß
Nicht einmal ansatzweise eine Lösung beinhalten jedenfalls die „Babyjahr“-Regelungen nach gegenwärtiger Rechtslage, weil sie zu einem In-sich-Transfer zwischen den belasteten Kindern und begünstigten Müttern, nicht jedoch zum intragenerationellen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Eltern auf derselben Jahrgangsstufe führen. Das intragenerationelle Unrecht wird nur intergenerationell verschoben. Dass die „Babyjahre“ im gegenwärtigen Rentenrecht von der demographisch bedingten Abwertung miterfasst werden, obwohl Eltern dafür gerade nicht verantwortlich sind, lässt sich verfassungsrechtlich jedenfalls nicht rechtfertigen. Zwar hat das BVerfG im “ Trümmerfrauenurteil “ vom 7. Juli 1992 den Weg der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für grundsätzlich gangbar gehalten, dies aber damals bereits unter Vorbehalt gestellt („erst in ferner Zukunft wirksam“). Die Frage der „Beitragsäquivalenz der Kindererziehung“, der das BVerfG seinerzeit noch ausgewichen war („Kindererziehung nicht gleichartig „), hat es im Beschluss von 12. März 1996 sowie im Pflegeurteil vom 3. April 2001 immer deutlicher bejaht und dabei nicht zuletzt den Aspekt des Konsumverzichts betont. In der Tat stellte sich ja die Frage, weshalb der Konsumverzicht für die Kindererziehung, also die Investitionen in das Humanvermögen, ausgerechnet für die Altersvorsorge (und damit in Richtung Zukunft) geringer bewertet wird als der Konsumverzicht für die Rentenleistungen der gegenwärtig Alten (und damit in Richtung Vergangenheit). Weil die Kindererziehung somit per se Beitrag ist, erweist sich auch die Zahlung von Bundesbeiträgen für Kindererziehung als verfassungswidrig. Zudem beinhalten Zahlungen des Bundes zur Abdeckung der Erziehungszeitenanrechnungen einen Verstoß gegen die Notwendigkeit eines Freiheits- /Verantwortungsbezuges und damit gegen Freiheitsrechte, weil damit die Allgemeinheit anstelle der materiell verantwortlichen Kinderlosen belastet wird.

2. Familiensplitting

Familien – und nicht nur Ehegatten- stellen selbstverständlich auch Wirtschaftsgemeinschaften dar. Gerade das Eherecht ist sowohl hinsichtlich des Güterstandsrechts als auch des Unterhaltsrechts weit von einem partnerschaftlichen Modell entfernt, so dass dieses Argument ebenfalls nicht nur nicht verfängt, sondern im Gegenteil den Kollektivgedanken unter Einschluss der Kinder stützt. Was schließlich die Spreizungswirkung anbetrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die oberen Einkommensschichten in aller Regel virtuos von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Unterhaltspflichten gegenüber ihren Kindern durch die Übertragung von Einkommensquellen zu erfüllen; dabei können dann u. U. zahlreiche weitere Subventionstatbestände mit steuermindernder Wirkung in Anspruch genommen werden. Ein Familien(real)splitting würde damit sozusagen zur „Demokratisierung“ dieser Gestaltungsmöglichkeiten führen; die größten Vorteile entstünden vermutlich für Familien ab der mittleren Einkommensschicht – genau dort, wo sich derzeit die rational-planende Lebenseinstellung besonders krass in Kinderarmut niederschlägt.

3. Elternquote statt Frauenquote

Schließlich stellt sich quer zum herrschenden Konzept des gender mainstreaming die Frage, ob die sog. „Frauenquoten“ nicht möglicherweise in „Elternquoten“ umzugestalten sind, vor allem um des Ziels der partnerschaftlichen Kindererziehung willen. Will man konkrete statt abstrakte Nachteile ausgleichen, dann ist es nicht zu verkennen, dass die spezifischen Nachteile, die mit dem (zeit- oder teilweisen) Ausscheiden verbunden sind, auch die partnerschaftlichen handelnden Väter/Männer treffen. Außerdem spricht das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 10.11.98 ausdrücklich von „beiden Elternteilen“.

4. Familienwahlrecht

„Das Kinder -, Minderjährigen- oder Familienwahlrecht, heißt ein gängiger Vorwurf, sei doch nur eine Notlösung, die obendrein auch noch hart am Rande der Verfassung gesucht und manchmal auch gefunden werden“, schreibt der Publizist Konrad Adam in seinem Geleitwort zur Schrift „Haben wir schon ein allgemeines Wahlrecht?“ des Vereins Allgemeines Wahlrecht e.V. München (VAW) vom Juli 2001 und fährt fort: „Wenn Kinder Zukunft sind, die Zukunft aber beim Schielen auf die Mehrheitsverhältnisse im Land nicht mehr zu ihrem Recht gelangt, dann muss am Stimmrecht etwas geändert werden: keineswegs also nur zum Wohle von Kindern und Eltern, sondern im Interesse und zum langfristigen Nutzen der Gemeinschaft.“

Irrweg: Familiengeld und Erziehungsgehalt

Seit einiger Zeit werden in der familienpolitischen Diskussion Konzepte einer Honorierung der Erziehungsleistung erörtert. Mit der Kindererziehung vollbrächten Eltern nicht hoch genug zu veranschlagende Investitionsleistungen in das Humanvermögen der Gesellschaft und es sei nicht einzusehen, dass KindergärtnerInnen und GrundschullehrerInnen gut bezahlt würden, nur die eigenen Eltern nicht. Zudem beruft man sich auf den „Familienbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998, demzufolge der Staat die Aufgabe habe, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“. Darüber hinaus wird ein Erziehungsentgelt unter Ausnutzung des sog. „Schuldenparadoxons“ explizit zur Erschließung der ökonomischen Ressourcen der Volkswirtschaft, welche in der Massenarbeitsloigkeit liegen, vorgeschlagen.Das Problem der Familien ist nämlich nicht, dass sie zuwenig beschenkt würden, sondern dass sie verfassungswidrig belastet und so regelrecht ausgebeutet werden. Das Familiengeld kaschiert diesen Skandal und bewirkt deshalb erst recht Intransparenz. Zur Familienförderung ist der Gesetzgeber im übrigen zwar verfassungsrechtlich verpflichtet, aber hat dort eben auch alle Spielräume staatlichen Gewährens. Anders sieht es bei der Abwehrfunktion der Grundrechte aus: Übermaßeingriffe sind schon wegen des Art. 3 Abs. 1 GG verboten, erst recht bei Familien (Art. 6 Abs. 1 GG). Hier fängt Familienpolitik deshalb an. Das ist übrigens nicht nur eine Frage der Grundrechtsfunktionen, sondern genauso eine der Transferhygiene: Dass man Empfängern zuschiebt, was man ihnen vorher entwendet hat, ist keine seriöse (Familien-) Politik, sondern ein Taschenspielertrick, dem die Familien hierzulande über Jahrzehnte mit dem bekannt katastrophalen Ergebnis zum Opfer gefallen sind. Erfolgsversprechende, ernsthafte Familienpolitik kann deshalb nur damit anfangen, diese Realitäten laut auszusprechen. Nur so, gestützt nämlich auf die fest verwurzelten Gerechtigkeitsüberzeugungen, die das Einkommenssteuerrecht widerspiegelt und nicht mit der Spendierhosenoptik, lässt sich auch mit dem kinderlosen Teil der Bevölkerung über eine faire Behandlung der Familien streiten. Gerechtigkeit statt Geschenke! Es muss darum gehen, die Familien in die Lage zu versetzen, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu unterhalten, statt dies aus einer Position eines Almosenempfängers heraus zu tun. Hier stellt sich deshalb in der Tat auch die Frage nach dem Menschenbild welches maßgebliche Politiker leitet. Damit eng zusammen hängt der zweite Einwand: Das Familiengeld wird nicht weniger, sondern mehr Menschen in der Sozialhilfe zurücklassen, weil es besonders für unqualifizierte und sehr junge Frauen eine geradezu magische Anziehungskraft haben wird. Früher oder später werden sie, mit den vermutlich mehreren Kindern, ohne Ausbildung umso weiter im Abseits stehen. Selbst wenn das Ergebnis ein steiler Anstieg der Geburtenrate sein sollte, wird das Humanvermögen mehr beschädigt als vermehrt. Dass die Idee eines Erziehungsgehalts im übrigen ein beträchtliches Zerstörungspotential für den Teil der Welt hat, den Familie definiert, beweist das von manchen Befürwortern angeführte Honorierungsargument, dass es nämlich – ungerecht oder nicht – nachzuvollziehen sei, dass Grundschullehrerinnen und Kindergärtnerinnen für ihre Arbeit entlohnt würden, nur die eigenen Eltern nicht. Dabei wird nämlich das Wesentliche der Familie vollkommen aus den Augen verloren: Ihre wechselseitige Einstandspflicht in allen Lebenslagen. Lehrerinnen und Kinderpflegerinnen erwerben gegen die Kinder keine unmittelbaren genuine und originäre Unterhaltsansprüche. Genau darin, in dieser vollkommen unmarktlichen Bedingungslosigkeit, liegen aber Ursprung und Ziel von Familie. Wenn dieser Bereich kommerzialisiert wird, die Abstraktion des Geldwesens auch in diese letzte Gegenwelt eindringt, dann wird das Leben für die Kinder nicht nur schon von Kindesbeinen an wegen eines grenzenlosen Individualismus unerträglich, sondern dann scheitern Familie und Staat gemeinsam. Soweit die Modelle mit der Notwendigkeit der Honorierung/„Entlohnung“ der Kindererziehung als Investition in das Humanvermögen begründet werden, vermag das nicht zu überzeugen. Selbstverständlich erbringt, wer Kinder erzieht, eine gewaltige ökonomische Leistung, denn er investiert in das Humanvermögen. Ökonomisch lässt sich aus dieser Tatsache aber gerade kein Anspruch auf ein Erziehungsgehalt ableiten. Denn ökonomisch ist Investieren immer Sparen und das bedeutet „Zukunftspräferenz“: Für zukünftige Erträge heute Konsumverzicht leisten. Das ist auch sinnvoll. Denn wer nicht bereit ist, sich für Kinder einzuschränken, sollte besser keine haben.

Diskussion der bevölkerungspolitischen Wirkung einer familienpolitischen Strukturreform

Im Unterschied zur DDR, wo man Anfang der 70er Jahre mit beachtlichem Erfolg eine explizit pronatalistische Sozialpolitik eingeleitet hatte, wird die Frage aktiver Bevölkerungspolitik in der Bundesrepublik erst seit relativ kurzer Zeit wieder öffentlich erörtert. Wer in dieser Diskussion die gängigen Argumente der Verharmlosung schrumpfenden Kinderzahlen zu Ende denkt, erkennt deren Absurdität. Schwieriger ist allerdings die Tatsache zu erkennen, dass Kinderlosigkeit in Deutschland auch ökologisch verheerend wirkt, weil sie – in Energiemaßstäben gemessen- paradoxerweise wie ein massiver Beitrag zur Überbevölkerung wirkt. Die infolge der Kinderersparnis entstehenden Einkommensüberhänge wandern nämlich nahezu zwangsläufig in den ökologisch besonders schädlichen Luxuskonsum: Fernreisen, exotische Ernährungsgewohnheiten, übermäßiger Wohnraumverbrauch mit hohen Energiekosten etc

Eigentum und Äquivalenz

Erst wenn soziale Probleme die Eigeninteressen des politischen wie administrativen Systems berühren, besteht die Wahrscheinlichkeit einer politischen Behandlung. An diesem Punkt sind wir inzwischen aber angekommen. Weil die Lösung der Familienfrage eine grundlegend neue Verteilungsordnung erfordert, sind die über Jahrzehnte zu Besitzständen geronnenen Fehlverteilungen das unmittelbarste Hindernis. Sie haben auf dem entscheidenden Feld der Sozialversicherung mit der Terminologie der „versicherungsmäßigen Äquivalenz“ und der Kategorie des „Renteneigentums“ zugleich ihre spezifische rechtliche und ideologische Begrifflichkeit, welche eine rationale Debatte blockieren. Hier muss deshalb der Anfang gemacht und offengelegt werden, dass im gegenwärtigen Sozialversicherungssystem weder das Äquivalenzprinzip noch das Renteneigentum die realen Sachverhalte korrekt beschreiben. Für das Konstrukt des Eigentums an Rentenanwartschaften, welches die Verfassungsrechtsprechung in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelte, ist dies verhältnismäßig leicht zu erkennen. Eigentum wird nämlich durch Vererbbarkeit charakterisiert, Rentenanwartschaften sind aber der Nachwuchsgeneration nicht vererbbar, sondern richten sich- genau umgekehrt!- gegen die Kindergeneration. Sie sind nichts anderes als der früher familiär erbrachte, seit 1957 jedoch sozialisierte Altersunterhalt.

 


Nach Oben


© 2004 FAMILIENWEHR All Family-Rights Required

 

JU: Verlängerung der Lebensarbeitszeit gegen Altersarmut

Herrn Paul Ziemiak,  Vorsitzender der JUNGEN UNION 1. April 2016

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT interessiert sich logischerweise für alle Vorschläge, welche die drohende Altersarmut verhindern könnten. Daher möchte ich Ihnen auf Ihren Vorstoß zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit antworten.

Was uns ältere Mitbürger extrem wundert ist, dass in keiner Rentendebatte die Ursache des Übels, nämlich das deutsche demographische Defizit thematisiert wird. Irgendwie scheint dieses Thema tabu zu sein. Dabei muss man in der Rentenfrage mindestens eine, besser zwei oder drei Generationen voraus planen! Denn mit jedem heute verhinderten Kind fehlt der Gesellschaft künftig eine ganze Nachkommenschaft.

Die Frage ist: Wie kommt es, dass 20% bis 25% junger Erwachsener ein Leben mit Kindern ablehnen?  Offenbar hat es sich herum gesprochen, dass Eltern in unserem Sozialsystem überproportional durch familienblinde Abgaben belastet werden, wozu auch die Verbrauchssteuern zählen. Wer also Kinder aufzieht gilt als Trottel, der nicht rechnen kann. Dabei sind es die hier ( noch ) geborenen Kinder, die in 20 bis 30 Jahren die heutigen Arbeitnehmer, und zwar paradoxerweise auch die kinderlosen alimentieren müssen.

Angela Merkel scheint immer noch zu glauben, mit jungen Flüchtlingen ließen sich die familienpolitischen Sünden der verg. Jahrzehnte korrigieren. Pustekuchen! Prof. Herwig Birg ( Bevölkerungsforscher ) weist nach, dass dies nicht gelingen kann. Siehe:

http://i-daf.org/fileadmin/Newsletter-Druckversionen/2016/Aufsatz_des_Monats/iDAF_Aufsatz_03_III_2016.pdf

Hat man jahrzehntelang den Familien mit Kindern das Geld aus der Tasche gezogen, so braucht man sich doch nicht zu wundern, wenn uns der Nachwuchs ausgeht.

Sehr geehrter Herr Ziemiak, solange unser Sozialgesetz Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten verschont, Eltern aber für jedes Kind Monat für Monat 238 Euro zuviel abknöpft, solange wird die Kinderarmut und die Armut an Kindern zunehmen. Daher werden die Menschen in unserem Land immer länger arbeiten müssen. Die Crux daran ist allerdings, dass dies eben auch Väter und Mütter trifft, die durch den Unterhalt ihrer Kinder und die Erziehungsarbeit ihren üppigen Obolus an die Gesellschaft bereits abgeliefert haben, und zwar nachhaltig! Sie werden also zusätzlich noch einmal zur Kasse gebeten.

Daher, Herr Ziemiak, wäre es an der Zeit, dass sich die Parteien und die Bundesregierung beeilen, Familien mit Kindern mit Kinderlosen gleichzustellen. Ist nicht Gleichstellung das Zauberwort heutiger Politik? Familien merken davon null und nichts. Erst wenn sich an der Abgabenfront etwas ändert, werden Paare zu mehreren Kindern bereit sein.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Bärbel Fischer

 

NACHTRAG

 

Sehr geehrter Herr Ziemiak,
 
zu Ihrem Vorstoß, die Lebensarbeitszeit der gesetzlich Versicherten zu verlängern, habe ich Ihnen vor wenigen Tagen unsere Einschätzung zukommen lassen. Mit der heutigen Mail wollen wir Ihnen Vorschläge unterbreiten, welche Arbeitnehmer, die ihr Einkommen mit ihrer Familie teilten, g e r e c h t   behandeln.
 
Was uns ärgert, ja wütend macht, ist die Generationenblindheit selbst bei der JU. Unsere Politiker denken, wenn überhaupt, nur bis morgen. Ein Indianerhäuptling dagegen muss seine  Entscheidungen  bis in die 7. Folgegeneration verantworten.
 
Hat sich mal jemand gefragt, weshalb das Thema Nachwuchs in der öffentlichen Debatte  total ausgeblendet wird? Niemand wird junge Leute zu Nachwuchs zwingen, aber eine solche Lebensplanung hat eben nach dem Prinzip Ursache und Wirkung für die Gesellschaft fatale Folgen (Altersarmut, Verlust einer Sippe etc. ) Offensichtlich haben Zeitgenossen, die sich einst Kinder ersparten, heute kein Problem damit, im Alter Kostgänger jener Kinder zu sein, die ihre heute verarmten Nachbarn einst unter großem finanziellen Aufwand großzogen.
 
Egal, ob das Rentenniveau gesenkt oder die Lebensarbeitszeit verlängert wird, beide Vorschläge verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG. Denn:
verlängert man die Lebensarbeitszeit, so trifft es Eltern wie Kinderlose gleichermaßen, obwohl Väter und Mütter über den Unterhalt ihrer Kinder bereits kräftig abkassiert worden waren,
senkt man das Rentenniveau, so trifft es ebenfalls auch diejenigen, die über rund 20 Jahre hohe Kosten pro Kind zu stemmen hatten.
 
Daher sehen wir als ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMIIENGERECHTIGKEIT drei familiengerechte Lösungen:
 
a) lebenslang Kinderlose versichern ihr Altersrisiko privat selbst, und nicht über die Solidargemeinschaft.
b) lebenslang Kinderlose zahlen während ihrer Erwerbsarbeit so viel in die Rentenkasse ein, wie Eltern in 20 Jahren in 2,1 Kinder investieren mussten.
c) die Beiträge in die Sozialversicherungen werden für Eltern je nach Kinderzahl reduziert mit der logischen Folge, dass Kinderlose entsprechend höher belastet werden.
 
Sehr geehrter Herr Ziemiak, zugegeben, keiner dieser Vorschläge ist wirklich prickelnd – sondern erfordert die Einsicht, dass man nicht von Familien fordern darf, was Nichtfamilien zu geben nicht bereit sind. Es wäre tatsächlich eine Solidaritätskundgebung, wenn z. B. die Junge Union FAMILIENGERECHTIGKEIT  auf ihr Panier schriebe. Vielleicht würde dies auch viele Bürger beflügeln, künftig wieder CDU und nicht AfD zu wählen. Leider haben sich unzählige Bürger enttäuscht von der CDU abgewandt, weil man von ihr seit Jahren nur Schulterzucken erntete, wenn es um Familiengerechtigkeit ging. Zugegeben, bereits heute sind Eltern mit Kindern in der Minderheit. Daher lohnt es sich parteipolitisch eher, Rentner auf Linie zu bringen als nachwuchsbereite Paare. Doch das Ende wird  Heulen und Wehklagen sein!
 
Damit grüße ich Sie in der Hoffnung, dass die Junge Union künftig klüger agiert als die etablierte CDU / CSU
i.A. Bärbel Fischer