Elternrechte – buuuh!

Ein Familienvater wehrt sich dagegen, dass der verfassungsgemäße Anspruch der Eltern, ihre eigenen Kinder selbst zu erziehen und nicht ganztags an öffentliche Einrichtungen delegieren zu müssen, mit Buhrufen quittiert wird. „Ganztagsschule erhält viel Zustimmung“, Schwäbische Zeitung 25. 11.2016

Unsere Antwort:

 

Sehr geehrter Herr W.,

zu Ihrem heutigen Leserbrief in der Schwäbischen Zeitung gratulieren wir Ihnen ausdrücklich. Sie wehren sich als Eltern gegen eine verpflichtende Ganztagsschule, die Ihnen das vom Grundgesetz und von der UN-Kinderrechtskonvention zugestandene Recht auf die Erziehung Ihrer eigenen Kinder verwehrt. Das Elternrecht nach Art. 6 GG scheint für Politik, Medien und große Teile der Bevölkerung nicht mehr zu existieren. Zu oft und zu gründlich hat die ökonomistische Wachstumspolitik hierzulande den Anspruch  von uns Eltern missachtet, unsere Kinder  s e l b s t  zu erziehen, was doch unser verbrieftes Recht ist! Aber kümmert das heute noch jemanden?

Durch politisch gewollte Lohnminderung ist es heute Vätern nicht mehr möglich, allein  ihre Familie zu ernähren. Die Mutter muss ebenfalls erwerbstätig werden, was zur Folge hat, dass die Kinder fremdbetreut werden müssen. Damit schlägt man staatlicherseits gleich drei Fliegen mit einer Klappe: 1. erwerbstätige Mütter füllen mit ihren Steuern Schäubles Kasse,  2. tragen sie zu immer mehr Wirtschafts- und Exportwachstum bei, 3. hat der Staat den ideologischen Zugriff auf die Seelen unserer Kinder. Er kann von der Krippe bis über die Ganztagsschule junge Menschen in seinem Sinne so manipulieren, dass sie wie Automaten funktionieren. Die derzeitige technokratische Bildungspolitik hat sich devot dem Neoliberalismus verschrieben.

Die Väter unseres Grundgesetzes wollten aus schmerzlicher Erfahrung seit 1933 verhindern, dass der Staat jemals wieder die Lufthoheit über die Familien gewinnt.  Daher legten sie die Kindererziehung ausschließlich in die Verantwortung der Elternschaft.  Heute sind wir mithilfe sozialistisch-neoliberaler Maximen von Renate Schmidt SPD, Ursula v.d. Leyen CDU und Manuela Schwesig SPD wieder bei 1933 angelangt!

Da nach unserem familienblinden  Sozialgesetz eine mütterliche Rentenanwartschaft ausschließlich aus Erwerbsarbeit, nicht aber aus Kindererziehung und Kindesunterhalt erworben werden kann, so sind Frauen heute wegen drohender Altersarmut gezwungen, selbst möglichst ununterbrochen erwerbstätig zu sein und  Kindererziehung an staatliche Einrichtungen zu delegieren.

Damit will ich sagen: Um rechtsstaatlichen Vorgaben  zu genügen, müsste unser ganzes Sozialsystem vom Kopf auf die Füße gestellt werden, indem den Eltern ihr Erziehungsrecht wieder zurück gegeben, und  Kindererziehung und Pflegearbeit  endlich rentenwirksam bewertet wird.

In keiner Rentendiskussion wagt auch nur ein Gast darauf hinzuweisen, dass es auf einheimischen Nachwuchs ankommt, um künftig noch Renten zu garantieren. Es ist ein mediales TABU,  dass inzwischen mehr als 25% aller jungen Leute sich dem Nachwuchs verweigern. Das demographische Defizit  in Deutschland ist hausgemacht, weil junge Paare kapieren, dass Kinder in unserem Land bei dieser Gesetzeslage eine todsichere Wohlstandsbremse sind. Je mehr Kinder, desto sicherer das Abrutschen in die Armut. Und das, wo wir doch auf jedes einzelne Kind und dessen künftige Beiträge angewiesen sind.

Der Verzicht auf eigene Kinder ist keine Privatsache mehr, solange die Paare sich  ihre Rente von den Kindern ihrer Nachbarn erarbeiten lassen. Wer lebenslang kinderlos bleiben will, sollte sich privat selbst absichern müssen, ohne die Allgemeinheit über die Rentenkasse zu belasten. Denn schließlich fehlen deren Kinder nicht nur heute, sondern deren potentielle Nachkommenschaft natürlich auch morgen und übermorgen. Jährliche Abtreibungsraten von rund 100 000 Föten in Deutschland ergeben über 30 Jahre hinweg einen enormen generativen Verlust an Fachkräften, Geistes-und Naturwissenschaftlern, den wir bereits  heute heftig beklagen.

Die Natur lässt sich nicht überlisten. Sie reagiert messerscharf auf Eingriffe in ihr System. Wo Kinder ungewollt sind, da bleibt auch der Fortschritt auf der Strecke.

Sehr geehrter Herr Wenzel, Sie sehen, wie vielschichtig das Problem ist. Unermüdlich mahnen Familienverbände und -initiativen seit vielen Jahren eine Reform unseres Sozialgesetzes an – ohne auch nur den geringsten Erfolg! Es scheint politischerseits daran kein Interesse zu bestehen

Sollten Sie, werter Herr W., die Gelegenheit haben,  unsere Elterninitiative www.forum-familiengerechtigkeit.de  kennen zu lernen, so würde ich mich sehr freuen.

Ich grüße Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

Rentenkonzept von Nahles diskriminiert Eltern

Wie schon der Verband Familienarbeit übt auch der Deutsche Familienverband DFV scharfe Kritik an dem Rentenkonzept aus dem Arbeitsministerium. Der Verbandsvorsitzende Dr. Klaus Zeh, spricht sogar von DISKRIMINIERUNG

Rentenkonzept von Andrea Nahles diskriminiert Erziehungsleistung

(Berlin). Als familienpolitisch verfehlt kritisiert der Deutsche Familienverband das vorgestellte Rentenkonzept von Bundessozialministerin Nahles: „Die von Bundessozialministerin Nahles geplante Rentenreform diskriminiert die Erziehungsleistung von Eltern und lässt Mütter, die Kinder erziehen und damit die Zukunft der Rente sichern, im Regen stehen“, so Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh.   …….. Weiterlesen unter

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/676-dfv-rentenkonzept-von-andrea-nahles-diskriminiert-erziehungsleistung

Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Stuttgart 05.10.2016

Vortrag von Dr. Klaus Nopper beim Evangelischen Arbeitskreis der CDU Stuttgart „Der Zukunft eine Stimme geben“ – Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Einleitende Hinführung

Nicht erst seit der Grenzöffnung durch Frau Merkel ist unsere Gesellschaft einem grundlegenden Wandel unterworfen. Grundlegende Veränderungen haben auch stets Veränderungen des Wahlrechts mit sich gebracht. So gab es etwa im deutschen Reich zwischen 1871 und 1914 einen starken Bevölkerungsanstieg, die Zuschnitte der Wahlkreise wurden aber nicht verändert. Dies führte dazu, dass in einem Wahlkreis in Berlin deutlich mehr Wahlberechtigte einen Reichstagsabgeordneten wählten als etwa im Ostpreußischen Heiligenbeil. Eine Wählerstimme dort hatte also deutlich mehr Gewicht als in Berlin.

Die Geschichte des Wahlrechts zeigt aber auch, dass gesellschaftliche Veränderungen irgendwann auch Auswirkung auf das Wahlrecht haben. So hatten wir etwa bis 1918 das Dreiklassenwahlrecht in Preußen, das das Stimmengewicht nach dem Steueraufkommen zumaß und die Wähler in drei Kategorien einteilte. Dies hat zum Bespiel zur Folge, dass in einem Wahlkreis ein Wurstfabrikant alleine so viele Wahlmänner bestimmen konnte wie die restlichen Wähler zusammen.

Das Frauenwahlrecht wurde ebenfalls erst später eingeführt. Ein Dreiklassenwahlrecht, Wahlrecht nur für (steuerzahlende) Männer und nicht für Frauen, sind heute nicht mehr vorstellbar und zeigen, dass gesellschaftliche Entwicklungen auch vor dem Wahlrecht nicht halt machen. Und das sollen sie auch nicht, denn das Wahlrecht ist ja in unserer repräsentativen Demokratie das entscheidende Instrument der Volkssouveränität.

Und wie andere Generationen vor uns, sind auch wir wieder tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. der demographische Wandel wird uns einen größeren Bevölkerungsverlust als der dreißigjährige Krieg bescheren. Wir werden die historisch bisher einzigartige Situation haben, dass wir mehr Alte als Junge haben werden. Auch die aktuelle Zuwanderung hat nur sehr eingeschränkte Auswirkung auf diese langfristige Bevölkerungsentwicklung. Der Trend zur zunehmenden Alterung der Bevölkerung kann dadurch nicht umgekehrt werden. Abgesehen davon löst der massenhafte Zuzug vorwiegend männlicher Transferleistungsempfänger nicht die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, er beschleunigt vielmehr das Auftreten dieser Probleme. Die FAZ von gestern führt aus, dass die Gesamtzahl der Menschen im Erwerbs- und damit Beitragszahleralter in Deutschland auch bei einer auf Dauer angelegten Zuwanderung von jährlich 200.000 Menschen bis in die 2030er Jahre um 5 Millionen schrumpfen wird.

Die derzeitigen sozialen Sicherungssysteme honorieren Kinderlosigkeit und bestrafen diejenigen ( vor allem Frauen ), welche die Grundlage für den Generationenvertrag schaffen und Kinder bekommen und großziehen.

Die Aussage von manchem Rentner „Ich habe ja auch einbezahlt“ mag aus persönlicher Sicht nachvollziehbar sein, bei einem Umlagesystem ist diese jedoch nicht zutreffend: Denn die Beiträge der Vergangenheit wurden in der Vergangenheit verbraucht, die gesetzlich Rentenversicherung lebt von der Hand in den Mund. Da die Beitragseinnahmen schon heute nicht ausreichen, werden Steuermittel in solcher Höhe zugeschossen, dass dieser Zuschuss den mit Abstand größten Einzelposten ( ca. 90 Mrd € ) im Bundeshaushalt darstellt.

Die Anerkennung von Erziehungsleistungen rührt nicht von der Politik, sondern von der Rechtsprechung des BVerfG (.z.B. Trümmerfrauenurteil). Der Grund für diesen verhängnisvollen Konstruktionsfehler, der mit der Rentenreform 1957 begonnen hat, liefert das Wahlrecht: Die große Rentenreform von1957 sah ursprünglich vor, dass die Erwerbsgeneration die junge und die alte Generation finanziert. Adenauer sagte aber seinen bekannten Satz: “Kinder haben die Leute eh immer“ strich die Rente für die Jungen und verdoppelte die Rente für die Alten und wurde dafür mit der absoluten Mehrheit belohnt.

Berücksichtigt man die explizite und vor allem die implizite Staatsschuld, so zeigt sich, dass der Staat die gemachten Versprechungen (Renten, Beamtenpensionen) nicht oder nicht in dieser Höhe wird erfüllen können. Diese Versprechungen sowie die Konstruktion der Sozialen Sicherungssysteme sind ein Vertrag zu Lasten der Jungen und ungeborenen Generation. Aus dem Zivilrecht wissen wir aber, dass ein solcher Vertrag nicht rechtswirksam ist, und so ist es auch hier: Die Junge Generation wird sich – zu Recht – nicht ausplündern lassen und diese Versprechungen auch gar nicht in voller Höhe erfüllen können.

Die Politik weiß aber sehr genau, wer Mehrheiten, Dienstwagen und eigene Pension sichert: Dies ist die ältere Generation. Wer wählt, der zählt! Dies zeigen auch die irrsinnig teuren Rentenpakete der großen Koalition wie Mütterrente *) und Rente mit 63 für einen abgegrenzten Ausschnitt potentieller SPD-Wählerklientel. Dies zeigt, dass das Wahlrecht einen maßgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen hat, was in einer Demokratie aber auch keine allzu große Überraschung darstellt.

Vorschlag eines Wahlrechts ab Geburt

Fakt ist, dass sich alle Parteien direkt oder indirekt an ihren potenziellen Wählern orientieren. Zurzeit sind jedoch ca. 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen. Kinder unter 18 haben allein aufgrund ihres Alters keine Stimme. Damit die Interessen der jungen Generation und von Familien jedoch politisch auch in Zukunft angemessen berücksichtigt werden, treten vermehrt Personen für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Dieses besagt, dass – wie bei anderen Grundrechten auch – jeder Mensch das Wahlrecht von Geburt an hat und dieses bis zur Volljährigkeit durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt wird.

So gab es im Bundestag bereits 2003 und 2008 eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative. Die früheren Vorsitzenden es Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog und Paul Kirchhof, aber auch Erwin Teufel sprachen sich öffentlich für ein solches Wahlrecht aus. Zuletzt hatte sich Jens Spahn für ein solches Wahlrecht stark gemacht. Doch ein solcher Vorschlag ist mit einigen kritischen Fragen verbunden, auf die es jedoch durchaus plausible Antworten gibt.

Wie kann ein solches Wahlrecht ab Geburt konkret ausgestaltet sein?

Jede Person soll unabhängig von ihrem Alter eine Stimme bekommen. Eltern sollen dabei die Stimme ihres Kindes bei der Wahl vertreten. Wenn Jugendliche es explizit beantragen, können sie ihr Wahlrecht ab 14 selbst ausüben, ansonsten spätestens mit 18.

Ist ein solches Wahlrecht mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar?

In den Grundrechten steht: „Die Staatsgewalt geht vom Deutschen Volke aus.“ (Artikel 20 Grundgesetz). Da Kinder unbestritten auch zu unserem Volk gehören, sollen sie bei Wahlen ebenso mit einer Stimme vertreten werden. Das Wahlrecht ist daher als altersunabhängiges Grundrecht zu sehen. Das Wahlalter ist hingegen in Artikel 38 Grundgesetz festgelegt und ist weder zwingend noch unabänderlich; in der Vergangenheit wurde es bereits von 21 auf 18 geändert. Nicht zuletzt macht der Einsatz von Paul Kirchhof und Roman Herzog deutlich, dass eine solche Reform durchaus mit unserer Verfassung im Einklang stehen kann.

Ist die Höchstpersönlichkeit der Wahl gesichert?

Dem Wahlrecht ab Geburt wird vor allem entgegengehalten, dass es sich beim Wahlrecht um ein sog. höchstpersönliches Recht handelt, das stellvertretungsfeindlich ist. Genauso wie bei einer Eheschließung können man sich hier nicht vertreten lassen. Zudem führe dieses Modell faktisch dazu, dass Eltern damit mehrere Stimmen hätten und die Gleichheit der Wahl nicht mehr gewährleistet sei (verkapptes Pluralwahlrecht). Hierzu ist anzuführen, dass es sich eben gerade um kein Pluralwahlrecht handelt, weil ja jeder Mensch Inhaber dieses Wahlrechts ist und der gesetzliche Vertreter bis zum Erreichen der Volljährigkeit dieses Recht, so wie andere Rechte (Einwilligung in Operation, etc.) auch.

Bereits jetzt kontrolliert niemand, wer bei einer Briefwahl das Kreuz macht. Auch in anderen Ländern, wie z.B. England, kann der Wahlberechtigte jemand anderes für sich an die Urne schicken. Beim Wahlrecht ab Geburt geben die Eltern ihre Stimme stellvertretend für ihre Kinder als Treuhänder ab. Um einen Streit zwischen Eltern über die Vergabe der Stimmen zu vermeiden hat Paul Kirchhof einen einfachen Vorschlag: Jeder Erziehungsberechtigte nimmt das Wahlrecht seiner Kinder mit einer halben Stimme je Kind wahr.

Ist die geheime Wahl und der Freiheit der Wahl gewährleistet?

Zwar entscheiden die Eltern für das Kind, solange das Kind dazu nicht in der Lage ist über die Ausübung des Wahlrechts. Aber sie handeln im Rahmen ihres grundgesetzlich legitimierten Elternrechts, als Treuhänder für ihre Kinder. Auch in sämtlichen anderen Lebensbereichen wird von ihnen gefordert und zugetraut, die Interessen ihrer Kinder zu vertreten. Die Ausübung des Wahlrechts durch die Kinder selbst, könnte grundsätzlich weiter ab 18 Jahren erfolgen. Sofern sie z.B. ab dem 14. Lebensjahr bereits selbst wählen wollen, könnte dies auf expliziten Antrag bei der Wahlbehörde ermöglicht werden. Ab diesem Alter ist man nicht zuletzt auch voll religionsmündig.

Ist die Gleichheit der Wahl weiter gewährleistet?

Die Gleichheit der Wahl erfordert geradezu die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, weil nur so den Kindern endlich auch ihr eigenes Grundrecht auf Wahl eingeräumt wird. Ein kinderloses Ehepaar hat momentan genau doppelt so viel politisches Gewicht wie eine Alleinerziehenden-Familie mit drei Kindern – in der aber zweimal so viele Staatsbürger leben. Die Position von Familien und der nächsten Generation wird so in gerechter Weise gestärkt.

Kann Familien- und Generationengerechtigkeit so verbessert werden?

Vor Einführung des Frauenwahlrechts vor rund 100 Jahren wurde argumentiert, dass die Interessen der Frauen bereits durch das Wahlrecht ihrer Männer berücksichtigt werden. Jedoch erst nach Einführung eines eigenen Wahlrechts wurden schrittweise Reformen möglich, welche die rechtliche Stellung der Frauen zu stärkten. In gleicher Weise ist es jetzt insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig, durch ein Wahlrecht ab Geburt die Familien- und Generationengerechtigkeit zu stärken.

DFV: Parteien ducken sich bei Beitragsgerechtigkeit für Familien weg!

(Berlin). Im beginnenden Wahlkampf fordert der Deutsche Familienverband die Parteien dringend auf, endlich Farbe beim Thema Beitragsgerechtigkeit für Familien zu bekennen:

„Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern. 

Und was ist mit den Versprechen der CDU?

Weiter lesen:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/672-dfv-parteien-ducken-sich-bei-beitragsgerechtigkeit-fuer-familien-weg

 

 

 

Eine faire Rente für alle

Ich – Christl Glauder – bin Mutter von 6 Kindern, derentwegen ich einen großen Teil meines Arbeitslebens in Teilzeit verbracht habe. Seit vielen Jahren arbeite ich nun Vollzeit, meine Kinder auch, und habe nach 45 Berufsjahren trotzdem nur eine Rentenerwartung von rund 800 Euro. Das errechnet sich aus dem Durchschnitt all meiner Einkünfte, ( laut Frau Nahles und auch Frau von der Leyen ), meiner „Lebensleistung“. Lebensleistung als Berufstätige, alles andere wird kaum berücksichtigt. …

 

Bitte unterschreiben Sie die Petition!

 

https://www.change.org/p/an-andrea-nahles-und-manuela-schwesig-eine-faire-rente-f%C3%BCr-alle?recruiter=40175082&utm_campaign=signature_receipt&utm_medium=email&utm_source=share_petition

An die WISO- Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben habe ich Ihren Beitrag zur betrieblichen Rente verfolgt. Zwar ging es in der aktuellen Sendung darum, dass die Versprechen der Versicherer wegen der Nullzinspolitik der EZB nicht eingehalten werden. Trotzdem kann ich nicht verhehlen, dass mir der Kragen platzt, weil die ganze Diskussion den wesentlichen Punkt für die Rente ignoriert, nämlich dass alle Konzepte zum Scheitern verurteilt sind, solange unser Nachwuchs instabil ist. Mit demAdenauer´schen Umlagesystem ist die Rente auf Gedeih und Verderb an die Zahl der nachwachsenden Erwerbstätigen gekoppelt. Das heißt: Nur eine ausreichende Zahl an Erwerbstätigen kann die Vorgängergeneration im Alter versorgen.

In wenigen Jahren wird ein Arbeitnehmer einen Rentner alimentieren müssen. Hätten wir ausreichend Nachwuchs ( Quote 2,1 ), so erübrigte sich diese Debatte. Die Politik hat es gegen das Gebot der Verfassung über Jahrzehnte versäumt, Familien so auszustatten, dass ihnen Kindererziehung nicht zum finanziellen Nachteil gerät. Bis zum heutigen Tag weigert sich der deutsche Gesetzgeber, Kindererziehung als geldwerten Beitrag zur Altersversorgung anzuerkennen. Vielmehr werden Familienväter/-mütter mit Sozialabgaben so belastet, als hätten sie keine Kinder zu versorgen. Sehen Sie sich den Horizontalen Vergleich an, den der Deutsche Familienverband jährlich erstellt:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

Bereits mit zwei Kindern gerät die Familie mit einem Jahreseinkommen von 35 000.- mit 1603.- unter ihr jährliches Existenzminimum, mit vier Kindern beträgt der Verlust bereits 11 095.- , trotz Kindergeld. Obwohl ein Single höhere Steuern bezahlt, bleiben ihm in diesem Kalenderjahr 13 421.- zur freien Verfügung. Das ist eine Differenz von 24 516.-! Da kann doch etwas nicht stimmen! Es ist doch logisch, dass unter diesen Bedingungen junge Leute auf Nachwuchs verzichten!

Kinderlosigkeit aber hat eben Konsequenzen für die Solidargemeinschaft. Natürlich darf jeder/jede selber entscheiden, ob er/sie Kinder haben will oder nicht. Aber er/sie sollte dann auch die Konsequenzen tragen müssen und sich im Alter nicht auch noch von den Kindern versorgen lassen, die von fremden Eltern unter großen Lasten aufgezogen wurden. Die Rentendebatte muss daher zwischen denen geführt werden, die Nachwuchs aufziehen und denen, die sich diesen Beitrag ersparen.

In keiner einzigen Diskussion wird groteskerweise die Nachwuchsfrage erörtert, so, als ob sich heute das Problem für alle Zeiten lösen ließe. Aber auch die Rente unserer Enkel steht in den Sternen, wenn wir nicht heute das demografische Problem in den Griff bekommen. Jede Rentendebatte verkommt zum belanglosen Plauderstündchen, wenn die elementare Frage nach dem Nachwuchs vermieden wird.

Sehr geehrte Damen und Herren von der WISO-Redaktion, wir Eltern wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diesem Thema, nämlich der demografischen Komponente in der Rentendebatte künftig Ihre Aufmerksamkeit schenken würden. Ohne ausreichenden Nachwuchs, allein mit den Alternativen „Rentenniveau, Renteneintrittsalter und betriebliche Altersversorgung“ ist das Problem keinesfalls auf Dauer zu lösen.

Es grüßt Sie irritiert

Bärbel Fischer

für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Rente – eine Rechnung ohne den Wirt!

Bis zum Erbrechen kommt im Abstand von Monaten das Thema Altersarmut auf den Berliner Kabinettstisch. Doch solange man sich drückt, das Grundübel, nämlich die Vernachlässigung der Familien und damit das Schrumpfen der Bevölkerung zu beseitigen, wird man in puncto Rente weiterhin auf der Stelle treten.

Leserbrief

Bei seinem Rentenkalkül hat der Gesetzgeber unter Konrad Adenauer die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Anstatt den Nachwuchs so auszustatten, dass Familien autark und ohne Förderalmosen auskommen, überließ er die Kinderkosten fast gänzlich den Eltern mit der Folge, dass die Kinderarmut von Jahr zu Jahr steigt und die Geburtenzahl unzureichend bleibt. Zwar ist den Regierungen dieser Fehler wohl bekannt. Doch anstatt nach grandiosem Scheitern endlich eine Korrektur vorzunehmen, wird in den Ministerien so publikumswirksam wie erfolglos über Rentenniveau und Rentenalter gestritten. Und was ist mit den Renten unserer Enkel? Keiner zahlt sich seine Rente selbst. Jeder Euro muss von der nächsten Kindergeneration erarbeitet werden.

 

Wer die Renten retten will, muss die Familien retten. So einfach ist das!

Bärbel Fischer

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Leserbrief zu „Mehr Alte bringen die Rentenkasse in Not“, Schwarzwälder                    Bote vom 28. Oktober 2016 und andere Berichte zur Rentenpolitik

 

Die Misere namens Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat 1957 mit der Adenauer’schen Rentenreform ihren Anfang genommen. Eine 60jährige scheinbare Erfolgsgeschichte zeigt jetzt ihre realistische, böse Kehrseite. Bis 1957 stand außer Frage: Wer im Alter einigermaßen versorgt sein wollte, musste Kinder aufziehen. Mit der Reform wurde der Anspruch auf Alterssicherung von der Erziehung eigener Kinder abgekoppelt und in Form von Einzahlungen an die Rentenkasse an die Erwerbsarbeit geknüpft. Kinder wurden zum Risiko für Altersarmut, ganz speziell für Mütter. Wer logisch denkt (und dem verklausulierten Rat der Familienministerin folgt), verzichtet darauf. Die seit 1970 rapide sinkenden Geburtenzahlen zeigen: Das logische Denken greift um sich! Wer ungehindert durch Verantwortung für Kinder, also ohne Unterbrechung erwerbstätig sein kann, erwirbt den höchsten Rentenanspruch. Fazit: Ohne erneute Reform, zurück zur Vernunft, wird die Misere namens GRV weiter wachsen bis sie platzt.

Gertrud Martin                                                                                                                  Seb.-Kneipp-Str. 110                                                                                                      78048 VS-Villingen

Tel. 07721 56124

 

 

 

Niemand bezahlt seine Alterssicherung selbst!

Pressemeldung                                                                           25.10.2016

Das Märchen von der Familienförderung wird durchschaut

Bundesbürger lassen sich nicht hinters Licht führen

Bei einer aktuellen repräsentativen Befragung von 2000 Bundesbürger/innen durch die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen gaben 63% der Befragten als Grund für fehlenden Kinderwunsch an, Kinder kosteten zu viel Geld. Auch weitere Gründe waren vor allem wirtschaftlich motiviert (Freiheit, Karriere)*.

Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V., kommentiert: „Das Ergebnis der Befragung zeigt, dass die staatlich lancierte Behauptung, es gäbe eine `Familienförderung` immer weniger geglaubt wird. So wurde vor Jahren behauptet, Familien würden mit 200 Mrd. € gefördert (Spiegeltitelgeschichte 6/2013). Dabei wurden sogar Regelungen mitgezählt, die auch Kinderlosen zustehen (z. B. Steuerfreibeträge). Aber alles, was Eltern für die Gesellschaft leisten, wurde ignoriert und nicht gegengerechnet: Eltern erarbeiten mit der Erziehung von Kindern die gesamte Alterssicherung ihrer Generation, auch die der Kinderlosen. Beim bestehenden Umlageverfahren in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bezahlt niemand seine Alterssicherung selbst. Sie wird ausschließlich von den Kindern der jeweiligen Rentner-Generation finanziert, ohne dass die Eltern für ihre Erziehungsarbeit eine angemessene Entschädigung erhalten.

Dieser entscheidende Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems zu Lasten der Eltern wird von der Familienpolitik ignoriert:Besonders durch die Rentenreform 1957 wurde die Alterssicherung, die über Jahrtausende der natürliche Lohn der Kindererziehung für die Eltern war, an Erwerbsarbeit gebunden. So wurde der Lohn der Kindererziehung den Eltern ohne angemessene Gegenleistung entzogen und zum Lohnersatz für Erwerbsarbeit im Alter erklärt. Diese Enteignung der Eltern hat zu zunehmender Verarmung der Familien geführt, worunter vor allem Eltern mit mehreren Kindern und Alleinerziehende zu leiden haben. Dabei ist es nicht erstaunlich, dass auch der Kinderwunsch zurückging. Zudem macht diese Politik unser Sozialsystem immer brüchiger.

Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse der Befragung nicht etwa Ausdruck von Egoismus, sondern verständliche Folge einer schon über 60 Jahre dauernden familienfeindlichen Politik. Damit nicht genug. Die gezielte Diskriminierung von Mehr-Kind-Familien wurde z.B. durch das ab 2007 geltende Elterngeldgesetz noch auf die Spitze getrieben, indem bei Folgekindern oft nur ein Bruchteil des Betrages bezahlt wird, den vor der Geburt gut verdienende Eltern eines ersten Kindes als „Lohnersatz“ erhalten.“

* Quellen:  http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/de/newsletter-forschung-aktuell/270/                                                                                                                                                                                                                                                  http://www.zeit.de/news/2016-10/12/gesellschaft-umfrage-vor-allem-hohe-kosten-fuehren-zu-kinderlosigkeit-12151803                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

Dr. Johannes Resch

Verband Familienarbeit e.V.

Verband zur Förderung der eigenständigen                                                           finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit

 

Plauderstündchen

Betrifft SWR Nachtcafé, 21. 10. 2016

 

Sehr geehrter Herr Steinbrecher,

 

soeben habe ich Ihre Sendung Nachtcafé´ vorzeitig ausgeschaltet, weil ich  nicht ertragen kann, dass die ganze Diskussion den wesentlichen Punkt für die Rente ignoriert. Alle Teilnehmer tun so, als würden sie im Alter zurück bekommen, was sie eingezahlt haben, so, als sei die Rentenversicherung eine Kapitalanlage. FALSCH! Was heute eingezahlt wird ist morgen bereits an die gegenwärtigen Rentner ausbezahlt. Mit dem Umlagesystem ist die Rente auf Gedeih und Verderb an die Zahl der nachwachsenden Erwerbstätigen gekoppelt. Das heißt: Nur eine ausreichende Zahl an Erwerbstätigen kann die Vorgängergeneration im Alter versorgen.

 

Frage: Woher kommen die jungen Erwerbstätigen? Doch wohl von Eltern, die sie über 20 Jahre und mehr versorgt haben, und zwar nicht auf Staatskosten, sondern zum großen Teil aus privater Tasche. Nun verzichten schon seit einigen Jahren mehr als ein Viertel der jungen Leute auf Nachwuchs. Damit kann man flott leben, ohne sich zu solidarisieren.

 

Die Eltern, Väter und Mütter, können über viele Jahre keinen Groschen für eine private Altersversorgung beiseite legen. Aber sie liefern der Gemeinschaft wohlerzogene, gebildete, stabile Kinder. Ist das kein Rentenbeitrag? Ist das nur ein Hobby?

 

Für unser Rentensystem ist Kindererziehung als generative Leistung so gut wie nichts, und für die medialen Diskussionen nicht einmal eine Silbe wert. Am Ende sind es wieder die Eltern, die die geringsten Renten bekommen, weil sie ja -zig Jahre für ihre Kinder da waren.

 

Ergo: Kinderlosigkeit hat Konsequenzen für die Solidargemeinschaft. Jeder darf selber entscheiden, ob er Kinder haben will. Aber er sollte dann auch die Konsequenzen tragen müssen und sich im Alter nicht von den Kindern versorgen lassen, die von fremden Eltern unter großen Lasten aufgezogen wurden.

 

Frau Breymaier betonte, die Rentendebatte müsse zwischen ARM und REICH geführt werden. Ich sage: Sie muss zwischen denen geführt werden, die Nachwuchs aufziehen und denen, die sich diesen Beitrag ersparen.

 

Sehr geehrter Herr Steinbrecher, ich sehe, wie sich Ihre Stirn in Falten legt, denn für einen TV-Moderator ist diese Wahrheit ein zu heißes Eisen. Daher wird in keiner Diskussion die Nachwuchsfrage erörtert. Niemand will einsehen, dass er auf Kosten anderer schmarotzt. Sagen Sie jetzt bloß nicht, Kinderlose zahlten ja mehr Steuern. Schauen Sie sich den Horizontalen Vergleich zum frei verfügbaren Einkommen an, der jährlich vom Deutschen Familienverband erstellt wird. Bereits mit zwei Kindern gerät die Familie mit einem Jahreseinkommen von 35 000.- mit 1603.- unter ihr Existenzminimum, mit 4 Kindern beträgt der Verlust bereits 11 095.- , trotz Kindergeld. Der Single mit dem selben Jahresgehalt behält in diesem Kalenderjahr 13 421.- zur freien Verfügung. Das ist eine Differenz von 24 516.-!

 

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

 

Jede Rentendebatte verkommt zum belanglosen Plauderstündchen, Herr Steinbrecher, wenn die elementare Frage nach dem Nachwuchs vermieden wird.

 

Damit wünsche ich Ihnen eine gute Nacht und grüße beklommen

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Gregor Kirchhof: Familien werden gleichheitswidrig benachteiligt

Mitmenschen die verfassungswidrigen Gemeinheiten unseres Sozialgesetzes erklären zu wollen, ist selten von Erfolg gekrönt. Einerseits steigt der Normalbürger nicht durch die Winkelzüge und die Komplexität der Verordnungen, andererseits erntet man Kopfschütteln, weil der Zuhörer derlei Schauergeschichten gar nicht hören mag und erst recht nicht glaubt. Denn wir leben doch in einem „Rechtsstaat“! Da kann es Ungerechtigkeit gar nicht geben!

Daher wollen wir zurückgreifen auf den Einspruch von Kapazitäten – hier den Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Augsburg,  Gregor Kirchhof.

http://elternklagen.de/12677/