Elterngeld PLUS beschlossen – totaler Bluff!

Abgesehen von der Tatsache, dass das 2007 beschlossene Elterngeld wegen seiner Ungleichbehandlung von Müttern als verfassungswidrig gem. Art 3 GG gelten muss, stößt das von Manuela Schwesig geplante EG+ auf erhebliche Skepsis. Denn nicht mehr, sondern weniger Zeit fällt künftig für Familie ab! Für wie blöd hält uns eigentlich unsere Regierung?

http://www.tagesschau.de/multimedia/politikimradio/audio122848.html

Hier ein Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zu ihrem Interview mit  der derzeitigen Familienministerin vom 4. Juni 2014:                                                       Zu: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“                                                        Schwäbische Zeitung MEINUNG & DIALOG, 4. Juni 2014

Schon die Parole über dem Interview mit der süß lächelnden SPD-Familienministerin: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“ ist (bewusst) irreführend gewählt. Sie soll vorgaukeln, dass sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen lassen. Die Betriebe buhlen ebenso um die Präsenz/ Arbeitskraft der jungen Leute, wie deren Kinder sich die liebevolle Nähe ihrer Eltern ersehnen. Zeit lässt sich aber leider nur einmal nutzen: mehr Zeit für Familie bedeutet weniger Zeit für den Betrieb und umgekehrt. Wenn neuerdings nach dem Willen der deutschen Familienministerin Vater und Mutter eines Neugeborenen je 32 Std. ihrem Betrieb zur Verfügung stehen sollen, so genießt ihr Säugling wöchentlich nur noch 8 Stunden mütterliche, und 8 Stunden väterliche Zuwendung,  also im Endeffekt 24 Stunden weniger Zeit mit den Eltern als bisher.  In zwei Jahren bedeutet dies, ausgehend von jährlich 42 Arbeitswochen, für das ersehnte  Wunschkind einen Verlust von 84 mal 24 Stunden, also 2016 Stunden zärtlicher Innigkeit. Und diesen Verlust verkraftet nicht jedes Kind. Im Übrigen ist auch Vätern ein Einkommensverlust wegen Familienarbeit ebenso wenig zuzumuten wie Müttern!

Frage: Wie ist das mit Müttern ohne Einkommen wegen bereits vorhandener zwei, drei oder weiterer Kinder? Werden die 300 Euro Elterngeld  auch halbiert, falls die Mutter aus purer Not eine Putzstelle annimmt?

Weil sich nur in den wenigsten Fällen das beschlossene Schwesig-Modell mit den Vorgaben der Betriebe verwirklichen lässt, werden die meisten Paare sich resigniert  für Vollzeitjob  und Vollzeit-Krippe entscheiden, was ja wohl auch der politisch erwünschte Effekt des Elterngeld-PLUS-Modells ist – zum Schaden der Kinder.

Wie hieß das Versprechen doch gleich? Mehr Zeit für Familie?  Kann es sein, dass unsere Kabinettsmitglieder allesamt nicht rechnen können? Oder will man uns mit einem Taschenspielertrick den Zeitverlust als Gewinn verkaufen?  Für wie dämlich hält uns eigentlich unsere Regierung?

 Bärbel Fischer, Leutkirch

Zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter!

OFFENER  BRIEF Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz  von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige  Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!

Gleiche Rechte? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters  oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.

Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:

  • Wohnungssuche

Eltern mit  Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!

  • Verbrauchssteuern

Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung! Gleiche Rechte?

  • Kindergeld

Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurde. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder. Gleiche Rechte?

  • Elterngeld

Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr. Gleiche Rechte?

  • Krippensubventionierung

Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen. Gleiche Rechte?

  • Sozialabgaben

Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder!  Dabei leisten sie den doppelten Beitrag – generativ und finanziell. Gleiche Rechte?

Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,

einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger ( Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ) und von diesen als bloße Leistungsempfänger verunglimpft, allein die oben erwähnte kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung  GLEICHER  RECHTE auch für Eltern sein.  Bisher ist unserer Initiative jedoch nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionelle Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämt zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.

Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai,  grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort

im Auftrag  Bärbel Fischer

Zum Muttertag

Pressemeldung 08.05.2014

„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung

Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke.

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie  1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt. Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort: Elterngeld (Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013

** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18)

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de

 

 

Wahlprüfstein „Gleichstellungspolitik“

Presseinformation
Bündnis „Rettet die Familie“ 

Wahlprüfstein zur „Gleichstellungspolitik“

Im Amsterdamer Vertrag (1997) verpflichteten sich die Mitglieder der Europäischen Union zur „Gleichstellungspolitik“, die den Eindruck erwecken soll, es gehe um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wird beispielsweise die Umsetzung in Deutschland betrachtet, geht es aber um etwas ganz anderes. „Gleichstellungspolitik“ heißt hier, dass Frauen und Männer in ein möglichst gleiches Erwerbsschema gepresst werden sollen, wobei die Erziehung der Kinder zumindest ab dem zweiten Lebensjahr aus der Familie ausgelagert werden soll.

Deutlich wird diese Politik in der Begrenzung des Elterngeldes auf ein Jahr nach einer Geburt und in der fast ausschließlichen Honorierung der Krippenbetreuung, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, fast leer ausgehen. Das zwingt immer mehr Eltern aus wirtschaftlichen Gründen, die Erziehung ihrer Kinder an öffentliche Einrichtungen zu delegieren. Nach den wirklichen Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht ernsthaft gefragt.

Eltern, die sich trotz aller gesetzlich geschaffenen Nachteile dazu entschließen, im Interesse ihrer Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit zu verzichten oder diese einzuschränken, werden bei einem weiteren Kind per Gesetz meist mit einem Bruchteil des Elterngeldes abgespeist im Vergleich zu Eltern mit erstem Kind, die zuvor voll erwerbstätig sein konnten. Diese gezielte Diskriminierung von Eltern mit mehreren Kindern ist das krasse Gegenteil von Gleichberechtigung und auch mit dem Schutzgebot des Grundgesetzes gegenüber der Familie nicht vereinbar.

Auf diesem Hintergrund hat das Bündnis „Rettet die Familie“ 13 Parteien, die an der Europawahl am 25.Mai 2014 teilnehmen, einen Wahlprüfstein übersandt mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie die im Amsterdamer Vertrag vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ verstehen. Die Tierschutzpartei und die PBC haben bisher nicht geantwortet. Von der SPD und AfD liegen vorläufige Antworten vor.

Das Anschreiben an die Parteien und die jeweiligen Stellungnahmen sind auf der WEB-Seite des Bündnisses (www.rettet-die-familie.de ) einzusehen. Folgender Link führt direkt dahin:

http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014

Wir überlassen es den Lesern, sich ihr Urteil zu bilden.

Elterngeld auf dem Prüfstand

Gestern hatte ich Gelegenheit, dem Klagetermin einer Familie G. beim Landessozialgericht Stuttgart gegen die unterschiedliche Behandlung von Eltern beim Elterngeld beizuwohnen.

Die Mutter erhielt für ihr drittes Kind den Mindestbetrag von 300.-, obwohl sie zugunsten dreier Nachkommen auf ihr vorausgegangenes, akademisches Gehalt verzichtet hatte. Hätte sie ihre 2 älteren Kinder in Krippenverwahrung gegeben und ihren Beruf weiterhin ausgeübt, so würde sie sich um weit mehr als 1000.- besser stellen. Genau darin sehen sich die Eltern betrogen, denn laut Art. 6 GG steht es ihnen frei, ob sie ihre Kinder selbst betreuen, oder ob sie sie in öffentlichen Einrichtungen durch Dritte betreuen lassen wollen. Die Eltern G. klagten also gegen die massive Ungleichbehandlung von Müttern, welche die Konstruktion des Elterngeldgesetzes bewirkt.

Nur 25 Minuten brauchten der Richter, die Beisitzer und die beiden Schöffen, um das Anliegen abschlägig zu bescheiden. Sie könnten keine Verfassungswidrigkeit feststellen, das Elterngeld sei in seiner einkommensabhängigen Struktur verfassungskonform. Schließlich sei in den letzten Jahren ein politisch beabsichtigter Paradigmenwechsel vollzogen worden, nach dem Frauen sich aus ihrem Muster als Familienmutter  zugunsten einer Erwerbskarriere ( zur Alterssicherung, da der generative Beitrag durch Kinder keine Rentenzahlung rechtfertige! ) verabschieden sollen. Ob dieser Paradigmenwechsel mit Art 3 und 6 GG vereinbar sind, stand überhaupt nicht zur Debatte, ebensowenig wie die Rechte der Kinder auf elterliche Pflege und Erziehung.  Umsonst auch die Bitte des Familienvaters, Gleichstellung und Gleichberechtigung nicht zu verwechseln. Familienarbeit müsse gleichberechtigt mit Erwerbstätigkeit gewertet werden ( wie es auch Urteile des BverfGs in den letzten Jahrzehnten vorsahen ), während Gleichstellung  bedeute, Frauenarbeit ausschließlich  als Erwerbsarbeit zu definieren. Kurzum – in nullkommanix war die Klage abgehakt ohne Revisionsmöglichkeit.

Es bleibt die Frage nach dem Recht des Bürgers, Gesetze anzufechten, wenn sie allem Anschein nach gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Wie steht es mit der demokratischen Gewaltenteilung , wenn sich die Rechtsprechung mit dem Gesetzgeber gemein macht?

Ausführlich legt Herr Dr. Johannes Resch dar, warum das Elterngeldgesetz von 2007 gegen unsere Verfassung verstößt.

Bärbel Fischer

Lesen Sie: http://familienarbeit-heute.de/?p=3378

Sehr geehrter Herr FDP-Parteichef Christian Lindner,

mit Interesse las ich heute in der Schwäbischen Zeitung, einem in ganz BW gelesenen Blatt, über das FDP-Dreikönigstreffen in Stuttgart. Zum ersten Mal besinnt sich Ihre Partei offensichtlich auf ihre Mitglieder, die das „gemeine Volk“ repräsentieren. Das gemeine Volk, das sind wir, die Familien im Lande, die seit Jahren in allen vergangenen Koalitionen  Einbußen an unseren Rechten erleiden mussten. Weil die FDP aber für sich in Anspruch nimmt, für Freiheitsrechte der Bürger zu kämpfen, wendet sich die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT direkt an Sie, als die neue Führung der Freien Demokraten.

Wie Sie, Herr Lindner, wissen spricht unser Grundgesetz den Eltern in Art. 6 GG das Recht und die Pflicht zu, selbst für die Erziehung ihrer Kinder Sorge zu tragen. Es warnt sogar davor, dieses Elternrecht an Dritte (den Staat ) abzutreten. Der Staat habe die Verantwortung der Eltern zu respektieren und sein Möglichstes zu tun, um elterliche Autonomie zu schützen ( BverfG 10. 11. 1998).

Mit dem Elterngeldgesetz von 2007 ist aber ein verfassungswidriges Novum eingetreten, das Eltern in zwei Klassen teilt, weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern das vorangegangene Erwerbseinkommen. Damit werden alle Eltern missachtet, die wegen vorhandener Kinder vor der Niederkunft erwerbslos waren, oder in der Ausbildung, oder weil sie ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen wollen.  Hier greift der Staat massiv in die Persönlichkeitsrechte seiner Bürger ein. Nach Artikel 3 GG sind alle Bürger, also auch Eltern gleich zu behandeln.

Durch die massive Krippensubventionierung unter sträflicher Vernachlässigung der  Wertschätzung elterlicher Kinderbetreuung entstand eine neuerliche Ungleichbehandlung, weil die Krippenkinder erwerbstätiger Eltern dem Staat ein Zigfaches dessen wert sind, was er für Familienkinder übrig hat ( s. Flyer ) Die einseitige Krippenförderung verstößt gegen das Elternrecht, weil es die Wahlfreiheit der Eltern erheblich beeinflusst zugunsten einer Erwerbstätigkeit beider Eltern. Die Perspektive junger Eltern, mit ihren eigenen Kindern leben zu wollen, lässt sich immer weniger verwirklichen.

Des Weiteren krankt unser Sozialsystem daran, dass Familienarbeit lediglich als Hobby angesehen wird und nicht als gleichwertiger Beitrag zum Generationenvertrag. So zahlt ein Vater von 5 Kindern den gleichen Beitrag an die Sozialsysteme wie ein kinderloser Single ( minus 0,25 % zur Pflegeversicherung ) Das ist , Herr Lindner, UNRECHT! Der finanzielle Aufwand von Eltern für jedes ihrer Kinder beträgt weit mehr als 100 000 Euro! Dazu muss einkalkuliert werden, dass jedes geborene Kind im Laufe seines Lebens an die Solidargemeinschaft das Fünffache dessen zurückgibt, was es einst vom Staat als Transfer erhalten hat.

Mit den Verbrauchssteuern führen insbesondere Familien den Löwenanteil in die Staatskasse, den sich Bürger ohne Erziehungsverantwortung sparen. Je mehr Kinder desto mehr Steuern! Kann das RECHT sein? Bisher galt das Prinzip, dass stärkere Schultern mehr Lasten tragen sollen.

Sehr geehrter Herr Lindner, wir von der ELTERNINITIATIVE wenden uns explizit an die FDP als der Partei, welcher die Freiheitsrechte der Bürger ganz besonders am Herzen liegt.  CDU, SPD, GRÜNE, LINKE missachten weiterhin rücksichtslos  die Anliegen der Elternschaft, denn dem aktuellen Koalitionsvertrag sind die Forderungen von uns Eltern keine Silbe wert!  Wie wäre es, wenn die FDP künftig die Freiheitsrechte von Familien auf ihr Panier schriebe? Wahrscheinlich hätte sie einen enormen Zuwachs an Wählerstimmen zu verbuchen. Inzwischen hat nämlich auch die AfD erkannt, dass Familien zu den Verlierern der Nation verkommen sind, und will ihrerseits für Familienrechte kämpfen.

Sollten Sie Zweifel an unserer Argumentation haben, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre von „SOZIALSTAATSDÄMMERUNG“, Autor: Dr. Jürgen Borchert, vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt, Riemann-Verlag München 2013. Eindeutiger lässt sich die Misere deutscher Familien-und Sozialpolitik nicht beschreiben.

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT wünsche ich der FDP zu ihrer Regeneration viel Erfolg!

Bärbel Fischer

 

Rechtshilfefonds für Eltern, die Gleichberechtigung fordern

Pressemeldung 4. Dezember 2013

Der Verband Familienarbeit e. V. hat beschlossen, einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von Eltern zu gründen, die sich gegen ihre Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz wehren, die auch vom Verband Familienarbeit für grundgesetzwidrig gehalten wird.

Aktueller Anlass ist, dass eine Mutter bis 13. Dez. dieses Jahres eine Strafe von 500 € zahlen soll, weil sie die Berufung gegen ihren Elterngeldbescheid beim Landessozialgericht München nicht zurückgezogen hat. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 € erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt wegen Betreuung ihres zweijährigen Kindes nicht erwerbstätig gewesen war. Sie fordert Gleichberechtigung mit Müttern, die vor der Geburt ihres ersten Kindes erwerbstätig sein konnten oder bereits vorhandene Kinder in eine Krippe gaben, um voll erwerbstätig zu sein.

Der Richter am Landessozialgericht wertete die Aufrechterhaltung der Berufung als „rechtsmissbräuchlich“ und begründete das mit einem Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, in dem behauptet wird, die Bundesregierung habe die Pflicht, „überkommene Rollenverteilungen zu überwinden“ (1 BvR 1853/11, Rn 18).

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V. äußert sich dazu: „Im Klartext heißt das: Eltern, die sich das Recht herausnehmen, entgegen der regierungsamtlichen Ideologie ihre Kinder länger als 13 Monate selbst zu betreuen, dürfen finanziell ausgehungert werden. Das sind zwar DDR-Methoden. Aber (noch) können wir uns dagegen wehren. Alarmierend ist allerdings, dass schon heute die Forderung nach Gleichberechtigung mit Geldstrafen geahndet wird.“ Der Verband Familienarbeit will es nicht hinnehmen, dass eine selbst erziehende Mutter Strafe bezahlen muss, weil sie gleichberechtigt sein will. Die Strafe erging, obwohl der vom Landessozialgericht München zitierte Kammerbeschluss für andere Gerichte nicht bindend ist. Er verstößt vielmehr selbst gegen die bisherige ständige Rechtsprechung der Senate des Bundesverfassungsgerichts, die für alle Gerichte bindend ist. Damit ist auch der Kammerbeschluss als verfassungswidrig zu betrachten.

Der Verband ruft zur Solidarität mit der betroffenen Mutter auf und bittet um Spenden (Konto s. u. Stichwort „Elterngeld“). Soweit diese den Strafbetrag übersteigen, sollen sie zur Unterstützung weiterer Eltern, die gegen die Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz klagen, verwendet werden. Es wird auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Erwägung gezogen, falls vom Bundesverfassungsgericht weiterhin Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden. – Auch Kleinspenden zeigen Solidarität und sind willkommen.

Nähere Informationen zum Urteil und zur Strafe können bei Dr. Resch eingeholt werden.

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Bundesvorstand                                                                                                     Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de, Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-mail: ute.steinheber@web.de

Geschäftsstelle Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de, Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

Pressestelle E-Mail: vffm.presse@t-online.de

Internet http://familienarbeit-heute.de

Bankverbindung Volksbank Schwarzwald Baar Hegau

IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04 (oder KTO 25410904;  BLZ 69490000)

BIC: GENODE61VS1

Familienpolitik auf dem Holzweg

Verband Familienarbeit e.V.

Pressemeldung             14.11.2013

 Statistik zeigt: Familienpolitik auf dem Holzweg

Zu den aktuellen Zahlen der Bevölkerungsentwicklung (Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Nov.) und den zähen Verhandlungen der Arbeitsgruppe Familie zur Bildung einer rot-schwarzen Koalition nimmt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Stellung:

„Die Statistik zur Bevölkerungsentwicklung zeigt immer eindeutiger, dass die Strategie von ‚Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘, millionenschwer forciert über Elterngeldgesetz und Krippenausbau, familienpolitisch ein Blindgänger ist. Das Elterngeldgesetz fördert vorrangig erste und dann sehr oft einzige Kinder der Bestverdiener. Der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur gibt Eltern, die es so wollen oder aus wirtschaftlicher Not nicht anders können, die Möglichkeit, ihre Kinder wegzugeben, um erwerbstätig zu sein. Für Eltern, die mehrere Kinder selbst erziehen wollen, interessiert sich niemand. Dieser Wunsch gilt als ‚überholt‘. Ein einseitig geprägter Feminismus bewertet Kinder als Klotz am Bein der Mütter.

Wenn nun klar ist, dass in jeder kommenden Folgegeneration ein Drittel der Kinder und damit auch ein Drittel der gebärfähigen Frauen fehlt, liegt es auf der Hand, dass es mit der Krippenförderung allein nicht getan ist. Entscheidender ist es, den Eltern, die gerne mehrere Kinder aufziehen möchten, das auch zu ermöglichen. Ihre Leistung für die Gesellschaft ist endlich anzuerkennen und wie eine Erwerbsarbeit direkt zu honorieren, um den notwendigen wirtschaftlichen Freiraum zu schaffen, den junge Familien brauchen. Die ewige Angst der Politik, Eltern würden die Honorierung missbrauchen, ist absurd. Überall gibt es schwarze Schafe, die mit ihrem Einkommen nicht vernünftig umgehen. Das kann aber niemals Maßstab für alle Eltern sein. Bei Gefährdung des Kindeswohls ist nach dem Grundgesetz ohnehin das Wächteramt des Staates gefordert.“

Kinder sind unsere Zukunft. Sie brauchen Zeit und Zuwendung zuallererst durch ihre Eltern. Das ist leider inzwischen zu einer Worthülse geworden.

Martin weiter: „In Wirklichkeit wird die Kinderfeindlichkeit unserer Gesellschaft ausgerechnet durch das Elterngeldgesetz auf die Spitze getrieben. Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken, werden bei einem weiteren Kind mit einem Minimum an Elterngeld bestraft. Deutlicher kann die Geringschätzung der Erziehungsaufgabe kaum zum Ausdruck gebracht werden. Die Koalitionäre, die jetzt wieder meinen, das Betreuungsgeld, das ein erster Einstieg in die Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit sein könnte, in Frage stellen zu müssen, seien gewarnt.

 

Bundesvorstand
Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de
Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06349/963855, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de

Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.deSchatzmeisterinUlrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.deBeisitzerinWiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.deBeisitzerKarl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.deBeisitzerinSilke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.deBeisitzerinUte Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-mail: ute.steinheber@web.deGeschäftsstelleGudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de, Vaubanallee 4, 79100 FreiburgPressestelleE-Mail: vffm.presse@t-online.deInternethttp://familienarbeit-heute.deBankverbindungVolksbank Villingen eG, BLZ 69490000, Konto Nr. 25410904

Petition zur Gleichberechtigung aller Eltern von Kleinkindern

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                      bitte beachten Sie eine neue Petition, die bei avaaz unterzeichnet werden kann.

Sie fordert eine Gleichberechtigung aller Eltern, die Kinder unter drei Jahren erziehen.
Heute wird die Betreuung in einer Kinderkrippe mit mindestens 1000 € pro Monat staatlich finanziert, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, mit 100 (bzw. 150) €
abgespeist werden. Aufgrund unserer Sozialgesetzgebung kommt heute die Erziehung von Kindern
allen Bürgern zugute. Deshalb sollte die Kinderbetreuung auch von allen mitfinanziert werden. Dabei ist jedes Kind gleich viel wert. – Die heutige Diskriminierung von selbst betreuenden Eltern ist nicht nur ungerecht, sondern verstößt auch gegen Art.3 und Art. 6 des Grundgesetzes.

Leider wird die Ungleichbehandlung der Eltern nicht nur von „linken“ Parteien befürwortet, wie in der Resolution ausgeführt, sondern auch von der CDU. Um so notwendiger ist es, sich gegen die Diskriminierung eines großen Teils der Eltern zu wenden.

Daher: Bitte unterzeichnen Sie die Resolution, die unter folgendem Link zu erreichen ist:  (vielleicht müssen Sie diese Nachricht minimieren, um die Resolution sichtbar zu machen) Der Link sollte auch funktionieren, wenn der Schriftzug nicht voll sichtbar ist.

https://secure.avaaz.org/de/petition/Endlich_echte_             Wahlfreiheit_zwischen_Taetigkeit_in_Beruf_oder_Kindererziehung_   fuer_Eltern_mit_Kindern_unter_drei_Jahre/

Bitte leiten Sie diese Anregung an Verwandte, Bekannte usw. weiter.
Nur wenn sie auf großes Interesse stößt, wird das Eindruck bei den Entscheidungsträgern machen.

Freundlicher Gruß

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.johannes-resch.de

Mit besten Empfehlungen weitergeleitet von
Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de

SPIEGEL: Manipulation?

Eine Studie zur Familienpolitik kam zu dem Ergebnis, dass etwa das Kindergeld nur wenig bewirkt – das passte offenbar der Familienministerin nicht. Beteiligte Forscher klagen, man sei gezwungen worden, die Darstellung der Ergebnisse zu ändern. Ein Text verschwand im Papierkorb.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/schroeder-zensiert-studie-zur-familienpolitik-a-908543.html