Das Ei des Kolumbus – TOLL!

Momentaufnahme in einem süddeutschen Kindergarten:

Die Leiterin stellt fest, dass die Infektionserkrankungen, vor allem Magen-Darminfekte, enorm zugenommen haben seit auch zweijährige Kleinkinder aufgenommen werden müssen. Durchfälle, Erbrechen, Erschöpfung und Heimweh bedeuten für das Personal eine kaum zu bewältigende Mehrbelastung. Wie kann ein solches Problem bei abwesenden Müttern gelöst werden ? Der Kinderarzt wird zu Rate gezogen. Er erklärt, dass das Immunsystem von Zweijährigen noch nicht so vollständig ausgereift ist, um das Übermaß an Keimen von 10 oder 20 Kindern abzuwehren, was der geschützte Rahmen in der Familie hätte gewährleisten können und bisher gewährleistet hat.

Das Ei des Kolumbus – eine verblüffend einfache Lösung war schnell gefunden:

Die Mütter sollen in der Nachbarschaft ein Netzwerk bilden, wobei die „Hausmütter“ zusätzlich die „verwaisten“ kranken Nachbarskinder in ihre Familien aufnehmen sollen, um  einerseits die berufstätigen Mütter, also auch deren Firma, sowie andererseits das Kindergartenpersonal zu entlasten. Toll!

Nicht zur Sprache kam, dass …

  • auch Kummer und Heimweh das kindliche Immunsystem schwächen.
  • dem erkrankten Kind auch in der Nachbarschaft die Mama, sein Bett und seine Spielsachen fehlen, die Genesung sich also hinziehen  wird.
  • vorausgesetzt wird, dass ein Gastbett im Nachbarhaus bereit steht.
  • der Infekt also nun in die gesunde Nachbarsfamilie wandert. Hier wischt man doch gerne Erbrochenes auf und freut sich über jede volle Windel! Auch die zusätzliche Wäsche dürfte kaum ein Problem sein!!!
  • der Infekt die eigenen Kinder und die Mutter selbst  erwischen könnte. Ein solches Risiko nimmt man als Nachbarin doch gerne in Kauf!!!
  • die „Hausmutter“  im Gegenzug jedoch keine Gelegenheit hat, ihr eigenes  Kind kurzzeitig von der erwerbstätigen Nachbarin betreuen zu lassen, denn die ist ja auswärts im Betrieb.
  • man Kleinkinder schon wieder rücksichts- und bedenkenlos dieser Belastung aussetzt.

Dieses „Netzwerk“ ginge also nur eingleisig zulasten von erwerbslosen Familienmüttern und zugunsten der sowieso schon privilegierten Erwerbsmütter, bzw. deren Arbeitgeber.

Wenn Familienmütter nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, werden sie eine solche Leistung ablehnen. Will sagen: Dieses hirnrissige Netzwerk kann niemals funktionieren! Damit liegt das Problem weiter im Kindergarten.

Auf die Idee, dieses „Politikum“ einmal öffentlich anzuprangern und dem Krippen(un)wesen seine Tauglichkeit abzusprechen, kam der Arzt offenbar nicht. Oder erwog er dies vielleicht doch? Er konnte sich jedoch leicht ausrechnen, dass damit seine Klientel schrumpft und seine Reputation leidet.

Wagt heute überhaupt noch jemand, den Mund aufzumachen und den Finger in eine offene Wunde zu legen?

ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT im LKR. Ravensburg

i. A. Bärbel Fischer

 

Es geht den Parteien nicht um die Zukunft der Kinder, sondern…

Kommentar zum Betreuungsgeld

Der größte machbare Unsinn

Von Klaus Sturm, SWR, ARD-Hauptstadtstudio

Politik ist nicht immer nur die Kunst des Machbaren. Zurzeit erleben wir wieder einmal, dass Politik auch die Kunst des größten machbaren Unsinns sein kann.

Das Betreuungsgeld an sich war schon eine ziemlich unnütze Idee: Niemand braucht das Instrument, kaum ein potentieller Wähler findet es wirklich gut, und für den angeblich beabsichtigten Zweck könnte das Geld besser und effektiver ausgegeben werden. Aber wenn eine Idee schon so am Ende ist, heißt das offenbar noch lange nicht, dass aus einer ziemlich großen Dummheit nicht auch noch eine riesige Dummheit gemacht werden kann.

Es geht den Parteien nicht um die Zukunft der Kinder

Wir müssen uns bloß noch einmal ansehen, wie in dieser Koalition aus CDU, CSU und FDP jeder um alles schachert, feilscht und handelt, nur, um am möglichen Ende irgendetwas vorweisen zu können. Es geht dabei natürlich nicht mehr um die beste mögliche Zukunft der Kinder in diesem Land, denn dazu hätte ein Betreuungsgeld in einer besseren Welt als dieser politischen ja beitragen sollen. Es geht dann nur noch um die kleinlichen Befindlichkeiten der Regierungsparteien und um deren große Angst vor den nächsten Wahlen.

Die CDU hatte plötzlich nichts mehr gegen die CSU-Idee eines Betreuungsgeldes, wenn die so betreuten Kinder zu einer Vorsorge-Untersuchung geschickt werden müssen. Und die FDP hätte vielleicht nichts mehr dagegen, wenn im Gegenzug die Praxisgebühr für Kassen-Patienten gekippt würde. Oder wenn homosexuelle Eheleute weniger Steuern zahlen müssten. Oder wenn irgendeine Steuer gesenkt würde. Oder wenn sie einfach nur gefragt würde.

Nicht mehr Kompetenz als eine Kleinkindergruppe

Das alles und alle anderen möglichen FDP-Ideen haben natürlich klar erkennbar nichts mit Sinn, Unsinn oder Kosten des Betreuungsgeldes zu tun, aber sie haben etwas damit zu tun, dass die FDP auch irgendwas haben möchte, was sie ihren potentiellen Wählern als Erfolg präsentieren könnte. Da geht es CDU und CSU natürlich nicht anders, und deshalb geht es am Ende niemandem mehr um das Betreuungsgeld als gesellschaftspolitisches Instrument. Es geht, wie früher im Sandkasten der noch nicht betreuungsgeldlich-geförderten Kleinkinder, ums Rechthaben, ums Nicht-zu-kurz-kommen. Es geht bei dem, was sich große Politik nennt, um die ganz kleinen Förmchen. Wir sollten den Politikern, die sich darauf eingelassen haben, nicht mehr Kompetenz und nicht mehr Gestaltungswillen unterstellen als der Kleinkindergruppe vom Sandkasten nebenan. Und leider können diese Politiker auch genauso nerven.

Wer mehr Kinder will, muss bessere Politik machen

Deutschlands Geburtenrate ist eine der niedrigsten der Welt. Die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für Familien müssen daher grundlegend verbessert werden. Sechs Reformschritte sind notwendig. 

Von Paul Kirchhof

http://www.welt.de/debatte/article109100722/Wer-mehr-Kinder-will-muss-bessere-Politik-machen.html

Finanziell schwache Familien ins Abseits gestellt

Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU-CSU Rems-Murr

Finanziell schwache Familien ins Abseits gestellt

Mit deutlicher Kritik hat der Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr in seiner Vorstandsitzung am 20. September 2012 auf die Entscheidung von grün-rot reagiert, das Landeserziehungsgeld zu streichen. „Wer sich bei jeder Gelegenheit als Anwalt von Schwächeren gibt, der zeigt mit dieser Entscheidung seine wahre Einstellung“, meinte EAK-Kreisvorsitzender David Müller.

Die Begründung für die Entscheidung von grün-rot, wonach das Landeserziehungsgeld bei Hartz IV-Empfängern angerechnet werde, gehe völlig an der Sache vorbei. Die Einkommensgrenze beim Landeserziehungsgeld liege bei 1380 € im Monat für Ehepaare, 1125 € für Alleinerziehende. Nicht nur Hartz IV-Empfänger, sondern ein sehr viel größerer Kreis finanziell schwächerer Familien profitiere vom Landeserziehungsgeld. Mit einem Förderbetrag von 205 € im Monat sei diese Leistung gerade in diesen Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung im Anschluss an das Bundeselterngeld.

Die Entscheidung von grün-rot, das Landeserziehungsgeld zu streichen,  treffe daher gezielt finanziell schwächere Familien und Alleinerziehende. „Es ist ein Armutszeugnis für diese Landesregierung, genau diesen Personenkreis zum Opfer von Sparmaßnahmen zu machen“, so David Müller.

… und die Wirtschaft lacht sich ins Fäustchen!

Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT wendet sich an die Unterzeichner des Bannschreibens von Wirtschaftswissenschaftlern gegen das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld.

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-09/24569729-zeitung-wissenschaftler-kritisieren-betreuungsgeld-scharf-003.htm

Nachdem die Unterzeichner des Pamphlets gegen das Betreuungsgeld fast ausschließlich aus der Wirtschaft kommen, wundert ihr Aufschrei nicht. Es geht ihnen weder um Einsparungen noch um das Kindeswohl, sondern ausschließlich um die Besetzung von betrieblichen Arbeitsplätzen. Die größte Sorge dieser Damen und Herren ist, Mütter könnten auf ihrem, vom GG Art. 6 verbrieften Recht bestehen und ihre Säuglinge selber betreuen, also volle drei Jahre dem Arbeitsplatz fernbleiben. Als Totschlagargument wiederholen sie bis zum Erbrechen, dass man gerade Kindern aus „sozial schwachen“ Familien die Segnungen einer kollektiven Krippenbetreuung nicht vorenthalten dürfe.

Wenn dem so ist, warum übernimmt dann nicht die Wirtschaft die Kosten der Krippenbetreuung? Schließlich profitiert doch gerade sie von den Arbeitsplätzen! In den Niederlanden werden diese Kosten zu je einem Drittel den Eltern, der Wirtschaft und dem Steuerzahler abverlangt. Hierzulande aber soll der Steuerzahler den Hauptanteil berappen, die Wirtschaft ihrerseits lacht sich ins Fäustchen.

Überdies wird die Krippenbetreuung noch scheinheilig als „Infrastruktur“ verkauft, obwohl sie diesem Anspruch bei weitem nicht genügt. Denn erstens muss Infrastruktur von a l l e n   Bürgern genutzt werden können und nicht von lediglich 35% aller U3-Kleinkinder, und zweitens ist die Krippenbetreuung nur eine von mehreren Alternativen zur Kinderbetreuung. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Krippenbetreuung einseitig und verfassungswidrig subventioniert wird, während alle anderen Alternativen völlig ausgespart bleiben. Die Frage heißt nicht: Betreuung ja oder nein?, sondern Betreuung individuell oder kollektiv? Beide Alternativen müssen, wenn schon, nach dem grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip in gleicher Höhe ausgestattet werden. Das Almosen Betreuungsgeld ist dazu jedenfalls zu schäbig und zu schamlos. Wären die Damen und Herren nicht mit Haut und Haar der Wirtschaft verpflichtet, müssten sie sich demokratisch für Gleichwertigkeit einsetzen.

Nicht dass den Damen und Herren Wirtschaftswissenschaftlern diese Umstände nicht bekannt wären – jeder Hauptschüler entlarvt heute mühelos deren gewinnorientiertes Trachten! Vielleicht denkt auch der eine oder andere Schüler darüber nach, wie viele Euros ein solches Papier jedem der Unterzeichner einbrachte?! Es entzieht sich jedoch unserer Kenntnis, ob dem einen oder der anderen bei seiner / ihrer Unterschrift nicht doch die Schamesröte ins Gesicht schoss.

Bärbel Fischer

Norwegen demaskiert die Gender-Posse

 

Ein Komiker entlarvt den norwegischen Gender-Wahn als ein Kartenhaus, das auch in Deutschland zusammenbräche, wenn es nur einmal hinterfragt würde. Doch Frauenpolitk und Presse  halten unbeirrt  und in quasi religiöser Verehrung das Dogma von der Geschlechtergleichheit als Glaubenssatz aufrecht:

http://agensev.de/agens-meint/aus-fur-gender-2/

und dazu Matthias Richling:

http://agensev.de/video/emanzipation-gilt-nur-fur-frauen/

Gleichberechtigung aller Eltern

Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg
Pressemitteilung
03.09.2012 Nr.: 14
Familienbund fordert Gleichberechtigung aller Eltern
„Nur eine Gleichberechtigung aller Eltern schafft echte Wahlfreiheit“, sagt Ulrich Hoffmann, der Vorsitzende des Familienbundes im Bistum Augsburg. Er bezieht sich mit seinen Äußerungen auf ein aktuelles, von der von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten zum geplanten Betreuungsgeld.
Der SPD-Gutachter kommt zum Schluss, das Betreuungsgeld, das Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, bekommen sollen, sei verfassungswidrig. Als Begründung wird angeführt, das Betreuungsgeld bedeute einen „Anreiz“, ein Kind nicht in die Krippe zu geben und greife dadurch in die „Entscheidungsfreiheit“ der Eltern ein, über die Betreuungsform für ihre Kinder selbst frei zu entscheiden. Das Betreuungsgeld verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es nur einem Teil der Eltern zugute komme. „Diese Logik lässt sich punktgenau ebenso auf die öffentliche Finanzierung der Kinderkrippen anwenden, die wie das Betreuungsgeld durch Steuermittel erfolgt“, stellt Hoffmann fest. Zweifellos stelle auch die staatliche Krippen-Finanzierung einen erheblichen „Anreiz“ dar, ein Kind in die Krippe zu geben. Der geldwerte Vorteil und damit die Anreizwirkung sei sogar beträchtlich größer als beim Betreuungsgeld. Damit verstoße auch die staatliche Krippen-Finanzierung gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der Logik des Gutachters gefolgt werde, weil sie ebenfalls nur einem Teil der Eltern zugute komme, nämlich denen, die ihr Kind in eine Krippe geben. „Eine ‚Anreizwirkung’ besteht sowohl bei der staatlichen Krippen-Finanzierung als auch beim Betreuungsgeld“, so Hoffmann. Wenn darin eine verfassungswidrige Einflussnahme des Staates auf das Erziehungs-Verhalten der Eltern gesehen werde, bleibt aus Sicht des Augsburger Familienbundes nur ein Weg: Das Geld für die Kinderbetreuung ist den Eltern auszuhändigen. Erst dann können sie völlig frei entscheiden, ob sie es als Entlohnung für die eigene Betreuungsleistung behalten oder damit eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren wollen.

Familiensplitting?

Sowohl in Talkshows als auch in der Presse wird laut nach einem Familiensplitting geschrien und die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert. Doch so lange nicht klar ist, wie ein solches FS gestrickt ist, solange die Bevölkerung über dessen Struktur im Unklaren gelassen wird, solange ist diese Forderung nichts als populistisch.

Leserbrief auf den Artikel: „Keine Frage der Ehe“ von Britta Baas, Publik-Forum 16 / 2012

Es macht sich immer gut, statt eines Ehegattensplittings ES ein Familiensplitting FS zu fordern, solange niemand sagt, wie dieses denn aussehen soll. Denn de facto haben wir bereits ein FS, indem die Existenzminima auch der Kinder nicht besteuert werden dürfen (Kinderfreibetrag / Kindergeld). Geht es bei der Abschaffung des ES nicht  im Grunde darum, Erwerbslosigkeit zu bestrafen? Damit stünde aber auch die  Existenzgrundlage von erwerbslosen Familienmüttern auf dem Spiel.  Denn es soll ja immer noch unbezahlt vollzeitbeschäftigte Frauen mit drei und mehr Kindern geben, und nicht nur die gerne zitierten, Tennis spielenden Chefarztgattinnen. Die entscheidende Frage ist doch, ob, und zu welchen Anteilen ein nebulöses FS  erwerbslose Familienmütter berücksichtigt. Folgt man linker Logik, welche Mütter im Betrieb und nicht im Kinderzimmer sehen will, so wird dieser Anteil vermutlich gering ausfallen, damit die Frauen ihre Zeit nicht etwa in der Familie „vertrödeln“.  Was geschieht mit Müttern mehrerer Kinder, die nach zehn Familienjahren in ihrem Beruf nicht mehr Fuß fassen können und nur gering bezahlte Arbeit bekommen? Ohne ES werden sie für ihre Erziehungsleistung umgehend hart bestraft. Werden die Familienjahre auf die Alterssicherung angerechnet oder nicht? Lauter Fragen, die uns weder unsere „fortschrittlichen“ Politiker, noch die „informierten“ Journalisten heute beantworten wollen. Ich befürchte nämlich, dass es mit dem FS ähnlich ausgeht, wie mit dem frei verfügbaren Einkommen. Hier verhält es sich so, dass eine Familie mit drei Kindern gegenüber einem Single bei je 30 000 Euro Jahresbrutto jährlich 19 207 Euro einbüßt ( Deutscher Familienverband 2012 ) Je mehr Kinder, desto krasser die Differenz!

Ich möchte zuerst einmal differenzierte Zahlen vorgelegt bekommen, wieweit sich Familien mit mehreren Kindern verbessern oder verschlechtern, bevor ich dem populistischen Phantom Familiensplitting nachjage. Daher wäre ich Frau Baas dankbar, sie würde uns einmal eine Tabelle liefern.

Bärbel Fischer

 

 

Gutachten für die SPD: Betreuungsgeld verfassungswidrig!

Die SPD-Bundestagsfraktion ließ in ihrem hartnäckigen Widerstand gegen das geplante Betreuungsgeld BG ein Gutachten erstellen, mit dem heute veröffentlichten Ergebnis, wonach das BG „gegen die Verfassung verstoße.“

Der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland aus Speyer „sieht in dem auch koalitionsintern umstrittenen Vorhaben unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zugleich greife es mit seinen finanziellen Anreizen in das Recht der Eltern ein, über die Betreuungsform ihrer Kinder selbst zu entscheiden – indem es für eine Gruppe finanzielle Anreize setze.“ (dpa)

Dem demokratischen Bürger verschlägt es die Sprache! Hier werden die Tatsachen genau auf den Kopf gestellt! Mit den gleichen Worten argumentieren nämlich seit Jahren die Verfechter des Betreuungsgelds für jene Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben wollen, sondern ihr verbrieftes Recht ( Art. 6 GG ) auf persönliche Betreuung wahrnehmen wollen. Es handelt sich übrigens um ca.65 % aller Eltern. Denn die staatliche Subventionierung von 1200 € mtl. pro Krippenplatz ist nur für 35% aller Unter-Dreijährigen vorgesehen. Ist nicht eher dieser  Anreiz verfassungswidrig, weil er die Gruppe erwerbstätiger Eltern um das Achtfache bevorzugt ? ( s.o.)

Vergleicht man zwei Familien, deren Jahreseinkommen mindestens  34 000 Euro beträgt, deren drei Kinder jeweils im Abstand von 2 Jahren geboren wurden, so erhält die Familie, die ihre Kleinkinder selbst betreut,  im Laufe der ersten 7 Jahre  110 500 Euro  w e n i g e r  als die Familie, die volles Elterngeld + drei subventionierte Krippenplätze beansprucht. Bei einem gesetzlichen Betreuungsgeld von mtl. 150 Euro beläuft sich die Differenz immer noch auf 99 720 Euro. Man braucht kein Rechenkünstler zu sein; jedem Grundschüler wird klar, welches Spiel hier gespielt wird. Man braucht auch kein Freund des  überaus dürftigen Betreuungsgeldes zu sein, um zu begreifen, wie sehr unsere linken Volksvertreter die mühevolle und aufwändige Familienarbeit liebevoller Eltern  missachten.

Es ist also genau umgekehrt: Die Krippenmilliarden für Erwerbseltern bieten einen achtfachen Anreiz, Kinder außer Haus betreuen zu lassen – eine verfassungswidrige Einmischung in elterliches Recht und eine ebenso verfassungswidrige achtfache Ungleichbehandlung von Bürgern.

Bärbel Fischer