Elterngeld auf dem Prüfstand

Gestern hatte ich Gelegenheit, dem Klagetermin einer Familie G. beim Landessozialgericht Stuttgart gegen die unterschiedliche Behandlung von Eltern beim Elterngeld beizuwohnen.

Die Mutter erhielt für ihr drittes Kind den Mindestbetrag von 300.-, obwohl sie zugunsten dreier Nachkommen auf ihr vorausgegangenes, akademisches Gehalt verzichtet hatte. Hätte sie ihre 2 älteren Kinder in Krippenverwahrung gegeben und ihren Beruf weiterhin ausgeübt, so würde sie sich um weit mehr als 1000.- besser stellen. Genau darin sehen sich die Eltern betrogen, denn laut Art. 6 GG steht es ihnen frei, ob sie ihre Kinder selbst betreuen, oder ob sie sie in öffentlichen Einrichtungen durch Dritte betreuen lassen wollen. Die Eltern G. klagten also gegen die massive Ungleichbehandlung von Müttern, welche die Konstruktion des Elterngeldgesetzes bewirkt.

Nur 25 Minuten brauchten der Richter, die Beisitzer und die beiden Schöffen, um das Anliegen abschlägig zu bescheiden. Sie könnten keine Verfassungswidrigkeit feststellen, das Elterngeld sei in seiner einkommensabhängigen Struktur verfassungskonform. Schließlich sei in den letzten Jahren ein politisch beabsichtigter Paradigmenwechsel vollzogen worden, nach dem Frauen sich aus ihrem Muster als Familienmutter  zugunsten einer Erwerbskarriere ( zur Alterssicherung, da der generative Beitrag durch Kinder keine Rentenzahlung rechtfertige! ) verabschieden sollen. Ob dieser Paradigmenwechsel mit Art 3 und 6 GG vereinbar sind, stand überhaupt nicht zur Debatte, ebensowenig wie die Rechte der Kinder auf elterliche Pflege und Erziehung.  Umsonst auch die Bitte des Familienvaters, Gleichstellung und Gleichberechtigung nicht zu verwechseln. Familienarbeit müsse gleichberechtigt mit Erwerbstätigkeit gewertet werden ( wie es auch Urteile des BverfGs in den letzten Jahrzehnten vorsahen ), während Gleichstellung  bedeute, Frauenarbeit ausschließlich  als Erwerbsarbeit zu definieren. Kurzum – in nullkommanix war die Klage abgehakt ohne Revisionsmöglichkeit.

Es bleibt die Frage nach dem Recht des Bürgers, Gesetze anzufechten, wenn sie allem Anschein nach gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Wie steht es mit der demokratischen Gewaltenteilung , wenn sich die Rechtsprechung mit dem Gesetzgeber gemein macht?

Ausführlich legt Herr Dr. Johannes Resch dar, warum das Elterngeldgesetz von 2007 gegen unsere Verfassung verstößt.

Bärbel Fischer

Lesen Sie: http://familienarbeit-heute.de/?p=3378

Wenn Deutschland vergreist

Anlässlich der Ausstellung „Die Demografische Chance“ in Berlin veröffentlichte IDEA  im Frühjahr 2013 folgenden Beitrag:

Deutschland vergreist – heißt es allenthalben, denn seit 1972 weist die Bundesrepublik mehr Sterbefälle als Geburten auf. Nach Japan hat sie bereits heute die zweitälteste Bevölkerung der Welt. Bis 2060 wird die Einwohnerzahl um 12 bis 17 Millionen sinken. Was bedeutet das für die Zukunft? Darüber stritten der Bevölkerungswissenschaftler Herwig Birg und der Soziologe Karl Ulrich Mayer. Das Gespräch moderierte Karsten Huhn. 

http://www.herwig-birg.de/downloads/dokumente/IDEA-Streitgespraech-Birg-Mayer-20130410.pdf

Vom Wert des Menschen

„Der Wert des Menschen soll nicht darauf beschränkt, oder daran gemessen werden, was er produziert und was er konsumiert.“

Papst Franziskus, 2013

Zur aktiven Sterbehilfe:                                                                                                      „Das Angebot der leichten Lösung könnte fatale Folgen haben, ….. dass nämlich  Schritt für Schritt die Nützlichkeitserwägungen immer größer werden.“

Franz Müntefering, 2014

Anmerkung der Redaktion: Auch die massenhafte Abtreibung folgt Nützlichkeitserwägungen. Für die Allgemeinheit hat dies verheerende Folgen, weil mit jedem abgetriebenen Kind dem Staat ein kreativer, aktiver Mensch und Steuerzahler fehlt, der  selbst  hätte Nachkommen zeugen können. Auf diese Nachkommen wäre unsere Gesellschaft dringend angewiesen gewesen, z. B. als Fachkraft  oder als Keimzelle künftiger Generationen. Nicht nur Abtreibung, sondern auch der freiwillige Verzicht auf Kinder schadet dem Generationenvertrag. Man darf den Paaren nicht nur egoistische Motive zu ihrer Kinderlosigkeit unterstellen, solange unser familienfeindliches Sozialgesetz Elternschaft finanziell mit deutlicher Mehrbelastung bestraft und Väter und Mütter mit mehr als einem Kind unweigerlich in Armut treibt.

Religiöse Motive zum Verbot der Tötung von Embryos gründen meist auf gesellschaftlichen Erfordernissen zum Überleben einer Nation, wie man heute unschwer erkennen kann. Jedes Jahr wird in Deutschland eine Zukunftsgesellschaft von mehr als 100 000 künftigen Bürgern ( Kindern, künftigen Eltern und Großeltern als Motor der Gesellschaft ) ausgerottet.

Sterbehilfe für Unheilbare, wie die Abtreibung von Föten, als den Schutzbedürftigsten unter uns, sind unter pragmatischen Erwägungen der Tod einer humanen, nachhaltigen Gesellschaft.  Feministische oder grüne Forderungen ( Mein Bauch gehört mir ) blenden die sozialen Folgen ihrer Forderungen zum Schaden unserer Gesellschaft  total aus. Bislang gehört der Bauch von Müttern leider am wenigsten ihnen selbst, sondern jenen, die sich über das Umlagesystem von den Beiträgen anderer Kinder ein angenehmes Leben und einen sehr auskömmlichen Ruhestand leisten können.

 

Kindergeld – eine Lachnummer!

Unrechtmäßig besteuert der Finanzminister die Existenzminima der Kinder,  bevor er den Eltern, vom BverfGericht verordnet,  in Gönnerpose 184.- als so genanntes „Kindergeld“ zurückerstattet. Das deutsche Durchschnittskind kostet die Eltern monatlich 100.- direkte Steuer plus mindestens 120.- an Verbrauchssteuern. Somit zahlen die Eltern pro Kind und Monat über das Kindergeld hinaus den Betrag von monatlich 36.- allein dafür, dass sie überhaupt ein Kind aufziehen. Einen Vater von 3 Kindern  kostet demnach sein generativer Beitrag zum Sozialstaat monatlich zusätzlich  108.-, jährlich also fast 1 300.-! Merke: Je mehr Kinder eine Familie aufzieht, um so mehr Strafsteuer zahlt sie.

Weil das so genannte Kindergeld reine Rückerstattung bereits entrichteter Steuern ist, darf es nicht zur staatlichen „Familienförderung“ gezählt werden, wie das in zweifelhaften Studien und in den Medien genüsslich und wider besseres Wissen behauptet wird. Wollte der Staat, wie in Frankreich, Eltern von Steuern entlasten, so wären pro Kind und Monat 220.- nötig.

Nicht nur die irreführende Bezeichnung, sondern auch die erbärmliche Dürftigkeit des Kindergelds sind an sich schon eine Lachnummer, für die sich leider niemand schämt. Wer keine Kinder erzieht spart sich neben Kinderkosten auch diese 36.- Luxussteuer. Mit der geringeren Erhöhung des Kinderfreibetrages als bei Erwachsenen und dem Verschieben der Kindergelderhöhung vergrößert sich der Einkommensnachteil für Familien noch weiter.

Herr Schäuble, wo bleibt Ihr überfälliges Dankeschön an uns Väter und Mütter? Oder könnten Sie sich evt. dazu durchringen, Familien das Lasteseljoch  endlich abzunehmen?
Bärbel Fischer
für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Eltern müssen sich gedulden / mehr Kindergeld erst ab 2016 – vielleicht!

Leserbrief zu: „Eltern müssen sich gedulden“ und Tabelle zu Kindergeld und Kinderfreibeträge, Schwarzwälder Bote vom 12. März 2014

Danke für den Beitrag! Noch informativer wäre es, wenn erklärt würde, wie Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag definiert sind bzw. wie sie genau ineinandergreifen. Ergänzend sei angemerkt: Das Existenzminimum von 4368 €, das die Eltern für ein Kind steuerlich geltend machen, soll ihren Aufwand für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung abdecken. Wenn für diesen Bedarf ein fiktiver Mehrwertsteuersatz von 10 % (gemischt aus 7% für Nahrung und 19 % für nonfood) veranschlagt wird, sind in dem Betrag 398 € an Mehrwertsteuer enthalten, eine Steuer, die Eltern nur zahlen, weil sie Kinder aufziehen. Ebenso fließen von einem monatlichen Kindergeld in Höhe von184 € über die Mehrwertsteuer 16,72 € direkt an den Staat zurück. Diese Zahlen tauchen nie auf, wenn von 200 Milliarden familienpolitischen Leistungen pro Jahr geschwafelt wird. Noch weniger werden die Leistungen in Anschlag gebracht, die Eltern für die Sozialkassen und die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft erbringen, indem sie eine nachwachsende Generation aufziehen.

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Kinder als Armutsrisiko

Pressemeldung

DFV fordert Ende der Transferausbeutung von Familien

(Berlin). Familien brauchen eine angemessene Anerkennung ihrer Erziehungsleistung und finanzielle Sicherheit. Stattdessen tragen vor allem familienblinde Beiträge zur Sozialversicherung, die den Aufwand der Kindererziehung nicht berücksichtigen, dazu bei, dass Eltern am Monatsende kaum genug Geld im Portemonnaie haben. „Das Existenzminimum der Kinder wird in der Sozialversicherung nicht beitragsfrei gestellt“, kritisiert Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Dass Familien neben dem finanziellen Beitrag auch einen generativen Beitrag durch Kindererziehung erbringen, wird trotz einschlägiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts noch immer nicht berücksichtigt.“

Die Ungerechtigkeit betrifft Alleinerziehende ebenso wie Paarfamilien, wie die neue Studie der Bertelsmann Stiftung „Alleinerziehende unter Druck“ untermauert. Der Deutsche Familienverband streitet seit Jahren für die politische Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsurteile. „Kindererziehung ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Sozialversicherungssysteme“, betont Zeh. Wird das Existenzminimum der Kinder bei der Beitragsberechnung nicht freigestellt, kommt es zu einer doppelten Belastung von Eltern zu Gunsten Kinderloser. „Es muss jetzt gehandelt werden, um die Situation der Menschen, die mit Kindern leben, zu verbessern“, fordert der DFV-Präsident.

Die Öffentlichkeit nimmt offenbar den Alltag von Familien verschleiert wahr. „Erst wenn der Blick auf besonders belastete Situationen gelenkt wird, werden Schieflagen registriert“, sagt Zeh mit Blick auf die Bertelsmann-Studie. Mit dem Fokus auf Alleinerziehende gelingt es der Untersuchung, auf einen besonderen Brennpunkt von Familien hinzuweisen. Wer die Untersuchung genau liest, wird feststellen, dass es an vielen Stellen um Menschen geht, die mit Kindern leben – egal, in welchem Familienmodell.

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

10.03.2014

Deutscher Familienverband
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
Luisenstraße 48
10117 Berlin

Tel: 030 / 30 88 29 60 / Fax: 030 / 30 88 29 61

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/258-dfv-fordert-ende-der-transferausbeutung-von-familien

 

Zum internationalen Tag der Frau

Leserbrief zu Mariam Lau: „Was will das Weib?“, DIE ZEIT vom 6. März 2014

Nein, die FeministInnen kennen das WEIB nicht. Ihre patriarchale Ideologie (die sie angeblich überwinden wollten), lässt Frauen nur dann zur Gleichberechtigung zu, wenn sie die besseren Männer sind, indem sie an den ursprünglich den Männern vorbehaltenen Erwerbsarbeitsplätzen messerscharf mit ihnen konkurrieren. Sobald eine Frau auch Mutter sein will, wird sie ausgebuht (verblödendes Heimchen am Herd, Altersarmut, Glucke). Weit und breit kein Bemühen, ihre reproduktive Leistung, die unser Gemeinwesen trägt, adäquat anzuerkennen! Die Frage, warum es jährlich über 100 000 Abtreibungen gibt, beantwortet sich vor diesem Hintergrund weitgehend von selbst. Früher bestimmten die Männer, wie eine (ihre) Frau zu leben hatte; heute bestimmen das die Feministinnen. Wer sie zu (selbst ernannten) Freundinnen hat, braucht keine Feinde.

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.

http://verband-familienarbeit.de

Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

Systemfehler: Familien bei Rente benachteiligt

Der NDR brachte löblicherweise am 06. 03. eine realistische PANORAMA-Sendung von Thomas Berbner, Sha Hua & Anke Hunold zur Benachteiligung von Familien mit Kindern im Rentensystem. Wie ignorant ein Großteil der (kinderlosen) Kommentatoren argumentiert, kann im Forum nachgelesen werden. Ist es so schwer zu begreifen, dass jede Entscheidung für einen Lebensstil, sei er elterlich oder kinderlos, Konsequenzen für die Gesellschaft hat? Es kann nicht sein, dass die Familien die Hauptlast der Altersversorgung allein tragen, während sich Nichtfamilien  aus der Affäre ziehen, indem sie sich an den Kosten für die nächste Generation mit 0,00 € beteiligen.

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/rente363.html

Und die Sendung als Video:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/panorama/systemfehler-familien-bei-rente-benachteiligt?documentId=20034990

 

Familienbund Bayern zum Sozialwort der Kirchen

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD haben gemeinsam ein Papier „für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung“ herausgegeben. Es trägt den Titel „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“ und kann hier heruntergeladen werden:
http://www.sozialinitiative-kirchen.de/

Als gesellschaftlich bedeutsame Leistung der Familien benennen die Kirchenleitungen die Unterstützung der sozialen Sicherungssysteme (d.h. Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung), die „Familien mit Erziehungs- und Pflegeleistungen erbringen“ (S. 38).

Ansonsten werden Eltern und Familien in negativen Zusammenhängen erwähnt:

  • Armut [wird] weiterhin in viel zu vielen Familien von einer Generation an die nächste „vererbt“ (S. 44);
  • Für die kindliche Entwicklung wirken sich darüber hinaus mangelnde Gesundheitsvorsorge und schwierige Familienbeziehungen nachteilig aus (S. 51);
  • sozial schwache Familien (S. 51);
  • Kinder aus benachteiligten Familien [haben] bereits beim Eintritt in die Grundschule kaum noch aufzuholende Sprach- und Entwicklungsdefizite (S. 51);
  • Eltern, die bereits selbst keinen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben (S. 51);
  • Bildungsarmut im Elternhaus (S. 51)

1997 hatten die Kirchleitungen schon einmal ein gemeinsames Sozialwort herausgegeben. Das klang erheblich anders:
http://www.dbk-shop.de/media/files_public/mlrvpchir/DBK_69.pdf

Armut wurde damals nicht als Erbkrankheit von Familien gedeutet, sondern als Folge eines absolut mangelhaften Familienlastenausgleichs (S. 32, S. 75). Zudem meinten die Kirchleitungen damals, dass „es wünschenswert ist, dass ein Elternteil um der Kinder willen in der Lage ist, auf eine Erwerbstätigkeit zumindest zeitweise zu verzichten, um Familien- und Erziehungsarbeit leisten zu können.“ (S. 82).

In dem neuen Papier heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und des schon jetzt in einigen Regionen und Branchen herrschenden Fachkräftemangels kann es sich die deutsche Gesellschaft zudem weniger denn je leisten, Talente brachliegen zu lassen“ (S. 43). Gemeinsame Verantwortung heiße, „eine breite Beteiligung an Erwerbsarbeit als wichtigem Ausdruck gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.“ (S. 45)

Dieser Gedanke findet sich zwar nicht im Evangelium, aber durchaus bei den deutschen Wirtschaftsverbänden.

Dr. Johannes Schroeter
Landesvorsitzender,
Familienbund der Katholiken in Bayern

Landesgeschäftsstelle:
Rochusstr. 5
80333 München
Tel. 089-2137-2226
Fax  089-2137-2225
www.familienbund-bayern.de

Dicker Brocken: Beitragsfreie Mitversicherung!

Sehr geehrte Frau Lennartz,
Anlässlich Schäubles Griff in die Krankenkassenrücklagen zur Haushaltssaniereung kommentierten Sie in der Schwäbischen Zeitung heute, die Krankenkassen müssten doch „als dicksten Brocken“ die Milliardenkosten der „beitragslos mitversicherten Familienangehörigen“ stemmen. Dabei ist erst 2013 durch eine Bertelsmannstudie ( Dr. Frank Niehaus ) eindeutig und ohne Widerspruch klargestellt worden, dass es gerade die Familien sind, die als Nettozahler mit ihren Beiträgen die Krankenkosten der älteren Generation stemmen, ohne selbst wesentliche Kosten zu verursachen.
Ohne die Beiträge der Familien sähe es in der gesetzlichen Krankenversicherung ziemlich mau aus, was sich leicht an den statistischen Grafiken ablesen lässt.
Zum Anderen empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag des Deutschen Familienverbandes zur Haltlosigkeit des Begriffes “Beitragslose Mitversicherung“. http://www.youtube.com/watch?v=EdiimwJ-Scc
Mit der Gründung einer Familie verpflichtet sich das Paar zum gegenseitigen Unterhalt und zu dem seiner Kinder. Damit teilt sich ein Familieneinkommen  bereits bei der Auszahlung in die Anzahl der Mitglieder, so dass Eltern von 3 Kindern nur noch je 1/5, also 20 % ihres Verdienstes zusteht, während ein Single seine 100 % zur Verfügung hat. Wenn also alle Familienmitglieder Beiträge aus ihrem 20 %-igen Anteil abführen, dann kommen die 100% wieder zusammen. Mithin zahlen alle ihren Beitrag, Eltern wie Kinder.
Die Vokabel „beitragsfreie Mitversicherung“ ist, gelinde gesagt, eine bewussteTäuschung“ der Bevölkerung. Auch gegen besseres Wissen wird in den Medien eben dieser trügerische Begriff gedankenlos und ohne Recherche weiter transportiert. Auf diese Zusammenhänge habe ich Sie, Frau Lennartz, in der Vergangenheit bereits mehrmals hingewiesen. Trotzdem wird der Leserschaft vermittelt, Familien seien Schmarotzer – obwohl  das Gegenteil ist der Fall ist ! Sowohl die nachwuchslose, als auch die ältere Bevölkerung profitiert von Familien mit Kindern. Nur: Zum Dank dafür wird Eltern das Mehrfache dessen, was sie an staatlicher Förderung erhalten, über Verbrauchssteuern und Sozialabgaben wieder abgeknöpft, so als seien sie Singles.
Sehr geehrte Frau Lennartz, aus der Erfahrung, dass solcher Klartext von der Schwäbischen Zeitung nicht abgedruckt wird, sende ich  Ihnen diesen persönlich, allerdings als offenen Brief, der im Internet aufzurufen ist.
Mit freundlichem Gruß
Bärbel Fischer
für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT