Leserbrief zur Weiterverbreitung

Der katholische Familienbund Freiburg bittet um die Veröffentlichung des folgenden Leserbriefes. Bitte kopieren Sie den Wortlaut und schicken Sie ihn als Leserbrief unter Ihrem Namen plus Postadresse an Ihre Regionalzeitung und weitere Zeitungen und an politisch Verantwortliche!

Herzlichen Dank! Bärbel Fischer

……………………………………..

„Nur Kinder reicher Leute sind der Bundesregierung etwas wert“

Das Kabinett hat den Haushaltsentwurf gebilligt und der Finanzminister lobt sich. Weniger neue Schulden und im nächsten Jahr gar keine mehr. Wie das finanziert wird? Der Griff in die Rentenkasse und in die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Bruch des Wahlversprechens einer Kindergelderhöhung machen es möglich. Beides belastet die zukünftige Generation.

Aber halt, ein Teil der Gesellschaft wird locker mal ausgespart: Wer ein hohes Einkommen hat und Steuerfreibeträge geltend macht statt Kindergeld, der wird entlastet. Bei den Wohlhabenden, bei den Bürgern ohne Unterhaltsverpflichtung und bei den Diäten für die Abgeordneten wird nicht gespart, wohl aber bei der Normalfamilie bis hinunter zu den noch Bedürftigeren. Das bedeutet: die Entschuldung des Bundeshaushalts tragen allein die Arbeitnehmer ohne Steuervorteile. Merke: Wer Kinderfreibeträge geltend machen kann oder lieber erst gar keine Kinder aufzieht, ist fein heraus. Normalfamilien mit zwei und mehr Kindern schauen wieder mal in die Röhre.

  • Wen wundert‘s, dass viele Wissenschaftler ein immer weiteres Auseinanderdriften der Einkommen und der Vermögen feststellen?
  • Wen wundert‘s, dass  ausgerechnet die dringend benötigten Kinder in unserer Gesellschaft für ihre Eltern ein absolutes Armutsrisiko darstellen?
  • Wen wundert´s, dass Paare unter diesen Umständen auf Nachwuchs gerne verzichten?
  • Mit welchem Recht nennen sich unsere Regierungsparteien „christlich“ und „sozial“?

Auf Kosten der Schwächsten den Haushalt sanieren – eine wahrhaft  „christlich-soziale “ Glanzleistung!

Vor-und Familienname                                                                                                        Straße, Hausnummer                                                                                                          PLZ und Wohnort

 

Offener Brief des Verbandes Familienarbeit e.V. an den Deutschen Frauenrat DF

 Pressemeldung 

Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats,

wir nehmen Bezug auf eine Stellungnahme, die Ihre Vorstandskollegin, Frau Mechthild v. Luxburg, im Zusammenhang mit der Prognosstudie „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen“ abgegeben hat. Dabei ging es vorrangig um eine Wiederholung der Forderungen des Deutschen Frauenrats (DF), das Ehegattensplitting („ohne Umwege über ein sog. Familiensplitting“) und die „beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung“ abzuschaffen.

Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:

1 ) Wie kann es sein, dass ein Verband, der lt. Satzung anstrebt,

  • den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen Satzg 1.1)
  • die Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu verbessern (Satzg.1.2)
  • die in Art. 3 des GG verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen (Satzg. 2),

diese Ziele zwar angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertritt, dabei aber in Wirklichkeit die große Gruppe der Frauen (und weniger Männer), die in Vollzeit häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, diskriminierend ausschließt?

2 ) Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definition von Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?

Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:

Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet , nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?

Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen, die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.

Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF – , Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.

Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpflichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht.

Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind solange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.

Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie
kooperieren wollen, hintan stellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht.?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V.

Kinderrechte sollen in die Landesverfassung BW

Schwäbische Zeitung, Wir im Süden, 7. Februar 2014

Kinderrechte sollen in die Landesverfassung  BW

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Katrin Altpeter!

Kinderrechte in die Landesverfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?

Leider haben diese, durch den Kinderschutzbund erhobenen Forderungen einen fundamentalen Fehler, denn sie übertragen elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Ich frage: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Ich frage: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Ich frage: Was versteht die jeweilige Landesregierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar nicht unterstützt werden!
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Ich frage: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Landesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Altpeter, alle diese Forderungen sind bereits mit Artikel 6 GG abgedeckt und daher überflüssig.  Einmal in der Landesverfassung festgeschrieben, öffnen solchermaßen  dehnbare Forderungen parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Diese Festschreibung würde bedeuten, dass jede Regierung die Macht bekäme, ihre schwarz-rot-grün-gelb-braunen Zugriffe auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Böse Zungen behaupten sogar, dass die geplante Verfassungserweiterung genau diesem Zweck dienen soll!  Frau Honecker lässt grüßen!

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Landesverfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Sozialministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Der Zwang zur Erwerbsarbeit beider Eltern ist die unerträgliche Ursache von Verlassenheitsängsten bei Kindern. Wenn schon „Unterstützung“, dann bitte durch eine Politik, die Eltern nicht mehr schröpft als Nichteltern. Um Kindern zu helfen, muss man die Eltern stärken, ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen.

Mit der Bitte um eine Antwort grüße ich Sie in diesem Anliegen stellvertretend

Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben wird im Internet verbreitet, um zu dokumentieren, dass die Bevölkerung durchaus wachsam die Pläne der Landesregierung verfolgt und nicht einfach „mitläuft“.

 

 

Kein Bildungsplan unter dem sexuellen Regenbogen!

Gegen den neu erstellten „Regenbogen-Bildungsplan“ der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg läuft derzeit eine dringliche Petition, für die wir um Unterschriften nicht nur von Schwaben und Badener, sondern auch von Menschen aus anderen Bundesländern bitten, und um Weiterleitung werben.

Zu den “ Leitprinzipien “ des Bildungsplans 2015 

Im Jahr 2015 tritt in Baden-Württemberg der neue Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Kraft. Seit gut einem Jahr arbeiten die Bildungsplankommissionen an dessen Erstellung. Im November 2013 wurde in dem Arbeitspapier „Bildungsplanreform 2015 – Verankerung der Leitprinzipien“ (1) die Verankerung von fünf Leitprinzipien dargelegt: Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Prävention & Gesundheitsförderung sowie Verbraucherbildung. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass jedes dieser Leitprinzipien unter dem Gesichtspunkt der „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ umgesetzt werden soll. In der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ soll dies so aussehen, dass Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen und Intersexullen (LSBTTI) kennen und reflektieren sollen, wie schwule, lesbische, transgender Kultur und deren Begegnungsstätten. 

Die Pläne schießen über das Ziel hinaus.

Wir unterstützen das Anliegen, Homosexuelle, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle nicht zu diskriminieren. Bestehende Diskriminierung soll im Unterricht thematisiert werden. Die „Verankerung der Leitprinzipien“ und der Aktionsplan „Für sexuelle Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ (2) schießen jedoch über das Ziel der Verhinderung von Diskriminierung hinaus. Das vorliegende Papier „Verankerung der Leitprinzipien“ und die Ankündigung die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in ähnlicher Weise in den Bildungsstandards der einzelnen Fächer zu verankern, zielt für uns auf eine pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen. ……..

https://www.openpetition.de/petition/online/zukunft-verantwortung-lernen-kein-bildungsplan-2015-unter-der-ideologie-des-regenbogens

 

Petition für ECHTE Wahlfreiheit

Die momentane Regierungspolitik fordert (leider nur scheinheilig) Wahlfreiheitzwischen Kinderbetreuung in öffentlichen Einrichtungen und Kindererziehung zuhause. Die links orientierten Parteien möchten nur noch berufstätige Eltern sehen. Echte Wahlfreiheit aber würde bedeuten, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zuhause finanziell vom Staat genauso gefördert wird, wie die Kinderbetreuung in öffentlichen Einrichtungen! Das sind momentan etwa 1100 Euro pro Kind pro Monat. Wir fordern deshalb ein echtes Erziehungsgehalt in gleicher Höhe. Schluss mit der „Heimchen am Herd“-Diskriminierungsdebatte! Wir reden hier von Säuglingen und Kleinstkindern, die ein besonderes Näheverhältnis zu Mutter oder Vater brauchen, wie Soziologiestudien immer wieder bestätigen.

Die Politik soll lieber endlich dafür sorgen, dass die Karriere von Eltern unter Kindererziehungszeiten nicht leidet, sondern dass deren Wiedereinstieg in den Beruf ganz selbstverständlich besonders gefördert wird!

Bitte unterzeichnen und verbreiten!

https://secure.avaaz.org/de/petition/Endlich_echte_             Wahlfreiheit_zwischen_Taetigkeit_in_Beruf_oder_Kindererziehung_   fuer_Eltern_mit_Kindern_unter_drei_Jahre/

Der neuen FDP stünde es gut an, sich dieses Themas anzunehmen, meint Klaus Kelle im Focus:

http://www.focus.de/politik/gastkolumnen/kelle/liberale-vor-ihrem-neustart-wer-stellt-diesen-irrsinn-in-frage_id_3454502.html

 

Rechtshilfefonds für Eltern, die Gleichberechtigung fordern

Pressemeldung 4. Dezember 2013

Der Verband Familienarbeit e. V. hat beschlossen, einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von Eltern zu gründen, die sich gegen ihre Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz wehren, die auch vom Verband Familienarbeit für grundgesetzwidrig gehalten wird.

Aktueller Anlass ist, dass eine Mutter bis 13. Dez. dieses Jahres eine Strafe von 500 € zahlen soll, weil sie die Berufung gegen ihren Elterngeldbescheid beim Landessozialgericht München nicht zurückgezogen hat. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 € erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt wegen Betreuung ihres zweijährigen Kindes nicht erwerbstätig gewesen war. Sie fordert Gleichberechtigung mit Müttern, die vor der Geburt ihres ersten Kindes erwerbstätig sein konnten oder bereits vorhandene Kinder in eine Krippe gaben, um voll erwerbstätig zu sein.

Der Richter am Landessozialgericht wertete die Aufrechterhaltung der Berufung als „rechtsmissbräuchlich“ und begründete das mit einem Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, in dem behauptet wird, die Bundesregierung habe die Pflicht, „überkommene Rollenverteilungen zu überwinden“ (1 BvR 1853/11, Rn 18).

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V. äußert sich dazu: „Im Klartext heißt das: Eltern, die sich das Recht herausnehmen, entgegen der regierungsamtlichen Ideologie ihre Kinder länger als 13 Monate selbst zu betreuen, dürfen finanziell ausgehungert werden. Das sind zwar DDR-Methoden. Aber (noch) können wir uns dagegen wehren. Alarmierend ist allerdings, dass schon heute die Forderung nach Gleichberechtigung mit Geldstrafen geahndet wird.“ Der Verband Familienarbeit will es nicht hinnehmen, dass eine selbst erziehende Mutter Strafe bezahlen muss, weil sie gleichberechtigt sein will. Die Strafe erging, obwohl der vom Landessozialgericht München zitierte Kammerbeschluss für andere Gerichte nicht bindend ist. Er verstößt vielmehr selbst gegen die bisherige ständige Rechtsprechung der Senate des Bundesverfassungsgerichts, die für alle Gerichte bindend ist. Damit ist auch der Kammerbeschluss als verfassungswidrig zu betrachten.

Der Verband ruft zur Solidarität mit der betroffenen Mutter auf und bittet um Spenden (Konto s. u. Stichwort „Elterngeld“). Soweit diese den Strafbetrag übersteigen, sollen sie zur Unterstützung weiterer Eltern, die gegen die Diskriminierung durch das Elterngeldgesetz klagen, verwendet werden. Es wird auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Erwägung gezogen, falls vom Bundesverfassungsgericht weiterhin Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden. – Auch Kleinspenden zeigen Solidarität und sind willkommen.

Nähere Informationen zum Urteil und zur Strafe können bei Dr. Resch eingeholt werden.

————————————————————————————————-

Bundesvorstand                                                                                                     Vorsitzende Gertrud Martin, Tel.: 07721/56124, E-Mail: bundesvorstand@dhg-vffm.de

Stellv. Vorsitzende Dr. Johannes Resch, Tel.: 06346/9890628, E-Mail: Johannes.Resch@t-online.de, Web-Seite: www.johannes-resch.de

Birgit Kelle, E-Mail: bkelle@dhg-vffm.de

Schatzmeisterin Ulrike Rau, Tel.: 07563/2637, E-Mail: ulrike-rau@t-online.de

Beisitzerin Wiltraud Beckenbach, Tel.: 06356/963445, E-Mail: w.beckenbach@gmx.de

Beisitzer Karl Simpfendörfer, E-Mail: ksimpfendoerfer@dhg-vffm.de

Beisitzerin Silke Bürger-Kühn, Tel.: 0718164596, E-Mail: sbuergerkuehn@dhg-vffm.de

Beisitzerin Ute Steinheber, Tel.: 07051/4810, E-mail: ute.steinheber@web.de

Geschäftsstelle Gudrun Nack, Tel.: 0761/4002056, E-Mail: geschaeftsstelle@dhg-vffm.de, Vaubanallee 4, 79100 Freiburg

Pressestelle E-Mail: vffm.presse@t-online.de

Internet http://familienarbeit-heute.de

Bankverbindung Volksbank Schwarzwald Baar Hegau

IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04 (oder KTO 25410904;  BLZ 69490000)

BIC: GENODE61VS1

Petition zur Gleichberechtigung aller Eltern von Kleinkindern

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                      bitte beachten Sie eine neue Petition, die bei avaaz unterzeichnet werden kann.

Sie fordert eine Gleichberechtigung aller Eltern, die Kinder unter drei Jahren erziehen.
Heute wird die Betreuung in einer Kinderkrippe mit mindestens 1000 € pro Monat staatlich finanziert, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, mit 100 (bzw. 150) €
abgespeist werden. Aufgrund unserer Sozialgesetzgebung kommt heute die Erziehung von Kindern
allen Bürgern zugute. Deshalb sollte die Kinderbetreuung auch von allen mitfinanziert werden. Dabei ist jedes Kind gleich viel wert. – Die heutige Diskriminierung von selbst betreuenden Eltern ist nicht nur ungerecht, sondern verstößt auch gegen Art.3 und Art. 6 des Grundgesetzes.

Leider wird die Ungleichbehandlung der Eltern nicht nur von „linken“ Parteien befürwortet, wie in der Resolution ausgeführt, sondern auch von der CDU. Um so notwendiger ist es, sich gegen die Diskriminierung eines großen Teils der Eltern zu wenden.

Daher: Bitte unterzeichnen Sie die Resolution, die unter folgendem Link zu erreichen ist:  (vielleicht müssen Sie diese Nachricht minimieren, um die Resolution sichtbar zu machen) Der Link sollte auch funktionieren, wenn der Schriftzug nicht voll sichtbar ist.

https://secure.avaaz.org/de/petition/Endlich_echte_             Wahlfreiheit_zwischen_Taetigkeit_in_Beruf_oder_Kindererziehung_   fuer_Eltern_mit_Kindern_unter_drei_Jahre/

Bitte leiten Sie diese Anregung an Verwandte, Bekannte usw. weiter.
Nur wenn sie auf großes Interesse stößt, wird das Eindruck bei den Entscheidungsträgern machen.

Freundlicher Gruß

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.johannes-resch.de

Mit besten Empfehlungen weitergeleitet von
Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de

BARILLA positioniert sich

Es kommt heute nicht so oft vor, dass sich Wirtschaftsunternehmen eindeutig auf die Seite der traditionellen Familie ( Vater, Mutter, Kinder) stellen. Die italienische Unternehmersfamilie BARILLA  (Teigwaren) aber  will sich dem indifferenten  mainstream nicht beugen, und empfiehlt allen Homo-Paaren, auf ein anderes Fabrikat auszuweichen, falls sie Probleme mit diesem Familienbild  haben.  Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Aussage der schwulen Konsumentengruppe, dass in Italien die Schwulen generell zu den „Bessergestellten“ gehören, „weil sie keine Kinder haben.“                       ( Schwäbische Zeitung, 28. 09. 2013 / WIRTSCHAFT ) Damit unterscheiden sie sich nicht von den deutschen Schwulen. Denn auch in Deutschland bringen es Kinderlose merklich weiter als Eltern mit Kindern. An dieser Stelle könnten die Parteien in Regierung oder Opposition endlich einmal stutzig werden! Aber nein, es herrscht bleiernes Schweigen!

Aufruf: Kaufen Sie jetzt BARILLA-Nudeln auf Vorrat oder zum Verschenken! Viele Bürger sind bereits aktiv. Zivilcourage muss belohnt werden!

 

 

Eltern und Großeltern als Schmarotzer?

Ein Umdenken in der Politik ist der Wunsch vieler, vieler Bürger in Deutschland. Daher haben besonnene Menschen gut gemeint das GENERATIONEN-MANIFEST auf den Weg gebracht. Mehr als 75 000 Unterzeichner hat es bisher gefunden. Aber von realen Fakten unbeleckt wird in These 10 behauptet, Eltern und Großeltern lebten „auf Kosten“ der künftigen Generation! Eine Frechheit! 

http://www.generationenmanifest.de/manifest/

Sehr geehrte Urheber des Generationenmanifests,

ich könnte Hunderte von Eltern zu einer Unterschriften-Schneeballaktion animieren, wäre nicht die These 10, die einfach ein Schlag ins Gesicht derer ist, die die Generationen überhaupt erst generieren, nämlich Eltern und Großeltern! Denn Eltern und Großeltern leben  n i c h t  auf Kosten ihrer Kinder, sondern sie wenden außer Fürsorge, Zeit und Zuwendung pro Kind mindestens 100 000 Euro aus eigener Tasche ( also über staatliche Transfers hinaus) auf. Dafür legen sich 80% aller Eltern krumm!  Außerdem wird jedes geborene Kind im Laufe seines Lebens 70 000 Euro an den Staat zurück geben (ifo) 

Dagegen können sich Bürger, die sich gegen Kinder entscheiden, pro nicht geborenem Nachkommen diese Summe auf die hohe Kante legen. Ihre, von Kindern  a n d e r e r  Leute erarbeitete Rente fällt  wesentlich höher aus als die Rente von Eltern. Auch fehlen den künftigen Generationen die  70 000 Euro pro ungeborenem Kind, und es fehlen die künftigen Mütter und Väter, die für ausreichenden Nachwuchs zum Erhalt unserer Gesellschaft  gebraucht würden. Solches Verhalten ist  n i c h t  generationengerecht!

Tatsächlich aber darf in einer Demokratie jeder selbst bestimmen, ob er Kinder erziehen will. Aber er sollte dann konsequenterweise g e n e r a t i o n e n g e r e c h t  auch entsprechend Verantwortung übernehmen!

Ihre These 10 ist also grundfalsch! 

Sie müsste lauten:                                                                                                               Der Beitrag, den Eltern zum Erhalt der Generationen durch die Erziehung ihrer Kinder leisten, wird privatisiert. Der E r t r a g  aus Kindererziehung kommt aber besonders den kinderlosen Bürgern zugute. Daher wird Elternschaft mehr und mehr zum Armutsrisiko, was am schwindenden Nachwuchs sichtbar wird.

Lesen Sie doch einmal das kürzlich erschienene Buch von Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter in Darmstadt: „Sozialstaatsdämmerung“ ( Riemann-Verlag 2013 ). Das wird Ihnen die Augen öffnen! Hier wird aufgeräumt mit falschen Zahlen, Fehlinformationen und Elternbashing!

Solange Sie These 10 nicht korrigieren, werde ich keine potentiellen Unterzeichner anschreiben, auch wenn ich die anderen Thesen unterschreibe. Bei These 8 hätte ich allerdings gerne gewusst, was Sie sich unter einer „radikalen Veränderung der Bildung“ vorstellen.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

www.rettet-die-familie.de