Frieden – ein gescheiterter Traum?

Wer sich bei der gegenwärtig angespannten Weltlage Sorgen macht um das Wohlergehen der künftigen Generationen, der Gesellschaft, der Familien, möge den Aufsatz lesen, den der Regensburger Richter i. R. Hermann Striedl im ÖDP-Magazin „Ökologie – Politik“ 165, 2/2015 veröffentlicht hat. Dabei fragt er sich, warum Europas Bürger und die Medien nicht laut aufschreien, wenn ein verbindlicher Vertrag wie die UN-Charta gebrochen wird.

Was ist geschehen? Was wurde aus dem weltweiten Bekenntnis, dass Krieg zwischen den Staaten nicht sein darf? Was wurde aus der UN-Charta, in der die führenden Staatsmänner beschlossen hatten, ein Bündnis zu schließen, um die Menschheit vor der Geißel des Krieges zu bewahren? Was wurde aus dem Versprechen, dass es Ziel der Völkergemeinschaft ist, den Weltfrieden zu wahren?

Bereits nach dem 1. Weltkrieg wurde, ausgehend vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson und vom Friedensdekret Lenins, die Idee eines Völkerbundes formuliert: Alle Staaten sollten gleichberechtigt und ihre territoriale Souveränität sicher sein. Die nationale Rüstung sollte ihre Grenzen an den Bedürfnissen der inneren Sicherheit haben, die äußere Sicherheit durch die Völkergemeinschaft –von einer Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten, nicht von wenigen mächtigen Staaten! – gesichert werden. Die Idee scheiterte. Der amerikanische Kongress lehnte die Ratifizierung des völkerrechtlichen Vertrags ab. 

Nach dem 2. Weltkrieg: 193 Staaten gegen Krieg 

Die Idee des „ewigen Friedens zwischen den Völkern“ wurde nach dem 2. Weltkrieg von 50 Staaten – darunter alle Siegermächte – aufgenommen. Sie vereinbarten die UN-Charta, einen völkerrechtlichen Vertrag, der zwischen den insgesamt 193 Staaten verbindlich ist. Die UN-Staaten kamen überein, ihre Souveränität zu achten, Gewalt gegeneinander zu ächten sowie Frieden und Sicherheit der Völkergemeinschaft zu übertragen. Diese drei Fakten sind das Verpflichtende, das Unersetzbare aus der UN-Charta. Sie ist kein Garant für Frieden zwischen allen Menschen, auch kein Garant für einen guten, gerechten oder gar demokratischen Staat, aber nach den beiden fürchterlichen Weltkriegen eine Grundvoraussetzung, um ein Miteinander von Staaten ohne Krieg zu ermöglichen.

Doch schon kurz nach der Vereinbarung der UN-Charta brach die Allianz der Vertragsstaaten auseinander, zerfiel in einen Westblock und einen Ostblock. Durch die beiderseitige Atomaufrüstung kam es zwischen den Machtblöcken zu keinem Krieg, denn beide Seiten wussten, dass sie sich gegenseitig vernichten würden. Der so genannte „Kalte Krieg“ bewahrte zumindest die Völker der Alten und Neuen Welt vor Gewalt und Zerstörung, außerhalb jedoch fanden in der Dritten Welt so genannte „Stellvertreter-Kriege“ statt – von den Blöcken initiiert oder unterstützt, um ihren Einfluss zu erweitern.

Heute: Krieg wird wieder zum Mittel der Politik 

„Nie wieder Krieg“ ist das Bekenntnis und die Verpflichtung der 193 UN-Staaten. Heute werden wieder unzählige Bürgerkriege und zwischenstaatliche Kriege geführt, an denen UN-Staaten – auch Deutschland – beteiligt sind. Krieg ist wieder Alltag und so grausam wie eh und je. Krieg ist wieder zu einem wesentlichen Mittel der Politik geworden. Beiseite gedrängt werden alle Einwände derjenigen, die sich auf die Verpflichtung zum Frieden berufen. Wie kann dies sein? Ist alles vergessen, was die Staaten völkerrechtlich vereinbart haben? Wieso stehen die Bürger nicht auf, um sich gegen die völkerrechtswidrige Macht- und Kriegspolitik ihrer Regierungen zu wehren? Mächtige Staaten agieren heute wieder, als seien für sie die völkerrechtlichen Vereinbarungen der UN-Charta nicht verpflichtend. Sie rechtfertigen sich mit Unwahrheiten, Lügen und Verfälschungen. 

Betrachtet man die Entwicklung nach 1945, könnte man fast zum Ergebnis kommen, dass jene Pessimisten Recht haben, die behaupten, Kriege seien naturgegeben. Es darf jedoch nie vergessen werden, dass es viele Völker gab, die Jahrhunderte in Frieden miteinander lebten. Und dass es für das Überleben der Menschheit erforderlich ist, auf Kriege zu verzichten. Deshalb haben sich die Völker zusammengeschlossen und die UN-Charta vereinbart. Die Tatsache, dass ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag geschlossen wurde, der Angriffskriege, der Gewalt gegeneinander verbietet, gibt den friedliebenden Menschen – und das sind die meisten! – die Möglichkeit, sich gegen die Kriegspolitik zu wehren und sich dabei auf das Völkerrecht zu berufen. 

Wie kann es sein, dass von UN-Staaten wieder Kriege geführt werden? Es liegt ein Versagen der Volkergemeinschaft vor. Sie lässt es zu, dass sich mächtige Staaten als Bewahrer des Friedens und der Sicherheit der Völkergemeinschaft aufspielen. Sie lässt es zu, dass die subjektiven Vorstellungen von mächtigen Staaten von Wirtschafts- und Staatsformen, von Religionen und von Menschenrechten zum Anlass genommen werden, andere als „Staaten des Bösen“ zu brandmarken und zu bekämpfen. Die Völkergemeinschaft entzieht sich ihrer Verpflichtung, den Frieden und die Sicherheit aller Staaten zu garantieren.

Kriegspropaganda durchdringt öffentliche Meinung

Erschreckend ist, wie Staaten Macht ausüben und dies rechtfertigen. Mit einseitigen, überwiegend unwahren, zumindest unvollständigen Berichten gelingt es, die breite Masse davon zu überzeugen, dass der böse Feind bekriegt und vernichtet werden müsse. Kriegspropaganda funktioniert eigentlich unheimlich simpel und ist leicht zu durchschauen, trotzdem ist sie immer noch wirksam. Wieso schweigen die Bürger trotz der Erkenntnis, dass erstes Opfer des Kriegs – und dessen Vorbereitung – die Wahrheit ist? Wie ist es möglich, dass die Medien statt kritisch zu berichten Hetzpropaganda verbreiten? 

Mächtige Staaten halten es nicht mehr für nötig, darüber nachzudenken, wie sich Spannungen mit friedlichen Mitteln beilegen lassen. Die NATO verwandelte sich seit 1999 zu einem Angriffsbündnis „zur Sicherung der Menschenrechte und zur Sicherung wichtiger Ressourcen“. Die EU gesteht sich die Berechtigung für Angriffskriege „zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und zur Wahrung der Werte der Union und zur Wahrung ihrer Interessen“ (Art. 28b (43) Abs. 1 EUV) zu. 

 

 

Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit

Bündnis fordert Gleichberechtigung aller Eltern

Parteien sollen Stellung nehmen

Das Bündnis „Rettet die Familie“, ein Zusammenschluss verschiedener Elternverbände und engagierter Einzelpersonen, hat insgesamt 12 deutschen Parteien ein „Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit“ (siehe Anhang) übersandt und um Stellungnahmen zu fünf konkreten Forderungen gebeten.

Im Fokus steht einmal, dass die elterliche Erziehungsarbeit gegenüber Erwerbsarbeit grundsätzlich unterbewertet ist, obwohl allein durch Kindererziehung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Erwerbstätige eine Rente erhalten und Alte gepflegt werden können und dass Innovations- und Wirtschaftskraft erhalten bleiben.

Zum Zweiten wird gefordert, dass der Staat die Eltern bei der Art der Kindererziehung nicht bevormunden darf, wie er das gegenwärtig durch Elterngeldgesetz und einseitige finanzielle Förderung der Krippenbetreuung tut. – Wer ein Kind länger als ein Jahr selbst betreut und deshalb auf Erwerbstätigkeit verzichtet, erhält bei einem Folgekind nur noch den Mindestbetrag an Elterngeld. Hier wird Elternliebe bestraft. – Die Betreuung eines Kindes in einer Krippe wird vom Staat mit mindestens 1000 € monatlich unterstützt. Wer sein/ihr Kind selbst betreut, wird mit 150 € abgespeist.

Diese extrem unterschiedliche Behandlung der Kindererziehung stellt nach Auffassung des Bündnisses eine schwere Diskriminierung aller Eltern dar, die ihre Kinder selbst betreuen wollen. Das Bündnis hält das für grundgesetzwidrig und sieht einen Widerspruch zu allen bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Autonomie.

Das Bündnis „Rettet die Familie“ fordert nicht nur die Parteien zur Stellungnahme auf, sondern möchte darüber hinaus eine breite Diskussion auf gesellschaftlicher Ebene und in allen Medien in Gang setzen.

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Aktionsprogramm%20Buendnis%282%29.pdf

 

Die Lüge von der Vereinbarkeit

Ferdinand Knauss, Redakteur der „Wirtschaftswoche“, entzaubert die Mär von der polit-medial gepriesenen Vereinbarkeit von Familie und Erwerb. Ein lesenswerter Beitrag!

http://www.wiwo.de/erfolg/zukunftderarbeit/familie-und-beruf-die-luege-von-der-vereinbarkeit/11331314.html

Redaktion WirtschaftsWoche                                                                               Handelsblatt GmbH                                                                                         Kasernenstraße 67                                                                                                                D-40213 Düsseldorf

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E-mail ferdinand.knauss@wiwo.de

Mach mit! Wehre dich!

Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein.

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt.

Das muss beendet werden!

http://elternklagen.de

 

 

 

 

Tacheles mit Dr. Jürgen Borchert

„Familien werden systematisch benachteiligt“ – so das Resümee des pensionierten, aber weiterhin aktiven hessischen Sozialrichters Dr. Jürgen Borchert im gestrigen Interview des Deutschlandradios. Sie können dieses nachhören und nachlesen unter:

http://www.deutschlandradiokultur.de/sozialexperte-juergen-borchert-familien-werden-systematisch.990.de.html?dram:article_id=310781

Grüne Heuchelei pur!

Lautstark kritisieren die GRÜNEN die Äußerungen von Papst Franziskus, zur Rolle der Väter, die ihre Kinder notfalls mit einem Klaps „auf Spur zu bringen“ versuchen.

Leserbrief

Durch Schläge erreicht man zwar Dressur, aber keine Erziehung. Das dürfte auch dem Papst bekannt sein. Man mag ja der grünen Ansicht sein, dass Abtreibung rechtens und keine Gewalttat an Kindern darstellt. Man mag auch der grünen Ansicht sein, dass das Recht auf Selbstbestimmung der Frau weit vor dem Recht des ungeborenen Kindes auf Unversehrtheit rangiert. Dann aber verbietet sich logischerweise auch der exaltierte grüne Aufschrei gegen die vermeintliche päpstliche Billigung von körperlicher Gewalt gegen Kinder in Form von Klapsen oder Schlägen. Dieser Aufschrei ist solange unglaubwürdig und nichts als heuchlerisch, solange diese Partei  bedenkenlos die brutale, tödliche Gewalt an ungeborenen Kindern akzeptiert. Mit der grünen Billigung von Abtreibung verscherzt sich diese Partei jegliche moralische Autorität, körperliche Züchtigung zu kritisieren.

Bärbel Fischer

 

 

 

Wir jammern nicht – wir klagen

 

Vierzehn Jahre ohne politische Konsequenz:

Grundgesetz Marcito(Berlin). Ein 2001 verkündetes, wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung bleibt auch nach 14 Jahren ohne politische Konsequenz. Familien werden in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, starten der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) die gemeinsame Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“. Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.

„Familien zahlen doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein – generativ durch die Erziehung ihrer Kinder und finanziell durch Geldbeiträge. Das werden wir nicht länger hinnehmen!“, betont FDK-Präsident Stefan Becker. „Mit unserer Kampagne machen wir mobil gegen politische Ignoranz und verhelfen Familien zu mehr Gerechtigkeit!.“ DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh kritisiert: „Es ist dringend erforderlich, Familien – wie im Steuerrecht – auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten. Steuerentlastungen allein schaffen keine Familiengerechtigkeit. Eine verfassungsgemäße Neuregelung setzt Kinderfreibeträge in der Beitragsgestaltung voraus.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber 2001 aufgefordert, den generativen Beitrag von Eltern anzuerkennen und die bestehende Benachteiligung von erziehenden Versicherten auszuräumen. Es gebot dem Gesetzgeber, auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Das ist bis heute nicht geschehen. „Bei dem ab 2015 aufzubauenden kapitalgedeckten Vorsorgefonds wird stattdessen die Kindererziehung als generativer Beitrag erneut ignoriert. Das ist ein Skandal!“, betont Zeh. Und auch der unwesentlich höhere Beitrag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung entlastet nicht wie geboten die Familien, sondern soll künftige Beitragsanhebungen abfedern.

Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ mobilisiert Familien, sich gegen zu viel erhobene Beiträge zu wehren. Eltern sind aufgefordert, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen. Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband unterstützen die Aktion mit juristisch geprüften Muster-Einsprüchen und Muster-Klagen. Derzeit stehen drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht. Mehr Informationen finden Sie unter www.elternklagen.de

Deutscher Familienverband e.V. • Bundesgeschäftsstelle • Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
Luisenstr. 48 • 12345 Berlin • Tel: 030 – 30 88 29 65
presse@deutscher-familienverband.de

Horizontaler Vergleich 2015

Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands DFV fragt:

Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland?

Wie gewohnt haben wir nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich 2015, wie stark Familien durch Abgaben und Steuern belastet werden. Neu ist, dass sich unser Rechenbeispiel auf ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 35.000 Euro bezieht. In der Vergangenheit haben wir uns an einem „Facharbeiterlohn“ von 30.000 Euro im Jahr orientiert. Im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren stellen wir auch diese Zahlen zur Verfügung.

Wie viel Geld bleibt Familien im Portemonnaie?

Sollte die Abgaben- und Steuerlast nicht geringer werden, je mehr Kinder Eltern haben? Auch 2015 ist das nicht der Fall!

www.deutscher-familienverband.de

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2015_PDF_fr_Website.pdf

 

 

 

Spuk!

Sabine Lennartz, Berliner Korrespondentin der Schwäbischen Zeitung, sieht den SPUK PEGIDA sterben.

 

Dazu ein Leserbrief:

 

Nun wird sich zeigen, ob sich der Aufstand in Dresden hauptsächlich gegen die Migranten oder doch eher gegen die zweifelhaft demokratische, bundesdeutsche Politik gerichtet hat.

 

Dafür, dass Pegida im Nachhinein nun als bloßer irrlichternder SPUK abgetan wird, haben Politik und Medien in Presse und Fernsehen diesem „unerklärlichen“ Phänomen doch übertrieben viel ängstliche Aufmerksamkeit gewidmet. So viel, dass wichtige Nachrichten, z. B. zu den geplanten Freihandelsabkommen zwischen USA  und EU, TTIP und CETA, sowie zu Berichten über eine Großdemonstration in Berlin gegen die Machenschaften der Agrarindustrie oder zu dem Milliarden-Gelddruck-Projekt des Herrn Draghi nur noch am Rande erwähnt wurden oder sogar ganz entfielen. Zufall oder  beabsichtigtes Ablenkungsmanöver? Der polit-mediale Feind hieß jedenfalls wochenlang Pegida!

 

Jetzt ist der Spuk also vorbei, die „Ratten“ ( Hannelore Kraft, SPD ) verkriechen sich wieder, die „Träumer“ ( Julia Klöckner, CDU ) schlafen weiter, die „Unanständigen“            ( Hans-Olaf Henkel, AfD )  halten wieder ihre Klappe, die „Brandstifter“ ( Yasmin Fahimi, SPD ) pusten ihre Flammen aus, Regierung und Parteien atmen auf: Alles O.K.

 

Also – weiter so: alle Macht den Konzernen, Wirtschaftswachstum auf Kosten von Kindern und Müttern, Bildungseuphorie als verlogenes Alibi für ganztägige Trennung von Eltern und Kindern, Familienblindheit bei Steuern und Abgaben, letales demographisches Desinteresse ( Kanzlerin ), Missachtung von Volkes Stimme, Duldung von Arbeitsverhältnissen, die zum Überleben nicht ausreichen, Bankenrettungen mit unseren Steuergeldern, Enteignung von Sparern, Rüstungsexporte im großen Stil anstatt Finanzierung des zivilen Friedensdienstes …….

 

Alles O.K.? Lassen wir uns überraschen!

 

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

 

 

War Mama früher vielleicht mal ein Mann?

Wie haben wir eigentlich jemals Familien gegründet, ohne staatliche Grundausbildung in der Schule? Und seit wann ist es egal, „wer mit wem wie genau verwandt ist“?

Ein Beitrag von Birgit Kelle, Journalistin und bekennende Mutter von vier Kindern:

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/9554-fragwuerdige-revolution-des-sexualkundeunterrichts

Ein  AUDIO- Angebot, das Beachtung verdient:

Die heutige Internet-Radiosendung King.FM von Birgit Kelle zum Thema „Sexualkunde“ – mit einem ausführlichen Interview der Psychologin und Therapeutin Tabea Freitag (u.a. Expertin für Pornosucht bei Jugendlichen). Tabea Freitag argumentiert vehement gegen den neuen Sexualkundeunterricht, in ihren Augen setzt er Jugendliche extrem unter Druck. Er klärt nicht auf, sondern führt zu Sexualität hin. Die Sendung wird heute Abend erstmals ausgestrahlt um 22 Uhr. Wiederholungen immer Samstag um 12 Uhr, Sonntag um 16 Uhr und Donnerstag um 20 Uhr. Hier unter dem Link geht es zum Live-Stream, wo Sie King.FM im Internet hören können.