Gehetzte Eltern leiden unter Vereinbarkeitslüge

Irgendwann müsse mit der Vereinbarkeitslüge Schluss sein, meint Marc Brost, wirtschaftspolitischer Korrespondent der WELT, im Deutschlandradio Kutur: Arbeitende Eltern seien permanent gehetzt und übermüdet. Nicht nur Karrieristen würden darunter leiden, Job und Familie nicht unter einen Hut zu bekommen. Diese gehetzten Menschen, das sind wir.

Zum Lesen und Hören:

http://www.deutschlandradiokultur.de/familie-und-beruf-gehetzte-eltern-leiden-unter.1005.de.html?dram:article_id=315415

 

Gender Mainstreaming – Instrument oder Ideologie?

Die Verfechter*) des Gender Mainstreamings ( GM ) sehen im GM ein Instrument zu mehr Gleichberechtigung unter den Geschlechtern. Sie werfen den skeptischen Menschen vor, GM für eine Ideologie zu halten und diese als solche zu bekämpfen. In den Dokumenten von Peking wird 1995 tatsächlich noch von Gleichberechtigung gesprochen, wie sie in gleicher Weise auch Art. 3 unseres Grundgesetzes seit dessen Bestehen einfordert.

Das Gender-Kompetenz-Zentrum hat sich von dieser Maxime allerdings verabschiedet: Es fordert ein „auf Gleichstellung ausgerichtetes Denken und Handeln in der täglichen Arbeit einer Organisation“. Zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung gibt es aber einen kardinalen Unterschied: Gleichberechtigung be-achtet Unterschiedlichkeit zwischen den Geschlechtern, aber Gleichstellung miss-achtet Unterschiedlichkeit, ignoriert, leugnet oder verhindert sogar Unterschiede ( s. u. ).

Nur so kann ich mir erklären, dass unter dem 1995 geschaffenen Begriff GM sich heute ein übles Chaos aus teils sogar sich widersprechenden Zielen verbirgt ( Akzeptanz statt Toleranz von LSBTTIQ, Bildungspläne, welche die unterschiedliche Reife der Kinder und das Elternrecht ignorieren, Aktionspläne zur Akzeptanz vielfältiger sexueller  Varianten,  etc. ) Solange die globale Frauenbewegung sich von solchen Un-Geistern nicht offiziell distanziert, solange wird GM für einen großen Teil der Bevölkerung ein Schreckgespenst bleiben.

Am meisten irritiert mich aber, dass GM sein eigenes Gleichberechtigungs- Konzept konterkariert. Allein die Forderung:  „Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder teilen sich Frauen und Männer sowie die Gesellschaft als Ganzes“ zwingt alle Eltern in ein Schema, das viele total ablehnen. Z.B. wollen meine Kinder ihre Kinder eben  n i c h t   in eine „gesamtgesellschaftliche“ Krippe oder Ganztags- bzw. Gemeinschaftsschule geben. Meine Schwiegertöchter wollen bei ihren kleinen Kindern selbst präsent sein, sie musikalisch, sprachlich, religiös und künstlerisch bilden, und ihre eigene Berufstätigkeit erst nach den Familienjahren wieder aufnehmen. Mit dem Argument CHANCENGLEICHHEIT werden schon heute bildungsbeflissenen Eltern ihre Kinder entzogen ( Ganztagsunterbringung) und ihres, nach Art. 6 GG zugesprochenen Rechtes auf Erziehung beraubt. Ich will damit sagen: Kompromisslose GM-Forderungen bewirken in diesem Fall nicht Gleichberechtigung, sondern Bevormundung, weil sie erwachsenen Menschen eine nachteilslose, freie Entscheidung verwehren.

Die Vergesellschaftung der Kindererziehung wird als Fortschritt bezeichnet und als Befreiung der Frau gefeiert. Dass aber Kinder um die elterliche Beziehung und Bindung sowie deren Wertevermittlung betrogen werden, passt wiederum nicht zu dem GM-Anspruch, die Rechte der Kinder zu achten. GM schaltet den Einfluss der Eltern auf ihre Kinder  weitgehend aus und damit auch das verbriefte Recht der Kinder auf elterliche Erziehung.

Auch die Forderung, dass sich Frauen und Männer die Haus-, Familien- und Erziehungsarbeit aufteilen sollen, kann  keine Gleichberechtigung schaffen, weil GM selbst gar nicht vorsieht, die missachtete Erziehungsarbeit aufzuwerten. Vielmehr will GM die Familienarbeit lediglich delegieren. Familienarbeit dient GM gerne als höchst willkommener Beweis für immerwährende Versklavung der Frauen. Anstatt aber die Unterbewertung der Erziehungsarbeit zu beseitigen, wird der sträflich unbezahlte Dienst nur auf mehrere Schultern verteilt und bewirkt nun eine Diskriminierung beider Eltern.

Allein an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Vorstellungen von GM anstatt Gleichberechtigung  zu bewirken, in Wahrheit auf Gängelung, Entrechtung und Diskriminierung hinauslaufen. Und Gängelung bedeutet für mich Ideologie, weil sie auf Kosten freier Entscheidung die „reine Lehre“ verabsolutiert und damit Gleichberechtigung verhindert.

Wenn sich GM dazu entschlösse,

  • Frauen / Müttern die Freiheit der Wahl ihres persönlichen Lebensmodells zu verschaffen,
  • Erziehungs- und Familienarbeit aufzuwerten, gesellschaftlich und ökonomisch
  • Familien ihre verfassungsrechtliche Autonomie zu ermöglichen,
  • auf gängelnden Fundamentalismus zu verzichten,
  • anstatt für Gleichstellung sich für Gleichberechtigung einzusetzen und
  • sich von sexuellen „Befreiungskonzepten“ zu distanzieren,

dann gäbe es wahrscheinlich in der Bevölkerung keinen Widerstand gegen Gender Mainstreaming. Es würde m. E. sogar vollkommen genügen, wenn sich deutsche Politik endlich an Art. 3 GG ausrichten, und die zu Unrecht missachtete Familienarbeit so honorieren würde, wie dies das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen einfordert.

*) Ich verzichte bewusst auf die weibliche Form, weil sich selbstverständlich MENSCHEN   ( also Männer und Frauen ) angesprochen fühlen.

Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

Empört euch! Wehrt euch!

Mit eindringlichen Grußworten  an die Teilnehmer der DEMO für ALLE in Stuttgart mahnten der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Dr. Christian Spaemann und der  Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Dr. Horst Schetelig, sich gegen die Entrechtung der Eltern und die verantwortungslose Schulpolitik nicht nur in Baden-Württemberg zu wehren.

https://demofueralle.files.wordpress.com/2015/03/christian-spaemann.pdf

https://demofueralle.files.wordpress.com/2015/03/horst-schetelig.pdf

https://demofueralle.wordpress.com/2015/03/23/reden-und-grusworte-der-demo-fur-alle-am-21-marz-in-stuttgart/

 

Wer jetzt noch rot-grün wählt, muss von Sinnen sein!

OFFENER  BRIEF – zur Verbreitung empfohlen! 

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Altpeter,

über das Internet erfuhr ich durch Zufall von den Plänen der Landesregierung, einen  „Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte in BW“ durchzusetzen. Sie wollen also Baden-Württemberg allen Ernstes, und ohne Auftrag der Bürger zum „Vorreiter für Offenheit und Vielfalt“ machen? Als Ländle-Bürgerin habe ich Ihren Plan sehr genau gelesen. Und ich bin als Mutter und Großmutter entsetzt und als Demokratin tief verletzt. Wohin sind wir geraten? In ein rotgrünes Gruselkabinett? Ich wiegte mich bisher in der Gewissheit, dass wir durch unser demokratisches Grundgesetz vor Anmaßungen dieser Art geschützt sind. Jetzt stelle ich fest, dass wir Bürger heutzutage sogar schon wieder darum kämpfen müssen, dass unsere Rechte als Bürger, als Eltern, als Lehrer, als Schüler von unserer Regierung überhaupt noch wahrgenommen werden.

Sie definieren ohne irgendeine demokratische Legitimation, welches Rollenbild „veraltet“ und deshalb aufzubrechen sei. Sie implementieren ohne  die Zustimmung der Bürger die Forderungen einer queeren Minderheit in unser Gemeinwesen. Das wirkt sich auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens aus bis hin zur Überarbeitung von Schulbüchern, zu Kontroll-und Bestrafungsmechanismen. Sind wir auf dem Weg in ein neues Stasi-Zeitalter? Sie verlangen ohne irgendeine demokratische Legitimation, dass ein Menschenbild im LSTBTTIQ-Regenbogen künftig von allen Bürgern, einschließlich ihrer Kinder zu akzeptieren sei. Damit überschreiten Sie Ihre Kompetenz auf unerträgliche Weise.

Auch wenn Sie sich auf die Vorgaben der WHO berufen – auch sie ist nicht legitimiert, den Menschen ihre Werteskala vorzuschreiben, genauso wenig wie die EU.

Ehrlich, ich fühle mich versetzt in die Zeit des Nationalsozialismus, wo den Menschen vorgeschrieben wurde, was als akzeptabel oder inakzeptabel zu gelten hatte. Genau diese ideologischen Verirrungen wollten die Schöpfer unseres Grundgesetzes für alle Zeiten verhindern. Deshalb übertrugen sie den Elternhäusern und der Schule die hoheitliche Aufgabe, ihre Kinder zu kreativen, für das Gemeinwohl verantwortlichen Staatsbürgern zu erziehen. Von einer LSBTTIQ-Gesellschaft kann sich der Staat keinen Nachwuchs erhoffen. Vielmehr werden diese Zeitgenossen ganz und gar auf die von Eltern gezeugten Kinder angewiesen sein. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum Sie nicht vielmehr Ihr Augenmerk auf die Diskriminierungen werfen, unter denen Familien in unserem Land seit Jahrzehnten leiden. Diese scheinen Sie nicht im Mindesten zu interessieren.

So grenzt es an Schwachsinn, was die Landesregierung mit ihren Umerziehungsmaßnahmen bewerkstelligen will. Wir können nicht von LSBTTIQ-Akzeptanz leben, wir brauchen Kinder aus intakten, wertorientierten Elternhäusern, die sich in der Schule auf ihre künftige Rolle als staatstragende Bürger vorbereiten.

Als Bürgerin dieses Bundeslandes und als deutsche Staatsbürgerin fordere ich Sie auf, von Ihren staatsschädigenden Plänen Abstand zu nehmen, um unser Land nicht in den gesellschaftlichen, demografischen und wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Am Ende  sorgt eine winzige Minderheit für eine maximale Katastrophe.

Ich frage mich, wer wirklich rechtsaußen agiert, die Menschen, die ihre verbrieften demokratischen Rechte einfordern oder eine Regierung, die sich erdreistet, ihre krude, undemokratische Gesinnung per Gesetz durchzusetzen.

Wer jetzt noch rot-grün wählt, muss wirklich von Sinnen sein!

In der Hoffnung, dass diese Zeilen Sie zum Nachdenken bewegen, grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

Hier die Links zum Aktionsplan für Akzeptanz und  gleiche Rechte  aus dem Sozialministerium Stuttgart:

http://frau2000plus.net/wp-content/uploads/2015/03/Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_grün.pdf

Klicke, um auf Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_gelb.pdf zuzugreifen

Klicke, um auf Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_rot.pdf zuzugreifen

 

Was ist Deutschland die familiäre Versorgung von Kindern wert?

Verband Familienarbeit e.V.

                                                    Pressemeldung

Internationaler Welttag der Hauswirtschaft 21.03.2015

Zum internationalen Welttag der Hauswirtschaft 2015 macht der Verband Familienarbeit e.V. auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird:

Ersten Schätzungen zufolge beträgt deren Wert in Großbritannien ca. 3,8 Billionen Euro. Die Schweiz errechnete 2010 eine Haushaltsproduktion von rd. 44 % der Gesamtwirtschaft.

Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden für 2001 in einer Zeitbudgetstudie 56 Mrd. Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Mrd. Std. unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Leider wird nirgends differenziert, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. Schließlich kann nur dafür eine finanzielle Honorierung gefordert werden, weil er unter den in Westeuropa bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen der Gesamtgesellschaft zugute kommt. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf. Sie können sich dieses „Ehrenamt“ immer weniger leisten, weil die Rahmenbedingungen es nicht zulassen.

Im Gegensatz zur Kindererziehung in der Familie, kostet diese in einer Krippe in Deutschland ca. 1000 Euro und in der Kinder- und Jugendhilfe 3000 – 7000 Euro/ Monat. Diese Summen müssen von der Gesamtbevölkerung aufgebracht werden,während Eltern, die ihre Kleinkinder selbst aufziehen, mit 150 € Betreuungsgeld abgespeist werden.

Eltern klagen über www.elternklagen.de

Auf der Homepage der Erzdiözese Freiburg finden Sie ein Audio-Kurzinterview    ( 4:09 min ) mit Georg Zimmermann, dem Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken im Landesverband Baden-Württemberg, zur bundesweiten Aktion ELTERNKLAGEN,  www.elternklagen.de gemeinsam mit dem Deutschen Familienverband DFV. Zimmermann erläutert die Gründe und die überfällige Notwendigkeit der Aktion.

http://www.ebfr.de/html/audio_und_video.html?t=524003df8758d93972936ad02aaae667&tto=5f3f920c&

Machen Sie mit!                                                                                                          Verhelfen Sie der Aktion zum  Erfolg!                                                                      Informieren Sie andere Familien!

Aus der  SWR-Mediathek:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=a1253f00-b2f2-11e4-983e-0026b975f2e6

Dazu auch im FOCUS:

http://www.focus.de/magazin/archiv/sozialbeitraege-familien-sollen-nicht-doppelt-zahlen_id_4456582.html

 

 

 

 

 

Keine Kinder – keine Kinderarmut!

Unter dem Titel „Wenn Windeln zu viel kosten“ prognostiziert der Deutsche Kinderschutzbund, dass 2030 die Hälfte der Kinder in Deutschland arm sein wird  ( Publik Forum  5 /2015 ). Für die  Ursache von Kinderarmut hat er allerdings eine skurrile Erklärung.
LESERBRIEF
Herr Hilgers vom Kinderschutzbund erklärt die rasante Zunahme der Armut von Kindern in unserem reichen Land  mit der größeren Bereitschaft sozial schwacher Bürger, (noch) Kinder zu bekommen. Zynisch! Nach dieser Logik hätten wir keine Kinderarmut, wenn auch diese Leute sich endlich das Kinderkriegen abgewöhnten! Keine Kinder – keine Kinderarmut! Obwohl sich die Geburtenzahl seit 1965 von 1,3 Mill. auf 650 000 jährlich halbiert hat, lebt heute jedes fünfte Kind in Armut (1965 war es jedes 75. Kind ). Je weniger Kinder wir haben, desto schlechter behandeln wir sie.
 
Kinderarmut ist Elternarmut.  Mit jedem neuen Kind gerät eine Familie weiter unter ihr Existenzminimum. Anstatt die Schwächeren in unserer Gesellschaft zu entlasten, müssen gerade diese prozentual am meisten von ihrem kargen Lohn abgeben, wie der Sozialrichter Jürgen Borchert in seinem Buch „Sozialstaatsdämmerung“ vorrechnet. Solange Elternschaft per Gesetz durch ungerechtfertigte Abgaben bestraft wird und sich Kinderlosigkeit per Gesetz „rentiert“, solange wird Familienarmut noch weiter zunehmen.
 
Nicht dass dieser Skandal unserer Politik neu wäre! Trotzdem ignoriert eine gnadenlose Allianz aus allen Bundesparteien standhaft den dringenden Handlungsbedarf. In Anbetracht der Milliarden, die der Finanzminister durch die seit Jahrzehnten nicht mehr geborenen Kinder einspart ( demographische Rendite ), ist die deutsche Kinderarmut sogar eine doppelte Schande!
Bärbel Fischer

Familienersatz wird als „Kinderförderung“ verkauft

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

                                                                                                                         12.03.2015
Familienersatz wird als „Kinderförderung“ verkauft

 

„Die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg seit 2008 um 300 000“ und „Die Betreuungsquote stieg damit von 17,6 auf 32,5 Prozent“. So wird in einer Pressemeldung des Familienministeriums zur „Evaluation des Kinderförderungsgesetzes“ formuliert.

Zur hier verwendeten Wortwahl meldet Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, entschieden Kritik an: „Die Verwendung des Begriffs ´Betreuung´ ausschließlich im Zusammenhang mit Fremdbetreuung vermittelt den Eindruck, von den Eltern versorgte Kinder seien nicht ´betreut´. Der Name ´Kinderförderungsgesetz´ suggeriert, eine ´Förderung´ der Kinder sei nur in einer Krippe möglich, ganz so als ob Eltern dazu nicht den Löwenanteil beitrügen. Das kommt einer Hirnwäsche gleich, die inzwischen auch von den Medien betrieben wird. – Wenn z. B. Lokalzeitungen über Kinderkrippen berichten, loben sie die in den Einrichtungen erreichten Prozentzahlen und fordern den quantitativen und qualitativen Ausbau ein. Unterschwellig wird vermittelt: ‚Noch immer sind ca. 70 Prozent der unter 3-Jährigen ohne Betreuung. Die Armen!‘ Nur selten ist die Rede davon, dass die außerhäusliche Betreuung der unter 3-Jährigen mit Risiken behaftet ist und nur als zweitrangiger Ersatz für die elterliche Betreuung gelten kann.“

Martin weiter: „´Kinderförderung´ müsste in erster Linie die Stärkung der elterlichen Kompetenz und Präsenz bei den Kindern bedeuten. Die mangelnde Wertschätzung der elterlichen Erziehung durch Politik und Gesellschaft fördert dagegen zunehmendes Erziehungsversagen von Eltern. Zu klären wäre, ob die steigende Nachfrage nach Krippenplätzen nicht auch durch fehlende Entscheidungsfreiheit der Eltern bedingt ist. Echte Wahlfreiheit besteht erst dann, wenn die elterliche Betreuung in gleicher Höhe wie die Fremdbetreuung staatlich honoriert wird. Aber dem Lehrsatz von Karl Marx (sinngemäß: „Eltern in die Produktion, Kinder in die Kollektiverziehung!“) folgend, subventioniert unser angeblich freiheitsliebender Staat milliardenschwer die Fremdbetreuung und lässt die elterliche Erziehungsarbeit nicht nur ohne Lohn, sondern diffamiert sie zusätzlich als „unprofessionell“ und unzureichend. – Auch das Elterngeld wirkt in diese Richtung: Durch die Konzeption als Lohnersatz wird nicht die Erziehungsleistung anerkannt und honoriert, sondern die Bestverdiener bekommen den höchsten Betrag – wohlgemerkt aus Steuermitteln. Mehrkind-Eltern, die nicht bereit sind, zwischen den Geburten ihre Kinder in Fremdbetreuung zu geben, damit beide Eltern wieder erwerbstätig sein können, werden mit dem Mindestsatz des Elterngeldes abgespeist. Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. betrachtet das als Skandal und als verfassungswidrig.

Link zu einem Beitrag zum gleichen Thema:http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_03_02_dav_aktuelles_kindererziehung.html

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de

Europäer stimmen für ein „Menschenrecht auf Abtreibung“

 
 
Subsidiaritätsprinzip erfolgreich verteidigt, aber Mehrheit der EU-Abgeordneten für „Menschenrecht auf Abtreibung“

 

wir haben einen guten Kampf gekämpft! Ihnen allen, die Sie gegen den Tarabella-Bericht Petitionen unterzeichnet, an Abgeordnete geschrieben, telefoniert und Ihre Verteiler mobilisiert haben, ein ganz großes DANKE! Über Änderungsanträge der Fraktionen EVP und EKR haben wir immerhin erreicht, dass das Subsidiaritätsprinzip in Bezug auf die Abtreibung gestärkt wurde: Fragen zur „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ bleiben auch weiterhin allein Angelegenheit der Mitgliedsstaaten.

Aber: Der Tarabella-Bericht insgesamt wurde mit 440:206 Stimmen angenommen (CDU/CSU, AfD, Familienpartei, ÖDP und Teile der FDP haben dagegen gestimmt). Zudem hat die Mehrheit der EU-Abgeordneten im Punkt A(e) des Tarabella-Berichts, der gesondert abgestimmt wurde, mit 405:239 Stimmen für die Auffassung eines „Menschenrechts“ auf Abtreibung gestimmt. Das ist ein trauriges Signal! Lassen Sie uns daraus die einzig notwendige Konsequenz ziehen: Die Tarabella-Entscheidung muß uns Ansporn sein, noch mehr Kräfte zum Schutz des Lebens und der Familie in der EU zu mobilisieren.

Bereits in Kürze haben Sie dazu wieder Gelegenheit. Bitte kommen Sie zu unserer nächsten DEMO FÜR ALLE unter dem Motto „Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder:

am 21. März 2015
um 15 Uhr
auf dem Schillerplatz in Stuttgart.

Die Gegner von Ehe und Familie wollen uns in Stuttgart mit einer großen Gegendemonstration beeindrucken. Zeigen wir ihnen, daß es in diesem Land noch viele Aufrechte gibt, die unerschrocken für die Grundwerte unserer Gesellschaft einstehen!

Mit herzlichen Grüßen, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

 

 

Kleiner Grundkurs KINDERGELD

Kindergeld – Kein Geschenk, sondern Rückgabe von Diebesgut

Von Jürgen Borchert

Für das mit 38,8 Milliarden Euro gelistete Kindergeld gilt: Es ist zu größten Teilen kein Geschenk, sondern die Rückgabe von Diebesgut. Zugegebenermaßen ist das Verständnis der diesbezüglich zuständigen Grundlage des Kindergeldes im Einkommenssteuergesetz nicht ganz einfach, weil der Gesetzgeber in Paragraf 31 Satz 2 EStG  gleichzeitig eine Steuervergütungs- sowie eine Subventionsfunktion geregelt hat. Hier bietet sich zum besseren Verständnis die Lektüre einschlägiger Karlsruher Entscheidungen an. In seinem Beschluss vom 25. Mai 1990 hat das BVG nämlich festgestellt, daß das Existenzminimum der Bürger vom Zugriff der Einkommen- bzw. Lohnsteuer zu verschonen ist; da auch Kinder Bürger sind, ist folgerichtig das Existenzminimum der gesamten Familie insoweit steuerfrei zu halten. Das BVG hat in jener Entscheidung dem Gesetzgeber allerdings gestattet, auf das Existenzminimum von Kindern dann zuzugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das hat der Gesetzgeber, der ja aus Abgeordneten besteht, die wiedergewählt werden wollen, sich natürlich nicht zweimal sagen lassen, denn das Schenken von Kindergeld in Omnipotenz- und Spendierhosenpose ist den Wählern politisch ungleich angenehmer zu verkaufen als nur das bloße Nicht-Nehmen.

Etwa zwei Drittel der von den sogenannten Wissenschaftlern aufgelisteten ominösen 38,8 Milliarden Euro Kindergeld entfallen auf diese Kompensation der eigentlich verfassungswidrigen Steuererhebung. Wegen des restlichen Drittels empfiehlt sich die Lektüre des Karlsruher „Beamtenkinder“-Beschlusses vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) sowie des Nichtannahmebeschlusses zur Mehrwertsteuerbelastung von Familien vom 23. August 1999 (1 BvR 2164/98). In Ersterem ist zu lesen, daß die mit den höheren Aufwendungen für Kinder einhergehende stärkere indirekte Steuerbelastung durch das einheitliche Kindergeld nicht aufgefangen wird. Und in letzterem Beschluss, betreffend die Mehrwertsteuererhöhung von 1998, findet sich folgende einschlägige Passage: „Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose. Diese Belastung ist jedoch im Binnensystem der indirekten Steuern unvermeidlich und gesetzessystematisch folgerichtig. Sie muss aber eine diesen Belastungsfaktor kompensierende Entlastung bei der direkten Besteuerung, das heißt bei der Einkommensteuer zur Folge haben. Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, daß eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind.“

Im Klartext: Bei jeder Erhöhung indirekter Steuern (gleich Verbrauchssteuern, zum Beispiel die Mehrwertsteuer) müssen die Steuerfreibeträge und/oder das Kindergeld ebenfalls erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den zurückliegenden Jahrzehnten die Verbrauchssteuern vielfach erhöht wurden, ohne dass der Gesetzgeber die ihm aufgegebene Kompensation unmittelbar vornahm, sowie ferner der Tatsache, daß das Aufkommen aus Verbrauchssteuern mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Fiskus ausmacht, bleibt auch von dem „üppigen“ Kindergeldgeschenk demnach so gut wie nichts übrig. Es reduziert  sich nahezu in toto als Ablieferung der verfassungswidrigen Beute aus der Besteuerung des Kinderexistenzminimums.

Leicht redigierte Fassung des Kindergeld-Kapitels aus dem Buch des Autors: Sozialstaatsdämmerung, München 2013, S. 94 – 97