Vereinbarkeit von Beruf und Familie?

 

Es gibt für Mütter zwei Motivationen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen:

Entweder sie wollen ohne nennenswerte Unterbrechung in ihrem erlernten Beruf weiterarbeiten, sich engagieren, Erfolg haben. Oder sie müssen erwerbstätig sein, um die Familie vor Armut zu bewahren. In beiden Fällen bleibt nur, die Betreuung ihrer Kinder an Dritte zu delegieren.

 

„Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ heißt das Erfolgsrezept von Politik und Wirtschaft. Dabei haben sie die Vollerwerbstätigkeit der Mütter bei Ganztagsbetreuung der Kinder ab 12 Monaten im Auge. Dies hat

 

  • Vorteile für den Staat: Einnahmen von Steuern und Sozialbeiträgen, Einnahmen von Mehrwertsteuern durch vermehrten Konsum,

 

  • Vorteile für die Arbeitgeber: Die Frauen können acht Stunden präsent und im Einsatz sein. Die Arbeitsplätze sind mit billiger Frauenarbeit besetzt, durch Überangebot von BewerberInnen können Löhne niedrig gehalten werden.

 

  • Vorteile für die Mütter: Die Kinder sind ganztägig versorgt.

 

Für die Mütter tun sich allerdings auch erhebliche Nachteile auf:

  • Mehrfachbelastung bis zum Burnout, Zeitnot, ständiger Termindruck, ständiger Organisationszwang z. B. bei Krankheit, Eifersucht auf die Betreuerin,weil sich die Kinder emotional umorientieren, Qualitätsmängel der Krippe

 

Nachteile für die Kinder:

  • Verlassenheitsängste als Stressfaktor, emotionale Entfremdung von den Eltern, täglich zwei Trennungssituationen, Zuwendungsmangel, Aggression und Resignation

 

Unbestritten ist es das selbstverständliche Recht der Väter und Mütter, ihre Kinder in Krippen- oder eine sonstige Betreuung zu geben, wenn sie sich ihrem Beruf verschreiben wollen. 

 

Entsprechend muss es aber auch für Eltern als selbstverständliches Recht gelten, dass sie ihre Kinder in eigener Obhut und Verantwortung zuhause erziehen können. 

Denn es gibt immer noch viele Eltern, die sich dem Diktat von Wirtschaft und Politik nicht beugen wollen. Sie setzen auf ihr grundgesetzliches Recht ( Art. 6 GG), ihre Kinder in eigener Obhut und Verantwortung  selbst zu betreuen, zu fördern und sie durch die Kindheit zu begleiten. Sie sehen Vereinbarkeit als ein sehr problematisches Instrument an, mit welchem auf Kosten von Kindern und Eltern wirtschaftlicher Profit gemacht wird, ( um das Wort Sklaverei zu vermeiden). Sie stehen auf dem Standpunkt, dass sich die Fürsorge für Kinder und Erwerbsarbeit außer Haus gar nicht vereinbaren lassen, sondern Geldmangel lediglich durch Zeitmangel ersetzt wird, die Belastungen für die Eltern sich addieren und die Kinder sich von ihren Eltern entfremden. Sie lehnen familienferne Ganztagsbetreuung von Kindern ab, auch wenn medial verbreitete Pseudostudien die Überlegenheit kollektiver Krippenbetreuung vor individueller Zuwendung durch die Mutter suggerieren wollen. Eine fortschreitende Entfamilisierung bewirkt nach ihrer Überzeugung den Verfall sozialer Werte, die früher in intakten Familien noch vermittelt werden konnten.

 

Staat und Wirtschaft sitzen jedoch am längeren Hebel.

 

  • Von Seiten der Politik wird heute Vereinbarkeit +Krippenbetreuung  zum bevorzugten gesellschaftlichen Modell postuliert und exklusiv hoch subventioniert. Das geschieht mit Lenkungsabsicht und hat Lenkungswirkung. Auf dieser Schiene kann von Müttern scheinbar ganz legal (?) verlangt werden, dass sie berufstätig zu sein haben, wie es ja bereits Realität bei Alleinerziehenden ist. Vom Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz bis zur Krippenpflicht ist der Weg nur kurz. Kindererziehung muss zwangsläufig kollektiviert werden. Wer sich diesem Modell verweigert, hat mit finanziellen und gesellschaftlichen Einschränkungen zu rechnen. Schon Engels forderte zur Durchsetzung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zuallererst die Zerschlagung der Familien durch die Eliminierung der Mütter. Sozialismus pur!

 

  • Den Schwarzen Peter haben in jedem Fall die Eltern. Sie bringen ihr Sonderopfer durch unbezahlte Erziehungsarbeit, durch Sozialabgaben ohne Rücksicht auf die Zahl ihrer Kinder, durch Einbußen bei der Altersversorgung bis zu 60 %. Vom Makel der Diskriminierung können sie sich aber nicht befreien. Nach wie vor werden sie verspottet und bevormundet ( Herdprämie, Gutscheine) von Parlamentariern, die selber nur eines oder gar keine Kinder haben. Ohne Skrupel werden von SPD, Grünen, Linken, FDP und Teilen der CDU/CSU  bereits  Rechtsgüter zur Steuergerechtigkeit öffentlich zur Disposition gestellt, wie das Ehegattensplitting, die so genannte Mitversicherung und  Erziehungszeiten, um sie als „Fehlanreize zulasten von Erwerbsbiographien“  baldmöglichst abzuschaffen.

 

  • Trotz einer, im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohen Arbeitsmarktintegration von Frauen in Deutschland kritisiert EU-Kommissar Laszlo Andor in Brüssel das geplante Betreuungsgeld: Eltern einen Anreiz zu bieten, zuhause zu bleiben und dafür Geld zu bekommen, schwäche den Arbeitsmarkt. Er sei überrascht, dass die Bundesregierung Mütter zur Betreuung ihrer Kinder zuhause ermutige. „Es gilt in Europa die klare Politik, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern.“
  • Auch die Rechtsprechung hat einen Paradigmenwechsel vollzogen. Im Widerspruch zu früheren Urteilen wiesen die neu gewählten Verfassungsrichter bereits mehrere Klagen von Eltern mit der Begründung ab, die Erwerbstätigkeit von Frauen habe Vorrang vor Familienarbeit.

 

Man sieht: Die Selbstbestimmung/Emanzipation der Frau wird mehr denn je missachtet. Mehr denn je werden Mütter ausgebeutet.  Man sieht außerdem überdeutlich, zu welchem Zweck und zu wessen Profit die Floskel von der Vereinbarkeit „erfunden“ wurde. Die Familie hat sich dem Diktat von Politik und Wirtschaft zu beugen.

 

Die Ideologien ökonomischer Machbarkeit und sozialistischer Gleichmacherei verbünden sich mittels der schönfärberischen Phrase von der so genannten  Vereinbarkeit nicht für, sondern gegen Familien.  Auf einen Nenner gebracht:

 

Wirtschaftliche und sozialistische Ideologien sägen mit ein und der selben Vereinbarkeitssäge  am Ast unserer Gesellschaft.

 

Bärbel Fischer

 

 

Modell Hausfrau stirbt aus

Leserbrief zu „Modell Hausfrau stirbt aus“, Schwarzwälder Bote, 2. Februar 2012

 

Diese Überschrift samt Untertitel „Immer mehr Mütter (…) arbeiten“ klingt in meinen Ohren wie höhnisches Triumphgeschrei im Sinne von: „Bald haben wir sie vollends zur Strecke gebracht.“ Jedes Tier, das auf der Liste aussterbende Arten steht, erfährt Schutz und Förderung. Nicht so die Hausfrau. Auf ihr wird  – obwohl sie schon am Boden liegt – immer weiter herumgetrampelt, durch die Politiker/innen, Schwarzer-Feministinnen, Gender-Beauftragten, Wirtschaftlobby und nicht zuletzt durch die Medien. Die Verunglimpfung per „Sie arbeitet nicht!“ (Was tut sie denn dann zuhause?), Betreuungsgeld gleich Herdprämie, abzuschaffendes Ehegattensplitting, Nur-Hausfrau gleich doof, Reform des Unterhaltsrechts, Elterngeld nur als Ersatz für vorher erzieltes Erwerbseinkommen, etcetera  nehmen kein Ende.Das alles wird Euch noch einmal leidtun, wenn immer mehr zu Pflegende in die Heime drängen und die Ehrenämter nicht besetzt werden. Abgesehen davon, dass heute schon täglich berichtet wird: „Das Modell Kind stirbt aus.“ Wie bescheuert muss eine Gesellschaft sein, die den eigenen Ruin derart selbstbewusst betreibt?

Gertrud Martin

Seb.-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

Tel. 07721 56124

EU gefährdet Rettungsschirme für Familien

(Berlin). Als befremdlich bezeichnet der Deutsche Familienverband Berichte über die Kritik der EU-Kommission an den wirtschaftspolitischen Folgen des Betreuungsgeldes. Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh: „An vielen Stellen werden inzwischen Rettungsschirme aufgespannt, aber ausgerechnet Familien wird, bevor es überhaupt einen Gesetzentwurf gibt, ein solcher weggezogen.

http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=3976

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 

Für die Kritiker gilt offenbar:

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, familiäre Kinderbetreuung = Privatvergnügen

 

Entgegnung:

 

Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus:

  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.

 

Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.

 

Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG )

 

Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.

 

Daher gilt:

 

Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.

 

Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.

 

Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.

 

Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.

 

Bärbel Fischer

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 
Für die Kritiker gilt:
Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, 
familiäre Kinderbetreuung    = Privatvergnügen
Entgegnung:
Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus: 
  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.
Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.
Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG ) 
Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.
Daher gilt:
Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.
Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.
Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.
Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.
Bärbel Fischer

Familien in Deutschland – beschenkt oder ausgebeutet?

In seinem Vortrag , den er vor den Delegierten der Familienpartei gehalten hat, weist der Leiter des Heidelberger Familienbüros, Kostas Petropulos, nach, dass Kinder den Staat keinen Cent kosten. Im Gegenteil! Der Staat profitiert von jedem Kind im Laufe des Lebens durchschnittlich 77 000 Euro. Anders gesagt: Mit jedem nicht mehr geborenen Kind geht dem Staat dieser Betrag verloren.http://www.heidelberger-familienbuero.de/Archiv-2012/FLA-Familienpartei-Petropulos-HBF-Vortrag-191111-Tabellen-Printfassung.pdf

Simone Schmollack: "Eine Hausfrauenehe – so teuer wie ein Eigenheim"

DEUTSCHLANDRADIO Kultur brachte kürzlich einen Beitrag mit dem Titel: „Eine Hausfrauenehe ist so teuer wie ein Eigenheim“ von Simone Schmollack. Der Mathematiker Michael Horn aus München antwortet auf diesen Unsinn mit folgender Erwiderung unter der Überschrift: „Oder: wie sich ein luxoriöses Eigenheim in Nichts auflöst“
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe obigen Beitrag von Simone Schmollack gehört und bin entsetzt. Einerseits über den Beitrag selbst und andererseits über Deutschlandradio Kultur, das den Beitrag offensichtlich ohne jegliche Prüfung ausgestrahlt hat. Wenn man sich die Zahlen nur ein wenig genauer angeschaut hätte, wäre sofort aufgefallen, mit welchem Unsinn Sie hier Ihre Hörerschaft „beglückt“ haben. Alleine die ersten Sätze sind allesamt falsch:

FALSCH: „Zum Beispiel durch das Ehegattensplitting. Wenn der Mann 5000 Euro im Monat verdient, spart er für diese Zeit fast 500 Euro Steuern. In 30 Ehejahren sind das über 170.000 Euro.“
Solange Fr.  Schmollack nicht sagt, gegenüber wem der Mann die 500 EUR monatlich spart, ist das eine ziemliche Nullaussage. Wollen wir ihr helfen: Der Mann spart die 500 EUR gegenüber einem Single mit gleichem Einkommen. Aber ein Ehemann ist nun einmal kein Single. Vielleicht hätte man das Fr. Schmollack einmal erklären sollen. So vergleicht sie auf jeden Fall Äpfel mit Birnen. Machen wir es besser: Vergleichen wir also diesen Alleinverdiener-Ehemann mit einem anderen Ehepaar, das genau über das gleiche Einkommen, nämlich 2x 2.500 EUR monatlich verfügt. Und siehe da, der Ehemann aus der Alleinverdiener-Ehe (5.000 EUR, StKl: III) spart überhaupt nichts, sondern zahlt sogar etwas mehr Steuern als das Doppelverdiener-Ehepaar (2 x 2.500 EUR, jew. StKl: IV) zusammen, siehe Lohnrechner 2012 unter http://www.steuerberaten.de/do_it_yourself/rechner/lohn/index.php#

FALSCH: Sie hat auch herausgefunden, wie viel die Gesellschaft dafür zahlt, dass Hausfrauen in der Krankenkasse ihres Gatten kostenlos mitversichert sind: Für die besagte 30-jährige Ehe sind das 46.000 Euro.
So, so. Zusammen mit den angeblichen 170.000 EUR kommen wir damit also schon auf satte 216.000 EUR. Wenn wir allerdings wieder den Lohnrechner von oben zu Hilfe nehmen und einfach mal alle Steuern und Zahlungen in die Sozialversicherungen zusammenrechnen, kommen wir bei besagtem Alleinverdiener (5.000 EUR, StKl: III) auf monatliche Abzüge von 1.683 EUR. Bei dem Doppelverdienerehepaar (2 x 2.500 EUR, jew. StKl: IV) kommen wir auf 2 x 869 EUR, also 1.738 EUR Abgaben. Macht also eine Differenz von 55 EUR, oder in 30 Jahren weniger als 20.000 EUR. Fr. Schmollack liegt also fast um den Faktor 11 daneben, bzw. hat um 1.000% (!) übertrieben. Dabei ist noch nicht einmal eingerechnet, dass das Doppelverdiener-Ehepaar bessere Leistungen erhält, z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von der Krankenkasse. Aber es wird noch schlimmer.

FALSCH: Und dann ist da noch die Witwenrente. Dafür muss die Rentenversicherung schnell mal 300.000 Euro für eine Frau berappen, die selbst nie etwas in die Rentenkasse eingezahlt hat.
So, so, „schnell“ mal über 300.000 EUR. Wie wir gleich sehen werden, ist es genau umgekehrt, das Doppelverdiener-Ehepaar hat bei gleichen Einzahlungen in die Rentenversicherung letztendlich eine höhere Rendite, bekommt also mehr ausgezahlt, als das Einverdiener-Ehepaar. Doch vorab noch eine Richtigstellung zu „für eine Frau berappen, die selbst nie eingezahlt hat“. Richtig ist, dass diese Frau die große Witwenrente erhält, wenn ihr Mann stirbt. Richtig ist aber auch, dass sie sich darin nicht von der Frau aus der Doppelverdienerehe unterscheidet, denn auch diese erhält die große Witwenrente, partizipiert also auch an der Rente ihres Mannes, wenn dieser verstirbt, ohne dass sie jemals etwas für dessen Beiträge eingezahlt hätte. Das Argument von Fr. Schmollack ist nur populistisch, aber letztendlich falsch.
Was Fr. Schmollack ebenfalls verschweigt, ist, dass beide Ehepaare genau gleich viel in die Rentenversicherung eingezahlt haben, da die Rentenbeiträge des Alleinverdieners aus dem obigen Beispiel genau doppelt so hoch sind wie die einzelnen Beiträge der Doppelverdiener. In Summe gleiche Beiträge sollten auch zu gleicher Leistung führen. Wenn beide Ehepaare das Rentenalter erreichen, ist das zunächst auch der Fall. Nehmen wir der Einfachheit halber an, der Alleinverdiener erhält 2.000 EUR Rente monatlich, das Doppelverdiener-Ehepaar jeweils 1.000 EUR monatlich. Was passiert jedoch wenn, statistisch gesehen in den meisten Fällen, der Mann zuerst stirbt. In diesem Fall erhält die Frau des Alleinverdiener-Ehepaars die große Witwenrente von 1.200 EUR monatlich. Die Frau aus der Doppelverdienerehe erhält dagegen weiterhin ihr 1.000 EUR plus aus der großen Witwenrente nach Abzügen immerhin noch 490 EUR, also insgesamt 1.490 EUR und somit 290 EUR monatlich mehr.
Laut Statistischem Bundesamt (Quelle 1) lebt eine 65-jährige Frau durchschnittlich 3 Jahre und 3 Monate länger als ein 65-jähriger Mann. Ferner sind in 75% aller Ehen die Männer älter als die Frauen, in den meisten Fällen zwischen 1-3 Jahre (Quelle 2). Nehmen wir also an, dass die Ehefrau 2 Jahre jünger als ihr Mann ist und 3 Jahre und 3 Monate älter wird. Das bedeutet also, dass das Doppelverdienerehepaar unter diesen Randbedingungen etwa (24 + 39) * 290 = 18.270 EUR mehr Rente aus der Rentenversicherung bezieht als das Alleinverdiener-Ehepaar, obwohl beide Ehepaare gleiche Beiträge eingezahlt haben.

Wenn man alles nun aufaddiert, löst sich das luxoriöse Eigenheim in Nichts auf.

Dass die Autorin mit dem Beitrag vollkommen überfordert ist, wird auch an anderer Stelle deutlich. So hat sie Frankreich als beispielhaft herausgestellt und meint „Deutschland ist eines der letzten Länder in Europa, das noch am Ehegattensplitting festhält„. Ein kurzer Blick bei Wikipedia unter Familiensplitting hätte aber genügt unter Frankreich den Hinweis zu finden: „für jeden Elternteil der Divisor 1,0“. Mit anderen Worten: Auch das Musterland Frankreich setzt auf das Ehegattensplitting, plus einem zusätzlichen „Kindersplitting“.
Ferner findet man bei Wikipedia auch noch den Satz „In Frankreich wird das Familiensplitting nicht als Fördermaßnahme angesehen, sondern lediglich als die konsequente Einhaltung der horizontalen Steuergerechtigkeit“. Besser kann man es nicht sagen, denn das Ehegattensplitting ist eben keine Subvention, sondern ein (mathematisch) notwendiger Korrekturfaktor, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Und Steuergerechtigkeit bedeutet: „gleiche Steuerlast bei gleichem Familieneinkommen“.

Insgesamt ist es mir unerklärlich, wie der Beitrag „Eine Hausfrauenehe ist so teuer wie ein Eigenheim“ eine hoffentlich vorhandene Qualitätssicherung bei Deutschlandradio passieren konnte. Mein Vertrauen in die Qualität Ihrer Beiträge ist seit dem auf jeden Fall nachhaltig gestört und wird dies auch bleiben, solange Sie nicht auf Ihrer Internetseite eine Richtigstellung und eine Entschuldigung platzieren. Für den Link wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Horn (Mathematiker)
81739 München

Statistisches Bundesamt 1: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2011/09/PD11__343__12621,templateId=renderPrint.psml
Statistisches Bundesamt 2: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Publikationen/STATmagazin/2010/Bevoelkerung2010__10,templateId=renderPrint.psml__nnn=true

Altersarmut bekämpfen…

Schon wieder „beglückt“ uns eine Studie zur Altersarmut aufgrund „unterbrochener Erwerbsbiographie“ wegen Familienzeit. Neuerdings versucht die Wirtschaft verstärkt,  Mütter mit dem Schreckgespenst ALTERSARMUT endlich zu Vollzeiterwerbstätigkeit und zur Ganztagsbetreuung ihrer Kinder zu bewegen. Dazu werden immer wieder neue so genannte „wissenschaftliche Studien“ in Auftrag gegeben.

http://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2012/fup_12_015/index.html

Kommentar

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Riedmüller,

sehr geehrte Frau Schmalreck!

Die Pressemitteilung zu Ihrer Studie vom 24. 01. 2012  haben wir aufmerksam gelesen. Nicht dass Sie uns Neues vorgestellt hätten. Studien zu diesem Thema werden alle paar Monate erstellt und haben stets eines gemeinsam:

  • Sie werden von wirtschaftsnahen Verbänden in Auftrag gegeben und bezahlt. Somit wird vom Auftraggeber ein entsprechendes Resultat erwartet.
  • Sie zeichnen stets das Menetekel Altersarmut von Frauen an die Wand
  • Sie sind nicht ergebnisoffen, sondern zielgerichtet auf Vollerwerbstätigkeit
  • Sie missachten den Familienwunsch der Eltern und der Kinder
  • Sie bemängeln diverse  „Fehlanreize“, Familienarbeit der Erwerbsarbeit vorzuziehen
  • Sie basieren auf der Grundlage unseres bestehenden, aber ungerechten Sozial-und Arbeitsrechts 
Richtig ist natürlich, dass Müttern Altersarmut droht, wenn sie eine „unterbrochene Erwerbsbiografie“ haben. Während dieser Unterbrechung haben sie aber Kinder geboren, genährt, gepflegt, umsorgt, erzogen, gelehrt. Dieses Phänomen wird in keiner der Studien erwähnt. Vielleicht ist Ihnen noch nie der Gedanke gekommen, dass die jungen Mütter nicht aus Faulheit ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, sondern weil sie spüren, dass ihre Kinder sie brauchen. Sie wollen voll und ganz Eltern sein, nicht nur, weil  die Kinder einen biologischen Anspruch auf die Präsenz ihrer Mütter haben, sondern aus purer Freude an der Familie. Sie bewerten die ersten Kinderjahre als kostbares Geschenk. Verpasste Familienzeit lässt sich nie wieder einholen. Sie sind auch davon überzeugt, dass ihre Kinder in der Obhut ihrer eigenen Eltern gesünder aufwachsen als unter familienferner Betreuung. Wer vollerwerbstätig bleiben will, der verzichtet sowieso auf Kinder. 

Für Nachwuchs zu sorgen ist, anders als in Frankreich,  in Deutschland jedoch ein Nullfaktor. Dass  Frauen in Deutschland durch Mutterschaft an Rente einbüßen, das ist ein, von der „Wissenschaft“ bisher ignorierter, unglaublicher Skandal! Dass Wissenschaftler überhaupt auf dieser Basis argumentieren, lässt an jeder Logik zweifeln. Kaum zu fassen ist außerdem, dass „die „Wissenschaft“ niemals die familienfeindliche Struktur unserer Versorgungsgesetze unter die Lupe nimmt, statt dessen aber deren Folgen, also z. B. die Altersarmut von Frauen, als gottgegeben akzeptiert. Diese gäbe es gar nicht, wenn man die gesellschaftliche Leistung der Frauen würdigte. Blind für kreative Modelle zur besseren Absicherung von Müttern werden stumpfsinnig die antiquierten und abgegriffenen DDR-Rezepte empfohlen, wie Vollerwerbstätigkeit, Abschaffung von Transferleistungen und  sog. Fehlanreize wie  Ehegattensplitting, Mitversicherung* etc., und im Gegenzug Ganztagsbetreuung für Kinder ab 12 Monaten. Mit Verlaub – das ist nun wirklich keine wissenschaftliche Glanzleistung, wie man nach dem Zusammenbruch der DDR weiß. So wird eine unabhängige und freie Wissenschaft verzweckt und dadurch schändlich missbraucht.

Unsere Vermutung ist aber, dass kreative Ideen, wie eine kluge Reform unserer Sozialgesetze, von Ihren Auftraggebern gar nicht gefragt sind, weil es der  Wirtschaft nur darum geht, Arbeitsplätze zu besetzen. Es geht ihr auch nicht darum, die beklagenswerte Altersarmut zu verhindern, denn sonst würde sie schon heute Löhne zahlen, von denen eine Familie leben kann. Nein, das Gespenst Altersarmut dient allein dem Zweck, die sog. „stille Reserve“ von Müttern zu mobilisieren. Dazu wird von „Vereinbarkeit“ gefaselt. Als ob eine Mutter mit Kindern nicht vollbeschäftigt wäre! Auch wenn sie ihre Kinder betreuen lässt, die Lasten addieren sich und die Geldnot wird durch Zeitnot ersetzt. Abgehetzte Frauen hecheln, nahe am Burnout  ihren tausend Aufgaben hinterher. Wenn das keine Sklaverei ist!
*Lassen Sie sich bitte noch auf einen Rechenfehler hinweisen. Sie empfehlen, die „Mitversicherung“ einer erwerbslosen Mutter  in der Krankenversicherung abzuschaffen. Dabei verkennen Sie völlig, dass Mutter und Kinder Ansprüche auf das Einkommen des Familienvaters haben. Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 3 Kindern und einem Jahresbruttoverdienst von 30 000 € zahlt 2460 € KV-Beitrag. Da er seinen  Lohn aber mit vier weiteren Familienangehörigen teilen muss, stehen jedem einzelnen nur 6000 € zu. Damit zahlt jedes Mitglied von den 6000 € seine 492 € KV-Beitrag, in der Summe also 2460 €. Weder die Mutter noch die Kinder sind also „mitversichert“, sondern sie haben sich selbst versichert. Tatsächlich kostenfrei mitversichert wären die Familienangehörigen erst dann, wenn der Vater für seine 6000.-  € Jahreseinkommen den KV-Beitrag von 492.- allein abführte. Dies nur der Korrektheit wegen.
Wir sehen das Problem so: Erst reitet man die Mütter in den Schlamassel und betrügt sie um ihre Rentenansprüche, weil man ihren Einsatz für die künftige Generation missachtet. Dann sollen sie sich sozusagen am eigenen Schopf aus der Misere ziehen und durch doppelten Einsatz sich das zurückholen, was man ihnen zuvor gegenüber kinderlosen Zeitgenossen verweigert hat. In der Umgangsssprache heißt so etwas salopp „Verarschung“.

In der Anlage senden wir Ihnen den horizontalen Vergleich 2012, aus dem Sie ersehen, wie das frei verfügbare Einkommen einer Familie mit jedem Kind weiter schrumpft und wie es sich im Vergleich mit dem Einkommen eines Singles verhält. Quelle: Deutscher Familienverband e.V. Berlin. Außerdem empfehlen wir Ihnen unsere Website: www.familiengerechtigkeit-rv.de

Sehr geehrte Damen, vielleicht sehen Sie das Problem Altersarmut einmal aus dem Blickwinkel einer Familie. Nicht am Arbeitsmarkt entsteht sie, sondern in der verweigerten Wertschätzung von Familienarbeit. Sollte Ihnen an der Beseitigung der tatsächlichen Ursachen von Frauenaltersarmut gelegen sein, so verweisen wir Sie auf folgende Arbeiten unter : https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/studien/studien.html

Im Auftrag unserer Elterninitiative grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

 




 

pastedGraphic.pdf
Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)
Verband zur Förderung der eigenständigen
finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit
                                                                                                                                                             Datum: 30.01.2012  
Der Vorstand des vffm sieht sich zu folgender Pressemeldung veranlasst:  

Bestellte Studie: Deutsche Rentenversicherung verschleiert Ursachen der Altersarmut von Eltern 

                                                                                                                                                                                                                                                                     
Eine von der Deutschen Rentenversicherung bezahlte Studie kommt zum Schluss, dass Eltern und besonders Mütter nur über ungenügende Rentenanwartschaften verfügen. Das ist nicht neu. Aber die seit Jahrzehnten bekannten Ursachen dafür werden ignoriert. Dementsprechend sind auch die Korrekturvorschläge kontraproduktiv.
Die von Interessengruppen unabhängige Fachliteratur weist schon seit Jahrzehnten darauf hin, dass besonders die Rentenreform 1957 nicht nur die Familienarmut, sondern auch die Altersarmut von Eltern massiv fördert. Der zuvor geltende Generationenvertrag in der Familie (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) wurde zerstört und durch ein Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. Eltern tragen zwar weiter die Kinderkosten. Die von den erwachsen gewordenen Kinder zu zahlenden Renten werden jedoch an Erwerbsarbeit gebunden. Da Erwerbsarbeit mit steigender Kinderzahl immer schwieriger wird, ist heute die Alterssicherung der Eltern schlechter, je mehr Kinder sie hatten. 
So wurde ein extrem elternfeindliches Sozialsystem installiert, das den Generationenvertrag auf den Kopf stellte und trotzdem schönfärberisch bis heute als Generationenvertrag bezeichnet wird. Die so verursachte Ausbeutung der Eltern mehrerer Kinder wird von den Organisationen der Wirtschaft und auch von den Gewerkschaften konsequent ignoriert, ja sogar bestritten. Die Deutsche Rentenversicherung hat als „Partner“ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei immer Hilfestellung geleistet.
Die Empfehlungen aus der Studie zeigen, dass sich die Wissenschaftlerinnen nicht sachlich mit den Hintergründen der besonders Mütter treffenden Altersarmut beschäftigt haben. Vielmehr lautet ihr unsinniger Vorschlag, weitere „Anreize“ für eine durchgängige volle Erwerbstätigkeit beider Eltern zu schaffen. So sollen alle Eltern in das Hamsterrad der Doppelbelastung gedrängt werden, das als  „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beschönigt wird, aber immer häufiger zum „Burn-out“ bei Eltern und der Vernachlässigung von Kindern führt.
Die „Studie“ ist ein alarmierendes Beispiel, wie sich sogar Wissenschaftlerinnen der seriösen Humboldt-Universität kaufen lassen, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen. 

„Fernhalteprämie“?

Schwäbische Zeitung MEINUNG UND DIALOG, 18. 01. 2012
Interview Sabine Lennartz  / Manuela Schwesig SPD
Bis vor Kurzem wurde in der Berichterstattung zum vereinbarten Betreuungsgeld die Lieblingsabwertung dieser Leistung durch die SPD noch in Anführungszeichen gesetzt, weil sie als Wortschöpfung galt. Mittlerweile scheint die Schwäbische Zeitung diese SPD-Erfindung in ihren normalen Wortschatz aufgenommen zu haben und verzichtet auf die Heraushebung. Es gilt also: Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Punkt. ( Schon klar: Gemeint ist das Fernhalten der Kinder von der vermeintlichen Babybildung 1: 6! ) 


Dabei ist die Frage doch, was der Steuerzahler eigentlich finanzieren soll, die Ab-wesenheit der Mütter oder deren An-wesenheit bei ihren Kindern? Das Fernhalten der Mütter kostet uns 1000 Euro pro Kind und Monat, ihre Präsenz in der Familie soll jedoch nichts kosten. Dem eigentlichen Wortsinn nach müsste genau umgekehrt das Betreuungsgeld „Präsenz- oder Bindungsprämie“ heißen, die Subventionierung der elternfernen Betreuung demnach also „Absenz- oder Fernhalteprämie“.  

Mit  ihrem beliebten  Unwort  diffamieren die Gegner des Betreuungsgeldes witzigerweise ihre eigenen Absichten, nämlich ein- bis dreijährige Kinder und ihre Mütter strikt voneinander fernzuhalten.

Bärbel Fischer