Ausgereizt!

Für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren unterstützt die Regierung massiv finanziell die Betreuung, für die gewaltige Mehrheit der restlichen 65 Prozent wird keine Politik gemacht. „Es reicht!“, meint Birgit Kelle in ihrem Beitrag zur  widerlich unsachlichen Diskussion über das Betreuungsgeld.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/10706-debatte-um-das-betreuungsgeld

143 mal danke für Ihre Zustimmung !

zu unserem Vorschlag, Familien gemäß den Vorgaben unserer Verfassung zu behandeln. Unsere Forderungen decken sich mit jenen des Deutschen Familienverbandes ( Dr. Albin Nees ) Der von der Bundesregierung  angeregte „Dialog für Deutschland“, auch Zukunftsdialog genannt, ist seit heute beendet. Im Juni soll ein Buch dazu erscheinen, und im Herbst gibt es einen Abschlussbericht. Ob und wie die Vorschläge von uns Bürgern die Regierung beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. Enttäuscht wären wir schon, sollte diese Aktion lediglich eine Alibiveranstaltung zu mehr Bürgernähe gewesen sein.

Bärbel Fischer

Was heißt hier Infrastruktur, Frau Mika?

Frauen an den Herd oder an die Macht?

Hohe Wellen schlugen vor dem heutigen  ARD-PRESSECLUB die Einträge im Gästebuch pro und contra Betreuungsgeld / Frauenquote. Während Frau Kelle und Herr Müller-Vogg das Betreuungsgeld aus Gründen der Fairness befürworteten, lehnten Herr Vorkötter und Frau Bascha Mika diese Leistung als verfehlt und gefährlich für einen modernen Staat ab. Dabei kam der Vorwurf auf, Mütter forderten einen staatlichen Betrag dafür, dass sie die angebotene Infrastruktur nicht nutzen. Darum geht es in folgendem Beitrag:

Sehr geehrte Frau Bascha Mika!

Gnädige Frau, Sie irren oder Sie täuschen!  Sie zählen familienferne Krippenbetreuung  zur Infrastruktur und werfen jungen Müttern vor, ein Betreuungsgeld dafür zu fordern, dass sie die angebotene Infrastruktur nicht nutzen. Hier besteht offensichtlich Klärungsbedarf.

Zum einen: Als Infrastruktur bezeichnen wir ausschließlich Angebote, die jede/r BürgerIn, wenn er/sie will, nutzen kann. Aber:  Kein Opa, kein Schüler, keine Ordensfrau, kein Single  kann öffentliche Kinderbetreuung nutzen. Infrastruktur muss allen Bürgern zugänglich sein, nicht nur einem kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich ausschließlich den Kindern von erwerbstätigen Eltern.

Zum anderen: Für ihre Infrastruktur bezahlen die Bürger selbst mit kostendeckenden Gebühren. Aber für die KITA zahlen die Eltern, auch wenn sie über zwei Gehälter verfügen, nur max. 20% der tatsächlichen Kosten. Es handelt sich bei der externen Kinderbetreuung daher gerade nicht um Infrastruktur, sondern um eine reine Subventionierung durch den Steuerzahler, über die der Staat verfassungswidrig Einfluss nimmt auf die Eltern. Er missachtet deren grundgesetzliche Wahlfreiheit bei der Gestaltung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. Der Staat will Mütter/Väter möglichst rasch nach der Geburt wieder im Betrieb sehen, denn sie sollen ja Steuern und Abgaben zahlen.

In zweierlei Hinsicht also, Frau Mika, geht Ihr Vorwurf, Mütter hätten keinen Entschädigungsanspruch, wenn sie das Kita-Angebot nicht nutzen, ins Leere. Vielmehr ist es genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient. Ihre Vorhaltung, Frau Mika, entbehrt demnach jeder Grundlage!

Die Kinder von professionellen Eltern interessieren den Staat offenbar erst dann, wenn sie von ihren Eltern zu gut ausgebildeten, selbständigen und tüchtigen Leuten erzogen worden sind, natürlich als künftige Beitragszahler.

Bärbel Fischer

 

EILT! EILT! EILT!

Nur noch bis morgen, 15. 04. 2012 können beim DIALOG FÜR DEUTSCHLAND innerhalb von drei Themenbereichen Vorschläge eingebracht und/oder auch darüber abgestimmt werden. In der Sparte: Wie wollen wir zusammen leben? haben wir den Vorschlag gemacht, die vier familienbezogenen Urteile des BVerfGerichts endlich umzusetzen.

Uns liegt daran, möglichst viele Stimmen zu bekommen. Daher bitten wir Sie, sich über folgenden Link:

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=17992

an der Abstimmung zu beteiligen.

Besten Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PIRATEN familienfreundlich positioniert

Was ihnen niemand zugetraut hätte, haben die Piraten in ihr Positionspapier aufgenommen: eine geschlechterneutrale Gleichbehandlung, die Gleichbehandlung aller häuslich begleitenden Tätigkeiten, die Gleichbehandlung von häuslicher Begleitung und Beruf, die Gleichberechtigung der beruflichen Erwerbstätigkeit mit dem Beruf Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen, etc.

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2472.html

Dies entspricht in weiten Teilen den familienpolitischen Forderungen der Ökologisch Demokratischen Partei Deutschlands ÖDP : 

http://www.ödp.de/programm/themen/familie-jugend-soziales/

der Familienpartei: 

http://www.familien-partei.de/

oder den Anliegen des Verbands der Familienfrauen und – männer vffm:

http://www.dhg-vffm.de/p/modules/news/

Sollten sich die WählerInnen also bei der nächsten Bundestagswahl an Sachthemen wie Familien- und Generationengerechtigkeit orientieren, so wäre die Piratenpartei neben ÖDP und Familienpartei eine durchaus attraktive Alternative zu SPD, Grünen, Linke, FDP und neuerdings auch der CDU. Vor allem die Frauengruppe der CDU verrent sich blindwütig in eine Position, die wahltaktisch das AUS der CDU bedeuten könnte, vor lauter Inszenierung eines „modernen“, d. h. arbeitsmarktaffinen Familienbildes, das sich an einem maskulinen Feminismus orientiert, den nicht einmal die berufstätigen Frauen im Lande wollen.

 

Wachstumsdebatte: Deutschland wächst mit seinen Kindern

Die Zukunft der Sozialsysteme hängt nicht an der abstrakten Wirtschaftsleistung, sondern vor allem an den Kindern: ein Plädoyer gegen den blinden Ökonomismus. Dies vertritt der ehemalige Verfassungsrichter PAUL KIRCHHOF in seinem FAZ-Beitrag.

Europa lacht sich schief

Europa lacht sich schief

Nachdem der Begriff „Herdprämie“ in den gängigen Sprachgebrauch von Politik und Medien Einzug gehalten hat, gelegentlich auch als Gluckenprämie oder selten auch als Schnapsprämie, verwundert es, dass die familienferne Kinderbetreuung nicht ähnlich spöttisch als Kasernenprämie oder Abschiebeprämie bezeichnet wird. Kann man daraus schließen, dass Mütter es gar nicht nötig haben, Lebensentwürfe anderer Mütter zu verteufeln? Doch immer noch holen Journalisten und PolitikerInnen mit Vorliebe den verstaubten  Rabenmuttervorwurf von 1960 aus der Mottenkiste, wenn sie mit Schaum vor dem Mund das geplante Betreuungsgeld kritisieren, als ob dieser längst ausgediente Vorwurf in der Debatte hilfreich wäre. Kein kritischer Beitrag, vor allem von den Damen aus dem politischen, medialen und wirtschaftlichen Establishment, ohne den Notnagel „Rabenmutter“! Von solchen populistischen Tricks erwarten sich die deutschen Meinungsmacher noch immer Applaus.

Völlig ignoriert  haben dagegen unsere deutschen Hirnwäscher bisher das mitleidige, bisweilen überheblich kopfschüttelnde  Gelächter unserer französischen oder nordeuropäischen Nachbarn. Eine nationale Debatte um 100 oder 150 Euro für Mütter, die keinen Krippenplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen? So etwas gibt es doch tatsächlich nur in Deutschland! Hahaha!

Sind es gezielt geschürte irrationale Ängste vor einer künftigen Verarmung durch die Ausgabe von 1,4 Mrd.? Ist es absurder Sozialneid der heute mehrheitlich kinderlosen Bevölkerung? Ist es vielleicht die Angst der Parteien vor einem Wahldebakel durch die Rentner, die glauben zu kurz zu kommen? Oder fürchten die Polittechnokraten, dass ein Betreuungsgeld Frauen wegen der läppischen Kindererziehung für Jahre von der Erwerbsarbeit fernhalten könnte, wo doch jeder potentielle Arbeitsplatz zusätzlich Steuern in die Kasse spült? Vielleicht aber trauen sie jahrtausendelang bewährter elterlicher Kinderbetreuung ab 2013 nicht mehr über den Weg, weil sie das Erziehungsversagen weniger Eltern zur Regel deklarieren. Oder erhoffen sie sich von kollektiv-staatlicher Krippenkultivierung den willfährigen künftigen Staatsbürger?

Das alles mag eine gewisse Rolle spielen. Am wahrscheinlichsten aber erscheint mir als Begründung das Gender Mainstreaming-Abkommen von 1995, das auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking beschlossen wurde und über UN und EU  auf nationaler Verwaltungs- und Gesellschaftebene verwirklicht werden soll. Zwar soll es, vordergründig, um Gleichstellung aller „Unterdrückten“ (Homos, Lesben, Bi- und Transsexuelle und eben auch der Hausfrauen, sprich „Heimchen am Herd“) gehen. Die Frauen sollen wie die Männer durch eigene Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt = Unabhängigkeit von einem Ernährer und ihren Rentenanspruch selbst erwerben***. Alle familienbezogenen Gesetze, die seither erlassen wurden, richteten sich nach diesen Gendervorgaben aus. Kinder sind dabei nur störend. Sie werden für Eltern zum bedrohlichen Klotz am Bein und zur Karrierebremse. Daher müssen sie den Müttern entzogen werden. Man hätte, zynisch gesagt, die Kinder auch verhüten oder abtreiben können, würden sie nicht noch gebraucht als Garanten für die Beschaffung künftiger Renten! Fest steht für das politische Establishment: Mütter dürfen keinesfalls noch dafür belohnt werden, dass sie dem Betrieb fernbleiben, nur weil sie ihre Kinder rund um die Uhr selbst betreuen wollen. Dafür sind unseren Eliten 35 Cent Stundenlohn nichts anderes, als „Perlen vor die Säue“!

*** Rentenansprüche könnten sich Hausfrauen auch durch ein Erziehungs-und Pflegeeinkommen erwerben, so es denn Befürworter fände!

Nun sollte man meinen, dass diese Vorgaben auch für Frankreich gelten. Aber nein, Frankreich hat es gar nicht nötig, einer Genderrichtlinie zu gehorchen. In größtmöglicher Freiheit können dort Familien ihr spezielles Lebensmodell leben und werden vom Staat dafür noch reichlich unterstützt, u. a. mit einem monatlichen Betreuungsgeld von 490 Euro, wenn sie sich vollzeitig um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Niemand geifert dort: „Falsches Signal!“oder „Fehlanreiz!“  http://ertingen.de/familie/anlagen/a11.pdf  Anstatt sich aber Frankreich zum Vorbild zu nehmen, kopieren deutsche FamilienpolitikerInnen lieber das Modell aus der marxistisch-leninistischen Gesellschaftslehre. Bekanntlich hat der Sozialismus großes Verderben über die Menschheit gebracht und ganze Systeme in sich zerfallen lassen. Aber wenn Gewinne herausspringen, dann werden im Deutschland des 3. Jahrtausends gerne auch mal Kapitalverbrechen sanktioniert.

Derweil schauen unsere europäischen Nachbarn seelenruhig lächelnd zu, wie sich das reiche Deutschland in seiner nachwuchsvergessenen GIER allmählich selbst  abschafft.

Die Frage, die wir uns selber beantworten müssen, bleibt dennoch: Wie lange lassen wir es noch zu, dass unsere deutsche Ausbeutungspolitik Land und Gesellschaft sehenden Auges in den Ruin treibt?

Bärbel Fischer

 

Plötzlich soll das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein !

Der vffm äußert sich in einer Pressemeldung zu den elternfeindlichen Aussagen von Bischof Markus Dröge und Grünen-Politikerin Monika Düker bez. des beschlossenen Betreuungsgeldes:

09.04.2012

Betreuungsgeld verfasssungswidrig?

Die Gegner des „Betreuungsgeldes“ in der CDU konnten die CSU bisher nicht davon abbringen, an dieser Leistung festzuhalten. Deshalb werden jetzt plötzlich angebliche verfassungsrechtliche Hinderungsgründe ins Feld geführt. So behauptet z. B. der Verfassungsrechtler Joachim Wieland, das Betreuungsgeld verstoße gegen das Gebot, alle Familien „gleichheitsgerecht“ zu fördern. Die Grünen-Politikerin Monika Düker verstieg sich sogar zur Behauptung, das Betreuungsgeld „begünstige“ Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen“.

Dazu die Vorsitzende des Verbandes der Familienfrauen und -männer, Gertrud Martin:     „Wird der Logik gefolgt, dass das Betreuungsgeld die Eltern begünstige, die ihre Kinder selbst betreuen, dann gilt das umgekehrt in viel höherem Maße für die öffentliche Krippenfinanzierung. Sie begünstigt ausschließlich Eltern, die ihre Kinder in die Krippe geben. Das ist dann bei diesem Maßstab genauso verfassungswidrig. – Der verfassungsrechtlich sauberste Weg wäre folglich, den Eltern das Geld in die Hand zu geben und sie selbst entscheiden zu lassen, für welche Betreuungsart sie es verwenden.“

Gertrud Martin führt weiter aus, dass auch bei Zahlung des geplanten Betreungsgeldes eine deutliche Benachteiligung der zu Hause erziehenden Eltern fortbestehe, da die staatliche Krippenförderung pro Kind ja weit höher liege.

Der Stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Resch, kritisierte scharf, dass sich sogar der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Markus Dröge,  an der Hetze gegen Eltern beteilige, indem er behaupte, ein- bis dreijährige Kinder seien in einer Krippe besser aufgehoben als bei ihren Eltern. Das widerspreche aber allen bisherigen seriösen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Quelle der Äußerungen von Monika Düker und Markus Dröge: 

Heute-Nachrichten des ZDF vom 7. 4. 2012, 19°°.

Pressestelle des vffm


Verfassungsgericht fordert „Wertschätzung der Erziehungsleistung“

Schon wieder ist ein heftiger Streit um das in der Koalition für 2013 vereinbarte Betreuungsgeld im Gange. Bereits im Juli 2011 hatte der Leiter des Heidelberger Büros für Familienfragen (HBF), Kostas Petropulos, im Auftrag des Familiennetzwerkes eine Expertise erstellt, die das „Betreuungsgeld als verfassungsrechtliches Minimum“ ansieht und  zentrale Einwände dagegen auf den Prüfstand stellt.

Hier die Expertise (pdf-Dokument) zum Nachlesen.

Die dunkle Seite der Kindheit

Der Kinder- und Jugendarzt mit Schwerpunkt Neuropädiatrie und Leitende Arzt des Sozialpädiatrischen Zentrums Bielefeld-Bethel, Dr. Rainer Böhm,  zeigt in einer detaillierten Abhandlung in der FAZ auf, welche Gefahren für die körperliche und seelische Gesundheit unserer Kinder von der Erziehung in Krippen ausgehen.

http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/wp-content/uploads/2012/04/boehm-faz-040412.pdf