Vereinbarkeit- eine Lüge!

Peter Hahne hat die Äußerung von Arbeitsministerin Andrea Nahles zum Anlass genommen, das Thema Vereinbarkeit in seiner Sonntagmorgensendung im ZDF zu besprechen – zusammen mit Britta Sembach und Birgit Kelle.

Schauen Sie sich das halbstündige Video an!

http://www.zdf.de/peter-hahne/kinder-kueche-karriere-ueberfordern-sich-frauen-36740332.html

 

Bundestag beschließt ELTERNGELD PLUS

Gestern beschloss der Bundestag das „Elterngeld PLUS“ ab 1. Juli 2015. Damit ist Frau Schwesig ihrem Ziel, Eltern vollzeitnah erwerbstätig zu wissen, ein ganzes Stück näher gekommen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-11/bundestag-elterngeld-plus

Macht man eine Zeitrechnung für das erste Jahr nach der Geburt auf, dann stellt sich diese so dar:

Elterngeld bisher: Die Mutter verzichtet auf 40 Wochenarbeitsstunden zugunsten ihres Babys, der Vater arbeitet weiter 40 Wochenstunden. Im ersten Jahr ergibt das bei 46 Arbeitswochen eine Abwesenheit von 46 x 40 Stunden = 1840 Stunden.

Elterngeld PLUS: Beide Eltern arbeiten für den Betrieb je 30 Stunden pro Woche ab der Geburt. Das macht in 46 Wochen: 46 x 60 Stunden = 2 760 Stunden Abwesenheit.

Der Betrieb gewinnt gegenüber dem bisherigen Elterngeld demnach im ersten Jahr 920 Stunden, also 115 Arbeitstage. Wenn beide Eltern gleichzeitig bei der Arbeit sind, bedeutet das für das Neugeborene

  • 920 Stunden Fremdbetreuung in einer 1: 8-Kinderkrippe,
  • 920 Stunden Sehnsucht nach Mama und Papa,
  • 920 Stunden Trennungsschmerz,
  • 920 Stunden Stress bei erhöhtem Cortisolwert,
  • 920 Stunden Entfremdung von den Eltern
  • 920 Stunden Entbehrung der Familie und der häuslichen Umgebung, aber auch
  • 920 Stunden Sehnsucht der Eltern nach ihrem Kind

Hinzu kommt noch die Abwesenheit der Eltern aufgrund der Wege und der vorgeschriebenen Pausen.

Für Frau Schwesig und unsere gewählten Abgeordneten KEIN PROBLEM! Auf die Bedürfnisse der kleinen Lieblinge kommt´s ja auch gar nicht an. Hauptsache, die Arbeitsplätze bleiben besetzt, die Wirtschaft macht Gewinne und die Krippen werden voll!  Verkauft wird uns dieses Modell, das sich rühmt, die Arbeitnehmer von lästigen familiären Pflichten zu befreien, damit sie länger und mehr arbeiten, unter dem Begriff  FAMILIEN-FREUNDLICHKEIT!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort aus dem Familienministerium

Sehr geehrte Frau Fischer,

 
vielen Dank für Ihre Mail. Im Zuge der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll das bekannte Elterngeld um die Variante Elterngeld Plus ergänzt werden. Das bedeutet: Zukünftig stehen den Eltern mit dem bereits bekannten Basis-Elterngeld sowie dem neuen Elterngeld Plus zwei Varianten des Elterngeldes zur Verfügung. Das bisherige Elterngeld wird es auch weiterhin geben und den Eltern ermöglichen, in der ersten Zeit ab der Geburt des Kindes ohne großen Einkommensverlust ganz zu Hause zu bleiben.

Mit dem Elterngeld Plus sollen insbesondere Väter und Mütter unterstützt werden, die schon während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches: ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es bisher dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gibt. Mit den Elterngeld Plus-Monaten können sie zukünftig während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.

Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes frühzeitig wieder in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung.

Eine Teilzeittätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung für den Bezug des Elterngeld Plus. Beide Bezugsvarianten des Elterngeldes können mit und ohne eine Teilzeitbeschäftigung genutzt werden; auch die Kombination beider Varianten ist möglich.

Zusammen mit dem Elterngeld Plus wird zum 1. Juli 2015 auch ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Die Mehrheit der jungen Männer und Frauen mit kleinen Kindern wünschen sich eine solche Aufgabenteilung. Der Partnerschaftsbonus unterstützt sie dabei.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.                     Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Gabriele Schmidt
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Service-Team
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Erwiderung

Sehr geehrte Frau Schwesig,

über Frau Schmidt ließen Sie mir Ihre Antwort auf mein Schreiben zukommen, wofür ich mich bedanke.

Leider gingen Sie nicht auf den Kern meiner Kritik ein, nämlich, wie die Säuglinge es wohl empfinden, wenn die Eltern immer noch weniger Zeit für ihr Kind aufbringen können/wollen ( 920 Stunden zusätzliche Abwesenheit ). Die Neugeborenen müssen sich vorkommen wie ein Betriebsunfall, wie ein Fremdkörper im Getriebe, den man möglichst schnell entfernt, damit die Maschine wieder reibungslos läuft.

Das Elterngeld PLUS kann noch so variabel sein, Fakt ist, es dient dazu, Eltern möglichst frühzeitig von ihrem Säugling zu trennen. Damit dies besser gelingt, wird den jungen Eltern ein zusätzlicher BONUS gewährt. Aus Steuergeldern natürlich! Sie nennen diese Belohnung wohlklingend PARTNERSCHAFTSBONUS. Damit soll verschleiert werden, dass der Staat schon wieder tut, wozu er nicht berechtigt ist: Er greift mit Subventionen in die Autonomie der Eltern ein, die per Grundgesetz das alleinige Recht haben, ihre Familie zu organisieren. 

Das Elterngeld wie die Krippenfinanzierung sind an sich schon Konstrukte, die verfassungswidrig Elternschaft unterschiedlich bewerten und somit gegen Art. 3 GG verstoßen. Im Extremfall kann sich die Differenz beim Elterngeld zwischen Müttern mit Einkommen und Müttern ohne Einkommen  ( z.B. wegen der Erziehung vorhandener Kinder ) auf 18 000 € zugunsten der Mütter  m i t  Einkommen belaufen. Dies kommt einer Bestrafung der Mütter ohne Einkommen gleich. Eine soziale Glanzleistung!

Offenbar können unsere Volksvertreter mit dieser schreienden Ungerechtigkeit leben. 

WIR  NICHT!

Mit freundlichem Gruß                                                                                                    Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Mogelpackung Elterngeld PLUS

Unter TOP 19 wurde heute der von der Bundesregierung ( Manuela Schwesig SPD ) eingebrachte Entwurf eines Gesetzes  zur Einführung des Elterngeld-PLUS mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz im Parlament beraten.

Aus diesem Grund erinnern wir an unseren Beitrag vom 13. Juni 2014, das dieses Vorhaben als billige Mogelpackung entlarvt. Denn Eltern bekommen nicht mehr Zeit für ihre Familie, sondern weniger.

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Ganz ohne Frage ist das von Ursula v.d. Leyen 2007 eingeführte Elterngeld verfassungswidrig,

  1. weil es erwerbstätige Mütter begünstigt, Vollzeitmütter aber benachteiligt,
  2. weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern deren  vorangegangene Erwerbsarbeit,
  3. weil es gegen das Menschenrecht des Kindes auf Betreuung durch seine Eltern verstößt ( Art. 6,2 GG und Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention ).

Das BEEG  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf              sieht vor, dass die Mutter 12 Monate, der Vater 2 Monate lang zugunsten ihres Babys ihre Erwerbstätigkeit (40 Stunden) ruhen lassen und dafür ein einkommenabhängiges  Elterngeld beziehen. Im zweiten Jahr soll das Baby dann in  einer Krippe untergebracht werden, damit beide Eltern wieder  in Voll- oder Teilzeit  ihrem Betrieb zur Verfügung stehen.

Die geplante Elterngeld-PLUS-Reform dieses Gesetzes durch Manuela Schwesig verspricht „mehr Zeit für Familie und Beruf“, indem sie beide Eltern im ersten wie im zweiten Jahr je 32 Stunden beschäftigt wissen will. Dabei soll der Erhalt des EG auf zwei Jahre, aber in halber Höhe erweitert werden. Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten.

http://www.sueddeutsche.de/politik/elterngeld-plus-mama-kann-bald-frueher-arbeiten-1.1985624

Das Bundeskabinett hat im Juni 2014 diese Reform gebilligt.                                 Hat denn kein Minister widersprochen?                                                                      Hat denn kein Minister nachgerechnet?

Wer nämlich nachrechnet, merkt schnell: Es handelt sich hier um eine klassische Mogelpackung! Denn nun arbeiten auf zwei Jahre gerechnet die Eltern wöchentlich 8 Stunden mehr für den Betrieb. Das macht bei 2×45 Arbeitswochen eine Mehrleistung von 720 Stunden, also 90 volle Achtstundentage oder 18 Wochen PLUS für den Betrieb, aber 90 volle Achtstundentage MINUS an Präsenz für ihr „Wunschkind“.

Frau Schwesigs Maxime lautete bereits im Wahlkampf 2013, die Elternzeit zu verkürzen und die Eltern „vollzeitnah“ zu beschäftigen. Oder hätte sie jemals  eine Reform in Angriff genommen, um Eltern ein ebenso kräftiges PLUS an Zeit für ihr Kind zu verschaffen? Niemals!  Kinder in Deutschland stören einfach die Karriere. Weg mit ihnen!

Die oben erwähnten Zahlen belegen jedenfalls, wie sehr die Regierung bemüht ist zu verbergen, was sie wirklich vorhat, nämlich unseren Kindern künftig noch weniger Anspruch auf elterliche  Umsorgung zuzugestehen ( jedes Affenkind im Zoo findet bessere Bedingungen vor). Tatsächlich „fördert“ dieses Programm den frühest möglichen Wiedereinstig der Mütter in ihren Beruf. Die Große Koalition hat uns also gleich zwei „tüchtige“ Arbeitsministerinnen aus der SPD beschert, doch eine politische Fürsprecherin für Kinder und ihre rechtmäßigen biologischen Bedürfnisse – Fehlanzeige!

Der Schwesig´sche Slogan „Mehr Zeit für  Familie und Beruf“ – ist ein einziges, aber bewusstes  Täuschungsmanöver. Möglicherweise wird dieser Schuss nach hinten losgehen, wenn sich nämlich die Zahl der Geburten noch weiter verringert.

Wozu denn Kinder haben als hätte man keine?

Bärbel Fischer

Dazu auch:

http://www.publik-forum.de/Politik-Gesellschaft/das-falsche-versprechen?idw=20149908

Koalition stockt Mittel für Elterngeld auf

30 Millionen Euro kann Frau Schwesig  2015 mehr für das bundesdeutsche Elterngeld einplanen. Das hat die Koalition beschlossen, berichtet die Schwäbische Zeitung heute unter „Nachrichten und Hintergrund“, da „zunehmend mehr Väter die Auszeit im Job in Anspruch nähmen. Der Haushaltsansatz im Einzelplan betrage für 2015 also 5,4 Milliarden Euro.“
Leserbrief
Sowohl die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes als auch die einseitige Förderung der Krippenerziehung sind   u n v e r e i n b a r  mit dem Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 3 Grundgesetz. Dadurch werden Eltern 1. und 2. Klasse geschaffen, weil nicht die Erziehungsleistung selbst honoriert wird, sondern das zuvor erreichte Einkommen. So kann eine voll erwerbstätige, bislang kinderlose Frau den Höchstsatz bekommen, also das Sechsfache dessen, was eine Mutter von mehreren Kindern wegen Erwerbslosigkeit oder Teilzeiterwerb mit dem Mindestsatz von 300 Euro erhält. Weil Väter meist die höheren Einkommen beziehen, werden sie beim Elterngeld zusätzlich noch den Müttern vorgezogen. Diese staatliche Manipulierung von Eltern ist zwar politisch exakt so gewollt ( Ursula v.d. Leyen CDU, Manuela Schwesig SPD ), verstößt jedoch massiv gegen Art. 6, Abs. 1 GG und gegen das Elternrecht nach Art. 6, Abs. 2 GG.
Bärbel Fischer

 

Studie mit Passauer Beteiligung zeigt: Mehr Krippen führen zu mehr Geburten

Mehr Krippenplätze führen zu mehr Geburten. Das ist das Resultat einer neuen Studie des ifo Instituts, an der auch die Universität Passau beteiligt war. Die Studie hat erstmalig den Ausbau der Krippenplätze in Westdeutschland auf den Zusammenhang mit der Geburtenrate untersucht. Die Forscher fanden heraus, dass ein Anstieg der Betreuungsquote für unter dreijährige Kinder um zehn Prozentpunkte zu einem durchschnittlichen Anstieg der Geburtenrate um 2,8 Prozent führt. „Krippenplätze verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, erläutert Prof. Stefan Bauernschuster von der Universität Passau.

Sehr geehrter Herr Professor Bauernschuster!

Aus Ihrer Pressemitteilung vom 27. Mai 2014  geht hervor, dass Ihre STUDIE auf wunderbare Weise genau das Ergebnis lieferte, das sich die Bundesregierung so sehr gewünscht hat, nämlich dass ein vermehrtes Angebot an Kinderbetreuung auch eine vermehrte Geburtenrate bewirkt. Wie praktisch für unsere smarte Frau Familienministerin Schwesig, denn die Bundesregierung sichert sich vorsichtshalber „wissenschaftlich“ ab, wenn sie – ohne demokratische Legitimation – weitere Milliarden in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert. Dass dadurch jene Eltern noch mehr ins Hintertreffen geraten, die sich selbstverantwortlich der Erziehung ihrer Kleinkinder widmen ( durch Art. 6 GG verpflichtet ), steht außer Frage.

Wir fragen: Ist je eine Studie erstellt worden, die nachweist, wie sich mütterliche WAHLFREIHEIT auf die Geburtenrate auswirkt? Dazu müssten, wegen der Vergleichbarkeit, jene Summen, die der Staat für die außerfamiliäre Kinderbetreuung investiert ( ca. 1000.- € monatlich), auch jenen Eltern zu personaler 1:1-Betreuung verfügbar gemacht werden, die auf eine Erwerbsarbeit zugunsten ihrer Wunschkinder verzichten. Wegen der fehlenden Vergleichbarkeit halten wir Ihre Studie daher kaum für aussagekräftig. Wir behaupten nämlich, dass wir Eltern uns leichter für ein 2., 3., 4., Kind entscheiden würden, müssten wir nicht extrem, bis hin zur Armut,  Monat für Monat teuer dafür bezahlen *). Unseres Wissens ist der Versuch, Eltern ihr persönliches Familienmodell wählen zu lassen, noch NIE gemacht worden, denn diese Option ist von der Bundesregierung überhaupt nicht mehr vorgesehen, und sie gibt auch keinen Cent für eine VERGLEICHENDE  STUDIE aus. Der demografische Schwund ist aufgrund seit Jahrzehnten sträflich vernachlässigter Familienpolitik inzwischen so dramatisch, dass die BR glaubt, auf Kosten der emotionalen Sicherheit ihrer Kinder möglichst viele  junge Mütter für die Wirtschaft rekrutieren zu müssen. Man tut so, als käme es lediglich auf die ZAHL der Kinder als künftige Beitragszahler an, nicht aber auf deren vitale Stabilität. Denn als Wissenschaftler ist Ihnen das psycho-emotionale RISIKO sehr wohl bekannt, dem wir unseren Nachwuchs durch jahrelange Ghettoisierung aussetzen. Dass Ihre Studie diesen Aspekt völlig außer Acht lässt, zeugt nicht eben von Professionalität!
Daher wenden wir uns als ELTERNINITIATIVE an Sie, Herr Professor Bauernschuster, mit der Bitte, darüber ernsthaft nachzudenken, was unserem Nachwuchs mehr nützt: emotionale Bindungssicherheit über die Eltern und  stressfreies Aufwachsen in der Familie oder eine  1: 8- Betreuung für täglich 5 bis 10 Stunden ohne personalen Liebesbezug. Was wir Tierkindern im Zoo für viel Geld fraglos zugestehen, verweigern wir unserem eigenen Nachwuchs aus rein wirtschaftlichen Erwägungen.
Diesen Brief, sehr geehrter Herr Prof. Bauernschuster, veröffentlichen wir auf
http://forum-familiengerechtigkeit.de.
Mit den besten Grüßen in der Hoffnung darauf, dass Sie hiermit eine neue, vielleicht ungewohnte  Perspektive auf Familien und deren Missachtung durch die Bundesregierung*)  gewinnen, verbleibe ich in der Hoffnung auf Ihre Antwort
im Auftrag
Bärbel Fischer
*) lesen Sie dazu das Buch: SOZIALSTAATSDÄMMERUNG von Dr. Jürgen Borchert, leitender Richter am Landessozialgericht Darmstadt, Riemannn-Verlag München 2013
ANTWORT
Sehr geehrte Frau Fischer,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an meiner Arbeit.
Die Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen in
Deutschland, aus der die von Ihnen angesprochene Studie entstanden ist,
war ein riesiges Projekt, das von 2010 bis 2014 lief. Daran beteiligt
waren neben mir und meinen Kollegen am ifo Institut unter anderem
Forscher von TNS Infratest, des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW), des Zentrum für europäische
Wirtschaftsforschung (ZEW), des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts
(HWWI), der Universität Köln, der Universtiät Duisburg-Essen, der
Universität Bochum, des Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) oder
des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP).
Untersucht wurden eine Vielzahl ehe- und familienpolitischer Leistungen,
neben der öffentlichen Förderung der Kinderbetreuung zum Beispiel das
Kindergeld, das Ehegattensplitting, das Elterngeld oder auch das
Betreuungsgeld. Als Zielgrößen haben wir neben der Erfüllung von
Kinderwünschen unter anderem auch die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, die wirtschaftliche Stabilität von Familien, die soziale Teilhabe
von Familien und nicht zuletzt auch das Wohlergehen von Kindern
untersucht.
Die einzelnen Module basieren auf einzigartigen Datensätzen; die
jeweiligen Fragestellungen wurden mit den modernsten wissenschaftlichen
Methoden analysiert. Die daraus entstandenen Forschungsarbeiten wurden
und werden auf diversen referierten Fachkonferenzen in Europa und den
USA präsentiert und haben weltweit große wissenschaftliche Anerkennung
erfahren. Dieser Prozess stellt sicher, dass sich unter die Arbeiten
keine „Gefälligkeitsgutachten“ einschleichen, sondern die Arbeiten
wissenschaftlich absolut objektiv, die Fragestellungen mit geeigneten
Methoden analysiert und die Ergebnisse replizierbar sind.
Damit wollen wir erreichen, dass Familienpolitik nicht auf ideologischen
Glaubenssätzen oder politischen bzw. wirtschaftlichen Interessen beruht,
sondern auf objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen. Jede der
Studien der Gesamtevaluation, so auch unsere Studie zu Kinderbetreuung
und Fertilität, liefert dafür ein winziges Mosaikstückchen, nicht mehr
und nicht weniger. Ich geben Ihnen natürlich völlig Recht, dass man aus
dieser einen Studie allein nicht sagen kann, was die beste
Familienpolitik ist. Wie gesagt: Nur in der Gesamtschau, in der
einerseits neben Fertilität weitere Ergebnisgrößen wie beispielsweise
das Wohlergehen der Kinder berücksichtig werden und andererseits auch
weitere familienpolitische Maßnahmen (wie beispielsweise das
Betreuungsgeld) angeschaut werden, können vorsichtige Rückschlüsse für
die Familienpolitik gezogen werden. Ich sage „vorsichtige“ Rückschlüsse,
weil wir natürlich nicht alles messen können, was unter Umständen
wichtig wäre. Aber wir können doch so einiges objektiv messen – und das
ist unserer Ansicht nach allemal besser als unüberprüften ideologischen
Glaubenssätzen blind hinterherzulaufen.
Was Ihre konkrete Frage betrifft, so sind für Sie wahrscheinlich
insbesondere die wissenschaftlichen Studien zu den Effekten von
Kinderbetreuung auf Fertilität und dem Wohlergehen von Kindern, aber
auch zum Betreuungsgeld interessant. Was die Effekte von Kinderbetreuung
auf das Wohlergehen von Kindern betrifft, verweise ich Sie auf diverse
Arbeiten des Nobelpreisträgers James Heckman, von W. Steven Barnett, des
Direktors des National Institute for Early Education Research, oder auch
auf die neuesten Arbeiten von Tarjei Havnes oder Janet Currie. Was die
Effekte des Betreuungsgelds auf das Wohlergehen von Kindern betrifft, so
finden Sie eine kurze, verständliche Zusammenfassung einer aktuellen
Studie von meiner Kollegin Christina Gathmann (Universität Heidelberg)
hier: http://www.uniheidelberg.de/md/awi/professuren/amnpoe/studiebetreuungsgeld_deutschekurzfassung.pdf.
Ich hoffe, Ihnen damit einen kleinen Einblick in den Hintergrund unserer
wissenschaftlichen Arbeit gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Bauernschuster————————————–
Prof. Dr. Stefan Bauernschuster
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftspolitik
Universität Passau
Innstraße 27, 94032 Passau (Germany)
Tel.: +49 (0)851-509-2540
http://www.wiwi.uni-passau.de/bauernschuster.htmlifo Forschungsprofessor
CESifo Research Affiliate
ANTWORT  der  ELTERNINITIATIVE

Herzlichen Dank, Herr Professor Bauernschuster für Ihre rasche Antwort zu meinem Schreiben vom 6. September 2014. Trotzdem bleiben für uns Eltern einige Fragen offen:

  • Wurde von den beauftragten Instituten je einmal eine Ertragsaufstellung aufgestellt, die Aufschluss darüber gibt, welcher NUTZEN von jedem geborenen Kind zu erwarten ist? Das ifo-Institut errechnete 2005 einen Gewinn für die Sozialversicherungen pro Kind von 77 000 € über die staatlichen Transferleistungen hinaus. Das bedeutet, dass jedes nicht mehr geborene Kind dem Staat einen vergleichbaren Schaden verursacht. Wenn man aber Müttern mit Altersarmut droht ( Manuela Schwesig), falls sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen, so verhindert man die 2., 3., und 4. oder 5. Kinder, die als Ausgleich für die vielen verhinderten Kinder dringend gebraucht würden.
  • Mit keinem Wort bestätigen Sie, dass alternative Familienmodelle, z. B. SELBSTERZIEHER bei gleichwertiger finanzieller Förderung von 1000.-€ pro Kind untersucht wurden. Das war sicherlich auch nicht Ihr regierungsamtlicher Auftrag. Trotzdem ist Ihre Evaluation keineswegs aussagekräftig, solange dieser Aspekt fehlt!
  • Solange man staatliche oder institutionelle Kinderbetreuung ( Kommunale, Diakonie, Caritas, Kinderhilfswerk … ) für  Kindererziehung bezahlt, Eltern selbst  aber  leer ausgehen lässt, investiert man zwar in Arbeitsplätze, aber nicht in Familien. Insofern bleibt der Slogan FAMILIENFÖRDERUNG reines Geschwafel. Man muss nur polit-medial elterliche Kompetenz schlecht reden, schon profitieren familienferne Institutionen. Was läge näher, als Eltern für ihre Erziehungsarbeit selbst zu steuerzahlenden und sozialversicherten Arbeitnehmern zu machen?
  • Warum wurden für eine Evaluation familienfördernder Maßnahmen keine Eltern selbst oder sachkundige Verbände, z. B. der Deutsche Familienverband oder andere, gehört?
  • Inwieweit schätzt unsere Regierung überhaupt noch elterliche Erziehung?
  • Inwieweit will sie diese radikal aushungern?
  • Inwieweit verfolgt unsere Regierung eine staatliche Ghettoisierung des deutschen Nachwuchses über die gesamte Kindheit und Jugend und entfremdet ihn den Elternhäusern, was jegliche Pluralität verhindert?

Auch wenn Sie keinen familienpolitischen Empfehlungen aussprechen, so müssten Sie doch die Konsequenzen Ihrer Evaluation abwägen.

Dazu wünschen wir uns von Ihnen eine klare Auskunft, Herr Professor Bauernschuster!

Mit den besten Grüßen                                                                                                     Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

Fünftagewoche für Babys

Erst Masse – dann Klasse !

Florentine Fritzen redet in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung Klartext: Über den fortgeschrittenen Ausbau der Kinderbetreuung zu jubeln, während die Qualität der Betreuung im Argen liegt, wäre Stoff für eine Satire – wenn es um Gegenstände und nicht um Kinder ginge.

http://www.faz.net/sonntagszeitung/kita-ausbau-deutschland-kurz-vorm-ziel-13054878.html

 

Mütter sollen die Arbeitsleistung der Ungeborenen ersetzen

In trauter Einigkeit vertreten der DIHK-Chef Schweitzer und Familienministerin Manuela Schwesig die Ansicht, dass unser Sozialprodukt nur dann Bestand hat, wenn Mütter die Arbeitskraft ungeborener deutscher Kinder ersetzen und fordern deshalb gemeinsam längere Arbeitszeiten für Eltern. Ausdruck einer fatalen Missachtung der Interessen von Familien.  Ein Beitrag von Ferdinand Knauß:

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/35-stunden-woche-fuer-eltern-familienarbeitszeit-auf-kosten-der-kinder/9729094.html

 

Täuschungsmanöver PLUS

Ganz ohne Frage ist das von Ursula v.d. Leyen 2007 eingeführte Elterngeld verfassungswidrig,

  1. weil es erwerbstätige Mütter begünstigt, Vollzeitmütter aber benachteiligt,
  2. weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern deren  vorangegangene Erwerbsarbeit,
  3. weil es gegen das Menschenrecht des Kindes auf Betreuung durch seine Eltern verstößt ( Art. 6,2 GG und Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention ).

Das BEEG  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf              sieht vor, dass die Mutter 12 Monate, der Vater 2 Monate lang zugunsten ihres Babys ihre Erwerbstätigkeit (40 Stunden) ruhen lassen und dafür ein einkommenabhängiges  Elterngeld beziehen. Im zweiten Jahr soll das Baby dann in  einer Krippe untergebracht werden, damit beide Eltern wieder  in Voll- oder Teilzeit  ihrem Betrieb zur Verfügung stehen.

Die geplante Elterngeld-PLUS-Reform dieses Gesetzes durch Manuela Schwesig verspricht „mehr Zeit für Familie und Beruf“, indem sie beide Eltern im ersten wie im zweiten Jahr je 32 Stunden beschäftigt wissen will. Dabei soll der Erhalt des EG auf zwei Jahre, aber in halber Höhe erweitert werden. Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten.

http://www.sueddeutsche.de/politik/elterngeld-plus-mama-kann-bald-frueher-arbeiten-1.1985624

Das Bundeskabinett hat im Juni 2014 diese Reform gebilligt.                                 Hat denn kein Minister widersprochen?                                                                      Hat denn kein Minister nachgerechnet?

Wer nämlich nachrechnet, merkt schnell: Es handelt sich hier um eine klassische Mogelpackung! Denn nun arbeiten auf zwei Jahre gerechnet die Eltern wöchentlich 8 Stunden mehr für den Betrieb. Das macht bei 2×45 Arbeitswochen eine Mehrleistung von 720 Stunden, also 90 volle Achtstundentage oder 18 Wochen PLUS für den Betrieb, aber 90 volle Achtstundentage MINUS an Präsenz für ihr „Wunschkind“.

Frau Schwesigs Maxime lautete bereits im Wahlkampf 2013, die Elternzeit zu verkürzen und die Eltern „vollzeitnah“ zu beschäftigen. Oder hätte sie jemals  eine Reform in Angriff genommen, um Eltern ein ebenso kräftiges PLUS an Zeit für ihr Kind zu verschaffen? Niemals!  Kinder in Deutschland stören einfach die Karriere. Weg mit ihnen!

Die oben erwähnten Zahlen belegen jedenfalls, wie sehr die Regierung bemüht ist zu verbergen, was sie wirklich vorhat, nämlich unseren Kindern künftig noch weniger Anspruch auf elterliche  Umsorgung zuzugestehen ( jedes Affenkind im Zoo findet bessere Bedingungen vor). Tatsächlich „fördert“ dieses Programm den frühest möglichen Wiedereinstig der Mütter in ihren Beruf. Die Große Koalition hat uns also gleich zwei „tüchtige“ Arbeitsministerinnen aus der SPD beschert, doch eine politische Fürsprecherin für Kinder und ihre rechtmäßigen biologischen Bedürfnisse – Fehlanzeige!

Der Schwesig´sche Slogan „Mehr Zeit für  Familie und Beruf“ – ist ein einziges, aber bewusstes  Täuschungsmanöver. Möglicherweise wird dieser Schuss nach hinten losgehen, wenn sich nämlich die Zahl der Geburten noch weiter verringert.

Wozu denn Kinder haben als hätte man keine?

Bärbel Fischer

 

Elterngeld PLUS beschlossen – totaler Bluff!

Abgesehen von der Tatsache, dass das 2007 beschlossene Elterngeld wegen seiner Ungleichbehandlung von Müttern als verfassungswidrig gem. Art 3 GG gelten muss, stößt das von Manuela Schwesig geplante EG+ auf erhebliche Skepsis. Denn nicht mehr, sondern weniger Zeit fällt künftig für Familie ab! Für wie blöd hält uns eigentlich unsere Regierung?

http://www.tagesschau.de/multimedia/politikimradio/audio122848.html

Hier ein Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zu ihrem Interview mit  der derzeitigen Familienministerin vom 4. Juni 2014:                                                       Zu: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“                                                        Schwäbische Zeitung MEINUNG & DIALOG, 4. Juni 2014

Schon die Parole über dem Interview mit der süß lächelnden SPD-Familienministerin: „Mehr Zeit für Familie und Beruf“ ist (bewusst) irreführend gewählt. Sie soll vorgaukeln, dass sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen lassen. Die Betriebe buhlen ebenso um die Präsenz/ Arbeitskraft der jungen Leute, wie deren Kinder sich die liebevolle Nähe ihrer Eltern ersehnen. Zeit lässt sich aber leider nur einmal nutzen: mehr Zeit für Familie bedeutet weniger Zeit für den Betrieb und umgekehrt. Wenn neuerdings nach dem Willen der deutschen Familienministerin Vater und Mutter eines Neugeborenen je 32 Std. ihrem Betrieb zur Verfügung stehen sollen, so genießt ihr Säugling wöchentlich nur noch 8 Stunden mütterliche, und 8 Stunden väterliche Zuwendung,  also im Endeffekt 24 Stunden weniger Zeit mit den Eltern als bisher.  In zwei Jahren bedeutet dies, ausgehend von jährlich 42 Arbeitswochen, für das ersehnte  Wunschkind einen Verlust von 84 mal 24 Stunden, also 2016 Stunden zärtlicher Innigkeit. Und diesen Verlust verkraftet nicht jedes Kind. Im Übrigen ist auch Vätern ein Einkommensverlust wegen Familienarbeit ebenso wenig zuzumuten wie Müttern!

Frage: Wie ist das mit Müttern ohne Einkommen wegen bereits vorhandener zwei, drei oder weiterer Kinder? Werden die 300 Euro Elterngeld  auch halbiert, falls die Mutter aus purer Not eine Putzstelle annimmt?

Weil sich nur in den wenigsten Fällen das beschlossene Schwesig-Modell mit den Vorgaben der Betriebe verwirklichen lässt, werden die meisten Paare sich resigniert  für Vollzeitjob  und Vollzeit-Krippe entscheiden, was ja wohl auch der politisch erwünschte Effekt des Elterngeld-PLUS-Modells ist – zum Schaden der Kinder.

Wie hieß das Versprechen doch gleich? Mehr Zeit für Familie?  Kann es sein, dass unsere Kabinettsmitglieder allesamt nicht rechnen können? Oder will man uns mit einem Taschenspielertrick den Zeitverlust als Gewinn verkaufen?  Für wie dämlich hält uns eigentlich unsere Regierung?

 Bärbel Fischer, Leutkirch

Schluss mit der Mamiphobie!

Täglich lassen wir sie spüren, dass sie stören, diese Mütter. Denn die kluge Frau entscheidet sich für die Karriere und gegen das Kind. Wir sind ein Land der Kinder- und Mütterhasser geworden. Von Milosz Matuschek

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article127851480/Schluss-mit-der-Mamiphobie.html