Quo vadis, Deutscher Familienverband BW?

In seiner neuesten Ausgabe fragt der DFV Baden-Württemberg seine Mitglieder, wohin es in der nächsten Zukunft mit dem DFV-Baden-Württemberg gehen soll.

Sehr geehrter Herr Bonde,

leider kann ich noch nicht auf Ihre online-Umfrage zugreifen, möchte mich aber dennoch dazu äußern:
  • Was mir/uns am meisten am Herzen liegt, wäre ein deutlich massiverer politischer Einsatz des DFV-BW, um die Ungleichbehandlung von Familien beim Elterngeld und bei den Sozialabgaben öffentlich zu monieren, und endlich eine grundgesetzliche Gleichstellung zu bewirken. Dazu gehören nicht nur Appelle, sondern ganz massive AKTIONEN. Die Öffentlichkeit muss erfahren, weshalb  Deutschland auf Nachwuchs verzichtet.
  • Außerdem wäre uns wichtig, dass Familienverbände und – initiativen nicht getrennt marschieren, sondern sich verbünden. Alle bestehenden Organisationen sind sich doch einig in der Forderung, die familienbezogenen Urteile des BverfGs und die Artikel 3 GG und 6 GG durchzusetzen. Damit fordern wir lediglich, was uns zusteht, nämlich die Entlastung von Leistungen, die Familien zu Unrecht aufgebürdet werden(Jürgen Borchert ). Familien sollen nicht als Bittsteller unterstützt werden müssen, sondern sie sollen autark aus eigener Kraft leben können. Trotzdem kann und soll jede Initiative ihr eigenes Profil bewahren. Aber o.g. Schnittmenge einigt uns.
  • Zum Anderen halten wir die Forderung: „Bildung für alle“ solange für  äußerst schwammig, als nicht definiert wird, WAS  WER unter Bildung versteht. Da gibt es ja fundamentale Unterschiede. Wir z. B. halten die so genannte „frühkindliche Bildung“ für 1 – 3-jährige Wickelkinder für ein semantisches Alibi zur Verschleierung der arbeitsmarktpolitischen Forderung, dass Mütter möglichst  auf dreijährige Elternzeit  verzichten.

 

  • Zusätzlich steht momentan auf der bw. Regierungsagenda der Plan, Kinderrechte in die bw. Verfassung aufzunehmen. Dagegen sträubt sich unsere Elterninitiative vehement. Erstens sind Kinder und Eltern laut Verfassung bereits mit gleichen Rechten wie alle Bürger ausgestattet. Zweitens wird jede Regierungspartei Kindeswohl nach je eigener Ideologie auslegen. Das bedeutet, dass das Kindeswohl zum Spielball politischer Richtungen wird. Das Grundgesetz weist allein den Eltern die Erziehungsverantwortung zu, nicht dem Staat. Auch wenn manche Eltern versagen, staatlicher Zugriff auf Elternrechte bedeutet Entmündigung von  a l l e n  Vätern und Müttern.  Auch in diesem Punkt wünschen wir uns deutliche Worte vom DFV.
  • Zuletzt halten wir es für unerträglich, dass  das  Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen ausschließlich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vor Diskriminierung geschützt sind, nicht aber wegen ihrer Kinder. So kann einem Vater wegen seiner vier Kinder ohne rechtliche Konsequenzen eine Wohnung verweigert werden, nicht aber einem muslimischen, einem dunkelhäutigen oder einem homosexuellen Paar. Auch hier besteht dringender Ergänzungsbedarf, um den sich der DFV kümmern sollte.

 

Werter Herr Bonde, das war unser Wunschzettel für die Zukunft des DFV-BW.             Und damit grüßen wir Sie freundlich

 

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

 

Kinderrechte sollen in die Landesverfassung BW

Schwäbische Zeitung, Wir im Süden, 7. Februar 2014

Kinderrechte sollen in die Landesverfassung  BW

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Katrin Altpeter!

Kinderrechte in die Landesverfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?

Leider haben diese, durch den Kinderschutzbund erhobenen Forderungen einen fundamentalen Fehler, denn sie übertragen elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Ich frage: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Ich frage: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Landesregierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Ich frage: Was versteht die jeweilige Landesregierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar nicht unterstützt werden!
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Ich frage: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Landesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Altpeter, alle diese Forderungen sind bereits mit Artikel 6 GG abgedeckt und daher überflüssig.  Einmal in der Landesverfassung festgeschrieben, öffnen solchermaßen  dehnbare Forderungen parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Diese Festschreibung würde bedeuten, dass jede Regierung die Macht bekäme, ihre schwarz-rot-grün-gelb-braunen Zugriffe auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Böse Zungen behaupten sogar, dass die geplante Verfassungserweiterung genau diesem Zweck dienen soll!  Frau Honecker lässt grüßen!

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Landesverfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Sozialministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Der Zwang zur Erwerbsarbeit beider Eltern ist die unerträgliche Ursache von Verlassenheitsängsten bei Kindern. Wenn schon „Unterstützung“, dann bitte durch eine Politik, die Eltern nicht mehr schröpft als Nichteltern. Um Kindern zu helfen, muss man die Eltern stärken, ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen.

Mit der Bitte um eine Antwort grüße ich Sie in diesem Anliegen stellvertretend

Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben wird im Internet verbreitet, um zu dokumentieren, dass die Bevölkerung durchaus wachsam die Pläne der Landesregierung verfolgt und nicht einfach „mitläuft“.

 

 

Nachtcafé mit linker Schlagseite

Betrifft Nachtcafé, heute 24. 01. 2014 um 22:00 Uhr SWR

Sehr geehrter Herr Backes, sehr geehrte Damen und Herren vom Rundfunkrat,

was ist denn das für eine Veranstaltung, dieses Nachtcafé mit Gästen, die 7:2 eine scheinbare Meinungsmehrheit zugunsten grünroter Ziele abbilden sollen?

http://www.swr.de/nachtcafe/-/id=200198/nid=200198/did=12551234/wigrj3/ 

Wer den Stand einschlägiger Petitionen zur Kenntnis nimmt,  müsste eine Besetzung 3:6 organisieren. Daher werde ich den Verdacht nicht los, dass der Rundfunkrat völlig undemokratisch, aber politisch eindeutig links positioniert sein Thema hochpusht, um es im Aufwind zu halten.

Mit solchen üblen Tricks bringt  es Ihr pseudodemokratisches Gremium noch so weit, dass das Ansehen der LSBTTI-Minderheit in der Bevölkerung im Ansehen tatsächlich Schaden erleidet.

Dabei werden Ihre Gäste zu ihren persönlichen Erfahrungen mit  Homosexualität sprechen. Aber darum geht es nicht! Die in dieser Debatte einzig   w e s e n t l i c h e  pädagogische, entwicklungspsychologische Frage fehlt in Ihrer Sendung komplett, nämlich:

Darf die staatliche Schulbehörde gegen den Elternwillen K i n d e r n  pauschal über alle Schuljahre hinweg und durch Lehrkräfte, die dieses Thema höchst unterschiedlich bewerten, derlei „Weisheiten“ zumuten? Zwingt man sie nicht, etwas zu „lernen“, was sie gar nicht lernen wollen, und wogegen sie sich gar nicht schützen können? Nur ungern benutze ich das Wort „Vergewaltigung“. Aber wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder z. B. zwingen, sich gewaltverherrlichende oder für Kinder ungeeignete  Filme anzusehen, dann schreitet das Jugendamt ein und bestraft die Verantwortlichen, weil Kinder sich nicht wehren können.

Warum hat Herr Backes nicht eine Mutter eingeladen, die davon berichtet, wie solche Zumutungen ihr Kind bis tief in den Schlaf beschäftigen? Warum hören wir nichts von Jugendlichen, die schlechte Erfahrungen mit Homosexuellen gemacht haben? Ich hatte selbst einen Onkel der in der hs Szene ermordet wurde. Trotzdem bin ich homosexuellen Mitmenschen sehr zugewandt, weil mich ihre Sexualität nichts angeht. Für mich zählt der  MENSCH.

Fazit: Ihre für heute beabsichtigte Sendung Nachtcafé  ist es aus

– paritätischen,                                                                                                                      – demokratischen und                                                                                                         – elternrechtlichen Gründen ( Art. 6,2 GG) nicht wert, eingeschaltet zu werden.

Mit sehr nachdenklichem Gruß                                                                                              Bärbel Fischer

 

Das „C“ als Verpflichtung

Ungekürzter Redebeitrag des Delegierten Eugen Abler beim CDU-Bundesparteitag 2012 in Hannover, den er freundlicherweise zur Veröffentlichung auf dieser Seite freigab.

Herr Präsident, Frau Bundeskanzlerin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Respekt und Anerkennung für Ihre Bilanz, Ihre Leistung, Frau Bundeskanzlerin und für Ihre Richtung für das kommende Wahljahr. Ihre Erfolge sind unbestritten. Weniger erfreulich ist  aber ein Blick auf die Situation unserer CDU. Wir blicken auf viele verlorene Wahlen zurück. Warum laufen uns die Wähler weg?

Für welche Politik steht die CDU, fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger.  Wir müssen wieder verstärkt unsere Positionen klar und deutlich benennen. Wir brauchen eine Vision für die Zukunft.

Von großer Bedeutung ist –wie überall- aber die Glaubwürdigkeit. Dazu muss in unserer Partei mit dem C im Namen das christliche Menschenbild klar erkennbar sein. Begreifen wir das „C“ in unserem Namen als Richtschnur für unser Handeln, als Inbegriff für Werte, Überzeugungen, Richtungen. Christlich und fortschrittlich sind keine Gegensätze, vielmehr sind sie zwei Seiten einer Medaille. Wir müssen aufgeschlossen für Neues sein, dürfen uns aber nicht vom Zeitgeist treiben lassen.

Wir müssen wieder die Stammwähler ansprechen. Geben wir den Konservativen wieder eine Heimat. Konservative Inhalte sind für mich: Lebensschutz; Bewahrung der Schöpfung, Ehe und Familie als Grundlage unserer Gesellschaft, ein Patriotismus in gutem Sinne.

Wir brauchen eine Schärfung unseres Profils mit einer Rückbesinnung auf christliche Werte.

Mir ist noch wichtig:

Stichwort Familienpolitik: Den Verfassern des Grundgesetzes war die Bedeutung von Ehe und Familie für die Gesellschaft klar. Dass die von ihnen beabsichtigte Bevorzugung der Ehe auch eine Benachteiligung anderer Lebensformen bedeutet, liegt in der Natur einer Entscheidung für eine Wertvorstellung. Die Homo-Ehe, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie die steuerrechtliche Gleichstellung von Homo-Ehepaaren unterhöhlt die Absicht des Grundgesetzes und ist das falsche Signal an die Gesellschaft.

Der Staat sollte nicht vorschreiben, was für die Familie gut ist, sondern er sollte Eltern finanziell in die Lage versetzen, in voller Freiheit die hauptberufliche Erziehung zu wählen oder diese Leistung, die dann qualitativ eher einer Betreuung denn einer Erziehung entspricht, in der Kita nachzufragen.

Wir brauchen Rahmenbedingungen, die ein Ja zu Familie und Kindern fördern. Das Betreuungsgeld ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn es an deutsche Sprachkenntnisse gekoppelt ist, allerdings keineswegs ausreichend. Erinnern wir uns an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem es heißt: „Die außerhäusliche Erziehung darf nicht bessergestellt werden als die inhäusige“.  Ich setze mich für echte Wahlfreiheit ein. Eltern, die ihr Kind zu Hause erziehen, sollten vom Staat den gleichen Betrag erhalten, den er auch für einen Krippenplatz aufwendet.

Erziehungsarbeit in den Familien ist eine wichtige gesellschaftliche Leistung. Honorieren wir diese stärker! Investitionen in Familien wären besser als Milliarden nach Griechenland! Familienarbeit muss auch rentenrechtlich stärker zu Buche schlagen. Jedweder Diskriminierung von Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, trete ich entschieden entgegen.

Es ist schlimm genug, dass das grünlinke Lager aus ideologischen Gründen die Familien schwächen will. Wir Christdemokraten müssen an einem Klima mitarbeiten, das Kinder als Reichtum begreift.

Ich werde nicht müde, mich für den Lebensschutz einzusetzen.

Meine Damen und Herren, für eine Partei, die sich christlich nennt, muss der Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod höchste Priorität haben. Das „C“ in unserem Namen verpflichtet uns, zur Tötung von rund 200.000 ungeborenen Kindern jährlich nicht länger zu schweigen. Denn was moralisch falsch ist, kann politisch nicht richtig sein.  Die hunderttausendfache Tötung von ungeborenen Kindern ist eine erschütternde Tatsache und eine existentielle Bedrohung für unsere Gesellschaft. Unser Demografieproblem liegt entscheidend darin begründet, dass seit Freigabe der Fristenregelung 1974 ca. 8 Millionen Kinder nicht geboren, sondern getötet wurden. Wenn die Tötung wehrloser Kinder zur Tagesordnung gehört, dann hat die dahinterstehende Haltung auch ihre Auswirkungen auf das Verhältnis zu Behinderten, alten und unheilbar kranken Menschen. Aktiver Sterbehilfe müssen wir mit ganzer Kraft entgegentreten. Die Menschen dürfen nicht über das Leben anderer verfügen. Werden wir wieder zu Anwälten des Lebens. Unsere Glaubwürdigkeit hängt daran.

Ein Staat, der die Tötung ungeborener Kinder finanziert, trägt aktiv dazu bei, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein vom Unrechtscharakter der Abtreibung schwindet. Die Tötung von ungeborenen Kindern ist keine Krankheit, sondern mit den Worten von Mutter Theresa „klarer Mord“.

Jedes Kind ist ein Geschenk Gottes. Die ungeborenen Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Sie verdienen deshalb unsere uneingeschränkte Solidarität.

Wenn wir von Umweltschutz reden, geht es auch um Energieeinsparung. Nur in Malta und in Deutschland gibt es kein Tempolimit. Ich fordere ein Tempolimit  von 130  auf unseren Straßen. Das wäre ein guter Beitrag zum Umweltschutz.

Meine Damen und Herren, zum Schluss mache ich mir eine Feststellung von Erwin Teufel zu Eigen: „Die CDU kann sich in Zukunft am C orientieren, oder sie kann das C aufgeben, aber es gibt keinen dritten Weg. Sie darf nicht das C im Schilde führen, wenn sie sich nicht an ihm orientiert“.

Ich danke Ihnen!

Klagewelle befürchtet

Abgelehnter Leserbrief zum Artikel: „In Deutschland fehlen noch 220 000 Kitaplätze“,  Schwäbische Zeitung, 07. 11. 2012

Eine Klagewelle vonseiten der Eltern gegen die Kommunen wird befürchtet, weil diese den bis  August 2013 geforderten Krippen-Ausbau nicht bewältigt haben. Das dürfte spannend werden, denn die Gerichte können nur diejenigen belangen, die gegen das Recht verstoßen. Wenn das Tagesbetreuungsausbaugesetz ( TAG 11. 11. 2007 ) aber selbst gegen gültiges Recht, also wider die Artikel 3 GG ( Gleichbehandlung aller Bürger) und Art. 6 GG ( Recht und Pflicht der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder) verstößt, dann entfällt die irrige Annahme, der Staat habe seine „Kernaufgabe“ vernachlässigt. Kinderbetreuung ist  n i c h t  die  Kernaufgabe des Staates, er kann sie höchstens fördern, mehr nicht.

Dabei muss erstens aber gewährleistet sein, dass  a l l e  Eltern und ihre jeweiligen  Betreuungsalternativen gleichbehandelt werden. Genau gegen diese Gleichbehandlung verstößt das TAG durch achtfache Bezuschussung (gegenüber dem beschlossenen Betreuungsgeld von 100 / 150 Euro) von Krippenplätzen in unerträglichem Maße.

Zweitens: Nicht umsonst, nämlich aus berechtigter Furcht vor staatlicher Indoktrinierung, übergaben die Väter des Grundgesetzes ausschließlich den Eltern, und nicht dem Staat, diese Verantwortung. Allein elterliche Zuständigkeit garantiert die notwendige Pluralität einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft.

Meines Wissens ist das Grundgesetz bis heute nicht außer Kraft gesetzt worden, wenn auch ein deutlicher grün-roter Trend zu erkennen ist, die gesellschaftlichen Lebensräume mehr und mehr zu verstaatlichen, was gemeinhin Sozialismus genannt wird.

Für die Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Lkw. Ravensburg

i. A. Bärbel Fischer