Die Rente ist sicher – zu niedrig!

FRONTAL 21 beschäftigte sich am 10. Juni mit der (Fehl-)Konstruktion des deutschen Sozialgesetzes und den Auswirkungen auf die gesetzliche Rente. Informativ und realistisch!

Zum Nachhören und -sehen:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/460#/kanaluebersicht/460

Zum Muttertag

Pressemeldung 08.05.2014

„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung

Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke.

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie  1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt. Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort: Elterngeld (Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013

** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18)

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de

 

 

Raffelhüschens Worthülsen

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V.                 17.02.2014

Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge (FZG) kritisiert den Generationenvertrag

Zitat aus einem Interview mit Prof. Raffelhüschen, Direktor des FZG in Freiburg laut Focus-Magazin Nr. 2/2014:

Wir geben den Müttern ein Geschenk, und die Kinder müssen zahlen. Ich glaube, dass die Mütter mit dem Geschenk nicht so froh wären, wenn sie das verstehen würden.“

Raffelhüschen bezog sich dabei auf die Anerkennung eines zweiten Rentenentgeltpunktes für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für ab 1992 geborene Kinder werden schon drei Entgeltpunkte pro Kind angerechnet.

Der Stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. Dr. Johannes Resch meint dazu:

Raffelhüschen scheint das Wesen des Generationenvertrages nicht begriffen zu haben, das in der Altersversorgung der Eltern durch ihre Kinder besteht. Das ist kein Geschenk sondern Gegenleistung für erbrachte Kindererziehung. Dazu gehört selbstverständlich die Leistung der Mütter. Weder Mütter noch Väter brauchen ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn ihre Renten von den Sozialbeiträgen ihrer Kinder bezahlt werden. Wenn Renten als ‚Geschenk‘ der Kinder betrachtet werden, dann kann das am ehesten für kinderlose Rentner gelten, denen die Kinder nichts Vergleichbares verdanken. Durch ihre Sozialbeiträge wurden ja lediglich die Renten von deren Elterngeneration finanziert, aber nichts für die eigene Rente angespart.“

Nach Auffassung unseres Verbandes zeigt die Äußerung des als Rentenexperte geltenden Professors, wie weit sich unsere Gesellschaft vom Grundgedanken des Generationenvertrages entfernt hat und den Begriff nur noch als irreführende Worthülse benutzt.

Grundlegender Systemfehler bei der Rentenversicherung

Hier der Beitrag von Dorothea Siems in der Welt zu dem Thema. Die Verfasser der Studie sagen, der „grundlegende Systemfehler in der Konstruktion des Rentenversicherungssystems führt dazu, dass Familien – anders als kinderlose Erwerbstätige – neben ihrem finanziellen Betrag an die Rentenversicherung einen zusätzlichen Betrag durch Investitionen von Zeit und Geld in ihre Kinder leisten“. Den Beitrag finden Sie hier:

http://www.welt.de/wirtschaft/article123932260/Das-deutsche-Rentensystem-beutet-die-Familien-aus.html

Auch die FAZ berichtet wie viele andere Zeitungen über die Berechnungen und spricht die traurige Wahrheit klar aus: „Kinderlose Arbeitnehmer ziehen nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung ungerechtfertigte Vorteile aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihre spätere gesetzliche Rente werde unter dem Strich von den Kindern anderer Beitrags- und Steuerzahler finanziert, ohne dass diese dafür vom Staat angemessen an anderer Stelle entlastet würden. Den Beitrag finden Sie hier:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bertelsmann-stiftung-kinderlose-belasten-die-rentenkasse-12755301.html

LSBTTI oder H=GLSBTTI ?

„Streit um Protest gegen Bildungsplan“
Schwäbische Zeitung, 10. Januar 2014
Leserbriefe
Wenn es doch der grün-roten Regierung  so ein Herzensanliegen ist, dass Schulmädchen und Schulbuben über die sexuelle Vielfalt in der Gesellschaft aufgeklärt werden müssen, um deren Akzeptanz zu fördern, so darf gefragt werden, ob denn die heterosexuelle, also die generative Orientierung nicht auch, und vor allem,  zur sexuellen Vielfalt gehört. Über diese wird aber kein Wort verloren, obwohl es unserer Jugend gut täte, über die Zusammenhänge von Nachwuchsschwund und Altersarmut Bescheid zu wissen. Nicht Akzeptanz für  LSBTTI, sondern Akzeptanz für nachwuchsbereite Sexualität  ist vonnöten.
Dass zigtausend Bürger sich stemmen gegen eine solche Bildungsplanreform, dann weil sie wittern, dass es hier nicht um Toleranz, sondern um Ideologisierung der Jugend geht und um einen unstatthaften Eingriff des Staates in Persönlichkeits-und Elternrecht. Da gibt es nur eines: In die Tonne damit!
E. B.

Ganz abgesehen von der fragwürdigen Lehrplanreform mit dem Focus auf die „Akzeptanz vielfältiger sexueller Orientierung“  durch Schulkinder (!!!) –  habe ich ein echtes demokratisches Problem mit dem Umgang kritischer Bürgermeinungen durch Landesregierung und Kirchen. Hier wird eine bürgerliche Petition zur Ablehnung dieser „Reform“ überaus scharf kritisiert, als ob sie rechtswidrig wäre.  Die Bürger ihrerseits wollen aber weder durch die Landesregierung noch durch die Kirchen ihrer Elternrechte beraubt werden. Eltern wollen nichts anderes, als dass ihre Kinder in der Schule Kulturtechniken üben, in kritischem Denken geschult werden und über die Regeln eines funktionierenden Gemeinwesens informiert werden. Dazu gehört die schillernde Sexualität mit Sicherheit nicht, wiewohl Toleranz für alle Mitmenschen zur normalen  humanen Grundausstattung gehört.
 
Meinungsäußerungen via Petition ist heute ganz selbstverständlich ein demokratisches Instrument, das schon viel Unheil von der Bevölkerung abwenden half. Die Politiker sind also gut beraten, Petitionen als bürgerliches Meinungsbild ernst zu nehmen und nicht über deren Köpfe hinweg zu agieren.

 J. H. 

Sehr geehrter Herr FDP-Parteichef Christian Lindner,

mit Interesse las ich heute in der Schwäbischen Zeitung, einem in ganz BW gelesenen Blatt, über das FDP-Dreikönigstreffen in Stuttgart. Zum ersten Mal besinnt sich Ihre Partei offensichtlich auf ihre Mitglieder, die das „gemeine Volk“ repräsentieren. Das gemeine Volk, das sind wir, die Familien im Lande, die seit Jahren in allen vergangenen Koalitionen  Einbußen an unseren Rechten erleiden mussten. Weil die FDP aber für sich in Anspruch nimmt, für Freiheitsrechte der Bürger zu kämpfen, wendet sich die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT direkt an Sie, als die neue Führung der Freien Demokraten.

Wie Sie, Herr Lindner, wissen spricht unser Grundgesetz den Eltern in Art. 6 GG das Recht und die Pflicht zu, selbst für die Erziehung ihrer Kinder Sorge zu tragen. Es warnt sogar davor, dieses Elternrecht an Dritte (den Staat ) abzutreten. Der Staat habe die Verantwortung der Eltern zu respektieren und sein Möglichstes zu tun, um elterliche Autonomie zu schützen ( BverfG 10. 11. 1998).

Mit dem Elterngeldgesetz von 2007 ist aber ein verfassungswidriges Novum eingetreten, das Eltern in zwei Klassen teilt, weil es nicht die Erziehungsleistung der Eltern honoriert, sondern das vorangegangene Erwerbseinkommen. Damit werden alle Eltern missachtet, die wegen vorhandener Kinder vor der Niederkunft erwerbslos waren, oder in der Ausbildung, oder weil sie ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreuen wollen.  Hier greift der Staat massiv in die Persönlichkeitsrechte seiner Bürger ein. Nach Artikel 3 GG sind alle Bürger, also auch Eltern gleich zu behandeln.

Durch die massive Krippensubventionierung unter sträflicher Vernachlässigung der  Wertschätzung elterlicher Kinderbetreuung entstand eine neuerliche Ungleichbehandlung, weil die Krippenkinder erwerbstätiger Eltern dem Staat ein Zigfaches dessen wert sind, was er für Familienkinder übrig hat ( s. Flyer ) Die einseitige Krippenförderung verstößt gegen das Elternrecht, weil es die Wahlfreiheit der Eltern erheblich beeinflusst zugunsten einer Erwerbstätigkeit beider Eltern. Die Perspektive junger Eltern, mit ihren eigenen Kindern leben zu wollen, lässt sich immer weniger verwirklichen.

Des Weiteren krankt unser Sozialsystem daran, dass Familienarbeit lediglich als Hobby angesehen wird und nicht als gleichwertiger Beitrag zum Generationenvertrag. So zahlt ein Vater von 5 Kindern den gleichen Beitrag an die Sozialsysteme wie ein kinderloser Single ( minus 0,25 % zur Pflegeversicherung ) Das ist , Herr Lindner, UNRECHT! Der finanzielle Aufwand von Eltern für jedes ihrer Kinder beträgt weit mehr als 100 000 Euro! Dazu muss einkalkuliert werden, dass jedes geborene Kind im Laufe seines Lebens an die Solidargemeinschaft das Fünffache dessen zurückgibt, was es einst vom Staat als Transfer erhalten hat.

Mit den Verbrauchssteuern führen insbesondere Familien den Löwenanteil in die Staatskasse, den sich Bürger ohne Erziehungsverantwortung sparen. Je mehr Kinder desto mehr Steuern! Kann das RECHT sein? Bisher galt das Prinzip, dass stärkere Schultern mehr Lasten tragen sollen.

Sehr geehrter Herr Lindner, wir von der ELTERNINITIATIVE wenden uns explizit an die FDP als der Partei, welcher die Freiheitsrechte der Bürger ganz besonders am Herzen liegt.  CDU, SPD, GRÜNE, LINKE missachten weiterhin rücksichtslos  die Anliegen der Elternschaft, denn dem aktuellen Koalitionsvertrag sind die Forderungen von uns Eltern keine Silbe wert!  Wie wäre es, wenn die FDP künftig die Freiheitsrechte von Familien auf ihr Panier schriebe? Wahrscheinlich hätte sie einen enormen Zuwachs an Wählerstimmen zu verbuchen. Inzwischen hat nämlich auch die AfD erkannt, dass Familien zu den Verlierern der Nation verkommen sind, und will ihrerseits für Familienrechte kämpfen.

Sollten Sie Zweifel an unserer Argumentation haben, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre von „SOZIALSTAATSDÄMMERUNG“, Autor: Dr. Jürgen Borchert, vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt, Riemann-Verlag München 2013. Eindeutiger lässt sich die Misere deutscher Familien-und Sozialpolitik nicht beschreiben.

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT wünsche ich der FDP zu ihrer Regeneration viel Erfolg!

Bärbel Fischer

 

Sehr geehrter Herr Bundesverfassungsrichter…

Sehr geehrter Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,                                         sehr geehrter Herr Professor Dr. Ferdinand Kirchhof,

als Mitglied der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  verfolgte ich aufmerksam Ihre Rede „Schräglage zulasten der jüngeren Generation vermeiden“ vom 29. November 2013 bei der Konrad-Adenauer-Stiftung. Unserer Initiative geht es ausschließlich um gerechte Strukturen zwischen den Generationen und innerhalb der Generationen.

Darum werde ich mit diesem Schreiben speziell auf Ihre Behauptung eingehen, heute würde in der öffentlichen Diskussion kinderlosen Mitbürgern vorgeworfen, sie erfüllten ihre Aufgabe im Gemeinwesen nicht, weil sie keine Kinder aufziehen. Das wäre dann in der Tat ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG, der besagt, dass der Staat sich nicht in die individuelle Lebensgestaltung seiner Bürger einmischen darf.

Es geht aber gar nicht darum zu fordern, alle Paare müssten Kinder aufziehen, sondern es geht darum, die KONSEQUENZEN für seinen persönlichen Lebensentwurf zu tragen. Hier ist leider festzustellen, dass Kinderlose sich nicht ausreichend an den Kosten beteiligen, die eine junge Generation beansprucht. Denn heute sind Familien mit Kindern zum Lastesel der Nation geworden, wie Sie unschwer dem Buch des Sozialrichters Dr. Jürgen Borchert SOZIALSTAATSDÄMMERUNG (Riemann Verlag, München 2013 ) entnehmen können. Auch Sie wissen, dass die Kinderarmut / Elternarmut rasant zunimmt, sich seit 1965 sogar versechzehnfacht hat. Bürger ohne Kinder profitieren aber enorm von den Abgaben der Eltern, ohne dass sie dies selbst weder beabsichtigen noch wissen. Denn es ist die Struktur unseres Sozialsystems, die Elternschaft bestraft und Kinderlosigkeit belohnt. Denn je mehr Kinder ein Elternpaar hat, desto mehr Abgaben fließen an den Staat. Es geht allein darum, diese skandalöse  „Schräglage“ zu beseitigen, nicht darum, Leuten ihre Kinderlosigkeit vorzuwerfen.

Nicht nur für nachwuchslose Bürger, sondern auch für uns Eltern, Herr Dr. Kirchhof, muss Art. 2 GG Geltung haben. Leider aber sehen wir, dass der Staat uns dieses Recht mehr und mehr einschränkt. Nicht nur, dass unser Sozialsystem sich weigert, unseren generativ-gesellschaftlichen Beitrag als LEISTUNG AUF DIE ZUKUNFT zu würdigen, sondern auch, dass uns weder zeitlich noch finanziell mehr gestattet wird, unsere Kinder SELBST zu erziehen. Krippenbetreuung wird mit mehr als 1000 Euro mtl. bezuschusst, während selbsterziehende Eltern leer ausgehen. Wir sehen darin einen groben Verstoß gegen die Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung, die sich schon heute nur sehr betuchte Eltern noch leisten können.

Sehr dankbar registrieren wir, Herr Dr. Kirchhof, dass Sie die Fürsorgepflicht des Staates für Familien so hoch einschätzen. Aber dann ist der Staat auch in der Pflicht, es Paaren überhaupt zu ermöglichen, sich für Kinder zu entscheiden.

Nicht nur Eltern, sondern auch Nichteltern haben eine Verantwortung gegenüber der nachwachsenden Generation, von der sie im Alter zusätzlich profitieren. Daher müssen nicht nur Eltern, sondern auch Nichteltern die Konsequenzen für ihren persönlichen Lebensentwurf tragen. 

Dies meint jedenfalls die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, vertreten durch

Bärbel Fischer

mit freundlichen Grüßen in der Hoffnung auf Ihre geschätzte Antwort.

PS: Ich lege Ihnen die Tabelle des Deutschen Familienverbandes DFV bei, die deutlich nachweist, wie dramatisch Familien mit jedem weiteren (so sehnlichst erwünschten) Kind weiter ins existenzielle MINUS abgleiten.

……………………………………………………………

Lesen oder hören Sie die ganze Rede:

http://www.kas.de/wf/de/33.36198/

 

 

Wenn Sie wüssten, Frau Schwesig,

mit welchen Schwierigkeiten mehr als 3 000 000 Frauen in Deutschland jeden Tag zu kämpfen haben, während Sie sich für eine Frauenquote für maximal 500 Damen stark machen, um diese als Quotenfrauen in die DAX-Vorstandsgremien zu lancieren, ich glaube, Sie könnten nicht mehr schlafen.

Ist die Frauenquote wirklich Ihr Aushängeschild? Reicht  Ihnen dieser Coup für Ihre persönliche politische Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ihre künftigen Ambitionen? Sind Ihnen die restlichen Frauen schnuppe, auch wenn gerade wir es sind, die den Karren der Gesellschaft durch unseren Einsatz fast alleine ziehen? Denn das, was Ihre Quotenfrauen leisten, das leisten wir Mütter Tag für Tag und Nacht für Nacht zigtausendfach, allerdings ohne Vergütung!  Wir hätten auch gerne mal eine Anerkennung dafür, dass wir in jahrelangem Einsatz der Gesellschaft junge Leute zur Verfügung stellen, die den Gesellschaftsvertrag erfüllen helfen.

Sie können doch nicht wegen 500 Damen völlig aus dem Blick verlieren,

  • dass eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch zeitlich  versetzt möglich sein muss, damit wir uns so um unseren Nachwuchs so kümmern können, wie er es verdient. Eine gleichzeitige Vereinbarkeit raubt uns Frauen den letzten Nerv.
  • dass Müttern schon allein durch ihren erzieherischen Einsatz eine angemessene Rentenanwartschaft zusteht. Denn ohne unsere Kinder klappt das ganze Rentensystem irgendwann zusammen. Und was ist mit den Vätern, die sich in die Kindererziehung einbringen? Auch sie erleiden Abschläge in ihrer Rente.
  • dass uns Frauen der Wiedereinstieg in unseren erlernten Beruf so schwer gemacht wird, wenn wir zugunsten eines gesunden Nachwuchses ein paar Jahre auf Erwerbsarbeit verzichtet haben. Wir haben uns doch durch die Familienarbeit um die Gesellschaft verdient gemacht! Warum rutschen wir dann ins berufliche Abseits, so als müssten wir bestraft werden?
  • dass in Deutschland die Familie marktkompatibel funktionieren muss, anstatt dass die Politik den Arbeitsmarkt familienkompatibel gestaltet.

Dies alles, Frau Schwesig, ist politisch unbeackertes Brachland, das zu bestellen Sie und Ihre Kollegen sich schlicht weigern.

Mein Hauptproblem aber, Frau Schwesig, ist, dass ich bei allem guten Willen nicht begreife, dass gerade die SPD sich um solche LUXUS-Angelegenheiten wie eine Frauenquote kümmert, anstatt sich Sorgen um die riesige Mehrheit von uns Frauen / Müttern im Lande zu machen. Was ist denn mit der SPD passiert? Ich kenne diese Partei nicht mehr wieder! Hat sich das wohlbestallte Berliner SPD-Personal völlig den Wirtschaftsparteien unterworfen?

Schon allein aus diesem Grund, Frau Schwesig, lehne ich die künftige große Koalition kategorisch ab. Meine Sympathien für unsere Arbeiterpartei sind inzwischen auf NULL angekommen.

Tut mir leid!

Und so grüße ich Sie kopfschüttelnd, aber mit der gebotenen Freundlichkeit

Bärbel Fischer

für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Eltern gegen Kinderlose ausspielen?

Leserbrief an die Schwäbische Zeitung zu deren Beiträgen: „Mit 39 000 Unterschriften nach Berlin“,   16. 08. 2013, Seite drei, und „Richter sieht Sozialstaatsdämmerung“,  20. 08. 2013, Nachrichten und Hintergrund + Kommentar von Sabine Lennartz.
Dieser Leserbrief wurde – abgelehnt!

Der mühsame Aufwand, um Mütter- und Väterstimmen zu betteln, die sich via Petition wehren gegen die willkürliche Vergabe von Rentenpunkten für Kindererziehung, dieser Aufwand wäre völlig unnötig, hätten wir ein Sozialsystem, das per se Kindererziehung rentenwirksam wertschätzte. Einkommensverzicht der Mütter zugunsten des Fortkommens ihrer Kinder erscheint in unserem System jedoch bislang als absoluter Nullwert:  Kein Erwerbseinkommen –  keine Rente – basta!

Da kommt das Buch des hessischen Sozialrichters Dr. Jürgen Borchert: „Sozialstaatsdämmerung“ im richtigen Augenblick! Wie kein anderer Experte weist er in seinem Buch nach, dass  hierzulande Kindererziehung in die Armut führen  m u s s , weil den Eltern wegen ihrer Kinder  weit mehr Abgaben zugemutet werden als über Transfers je zurückfließen. Daher spricht er von einer  „Ausbeutung“, die speziell Eltern von Kindern trifft. Dass kinderlose Arbeitnehmer von dieser Ausbeutung verschont sind, versteht sich von selbst. Daher ist es unredlich zu schreiben, „Borchert würde Eltern gegen Kinderlose ausspielen“ ( Kommentar von Sabine Lennartz, 20. 08. 2013 ). Die Fakten beweisen, dass Eltern weit mehr zur Kasse gebeten werden, als Kinderlose mit ihren Steuern je zur Infrastruktur des Gemeinwesens beisteuern. Insofern gipfelt Borcherts Appell in der Forderung, alle Einkommen gleichermaßen zu besteuern, um diejenigen Schultern zu entlasten, die über ihre Kinder den Sozialstaat künftig am Leben erhalten.

Es geht  Dr. Jürgen Borchert explizit  n i c h t , wie behauptet,  um Revolution, sondern darum, endlich Reformen zugunsten des Fortbestands unseres Gemeinwesens zu wagen. Wenn es dafür nicht bereits zu spät ist!

Bärbel Fischer

Kopf in den Sand!

Die Demografiestrategie der Bundesregierung klammert die wichtigsten Baustellen der Demografiepolitik aus. Außerdem endet sie im Jahr 2030 – dann, wenn die Alterung der Gesellschaft erst richtig beginnt. Das Berlin-Institut legt einen Gegenentwurf vor.

http://www.berlin-institut.org/publikationen/discussion-papers/anleitung-zum-wenigersein.html

 

 

Dazu auch der Beitrag von dem Leiter des unabhängigen Berlin-Instituts, Professor Reiner Klingholz:

Die Deutschen müssen sich an Armut gewöhnen

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article119051113/Die-Deutschen-muessen-sich-an-Armut-gewoehnen.html