Finden 110 000 Familien in BW Gehör?

Der Pforzheimer Verein HILFE  ZUM  LEBEN e. V. wendet sich an dem Ministerpräsidenten von BW und alle Landtagsabgeordneten mit der Bitte, das gekippte Betreuungsgeld durch ein Landesbetreuungsgeld für den betroffenen Personenkreis zu ersetzen.

 

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                         Staatsministerium                                                                                                           Richard-Wagner-Straße

70184 Stuttgart

 

17.08.2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

das Bundesverfassungsgericht hat die Zahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund für verfassungswidrig erklärt. Dabei hätte es aus unserer Sicht auch eine andere Entscheidung geben können. Das höchste Gericht hatte noch 1998 eine eindeutige familienfreundlichere Entscheidung getroffen, in dem es sich zum Betreuungsbedarf äußerte. Dort hieß es u.a.: „.. ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art.6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern… Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise oder zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“ Die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 machte deutlich, dass eine die Wahlfreiheit respektierende Politik darauf ausgerichtet sein muss, die institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Familien anzupassen, nicht umgekehrt, wie dies heute der Fall ist.

Gerade deshalb muss die Wahl der angemessenen Betreuung den Eltern überlassen bleiben und ist die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form vom Staat zu unterstützen. Und genau dies leistete das Betreuungsgeld – wenn auch nur ansatzweise im Blick auf die Höhe. Jedes Kind hat Anspruch auf die individuelle zu ihm passende Betreuung, über die nur die Eltern entscheiden können. Die tatsächlichen Gegebenheiten machen aber aus der verfassungsrechtlich den Familien zugesicherten Wahlfreiheit die Vorgabe, sich so frühzeitig wie möglich, am besten bereits während des Elterngeldjahres, den Zwängen des Arbeitsmarktes anzupassen und sich sofort dort wieder einzugliedern.

Das Betreuungsgeld sollte eine Kompensation für die Mütter/Familien sein, die keine Kinderkrippen in Anspruch nehmen, sondern ihre Kinder in den ersten zwei bis drei Jahren selbst versorgen, erziehen und betreuen wollen und dafür sogar auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Für die berufstätigen Mütter, die ihr Kind in eine Krippe geben wollen, soll der Staat Plätze zur Verfügung stellen.

Ein Krippenplatz kostet den Staat je nach personeller Ausstattung zwischen 15 und 20.000 Euro im Jahr. Damit wird Müttern ermöglicht, ihre noch sehr kleinen Kinder in die Betreuung/Erziehung fremder Personen zu geben, um einer Berufstätigkeit nachzugehen. Diejenigen Mütter, die aber ganz für ihre Kinder da sind und sich für sie einsetzen, sind jetzt nun wieder bewusst von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Desweiteren fällt uns auf, dass in der öffentlichen Diskussion in Stellungnahmen Politiker die Frauen als Mütter zweiter Klasse degradieren, die vorübergehend zu Gunsten ihrer Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, weil ihnen das Wohl ihrer Kinder wichtiger ist. Eine solche Ungleichbehandlung ist unsozial, ungerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, sie ist diskriminierend und gegen Familien gerichtet. Das hat nichts mit Familienförderung zu tun. Mütter, die die ersten drei Lebensjahre ihren Kindern widmen, erbringen einen ganz wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft und die Erziehungsleistung müsste honoriert werden. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Mit Erschrecken müssen wir die ideologischen Aussagen von Personen z.B. wie Katrin Göring-Eckardt (..unsinnigen und teuren Maßnahme, die am Familienbild des letzten Jahrhunderts festhält.“) zur Kenntnis nehmen. Wer hat das Recht, Menschen vorzuschreiben, wie sie leben sollen? Welche Verachtung gegenüber Andersdenkenden spricht aus solchen Worten. Wenn Frauen nun einmal nicht wie Frau Göring-Eckardt und andere Grüne leben wollen, ist das ihre persönliche Entscheidung. Aber die Grünen wollen unbedingt über Jahrhunderte in der Regel positive Erfahrungen zerstören, weil es nicht in ihr Weltbild passt. Von Ihrer Parteikollegin, der grünen Familienministerin in Nordrhein-Westfalen, Frau Sylvia Löhrmann, ist zu lesen: „Die Anti-Bildungs-Prämie ist vom Tisch.“ Das zeugt von einer menschenverachtenden Einstellung, denn damit diffamiert sie alle Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, sie würden ihren Kindern keine Bildung vermitteln können.

Zu diesen genannten Politikern zählen u.a. neben der Sozialministerin Altpeter leider auch Sie. Sie selbst werden in diesem Zusammenhang zitiert, dass die Leistung eher Mitnahmeeffekte ausgelöst habe, die den Zielen guter Bildung und Betreuung nicht dienten. So etwas aus Ihrem Munde zu hören ist enttäuschend und schmerzt. Eine solche Argumentation zeigt, wie weit Sie von der Realität entfernt sind. Dabei ist die Anzahl der Bezieher des Betreuungsgeldes in BW recht hoch und spricht für sich. Wir kennen sehr viele Frauen und Familien, die auf den Betrag – wenn er auch viel zu niedrig ist – angewiesen sind. Darüber, dass sehr gut Verdienende über den Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer wesentlich höhere Beträge zur Verfügung haben wie ein Normalverdienender an Kindergeld erhält, gibt es keine Aufregung. Das gleiche gilt für das Elterngeld, von dem vorwiegend die Personen mit sehr hohem Einkommen profitieren. Außerdem werden hier die Mütter diskriminiert, die wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig sind. Sie werden mit einem lächerlichen Betrag von 300 Euro abgespeist. Vielleicht können Sie mir einmal erklären, wie Säuglingen und Kleinstkindern Bildung vermittelt werden kann. Kinder in diesem Alter brauchen noch keine Bildung, sondern zuallererst Bindung, nämlich an ihre Eltern, damit sie einmal gesunde Beziehungen aufbauen können. Wer eine gute Bindung aufbauen kann, wird auch eine gute Bildung erfahren.

Deshalb sind auch die ständig wiederholten Aussagen, wie die von der Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), aus Baden-Württemberg, völlig fehl am Platz: „Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten.“ Sie lassen sich nicht nachweisen. Es gibt dazu keine Erfahrungswerte. Sie sind lediglich ideologische Schutzbehauptungen, um das Betreuungsgeld schlecht zu reden. Eine Kinderkrippe, in der Säuglinge untergebracht sind, als vorschulische Bildungseinrichtung zu bezeichnen, klingt schon mehr als abenteuerlich und deutet auf fachliche Inkompetenz hin.

Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, wie wichtig es bei vielen Familien war, dass für sie eine ausreichende, stabile finanzielle Unterstützung zur Verfügung stand. Das Betreuungsgeld war eine äußerst sinnvolle Hilfe und sie sollte in ähnlicher Form weitergeführt werden.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie geben sich jetzt gerade wieder bei Ihrer Tour durchs Ländle sehr bürgernah. In Ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren.“ Auf Ihrer Homepage habe ich gelesen: „Der Ministerpräsident auf Sommertour sucht den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Auf seinen Wanderungen durch unser schönes Baden-Württemberg möchte er mit den Menschen ins Gespräch kommen und erfahren, was sie bewegt.“ Da wir uns nicht treffen werden, möchte ich auf diesem Wege das Gespräch mit Ihnen suchen. Gern nehme ich Sie beim Wort und lade ich Sie nach Pforzheim ein, um uns Gehör zu schenken. Bitte überdenken Sie Ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes und öffnen Sie sich dieser Forderung. Sie sind Ministerpräsident für alle Baden-Württemberger und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis. Rund 110.000 Familien in BW haben von dem Anspruch auf Betreuungsgeld Gebrauch gemacht. Wie viel  sind Ihnen diese ca. 300.000 Personen wert?

Wir fordern die Landesregierung auf, für den genannten Personenkreis eine Ersatzlösung in Form eines Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes zu schaffen und sich mit uns dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die eingesparte fast eine Milliarde Euro den Ländern nur für diesen gleichen Zweck zur Verfügung stellt. Ich bin gespannt, ob Sie mit uns in einen offenen Dialog, den Sie propagieren, treten werden.

Diesen Brief erhalten auch alle Landtagsabgeordneten.

Viele Grüße aus Pforzheim                                                                                         Reinhard Klein                                                                                                       Vorsitzender

 

Vom Zorn eines weisen Mannes

In der Sendung LEUTE HEUTE ( SWR Mediathek ) erklärt der Rechtsexperte und Streiter für Familiengerechtigkeit Dr. Jürgen Borchert, was ihn an der deutschen Sozialpolitik so zornig macht:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=2192a3e0-df7a-11e4-915d-0026b975f2e6

Fehlen Ihnen monatlich 238 € pro Kind? Dann klagen Sie!

Unter dem u. a. Link erklärt Ihnen ein gut verständliches Video, wie Sie die Aktion ELTERN KLAGEN unterstützen können – kostenlos! Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil von 2001 bestätigen müssen, dass Eltern wegen ihrer Kinder nicht benachteiligt werden dürfen. Es geht darum, Kindererziehung als geldwerten Beitrag in die Sozialversicherungen anzuerkennen, also um eine Beitragsreduzierung je nach Kinderzahl.

https://www.youtube.com/watch?v=kAOWLH76_Hk

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2001, dass der gesellschaftliche Beitrag, den Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder erbringen, genauso viel Wert ist, wie das Geld, das in die Sozialversicherung eingezahlt wird. Die Richter wiesen den Gesetzgeber darauf hin, die doppelte Belastung von Eltern in der Sozialversicherung zu prüfen. Passiert ist kaum etwas.

„Seit 14 Jahren ignoriert der Gesetzgeber die Forderung unseres höchsten Gerichts und seit 14 Jahren zahlen Eltern verfassungswidrig in die Sozialversicherung ein. Das nehmen Familien nicht mehr hin. Deshalb klagen wir für 14 Millionen Familien Beitragsgerechtigkeit ein“, sagt Georg Zimmermann, Kampagnenleiter des Familienbundes.

„Ein Kind groß zu ziehen, gehört zu den schwierigsten und wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Es wird Zeit, dass diese Leistungen anerkannt werden“, ergänzt Stresing. „Nur Eltern und ihre Kinder sind Garanten für eine zukunftsfähige Gesellschaft.“

 

 

Familienpolitischer Scherbenhaufen

Der Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Bernhard Huber, hält dem Bundesverfassungsgericht  in der TAGESPOST vor Augen: Die Entscheidung zum Betreuungsgeld  darf nicht das letzte Wort sein!

Nicht das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat.

Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären.

Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt – und nebenbei die Wirtschaft als mächtige Gegenspielerin auf den Plan gerufen. Mit Engelsgeduld hat es dem Gesetzgeber wiederholt deutlich gemacht, dass das Grundgesetz auch in Sachen Ehe und Familie nicht nur Papier, sondern ernst zu nehmen ist. Nun, nach der Betreuungsgeld-Entscheidung, besteht nicht einmal mehr Grund zur Hoffnung, dass bereits ergangene, aber weithin ignorierte familienpolitische Urteile aus Karlsruhe irgendwann umgesetzt werden. Welchen Politiker kann man jetzt noch an das familienpolitische Subsidiaritätsprinzip erinnern, das Karlsruhe 1998 formulierte? Wonach die Eltern „höchstpersönlich“ über das erzieherische Leitbild entscheiden? Wonach sie der Staat in Erziehungsfragen nicht bedrängen darf? Wonach es dessen Aufgabe ist, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“? Gewiss: Das Betreuungsgeld wäre nur ein kleiner Meilenstein auf dem Weg in diese Richtung gewesen, aber eben doch ein Meilenstein.

Nun stehen viele Eltern, die mit der Erziehung nicht nur einer in ihrem Herzen, sondern auch im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen, vor der paradoxen Situation, dass ihnen weiterhin sehr viel Geld in Form von Krippen vor die Nase gesetzt wird, sie aber zugleich Ebbe in der Familienkasse haben. Und die Politik steht vor einem familienpolitischen Scherbenhaufen. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein. Wenn der Bund Krippenplätze ohne „Kapazitätsvorbehalt“ subventionieren darf, dann darf er erst recht die natürlichen Betreuungsplätze in den Familien subventionieren. Es wäre doch gelacht, wenn sich dafür kein grundgesetzkonformes Verfahren finden ließe.

 

Dipl.-Theol. Bernhard Huber ist Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern.

www.familienbund-bayern.de

Mütter – die neuen Kinderschädlinge!

Jetzt tobt ein neuer Krieg – zwischen Müttern, die ihre Kinder in der Kita abgeben, und denen, die sie zu Hause großziehen. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht 150 € Betreuungsgeld für zu-Hause-Mütter gestrichen – aber 1.500 Staatszuschuss für jeden Krippenplatz ist ok. Das versteht zwar keiner, aber das Gericht hat entschieden und die Weichen gestellt. Die Frage ist nur noch: Soll das Betreuungsgeld in noch mehr Kitas investiert werden? Möglichst in 24-Stunden-Kitas, wie sie etwa Familienministerin Manuela Schwesig bejubelt?

Lesen Sie weiter bei Vichy´s Einblick:

http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/betreuungsgeld-der-stumme-protest-der-muetter/#more-15208

Hat sich die SPD ein Eigentor geschossen?

Mit dem Urteil über das Betreuungsgeld muss auch die Krippenbetreuung auf den Prüfstand. Denn für die so hochgelobte „frühkindliche Bildung“ (?)  ist nicht der Bund zuständig, sondern die Länder.

Der Verband Familienarbeit schreibt dazu:

Pressemeldung

23. 07. 2015

Bundesverfassungsgericht: Bund für U3-Betreuung nicht zuständig

Mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut.

Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1998 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `dieKinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz.

Familienminsterin Schwesig hat diesen Zusammenhang offenbar nicht verstanden, wenn sie frohlockt, dass das eingesparte Geld jetzt in die Betreuungseinrichtungen gesteckt werde. Dafür ist sie jetzt nicht mehr zuständig.

Zwar rechtfertigt das BVerfG die Bundesgarantie für einen Krippenplatz mit dem Argument, diese liege auch im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft, was beim Betreuungsgeld nicht der Fall sei. – Allerdings muss für das Betreuungsgeld das Kindeswohl ins Feld geführt werden, für das laut Grungesetz in erster Linie die Eltern zuständig sind. Das bedeutet, das sie frei zu entscheiden haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Dieses Recht hat Verfassungsrang und damit Vorrang gegenüber vordergründigen Profitinteressen der Wirtschaft. Die Entscheidung, die eigenen Kinder um des Kindeswohls willen selbst zu betreuen und zu erziehen, wurde durch das Betreuungsgeld in der Tendenz gefördert. – Jetzt ist es eine Herausforderung für die Bundesländer, das gescheiterte U3-Konzept der Bundesregierung durch stimmige Lösungen zu ersetzen, die selbst betreuende Eltern nicht mehr benachteiligen und die auch Ungerechtigkeiten des Elterngeldgesetzes gegenüber Mehr-Kind-Eltern und jungen noch in Ausbildung befindlichen Eltern beseitigen.

Im Übrigen ist zu hoffen, dass sich eine Landesregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens findet, das bei der U3-Betreuung die Bedeutung des Kindeswohls zum Thema macht, das im jetzigen Urteil des BVerfG gar keine Erwähnung findet.“

 

Karlsruher Urteil – Chance zum Umsteuern!

Zum abgeschmetterten Betreuungsgeld fand sich heute in der Schwäbischen Zeitung ein Kommentar im Leitartikel, der alle Ressentiments gegen diese Leistung erneut aufwärmt.

Dazu diese Antwort:

Sehr gehrte Frau L.,

ich bin es so leid, Ihnen erneut widersprechen zu müssen, aber Ihren heutigen Kommentar  „Chance zum Umsteuern“ unwidersprochen stehen zu lassen, das geht gar nicht.

Über  Ihre übliche Abwertung vieler Eltern, die das Betreuungsgeld BG als minimale Honorierung ihrer Kinderbetreuung schätzen, will ich gar nicht reden. Als ob Mütter mit Hauptschulabschluss oder Migrantinnen ihre Kinder liebloser betreuten als Akademikerinnen. Kommen Sie mir bloß nicht mit verpasster Bildung! Wer Kinder hat, weiß, dass in den ersten Jahren die emotionalen Voraussetzungen für spätere Bildung gelegt werden – oder auch nicht!

Auch Ihre unerschütterliche Ansicht, dass auf persönliche Betreuung eigener Kinder logischerweise Altersarmut folgen muss, stimmt nur solange, als dem deutschen Gesetzgeber krippenferne Kindererziehung verfassungswidrig (Art. 6 GG )als  N u l l w e r t  gilt. Das aber dürfte gar nicht sein. Denn der Staat ist per Verfassung verpflichtet, die von den Eltern gewählte Betreuungsform gleichwertig zu stützen. Das hieße also: 600 € : 600 € und nicht 1200 € : 0,00 € ! Die seit 2007 bestehende Regelung ließe sich ohne Weiteres justieren, sie ist kein Naturgesetz! Aber auch das wissen Sie.

Was ich aber auf´s Schärfste kritisiere ist Ihre im Verein mit Medien, Politik und Wirtschaft vertretene dreiste Forderung, die 900 Millionen nun frei werdender Mittel in den weiteren Ausbau von Krippen -und Ganztagsbetreuung zu stecken. Damit werden alle Eltern, die ihre Kinderbetreuung privat schultern, gezwungen zusätzlich Krippen mit zu finanzieren.

Nun bemängeln Sie, dass 95% der BG-Bezieher Frauen sind, und Sie schließen daraus, dass mit dem BG ein Familienmodell gefördert wird, das  u n e r w ü n s c h t   ist. Eine gute Mutter ist demnach nur, wer sich wegen eines Mindestlohns seiner Kinder entledigt. Wer bestimmt eigentlich welches Familienmodell erwünscht ist? Frau Schwesig, Frau Lennartz oder Frau Merkel? Hat es jemals eine demokratische Abstimmung darüber gegeben?

Sie sehen das Karlsruher Urteil demnach als Chance zum Umsteuern im Sinne des Arbeitsmarktes.  Künftig werden also noch mehr Mütter auf der Betriebsmatte stehen und noch mehr Kinder sich vergeblich nach ihrer Mama sehnen – ein Grund zum Jubel?

Auch ich sehe im Karlsruher Urteil eine Chance zum Umsteuern. Wenn nämlich das BG nicht aus der Bundeskasse kommen darf, dann gilt dies auch für die Kosten der Kita-Betreuung.  Denn wenn schon von interessierter Seite  so laut die „frühkindliche Bildung“ besungen wird, dann sind logischerweise die Länder zuständig, diese Bildungskosten zu stemmen.

Ja, Umsteuern ist angesagt!

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Bärbel Fischer

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Sehr geehrte Frau Fischer,
auch ich habe den Eindruck, dass unsere Mail-Wechsel nicht besonders fruchtbar sind.
Ich weiß nicht, welchen Kommentar Sie gelesen haben, aber ich werte keine Eltern ab, ich behaupte auch nicht, dass Migrantinnen ihre Kinder liebloser betreuen und bin auch nicht der Ansicht, dass Betreuungsgeld-Mütter in der Altersarmut enden. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass gerade Kinder ohne Deutschkenntnisse besser früh gefördert werden und dass Mütter, die ihrem Beruf nachgehen wollen, aber dies auf Grund fehlender Plätze nicht können, später schlechter gestellt sind. Es geht auch nicht um sein unerwünschtes Familienmodell, sondern um die Möglichkeit und die Förderung der Gleichberechtigung von Männer und Frauen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Lennartz

 

 

 

Pressemeldung zum „Tag der Familie“

14.05.2015

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:

1. Freie Wahl der Geburtsbedingungen

Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.

und

2. Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“

Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.

Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.

 

Viele Kinder braucht das Land

Der ZDF-Moderator Peter Hahne hatte am 3. Mai  den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haselhoff und die Präsidentin des Verbandes Alleinerziehender Solweig Schuster zu Gast, um über die Notwendigkeit eines Systemwechsels im kindervergessenen deutschen Sozialsystem zu debattieren.Sehen Sie sich das Video an unter:

http://www.zdf.de/peter-hahne/peter-hahne-5990118.html

Sehr geehrter Herr Hahne,

wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT können Ihnen nicht herzlich genug danken dafür, dass Sie am 3. Mai das Thema Demographie, d. h. die mangelnde Gebärfreudigkeit in Deutschland aufgegriffen haben. Die Bevölkerung , und vor allem die Politik muss endlich begreifen, dass es bereits 5 nach 12 ist, um Schaden vom Land abzuwenden.

Die Ursachen sind vielfältig, von unsicheren Arbeitsbedingungen bis dahin, dass Kinder für die Höhe Sozialabgaben keine Rolle spielen. Damit bezahlt ein Vater von 5 Kindern den gleichen Betrag wie der kinderlose Arbeitnehmer. Der deutsche Nationalökonom aus dem 19. Jh., Friedrich List spottete: „Derjenige, der Schweine aufzieht, ist ein produktives Mitglied der Gesellschaft, und derjenige, der Kinder aufzieht, ein unproduktives!“ Leider hat sich bis heute daran nichts geändert.

Allerdings, Herr Hahne, gibt es von unserer Seite auch Kritikpunkte an Ihrer Sendung:

  1. Die 200 Milliarden „familienbezogener Leistungen“ sind eine Lüge. Nur 55,4 Milliarden Euro und damit nur ein gutes Viertel des Gesamtpakets sind laut Ministeriumsrechnung „Familienförderung im engeren Sinne“. http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf
  2. Ihre Gäste diskutierten ausschließlich Reformen, die Vereinbarkeit zum Ziel haben. Damit ist aber weder das Zeitproblem gelöst, noch der Anspruch unserer Kinder auf ausreichende elterliche Präsenz. Eltern brauchen Zeit, um Art. 6 GG gerecht zu werden. Bei einer Lebensarbeitszeit bis 67 oder künftig wohl 70 Jahren, müssten Mütter, wenn sie es wollen, Anspruch auf erwerbsfreie Familienjahre ohne Verluste an Rentenansprüchen haben. Ohne ein ausreichendes Zeitbudget wird u. E. kein Kind zusätzlich geboren.
  3. Natürlich ist Ihre Sendung zeitlich begrenzt. Trotzdem warteten wir vergeblich auf wenigstens einen Hinweis zum Wohl der Kinder. Sie werden überhaupt nicht gefragt, ob sie ihre Mama  überhaupt entbehren können. Und so optimal sieht es in den Betreuungsanstalten ja keineswegs aus. Außerdem werden die Warnungen von Psychologen und  Kinderärzten vor zu früher Fremdbetreuung der Öffentlichkeit vorenthalten. Es wird immer nur diskutiert, was Frauen planen, worauf sie Anspruch haben und was die Wirtschaft verlangt. Wenn wir es unterlassen, das Kindeswohl zu unserem Hauptanliegen zu erklären, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Öffentlichkeit nur über Karrieren und Selbstverwirklichung diskutiert.

In der öffentlichen Diskussion wird auch nicht artikuliert, dass der Staat von jedem geborenen Kind im Laufe seines Lebens transferbereinigt einen Gewinn von 77 000 € an Abgaben abschöpft. Also müsste es doch, rein rechnerisch (!), das Anliegen Nr. 1 sein, Familien ausreichend Autarkie und Autonomie zu verschaffen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bundesregierung beharrt taub und blind für alle guten Konzepte auf ihrer Weigerung, das System zu reformieren. Sie befindet sich in direktem Kamikaze-Flug.

Daher, Herr Hahne, möchten wir Sie darin bestärken, die demographische Frage nicht ruhen zu lassen und immer wieder neu zu bearbeiten. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Mit dankbaren Grüßen für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

P.S. Das Video zu Ihrer Sendung finden Sie auf unserem Blog, ebenso diesen Brief.

 

 

Aktion „Sit in“ in München

Erziehungsarbeit ist SCHWERSTARBEIT!

Das haben noch nicht alle begriffen. Der Personalreferent der Landeshauptstadt München, Herr Böhle, gleichzeitig Präsident der kommunalen Arbeitgeberverbände, weigert sich bis heute gegen eine Gehaltserhöhung für ErzieherInnen. In seinen Augen scheint Erziehungsarbeit PIPIFAX zu sein.

Die Münchener Eltern rufen auf zu einem SIT IN vor dem Rathaus.

Unsere Elterninitiative fordert  nicht nur eine Gehaltserhöhung für das Kita-Personal, sondern eine entsprechende Vergütung für alle Eltern, die sich selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Denn Eltern leisten eine 1:1-Betreuung mit Bindungsfaktor, was öffentliche Betreuung niemals leisten kann.

Es ist an der Zeit, dass die Politik sich der Realität stellt. Wer einen Rechtsanspruch auf staatliche Kinderbetreuung gesetzlich festlegt, der soll auch für Bezahlbarkeit sorgen. Einen Rechtsanspruch zuzusichern ohne für genügend Personal und leistungsgerechte Bezahlung gerade zu stehen, bedeutet bewusste Irreführung der Elternschaft. Offenbar genügt es Staat und Wirtschaft, die Arbeitsplätze mit Müttern besetzt zu haben. Was mit den Kindern geschieht, scheint völlig belanglos zu sein. Hauptsache, der Rubel rollt.

Wem haben wir diese Täuschung zu verdanken? Einer feinen Dame, die sich jetzt um Schießgewehre kümmert!

Tipps:                                                                                                                       Kinderwagen-Demo mit laut verstärktem Babygeschrei

Volle Windeln vor das Rathaus kippen