Zur Nachahmung empfohlen!

Weil sich die Bundesregierung blind und taub stellt in Bezug auf die Rückerstattung zuviel erhobener Sozialabgaben ( Krankenversicherung ) in Höhe von 238.- pro Kind und Monat,  wendet sich die fünfköpfige Familie W. an den Finanzminister persönlich, mit der Bitte, diese ungerechtfertigten Abgaben           ( jährlich 8 568.- ) wenigstens als SPENDE für die Sozialkosten zu werten, die die Bundesregierung wegen der Flüchtlingsbelastung u. a.  zu stemmen hat. Dies scheint gerechtfertigt, weil von der kinderlosen Bevölkerung kein einziger Cent dazu gefordert wird.

 

Persönlich                                                                                                                         Herrn Bundesminister                                                                                                           RA Dr. jur. Wolfgang   S c h ä u b l e   MdB

BMF Bundesministerium der Finanzen                                                               Wilhelmstraße 97                                                                                                                   D-10117  B e r l i n

Sehr geehrter Herr Bundesminister RA Dr. Schäuble MdB,

 

aufgrund der Berechnungen des Deutschen Familienverbandes e. V. aus Berlin und des Familienbundes der Katholiken in Deutschland e. V. aus Freiburg, liefern Eltern pro Kind und Monat 238.-€ zuviel an Sozialabgaben an die Staatskasse ab, weil der Staat die elterlichen Leistungen für Kindesunterhalt und-erziehung nicht als Beitrag zum Generationenvertrag anerkennt: http://elternklagen.de/gesetzliche-krankenversicherung-warum-familien-238-euro-je-kind-und-monat-zu-viel-bezahlen/

 

Solange sich unsere Regierungen weigern, Eltern von doppelten Sozialabgaben zu entlasten, wie es das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bereits forderte, bitte ich als Vater dreier Kinder um eine Spendenquittung über 8 568.- € für das Jahr 2016, wie auch rückwirkend ab der Geburt unserer jüngsten Tochter zum 30. September 2012 ( Für die VZs Veranlagungszeiträume 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 ).

 

Mit diesem Betrag konnten Sie in diesem Jahr Flüchtlingskindern Unterkunft und Versorgung ermöglichen, Krippenplätze finanzieren etc..

 

Ein Spendenbeleg über 8 568.-€ für die Familie Wetzlar 2016 halten wir für gerechtfertigt in Anbetracht der Tatsache, dass kinderlose Mitbürger sich mit 0,00 € an den staatlichen Aufgaben beteiligen. Darum ersuche ich Sie dringend, meinem Wunsch nachzukommen.

 

Mit besten Grüßen von den Hunsrückhöhen an die Spree verbleiben wir zuversichtlich als

Familie Maike, Thorsten, Timon Philipp, Jannis Niklas und Tabea Marieke  W e t z l a r

Vermietung nur an kinderlose Paare? Was sagt das AGG?

Pressemitteilung des Deutschen Familienverbands DFV, 19. 09. 2016

(Berlin). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ) schützt Menschen in Deutschland vor Diskriminierung. „Bei der nun in Aussicht gestellten Reform des zehn Jahre alten Gesetzes müssen die Belange von Familien unbedingt im Fokus stehen“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh.

„Die Benachteiligung wegen der Erziehung von Kindern oder der Wahrnehmung von Familienpflichten muss ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Nur so können Familien zum Beispiel auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt wirksam vor Diskriminierung geschützt werden.“ In einem Gespräch mit der Baupolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, erörterte der DFV-Präsident Möglichkeiten, darauf hinzuwirken.

Schwangerschaft und Mutterschaft werden schon jetzt im Gesetz erfasst – abgeleitet aus dem Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts. Doch Mütter und Väter, die Kinder erziehen und/oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, bleiben außen vor. Und nicht nur auf dem Arbeitsmarkt bedürfen Eltern eines verbindlichen Schutzes. Auch bei der Suche nach Wohnraum erweisen sich Kinder immer häufiger als Ausschlusskriterium für Vermieter. Vor allem kinderreiche Familien haben es deshalb schwer, eine bezahlbare, familiengerechte Wohnung zu finden.

„Um die Diskriminierung von Familien am Wohnungsmarkt zu unterbinden und familienfreundliche Initiativen von Vermietern und Grundbesitzern zu stärken, muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der besondere Schutz der Familie ausdrücklich verankert werden“, unterstreicht Zeh. „Teure Mieten und knapper Wohnraum setzen Familien schon jetzt erheblich unter Druck. Kinder dürfen kein Ausschlussgrund beim Thema Vermietung sein!“

Ohne Familien hat unsere Gemeinschaft keine Zukunft. Die Politik ist deshalb gefordert, sie bei der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor Diskriminierung wegen Kindererziehung und der Wahrnehmung von Familienpflichten zu schützen.

19. September 2016

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

 

Viele Familien bleiben außen vor

Familienarbeitszeit und Familiengeld: Viele Familien bleiben außen vor

(Berlin). Viele Fragezeichen und wenig Grund zum Jubeln sieht der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, bislang bei den Plänen des Bundesfamilienministeriums zu Familienarbeitszeit und Familiengeld, die das Ministerium auf einem Zukunftskongress am Donnerstag diskutieren will: „Das Familienministerium wirbt mit mehr Zeit für Kinder und verspricht Eltern mit kleineren Kindern Unterstützung, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren.

Bei Licht betrachtet steckt im Paket aus Familienarbeitszeit und Familiengeld aber nicht mehr, sondern weniger Zeit für Kinder. Denn das neue Familiengeld soll es nur für Mütter und Väter geben, die beide gleichzeitig zu 80 bis 90 Prozent der regulären Arbeitszeit, also fast in Vollzeit erwerbstätig sind. Das heißt in vielen Fällen, dass zwar zum Beispiel der Vater seine Arbeitszeit ein wenig reduzieren kann, dafür aber die Mutter ihre Erwerbstätigkeit – teilweise deutlich – ausweiten müsste, um in den Genuss der Leistung zu kommen. Familien, die sich mehr Zeit für Kinder nehmen wollen und zu denen das Modell nicht passt, bleiben außen vor“, kritisiert Klaus Zeh.

Zeh fordert dringend, die bisherigen Pläne noch einmal zu überdenken und allen Familien ein Angebot zu machen: „Die Bundesfamilienministerin geht selber davon aus, dass das Konzept nur für rund 20 Prozent der Familien attraktiv ist. Es geht also an mindestens 80 Prozent der Familien vorbei. Für die Vielfalt der Zeitbedürfnisse von Kindern und Eltern ist das viel zu eng gedacht. Es kann nicht sein, dass (Fast-)Doppelverdiener unterstützt werden und Familien mit nur einem oder anderthalb Einkommen finanziell im Regen stehen. Vor allem für Eltern, die während der dreijährigen Elternzeit nicht erwerbstätig sind und für Familien mit mehreren Kindern muss es eine bessere finanzielle Unterstützung geben“, fordert Zeh.

Der Deutsche Familienverband ist zudem skeptisch, ob auch nur das vom Familienministerium ins Auge gefasste Fünftel der Familien mit jüngeren Kindern ihre Arbeitszeitwünsche tatsächlich gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen können. Vollzeitnahe Stellen mit 80 oder 90 Prozent Arbeitszeit haben vor allem in der Privatwirtschaft noch immer Seltenheitswert – und müssen fürs Familiengeld gleich bei Mutter und Vater gleichzeitig klappen. Unklar ist auch noch, ob das geplante Familiengeld von 150 Euro pro Elternteil wie das Elterngeld dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterworfen wird und dann entsprechend weniger bei den Familien ankommt.

Um allen Familien Wahlfreiheit zu geben, fordert der Deutsche Familienverband die Einführung eines Betreuungsbudgets, das die dreijährige Elternzeit finanziell absichert, einen breiten Korridor für geförderte Familienteilzeitmodelle und die Entlastung der Familieneinkommen durch einen Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung. „Wir wollen, dass alle Familien mehr Zeit für Kinder bekommen und von Verbesserungen profitieren können. Ein solches Konzept werden wir gerne unterstützen“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Pressedienst des Deutschen Familienverbandes, Berlin, 13.  September 2016

 

Kassel: ELTERKLAGEN vertagt!

Familien ruhen nicht – sie konzentrieren sich

von Siegfried Stresing, Kampagnenleiter elternklagen.de

Für den 15. September 2016 waren weitere Verhandlungen vor dem Bundessozialgericht (BSG) von Familien terminiert, die nicht jammern, sondern klagen. Die Fachwelt bereitete sich darauf vor. Doch dann kam die Überraschung: Der vorgesehene Termin wurde nach Beratung im 12. Senat aufgehoben.

http://elternklagen.de/familien-ruhen-nicht-sie-konzentrieren-sich/

 

Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden!

Familienbündnisse mahnen unablässig und seit vielen, vielen Jahren die Regierungen, ihre elternfeindliche Politik aufzugeben. Gleichzeitig fordern sie eine Abgabenberechnung, die das Existenzminimum der Kinder berücksichtigt. Kein anderes europäisches Land behandelt seine Eltern so rücksichtslos wie Deutschland. 

 

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen

Doch bisher blieben alle Mahnungen umsonst. Auch die rührige Familienministerin will von Familiengerechtigkeit nichts wissen. Da liegt die Vermutung nicht fern, dass dieses System „System hat“.

 

  • Brächte man denn die deutschen Mütter in den Arbeitsmarkt, wenn die Familien auskömmlich leben könnten?

 

  • Sind es nicht die Mütter, die mit ihrer Doppelbelastung unser Wirtschaftswunder ankurbeln, indem sie tagsüber auf ihre Kinder verzichten müssen?

 

  • Sind es nicht die Kinder, auf deren Kosten sich die deutsche Wirtschaft aufbläht?

Schluss mit der deutschen EIN-KIND-POLITIK !

Der Deutsche Familienverband DFV  wirbt mit seinem 10-Punkte-Plädoyer für eine Politik, die es Eltern ermöglicht, mehr als ein Kind nachteilslos groß zu ziehen. Der Verband FAMILIENARBEIT ergänzt aus seiner Sicht diese Forderungen.

 

Deutscher Familienverband: Zehn Punkte für eine gute finanzielle Mehr-Kind-Politik

Mehr Kinder zum Glck1. Mehr-Kind-Politik ist mehr als Nachteilsausgleich: Sie muss Anreize und Spielräume schaffen, damit mehr Menschen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können.

2. Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Eltern zahlen für jedes Kind verfassungswidrige Strafsteuern und Strafabgaben aufs Existenzminimum. Das macht auch erwerbstätige Familien arm. Der DFV fordert, den steuerlichen Kinderfreibetrag pro Kind auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene (8.652 Euro) anzuheben und einen Kinderfreibetrag in gleicher Höhe in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen. Das entlastet das Familienportemonnaie direkt und spürbar – ganz ohne milde Gaben.

3. Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine existenzsichernde Höhe von 330 Euro mitziehen. Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

4. Erhalt des Ehegattensplittings: Denn das Splitting ist keine „Eheförderung“, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

5. Mehrwertsteuer, Energiesteuern & Co. belasten große Familien besonders stark. Als ersten Schritt fordert der DFV einen ermäßigten 7%-Mehrwertsteuer-Satz für Kinderprodukte. Perspektivisch muss es für Familien eineRückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen.

6. Finanzielle Absicherung der dreijährigen gesetzlich geschützten Elternzeit: Viele Mehr-Kind-Familien erhalten nur den kleinen Elterngeld-Sockelbetrag und stehen nach einem Jahr finanziell im Regen. Der DFV fordert einBetreuungsbudget von 700 Euro bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, das als Subjektförderung direkt und in bar bei den Familien statt wie jetzt bei den Institutionen ankommt. Erst dann haben Familien Wahlfreiheit und können selbst über die passende Betreuungsform entscheiden – sei es häusliche Betreuung, familiennahe Kindertagespflege oder ein guter Krippenplatz.

Familie luft Kzenon7. Gleichwertigkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit: Mehr-Kind-Familien brauchen neue Optionen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zu ihren Bedürfnissen passen – z.B. familienflexible Lebensarbeitszeitmodelle und die besondere Anerkennung von Kindererziehung als Pluspunkt bei Einstellungen und Beförderungen.

8. Familiengerechtes und bezahlbares Wohnen: Der DFV fordert die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkomplizierten Wohneigentumsförderung für Familien und eine gezielte Mehr-Kind-Förderung im Sozialen Wohnungsbau.

9. Gerechte Elternrente für Erziehungsleistung: Die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten müssen von 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind verlängert werden. Auch bei weiteren Renteninstrumenten wie den Kinderberücksichtigungszeiten muss sichergestellt sein, dass sie pro Kind wirken und nicht per Zufall – abhängig vom Abstand und Zeitpunkt der Geburten.

10. Alle Gesetze und Verordnungen gehören auf einen Familien-TÜV, der prüft, ob Regelungen und Leistungen zu Mehr-Kind-Familien passen und der Fehlentscheidungen aus dem Verkehr zieht.

………….

Ergänzend bemerkt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands FAMILIENARBEIT e. V., dass mit „Mehr-Kind-Familien“ nicht nur kinderreiche Familien, sondern alle Familien mit mehr als einem Kind gemeint sind ( Punkt 6 ), denn bereits ab dem zweiten Kind werden Eltern mit einem Mindestbetrag des „Elterngelds“ diskriminiert,  wenn sie nach der Geburt des ersten Kindes zugunsten von dessen elterlicher Betreuung auf Erwerbsarbeit verzichtet haben. Auf diese Weise, so Resch, betreibt die bundesdeutsche Regierung eine eindeutig (marktorientierte) EIN-KIND-POLITIK.

Die Formulierung „Anreize schaffen“ ( Punkt 1 ) hält Resch für unglücklich. Der Staat sollte überhaupt keine Anreize schaffen. Vielmehr sollten die Eltern echte Entscheidungsfreiheit haben. Diese wäre aber durch den Abbau von Benachteiligungen nahezu erreicht. 

Umgekehrt schafft das Elterngeldgesetz, so wie es von U.v.d. Leyen konzipiert wurde, Anreize, auf ein zweites oder weitere Kinder zu verzichten. Zitat aus FAMILIENARBEIT -heute 2/2016, Resch: „Grundsätzlich stellt die elternfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialrechts  (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) einen gewaltigen „Anreiz“ dar, auf Kinder überhaupt zu verzichten.“

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anmerkung: Der Verband Familienarbeit e. V. verbreitet ein Faltblatt, das unter den Fragen:

– Was wird heute verdrängt?                                                                                                   – Was sind unsere Ziele?                                                                                                         – Was ist zu tun?

seine Forderungen an die Politik formuliert. Das Faltblatt kann bestellt werden bei:

Verband Familienarbeit e. V.                                                                                        Gertrud Martin                                                                                                          Sebastian-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

 

 

Eltern klagen! Infovideo ganz aktuell

Nach der Abweisung durch das Bundessozialgericht liegt die Klage tausender Eltern gegen die doppelte Belastung von Familien beim Bundesverfassungsgericht. Daher wurde der  Erklärfilm auf den aktuellen Stand gebracht. Für unsere Nutzer eine gute Möglichkeit, diese anschauliche Darlegung weiter zu verbreiten. Denn viel zu wenige Bürger sind über den skandalösen Sachverhalt informiert.

http://elternklagen.de/verfassungswidrige-sozialversicherung-erklaerfilm-zur-kampagne-elternklagen-de-gestartet/

Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Pressemeldung des Verband Familienarbeit e.V.                                      27. 01. 2016
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                      Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Und in Deutschland ?

Nach aktuellen französischen Pressemeldungen sank die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ in Frankreich (durchschnittliche Kinderzahl pro Frau) zwischen 2014 und 2015 von 2,1 auf 1,96. Das war Anlass zu einem Aufschrei der dortigen Familienverbände mit großem Widerhall in den französischen Medien. Das sei Folge von verminderten Familienleistungen der Hollande-Regierung.

Unser Verband fragt: Wie ist der Vergleich zu Deutschland ? Hier liegt die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ schon seit 1975 unter 1,5, ohne dass der Aufschrei der Familienverbände ein wesentliches Echo gefunden hat. In Deutschland haben Eltern – im Gegensatz zu Frankreich – keine einflussreiche Lobby. Auch hier ist die wirtschaftliche Benachteiligung der Familien als Hauptursache für die sinkende Kinderzahl anzunehmen – allerdings viel massiver als in Frankreich. Unter Wissenschaftlern, die sich mit der Lage der Familien in Deutschland beschäftigen, ist die wirtschaftliche Diskriminierung der Eltern unbestritten. Schon der 5. Familienbericht (1994) beschrieb ausführlich eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“. (S. 21 des Berichts) Gemeint war, dass die Alterssicherung als wirtschaftlicher Ertrag der Kindererziehung vergesellschaftet worden ist (Stichwort: Rentenreform 1957), ohne die Eltern dafür angemessen zu entschädigen.

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V.: „Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialrecht hat zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Eltern und Kindern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft geführt, die besonders Eltern mehrerer Kinder und alleinerziehende Eltern trifft. Der gesamte `Familienlastenausgleich` gleicht nur etwa 30 % des Nachteils aus, der durch Renten- und Krankenversicherungsrecht zu Lasten der Eltern geschaffen wurde. Das trug wesentlich zu dem bereits ab 1970 einsetzenden Geburtenrückgang bei. Die Pille mag ebenso dazu beigetragen haben, kann aber nicht den Rückgang des Kinderwunsches erklären, da sie nur unerwünschte Kinder vermeiden kann. Die grundgesetzwidrige Enteignung der Eltern hat inzwischen alle Wertvorstellungen, die sich mit Familie verbinden, verändert.“

Resch weiter:“In Deutschland vermissen wir Medien, die bei der Diskriminierung von Eltern vergleichsweise aufmerksam reagieren wie in Frankreich. Stattdessen nehmen sie kritiklos z.B. ein Elterngeldgesetz hin, das Eltern mehrerer Kinder systematisch benachteiligt und Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen, regelrecht bestraft. Verschleiert wird diese Diskriminierung durch eine regierungsamtliche Gleichstellungsideologie, die für Eltern eine `Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit` anstrebt, was nur bei Nichtbeachtung ihrer Erziehungsleistung möglich ist.

Übrigens: Aktuell soll der Deutsche Familienverband als einziger Vertreter der Familien aus der Versammlung der Medienanstalt in Niedersachsen ausgeschlossen werden – ein in Frankreich unvorstellbarer Vorgang. So soll den Familien der letzte Rest an Mitsprache genommen werden.

Dr. Johannes Resch                                                                                                        Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

www.familienarbeit-heute.de

 

Skandal: Gesellschaftliche „Vielfalt“ ohne Familien !

In seiner Pressemitteilung vom 5. Januar 2016 empört sich der Deutsche Familienverband und sein Präsident Dr. Klaus Zeh darüber, dass das neue Mediengesetz von Niedersachsen dem DFV die Mitsprache in der Landesmedienanstalt zugunsten von Lesben-und Schwulenverbänden entzogen hat. 

Zitat:

 „Laut Entwurf soll künftig die Zusammensetzung der Versammlung geändert werden, mehrere Verbände wie z.B. der Lesben- und Schwulenverband kommen neu hinzu. Obwohl die Zahl der Mitglieder erweitert wird, geht bei einer Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Sitz des DFV und damit die direkte Interessenvertretung der Familien ersatzlos verloren.“

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/aeltere-pressemitteilungen/185-pressemitteilungen-2016/520-skandaloeser-gesetzentwurf-niedersachsen-draengt-familien-aus-landesmedienanstalt

 

 

Wer ist denn hier der Bittsteller?

Kindergeld, Kinderfreibeträge, Elterngeld, Mütterrente, beitragsfreie Mitversicherung der Kinder – was wollen Familien denn noch alles? Sind denn 200 Mrd. jährlich nicht genug?

Schön wär´s! Aber leider handelt es sich bei dieser Zahl um ein Märchen der Politik, immer wieder auch genussvoll von den „Leitmedien“ verbreitet, um glauben zu machen, dass Familien  in Deutschland auf Rosen gebettet sind. Dabei bestätigt das Familienministerium selbst, dass von den 200 Mrd. nur ca. 55 Mrd. reine Förderung sind.

Nebenbei: Familien wollen gar nicht „gefördert“ werden, sie sind keine Bittsteller, aber sie wollen von verfassungswidriger Belastung ent-lastet werden. Denn gerade sie sind es doch, die den schweren Rentenkarren ziehen müssen. Ein Zugpferd, das schlecht behandelt wird, wird den Wagen nicht weit bringen. Darum frage ich, ob nicht wir alt Gewordenen die eigentlichen Bittsteller sind, denn unser Wohl und Wehe hängt von jenen Kindern ab, die noch geboren, geliebt, erzogen und begleitet werden.

Iris Emmelmann, Grundlagenreferentin des Deutschen Familienverbands, klärt auf:

Was steckt hinter den Fördermilliarden für Familien?

http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen?start=10