Ein Schmankerl für die AfD!

Wie die Schwäbische Zeitung am heutigen Tag meldet, hat das Stuttgarter Sozialministerium beschlossen, dass  aus Gründen der Einsparung Eltern von Drillingen und Vierlingen ab 2017 keine steuerfreie Unterstützung von einmalig 2500.- pro Kind mehr vom Land BW bekommen sollen.  2015 hatten noch 44 solcher Eltern diese Hilfe erhalten, weil große Anschaffungen, bzw. Pflegekräfte bei Mehrlingen zu finanzieren sind. Diese Streichung wird damit begründet, dass die meisten Bundesländer keine solche Leistung  vorsehen.

Protest kam vom Landesfamilienrat und vom familienpolitischen Sprecher der SPD, Andreas Kenner. Das sei kein gutes Signal für Familien. Die grün-schwarze Regierung demonstriere damit, was ihr kinderreiche Familien wert seien.

In der gleichen Ausgabe wird berichtet, dass die Berliner GRÜNEN für die Bezahlung von Intimdiensten ( Prostituierte ) für Pflegebedürftige durch die Allgemeinheit ( Kommunen ) plädieren. 

 

 

 

Vermietung nur an kinderlose Paare? Was sagt das AGG?

Pressemitteilung des Deutschen Familienverbands DFV, 19. 09. 2016

(Berlin). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ) schützt Menschen in Deutschland vor Diskriminierung. „Bei der nun in Aussicht gestellten Reform des zehn Jahre alten Gesetzes müssen die Belange von Familien unbedingt im Fokus stehen“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh.

„Die Benachteiligung wegen der Erziehung von Kindern oder der Wahrnehmung von Familienpflichten muss ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Nur so können Familien zum Beispiel auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt wirksam vor Diskriminierung geschützt werden.“ In einem Gespräch mit der Baupolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, erörterte der DFV-Präsident Möglichkeiten, darauf hinzuwirken.

Schwangerschaft und Mutterschaft werden schon jetzt im Gesetz erfasst – abgeleitet aus dem Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts. Doch Mütter und Väter, die Kinder erziehen und/oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, bleiben außen vor. Und nicht nur auf dem Arbeitsmarkt bedürfen Eltern eines verbindlichen Schutzes. Auch bei der Suche nach Wohnraum erweisen sich Kinder immer häufiger als Ausschlusskriterium für Vermieter. Vor allem kinderreiche Familien haben es deshalb schwer, eine bezahlbare, familiengerechte Wohnung zu finden.

„Um die Diskriminierung von Familien am Wohnungsmarkt zu unterbinden und familienfreundliche Initiativen von Vermietern und Grundbesitzern zu stärken, muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der besondere Schutz der Familie ausdrücklich verankert werden“, unterstreicht Zeh. „Teure Mieten und knapper Wohnraum setzen Familien schon jetzt erheblich unter Druck. Kinder dürfen kein Ausschlussgrund beim Thema Vermietung sein!“

Ohne Familien hat unsere Gemeinschaft keine Zukunft. Die Politik ist deshalb gefordert, sie bei der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor Diskriminierung wegen Kindererziehung und der Wahrnehmung von Familienpflichten zu schützen.

19. September 2016

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.