Pressemeldung

 

Verband der Familienfrauen und -männer

Die FDP widerspricht dem von ihr selbst propagiertem Freiheitsideal !

Der Bundesvorsitzende der Jungliberalen, Lasse Becker, behauptete aktuell, er kenne niemanden in der FDP, der „inhaltlich vom Betreuungsgeld überzeugt ist“. Es sei „aus liberaler Sicht falsch“.

Dazu die Vorsitzende des Verbandes der Familienfrauen und – männer:

Das politische Mantra der FDP, mit dem sie derzeit vollmundig verlorenes Terrain zurückgewinnen will, sind die Begriffe `Freiheit` und `Leistungsgerechtigkeit`. Die Eltern, denen die FDP nicht einmal die winzige Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in Form des Betreuungsgeldes ( 5 € täglich!) gönnen will, fragen sich, wie diese Begriffe denn interpretiert werden sollen.“

Weiter führte Frau Martin aus, die FDP pervertiere diese Begriffe als Werte, die lediglich in der Wirtschaft, nicht aber für Eltern wirksam sein sollen. Die Freiheit der Eltern, die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder nach eigenen Vorstellungen wahrzunehmen, gebe es offensichtlich nach Auffassung der FDP nicht, obwohl diese Freiheit ausdrücklich in den Grundrechten verankert sei. Laut FDP hätten Eltern uneingeschränkt der Wirtschaft als günstiges Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung zu stehen. Für sie sei nach dem Verständnis der FDP weder Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung noch Leistungsgerechtigkeit vorgesehen.

16. 04. 2012 Pressestelle des vffm

 

Ausgereizt!

Für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren unterstützt die Regierung massiv finanziell die Betreuung, für die gewaltige Mehrheit der restlichen 65 Prozent wird keine Politik gemacht. „Es reicht!“, meint Birgit Kelle in ihrem Beitrag zur  widerlich unsachlichen Diskussion über das Betreuungsgeld.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/10706-debatte-um-das-betreuungsgeld

Was heißt hier Infrastruktur, Frau Mika?

Frauen an den Herd oder an die Macht?

Hohe Wellen schlugen vor dem heutigen  ARD-PRESSECLUB die Einträge im Gästebuch pro und contra Betreuungsgeld / Frauenquote. Während Frau Kelle und Herr Müller-Vogg das Betreuungsgeld aus Gründen der Fairness befürworteten, lehnten Herr Vorkötter und Frau Bascha Mika diese Leistung als verfehlt und gefährlich für einen modernen Staat ab. Dabei kam der Vorwurf auf, Mütter forderten einen staatlichen Betrag dafür, dass sie die angebotene Infrastruktur nicht nutzen. Darum geht es in folgendem Beitrag:

Sehr geehrte Frau Bascha Mika!

Gnädige Frau, Sie irren oder Sie täuschen!  Sie zählen familienferne Krippenbetreuung  zur Infrastruktur und werfen jungen Müttern vor, ein Betreuungsgeld dafür zu fordern, dass sie die angebotene Infrastruktur nicht nutzen. Hier besteht offensichtlich Klärungsbedarf.

Zum einen: Als Infrastruktur bezeichnen wir ausschließlich Angebote, die jede/r BürgerIn, wenn er/sie will, nutzen kann. Aber:  Kein Opa, kein Schüler, keine Ordensfrau, kein Single  kann öffentliche Kinderbetreuung nutzen. Infrastruktur muss allen Bürgern zugänglich sein, nicht nur einem kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich ausschließlich den Kindern von erwerbstätigen Eltern.

Zum anderen: Für ihre Infrastruktur bezahlen die Bürger selbst mit kostendeckenden Gebühren. Aber für die KITA zahlen die Eltern, auch wenn sie über zwei Gehälter verfügen, nur max. 20% der tatsächlichen Kosten. Es handelt sich bei der externen Kinderbetreuung daher gerade nicht um Infrastruktur, sondern um eine reine Subventionierung durch den Steuerzahler, über die der Staat verfassungswidrig Einfluss nimmt auf die Eltern. Er missachtet deren grundgesetzliche Wahlfreiheit bei der Gestaltung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. Der Staat will Mütter/Väter möglichst rasch nach der Geburt wieder im Betrieb sehen, denn sie sollen ja Steuern und Abgaben zahlen.

In zweierlei Hinsicht also, Frau Mika, geht Ihr Vorwurf, Mütter hätten keinen Entschädigungsanspruch, wenn sie das Kita-Angebot nicht nutzen, ins Leere. Vielmehr ist es genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient. Ihre Vorhaltung, Frau Mika, entbehrt demnach jeder Grundlage!

Die Kinder von professionellen Eltern interessieren den Staat offenbar erst dann, wenn sie von ihren Eltern zu gut ausgebildeten, selbständigen und tüchtigen Leuten erzogen worden sind, natürlich als künftige Beitragszahler.

Bärbel Fischer

 

Plötzlich soll das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein !

Der vffm äußert sich in einer Pressemeldung zu den elternfeindlichen Aussagen von Bischof Markus Dröge und Grünen-Politikerin Monika Düker bez. des beschlossenen Betreuungsgeldes:

09.04.2012

Betreuungsgeld verfasssungswidrig?

Die Gegner des „Betreuungsgeldes“ in der CDU konnten die CSU bisher nicht davon abbringen, an dieser Leistung festzuhalten. Deshalb werden jetzt plötzlich angebliche verfassungsrechtliche Hinderungsgründe ins Feld geführt. So behauptet z. B. der Verfassungsrechtler Joachim Wieland, das Betreuungsgeld verstoße gegen das Gebot, alle Familien „gleichheitsgerecht“ zu fördern. Die Grünen-Politikerin Monika Düker verstieg sich sogar zur Behauptung, das Betreuungsgeld „begünstige“ Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen“.

Dazu die Vorsitzende des Verbandes der Familienfrauen und -männer, Gertrud Martin:     „Wird der Logik gefolgt, dass das Betreuungsgeld die Eltern begünstige, die ihre Kinder selbst betreuen, dann gilt das umgekehrt in viel höherem Maße für die öffentliche Krippenfinanzierung. Sie begünstigt ausschließlich Eltern, die ihre Kinder in die Krippe geben. Das ist dann bei diesem Maßstab genauso verfassungswidrig. – Der verfassungsrechtlich sauberste Weg wäre folglich, den Eltern das Geld in die Hand zu geben und sie selbst entscheiden zu lassen, für welche Betreuungsart sie es verwenden.“

Gertrud Martin führt weiter aus, dass auch bei Zahlung des geplanten Betreungsgeldes eine deutliche Benachteiligung der zu Hause erziehenden Eltern fortbestehe, da die staatliche Krippenförderung pro Kind ja weit höher liege.

Der Stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Resch, kritisierte scharf, dass sich sogar der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Markus Dröge,  an der Hetze gegen Eltern beteilige, indem er behaupte, ein- bis dreijährige Kinder seien in einer Krippe besser aufgehoben als bei ihren Eltern. Das widerspreche aber allen bisherigen seriösen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Quelle der Äußerungen von Monika Düker und Markus Dröge: 

Heute-Nachrichten des ZDF vom 7. 4. 2012, 19°°.

Pressestelle des vffm


Schwäbische Zeitung: Betreuungsgeld – falsches Signal!

Die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  IM LKR. RAVENSBURG kommentiert den Leitartikel der Schwäbischen Zeitung.

Sehr geehrte Frau Lennartz,

Sie haben schon mehrfach im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  IM  LANDKREIS RAVENSBURG  von mir Post bekommen. Auch zu Ihrem heutigen Leitartikel in der Schwäbischen Zeitung kann ich nicht schweigen, weil er die Leserschaft missachtet und für dumm verkauft.

Noch nie habe ich vonseiten der Familienverbände oder -netzwerke den Vorwurf gelesen oder gehört, berufstätige Mütter seien Rabenmütter. Warum? Weil laut Statistik die Müttererwerbsquote in Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt, auch gegenüber Frankreich ( EUROSTAT)! , allerdings oft in Teilzeit, weil beides: Vollerwerb plus Familie ohne burn-out nicht zu schaffen sind. Unablässig aber wird der vermeintliche Rabenmuttervorwurf  aus der Mottenkiste geholt, wenn es darum geht, immer noch mehr Erwerbstätigkeit von Müttern zu fordern. Das stinkt nach Populismus! Frau Lennartz, wir LeserInnen können es wirklich nicht mehr ertragen!

Zum Streit, was besser ist für die Kinder, Haus oder Kita kann Ihnen beil. Pressemitteilung Aufschluss geben. Allerdings erlebe ich, dass die Presse lieber medienwirksam und politisch korrekt  den mainstream bedient, als kritische Fragen zu stellen.

Mein Focus bezieht sich auf Gleichbehandlung von Frauen und Familien. Jede Familie muss das Recht haben sich zu organisieren wie sie will, pragmatisch, konservativ, modern, in alten, neuen oder sonstigen Rollenmustern. Aber eines darf nicht sein. Dass der Staat den Steuerzahler verpflichtet, in Lenkungsabsicht ein einziges Familienmodell nach seinem Gusto (2x Vollzeiterwerb/ Krippe) mit viel Geld zu subventionieren, andere aber im Regen stehen zu lassen. Das ist genauso frauenfeindlich wie die um 20% geminderten Frauenlöhne zu akzeptieren. Auf eigene Kosten müssen sich Eltern, wenn sie ihre Kinder nicht selbst betreuen können, eine adäquate Betreuung kaufen, wenn sie ihrem Kind eine Kollektivbetreuung ersparen wollen. Keinen Cent bekommen sie. Aber das geplante Betreuungsgeld soll nun auch noch in die Krippen fließen.

Aber nun im einzelnen:

Kein Kind wird zwangsweise in die Krippe abgeholt. Nein abgeholt wird es nicht, die Mutter muss es zähneknirschend  selber abliefern. Allein erziehenden Müttern wird unter Androhung der Leistungskürzung befohlen, eine Arbeit anzunehmen und ihr Kind in irgendeine Krippe zu geben, weil die neuen Unterhaltsgesetze dies verlangen.

Vielen Müttern bleibt wegen unseres familienvergessenen Sozialsystems so wenig im Budget, dass sie notgedrungen sich nicht selbst um ihr Kind kümmern können. Auch das ist Zwang. Lese ich Wahlfreiheit? Dass ich nicht lache! Die Mütter können also frei wählen, ob sie voll erwerbstätig sein oder  ob sie darben wollen. Diese Alternative  hat das BverfG in seinen Urteilen ausdrücklich untersagt.

 …denn Familien mit nicht erwerbstätigen Müttern werden steuerlich und in den Sozialsystemen unterstützt. *** Soll das eine Verhöhnung sein, Frau Lennartz, oder ist die Presse derart informationsresistent, oder darf man der Leserschaft der Schwäbischen Zeitung einen solchen Stuss vorsetzen? Diese Behauptung müssen Sie mir erst einmal erklären. Das Gegenteil ist der Fall. Ich sende Ihnen die offizielle Vergleichstabelle des Deutschen Familienverbandes. Hier können Sie sich kundig machen, wie das frei verfügbare Einkommen einer Familie mit jedem Kind dahinschmilzt und wer von den geborenen Kindern über die Maßen profitiert.

Ihre Behauptung stimmt, dass frühkindliche Bildung benachteiligten Kindern hilft, ja sie hilft sogar allen Kindern. Diese Bildung aber ausschließlich von kollektiver Betreuung zu erwarten und die persönliche Bildung des Kindes durch die eigene Familie zu bestreiten, das ist ein Stück grober Arroganz und psychologischer Ignoranz.

Das falsche Signal, Frau Lennartz, ist es, alle Familien in den Topf SOZIAL SCHWACH, VERSOFFEN, UNFÄHIG zu werfen und im Chor von Parteien und Medien das Betreuungsgeld als Fehlanreiz zu verteufeln.

Wir sprechen hier nicht für oder gegen ein Betreuungsgeld. Uns ist die Gleichbehandlung aller Familien mit Kindern wichtig, wie sie die ÖDP oder die Familienpartei mit einem abgabepflichtigen und kinderzahlabhängigen Familieneinkommen vorsieht: http://www.ödp.de/programm/themen/familie-jugend-soziales/

Sie merken, wie wütend ich darüber bin, dass man glaubt, uns LeserInnen der Schwäbischen Zeitung  mit Desinformationen abspeisen zu dürfen. Deswegen werde ich diesen Brief auch an Herrn Chefredakteur Hendrik Groth weiterleiten.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

***Sollten Sie die fälschlich so genannte „Beitragsfreie Mitversicherung“ damit meinen, so muss ich Sie darauf hinweisen, dass ein Familienvater mit drei Kindern sein Bruttogehalt durch 5 teilen muss. Jedes Familienmitglied zahlt sein Fünftel in die Krankenkasse, versichert sich also selbst für sein Fünftel. Würde der Vater allein für sich selbst sein Beitragsfünftel bezahlen, dann wäre die Familie tatsächlich beitragsfrei mitversichert.

Also bitte korrekt informieren!

***Sollten Sie das Ehegattensplitting meinen, so hat dies mit Kindern überhaupt nichts zu tun, weil auch kinderlose Ehepaare dadurch gefördert werden. Trotzdem müssten gerade Familien aus der Bildungsschicht ohne das Ehegattensplitting die doppelte Steuer entrichten. Kein Paar, das rechnen kann, würde sich mehr ein Kind zulegen.

 

 

Krippen als Bildungsinstanz überschätzt

Pressemitteilung zur Diskussion um das Betreuungsgeld.

Die  Warnung des 8. Familienberichts wird überhört und ignoriert        

Mittelschichtkinder verlieren an Entfaltungschancen /

Selbst bei „Risikokindern“ nur geringe Effekte

Der öffentlichen Auseinandersetzungen um das ab 2013 geplante Betreuungsgeld liegt eine massive Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit von Kinderkrippen zu Grunde. Darauf weist das Familiennetzwerk schon seit Jahren hin und wird jetzt durch den kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Selbst bei guter Qualität der externen Betreuungseinrichtung verlieren demnach Kinder aus Mittelschichtfamilien an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten:

Andere Analysen zeigen jedoch, dass die Berufstätigkeit der Mütter mit negativen Entwicklungsergebnissen des Kindes zusammenhängt, wenn die Familien nicht in ökonomisch belasteten Situationen sind (Mittel- und Oberschichtfamilien). Dies unterstützt wiederum die „lost resource“ Hypothese für diese Familientypen. Dem Kind entgeht also durch die außerfamiliäre Betreuung die Bildung und Erziehung durch seine gut gebildete und erziehungskompetente Mutter. /…./ Für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht bleibt das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück.

(aus: Zeit für Familie. Familienzeitpolitik als Chance einer nachhaltigen Familienpolitik. Achter Familienbericht. März 2012. S. 102)

Die Unkenntnis dieser Tatsache hat gerade bei bildungsorientierten Eltern eine Dynamik ausgelöst, die gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich negative Effekte erwarten lassen:

Die Betreuungsquote (Tageseinrichtungen und Tagespflege zusammengenommen) lag in Deutschland im Jahr 2010 für Kinder unter drei Jahren bei 23%. (….) Mütter mit Migrationshintergrund und Haushalte mit vielen Kindern nutzen für unter 3-Jährige seltener Tageseinrichtungen und Tagespflege als vergleichbare Haushalte ohne Migrationshintergrund bzw. mit lediglich einem oder keinem älteren Geschwisterkind. Demgegenüber zeigt sich, dass Mütter mit höherem Bildungsabschluss ihre Kinder öfter durch Tageseinrichtungen/Tagespflege betreuen lassen als anderweitig vergleichbare Mütter mit niedrigem oder mittlerem Bildungsabschluss.

(aus: Zeit für Familie. Familienzeitpolitik als Chance einer nachhaltigen Familienpolitik. Achter Familienbericht. März 2012. S. 99f)

Auch die positiven Wirkungen außerfamiliärer Betreuungseinrichtungen für Kinder aus sozial-schwachen Familien werden vom 8. Familienbericht deutlich relativiert:

Die Mehrzahl der hauptsächlich im US-amerikanischen Raum durchgeführten Studien deutet auf eine positive Wirkung der frühkindlichen Kinderbetreuung auf kognitive und sprachliche Fähigkeiten – zum Teil auch mit Auswirkungen auf den langfristigen Schulerfolg – und gleichzeitig negative Auswirkungen auf soziale Kompetenzen hin. (….).Dieser Befund deckt sich mit Studien, nach denen Kinder aus niedrigen sozioökonomischen Lebenslagen am meisten von der Bildungsanregung der Kindertageseinrichtungen profitieren, jedoch auch nur dann, wenn diese eine gute Qualität aufweisen

Diese Qualität ist in Deutschland jedoch sehr selten zu finden. Abgesehen vom Saarland wird in ganz Deutschland der international geforderte Personalschlüssel von einer Erzieherin pro 3 bis 4 Kinder unter 3 Jahren nirgendwo eingehalten. In ganz Ostdeutschland liegt die Betreuungsrelation sogar mit 1:6,6 (2010) weit unter der geforderten Qualität. In der alltäglichen Praxis werden die offiziellen Quoten jedoch überall wegen Krankheit, Urlaub und Fortbildung des Personals zudem klar verfehlt.

Unterm Strich, so eine bundesweite Studie, ist die notwendige Betreuungsqualität öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen nicht gegeben:

 

In deutschen Gruppenbetreuungseinrichtungen überwiegen geringe (1/3) bis mittlere (2/3) Qualitätsstandards. Die notwendige hohe Qualität findet sich nur bei 2 % der Einrichtungen.

(aus: Rainer Böhm: Auswirkungen frühkindlicher Gruppenbetreuung auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Kinderärztliche Praxis 82 (2011) Nr. 5)

Und selbst der Befürworter institutioneller Frühförderung der amerikanische Bildungsökonom und Wirtschaftsnobelpreisträger James Heckman räumt den Eltern und vor allem den Müttern eine zentrale Rolle bei der Entwicklung ihrer Kinder ein:

Gute Erziehung braucht Zeit, eine materielle Grundausstattung und Glück. Und vor allem Aufmerksamkeit für das Kind …./ Die Eltern müssen ihre Erziehung verändern, mehr Zeit mit dem Kind verbringen, es stärker motivieren. (…) hier in Chicago (…)gibt es ein Wohnungsprojekt in einer armen Gegend, in denen Kinder unter miserablen äußeren Bedingungen aufwachsen. Aber die Mütter – und normalerweise nur sie – haben auf ihre Kinder geachtet. Sie haben sie vor der Umgebung beschützt, sie in die Schule geschickt und ihnen geholfen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Diese Kinder haben sehr viel erreicht, obwohl sie unter schlechten Bedingungen aufgewachsen sind.

(aus: „Eltern müssen in die Schule“. Interview mit dem NOBELPREISTRÄGER JAMES HECKMAN. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 18.03.2012, S. 35)

Angesichts dieser Fakten sollten sich unsere Gesellschaft, unsere Politik und Wirtschaft von ihrer einseitigen Bevorzugung öffentlicher Betreuung für Kleinkinder verabschieden. Auch wer diese Betreuung für unverzichtbar hält, sollte wissen, dass sie niemals mehr als einen „familienergänzenden Bildungs- und Erziehungsauftrag“ (8. Familienbericht) wahrnehmen kann. Daraus gilt es endlich die politischen Konsequenzen zu ziehen und den notwendigen wirtschaftlichen wie rechtlichen Freiraum für Eltern und ihre Kinder zu schaffen.

 

Forscher warnen vor negativen Effekten durch das Betreuungsgeld

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert  eine Studie, die wieder einmal „beweist“, dass elterliche Erziehung unfähige und ungebildete Kinder hervorbringt.

http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-das-betreuungsgeld-forscher-warnen-vor-negativen-effekten-fuer-kinder-1.1324284 

Gruppe der Frauen der Bundestagsfraktion GdF @ Fischer

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. November 2011 zur geplanten Einführung des Betreuungsgeldes ab dem Jahr 2013 und Ihre Kritik zu meiner ablehnenden Haltung gegenüber einem Betreuungsgeld als Barzahlung.
 
Um mögliche Missverständnisse unmittelbar zu Beginn aus dem Weg zu räumen: Ich habe mich nicht gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen, sondern kritisiere – auf Grundlage eines Beschlusses der „Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“ (GdF) aus dem Frühjahr 2010 – die zur Diskussion stehende Barauszahlung des Betreuungsgeldes. Mit dieser Haltung geht auch keine Abkehr von bisherigen politischen Positionen einher. Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 wurde vereinbart: „Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.“
 
Diese Passage zum Betreuungsgeld haben wir innerhalb der GdF bereits im letzten Jahr zur Grundlage weiterer Diskussionen gemacht, die ausführlich und unter Einbindung verschiedenster Expertinnen und Experten geführt wurden. Die Abstimmung in der GdF über die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes im Frühjahr 2010 hat gezeigt, dass mit sehr großer Mehrheit das im Koalitionsvertrag angebotene Gutscheinmodell befürwortet wird. Unser Beschluss beinhaltet die Forderung, dass nur der Elternteil, der sich zu Hause der Kindererziehung widmet, einen entsprechenden „Gutschein“ für die Riester-Rente, eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung oder Wiedereingliederungskurse erhält. Das macht deutlich: Wir bevorzugen eine nachhaltige, gezielte Unterstützung des erziehenden Elternteils.
 
Ich bin überzeugt, dass die Position der großen Mehrheit der GdF sehr im Interesse der Familien und zum Wohle der Kinder sowie im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung getroffen wurde. Wir wollen für jede Familie eine echte Wahlfreiheit ermöglichen – dazu gehört der Ausbau der Kinderbetreuung genauso wie die nachhaltige Stärkung und Unterstützung des Elternteils, der seine Berufstätigkeit für die Kindererziehung unterbricht. Selbst wenn 2013 der gesetzlich vorgeschriebene Ausbau von 35 Prozent erreicht ist, werden 65 Prozent der Kinder zu Hause betreut, was wirklich nicht als familienfeindlich ausgelegt werden kann. An dieser Stelle sehe ich auch keinen Punkt, an dem der GdF-Beschluss Eltern diffamiert, die sich für eine Betreuung der Kinder in der Familie entschieden haben oder entscheiden werden. Eine derartige Position ist daraus ebenso wenig zu entnehmen wie etwaige Vergleiche mit der Begrifflichkeit „Herdprämie“. Derartige Begrifflichkeiten wurden von den Frauen der Unionsfraktion in der gesamten Diskussion nicht benutzt oder beschrieben.
 
An dieser Stelle darf ebenso nicht außer Acht gelassen werden: Die Union hat die Verdienste in den Familien auch durch finanzielle Leistungen seitens des Staates immer besonders betont. Es waren unionsgeführte Bundesregierungen unter Kanzlerin Angela Merkel, die das Elterngeld einführten, dieAbsetzbarkeit von familienunterstützenden Dienstleistungen verankerten, Familien im Niedrigeinkommensbereich mit einem Zuschlag für Bildung und Teilhabe förderten, das Kindergeld mehrfach erhöhten, den Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht mehrfach anhoben, sich für den Ausbau der Kinderbetreuung einsetzten usw. Mehr als 150 verschiedene ehe- und familienbezogene Leistungen mit einem jährlichen Gesamtvolumen von etwa 190 Milliarden Euro gibt es gegenwärtig. Seit 2005 ist das Leistungsvolumen für Familien um mehr als fünf Prozent gestiegen – trotz Haushaltssanierung mit finanziellen Kürzungen in nahezu allen Bereichen. Es ist daher nicht angebracht, wenn im Zuge der Diskussionen um das Betreuungsgeld immer wieder suggeriert wird, eine finanzielle Anerkennung der Familienleistung steht komplett aus oder wäre überfällig.
 
Ich begrüße sehr, dass in den nächsten Wochen ein Gesetzentwurf zur Ausgestaltung des Betreuungsgeldes erarbeitet werden wird. Bislang ist nichts parlamentarisch verabschiedet worden. In den ausführlichen parlamentarischen Beratungen wird es um die Voraussetzungen für den Erhalt sowie die Ausgestaltung der Leistungen selbst gehen. Ich werde mich für eine nachhaltige Lösung im Sinne der Familien und für eine wirkliche Wahlfreiheit, aber weiterhin gegen eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes einsetzen.
 
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Rita Pawelski

„Fernhalteprämie“?

Schwäbische Zeitung MEINUNG UND DIALOG, 18. 01. 2012
Interview Sabine Lennartz  / Manuela Schwesig SPD
Bis vor Kurzem wurde in der Berichterstattung zum vereinbarten Betreuungsgeld die Lieblingsabwertung dieser Leistung durch die SPD noch in Anführungszeichen gesetzt, weil sie als Wortschöpfung galt. Mittlerweile scheint die Schwäbische Zeitung diese SPD-Erfindung in ihren normalen Wortschatz aufgenommen zu haben und verzichtet auf die Heraushebung. Es gilt also: Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Punkt. ( Schon klar: Gemeint ist das Fernhalten der Kinder von der vermeintlichen Babybildung 1: 6! ) 


Dabei ist die Frage doch, was der Steuerzahler eigentlich finanzieren soll, die Ab-wesenheit der Mütter oder deren An-wesenheit bei ihren Kindern? Das Fernhalten der Mütter kostet uns 1000 Euro pro Kind und Monat, ihre Präsenz in der Familie soll jedoch nichts kosten. Dem eigentlichen Wortsinn nach müsste genau umgekehrt das Betreuungsgeld „Präsenz- oder Bindungsprämie“ heißen, die Subventionierung der elternfernen Betreuung demnach also „Absenz- oder Fernhalteprämie“.  

Mit  ihrem beliebten  Unwort  diffamieren die Gegner des Betreuungsgeldes witzigerweise ihre eigenen Absichten, nämlich ein- bis dreijährige Kinder und ihre Mütter strikt voneinander fernzuhalten.

Bärbel Fischer