Mal was zum Schmunzeln

Welche Blüten der Gender-Wahn treiben könnte, zeigt ein Leserkommentar, der unseren Lesern nicht vorenthalten bleiben soll:

YGeneration – 12.12.2011 – 22:23
Sehr geehrte Elter 1Z9483 und Elter 2Z9382
Um Ihnen den neuen Harzt IV Satz für das Jahr 2025 genehmigen zu können, fehlen uns noch drei neue Menschlinge.
Laut aktuellen Gender-Richtlinien wird der/die Schwerpunkt für das Jahr 2020/2025 auf XX-Menschlinge gelegt. Daraus ergibt sich folgende Bonus Points Zulage: Sex-XX+Gender-80%-100% Homosexuell = 8 bis 10 Points, Sex-XX +Gender-100% Heterosexuell =5 Points. (NEU! Sie/Er/Es können ihre Points nun auch bei jedem Reisebüro einlösen!)
Die zu erbringenden Menschlinge werden wie gewohnt im Alter von 2 Monaten bei ihrer Domestizierungs Anstalt; bis spätestens 01.03.2024 abzugeben sein.
Das Gender-Team möchte sie/er/es noch mal darauf Hinweisen, dass eine ungebührliche Prägung (Namensgebung, Gesang e.t.c) die reine Androgynität des Menschlings beschneidet und ein Verstoß gegen die Gender-Programmtik darstellt. Eine wiederholte Vertragsverletzung könnte eine Senkung ihres HatzIV Satzes zu folge haben.
Wenn sie/er/es noch Fragen haben, sind wir gerne für sie/er/es unter folgender Hotline erreichbar: 0190-666 666.
Wird bedanken uns.
Ihr Gender-Team

 

Erziehungs-und Pflegeeinkommen

Der Verband der Familienfrauen und -männer vffm hat ein „Positionspapier zum Erziehungs-und Pflegeeinkommen“ erstellt. Dieses Einkommen ersetzt das fehlende Glied im Generationenvertrag,  sichert den Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung und eröffnet wieder Zukunftsperspektiven für die Gesellschaft.
http://www.dhg-vffm.de/p/modules/news/

 

ERZIEHUNGS- UND PFLEGEEINKOMMEN
Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung
Positionspapier des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.*
Was ist Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Unter Erziehungs- und Pflegeeinkommen wird ein monatliches Bruttoeinkommen verstanden, das jene Personen beziehen, die in den privaten Familienhaushalten in der Erziehung und Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen tätig sind. Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen orientiert sich in seiner Höhe am durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen (brutto) und am Umfang der für Kinder und Pflegebedürftige geleisteten Arbeit. Beim Erziehungseinkommen ist die Zahl und das Alter der Kinder und beim Pflegeeinkommen der Umfang der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.
Wollen beide Eltern voll erwerbstätig sein, ist das Erziehungseinkommen der Person / den Personen / der Einrichtung zuzuordnen, die dann die Erziehungsaufgabe wahrnehmen. Wer das ist, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten. 
Pro Kind wird das Erziehungseinkommen für die Dauer von sechs Erziehungsjahren bezahlt, bei mehreren Kindern wird die Bezugszeit additiv verlängert, bei einem weiteren Kind also auf 12 Jahre, bei drei Kindern auf 18 Jahre usw. Bei Teilzeiterwerbsarbeit (z. B. ab dem 4. Lebensjahr) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. 
Mit dem Einkommen lassen sich dann die verschiedenen Alternativen der Vereinbarkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Kindererziehung bzw. Pflege in den privaten Haushalten tatsächlich verwirklichen. Das gilt sowohl für die Verteilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen als auch für die unterschiedlichen Erziehungs- und Pflegearten.
Die Finanzierung ist durch eine neue, solidarische, gesetzliche Erziehungs- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger als Pflichtbeitrag entsprechend ihrem Einkommen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Da durch das Erziehungs- und Pflegeeinkommen jeder Haushalt mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind ein Zusatzeinkommen hat, können viele bisherige Leistungen (Alg II/Hartz IV, Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschüsse, Sozialhilfe usw.) entfallen bzw. gemindert werden. Gleichzeitig wird die Arbeitslosigkeit abgebaut, und es werden Leistungen beim Alg I eingespart.
Aufgrund des Erziehungs- und Pflegeeinkommens wird auch die Zahl der Steuer- und BeitragszahlerInnen erhöht. Dadurch können Steuern und Beitragssätze für alle gemindert werden. Viele öffentliche Leistungen werden einschließlich des dafür erforderlichen bürokratischen Aufwands überflüssig. Weil Familien mehr Geld zur Verfügung haben, steigt der Inlandskonsum, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schafft. All das führt zu einer weitgehenden Selbstfinanzierung des Erziehungs- und Pflegeeinkommens.
Nach Abschluss der Erziehungs- oder Pflegephase ist der Umstieg in neue Arbeitsfelder zu fördern, wie das schon heute für andere Erwerbstätigkeiten gilt. Die durch Kindererziehung und Pflege erworbene Lebenserfahrung mit ihren vielfältigen praktischen Fertigkeiten ist dabei ihrem Wert entsprechend zu berücksichtigen. Wer eigene Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, wird sich leichter die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die für Kinderbetreuung und Pflege außerhalb der Familie zu fordern sind. Die in der Familie gewonnenen Erfahrungen können so zu einem sinnvollen Wachstum an Lebensqualität und Zuwendung in einer menschlicheren Gesellschaft genutzt werden, statt eines sinnlosen Wachstums durch umwelt- und klimabelastenden Luxuskonsum. 
Warum Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Soweit das Erziehungseinkommen betroffen ist, handelt es sich um das bisher fehlende Glied im Rahmen des Generationenvertrages. Es sichert damit auch den Fortbestand der Gesetzlichen Rentenversicherung. 
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen
  • gibt der Erziehungs- und Pflegeleistung im privaten Haushalt den Stellenwert, der ihr in einer Arbeitsgesellschaft als menschlicher Arbeit zusteht. 
  • vervollständigt den Generationenvertrag um die bisher nicht berücksichtigte fehlende dritte Generation und macht diesen erst nachhaltig und gerecht.
  • stärkt das Selbstbewusstsein der die Erziehungs- und Pflegearbeit Leistenden.
  • ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit zwischen Männern und Frauen in der Entscheidung, wie Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu vereinbaren ist, sowie bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung.
  • ermöglicht wieder Vollbeschäftigung, während die bisher allein auf außerhäuslicher Erwerbsarbeit gründenden Einkommen und Arbeitsplätze durch die fortschreitende Steigerung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor gefährdet sind. Durch die neuen bezahlten Arbeitsplätze im Dienst von Erziehung, Pflege, Gesundheit und Bildung entsteht Wachstum im Dienstleistungsbereich und wird eine menschlichere Gesellschaft gefördert. Die Familiengründung und die Entscheidung für Kinder erhält in materieller Hinsicht eine zukunftssichernde Perspektive.
  • erleichtert ungewollt Schwangeren ein Ja zu ihrem Kind. 
  • stellt im Blick auf materielle Absicherung Eineltern- und Zweielternfamilien gleich und verringert die Abhängigkeit des erziehenden Elternteils vom unterhaltspflichtigen.
  • schafft Flexibilität und zusätzliche zeitliche Spielräume für Erziehende im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement und fördert auch dadurch die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.
Insgesamt eröffnet ein Erziehungs- und Pflegeeinkommen wieder folgende Zukunftsperspektiven: 
1. Dem demografischen Defizit, das nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern unsere gesamte Gesellschaft bedroht, wird entgegengewirkt.
2. Die Massenarbeitslosigkeit wird durch nutzenorientierte Erziehungs- und Pflegearbeit erheblich abgebaut und kann sogar überwunden werden.
3. Die Staatsverschuldung wird mittelfristig durch nachhaltige Finanzierung unseres Sozialsystems abgebaut. Langfristig wirkt sich diese Art der Erziehung der Kinder günstig auf deren Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Gesundheit aus und verbessert damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft. 
4. Mit der Bezahlung von Erziehungs- und Pflegeleistung kommt es zu einem breiten Wachstum von Lebensqualität für alle. Sinnvolle „weiche“, mit Zuwendung verbundene Betätigungsfelder werden gefördert. Umwelt und Klima belastender Luxuskonsum wird eingeschränkt.
5. Die Qualität der Kindererziehung wird als wichtige Zukunftsinvestition verbessert. 
Da es sich beim Erziehungseinkommen nicht um eine Transferleistung des Staates im Sinne einer „Hilfe“ handelt, sondern um ein bisher fehlendes Glied im Generationenvertrag, wird auch kein zusätzliches Recht des Staates zur Kontrolle der Familien begründet. Dieses besteht durch die Wächterfunktion nach Artikel 6, Abs. 2, Satz 2 GG ohnehin. 
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen entlastet den Zeit- und Geldhaushalt der Familien. Die familiäre Situation wird entspannt, was sich auf die Qualität von Erziehung und Pflege günstig auswirkt. Auch deshalb ist zu erwarten, dass Eingriffe des Staates seltener notwendig werden. 
Anmerkung:
* „Der vorliegende Beschlusstext „Erziehungs- und Pflegeeinkommen – Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung“ soll als Positionspapier des Verbandes Familienarbeit e.V. veröffentlicht und vertreten werden.“
Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2011 im Stuttgarter Bahnhofsturm beschlossen. 
Zuvor hatten Hans Ludwig, Johannes Resch und Gertrud Martin diesen Text zur Diskussion gestellt. Er ist das Resultat der vffm-Programm-Arbeitsgruppe „Arbeitskreis PEPe“ (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen; siehe auch Fh 1/2008, S. 8; Fh 4/2008, S. 3; Fh 1/2009, S. 4-7). Deutlich gemacht und auch nach außen hin vertreten werden soll damit die gemeinsame Position der beiden Konzepte „Einkommen für Erziehung und Pflege“ (früher: GfF/Gehalt für Familienarbeit) des vffm und „Erziehungs- und Pflegeeinkommen“ der Initiative PEPe.

Familienduell

Kita oder nicht, das ist hier die Frage. In die politische Debatte um das größte Kinds- und Familienwohl mischen sich unangenehm ideologische Töne. Als Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels taugen solche Reaktionen nicht. 


Eine Einschätzung von Richard Schütze, Politik- und Kommunikationsberater, Berlin.

Elternrechtspreis an VFFM

 

Der „Verband der Familienfrauen und -männer“ bekommt den „Elternrechtspreis“, den der „Familienbund der Katholiken“ gemeinsam mit der „Katholischen Elternschaft Deutschlands“ ausgelobt hat. Einen würdigeren Preisträger hätten sie nicht finden können in der Republik, und auch in Bayern nicht, sagt Gisela Häfele, die Vorsitzende der Katholischen Elternschaft in der Erzdiözese München und Freising.


Lesen Sie bitte den Zeitungsbericht von Michael Lehner ( SZ 19. 12. 2011), hier am 22. 12. veröffentlicht.

Lautes Geschrei um "stille Reserve"

 

„Nur“ 28 Prozent der westdeutschen Mütter wollen nach der Erziehungsphase wieder Vollzeit in ihren Beruf einsteigen, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Studie „Frauen zwischen Beruf und Familie“. In Ostdeutschland strebten dagegen fast 81 Prozent eine Vollzeitstelle an. Dies sei vor allem auf ein besseres Betreuungsangebot gerade für Kleinkinder und eine „bereits in DDR-Zeiten positivere Einstellung zur Erwerbstätigkeit von Müttern“ zurückzuführen. Von staatlicher Seite müßte daher der Ausbau von Ganztagsangeboten vorangetrieben und die Anreize für Teilzeitarbeit und Minijobs sowie das Ehegattensplitting abgeschafft werden, empfiehlt das IAB. 

http://www.familien-schutz.de/wp-content/uploads/2011/12/kb2311.pdf



Zitat:  „Von staatlicher Seite könnten vermehrt Anreize
für die zumindest vollzeitnahe Erwerbstätigkeit von
verheirateten Frauen gesetzt werden. Dazu beitragen würden zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings und der spürbare Abbau steuerlicher
Begünstigungen für geringfügige Erwerbstätigkeit.
Daneben wären auch die Einrichtung kostengünstiger Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze und der
Ausbau von Ganztagsschulen wichtig….“

Zur Abschaffung des Ehegattensplittings lesen Sie bitte unseren Beitrag vom 12. 12. 2011: Lust auf Harakiri….

Kommentar zur Unicef-Studie

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Unicef – Untersuchung zur Selbsteinschätzung deutscher Kinder zu ihrer Situation lautet eines der Ergebnisse:  „Für die Selbstachtung und das Selbstvertrauen der Kinder ist es von zentraler Bedeutung, dass ihre Eltern den Lebensunterhalt selbst bestreiten können.“

Diesen Aspekt möchte ich hinterfragen. Richtig ist: Kinder und ihre Eltern wünschen sich  eine autarke Familie. Dass aber Familien  gar nicht autark werden können, ist unseren Adenauer´schen Sozialgesetzen von 1957 zu verdanken, die zwar den alternden Menschen mit und ohne Nachwuchs über die Umlage alimentieren, nicht aber den heranwachsenden Menschen. Dies führt dazu, dass den Eltern die Hauptlast an Kinderkosten bleibt, wobei ihnen obendrein gleich hohe Sozialabgaben abverlangt werden wie kinderlosen Arbeitnehmern. Mithin zahlen Eltern mehr als den doppelten Beitrag ins Sozialsystem. Anstatt dass Kinderlose ab 40 ihr Alter privat absichern, lassen sie sich von denen verhalten, die bereits den Nachwuchs „gestemmt“ haben. Wenn man also den Familien die Butter vom Brot nimmt und denen aufs Brot schmiert, die für den Nachwuchs nichts geleistet haben, dann darf man sich nicht darüber beklagen, dass Eltern und Kinder irgendwann vom Sozialtopf abhängig werden. 

Noch ein Einwand: Die große Mehrheit der Eltern will ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Niedriglöhner suchen sich noch eine zweite und dritte Arbeitsstelle, Mütter gehen auf eine Putzstelle, nur um ihren Kindern Teilhabe zu ermöglichen. Die Frage ist nur: kann der Lebensunterhalt einer Familie nur mit Erwerbsarbeit bestritten werden? Woher nehmen Staat und Politik das Recht zu bestimmen, dass Familienarbeit wertlos zu sein hat?   Zwei, drei und mehr Kinder groß zu  ziehen bedeutet einen hohen Vorschuss, den Familien für die Gesellschaft leisten, der ihnen aber nicht zurückerstattet wird. Würde Familienarbeit entsprechend bewertet  und bezahlt, würden die meisten Familien vor dem Prekariat bewahrt. 

Doch unsere Politik missachtet die vitalen Ansprüche von Familien und treibt sie so in Abhängigkeit. Es ist ihr mittlerweile auch egal, wenn junge Leute sich gegen Nachwuchs entscheiden. Man findet sich mit dem so genannten „demographischen Wandel“ ab. Wer die Alterslasten der kommenden Jahre tragen soll, das weiß sie bis heute nicht. Kopf in den Sand! Nach uns die Sintflut! 

Sehr geehrter Herr Bertram, Untersuchungen sind gut und sinnvoll, wenn politisch die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden. Da fehlt es in Deutschland leider am politischen Willen und an einer langfristigen Perspektive über die nächste Wahl hinaus.

In der öffentlichen Diskussion um benachteiligte Kinder wird bislang häufig argumentiert, Kindergärten und Schule müssten das „Versagen der Eltern“ kompensieren. Diese Einrichtungen müssen alles tun, um benachteiligte Kinder besser zu unterstützen. Doch keine Institution kann die besondere Rolle der Eltern ersetzen.“

Mit diesem Satz bekennen Sie sich dazu, dass frühkindliche Bindung an eine familiäre Pflegeperson von ausschlaggebender Bedeutung für eine selbstbewusste und kreative Entwicklung ist. Unter den oben beschriebenen Verhältnissen haben aber viele Mütter heute keine Wahl mehr, ihren Kindern die notwendige und fördernde Zeit und Präsenz zu schenken – ein Teufelskreis!

Bärbel Fischer

Starke Eltern – starke Kinder

 
Im Auftrag von UNICEF Deutschland haben Hans Bertram, Steffen Kohl und Wiebke Rösler von
der Humboldt-Universität in Berlin die aktuell verfügbaren empirischen Daten zum Wohlbefin-
den von Kindern für die einzelnen Bundesländer ausgewertet. Sie legen dabei die von UNICEF
definierten sechs Dimensionen zu Grunde: Die materielle Situation, Gesundheit und Sicherheit,
Verhalten und Risiken, Bildung und Ausbildung, Beziehungen zu Familie und Gleichaltrigen
subjektives Wohlbefinden. Besonderen Stellenwert hat die subjektive Sicht der Kinder, die bis-
lang von Forschung und Politik vernachlässigt wird. 

http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/I_0020_Lage_der_Kinder_in_Deutschland_2011-12.pdf

Um das Betreuungsgeld betteln?

Leserbrief zu „Staatliche Lenkung zu Krippe vermeiden“, in Die Tagespost vom 10. 12. 2011
Dieses Interview mit Frau Staatsministerin Haderthauer ist in seiner begrifflichen Klarheit und ideologischen Unabhängigkeit geradezu ein Labsal. Es ist zu bedauern, dass unsere Familienministerin Kristina Schröder daneben sehr schülerhaft und inkompetent wirkt, mit ihren immer neuen, verwässernden Vorschlägen zur Akzeptanzverbesserung des Betreuungsgeldes bei seinen Bekämpfern. Sie tut das ohne Not – denn das Betreuungsgeld ist definitv beschlossene Sache – und lässt sich so vor den Karren des Wirtschaftsministers spannen, der die jungen Frauen in der Erwerbstätigkeit sehen möchte. Seine Sorgen wegen des demografisch bedingten Fachkräftemangels sind dadurch nicht zu beheben. Im Gegenteil: Wenn Frauen nicht mal in den ersten drei Jahren genügend Luft haben, ihr Familienleben einigermaßen autark zu gestalten, werden die Geburtenzahlen weiter dramatisch sinken.  Der Verband der Familienfrauen und -männer, VFFM, e.V. schlägt vor, mindestens bis zum 3. Geburtstag eines Kindes ein Betreuungsgeld von mindestens 300 € monatlich zu zahlen und im Gegenzug das Elterngeldgesetz zu ändern, indem auch hier allen Eltern gleichmäßig die 300 € gewährt werden, anstatt die Höhe – bis zu 1800 € – nach den vorausgegangenen Erwerbseinkünften zu bemessen. Aus unserer Sicht ist diese Art der Bemessung eine glatte Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit, die als solche zu bewerten und zu honorieren ist, unabhängig vom vor der Geburt innegehabten Erwerbsstatus. Warum wird zum Beispiel der 8-Stundeneinsatz mit Urlaubsanspruch einer Erzieherin so anders bewertet als die Rund-um-die-Uhr-Verantwortung der Eltern?
Übrigens: auch die viel diskutierte Gutscheinlösung ist strikt abzulehnen. Das damit gegenüber allen Eltern dokumentierte Misstrauen ist schlicht unerträglich. Gutscheine wären ja wiederum nur für irgendwelche außerhäuslichen Angebote einsetzbar. Die derzeit angepeilten 150 € Betreuungsgeld pro Monat bedeuten 5 € täglich. Wer macht dafür heute einen Finger krumm? Eltern sollen darum noch betteln? Mehr Verachtung lässt sich kaum denken!
Gertrud Martin
Vorsitzende des Verbands der Familienfrauen und -männer e.V., VFFM
Seb.-Kneipp-Str. 110
78048 VS-Villingen
Tel. 07721 56124

Frauenquote für Behörden

Leserbrief zu „Schröder plant für Behörden Frauenquote“
Schwarzwälder Bote vom 12. 12. 2011
Das Portrait, das den Artikel illustriert, zeigt m. E. deutlich, wie wenig Freude Frau Schröder daran hat, all die feministisch-ideologischen Krampfthemen zu vertreten und durchzusetzen, die heute „politisch korrekt“ sind: 
– Frauenquoten, naturgemäß vorzugsweise für Nichtmütter,
– einseitige Hochsubventionierung der außerhäuslichen Betreuung der unter Dreijährigen statt wirklicher Wahlfreiheit für die Eltern und Stützung ihrer Erziehungskompetenz,
– Väter in die Kinderstube – abgesehen vom Elterngeld – zu denselben diskriminierenden Bedingungen, die für Mütter seit eh und je gelten,
– „familienfreundliche Teilzeitarbeit“ für Eltern, absolut ohne Beachtung der Tatsache, dass ein Teilzeitjob gleichbedeutend ist mit einem Teilzeitlohn…..
Was konkret könnte sie sich zu fordern und zu fördern erlauben für Frauen, die einfach mal genug Zeit für die Präsenz bei ihren Kindern brauchen???
Dazu ein Zitat von Simone der Beauvoir: Die Wahlfreiheit der Frau sei strikt abzulehnen, „denn ließe man der Frau die Wahl, ihre Kinder zuhause zu erziehen, werden sich viele Frauen dafür entscheiden.“
Quintessenz: Ein Staat, der keine Mütter will, wird vergeblich auf Geburtenzuwachs warten.
Gertrud Martin
Seb.-Kneipp-Str. 110
78048 VS-Villingen
Tel. 07721 56124