Lautes Geschrei um "stille Reserve"

 

„Nur“ 28 Prozent der westdeutschen Mütter wollen nach der Erziehungsphase wieder Vollzeit in ihren Beruf einsteigen, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Studie „Frauen zwischen Beruf und Familie“. In Ostdeutschland strebten dagegen fast 81 Prozent eine Vollzeitstelle an. Dies sei vor allem auf ein besseres Betreuungsangebot gerade für Kleinkinder und eine „bereits in DDR-Zeiten positivere Einstellung zur Erwerbstätigkeit von Müttern“ zurückzuführen. Von staatlicher Seite müßte daher der Ausbau von Ganztagsangeboten vorangetrieben und die Anreize für Teilzeitarbeit und Minijobs sowie das Ehegattensplitting abgeschafft werden, empfiehlt das IAB. 

http://www.familien-schutz.de/wp-content/uploads/2011/12/kb2311.pdf



Zitat:  „Von staatlicher Seite könnten vermehrt Anreize
für die zumindest vollzeitnahe Erwerbstätigkeit von
verheirateten Frauen gesetzt werden. Dazu beitragen würden zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings und der spürbare Abbau steuerlicher
Begünstigungen für geringfügige Erwerbstätigkeit.
Daneben wären auch die Einrichtung kostengünstiger Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze und der
Ausbau von Ganztagsschulen wichtig….“

Zur Abschaffung des Ehegattensplittings lesen Sie bitte unseren Beitrag vom 12. 12. 2011: Lust auf Harakiri….

Fehlanreize und Irrwege

zu: „Stuttgart trägt Berliner Pläne nicht mit“ Schwäbische Zeitung 08. 11. 2011

Da in BW nur in 31,7 % aller Haushalte überhaupt noch Kinder leben, kann der hitzige Widerstand unserer SPD-Sozialministerin Katrin Altpeter gegen das geplante Betreuungsgeld nicht mit Finanzierungsbedenken erklärt werden. Es sind ideologische Gründe, die Frau Altpeter zu der Überzeugung bringen, „ das Betreuungsgeld sei bildungs- und frauenpolitisch ein Irrweg.“ Um solche Behauptungen aufzustellen muss man sich zuerst einmal anmaßen, für alle Frauen im Land zu sprechen und dabei diejenigen zu missachten, die eben andere als grün-rot-linke Vorstellungen von Familie haben. Zum anderen muss man sich allen Erkenntnissen der Bildungsforschung verschließen, die einer individuellen Fürsorge mit personaler Bindung immer den Vorzug vor einer kollektiven Betreuung geben.


Die Sozialministerin behauptet auch, dass ein Betreuungsgeld „Fehlanreize“ setzt. Als selbst ernannte Frauensprecherin gibt sie vor, was erwünscht und was unerwünscht ist, und das hat dann für alle Familien im Lande zu gelten. Nach SPD-Denkmustern ist es ein Fehler, Kleinkinder zuhause individuell zu betreuen, ihnen Zeit und Sicherheit zu schenken, ihnen die stundenlange Abwesenheit der Eltern zu ersparen. Die Kita-Einheitsbetreuung zugunsten elterlicher Erwerbstätigkeit dagegen ist politisch höchst erwünscht. Folglich darf die familienferne Kinderbetreuung üppig bezuschusst werden, die häusliche aber keinesfalls. Denn sonst könnten Mütter ja noch auf die Idee kommen, ihr Kind in den eigenen Armen behalten zu wollen!

Jede Familie muss aber, ohne Bevormundung und vom Grundgesetz, Artikel 6 gedeckt, die gleiche Chance bekommen, selbst zu entscheiden, wie sie sich organisiert. Um eine echte Wahlfreiheit zu garantieren wäre ein Betreuungsgeld in Höhe der staatlichen Krippensubvention nötig. Das Verhältnis 1000 Euro : 150 Euro bewegt sich jedoch von vornherein jenseits jeder ernstzunehmenden Diskussion.

Bärbel Fischer