Ev. Diakonie delegiert ihren Auftrag

Mit folgendem Schreiben wandte sich die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT an die Diakonie der Evangelischen Kirche:

Sehr geehrte Damen und Herren der DIAKONIE,

im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT teile ich Ihnen das Entsetzen der hier vereinigten Elternschaft über die Meldung mit, wie die DIAKONIE und der Präses der Evangelischen Kirche, Dr. Nikolaus Schneider, die so wichtige Familienarbeit selbsterziehender Eltern gegenüber staatlicher Betreuung missachtet. Bewusst oder aus selbstverschuldeter Unkenntnis wirft die DIAKONIE Kindergarten und Krippe in einen Topf und beruft sich mit ihrer Empfehlung auch noch auf jene Eltern, die ihre Kinder tatsächlich vernachlässigen. Wir hätten erwartet, dass die DIAKONIE, wie es bisher zumindest üblich war, den Elternhäusern in schwierigen Verhältnissen Ihre gezielte Hilfe und Begleitung anbietet. Statt dessen übertragen Sie dieses Amt künftig an staatliche Kinderbetreuungseinrichtungen. Damit sind zwar den Eltern ihre Kinder genommen, ihnen selbst aber nicht geholfen. Gerade die DIAKONIE müsste sich engagiert dafür einsetzen, dass sich Babies während der ersten drei Jahre in aller Ruhe an Mutter/Vater binden können, um Lebenssicherheit und Selbstbewusstsein zu schöpfen. Denn aus Ihren Kinderheimen wissen Sie ja selbst, welchen Schaden frühe Vernachlässigung und mangelnde Bindung bei Kindern hinterlässt. Professor Dr. Joachim Baur von der Uni Freiburg hat nachgewiesen, dass Trennung/ Abschiebung im kindlichen Gehirn das Schmerzzentrum erregt und Wut und Aggression auslöst, die häufig ein Leben lang bei Unbeteiligten abreagiert werden.

Unsere Ansicht ist, dass Kinder unter drei Jahren am besten zuhause betreut werden und erst bei gelungener Bindung frei werden für weitergehende soziale Kontakte mit Gleichaltrigen im Kindergarten. Daher sollte alles getan werden, um Eltern, die Hilfe brauchen, bei ihrer häuslichen Betreuung zu unterstützen.

Vergessen Sie bitte nicht, dass die allermeisten Kinder unter der Obhut liebender und fürsorglicher Eltern aufwachsen, denen aber von unserer Gesellschaft heute nur Schmähung und Abwertung entgegengebracht wird. Mit dem Ruf nach der Krippe verkennt sie generell die aufopfernde Leistung von Vätern und Müttern. Als polit-mediales Ideal wird Propaganda gemacht für vollerwerbstätige Eltern , die Kinder haben sollen, als hätten sie keine.

Es ist für uns unverständlich, dass die DIAKONIE so leichtfertig Ihre ureigenste Aufgabe auf öffentliche Einrichtungen abwälzt und Ihren christlichen Auftrag neuerdings selbst geringschätzt.

Wir wollen die DIAKONIE daher auffordern, sich wieder hilfsbedürftigen Eltern und Familien zuzuwenden, anstatt in den Chor der Wirtschaftsverbände einzustimmen mit dem fragwürdigen Ruf nach einer sog. „frühkindlichen Bildung“, der eine verlogene Umschreibung ist für die Bindung elterlicher Arbeitskraft an die Betriebe.

So verbleiben wir mit der Empfehlung, sich auf unserem Internetportal über die miese Situation heutiger Eltern zu informieren und sich mit entsprechendem Engagement dafür einzusetzen, dass Familienarbeit wieder die Wertschätzung erhält, die sie durch alle Generationen auszeichnete.

Mit freundlichem Gruß                                                                                                                  i. A. Bärbel Fischer

Manege frei!

Viele ernstzunehmende Schreiber sprechen sich in den Foren der Internetblätter für eine Beendigung der Krippensubventionierung bei gleichzeitigem Verzicht auf das Betreuungsgeld aus.

Was würde – reine Utopie –  passieren, wenn die Subventionierung von Krippenplätzen beendet würde? Welche Folgen hätte dies für die Wirtschaftswachstum, für die Demographie, das Sozialwesen der künftigen Jahrzehnte, für die Eltern, die Familien, die Kinder?

Bitte diskutieren Sie mit,  und halten Sie sich nicht zurück mit Ihren Ideen, Fantasien, Einschätzungen!

Klicken Sie auf die Sprechblase rechts oben und lassen Sie Ihren Gedanken freien Lauf! Los geht´s!

Danke für Ihren Beitrag!                                                                                                     Bärbel Fischer

Jeder siebten Familie in BW droht Armut

Abgelehnter Leserbrief zum gleichnamigen Artikel                                                          in der Schwäbischen Zeitung vom 24. 04. 2012

Da fetzen sich die Parteien, deren „Frontfrauen“ und die Arbeitgeber in einem widerlichen Showkampf um ein bisschen Betreuungsgeld, um zu verschleiern, dass es ganz woanders brennt: Familien werden immer ärmer, auch wenn die Eltern voll berufstätig sind. Andererseits verbreiten die Medien astronomische Summen, mit denen offenbar Familien üppig versorgt werden. Ja, was stimmt denn nun? Bei der Alimentierung belegt Deutschland offenbar Platz eins, gemessen am Bruttosozialprodukt jedoch fast den letzten Rang in Europa. Die strukturelle Benachteiligung von Familien erschließt sich jedoch sofort durch einen Blick in die Steuertabelle. Man braucht nur das abgesteuert frei verfügbare Einkommen eines Singles mit dem einer fünfköpfigen Familie bei
30 000 Jahresbrutto zu vergleichen. Es differiert  um monatlich 1600 Euro zugunsten des Singles (Deutscher Familienverband). Kommentar überflüssig!
Dr. Klaus Häußermann

Feminismus 2012: „Mein Bauch gehört dem Betrieb!“

Antje Schmelcher zweifelt in der FAZ daran, dass allein Erwerbsarbeit Frauen glücklich macht und blickt kritisch auf das, was Frauen Frauen diktieren.

Ein Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaats

Eine von der ÖDP unterstützte Verfassungsklage gegen das 2007 eingeführte Elterngeld-Gesetz wurde November 2011 von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts „nicht zur Entscheidung angenommen“. Die Begründung steht im Widerspruch zum Grundgesetz und zu bisheriger Rechtssprechung. 

von Dr. Johannes Resch

Haben Grundrechte eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“? Dumme Frage, sollte man den- ken. Schließlich gehört es zu den Aufgaben der Verfassung, die Grundrechte zu schützen. Aber mit der Behauptung, es bestehe keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (gemäß § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz) wurde im November 2011 die Verfassungsbeschwerde einer Mutter von einer aus drei Richtern bestehenden Kammer „nicht zur Entscheidung angenommen“. Es ging um Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuvor als eine „Leitidee unserer Verfassung“ bezeichnet hatte.

Bei Nichtannahmebeschlüssen ist eine inhaltliche Begrüdung zwar nicht nötig, trotzdem hat sich die Kammer zu Aussagen hinreißen lassen, die der Rechtsprechung des BVerfG widersprechen und seine bisherige Auffassung zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf stellen. Das ist ein klarer Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaates, der nicht ernst genug genommen werden kann, da er ausgerechnet von einem Teil des BVerfG ausgeht. Seither folgen Sozialgerichte und Landessozialgerichte dieser Sichtweise wie die Lem- minge, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Nichtannahmebeschlüsse sind nur für die jeweiligen Verfahren „unanfechtbar“.

Nichtannahmebeschluss widerspricht BVerfG-Urteilen

Eine vierfache Mutter hatte gegen den Berechnungsmodus des Elterngeldes geklagt. Sie erhielt nur deshalb den Mindestbetrag, weil sie wegen Betreuung ihrer älteren Kinder – darunter ein zweijähriges – vor der Geburt nicht erwerbstätig war. Im Nichtannah- mebeschluss vom 9. November 2011 (1BvR 1853/11), Randnummer 18, steht dazu: „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG ge- rechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

In einem Urteil vom 17. Janu- ar 1957 (BVerfG 6, 55 [81]) waren die damaligen Richter noch einer ganz anderen Auffassung gewesen: „Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die An- erkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (BVerfGE 5, 85 [200, 204]; 7, 32). Zu dem Gehalt solcher privaten Entschei- dungsfreiheit der Ehegatten gehört auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmet, ob sie dem Manne im Beruf hilft oder ob sie eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt.“

Die Aussagen der Kammer stellen die bisherige Auffassung des BVerfG zu Grundrechten von Eltern auf den Kopf. 

Damit widerspricht die Kammer ganz offen dem bereits 1957 als „Leitidee unserer Verfas- sung“ definierten Grundrecht der Eltern, ihre innerfamiliäre Aufgabenverteilung ohne Ein- flussnahme des Staates zu regeln. Der von der Kammer zitierte Grundgesetzsatz soll eigentlich die Gleichberechtigung der Geschlechter stärken, wird hier aber benutzt, um eine zusätzliche Benachteiligung der von der Beschwerdeführerin vertretenen Gruppe ohnehin schon benachteiligter, kinderreicher Mütter zu rechtfertigen. Das ist eine absur- de Argumentation, die bei einer „Annahme zur Entscheidung“ nicht haltbar gewesen wäre.

Auch ein Urteil vom 10. November 1998 (BVerfG 99, 216, 1. Leitsatz) zeigte eine andere Auf- fassung: „Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungs- verbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft.“

Die Beschwerdeführerin wurde nur deshalb massiv benachteiligt, weil sie ihr Elternrecht, ihre älteren Kinder länger als ein Jahr selbst zu betreuen, wahrgenommen hatte. Das Urteil des BVerfG verbietet eine solche „belastende Differenzierung“. Die Kammer setzte sich über dieses Verbot hinweg.

Kammer übernimmt Auffassung der Bundesregierung  

Der Nichtannahmebeschluss zeigt, dass die Kammer kritiklos die Auffassung der Bundesregierung übernahm, ohne die bisherige Rechtsprechung des BVerfG noch die dazu vorliegende wissenschaftliche Fachliteratur zu beachten. Einer Entscheidung des BVerfG wurde dadurch ausgewichen, dass der Beschwerde keine „grundsätzliche verfas- sungsrechtliche Bedeutung“ zuerkannt wurde.

Wenn fundamentale Grundrechte, die das BVerfG zu einer „Leitidee unserer Verfassung“ erklärt hatte, auf diese Weise einfach beiseite geschoben wer- den, sollten bei allen Bürgern, denen der Rechtsstaat lieb ist, die Alarmglocken läuten. Dann gelten die Grundrechte nur noch für die, die das Geld haben, sie mit Hilfe teurer Rechtsanwälte auch durchzusetzen. Kinderreiche Familien wie die der Beschwerdeführerin haben da von vornherein schlechte Karten.

Der Kammerbeschluss zeigt: Der Trend unserer von Wirtschaftsinteressen geprägten Ge- sellschaft, kinderreiche Familien rücksichtslos verarmen zu lassen, obwohl sie den Rentenreichtum der Kinderlosen erarbeiten, hat inzwischen auch die Justiz ergriffen. Die Hoffnung, dass zumindest noch das BVerfG – wie es in der Vergangenheit öfters geschehen ist – auch in Zukunft die Grundrechte der Eltern verteidigt, droht am politischen Horizont zu verschwinden.

www.johannes-resch.de

johannes.resch@t-online.de

 

 

 

Es geht nicht um Emanzipation, sondern um PROFIT!

In der inzwischen absurden Debatte um das Betreuungsgeld äußert sich Dr. Steffen J. Roth, (Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln sowie dem Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung) sachlich und kompetent in einem politischen Kommentar. Lesenswert!

http://www.iwp.uni-koeln.de/DE/Publikationen/komment/pdf-Dateien/OK_05_2012.pdf


Die böse Saat ist aufgegangen

Ursula Prasuhn, Mutter und Lehrerin im Ruhestand, geht der Frage nach, wie es zu den Erziehungsproblemen vieler Eltern und den Verhaltensschwächen so vieler Kinder kommen konnte, und was die Debatte um das Betreuungsgeld  kaschieren soll.

Dass Elternhäuser Grundlage sind für ein gesundes Aufwachsen der Kinder, ist hinlänglich bekannt, leider jedoch nur wenigen. Darum forcieren Politik und veröffentlichte Meinung unbeirrt den Ausbau von Krippen und Ganztagsbetreuungen, ohne auf nennenswerten Gegenwind zu stoßen. Auch der von mir geschätzte Berliner Bürgermeister Buschkowsky spricht sich vehement für eine institutionelle Erziehung und gegen das Betreuungsgeld aus, was daran liegen mag, dass sein Stadtteil als problematisch gilt durch den hohen Anteil an bildungsfernen Familien und Migranten.

Herrn Buschkowskys Wertschätzung einer staatlichen Rundumbetreuung mag verständlich sein. Weniger verständlich ist, dass sie allgemein geteilt wird und bei vielen als Meilenstein des Fortschritts gilt – zumindest ist dies die nahezu einhellige Botschaft von Politik, Wirtschaft und Medien. Sogar ein Großteil der Eltern glaubt inzwischen, dass die Kinder in institutionellen Einrichtungen besser aufgehoben seien als zu Hause, weil dort die nötige Fachkompetenz herrsche, die ihnen angeblich fehlt. Berichte über zunehmende Erziehungsschwierigkeiten scheinen ihnen Recht zu geben.

Den Boden für diesen folgenschweren Irrglauben haben über Jahrzehnte hinweg die unzähligen selbsternannten Bildungs- und Erziehungsexperten bereitet. Um ihre Weisheiten gewinnbringend unters Volk zu streuen, haben sie zunächst unser traditionelles und bewährtes Erfahrungswissen in Frage gestellt und die nachfolgenden Unsicherheiten für Geschäfte mit angeblich „kompetenten“ Ratschlägen genutzt. Es entstand ein Teufelskreis von Angebot und künstlich erzeugter Nachfrage, der bis heute anhält und besonders die Familien in Bedrängnis bringt. Nicht nur, dass sich viele Mütter und Väter auf Grund allseitiger Besserwisserei verunsichert fühlen, sie fühlen sich obendrein in der Rolle als Nichtskönner und Versager. In Wahrheit sind sie Opfer einer Kampagne, die elterliche Fähigkeiten in Frage stellt, ohne eine lebensnahe Alternative bieten zu können – außer der politisch gewollten, die Kinder institutionellen Betreuungseinrichtungen mit geschulten Fachkräften zu überlassen.

Verwunderlich ist, dass die willkürlich geförderten Erziehungsprobleme und Verhaltensschwächen des Nachwuchses kaum auf dem Schuldkonto dieser sog. Experten landeten, obwohl ganz eindeutig sie es waren, die mit ihrem Rumstochern in Familienkompetenzen alles aus dem Lot brachten und zahlreiche Eltern zu einem Laissez-faire-Erziehungsstil veranlassten unter dem Motto: Lieber nichts tun als Falsches tun!

Die böse Saat ist aufgegangen. Was über Jahrtausende ohne Fach-, aber als Erfahrungswissen und gesundes elterliches Gespür gut funktionierte, wurde in wenigen Jahrzehnten erfolgreich in Zweifel gezogen und demoliert. Der Boden ist nun fruchtbar gemacht für die allgemeine Akzeptanz oder gar den Wunsch nach möglichst umfassender staatlicher Betreuung.

Das Gerangel ums Erziehung- oder Betreuungsgeld erscheint mir für die Drahtzieher der politischen und veröffentlichten Meinung ein willkommenes Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Ursachen, nämlich der vorausgegangenen Infiltrierung aller Parteien mit linker Ideologie, welche die Elternhäuser über Jahre hinweg aushöhlte und heute am liebsten bedeutungslos sähe.

Sollen doch alle fleißig über die paar Euros diskutieren – scheint das Kalkül – Hauptsache der Blick bleibt festgenagelt aufs Geld und richtet sich nicht auf das Wesentliche. Bei einer Durchsetzung des Betreuungsgeldes mögen sich die Schwesterparteien CDU und CSU zur Beruhigung gern als Beschützer der Familien fühlen – wichtiger ist, dass sie in Sachen Krippen und Betreuung längst in anderem Fahrwasser mitschwimmen und ihren eigentlichen Sündenfall kaum bemerken.

Ursula Prasuhn

„Danke, emanzipiert sind wir selber!“

Der flächendeckende Beißreflex des versammelten weiblichen Feuilletons beweist alleine schon: Familienministerin Kristina Schröder hat mit ihrem Buch mitten ins feministische Herz getroffen. Mutig und selbstbewusst prangert sie den orthodoxen Alice – Schwarzer – Fundi – Feminismus an und die Unfähigkeit seiner Protagonistinnen, einzusehen: Frauen sind schon emanzipiert. Sie brauchen keine Gouvernanten.

Ein Essay von Birgit Kelle

Aberwitzig

Aberwitzig erscheint der Bevölkerung diese groteske Debatte um das geplante Betreuungsgeld. Da wetzen die Politiker aller Couleur ihre Messer, da findet sich kein Blatt, das nicht das andere mit Schlachtrufen übertönt, da werfen sich  Frauen mit bemerkenswerter Kampfbereitschaft in die Arena, als ob es einen Todfeind gälte abzuschrecken. Auf ihrem Banner steht in großen Lettern: Kinder in die Krippe, Frauen in den Betrieb!

Goliath gegen David?

Ohne den Grund dafür in den persönlichen Biographien zu suchen, muss mit dem Vorhaben B ein sehr schmerzhafter Punkt getroffen worden sein. Warum begehrten jüngst im SPIEGEL kluge Frauen wie Frau Rita Süßmuth so heftig auf, inwieweit schädigt das Almosen B eine Frau Gesine Schwan, welche Einbuße fürchtet Uschi Glas?  Wird der Krippenplatzbonus wegen des Betreuungsgeldes auch nur um einen Cent gekappt? Geht es  überhaupt ums Geld?

Nein, es geht nicht um Geld, sondern um das Frauenbild. Frauen, die nicht dem Wunschbild der„zeitgemäßen, modernen, emanzipierten  Karrierefrau“ entsprechen, gelten als altbacken, „rückwärtsgewandt“, dümmlich, und vor allem als sozial schwach und bildungsfern. Sie versauen sozusagen das wunderbare deutsche Hochglanzfrauenbild.

Weit würden die  SPIEGEL-Damen den Vorwurf von sich weisen, sie schrieben Frauen vor, wie diese zu leben haben, oh nein!  Jeder darf bei uns leben wie er will! Jeder schon, nur Frau nicht. Aufrecht und selbstbewusst gegen den staatlich und medial forcierten Trend Tag und Nacht in der Familie präsent zu sein, sein Kind in den eigenen Armen zu behalten,  es von Krippengeschrei und Abfütterung fern zu halten und ihm Abschiedstränen und Heimweh  zu ersparen, das geht dann doch entschieden zu weit!  Gelebte Mutterschaft sich auch noch bezahlen lassen? Mit 125 Euro! Da müssen besagte Damen im SPIEGEL schon einmal die Gouvernante raushängen und mit dem Finger drohen.

Wie widerlich!

Darf ich, werte Frontfrauen, Sie daran erinnern, dass paradoxerweise Sie es selbst sind, die mit Ihrem SPIEGEL-Feldzug  B e z a h l u n g  verlangen, indem nämlich der Steuerzahler den Frauen  ihr verfassungsmäßiges  Recht ( Art. 6, Abs. 3 und 4 GG )  auf Zeit und Präsenz mit und bei ihrem Baby  a b k a u f t .  Und zwar mit 1000 Euro acht mal so teuer.

Wie widerlich!

Aber wie gesagt: Ums Geld geht es ja gar nicht!

Bärbel Fischer