Deutschland – Europameister im Nachwuchsschwund

Mit 8,3 Geburten auf 1000 Einwohner verzeichnet die Bundesrepublik Deutschland die niedrigste Quote in der gesamten EU ( EUROSTAT 28. 07. 2011 ). Semantisch umschrieben wird dieses Phänomen mit dem wohlklingenden Begriff „demographischer Wandel“. Aber es handelt sich nicht um einen Wandel, sondern um einen seit 40 Jahren anhaltenden Trend. Warum wohl wollen in Deutschland Paare keine Eltern werden? Dr. Clemens Christmann sah die Ursache schon 2003 in der fatalen Wirkung unserer Sozialgesetze, die Kinderlosigkeit prämiert und Elternschaft bestraft: „Es bleibt festzuhalten: Familien haben ein deutlich geringeres Pro-Kopf-Einkommen als kinderlose Haushalte. Dieser Befund zeigt sich seit vielen Jahren in Deutschland. In Baden-Württemberg hat das Statistische Landesamt die Entwicklung der Pro-Kopf-Einkommen in Haushalten junger Ehepaare von 1982 bis 2000 untersucht, in denen der Ehemann zwischen 25 und 35 Jahre alt war. Demnach erreichten Ehepaare mit einem Kind nur gut 60 Prozent des Pro-Kopf-Einkommens von kinderlosen jungen Ehepaaren. Ehepaare mit zwei Kindern kamen nur auf rund 50 Prozent und Ehepaare mit 3 Kindern auf gut 40 Prozent des Pro-Kopf-Einkommens kinderloser Ehen. Dieser hohe Einkommensnachteil ist seit zwanzig Jahren konstant.“

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-28072011-AP/DE/3-28072011-AP-DE.PDF

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/meinungen/meinungen.php

Nachwuchs für die Wirtschaft auf Kosten der Familien

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Forderung der Arbeitgeber, den Nachwuchs früher und stärker zu fördern. Aber nicht die Wirtschaft will für die Kosten aufkommen, sondern der Steuerzahler soll wieder einmal den Steigbügel halten. Dabei stellt sich heraus, dass die Herren vom BDA (Bund der Arbeitgeber) noch nicht einmal über den Rechtsanspruch auf Kindergeld Bescheid wissen. Noch weniger wissen sie in ihren Gewinnmaximierungsträumen Bescheid über den biologischen Anspruch der Kleinkinder auf die Präsenz ihrer Mütter.

http://www.sueddeutsche.de/z5i38p/112037/Akademiker-als-Kinder-Betreue.html

http://familiengerechtigkeit-rv-meinungen.blogspot.com/2011/07/zu-arbeitgeberverbande-fordern.html

Elternrechts-Preis 2011

Die Arbeitsgemeinschaft Familienbund/ KED in der Erzdiözese München und
Freising hat erstmals einen Elternrechtpreis ausgelobt. Er soll Personen
oder Institutionen würdigen, die sich um die Rechte der Eltern verdient
gemacht haben.

Eltern tragen in unserer Gesellschaft die Hauptlast und
Hauptverantwortung für das Aufziehen der nachwachsenden Generation.
Familiäre Kindererziehung ist in ihrer Vielfältigkeit der Garant einer
freiheitlichen Bürgergesellschaft.

Die Eltern in Deutschland bringen aus eigenen Mitteln jährlich 100
Milliarden Euro für den Unterhalt der Kinder auf. Zudem nehmen sie
massive Einkommenseinbußen und Einschnitte bei der Alterssicherung hin,
wenn sie sich ausführlich Zeit für die Kindererziehung nehmen. Das
Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen festgestellt, dass
die Eltern in Deutschland übervorteilt werden: bei der Besteuerung, bei
der Alterssicherung und bei den Abgaben zu den Sozialsystemen.

Die Elternrechte sind grundlegende Menschenrechte, die in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Grundgesetz und auch in der
katholischen Soziallehre verbrieft sind. Sie geben Eltern den Rückhalt,
um ihre Unterhalts-, Erziehungs- und Bildungspflichten gegenüber ihren
Kindern zu erfüllen.

Bis zum 31. August 2011 kann jedermann Personen oder Institutionen
vorschlagen, die in diesem Jahr geehrt werden sollen. Für eine Ehrung
kommen folgende Kreise in Betracht:

+ Personen oder Institutionen, die der Öffentlichkeit die Elternrechte
in Erinnerung gerufen haben;
+ Person oder Institutionen, die den Eltern ein neues Recht verschafft
haben;
+ Personen oder Institutionen, die die Elternrechte verteidigt haben.

Weitere Informationen finden sich im Anhang dieser E-Mail.
— Dr. Johannes Schroeter
Landesvorsitzender,
Familienbund der Katholiken in Bayern

Landesgeschäftsstelle:
Rochusstr. 5
80333 München
Tel. 089-2137-2226
Fax 089-2137-2225
www.familienbund-bayern.de

Sie können Vorschläge machen mit dem Formular, das Sie finden unter:
http://www.erzbistum-muenchen.de/media/pfarreien/media16390820.PDF

Das BVerfG widersprach sich selbst

Am 6. Juni 2011 lehnte das oberste Karlsruher Gericht die Annahme der Klage einer vierfachen Mutter gegen die Ungleichbehandlung von Müttern beim Elterngeld ab. „Die Begründung dafür ist verfassungswidrig“, macht Dr. Johannes Resch klar. Das Bundesverfassungsgericht widerspreche sich hier selbst.

http://www.freiewelt.net/blog-3394/h%E4lt-sich-das-bundesverfassungsgericht-noch-ans-grundgesetz%3F.html

Erziehen bei einem Stundenlohn von 52 Cent!

Anlässlich der Geburt ihres vierten Kindes hat eine Mutter lernen
müssen, dass sie zu Recht weniger Elterngeld bekommt als eine Mutter,
die gerade ihr erstes Kind erzieht und davor erwerbstätig war.

Die betreffende Mutter hatte in den Jahren 1999, 2002 und 2004 Kinder
geboren und sich wegen deren Erziehung aus der Erwerbstätigkeit
zurückgezogen. Als sie im Jahr 2007 ihr viertes Kind gebar, wünschte sie
ein Elterngeld in der Höhe, das ihrem Einkommen vor der Geburt des
ersten Kindes entsprach. Gewährt wurde ihr tatsächlich aber nur der
Mindestsatz (300 € + mind. 75€ Zuschlag, wenn die berechtigte Person mit
zwei Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebt). Grund ist der Umstand,
dass die Mutter wegen der Erziehung ihrer drei bereits geborenen Kinder
kein Erwerbseinkommen erzielte. Wer aber kein Erwerbseinkommen hat,
bekommt nach geltendem Recht nur den Mindestsatz des Elterngeldes.

Eine Klage gegen das entsprechende Gesetz hat das
Bundesverfassungsgericht soeben abgewiesen. Das Elterngeld ist kein Lohn
der Erziehungsarbeit, sondern ein Ersatz für entgangenes
Erwerbseinkommen. Indem sie wegen der Erziehung der damals 8, 5 und 3
Jahre alten Kinder kein Erwerbseinkommen erzielte, hatte sie aus der
Perspektive des Gesetzes auch keinen Einkommensverlust bei der Geburt
des vierten Kindes. Also hat sie sich mit dem Mindestsatz an Elterngeld
zu bescheiden.

Quasi vorsorglich hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen,
dass man selbst darin den besonderen Schutz von Ehe und Familie erkennen
könne: „Mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit wird die
Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern jedoch bereits in
beachtlichem Umfang gefördert.“
375 € monatlich für die „Eigenbetreuung“ von vier Kindern im Alter von
0, 3, 5 und 8 Jahren – das macht 0,52 € pro Stunde in den 720 Stunden
des Monats. „In beachtlichem Umfang gefördert“, sagt das
Bundesverfassungsgericht.

Maria Steuer

Elterngeldgesetz verfassungswidrig

Der Arzt und ÖDP-Familienpolitiker Dr. Johannes Resch macht deutlich, inwiefern das Elterngeldgesetz vom 01. 01. 2007 gegen die Artikel 3 und 6 unseres Grundgesetzes verstößt. Er zeigt auch den ungemein schwierigen Klageweg durch die Instanzen auf. Gestützt auf ein Gutachten des Sozialrechtlers Prof. Kingreen begleitet die ÖDP sechs KlägerInnen auf ihrem Rechtsweg.

http://www.freiewelt.net/blog-3346/%D6dp%3A-das-elterngeldgesetz-ist-verfassungswidrig-%28teil-ii%29.html

Teil 1 der Abhandlung finden Sie unter
http://www.freiewelt.net/blog-3286/%D6dp%3A-das-elterngeldgesetz-ist-verfassungswidrig-%28i%29.html

Erfolglos!

Erfolglos klagte eine erwerbslose Mutter von vier Kindern vor dem neu besetzten Bundesverfassungsgericht ( Gaier, Paulus, Britz ) gegen den ihr zugedachten Mindestsatz des Elterngeldes. Die Begründung der Richter: 1. Elterngeld sei eine Lohnersatzleistung. Ohne Lohn kein Lohnersatz. 2. Außerdem werde mit der Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern bereits in beachtlichem Umfang gefördert. 3. Der Anreiz für das langfristige Ausscheiden eines Elternteils aus dem Berufsleben soll verhindert werden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-041.html

Betreuungsgeld mit Signalwirkung

Am Montag, den 4. Juli 2011 findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Thema Betreuungsgeld statt. Eine der Sachverständigen, die dazu gehört werden, ist Dr. Maria Steuer, Vorsitzende des Familiennetzwerks. Ihre schriftliche Stellungnahme vom 30. Juni 2011 finden Sie unter:

http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/

Bildungsgutscheine – ein Flop?

FRONTAL 21 nimmt die Tatsache, dass 70 % der bedürftigen Eltern den von der Leyenschen Bildungsgutschein noch nicht angefordert haben, kritisch in den Blick und lässt Experten zu Wort kommen.

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,8248233,00.html

und

http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=3635