Sehr geehrter Herr Bosbach,

Sehr geehrter Herr Bosbach,

bevor ich ins Detail gehe, möchte ich Ihnen mein heftiges Bedauern über Ihr Ausscheiden aus der Politik aussprechen. Für mich als ÖDP-Mitglied sind Sie ein politisches Leuchtfeuer. Lassen Sie dieses auch jenseits politischer Verantwortung nicht verglimmen. Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als dass Ihr gesundheitlicher Zustand noch immer Freiräume schafft, auch weiterhin Ihre mahnende Stimme zu erheben. Die ÖDP wurde nur deshalb gegründet, weil die CDU von ihren Maximen abgerückt ist. Da sie  prinzipiell von Parteispenden aus der Wirtschaft unabhängig sein will, begründet ihr Dahinsiechen. Ganz anders die AfD. Aus dem Nichts hat sie es in politische Verantwortung geschafft. Nicht ohne Grund.  Welche Alternative – außer der ÖDP – haben wir Wähler denn noch? Auf diese Frage ernte ich von meinen Bekannten nur resigniertes Achselzucken.

Wie Sie, werter Herr Bosbach, bin ich der Ansicht, dass der links-grüne Schwenk der CDU zu deren Akzeptanzverlust beigetragen hat.

Seit vielen Jahren müht sich unsere Elterninitiative um Familiengerechtigkeit. Zwar haben die Familienministerinnen Schmidt, v.d.Leyen und Schwesig sich mit voller Kraft für die Erwerbstätigkeit von Müttern durch familienfremde Ghetto – Betreuung unseres Nachwuchses erfolgreich verkämpft, um Altersarmut von Müttern zu verhindern. Auf den Gedanken, dass Familienarbeit ausreichend honoriert gehört und rentenwirksam zu bewerten ist, kamen sie leider nicht, auch wenn Familienverbände dies seit Jahrzehnten lautstark fordern. Fünfzehn Kinder müsste eine Mutter in Deutschland aufziehen, wollte sie auf eine Grundrente kommen!

Zu verdanken haben wir diese Schieflage der Rentenreform Adenauers von 1957, die Rentenansprüche ausschließlich an Erwerbsarbeit koppelte. Seither gilt Familienarbeit als wertlos, obgleich kinderlose Rentner zu 100% auf die nachwachsende Erwerbsgeneration angewiesen sind. Wegen lückenloser Erwerbskarrieren kommen diese auf deutlich höhere Renten als Eltern mehrerer Kinder. Wie finden Sie das, Herr Bosbach?

Nein, Mütter sollen heute ihre wertvolle Zeit nicht mit Kindererziehung „verplempern“, sondern sie sollen mit Erwerbsarbeit gefälligst zu einem gesteigerten Bruttosozialprodukt beitragen. „Kinder haben als hätte man keine“ – das ist die traurige Maxime! Seither fallen alle Mütter durch das Raster, die ihren Kindern in den prägenden Jahren präsente Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Begleitung schenken. Wir (Groß)-Eltern hätten erwartet, dass, wenn schon SPD, LINKE und GRÜNE auf die Notwendigkeit personaler Bindung von Eltern und Kindern pfeifen, so müsste sich doch wenigstens die CDU wertstabil zeigen! Weit gefehlt!  Eltern fühlen sich seit Jahren von der CDU total verraten, wenn sie ihren Kindern geben, was sie deren psychischer Stabilität schulden. Mit rund 1200.- Euro Steuergeld finanziert der Staat jeden Krippenplatz monatlich, für die familiäre Betreuung hat er keinen jämmerlichen Cent übrig. Um viele Tausend Euro werden Mütter heute betrogen, wenn sie ihr grundgesetzlich abgesichertes Recht auf  Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst wahrnehmen und nicht an fremde Erzieherinnen delegieren. Dabei steht Eltern nach Art.6 ausdrücklich das Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder  o h n e   V e r l u s t  selbst zu erziehen. Das Grundgesetz verbietet aus gutem Grund auch die Lenkung des Staates in Familienangelegenheiten. Krippenfinanzierung und Elterngeld sind aber eindeutig staatliche Lenkungsinstrumente. Wir Eltern halten dieses Vorgehen  für einen zweifelsfreien Verfassungsbruch.

In den derzeitigen Diskussionen gibt man der Kanzlerin die Schuld am Wähler-und Mitgliederschwund wegen ihrer Flüchtlingspolitik. Wir Eltern haben aber schon viel früher erkannt, dass uns die CDU ignoriert. Die Frauenunion kümmert sich lediglich um Quoten und Gleichstellung. Für die Gleichstellung von Familienmüttern mit erwerbstätigen Müttern  hat sie rein gar nichts übrig. Was bleibt? Welche Wahlalternativen haben Familieneltern mit mehreren Kindern? Wundert Sie, dass ehemalige treue CDU-Wähler dieser Partei den Rücken kehren, weil sie nichts anderes zu bieten hat als linke Ideologie? Weshalb, das ist meine bittere Frage, hat die CDU ihre Wertescala aufgegeben? Sie hätte doch mit diesem Pfund wuchern können!

Inzwischen sind Millionen von Eltern demokratisch heimatlos. Seit 15 Jahren wartet die deutsche Elternschaft auf die Umsetzung des Urteils aus Karlsruhe von 2001, dass Eltern wegen ihrer Kinder nicht benachteiligt werden dürfen. Es geschah – NICHTS!

Obwohl jedem Rentenexperten klar sein dürfte, dass unser Umlagesystem gänzlich vom Nachwuchs abhängt, wird dies in allen Talkshows peinlichst verschwiegen. Anstatt zu fordern, dass endlich mehr in den Nachwuchs, bzw. in die Familien  investiert werden muss, wird pausen- und ergebnislos über Rentenniveau und Eintrittsalter palavert. Blablabla!

Nun komme ich zu meinem Anliegen, Herr Bosbach. Vielleicht können Sie vor Ihrer hoffentlich würdigen Verabschiedung der CDU Tipps geben, wie sie Eltern vom rechten Rand wieder zurück holt:

  • das Karlsruher Urteil endlich umsetzen
  • Eltern bei den Sozialabgaben deutlich entlasten
  • generative Familienarbeit wie Erwerbsarbeit honorieren
  • das Sozialgesetz familiengerecht reformieren

Sehr geehrter Herr Bosbach, wie ich anfangs betonte: Wir bedauern sehr, dass uns künftig mit Ihnen ein aufrechter Politiker mit selten klarer Kante verloren geht. Ein herber Verlust für die Bundesrepublik! Wie sehr schätzten viele, viele TV-Zuschauer Ihre glasklare demokratische Haltung. Wir sprechen Ihnen unseren aufrichtigen Dank aus.

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT wünsche ich Ihnen, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch viel Zeit für Ihre Familie und Ihre persönlichen Anliegen haben. Seien Sie sich unserer ehrlichen Hochachtung bewusst!

Mit den allerbesten Wünschen

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anlagen:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

www.elternklagen.de

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

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Antwort von Herrn Bosbach vom 17. 01. 2017

Sehr geehrte Frau Fischer,

dankend bestätige ich den Erhalt Ihrer Mail vom 5.1.2017 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Masse von Anliegen und Anfragen – über 10.000 pro Jahr und davon 99% nicht aus meinem Wahlkreis – um Verständnis dafür, dass ich leider erst heute und nur kurz antworten kann. Danken möchte ich Ihnen auch für Ihre freundlichen Worte für meine politische Arbeit. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir in der Abgeordnetenpost mehr Kritik als Lob finden, da freut man sich über jedes aufmunternde Wort.

Ihre Mail habe ich nicht nur mit Interesse sondern auch mit Nachdenklichkeit gelesen, zumal ich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Zuschriften mit ähnlichem Inhalt und Tenor erhalten habe.

Soweit es in Ihrem Schreiben wörtlich heißt „Zu verdanken haben wir diese Schieflage der Rentenreform Adenauers von 1957, die Rentenansprüche ausschließlich an Erwerbsarbeit koppelte“ geht aus Ihrer Zuschrift leider nicht hervor, welches Modell Sie persönlich bevorzugen würden. Unser Rentensystem speist sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber plus Steuerzuschuss pro Jahr in Höhe von knapp 90 Milliarden Euro, der Steuerzuschuss zur Rentenversicherung ist mittlerweile der mit weitem Abstand größte Etatposten und deckt auch sog. versicherungsfremde Leistungen ab, auch die Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht.

Darf ich höflich anfragen, ob Sie schon Zeit und Gelegenheit hatten in meinem Buch „Endspurt“ auch das Kapitel über Familienpolitik zu lesen, da werden Sie viele Gedanken wiederfinden, die in Ihrem Schreiben enthalten sind. Desungeachtet gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass nicht wir Innenpolitiker für die Familien- und Rentenpolitik zuständig sind, so dass es sich empfiehlt die Kritik an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen zu adressieren, die sich – im Gegensatz zu mir – mit den von Ihnen angesprochenen Themen und Problemen Tag für Tag beschäftigen.

Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich für das neue Jahr 2017 von allem nur das Beste, insbesondere Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Mit besten Grüßen
Wolfgang Bosbach MdB

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Unsere Erwiderung

 

Sehr geehrter und verehrter Herr Bosbach,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort, die wir umso mehr schätzen, als wir um Ihren enormen Einsatz wissen.

Sie monieren,  „… geht aus Ihrer Zuschrift leider nicht hervor, welches Modell Sie persönlich bevorzugen würden“. Aus Arbeitsüberlastung haben Sie vermutlich nicht registriert, dass ich in vier Punkten (Fettdruck) genau definiert habe, welche Maßnahmen nötig sind, um Familiengerechtigkeit zu schaffen, wie auch aus den verlinkten Beiträgen deutlich hervorgeht.

  • das Karlsruher Urteil endlich umsetzen
  • Eltern bei den Sozialabgaben deutlich entlasten
  • generative Familienarbeit wie Erwerbsarbeit honorieren
  • das Sozialgesetz familiengerecht reformieren

Unsere Bitte wäre, dass Sie diese Vorschläge an einen Ihrer Mitarbeiter weitergeben, damit diese ihren Weg zu den sozialpolitischen Schaltstellen finden. 

In diesen Tagen tragen alle Parteien den Wahlschlager SOZIALE  GERECHTIGKEIT auf den Lippen. Als Wähler wissen wir, dass diese unter sozialer Gerechtigkeit jeweils etwas völlig anderes verstehen. Die linken Parteien, einschließlich CDU, sehen mehr Krippen- und Ganztagsbetreuung für möglichst viele Kinder als Ziel gelungener Sozialpolitik. Wir dagegen wollen, dass unsere Kinder nicht aus mütterlicher Angst vor Altersarmut in Ghettos staatlicher Aufbewahrung abgeschoben werden müssen, sondern

  • dass Eltern selbst die Möglichkeit bekommen / behalten, ihre Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen erziehen und begleiten zu können, wie es unser Grundgesetz nach Art. 6 vorsieht. 
  • Dies bedeutet, dass die Elternhäuser selbst autonom und autark bleiben müssen.    
  • Das kann gelingen, wenn Erziehungsarbeit künftig wie Erwerbsarbeit behandelt wird, also gleichwertige Rentenanwartschaft erzeugt.                                                                                                                   
  • Dies bedeutet aber ebenso, dass die Größe der Familie bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden muss und entsprechend entlastet gehört.

Wir retten griechische Banken, vergessen darüber aber unseren eigenen Nachwuchs und dessen Eltern. Woher kommt denn unser Fachkräftemangel? Weil Paare sich seit 4 Jahrzehnten nur noch wenige oder keine Kinder „leisten“ können. Hätten wir ein familiengerechtes Abgabensystem, wie z. B. in Frankreich, so stünde es um unsere Demographie längst nicht so miserabel.

Lieber Herr Bosbach, ihr Buch „Endspurt“ habe ich bestellt und freue mich schon auf die Lektüre.

Mit den besten Wünschen für Ihren Endspurt in der Politik und für Ihr weiteres Schaffen grüße ich Sie zuversichtlich

Bärbel Fischer

für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach den Ursachen der Kinderarmut wird nicht gefragt

Verband Familienarbeit e.V.: Pressemeldung                                              21.09.2016

Aktuelle Studie von Bertelsmann ( veröffentlicht 12.09.2016 ):

Trotz guter Wirtschaftslage nimmt Kinderarmut weiter zu!

Die Frage nach den Ursachen wird nicht gestellt.

Die Studie stellt nüchtern fest, dass die Kinderarmut seit 2011 auf Bundesebene weiter zugenommen hat. Fast 15 % der Kinder wachsen in Familien auf, die auf Hartz IV angewiesen sind. Zu 86 % handelt es sich dabei um Kinder aus Familien mit mehr als zwei Kindern oder von Alleinerziehenden. – Die Studie bestätigt: „Die Armutsfolgen werden bisher nur lückenhaft erforscht.“

Der Stellv. Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, meint dazu: „Die Kritik an der mangelhaften Erforschung der Folgen von Kinderarmut ist berechtigt. Es spricht vieles dafür, dass Probleme, die sich im Jugendalter zeigen, wie fehlender Leistungswille oder Neigung zu Drogenkonsum, durch die gesetzlich  g e f ö r d e r t e  Familienarmut infolge geringerer Entfaltungsmöglichkeiten in der Kindheit. wesentlich begünstigt werden.“

Resch gibt weiter zu bedenken: “Schon eine Familie mit zwei Kindern liegt bei einem Durchschnittsverdienst trotz Kindergeld unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum. Bei drei Kindern gerät sie an die Hartz IV-Schwelle. So lässt unsere Gesellschaft ihren eigentlichen Leistungsträgern keinen Entfaltungsspielraum. Ohne funktionierende Familien hat sie aber keine Zukunft. Hartz IV ist kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Kinderarmut, weil es die Ursachen nur verschleiert. Nur eine finanzielle Anerkennung der im Dienste der Allgemeinheit erfolgten Erziehungsleistung kann Gleichberechtigung für Eltern herstellen.

Der Verband Familienarbeit weist schon seit Jahrzehnten daraufhin, dass im Rahmen unseres Sozialsystems der Gewinn aus der Kindererziehung vergesellschaftet wurde, während die Kosten ganz überwiegend weiter den Eltern überlassen blieben. Diese Enteignung der Eltern betrachtet unser Verband als den Hauptgrund für die zunehmende Familienarmut, die sich eben dort am deutlichsten zeigt, wo die Elternarbeit am stärksten ins Gewicht fällt.

Fazit laut Resch: „Solange die gesamte gesetzliche Alterssicherung einer Generation allein von den Kindern dieser Generation getragen werden muss wie in unserem Sozialsystem, ist zu fordern, dass sich auch alle Erwerbstätigen an der Finanzierung der Kindererziehung beteiligen. Das ist nur durch eine angemessene Honorierung der elterlichen Erziehungsleistung einschließlich eines entsprechenden Rentenanspruchs und angemessener Vergütung der Sachkosten der Kinder möglich. – Die demütigende Behandlung von Alleinerziehenden und Mehr-Kind-Eltern durch Hartz IV würde dann überflüssig. – Leider geht die aktuelle Familienpolitik genau den entgegengesetzten Weg, wie z. B. die gezielte Diskriminierung von Mehr-Kind-Familien durch das Elterngeldgesetz zeigt.“

Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

 

Zehn Jahre AGG ohne Wirkung auf Familien

In Berlin wird gefeiert. Zehn Jahre „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ AGG. Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert. Dass im Auftrag der Regierung gröbste Verstöße gegen die geforderte Gleichbehandlung an der Tagesordnung sind, scheint Frau Christine Lüders, Chefin der Antidiskriminierungsstelle, noch nicht bemerkt zu haben.

Leserbrief

Ganz abgesehen von den täglichen Diffamierungen, denen Eltern wegen ihrer Kinder ausgesetzt sind, wäre es für die Chefin der Antidiskriminierungsstelle eine lohnende Aufgabe, derjenigen Diskriminierung nachzugehen, welche der Staat selbst, und deutlich an der Verfassung vorbei Eltern und ihren Kindern antut. Denn was hierzulande geschieht ist alles andere als Gleichbehandlung.

 

Obwohl das Grundgesetz den Eltern die Organisation ihrer Familie völlig freistellt ( Art. 6 GG ), schüttet der Staat seit U.v.d. Leyen in lenkender Absicht Milliarden für die Betreuung von Kindern erwerbstätiger Mütter aus, ohne dass Vollzeitmüttern für die Betreuung eigener Kinder auch nur ein einziger Euro zugestanden wird. Ebenso erhalten Mütter, die wegen bereits vorhandener Kinder vor der nächsten Entbindung nicht erwerbstätig waren, den geringsten Satz an Elterngeld, während Mütter, die bis zur Entbindung gut verdienten, den Höchstsatz bekommen. Auch diese Regelung soll Mütter aus dem Haus in die Betriebe zwingen. Die finanzielle Diskrepanz kann sich in einem Jahr bis auf 18 000 Euro belaufen – eine eindeutige verfassungswidrige Ungleichbehandlung! Dass ein Arbeitnehmer ohne Familie im Jahr 15 000 Euro mehr zur freien Verfügung hat als ein Vater von 2 Kindern bei gleichem Jahresgehalt von 35 000 Euro, müsste ebenfalls ein unübersehbarer Stolperstein für Frau Lüders sein.

http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf

Wenn der Staat vorgibt, „Intoleranz zu missbilligen“ (Brigitte Zypras), dann soll er endlich bei sich selbst damit anfangen.

 

Bärbel Fischer

 

Rabeneltern?

In der aktuellen Ausgabe von Publik Forum ( kritisch – christlich – unabhängig ) bezeichnet die Redakteurin L. ihre Familie als „Rabenfamilie“, weil sie wie Hunderttausende deutscher Familien ein Modell lebt, das unter gegebenen sozialpolitischen Gegebenheiten „normal“ ist. Der Begriff Rabeneltern trifft vielmehr auf jene Familien zu, die sich Vollzeit um ihre „Brut“ kümmern. Denn Rabeneltern verlassen das Nest nicht, bevor die Jungen flügge sind.

 

Sehr geehrte Frau L.,

bei jeder Neuerscheinung von PF lese ich zuerst die politischen Beiträge von Wolfgang Kessler, und zur Erholung Ihre Kolumne. Diesmal bezeichnen Sie sich
und Ihre Familie als Rabenfamilie mit Rabenvater, Rabenmutter und Rabenkindern. Warum eigentlich? Sie organisieren ihre Familie doch wie die meisten deutschen Familien auch. Niemand verachtet Sie dafür. Es ist doch heute üblich, und wegen unserer elternfeindlichen Sozialgesetze sogar höchst notwendig, dass beide Eltern erwerbstätig sind. Demzufolge müssen die Kinder doch außerhalb des Elternhauses betreut werden. Wo ist das Problem?

 

Ich selbst, Frau L., war vor 50 Jahren eine echte Rabenmutter. Meine vier Kinder, geboren zwischen 1966 und 1972, wurden während meiner Unterrichtstätigkeit von einem Kindermädchen im Elternhaus selbst betreut. Kitas gab es damals noch nicht. Nur dass mich damals Vollzeitmütter auf der Straße geschnitten haben, meine ledigen Kolleginnen die Nase rümpften, die männlichen Kollegen ihre Witze machten – kurz ich bekam das Missfallen der „anständigen“ Gesellschaft deutlich zu spüren.

 

In den Achtzigern wendete sich das Blatt. Man sprach immer weniger von Schlüsselkindern und Rabenmüttern, denn Müttererwerbstätigkeit wurde mehr und mehr hoffähig. Ja man bekam sogar öffentliche Anerkennung für Organisationstalent und berufliches Engagement – heute heißt das „Vereinbarkeit“.

 

Daher stößt mir schmerzlich auf, dass Frauen noch heute mit dem Begriff „Rabenmutter“ kokettieren, obwohl heute umgekehrt jene Mütter die Angeschmierten sind, die sich entschließen, zugunsten ihrer Babys auf Erwerbstätigkeit zu verzichten. „Und, was tust du so den ganzen Tag?“ Ja, sie müssen sich sogar dafür rechtfertigen, dass sie für einige Jahre dem „heiligen Arbeitsmarkt „den Rücken kehren. Dafür werden sie mitleidig belächelt und für ziemlich einfältig gehalten. Sie profitieren weder von den staatlichen Krippenmilliarden, noch vom staatlichen Elterngeld ( Differenz zu erwerbstätigen Müttern bis zu 18 000 €/Jahr ). Sogar die läppischen 150 Euro Betreuungsgeld wurden ihnen gestrichen. Sprich: Wer sein Wunschkind in den eigenen Armen wiegen will bekommt die harte Faust staatlicher Benachteiligung / Bestrafung zu spüren.

 

Aus leidvoller Erfahrung, Frau L., wehre ich mich vehement gegen den Missbrauch des Begriffs RABENMUTTER. Heute werden Vollzeitmütter als „Glucken“, als „Heimchen am Herd“, als Schnaps trinkende Looserinnen degradiert.

 

Meine zehn Enkelkinder konnten in den ersten Kinderjahren die 24 -Stunden-Präsenz ihrer Mütter / Väter genießen. Aber der staatliche Subventionssegen ging den jungen Familien verloren. Nein, sie sind nicht verhungert. Schließlich gibt´s ja auch noch Großeltern, die ihnen unter die Arme greifen, wenn es klemmt. Die Elternschaft ist heute gespalten in Arbeitsmarkt kompatible und Arbeitsmarkt resistente  Eltern. Die einen werden mit Subventionen belohnt, die anderen mit deren Entzug bestraft.

 

Fazit: Nur noch begüterte Eltern können sich heute den Luxus erlauben, ihre Kinder zuhause in eigener Regie zu betreuen und zu bilden. Allen anderen sind die Hände gebunden. Mütter müssen sich seit der Adenauer´schen Rentenreform von 1957  ihre Altersversorgung ausschließlich über den Erwerb selbst erwirtschaften. Kindererziehung, früher hoch geschätzt und von der Nachkommenschaft honoriert,  bringt heute nur minimale Punkte. Am besten kommen nach unserem Sozialgesetz jene Mitbürger davon, die sich Kinderkosten überhaupt ersparten. Sie können über unser Umlagesystem im Alter darauf setzen, nach einer lückenlosen beruflichen Karriere von Kindern fremder Eltern üppig alimentiert zu werden. Für Eltern mehrerer Kinder eine schallende Ohrfeige!

 

Sehr geehrte Frau L., vielleicht gehen Sie künftig nachdenklicher mit dem Begriff Rabenmutter um. Vielmehr wünschte ich mir, dass die PF-Redaktion sich des Themas VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT annähme. Es kann nicht sein, dass Familien mit geringem Einkommen mehr belastet werden als besser gestellte Familien, bzw. als kinderlose Paare. Die Umverteilung von unten nach oben läuft dem verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgebot  ( § 6 GG ) extrem zuwider.

 

Damit grüße ich Sie von Großmutter zu Mutter herzlich                                                 Bärbel Fischer, seit Jahrzehnten mit PF verbunden, für die

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Für 2,50 € die Stunde kauft Frau Schwesig den Neugeborenen ihre Mütter ab

Die Schwäbische Zeitung informiert mittels Bericht und Kommentar ( Birgit Letsche ) über die“ Großtat“ der Familienministerin Manuela Schwesig, ein Drittel der unter Dreijährigen in der Bundesrepublik  in ganztägiger Fremdbetreuung untergebracht zu haben.

Die Grünen ( jedem Tier seine Mutter! ) kritisieren, dass der Betreuungsausbau nicht schnell genug voran schreitet. 

Leserbrief zu: Mehr Kleinkinder kommen in Kitas 

Frau Schwesig erfüllt es mit Stolz, dass inzwischen ein Drittel aller Unterdreijährigen ihre früheste Kindheit im Kita-Kollektiv verbringen, während deren Mütter ihrem Chef zu Diensten sind. Für die Schwäbische Zeitung Grund genug, die Familienministerin überschwänglich zu loben. Die Ministerin kauft sozusagen den Allerkleinsten ihre Mütter ab, sei es mit üppigen Kita-Subventionen, mit dem einkommensabhängigen Elterngeld oder mit dem geplanten Familiengeld von 300.-, das bezahlt werden soll, wenn beide Eltern 28 -36 Wochenstunden ihrem Kind fernbleiben ( 300: ( 4×30 )= 2,50 )

 

Nur – können sich die Winzlinge dafür kaufen, was sie am allermeisten entbehren? Den schützenden Arm, die vertraute Stimme, den Duft, die nährende Brust, die kosende Haut ihrer Mama? Nein, nach dem Willen unser „Familienministerin“ sollen Babys  auf all das verzichten. Schließlich muss die Steuerkasse von Herrn Schäuble überquellen. Woher sollen sonst die Kosten bezahlt werden, die das Land neuerdings zu stemmen hat?

 

Trotzdem sei die Frage erlaubt, wie es den anderen zwei Dritteln der U 3-Eltern ergeht. Außer dass sie die Genugtuung genießen, ihrem Wunschkind zu geben, wonach es zu seiner gesunden Entwicklung verlangt, finanziell schauen sie in die Röhre, was nach Grundgesetz und Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2001) gegen das Gebot elterlicher Wahlfreiheit verstößt ( Art. 6 GG ).

Bärbel Fischer

Leutkirch -Stadt

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Dazu auch folgender Leserbrief, von der Schwäbischen Zeitung leider nicht veröffentlicht!

 

Sehr geehrte Frau Letsche,
Sehr geehrte Redaktion der SZ,
Zu obigem Kommentar mein Leserbrief:
Mir ist keine gesellschaftliche Maßnahme bekannt, in der kapitalistischer Ökonomismus und sozialistische Bevormundungslust in solcher Eintracht (in solcher Einfalt?) daherkommen wie in der Schwesig / van der Leyeschen Familienpolitik.

Zum einen: kapitalistischer Ökonomismus: weil sich hierin der Wert von Lebenssinn und Erfolg primär über die finanzielle Einkommensskala und eine möglichst hohe Stellung in einer Firmen-, Verwaltungs- oder Parteienhierarchie definiert. So werden demzufolge bereits unsere Kleinsten dem technologisch-ökonomischen Maximierungsprinzip angepasst, wenn sie noch in den Windeln liegen. Nicht selten sogar mit mehr oder weniger sanfter Gewalt. Zumal selbst besten pädagogischen Fachkräfte nicht an die emotionale Betreuungskompetenz der eigenen Mutter herankommen können.

Zum anderen kommt die sozialistische Bevormundungslust durch Erlangen der Oberhoheit über die Kinderbetten (Scholz) zum Tragen. Und außerdem gehen die enormen Kosten zu Lasten der Gesellschaft. Noch nie habe ich Arbeitgeber und insbesondere Politiker von Grün bis Links zu einem der wichtigsten gesellschaftlichen Themen in solcher Einigkeit bis in die Wortwahl erlebt: „Total veraltetes Familienmodell (Hund)“.

Ich verstehe und akzeptiere, dass Eltern von dieser wirklich kräftigen finanziellen und erzieherischen Entlastung Gebrauch machen. Aber es wundert, dass dies nur ein Drittel der adressierten Eltern tut.

Wäre es jetzt nicht an der Zeit zu fragen, warum zwei Drittel der entsprechenden Kinder in der Familie und nicht in Kitas betreut werden? Und das, obwohl die Politik sie mit Absicht längst finanziell im Stich lässt. So haben Kretschmann und Strobl die Hoffnung auf ein bescheidenes Betreuungsgeld (wie in Bayern) bei den Koalitionsverhandlungen (!) mit einem gutbürgerlichen Begräbnis erster Klasse enttäuscht.

Warum entscheiden sich Eltern nicht für eine Kita, zumal gerade auch medial auf den Müttern ein massiver Rechtfertigungsdruck lastet (Gluckhennenmutter)? Zwar ist damit zu rechnen, dass manche Eltern auch auf eine fehlende gute Kita hinweisen. Aber es gäbe auch reichlich andere Gründe, das Kind nicht derart früh in die Kita zu geben: z.B. soll es Eltern geben, die noch Lust auf eine Mehrkindfamilie verspüren und deshalb früher oder später einen Ehepartner voll an die Kinder binden.

Auch gibt es in unserem Bekanntenkreis selbstbewusste Frauen – u.a. Kita-Leiterinnen und Grundschullehrerinnen, die nach dem Motto „Mein Kind gehört mir“ diese wichtige Zeit im Leben exklusiv für ihr Kind und ihre Familie einsetzen wollen.

FAZIT: Nicht nur „jeder Kita-Platz tut gut“, auch „jeder Familienplatz“ tut gut! Und es sollten durch eine finanzielle Förderung, die jenen der Kitas entspricht, noch mehr werden. Geht nicht? Die Norweger haben es mit ihrem Elterngeldmodell bereits vorgemacht.

Bei der Gelegenheit sei noch angemerkt: Es stimmt traurig und zornig zugleich, dass zur nahenden demographischen Katastrophe bis heute die etablierten Parteien den Mut zur Wahrheit verdrängen und das entsprechende politische Feld bisher allein der AfD überlassen. Wie sagt doch Seehofer: „wir machen die AfD durch gute Politik überflüssig und nicht durch überhebliche, selbstgefällige Polemik und Erpressung von Gaststättenpächtern.“

Eduard Grabherr
Ziegelstrasse 47
88456 Ingoldingen
Tel. 07355-1531

 

 

Offenbarungseid

Am 19. Juli fasste der zuständige Redakteur der Schwäbischen Zeitung die Nachricht aus dem Berliner Familienministerium zu dem geplanten „Familiengeld“ zusammen, einem neuen Coup der rührigen Ministerin Manuela Schwesig mit der Absicht, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder mit einer Entschädigung von 300.- Euro zu mindestens 28 betrieblichen Wochenstunden zu bewegen.

Sei es auch der Schwesig´schen Sorge geschuldet, Müttern zu einer auskömmlichen Rente zu verhelfen, so  ist doch das Ansinnen verwerflich, die Neugeborenen, also die Schwächsten im Staate dafür in Haftung zu nehmen. Denn auf deren Rücken werden Konzepte entworfen, um Müttern ein elendes Alter zu ersparen. Mütterlichkeit haben wir aus unserem Wertekanon gestrichen. Ein beschämender Offenbarungseid!

Würde statt dessen die engagierte Frau Schwesig mütterliches Familienengagement der Erwerbsarbeit gleichstellen, d.h. entsprechend steuerpflichtig entgelten, so müssten die Schwächsten unter uns nicht leiden. Doch so  weit geht der ministerielle Blick leider nicht. Zu sehr fühlt sich die SPD-Ministerin der sozialistischen Arbeiter-Doktrin verpflichtet.

 

Brief an den zuständigen Redakteur:

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihren Kommentar „Einseitige Förderung“ ( 19. 07. 16 ) kann ich voll unterschreiben, wenn es um die neuerliche einseitige Förderung des Modells „Doppelverdiener“ geht. Das Grundgesetz untersagt Einflussnahme durch den Staat auf die Wahl des Erziehungsmodells. Nach § 6 GG steht ausschließlich den Eltern die freie Wahl ihres Familienmodells zu.

Nur ist Frau Schwesig nicht die erste und einzige Ministerin, die gegen das Grundgesetz verstößt.  Das „Elterngeldgesetz“ von Frau U.v.d.Leyen belohnt seit 2007 berufstätige Eltern zum Einen mit dem einkommensabhängigen Elterngeld, zum Anderen mit üppigen Betreuungs-Subventionen, während Mütter mehrerer Kinder, die zwischen den Entbindungen verständlicherweise nicht erwerbsfähig waren, diskriminierend mit dem Mindestbetrag abgefertigt werden. Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter kann bis zu 1500 €, die jährliche Differenz bis zu 18 000 € betragen. Ist einkommensabhängige Bezuschussung etwa keine „einseitige Förderung“?

Lesenswert dazu:

http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Seit Renate Schmidt kümmern sich die Familienministerinnen vorgeblich um eine auskömmliche Rente für Mütter, indem sie zur Freude der Wirtschaft und des Fiskus die Frauen in den Erwerb zwingen. Das ist verständlich, weil seit 1957 unter Konrad Adenauer die Rentenansprüche  ausschließlich an Erwerbseinkünfte gekoppelt wurden.  Wenig Einkünfte – wenig Rente, gute Einkünfte – gute Rente! Ganz aktuell sollen junge Mütter nun 28 Std. dem Betrieb zur Verfügung stehen, während ihre Babys zum Preis von 10,71 € pro Stunde  nach ihrer Mama weinen ( 300.- für 28 Std.!). Doch die schmerzlichen Entbehrungen der Kleinen spielten in den ministeriellen Planspielen noch nie eine Rolle. Abgesehen von den psychischen Folgen längerer Trennung von der Mutter ( wir kennen das ja aus dem Tierreich )  geht es doch um die Kinder, die von ihren Eltern ausdrücklich gewünscht worden waren, die sich sehnen nach dem Arm ihrer eigenen Mutter, ihrem Duft und ihrer vertrauten Stimme. Die psychische Stabilität oder Instabilität genau dieser Kinder wird  unsere Zukunft bestimmen.

Nur noch eines, sehr geehrter Herr Redakteur, mit den 200 Mrd. Familienförderung liegen Sie total falsch. Denn selbst das Familienministerium hat eingeräumt, dass nur ein Viertel dieser Summe den Familien mit Kindern überhaupt zugute kommt. Der Rest sind Sozialleistungen unabhängig von der Kinderzahl.

Dazu der Deutsche Familienverband DFV Berlin:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

und der Familienbund:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Leider werden diese Daten in den Medien nicht transportiert. So geistert das 200 Mrd.-Märchen schmählich un-hinterfragt durch die deutschen Redaktionsstuben mit den entsprechenden Reaktionen.

Wir von der „Elterninitiative für Familiengerechtigkeit“ würden uns sehr freuen, wenn es uns gelänge, Ihren und den Blick der Schwäbischen Zeitung Richtung „Realität  von Familien in Deutschland“ zu lenken. Einen erfreulichen Ansatz sehen wir in Ihrem Kommentar.

Wir erwarten Ihre geschätzte Antwort

mit besten Grüßen

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Ultimatum

„Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen“ , heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur Neufassung des Erbschaftssteuergesetzes. Da der Gesetzgeber in eineinhalb Jahren kein wasserdichtes Gesetz zustande brachte, setzten die genervten Richter nun ein Ultimatum.

Die bundesdeutsche Elternschaft reibt sich verwundert die Augen. Warum haben die Richter, als sie 2001 das Urteil zur Gleichbehandlung von Eltern mit kinderlosen Bürgern bei den Sozialabgaben sprachen, keine Frist gesetzt? Wo blieb das Ultimatum?

Fünfzehn Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass sich auch nur eine unserer Regierungen seither mit Familiengerechtigkeit befasst hätte. Vielmehr haben sie stillschweigend eine Umverteilung von unten nach oben  geduldet. Je geringer das Elterneinkommen, umso belastender die Abgaben. Unwissenheit kann die Ursache für derlei Ignoranz nicht sein. An Mahnungen und Forderungen durch Familienverbände hat es wirklich nicht gefehlt. Allen Verantwortungsträgern, insbesondere den zuständigen Ministerien ist die jahrzehntelange Ungleichbehandlung und die skandalöse Benachteiligung von Familieneltern durchaus bekannt. 

Ja, ist denn in all den Jahren gar nichts passiert? O doch! 

Mit Renate Schmidt SPD wurden  sozialdemokratische Vorstellungen von FAMILIE durchgesetzt: Frauen in den Betrieb, Kinder ins Getto! Die staatliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“(Olaf Scholz) schien gewährleistet.

Voller Elan hat die spätere CDU-Familienministerin Ursula v. d. Leyen mit der Einführung des  Elterngelds und dem gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz die sozialistische Maxime zur Vollendung geführt! Grüne, Linke und die SPD werden ihr ein Leben lang für dieses Entgegenkommen huldigen.

Frau Kristina Schröder CDU hat während ihres Intermezzos Zweifel an diesem System angemeldet, was ihrer Karriere allerdings nicht gerade zum Segen gereichte.

Umso engagierter kniete sich Frau Manuela Schwesig SPD in ihre Aufgabe. Sie flexibilisierte das Elterngeld zugunsten der Arbeitgeber. Die Abschaffung des Betreuungsgelds für selbst erziehende Eltern ist ihrem unermüdlichen Einsatz zu verdanken, denn private Kindererziehung ist und bleibt aus sozialistischer Sicht  ein Grundübel. Aus ihrer Sicht sind speziell Alleinerziehende die Hauptverlierer unseres Systems. Dass Mehrkinderfamilien ebenso schlecht gestellt sind, liegt außerhalb ihres Horizonts. Ein paar Euros mehr hier, ein kleiner Zuschuss da – fertig! Auch Frau Schwesig hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen, das seit 2001 fordert: Eltern dürfen bei den Sozialabgaben nicht doppelt belastet werden, also mit gleich hohen Beiträgen wie Kinderlose, weil sie ja schließlich die Beitragszahler von morgen auf eigene Kosten alimentieren. Neuerdings soll auf Antrag der Ministerin das Mutterschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass Schwangere selbst entscheiden sollen, ob und wie lange sie vor der Geburt ihres Kindes ihre Schutzfrist beantragen wollen. Damit sind Tür und Tor geöffnet für Sanktionen gewisser Arbeitgeber, falls sich Frauen trauen, die ihnen zustehende Schonfrist einzufordern. Kindes-und Mütterwohl?  Fehlanzeige!  Der Kapitalismus frisst seine Kinder ( und Mütter! ) 

Unsere heutige Verteidigungsministerin Ursula v.d. Leyen hat es damals mit ihrem Elterngeldgesetz sogar geschafft,  die Elternschaft in „akzeptabel“ und „inakzeptabel“ zu spalten. Denn Frauen, die bis zur Entbindung ihrer Kinder jeweils ein Erwerbseinkommen vorweisen können, werden für die 12/14 Monate Elternzeit mit einem Betrag entschädigt, der ihnen entsprechend ihrem Verdienstausfall zusteht. Der staatliche Segen namens Elterngeld ergießt sich also nicht mehr über die Bedürftigen, sondern verfassungswidrig über die Gutverdienenden. Seither wird jedes Neugeborene mit dem ersten Schrei zu einem „Schadensfall“ degradiert, obwohl es für die Rentenversicherung ein ausgesprochener Glücksfall ist. Hatte eine Mutter zwischen dem ersten und dem zweiten, dritten, vierten Kind kein Erwerbseinkommen, so wird sie mit dem Mindestbetrag von monatlich 300.- abgespeist, während gut verdienende Frauen mit bis zu 1800.- entschädigt werden. Die monatliche Differenz beträgt 1500.- Euro, in 12 Monaten also bis zu 18 000.- Euro. Merkwürdigerweise sieht kein bundesdeutsches Sozialgericht darin eine Ungerechtigkeit. Denn, so die Begründungen, habe sich in der Bundesrepublik über die EU ein Paradigmenwechsel  hin zur „erwerbstätigen Mutter“ vollzogen, die selbstverständlich ihre Kinder während ihrer beruflichen Abwesenheit in Tagesstätten parkt. Die Mutter, die ihr Neugeborenes noch 1:1 privat und persönlich betreut, sei mittlerweile OUT. A propos Paradigmenwechsel? Gab es jemals eine demokratische Abstimmung für oder wider diesen Paradigmenwechsel? Wurde er uns nicht von einer neoliberalen ( kapitalistischen)  Wirtschaftsordnung aufgezwungen, der unsere europäischen Regierungen gefälligst zu huldigen haben?

Dieses Elterngeldgesetz sollte nebenbei auch Akademikerinnen locken, sich für ein Kind zu entscheiden, damit deren geniale Gene nicht einfach absterben. Vorhersehbar hat dieses krude Gesetz auch nicht eine einzige Akademikerin dazu verleiten können, Kinder in die Welt zu setzen. Wissenschaftlerinnen lockt man bei dieser Entscheidung  nicht mit staatlichen Transfers über 12 Monate. Vielleicht sehen kluge Frauen ganz klar, dass ihr Kind berechtigten Anspruch auf mütterliche Präsenz und Fürsorge hätte, den sie ihm nicht bieten könnten.

Fazit: Das v.d. Leyen´sche Elterngeld war bisher und ist bis heute absolut untauglich! Anstatt dafür zu sorgen, dass unser Nachwuchs bindungssicher und geborgen zuhause aufwächst, wird er aus wirtschaftlichen Gründen in Tagesstätten kollektiviert. Inzwischen kommt Herr Schäuble nicht umhin, immer weitere Milliarden in das einmal beschlossene Projekt  Kinderbetreuung zu investieren, auch wenn diese Milliarden bei den Familien weit besser angelegt gewesen wären. Aber Mütter, die sich zuhause liebevoll um ihre Säuglinge kümmern, füllen eben die Steuerkasse nicht. Wer kann, der soll sich diese teure „Hobby“ eben selber finanzieren!

Die so genannte Mütterrente, die Müttern für ihre Familienarbeit einen Rentenpunkt mehr pro Kind (vor 1992 geboren) zuspricht, wird bis heute als Angriff auf die Rentenkasse bejammert.

Dabei wäre es ein Leichtes, Mütterarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig einzustufen. Aber genau dies will man aus fiskalischen Gründen vermeiden. Würde sich die Regierung jedoch dazu entschließen, Eltern für ihren Einsatz um künftige Beitragszahler mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtenden Lohn zu entschädigen, wie es die ÖDP seit Jahrzehnten vorschlägt, gewännen Familien  u n d  der Fiskus.

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                   Bärbel Fischer

 

Schluss mit der deutschen EIN-KIND-POLITIK !

Der Deutsche Familienverband DFV  wirbt mit seinem 10-Punkte-Plädoyer für eine Politik, die es Eltern ermöglicht, mehr als ein Kind nachteilslos groß zu ziehen. Der Verband FAMILIENARBEIT ergänzt aus seiner Sicht diese Forderungen.

 

Deutscher Familienverband: Zehn Punkte für eine gute finanzielle Mehr-Kind-Politik

Mehr Kinder zum Glck1. Mehr-Kind-Politik ist mehr als Nachteilsausgleich: Sie muss Anreize und Spielräume schaffen, damit mehr Menschen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können.

2. Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Eltern zahlen für jedes Kind verfassungswidrige Strafsteuern und Strafabgaben aufs Existenzminimum. Das macht auch erwerbstätige Familien arm. Der DFV fordert, den steuerlichen Kinderfreibetrag pro Kind auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene (8.652 Euro) anzuheben und einen Kinderfreibetrag in gleicher Höhe in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen. Das entlastet das Familienportemonnaie direkt und spürbar – ganz ohne milde Gaben.

3. Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine existenzsichernde Höhe von 330 Euro mitziehen. Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

4. Erhalt des Ehegattensplittings: Denn das Splitting ist keine „Eheförderung“, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

5. Mehrwertsteuer, Energiesteuern & Co. belasten große Familien besonders stark. Als ersten Schritt fordert der DFV einen ermäßigten 7%-Mehrwertsteuer-Satz für Kinderprodukte. Perspektivisch muss es für Familien eineRückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen.

6. Finanzielle Absicherung der dreijährigen gesetzlich geschützten Elternzeit: Viele Mehr-Kind-Familien erhalten nur den kleinen Elterngeld-Sockelbetrag und stehen nach einem Jahr finanziell im Regen. Der DFV fordert einBetreuungsbudget von 700 Euro bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, das als Subjektförderung direkt und in bar bei den Familien statt wie jetzt bei den Institutionen ankommt. Erst dann haben Familien Wahlfreiheit und können selbst über die passende Betreuungsform entscheiden – sei es häusliche Betreuung, familiennahe Kindertagespflege oder ein guter Krippenplatz.

Familie luft Kzenon7. Gleichwertigkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit: Mehr-Kind-Familien brauchen neue Optionen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die zu ihren Bedürfnissen passen – z.B. familienflexible Lebensarbeitszeitmodelle und die besondere Anerkennung von Kindererziehung als Pluspunkt bei Einstellungen und Beförderungen.

8. Familiengerechtes und bezahlbares Wohnen: Der DFV fordert die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkomplizierten Wohneigentumsförderung für Familien und eine gezielte Mehr-Kind-Förderung im Sozialen Wohnungsbau.

9. Gerechte Elternrente für Erziehungsleistung: Die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten müssen von 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind verlängert werden. Auch bei weiteren Renteninstrumenten wie den Kinderberücksichtigungszeiten muss sichergestellt sein, dass sie pro Kind wirken und nicht per Zufall – abhängig vom Abstand und Zeitpunkt der Geburten.

10. Alle Gesetze und Verordnungen gehören auf einen Familien-TÜV, der prüft, ob Regelungen und Leistungen zu Mehr-Kind-Familien passen und der Fehlentscheidungen aus dem Verkehr zieht.

………….

Ergänzend bemerkt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands FAMILIENARBEIT e. V., dass mit „Mehr-Kind-Familien“ nicht nur kinderreiche Familien, sondern alle Familien mit mehr als einem Kind gemeint sind ( Punkt 6 ), denn bereits ab dem zweiten Kind werden Eltern mit einem Mindestbetrag des „Elterngelds“ diskriminiert,  wenn sie nach der Geburt des ersten Kindes zugunsten von dessen elterlicher Betreuung auf Erwerbsarbeit verzichtet haben. Auf diese Weise, so Resch, betreibt die bundesdeutsche Regierung eine eindeutig (marktorientierte) EIN-KIND-POLITIK.

Die Formulierung „Anreize schaffen“ ( Punkt 1 ) hält Resch für unglücklich. Der Staat sollte überhaupt keine Anreize schaffen. Vielmehr sollten die Eltern echte Entscheidungsfreiheit haben. Diese wäre aber durch den Abbau von Benachteiligungen nahezu erreicht. 

Umgekehrt schafft das Elterngeldgesetz, so wie es von U.v.d. Leyen konzipiert wurde, Anreize, auf ein zweites oder weitere Kinder zu verzichten. Zitat aus FAMILIENARBEIT -heute 2/2016, Resch: „Grundsätzlich stellt die elternfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialrechts  (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) einen gewaltigen „Anreiz“ dar, auf Kinder überhaupt zu verzichten.“

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Anmerkung: Der Verband Familienarbeit e. V. verbreitet ein Faltblatt, das unter den Fragen:

– Was wird heute verdrängt?                                                                                                   – Was sind unsere Ziele?                                                                                                         – Was ist zu tun?

seine Forderungen an die Politik formuliert. Das Faltblatt kann bestellt werden bei:

Verband Familienarbeit e. V.                                                                                        Gertrud Martin                                                                                                          Sebastian-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

 

 

Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!

In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die „Teilhabe am Erwerb“ keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen  ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert. 

Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.

Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!

Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15 _dav_aktuelles_gleichstellung.html

Gleichstellungspolitik  v e r h i n d e r t  Gleichberechtigung                                                         von Johannes Resch

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.  „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die  jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.

Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.

Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden.  Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.

Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.

Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“  eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.  Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.

Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.

Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.

Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.

Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.

Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.

Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder  im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.

Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am        15. Feb. 2016

Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik                   Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012                                                                  ISBN 978-3-8448-1743-0 

 

 

 

 

Wo bleibt die familienpolitische Alternative?

Die CDU – Landesfraktionen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gaben ein gemeinsames Positionspapier zur „Familienpolitik für kinderreiche Familien“ heraus, in welchem sie die gegenwärtige Vernachlässigung dieser Gruppe beschreiben und  Vorschläge zur Verbesserung der Situation machen. Nach unserem Dafürhalten ein lobenswertes, aber völlig unzureichendes Unterfangen!

Dazu unser Schreiben an den CDU – Kandidaten für den künftigen Ministerpräsidenten:

 

Sehr geehrter Herr Wolf!

 

Herzlichen Dank für die Zusendung Ihres Positionspapiers zur „Familienpolitik für kinderreiche Familien“!

Das lobenswerte Unterfangen der CDU in RP, H und BW hat zum Ziel, Mehrkinderfamilien mit ihren besonderen Bedürfnissen in den Blick zu nehmen und zu stärken. In der Tat sind sie als eigenständige Gruppe im Spektrum von Familienvarianten seit Jahrzehnten aus dem Blick geraten wie die traditionelle Familie überhaupt. Das eifrige Engagement der Damen Schmidt, v.d.Leyen, Schwesig Mütter in den Erwerb zu locken, indem man ihnen half, sich ihrer Kinder zu entledigen, hat natürlich dazu geführt, dass sich Frauen weitgehend ihren Wunsch nach einer großen Familie abschminkten. Damit wurde die häusliche Familienarbeit  der Erwerbsarbeit als nichtswürdig untergeordnet. 11 % aller Familien haben immerhin drei und mehr Kinder. Doch unseren Vielfaltsfanatikern entging, dass gerade Familien mit mehreren Kindern die optimale Vielfalt bieten.

Mit der Einleitung und den Präambeln zu jeder der 5 Belange trifft Ihr Positionspapier ins Schwarze. Offenbar ist der CDU sehr wohl klar, wo  der familienpolitische Hund begraben liegt. Nur ziehen Sie aus dem desaströsen Befund die falschen Schlüsse. Mit kleinen Pflästerchen ist es nicht getan. 

Denn seit 1957 ( Konrad Adenauer ) besteht der grundlegende Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems darin, dass  im Rentenrecht der wirtschaftliche Gewinn der Kindererziehung (transferbereinigt pro Kind im Lebensverlauf 77 000 € – ifo ) vergesellschaftet wird, d. h. auch denen zugute kommt, die keine Kinder großzogen, die Kosten für die Kinder aber von den Eltern privat zu stemmen sind. Diese Enteignung hat inzwischen dazu geführt, dass Kinder das Armutsrisiko Nr. 1 geworden sind und immer mehr Eltern ihre Kinder aus Zeit-oder Geldmangel vernachlässigen (müssen ). Eine Million Kinder lebt in Deutschland heute von der Sozialhilfe, im Osten bereits jedes vierte Kind. 1965 war nur jedes 75. Kind arm, obwohl wir damals noch doppelt so viele Kinder hatten wie heute! Eine der reichsten Nationen der Welt lässt ihren Nachwuchs verkommen!

Und auch dies: Die Bundesregierung fördert jeden Krippenplatz mit sagenhaften 1000 €. Wer seine Kinder selbst erziehen will geht leer aus. Das ist einerseits eine üble Bevormundung, die mit verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten unvereinbar ist, und andererseits eine durch nichts gerechtfertigte Bevorzugung erwerbstätiger Eltern.

Sprechen wir noch vom einjährigen Elterngeld, das wiederum Erwerbstätigkeit vor der Geburt üppig belohnt. Mütter, die vor der Geburt eines weiteren Kindes wenig oder nichts verdienten, bekommen den Mindestsatz, gut verdienende Akademikerinnen den höchsten. Das kann in 12 Monaten zu einer Differenz von 18 000 €  führen.

Nicht zu vergessen die Benachteiligung von Müttern bei der Rente wegen fehlender Punkte. Sie sind die Deppen der Nation, obwohl ohne sie unser Rentensystem bereits kollabiert wäre.

Die permanente Benachteiligung dieses Familienmodells hat zur Diskriminierung von Familienmüttern in der Gesellschaft geführt. Wen wundert das?

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG bestraft Diskriminierungen aller Art. Die jahrzehntelange finanzielle und politische Diskriminierung von Eltern wird allerdings durch dieses Gesetz nicht geahndet, denn Benachteiligung wegen eigener Kinder fehlt im Katalog der Diskriminierungen. Einem alleinstehenden Afrikaner darf eine Wohnung nicht verweigert werden, wohl aber einem Familienvater.

Eigentlich sind diese Zustände in Deutschland sehr wohl bekannt. Wie spotten die Franzosen über unser System! Doch alle politischen Parteien halten sich Augen und Ohren zu und lassen den Karren an die Wand fahren. Helfen kann nur, was Experten seit Jahren predigen: ein neues familiengerechtes Sozialsystem. Solange dieses nicht auf den Weg gebracht ist, sehen wir von der Elterninitiative im ÖDP-Modell „Erziehungsgehalt“ eine generationengerechte und mütterfreundliche Alternative, weil es steuer-und abgabenpflichtig konstruiert ist,  a l l e n  und besonders kinderreichen Familien hilft und  echte Wahlfreiheit bietet.

Einerseits, Herr Wolf, imponiert uns das Positionspapier der CDU, weil es in die richtige Richtung weist. Andererseits aber lässt sich damit kaum die miserable Situation so vieler Familien spürbar verbessern. Ich lege Ihnen die Tabelle des Deutschen Familienverbandes bei, aus der ersichtlich wird, dass sich mit jedem weiteren Kind das disponierbare Einkommen bis weit in den Minusbereich verringert.

Mit bestem Dank grüße ich Sie freundlich in der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT