Sehr geehrter Herr Jauch,
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Sehr geehrter Herr Jauch,
Kinderarzt Herbert Renz-Polster warnt vor der „pädagogischen Mästung“ von Kindern. Eltern ruft er auf, ihr Recht auf Erziehung zurückzufordern. Von Carina Kerschbaumer
Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung
09.12.2014
Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz
Der Vorstand unseres Verbandes kritisiert einstimmig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer von der Sachlage her zwingend erforderlichen Klärung zu elterlichen Grundrechten ausweicht. Wir halten es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für nicht vereinbar, wenn auf in einer Verfassungsbeschwerde vorgebrachte neue Argumente nicht einmal eingegangen wird. Das gilt um so mehr, als deren Berechtigung heute viel deutlicher ist als zum Zeitpunkt einer früheren ablehnenden Begründung vor drei Jahren.
Hintergrund ist, dass eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Eltern mehrerer Kinder, die sich durch die Berechnung des Elterngeldes benachteiligt sehen, von einer Kammer des BVerfG zurückgewiesen wurden. Begründung: Die Benachteiligung dieser Eltern beruhe auf „Sachgründen, die hinreichend gewichtig sind, um die Ungleichbehandlung grundrechtlich zu rechtfertigen“ (1 BvR 1853/11, Randnummern 9,14,15).1
In einer weiteren auch von unserem Verband unterstützten Verfassungsbeschwerde wurde im Einzelnen dargelegt, dass die zur Begründung des Gesetzes von der Bundesregierung angeführten „Sachgründe“ zumindest heute, nach 7-jährigen Erfahrungen mit dem Gesetz, schon bei einfachen, auch für Nicht-Juristen zugänglichen Überlegungen nicht überzeugen können (S. 16, 17 der Beschwerdeschrift). Die Kammer des BVerfG wies diese Beschwerde wiederum am 21. Nov. 2014 zurück, ohne überhaupt auf die neuen, bisher nicht vorgebrachten Argumente einzugehen.
Um der Öffentlichkeit eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen, veröffentlichen wir neben der Beschwerde auch die ohne Begründung ergangene Zurückweisung durch eine Kammer des BVerfG.3 Wir hoffen auf eine möglichst breite öffentliche Diskussion.
1. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html
Das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de), bestehend aus 16 einzelnen Initiativen, veröffentlicht ihr
Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit
Die Generationensolidarität zwischen Eltern und Kindern, bestehend aus Kindererziehung und Altersversorgung, ist zerstört. Kinder sind nicht mehr eine Alterssicherung für die Eltern, wie das früher der Fall war sondern zum höchsten Risiko für Familien- und Altersarmut geworden. Die Erziehung von Kindern wandelte sich aufgrund unserer Sozialgesetzgebung von einer Investition in die eigene Alterssicherung zu einer sozialisierten Altersversorgung für die ganze Gesellschaft. Der gesamte Familienlastenausgleich entspricht nur einem Bruchteil des Betrages, der den Familien durch die Vergesellschaftung der Alterssicherung entzogen wurde. Das Ergebnis ist eine mit steigender Kinderzahl wachsende Verarmung der Familien. Die einseitige Belastung von Eltern verstößt gegen die im Grundgesetz festgelegten Grundsätze der Gleichberechtigung, des Schutzes der Familie und gegen das Sozialstaatsgebot.
Die Politik reagierte auf diese Entwicklung mit der Tendenz, den Eltern ein Angebot zur Übernahme der Betreuungsarbeit zu machen (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und -schulen), um so eine Vollzeit-Erwerbsarbeit für beide Eltern zu ermöglichen. So soll der Verarmungsprozess der Eltern aufgehalten werden.
Diese Strategie reduziert aber gleichzeitig den Spielraum, die Beziehung zu den eigenen Kindern zu festigen und sie nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Die Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung wird so durch eine Einschränkung der elterlichen Freiheit erkauft. Eltern stehen vor der Wahl zwischen kräftemäßiger Überforderung und Verarmung. Die Kombination ganztägiger Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung führt trotz Krippenversorgung immer häufiger zum Burnout. Verzicht auf Erwerbsarbeit zugunsten der Kinder hat dagegen Verarmung im Vergleich zu Kinderlosen zur Folge. Beides fördert Unzufriedenheit und Belastung von Eltern und Kindern. Die staatlichen Eingriffe in die Familien ignorieren insbesondere die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern zu Gunsten von arbeitsmarktpolitischen Überlegungen.
Die bestehende Einschränkung der Elternrechte und die damit verbundene finanzielle Schieflage schränkt gleichzeitig die Rechte der Kinder ein. Eltern- und Kindeswohl sind in der Regel nicht trennbar. Die von Wirtschaftskreisen und Trägern von Betreuungseinrichtungen wiederholt aus Eigeninteresse vorgebrachte Behauptung, allein Krippenbetreuung bedeute frühkindliche Bildung und sei deshalb gezielt zu fördern, ist wissenschaftlich nicht haltbar und stellt zudem eine Beleidigung für ganze Elterngenerationen dar. Im Gegensatz dazu führt bei unter drei-jährigen Kindern erst die Bindung zu festen Bezugspersonen – in der Regel den Eltern – zu einem Urvertrauen als Voraussetzung für die Entwicklung einer stabilen Persönlickeit und späterem Bildungswillen.
Die einseitige finanzielle Begünstigung der Krippenbetreuung von Kleinkindern gegenüber der elterlichen Betreuung drängt immer mehr Eltern, möglichst durchgängig vollerwerbstätig zu sein. Auf Druck von Kreisen der Wirtschaft ist das politisch erwünscht und begünstigte es, – wegen des größeren Arbeitskräfteangebots – die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die Folge sind immer mehr prekäre und befristete Arbeitsverhältnisse, die die Verarmung besonders der Familien fördern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen und nicht von der Krippenförderung profitieren. Bei voll erwerbstätigen Eltern führte das dagegen zu zunehmender Überbelastung mit immer häufigerem Burn-out, wie die Statistik der Krankenkassen zeigt. Beides widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot nach Art. 3 GG und dem Schutz der Familie nach Art. 6 GG.
Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Situation stellen wir folgende Forderungen:
Wie bei unseren familien- und elternbezogenen Vorstellungen und Zielen lehnen wir alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren Bestrebungen auch in anderen Lebensbereichen ab.
(1) BVerfGE 6, 55, Randnummer 86, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006055.html
(2) BVerfGE 216, 99, 1. Leitsatz und Randnr. 70, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv099216.html
Liebe Nutzer, bitte beachten Sie das Video auf dieser Seite rechts über den Links! Sie dürfen den Song auch gerne in Ihren Verteilern verbreiten. Vielleicht dringt die Botschaft musikalisch leichter ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung, als über das geschriebene Wort.
Ich danke Herrn Ralf Glenk, der die musikalische Umsetzung meisterhaft bewältigt hat, und Herrn Ulrich Fischer, Geigenbaumeister, für die Installierung im Internet.
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
Link zu YouTube: http://youtu.be/AuV_iWeSzm4?list=UUBE21K0agk1bdaT8k_Hjo0Q
ANHALTENDER GEBURTENSCHWUND: ZUKUNFTSBREMSE FÜR DEUTSCHLAND! – HANDLUNGSAUFTRAG DEMOGRAPHIE
DATUM/UHRZEIT: 6. Dezember 2014, 10.00 – 14.00
ORT: Erbacher Hof, Ketteler-Saal, Grebenstr. 24-26, Mainz, Deutschland
Expertengespräch mit:
Roland Tichy, Freier Journalist, Dr. Mario Voigt, MdL, Generalsekretär der CDU Thüringen, Steffen Bilger, MdB, Michael Kretschmer, MdB, Generalsekretär der CDU Sachsen (angefragt), Moderation: Dr. Hildegard Stausberg
Detail-Info hier: http://www.kas.de/rp/de/events/61694/
O F F E N E R B R I E F
Sehr geehrte Frau Illner,
um bei dem Vergleich mit dem in Seenot geratenen Schiff zu Beginn Ihrer gestrigen Sendung zu bleiben, würde jeder verantwortungsvolle Kapitän als erste Maßnahme den Kurs ändern. Davon aber war gestern, wie in allen anderen Talkshows zum Thema Rente kein Wort zu hören. Kursänderung würde bedeuten, dafür zu sorgen, dass die Menschen nicht nur bis 2030, sondern auch noch bis 2060 und 2090 im Alter versorgt werden können, und zwar nicht nur mit Geld sondern auch mit persönlicher Pflege.
Der falsche Kurs, der Geburtsfehler unseres Sozialsystems in den Fünfzigerjahren rächt sich heute nach 60 Jahren bedrohlich, indem junge Menschen auf Nachwuchs verzichten. Logisch! Denn Elternschaft „lohnt sich nicht“ in Deutschland, um es einmal bitter zu sagen. Was an Transfers an Familien gezahlt wird, hat Vater Staat ihnen bereits mehrfach abgeknöpft. Will sagen, die Fehler und Unterlassungen von heute wirken nicht nur morgen, sondern über ganze Generationen.
Kursänderung heißt also, jetzt sofort das Ruder herum reißen und dort reformieren, wo die Wurzel des Übels liegt, nämlich im Sozialgesetz, damit die Leute sich wieder Kinder leisten können. P r o d u k t i v i t ä t, das Zauberwort einer wirtschaftsgläubigen Elite, erreichen Sie auch nur durch ausreichenden Nachwuchs!
Statt dessen ging es gestern sechzig Minuten lang lediglich darum, wie wir am besten unsere eigene Haut retten, was wir in die Rettungsboote mitnehmen und ob diese auch tragfähig sind. Wenn Herr Spahn behauptet, dass die Steuerkasse die Zahlung der Mütterrente nicht hergibt, so packt mich die blanke Wut. Bei schwindendem Nachwuchs müssten die Finanzminister zumindest jenes Geld zur Seite gelegt haben, das sie seit fünfzig Jahren für Ungeborene nicht mehr ausgeben mussten. Man nennt diesen Betrag die „demografische Rendite“. Da wir heute nur noch halb so viele Kinder haben, müssten genügend Rücklagen da sein. Doch diese Vorsorge wurde unterlassen, oder sie verschwand im Nirwana. „Alles ausgeben, was wir einnehmen“ – so heißt seit Jahrzehnten die Devise einer Politik, die verantwortungslos, blind und taub für die Bedürfnisse der künftigen Generationen agiert. Und genau dies prangert Herr Kuntze in seinem Buch an: „Wer sich Kinderkosten erspart, darf nicht erwarten, dass anderer Leute Kinder seine Rente stemmen.“
Wie der Kurswechsel vollzogen werden kann, an welchen Stellschrauben gedreht werden muss, dafür gibt es mehr als ein praktikables Konzept. Man muss bloß die Schublade aufmachen.
Ihre gestrige Sendung, Frau Illner, war wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass die Medien komplett ausblenden, was den eigentlichen Kern des Problems ausmacht, nämlich die Ungleichbehandlung von Familien gegenüber Nichtfamilien und damit den total logisch verursachten Nachwuchsmangel.
Ich schlage vor, Frau Illner, Sie holen sich für Ihre künftigen Talkrunden einmal einen Experten wie Herrn Dr. Jürgen Borchert, seines Zeichens leitender Sozialrichter in Darmstadt und Autor des sehr erhellenden Buches SOZIALSTAATSDÄMMERUNG.
In dieser Hoffnung grüßt Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
P.S. Dieser Brief wird auf mehreren Seiten im Internet veröffentlicht.
Der Leitartikel der heutigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung titelt: „Gefahr für Ganztagsschulen“. Die Autorin bemängelt das unausgewogene Sparessen mit billigem Fleisch ohne ausreichendes Angebot von Gemüse an Schulen und warnt: „ Gerade Eltern, die noch zögern, ihre Sprösslinge staatlichen Institutionen über die 12.30 Uhr-Grenze hinweg anzuvertrauen, werden durch ungesundes Mittagessen an den Schulen in ihrem Zögern bestärkt. Die Ganztagsschule ist jedoch ein zentraler Baustein für mehr Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem. Sie gleicht allzu große Vorteile für Kinder aus privilegierten Haushalten aus und steht für gesellschaftliche Fürsorge für Kinder aus prekären Verhältnissen.“
Leserbrief
Ganztagsschulen sind selbst eine Gefahr!
Nicht nur das fehlende Gemüse, also die fehlenden Vitalstoffe im Schulessen schaden unseren Kindern, sondern auch die fehlende Ruhe, das fehlende verständnisvolle Zuhören bei ihren Kümmernissen, der ausbleibende Trost und die fehlende Entspannung.
Zuviel Fett, zuviel Fleisch, zuviel Lärm, zuviel Verplanung, zuviel Aufsicht machen unseren Kindern bei der Ganztagsbeschulung, in Kita und Hort zu schaffen und hindern sie daran, kreativ und eigenständig mit ihrer Zeit umzugehen.
Was muten wir eigentlich unseren Kindern von Montag bis Freitag zu? Eine durch und durch getaktete 45-Stundenwoche! Die hektische, gemeinsame Abendzeit kann niemals ersetzen, was an familiärer Nähe und Wärme tagsüber verloren ging.
Und zudem: Ob wir die Chancengleichheit für benachteiligte Schüler erhöhen, indem wir allen Kindern gleichermaßen ihre Chancen mindern, das bleibt hier die große Frage!
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT