Kinderlosigkeit hat Konsequenzen

Kaum war der Vorschlag auf dem Tisch, wurde er von berufener Stelle wieder weggefegt: Sowohl Familienministerin Schröder als auch Bundeskanzlerin Merkel haben sich gegen den Vorschlag junger Unionsabgeordneter gewandt, eine Zusatzabgabe für Kinderlose einzuführen. Die Spitzenpolitiker scheuen die Konfrontation mit der wachsenden Gruppe der Menschen, die ohne Nachwuchs bleiben, konstatiert Kostas Petropulos vom Heidelberger Büro für Familienfragen und soziale Sicherheit. Dabei liegt für ihn auf der Hand: Kinderlose müssen Verantwortung übernehmen.

http://www.wdr5.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Politikum/2012/02/Manuskripte/15_petropulos.pdf

BestAger statt Kinder

Beim zentralen Demographie‐Kongress Deutschlands mit dem Titel „Ressource Mensch, Kongress best‐age“ in Berlin im August 2011 ging es nicht um die Familie mit Kindern, welche Zukunft und Wohlstand sichern. Es ging fast ausschließlich um “Best Ager” ‐ um Personen gehobenen Lebensalters ab 50 Jahren. Der Untertitel des Kongresses „Best Age‐Congress“ ist ein Widerspruch zum Titel: „Ressource Mensch“. Zukunftsressourcen und nachhaltiger Wohlstand können nur durch eine ausreichende Anzahl von Kindern gesichert werden, die die Wertschöpfung und den Konsum der Zukunft garantieren. Ohne ausreichenden Nachwuchs bricht der Wohlstand und die Volkswirtschaft ein. Dies läuft so sicher ab wie ein Naturgesetz.

Beim Demographie‐Kongress gibt es über zwei Tage insgesamt 13 Foren. Der Begriff Familie kommt auf den acht Seiten Programm nur einmal direkt vor: unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und auch hier spielt die Familie die untergeordnete Rolle. Es geht darum, dass Frauen möglichst bald wieder in den Beruf einsteigen nach den Grundsätzen des Kommunismus von Marx und Engels: „Erziehung sämtlicher Kinder, von dem Augenblicke an, wo sie der ersten mütterlichen Pflege entbehren können, in Nationalanstalten und auf Nationalkosten. Erziehung und Fabrikation zusammen.“

Diese Denkweise und die zentrale Konzentration des Kongresses auf die ältere Generation sowie auf den aktuellen Wohlstand, lässt das zukünftige Fundament der Gesellschaft, die heutigen Familien mit durchschnittlich 2,1 Kinder pro Mutter komplett außen vor, diskriminiert sie somit.

Diese Denkweise deckt sich mit der Forderung, dass möglichst viele Frauen zu Facharbeiterinnen und Akademikerinnen herangebildet werden müssen und nicht mehr zu Müttern, die bereit sind mindestens 2,1 Kinder zu bekommen und diesen mindestens bis zum dritten Lebensjahr ihre Zeit und Mutterliebe zu schenken. Mit dieser Denkweise kann der aktuelle Wohlstand für die jetzige Generation noch einige Jahre aufrecht erhalten werden. Es geht darum, dass die aktuelle Generation den Wohlstand, so wie man ihn seit 40 bis 50 Jahren kennt, noch weiter genießen kann ‐ was danach kommt wird ausgeblendet, spielt keine Rolle mehr. Die nachhaltige Zukunft kann mit solchen Ressourcen nicht gemeistert werden. Der freie volkswirtschaftliche Fall kommt dann in 15 bis 20 Jahren umso härter.

Das Programm des Demographie‐Kongresses 2011 sah ähnlich aus. Eine Änderung gegenüber dem Programm 2012: Der Begriff „Vereinbarkeit Familie und Beruf“ wurde 2012 ergänzt: „Vereinbarkeit Familie und Beruf/Pflege“. Familie mit Kindern sind also wieder kein Thema.

FAZIT: Beim zentralen Demographie‐Kongress und somit Zukunfts‐Kongress Deutschlands geht es unter Federführung maßgeblicher Ministerien und Fachleute alleine um die Behandlung von demographischen Symptomen (Überalterung) und um die Förderung des aktuellen Individualismus. Die beiden entscheidenden Zukunftsfaktoren für Wohlstand und inneren Frieden finden beim Demographie‐Kongress nicht statt:

1. Erörterung von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, dass wieder mehr Kinder zur Welt kommen und Deutschland die rote Laterne Europas bei den Geburtenzahlen abgibt.

2. Wertebildung, sodass die Gesellschaft wieder solidarisch wird mit den eigentlichen Leistungsträgern für den Wohlstand nach 2030: den Familien, den Müttern mit mindestens 2,1 Kindern.

Alexander Leitz

Diabolus

Bekäme ich als ein DIABOLUS von meinem Vorgesetzten den Auftrag, die Gesellschaft zu zerstören, so würde ich strategisch mit der Zerstörung der Familie beginnen.

Zunächst würde ich Ehe und Treue als überholt deklarieren und Volksvertreter mit mehreren gescheiterten Ehen als Vorbilder in Regierungsverantwortung hieven. Dann müsste ich die Vater-Mutter-Kinder-Familie als absolut unzeitgemäß verspotten, Patchwork und Alleinerziehend dagegen über die Medien zum Erfolgsmodell hochstilisieren. Ganz wichtig ist es, die traditionelle Familie als Hort von Unterdrückung und Grausamkeit zu verdächtigen, wo Kinder zu Tode gequält werden und wo ihnen ein veraltetes bürgerliches Rollenmuster vermittelt wird. Die klassische Familie als ein vorgestriges, lächerlich altbackenes und biederes Phänomen darzustellen wäre ein weiterer Schritt zu deren Demontage. Weiterhin müssen Familienmütter als faule Schlampen verunglimpft werden, die den ganzen Tag vor der Glotze hocken und sich mit Schnaps abfüllen. Dass man solchen Looserinnen kein bares Betreuungsgeld anvertrauen kann, sondern nur „Bildungsgutscheine“, dürfte sich von selbst verstehen. In der Folge gehören dem heimischen Herd und dem Familientisch der Garaus gemacht. Denn für die Zerschlagung der Familien ist nichts wichtiger, als die Mütter von Herd und Kindern zu trennen. Das wusste schon Friedrich Engels (1820 – 1895) bei der Festlegung der Grundsätze des Kommunismus. Familie hat deswegen nur noch Schlafplatz zu sein. Tagsüber werden die Mütter als so genannte Fachkräfte in die Betriebe geschickt, die Kinder in Institutionen ausgelagert.

Um dies zu erreichen sind allerdings mehrere Voraussetzungen nötig:

  • Die Einkommen der Eltern müssen so minimiert werden, dass eine Familie mit mehreren Kindern davon nicht mehr leben kann.
  • Familien müssen mit jedem weiteren Kind zunehmend unter das Existenzminimum geraten. Dieses Problem ist in Deutschland bereits perfekt gelöst durch ein Sozialsystem, das Eltern ausbeutet, sich aber schönfärberisch „Generationenvertrag“ nennt.
  • Rechtsgüter wie das Ehegattensplitting, die so genannte Mitversicherung und Erziehungszeiten müssen immer aggressiver als Fehlanreize diffamiert und eiligst abgeschafft werden. Aber auch hier ist schon gute Vorarbeit geleistet worden.

Meine diabolische Hauptaufgabe aber besteht darin, die wahre Absicht meines Auftrages zu verschleiern. Nur mit Beschönigungen kann die Gehirnwäsche der Gesellschaft zum Ziel führen. Ich sage Generationenvertrag, meine aber Ausbeutung der Eltern und der nachfolgenden Generation. Ich spreche von Selbstverwirklichung, meine aber Mehrfachbelastung und Hamsterrad. Ich nenne es  frühkindliche  Bildung und meine Gängelung. Ich spreche von Betreuung, gemeint ist aber Kollektivierung. Ich philosophiere über den demographischen Wandel, meine aber  die demographische Katastrophe in Deutschland.

Hier kann ich mich gemütlich zurücklehnen. Mit 1,4 Kindern pro Frau, 120 000 Abtreibungen und 300 000 jungen Auswanderern pro Jahr wird sich Deutschland in wenigen Jahren selbst abgeschafft haben. Solange nach deutschem Recht Kinderlosigkeit belohnt, Elternschaft aber bestraft wird, werden Paare sich ihren Kinderwunsch vollends abschminken. 1: 0 für mich, ohne dass ich nur einen Finger krumm mache. Sinkende Geburtenraten versetzen mich in diabolische Ekstase, denn hier kann ich den Erfolg meines destruktiven Einsatzes ablesen.

Nichts befördert den Ruin der Gesellschaft so effektiv wie die Zerstörung ihrer Basis, nämlich der Familie.

Diabola Bärbel Fischer


Gruppe der Frauen der Bundestagsfraktion GdF @ Fischer

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. November 2011 zur geplanten Einführung des Betreuungsgeldes ab dem Jahr 2013 und Ihre Kritik zu meiner ablehnenden Haltung gegenüber einem Betreuungsgeld als Barzahlung.
 
Um mögliche Missverständnisse unmittelbar zu Beginn aus dem Weg zu räumen: Ich habe mich nicht gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen, sondern kritisiere – auf Grundlage eines Beschlusses der „Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“ (GdF) aus dem Frühjahr 2010 – die zur Diskussion stehende Barauszahlung des Betreuungsgeldes. Mit dieser Haltung geht auch keine Abkehr von bisherigen politischen Positionen einher. Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 wurde vereinbart: „Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.“
 
Diese Passage zum Betreuungsgeld haben wir innerhalb der GdF bereits im letzten Jahr zur Grundlage weiterer Diskussionen gemacht, die ausführlich und unter Einbindung verschiedenster Expertinnen und Experten geführt wurden. Die Abstimmung in der GdF über die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes im Frühjahr 2010 hat gezeigt, dass mit sehr großer Mehrheit das im Koalitionsvertrag angebotene Gutscheinmodell befürwortet wird. Unser Beschluss beinhaltet die Forderung, dass nur der Elternteil, der sich zu Hause der Kindererziehung widmet, einen entsprechenden „Gutschein“ für die Riester-Rente, eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung oder Wiedereingliederungskurse erhält. Das macht deutlich: Wir bevorzugen eine nachhaltige, gezielte Unterstützung des erziehenden Elternteils.
 
Ich bin überzeugt, dass die Position der großen Mehrheit der GdF sehr im Interesse der Familien und zum Wohle der Kinder sowie im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung getroffen wurde. Wir wollen für jede Familie eine echte Wahlfreiheit ermöglichen – dazu gehört der Ausbau der Kinderbetreuung genauso wie die nachhaltige Stärkung und Unterstützung des Elternteils, der seine Berufstätigkeit für die Kindererziehung unterbricht. Selbst wenn 2013 der gesetzlich vorgeschriebene Ausbau von 35 Prozent erreicht ist, werden 65 Prozent der Kinder zu Hause betreut, was wirklich nicht als familienfeindlich ausgelegt werden kann. An dieser Stelle sehe ich auch keinen Punkt, an dem der GdF-Beschluss Eltern diffamiert, die sich für eine Betreuung der Kinder in der Familie entschieden haben oder entscheiden werden. Eine derartige Position ist daraus ebenso wenig zu entnehmen wie etwaige Vergleiche mit der Begrifflichkeit „Herdprämie“. Derartige Begrifflichkeiten wurden von den Frauen der Unionsfraktion in der gesamten Diskussion nicht benutzt oder beschrieben.
 
An dieser Stelle darf ebenso nicht außer Acht gelassen werden: Die Union hat die Verdienste in den Familien auch durch finanzielle Leistungen seitens des Staates immer besonders betont. Es waren unionsgeführte Bundesregierungen unter Kanzlerin Angela Merkel, die das Elterngeld einführten, dieAbsetzbarkeit von familienunterstützenden Dienstleistungen verankerten, Familien im Niedrigeinkommensbereich mit einem Zuschlag für Bildung und Teilhabe förderten, das Kindergeld mehrfach erhöhten, den Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht mehrfach anhoben, sich für den Ausbau der Kinderbetreuung einsetzten usw. Mehr als 150 verschiedene ehe- und familienbezogene Leistungen mit einem jährlichen Gesamtvolumen von etwa 190 Milliarden Euro gibt es gegenwärtig. Seit 2005 ist das Leistungsvolumen für Familien um mehr als fünf Prozent gestiegen – trotz Haushaltssanierung mit finanziellen Kürzungen in nahezu allen Bereichen. Es ist daher nicht angebracht, wenn im Zuge der Diskussionen um das Betreuungsgeld immer wieder suggeriert wird, eine finanzielle Anerkennung der Familienleistung steht komplett aus oder wäre überfällig.
 
Ich begrüße sehr, dass in den nächsten Wochen ein Gesetzentwurf zur Ausgestaltung des Betreuungsgeldes erarbeitet werden wird. Bislang ist nichts parlamentarisch verabschiedet worden. In den ausführlichen parlamentarischen Beratungen wird es um die Voraussetzungen für den Erhalt sowie die Ausgestaltung der Leistungen selbst gehen. Ich werde mich für eine nachhaltige Lösung im Sinne der Familien und für eine wirkliche Wahlfreiheit, aber weiterhin gegen eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes einsetzen.
 
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Rita Pawelski

Vereinbarkeit von Beruf und Familie?

 

Es gibt für Mütter zwei Motivationen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen:

Entweder sie wollen ohne nennenswerte Unterbrechung in ihrem erlernten Beruf weiterarbeiten, sich engagieren, Erfolg haben. Oder sie müssen erwerbstätig sein, um die Familie vor Armut zu bewahren. In beiden Fällen bleibt nur, die Betreuung ihrer Kinder an Dritte zu delegieren.

 

„Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ heißt das Erfolgsrezept von Politik und Wirtschaft. Dabei haben sie die Vollerwerbstätigkeit der Mütter bei Ganztagsbetreuung der Kinder ab 12 Monaten im Auge. Dies hat

 

  • Vorteile für den Staat: Einnahmen von Steuern und Sozialbeiträgen, Einnahmen von Mehrwertsteuern durch vermehrten Konsum,

 

  • Vorteile für die Arbeitgeber: Die Frauen können acht Stunden präsent und im Einsatz sein. Die Arbeitsplätze sind mit billiger Frauenarbeit besetzt, durch Überangebot von BewerberInnen können Löhne niedrig gehalten werden.

 

  • Vorteile für die Mütter: Die Kinder sind ganztägig versorgt.

 

Für die Mütter tun sich allerdings auch erhebliche Nachteile auf:

  • Mehrfachbelastung bis zum Burnout, Zeitnot, ständiger Termindruck, ständiger Organisationszwang z. B. bei Krankheit, Eifersucht auf die Betreuerin,weil sich die Kinder emotional umorientieren, Qualitätsmängel der Krippe

 

Nachteile für die Kinder:

  • Verlassenheitsängste als Stressfaktor, emotionale Entfremdung von den Eltern, täglich zwei Trennungssituationen, Zuwendungsmangel, Aggression und Resignation

 

Unbestritten ist es das selbstverständliche Recht der Väter und Mütter, ihre Kinder in Krippen- oder eine sonstige Betreuung zu geben, wenn sie sich ihrem Beruf verschreiben wollen. 

 

Entsprechend muss es aber auch für Eltern als selbstverständliches Recht gelten, dass sie ihre Kinder in eigener Obhut und Verantwortung zuhause erziehen können. 

Denn es gibt immer noch viele Eltern, die sich dem Diktat von Wirtschaft und Politik nicht beugen wollen. Sie setzen auf ihr grundgesetzliches Recht ( Art. 6 GG), ihre Kinder in eigener Obhut und Verantwortung  selbst zu betreuen, zu fördern und sie durch die Kindheit zu begleiten. Sie sehen Vereinbarkeit als ein sehr problematisches Instrument an, mit welchem auf Kosten von Kindern und Eltern wirtschaftlicher Profit gemacht wird, ( um das Wort Sklaverei zu vermeiden). Sie stehen auf dem Standpunkt, dass sich die Fürsorge für Kinder und Erwerbsarbeit außer Haus gar nicht vereinbaren lassen, sondern Geldmangel lediglich durch Zeitmangel ersetzt wird, die Belastungen für die Eltern sich addieren und die Kinder sich von ihren Eltern entfremden. Sie lehnen familienferne Ganztagsbetreuung von Kindern ab, auch wenn medial verbreitete Pseudostudien die Überlegenheit kollektiver Krippenbetreuung vor individueller Zuwendung durch die Mutter suggerieren wollen. Eine fortschreitende Entfamilisierung bewirkt nach ihrer Überzeugung den Verfall sozialer Werte, die früher in intakten Familien noch vermittelt werden konnten.

 

Staat und Wirtschaft sitzen jedoch am längeren Hebel.

 

  • Von Seiten der Politik wird heute Vereinbarkeit +Krippenbetreuung  zum bevorzugten gesellschaftlichen Modell postuliert und exklusiv hoch subventioniert. Das geschieht mit Lenkungsabsicht und hat Lenkungswirkung. Auf dieser Schiene kann von Müttern scheinbar ganz legal (?) verlangt werden, dass sie berufstätig zu sein haben, wie es ja bereits Realität bei Alleinerziehenden ist. Vom Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz bis zur Krippenpflicht ist der Weg nur kurz. Kindererziehung muss zwangsläufig kollektiviert werden. Wer sich diesem Modell verweigert, hat mit finanziellen und gesellschaftlichen Einschränkungen zu rechnen. Schon Engels forderte zur Durchsetzung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zuallererst die Zerschlagung der Familien durch die Eliminierung der Mütter. Sozialismus pur!

 

  • Den Schwarzen Peter haben in jedem Fall die Eltern. Sie bringen ihr Sonderopfer durch unbezahlte Erziehungsarbeit, durch Sozialabgaben ohne Rücksicht auf die Zahl ihrer Kinder, durch Einbußen bei der Altersversorgung bis zu 60 %. Vom Makel der Diskriminierung können sie sich aber nicht befreien. Nach wie vor werden sie verspottet und bevormundet ( Herdprämie, Gutscheine) von Parlamentariern, die selber nur eines oder gar keine Kinder haben. Ohne Skrupel werden von SPD, Grünen, Linken, FDP und Teilen der CDU/CSU  bereits  Rechtsgüter zur Steuergerechtigkeit öffentlich zur Disposition gestellt, wie das Ehegattensplitting, die so genannte Mitversicherung und  Erziehungszeiten, um sie als „Fehlanreize zulasten von Erwerbsbiographien“  baldmöglichst abzuschaffen.

 

  • Trotz einer, im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohen Arbeitsmarktintegration von Frauen in Deutschland kritisiert EU-Kommissar Laszlo Andor in Brüssel das geplante Betreuungsgeld: Eltern einen Anreiz zu bieten, zuhause zu bleiben und dafür Geld zu bekommen, schwäche den Arbeitsmarkt. Er sei überrascht, dass die Bundesregierung Mütter zur Betreuung ihrer Kinder zuhause ermutige. „Es gilt in Europa die klare Politik, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern.“
  • Auch die Rechtsprechung hat einen Paradigmenwechsel vollzogen. Im Widerspruch zu früheren Urteilen wiesen die neu gewählten Verfassungsrichter bereits mehrere Klagen von Eltern mit der Begründung ab, die Erwerbstätigkeit von Frauen habe Vorrang vor Familienarbeit.

 

Man sieht: Die Selbstbestimmung/Emanzipation der Frau wird mehr denn je missachtet. Mehr denn je werden Mütter ausgebeutet.  Man sieht außerdem überdeutlich, zu welchem Zweck und zu wessen Profit die Floskel von der Vereinbarkeit „erfunden“ wurde. Die Familie hat sich dem Diktat von Politik und Wirtschaft zu beugen.

 

Die Ideologien ökonomischer Machbarkeit und sozialistischer Gleichmacherei verbünden sich mittels der schönfärberischen Phrase von der so genannten  Vereinbarkeit nicht für, sondern gegen Familien.  Auf einen Nenner gebracht:

 

Wirtschaftliche und sozialistische Ideologien sägen mit ein und der selben Vereinbarkeitssäge  am Ast unserer Gesellschaft.

 

Bärbel Fischer

 

 

Modell Hausfrau stirbt aus

Leserbrief zu „Modell Hausfrau stirbt aus“, Schwarzwälder Bote, 2. Februar 2012

 

Diese Überschrift samt Untertitel „Immer mehr Mütter (…) arbeiten“ klingt in meinen Ohren wie höhnisches Triumphgeschrei im Sinne von: „Bald haben wir sie vollends zur Strecke gebracht.“ Jedes Tier, das auf der Liste aussterbende Arten steht, erfährt Schutz und Förderung. Nicht so die Hausfrau. Auf ihr wird  – obwohl sie schon am Boden liegt – immer weiter herumgetrampelt, durch die Politiker/innen, Schwarzer-Feministinnen, Gender-Beauftragten, Wirtschaftlobby und nicht zuletzt durch die Medien. Die Verunglimpfung per „Sie arbeitet nicht!“ (Was tut sie denn dann zuhause?), Betreuungsgeld gleich Herdprämie, abzuschaffendes Ehegattensplitting, Nur-Hausfrau gleich doof, Reform des Unterhaltsrechts, Elterngeld nur als Ersatz für vorher erzieltes Erwerbseinkommen, etcetera  nehmen kein Ende.Das alles wird Euch noch einmal leidtun, wenn immer mehr zu Pflegende in die Heime drängen und die Ehrenämter nicht besetzt werden. Abgesehen davon, dass heute schon täglich berichtet wird: „Das Modell Kind stirbt aus.“ Wie bescheuert muss eine Gesellschaft sein, die den eigenen Ruin derart selbstbewusst betreibt?

Gertrud Martin

Seb.-Kneipp-Str. 110

78048 VS-Villingen

Tel. 07721 56124

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur?

Bei der Debatte um das Betreuungsgeld für Vollzeitmütter werfen die Kritiker, unter anderem, stereotyp folgendes Argument ein: „Wer die öffentliche Infrastruktur der Kinderbetreuung nicht nutzt ist selbst schuld und kann vom Staat keine Entschädigung in Form eines Betreuungsgeldes dafür erwarten.“ Für dieses Privatvergnügen brauche der Steuerzahler nicht aufzukommen. 

Für die Kritiker gilt offenbar:

Öffentliche Kinderbetreuung = Infrastruktur, familiäre Kinderbetreuung = Privatvergnügen

 

Entgegnung:

 

Öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßennetz, Wasserversorgung, Müllabfuhr) ebenso wie das Bildungs-, Sport- und Kulturangebot zeichnet sich durch zwei Merkmale  aus:

  1. sie steht ausnahmslos allen Bürgern zur Verfügung,
  2. sie wird über kostendeckende Gebühren/ Steuern von den Nutzern selbst finanziert.

 

Öffentliche Kinderbetreuung jedoch nützt lediglich jenen Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder unterbringen müssen, also nur einer begrenzten Klientel. Diese beteiligt sich nur zu rund 1/5 an den tatsächlichen Kosten, die anderen 4/5 muss der Steuerzahler berappen. Ohne öffentliche Bezuschussung müssten Eltern für die Kinderbetreuung kostendeckend pro Kind und Monat 1000 Euro bezahlen.  Es handelt sich  bei der Krippenoffensive demnach nicht um die Schaffung von Infrastruktur sondern um reine Subventionierung,  da weder die Nutzer für die Kosten aufkommen, noch die Allgemeinheit das Angebot nutzen kann. Im Übrigen ist jede Subventionierung mit einer Lenkungsabsicht verbunden, was bedeuten könnte, dass sich der Staat mehr und mehr der Rechte der leiblichen Eltern bemächtigen will.

 

Der Staat  zeigt seit etwa zehn Jahren ein auffallendes und höchst intensives Interesse, Kleinstkinder familienfern betreuen zu lassen. Um die Kosten dafür dem Bildungsetat entnehmen zu können,  deklariert er die öffentliche Kinderbetreuung kurzerhand und ohne wissenschaftliche Berechtigung als „Bildungsstätte“ und plant über einen Rechtsanspruch bereits die Pflicht zum Besuch der Kindertagesstätten. Damit erklärt der Staat familiäre Erziehung für minderwertig und nicht förderungswürdig. Dies ist ein schwerer Eingriff ins Elternrecht ( Art. 6 GG )

 

Bei der öffentlichen Kinderbetreuung von „Infrastruktur“ zu sprechen ist also eine bewusste, vielleicht auch böswillige Verschleierung der Tatsache, dass unser Staat  einen Teil seiner Kinder und Eltern exklusiv bevorzugt, den anderen Teil benachteiligt. Das bedeutet einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot ( Art. 3 GG), der auch durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes wegen seiner Geringfügigkeit nicht behoben wird. Diesen Skandal kann nur eine finanzielle Gleichbewertung von familiärer und öffentlicher Kinderbetreuung aus der Welt schaffen.

 

Daher gilt:

 

Von Infrastruktur reden wir nur, wenn das öffentliche Angebot allen Bürgern zugänglich ist und nicht ideologisch begründete Verhaltensweisen voraussetzt. Infrastruktur wird über kostendeckende Gebühren und Abgaben der Nutzer angeboten. Es verbietet sich demnach, allein die öffentliche Kinderbetreuung  als Infrastruktur zu bezeichnen, da sie nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugute kommt und nicht kostendeckend von den Nutzern selbst bezahlt wird.

 

Der Staat fördert öffentliche wie private Schulen und Hochschulen gleichermaßen, um den speziellen Bedürfnissen  seiner Bürger an Bildung nachzukommen. Also ist auch private familiäre Kinderbetreuung der öffentlichen gleichzustellen.

 

Es ist folglich genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.

 

Da der Nutzen der Kindererziehung heute aufgrund des Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war, ist der Staat zwar gefordert, die Kindererziehung finanziell zu honorieren. Das darf aber in Übereinstimmung mit Art. 6 GG nicht von der Art der Betreuung abhängig gemacht werden.

 

Bärbel Fischer

„Fernhalteprämie“?

Schwäbische Zeitung MEINUNG UND DIALOG, 18. 01. 2012
Interview Sabine Lennartz  / Manuela Schwesig SPD
Bis vor Kurzem wurde in der Berichterstattung zum vereinbarten Betreuungsgeld die Lieblingsabwertung dieser Leistung durch die SPD noch in Anführungszeichen gesetzt, weil sie als Wortschöpfung galt. Mittlerweile scheint die Schwäbische Zeitung diese SPD-Erfindung in ihren normalen Wortschatz aufgenommen zu haben und verzichtet auf die Heraushebung. Es gilt also: Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Punkt. ( Schon klar: Gemeint ist das Fernhalten der Kinder von der vermeintlichen Babybildung 1: 6! ) 


Dabei ist die Frage doch, was der Steuerzahler eigentlich finanzieren soll, die Ab-wesenheit der Mütter oder deren An-wesenheit bei ihren Kindern? Das Fernhalten der Mütter kostet uns 1000 Euro pro Kind und Monat, ihre Präsenz in der Familie soll jedoch nichts kosten. Dem eigentlichen Wortsinn nach müsste genau umgekehrt das Betreuungsgeld „Präsenz- oder Bindungsprämie“ heißen, die Subventionierung der elternfernen Betreuung demnach also „Absenz- oder Fernhalteprämie“.  

Mit  ihrem beliebten  Unwort  diffamieren die Gegner des Betreuungsgeldes witzigerweise ihre eigenen Absichten, nämlich ein- bis dreijährige Kinder und ihre Mütter strikt voneinander fernzuhalten.

Bärbel Fischer