EILT ! Bitte unterschreiben!

Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Prantel hat die bekannte Autorin, Publizistin und Mutter von vier Kindern Frau Birgit Kelle für Freitag, den 21. August 2015, zu einer Lesung bei einer Veranstaltung der Frauenunion Düsseldorf eingeladen. Frau Kelle soll dort ihr Buch „Gendergaga“ vorstellen. Im Anschluss an die Lesung ist eine Diskussion vorgesehen. Die Veranstaltung soll in der Aula des Gymnasiums Koblenzer Straße in einem Stadtteil von Düsseldorf stattfinden.

Verschiedene Gruppen haben nun massive Proteste gegen die Veranstaltung organisiert. Diese richteten sich unter anderem an das zuständige Schulverwaltungsamt. Gegenüber diesem wurde Frau Kelle als „Rechtspopulistin“ verleumdet. Ihre Bücher wurden als „homophobe Hetzschriften“ verunglimpft.

Daraufhin droht nun das Schulamt damit, den Mietvertrag für die Schulaula zu kündigen, wodurch die Veranstaltung verunmöglicht würde.

Die Petition fordert das Schulverwaltungsamt auf, für Meinungsfreiheit und Demokratie einzutreten und die Veranstaltung nicht abzusagen.

http://www.citizengo.org/de/28126-kein-auftrittsverbot-fuer-die-autorin-birgit-kelle

Kostenfalle Pflege

Den 18. August 2015

Sehr geehrte Damen und Herren des Bayrischen Fernsehens,

in Ihrer BR-Sendung „Kostenfalle Pflege“ (18. 08., 19:00 bis 19:45 ) beschäftigten Sie sich mit der Not der pflegenden Angehörigen bei der  Betreuung ihrer alten Eltern. Nur ganz am Rande tauchte die Frage auf, warum eigentlich Kinder für ihre Eltern aufkommen sollen, während mittel-und kinderlose Greise mangels Nachwuchs mit ihrer Pflege fraglos den Steuerzahler belasten dürfen. Ich kann diese Frage nur zu gut verstehen.

Bis zur Umstellung des Rentensystems auf das Umlageverfahren war es eine Selbstverständlichkeit, dass Kinder  für Unterhalt und Pflege ihrer eigenen Eltern aufkamen. Schließlich sorgten diese vor Jahren für ein Aufwachsen in Sicherheit und Geborgenheit während ihrer Kindheit. Eine kinderlose Tante / ein Onkel machte sich entweder in der Familie ihres Bruders / ihrer Schwester nützlich oder sie / er kam für die Kosten der Nichten und Neffen finanziell auf. Kurz: die Tante / der Onkel investierte in den Nachwuchs ihres Bruders / ihrer Schwester  in der Hoffnung, dass er/sie von den Nichten oder Neffen  im Alter versorgt werden wird.

Seit wir das Umlageverfahren ins Rentensystem eingeführt haben braucht sich ein kinderlos gebliebener Mitbürger (egal ob freiwillig oder unfreiwillig kinderlos ) nicht mehr an den Kosten für die nächste Generation zu beteiligen. Seine Rente, sein Auskommen ist gesichert durch die Beiträge, die die erwerbstätige Generation insgesamt abliefert. Die Eltern aus dieser Generation müssen aber gleichzeitig auch den Nachwuchs aufziehen. Sie sind also mehr als doppelt belastet, einmal durch Sozialabgaben und zum Zweiten durch die Kinderkosten. Denn jetzt hilft weder Tante noch Onkel. Was Vater Staat den Eltern „großzügig“ beisteuert, hat er ihnen zuvor bereits mehrfach über Verbrauchssteuern und familienblinde Sozialabgaben abgeknöpft.

Eltern werden also nicht nur bei der Kindererziehung allein gelassen. Umgekehrt sind es wieder deren Kinder, die bei der Pflege ihrer alten Eltern zur Kasse gebeten werden, denn wer Kinder aufzieht kann sich wenig auf die hohe Kante legen.

Fazit: In Deutschland zahlt sich Kinderlosigkeit in barer Münze aus, Familie nicht, weder am Anfang noch am Ende des Lebens.

Weil clevere junge Leute heute diesen halsbrecherischen Schmu durchschauen, verzichten sie logischerweise zunehmend auf eigenen Nachwuchs, allerdings mit der Folge, dass die spärlicher werdende Erwerbsgeneration droht, in naher Zukunft über alle Maßen von erhöhten Beiträgen erdrückt zu werden. Wenn unser Sozialsystem nicht zusammenbrechen soll, muss endlich dafür gesorgt werden,

  • dass die kinderlosen Onkels und Tanten sich wieder angemessen und in realistischer Höhe an den Kosten für die nachfolgende Generation beteiligen,
  • dass nicht den erwerbstätigen Eltern die ganze Last für die künftige plus für die vorangegangene Generation aufgehalst wird,
  • dass   Paare sich ohne Armutsrisiko wieder trauen, Kindern das Leben zu schenken.

Und auch das wird in allen Sendungen zu diesem Thema tunlichst verschwiegen: Es gibt auch noch ein Leben nach 2050. Die Kinder, die heute nicht mehr geboren werden, werden auch selbst weder Kinder noch Enkel oder Urenkel generieren. Die Folge wird eine demographische Bevölkerungsimplosion sein. Umgekehrt: Kümmerte sich die Politik heute um familiengerechte Startchancen für junge Paare, anstatt darum, möglichst alle Mütter im Ganztagserwerb zu binden, so kämen vermutlich wieder mehr Kinder zur Welt.

Pessimistisch gesehen könnte es dazu allerdings bereits zu spät sein. Zu sehr wüteten eiskalte Ministerinnen wie Renate Schmidt, Ursula v.d. Leyen und Manuela Schwesig, die sich heute für zahlreicheren Nachwuchs nicht einmal mehr verantwortlich weiß. In dieser fast ausweglosen demographischen Situation stürzt man sich nun auf die zahllosen Asylanten. Aber auch die werden bald merken, dass Familie in der Bundesrepublik nicht erwünscht ist.  Auch sie werden sich ihrer Kinder entledigen müssen zugunsten unseres Wirtschaftswachstums. Auch sie werden doppelt abkassiert werden, um deutschen Kinderlosen das Alter erträglich zu machen, während ihre eigenen Eltern in den Heimatländern darben, weil die Söhne und Töchter schmerzlich fehlen.

Um es kurz zu machen, werte Damen und Herren. Sendungen wie oben besagte machen u. E. nur Sinn, wenn sie nicht allein die finanzielle Problematik des Alters beleuchten, sondern gleichzeitig auch den gesetzlich verursachten Mangel an Nachwuchs. In wenigen Jahren oder Monaten werden die von Ihnen gezeigten Herrschaften in den gefilmten Altenresidenzen bereits begraben sein. Aber wir und unsere Kinder werden nachfolgen. Welchem Notstand werden meine zehn Enkel ausgesetzt sein, wenn sich in der Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich politisch nichts ändert? Seit  14 Jahren weigern sich unsere Regierungen umzusetzen, was das BverfG „ex cathedra“ 2001 forderte, nämlich dass Eltern wegen ihrer Kinder gegenüber Kinderlosen keine finanziellen Nachteile erleiden dürfen.

Als Nutzer des BR erwarten wir Eltern von Tausenden von Kindern, dass sich die Redaktionen des BR darüber klar werden, dass Diskussionen um die Altersversorgung niemals losgelöst von der Nachwuchsfrage geführt werden dürfen. Alles andere ist bloße Augenwischerei und ohne jede Wirkung. Wir Eltern wünschen uns eine Diskussion, die nicht länger an der Nachwuchsfrage vorbei geht, damit endlich in den Blick gerät, was seit Jahren unter die redaktionellen Tische fällt, nämlich die seit 1957 ( trotz erheblicher Warnungen ) durch Adenauer leichtfertig implementierte Nachwuchsvermeidung innerhalb unserer heute restlos veralteten und reformbedürftigen bundesdeutschen  Sozialgesetzgebung. Nicht umsonst sind die Deutschen eines der nachwuchsärmsten Völker der Erde.

Uns von der Elterninitiative für Familiengerechtigkeit treibt mehr die Frage um: Was wird aus unseren Kindern und Enkeln?  Kippt der Generationenvertrag 2050 oder schon 2040 oder 2030? Wir würden Ihnen raten, dieses Thema nicht weiter zu umgehen, sondern es Ihren Zuschauern knallhart zu servieren, ohne Beschönigung.

In der Hoffnung, dass Sie dieses Schreiben von A bis Z lesen, erwarten wir Ihre geschätzte Antwort, auch damit wir diese den Nutzern unseres Forums anbieten können.

Mit besten Grüßen                                                                                                          Bärbel Fischer                                                                                                                       für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Von Sachleistungen und Menschenwürde

Einschnitte bei den Leistungen für Flüchtlinge lehnt die Opposition ab. Sie kritisiert den Vorstoß von Bundesinnenminister de Maizière, Flüchtlingen mehr Sachleistungen statt Bargeld zu geben.

http://meta.tagesschau.de/id/101822/sachleistungen-fuer-fluechtlinge-kritik-an-de-maiziere

Kommentar

Während  unsere links-grün-roten Oppositionspolitiker heute Zeter und Mordio schreien bei dem Vorschlag, den Flüchtlingen anstatt 143.- Taschengeld mehr Sachleistungen zu gewähren, hatten genau die selben Politiker vor knapp drei Wochen keinerlei Problem damit, Müttern das bare Betreuungsgeld von 150.- als Herd-, Schnaps-, Verdummungs-oder Fernhalteprämie respektlos aus der Hand zu schlagen zugunsten der Sachleistung kollektive Krippenbetreuung.

Leiden denn besagte Damen und Herren an Amnesie oder gar an Schizophrenie? O nein, die Diagnose lautet schlicht: feministisch rot-rot-grüne Mütterphobie.

„Am Taschengeld sparen heißt an der Menschenwürde sparen“,  so tönt es von links. Flüchtlingen wird also in Deutschland Menschenwürde zugestanden, zu Recht. Vollzeitmüttern hingegen wird dieses Recht im selben Land  verweigert. Obwohl sie durch das Aufziehen einer neuen Generation dafür sorgen, dass das  Sozialsystem funktioniert, werden sie abqualifiziert zu einer Gattung ohne Anspruch auf Menschenwürde.

Bärbel Fischer

 

 

Vom Zorn eines weisen Mannes

In der Sendung LEUTE HEUTE ( SWR Mediathek ) erklärt der Rechtsexperte und Streiter für Familiengerechtigkeit Dr. Jürgen Borchert, was ihn an der deutschen Sozialpolitik so zornig macht:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=2192a3e0-df7a-11e4-915d-0026b975f2e6

Fehlen Ihnen monatlich 238 € pro Kind? Dann klagen Sie!

Unter dem u. a. Link erklärt Ihnen ein gut verständliches Video, wie Sie die Aktion ELTERN KLAGEN unterstützen können – kostenlos! Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil von 2001 bestätigen müssen, dass Eltern wegen ihrer Kinder nicht benachteiligt werden dürfen. Es geht darum, Kindererziehung als geldwerten Beitrag in die Sozialversicherungen anzuerkennen, also um eine Beitragsreduzierung je nach Kinderzahl.

https://www.youtube.com/watch?v=kAOWLH76_Hk

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2001, dass der gesellschaftliche Beitrag, den Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder erbringen, genauso viel Wert ist, wie das Geld, das in die Sozialversicherung eingezahlt wird. Die Richter wiesen den Gesetzgeber darauf hin, die doppelte Belastung von Eltern in der Sozialversicherung zu prüfen. Passiert ist kaum etwas.

„Seit 14 Jahren ignoriert der Gesetzgeber die Forderung unseres höchsten Gerichts und seit 14 Jahren zahlen Eltern verfassungswidrig in die Sozialversicherung ein. Das nehmen Familien nicht mehr hin. Deshalb klagen wir für 14 Millionen Familien Beitragsgerechtigkeit ein“, sagt Georg Zimmermann, Kampagnenleiter des Familienbundes.

„Ein Kind groß zu ziehen, gehört zu den schwierigsten und wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Es wird Zeit, dass diese Leistungen anerkannt werden“, ergänzt Stresing. „Nur Eltern und ihre Kinder sind Garanten für eine zukunftsfähige Gesellschaft.“

 

 

Widerstand ist angesagt!

„Warum wir gegen Gender-Indoktrinierung und Sexualisierung der Kinder demonstrieren“ beantwortet Freifrau Hedwig von Beverfoerde auf dem 15. Kongress „Freude am Glauben“ in Fulda. Sie ist Sprecherin der Initiative Familienschutz. Sie ist verheiratet und Mutter dreier Kinder sowie die Hauptorganisatorin der „Demos für alle“.

Auch wer kirchlich nicht gebunden ist kann dem Vortrag von Frau Hedwig v. Beverförde die Motivation entnehmen, welche zum Widerstand gegen familien-und kinderfeindliche Tendenzen aktueller Politik aufruft.

Den Vortrag von 61 min können Sie hören und sehen unter:

http://www.bonifatius.tv/home/hedwig-von-beverfoerde-demo-fuer-alle_5203.aspx

 

Familienpolitischer Scherbenhaufen

Der Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Bernhard Huber, hält dem Bundesverfassungsgericht  in der TAGESPOST vor Augen: Die Entscheidung zum Betreuungsgeld  darf nicht das letzte Wort sein!

Nicht das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat.

Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären.

Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt – und nebenbei die Wirtschaft als mächtige Gegenspielerin auf den Plan gerufen. Mit Engelsgeduld hat es dem Gesetzgeber wiederholt deutlich gemacht, dass das Grundgesetz auch in Sachen Ehe und Familie nicht nur Papier, sondern ernst zu nehmen ist. Nun, nach der Betreuungsgeld-Entscheidung, besteht nicht einmal mehr Grund zur Hoffnung, dass bereits ergangene, aber weithin ignorierte familienpolitische Urteile aus Karlsruhe irgendwann umgesetzt werden. Welchen Politiker kann man jetzt noch an das familienpolitische Subsidiaritätsprinzip erinnern, das Karlsruhe 1998 formulierte? Wonach die Eltern „höchstpersönlich“ über das erzieherische Leitbild entscheiden? Wonach sie der Staat in Erziehungsfragen nicht bedrängen darf? Wonach es dessen Aufgabe ist, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“? Gewiss: Das Betreuungsgeld wäre nur ein kleiner Meilenstein auf dem Weg in diese Richtung gewesen, aber eben doch ein Meilenstein.

Nun stehen viele Eltern, die mit der Erziehung nicht nur einer in ihrem Herzen, sondern auch im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen, vor der paradoxen Situation, dass ihnen weiterhin sehr viel Geld in Form von Krippen vor die Nase gesetzt wird, sie aber zugleich Ebbe in der Familienkasse haben. Und die Politik steht vor einem familienpolitischen Scherbenhaufen. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein. Wenn der Bund Krippenplätze ohne „Kapazitätsvorbehalt“ subventionieren darf, dann darf er erst recht die natürlichen Betreuungsplätze in den Familien subventionieren. Es wäre doch gelacht, wenn sich dafür kein grundgesetzkonformes Verfahren finden ließe.

 

Dipl.-Theol. Bernhard Huber ist Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern.

www.familienbund-bayern.de

„The Betreuungsgeld“

Murat Altuglu ( Achse des Guten ) kann´s nicht fassen! Die deutsche Intelligenz im moralischen Kollaps! Das Betreuungsgeld abzuschaffen – wie  rücksichtslos muss man sein, einen solchen  “ moral breakdown“  zu bewerkstelligen!

Wir fügen hinzu: Nur „vaterlandslosen Gesellen“ gelingt eine solche „Großtat“, und sie sind auch noch stolz darauf!

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/the_betreuungsgeld

 

 

Es geht um unsere freiheitliche Grundordnung

Das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.
 
Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der familienfeindlichen Profitideologie der Konzerne entgegenzukommen oder ob sie die Zuständigkeitsfrage für Die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig halten. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend.
Auf diesem Hintergrund bleibt wieder nur, mit Nachdruck die elternfeindliche Politik, die nun neuerdings auch vom BVerfG flankiert wird, zu verurteilen.  Viele Eltern haben angesichts dieser Politik schon resigniert. Viele junge Leute verzichten gleich ganz auf Kinder, um sie nicht schon ein Jahr nach der Geburt aus finanziellen Gründen wieder abgeben zu müssen.
Immerhin haben wir in unserem Land (noch) die Freiheit, beispielsweise über Petitionen eine Beachtung der im Grundgesetz garantierten Freiheiten einzufordern. Dazu gehört auch eine Gleichberechtigung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Da diese Gleichberechtigung durch den Wegfall des Betreuungsgeldes wieder ein Stück weiter eingeschränkt wurde, sollten Petitionen dagegen von allen freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.
Es geht nicht mehr nur um das Betreuungsgeld und um die Wahlfreiheit der Eltern. Es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung überhaupt !
Eine möglichst breite Unterstützung folgender Petitionen kann immerhin ein Zeichen sein, dass die gegenwärtige von mächtigen Wirtschaftskonzernen gepuschte neoliberale Familienpolitik in der Bevölkerung auf Widerstand stößt. Natürlich können beide Petitionen gleichzeitig unterstützt werden, da sie sich nicht widersprechen.

https://www.change.org/p/die-bundesfamilienministerin-schaffen-sie-eine-m%C3%B6glichkeit-das-betreuungsgeld-zu-ersetzen?recruiter=347665164&utm_source=share_petition&utm_medium=copylik

 

und

 

Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.

Dr. Johannes Resch – Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE   www.rettet-die-familie.de